Alkohol am Steuer: Unter 21 Jahren ohne Ausnahme untersagt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Verstoß gegen die Vorschriften in Bezug auf Alkohol am Steuer unter 21 Jahren kann folgende Konsequenzen haben:

VerstoßSank­tionPunk­teFahrverbotFVerbot
als unter 21-Jährige/r 0,0 Promille­grenze missachtet bei (weniger als 0,5 Promille)250 €1
Dadurch den Verkehr gefährdetFührer­schein­entzug, Geld- oder Freiheits­trafe3
0,5 Promille­grenze das erste Mal missachtet500 €21 Monat1 M
0,5 Promille­grenze zweites Mal ignoriert1.000 €23 Monate3 M
0,5 Promille­grenze drei oder mehrmals missachtet1.500 €23 Monate3 M
Mit einem Wert von 1,1 Promille oder mehr gefahrenFrei­heits- oder Geld­strafe je nach Schwe­re der Tat3

Null-Promille-Grenze: Alkohol am Steuer sollte unter 21 kein Thema sein

Alkohol am Steuer: Unter 21 gilt die Null-Promille-Grenze.
Alkohol am Steuer: Unter 21 gilt die Null-Promille-Grenze.

Alkohol am Steuer ist in Deutschland eine der häufigsten Unfallursachen, insbesondere auch unter jungen Autofahrern. Daher hat der Gesetzgeber für diese Gruppe eine Null-Promille-Grenze festgelegt. Seit 2007 gilt, dass Alkohol am Steuer unter 21 Jahren komplett verboten ist.

Dass die Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinfluss eingeschränkt ist, sollte jedem klar sein. Zumal dieses Thema auch in der Fahrschule meist ausführlich behandelt wird. Dennoch scheinen sich junge Autofahrer meist nicht bewusst zu sein, dass für sie besondere Regelungen diesbezüglich gelten.

Welche Konsequenzen muss ein Fahrer befürchten, wenn er mit Alkohol unter 21 Jahren im Auto erwischt wird? Gibt es verschiedene Regelungen für die Probezeit und außerhalb dieser? Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus? Der nachfolgende Ratgeber geht auf diese und weitere Fragen zum Thema ein.

Promillegrenze für Fahrer unter 21 Jahren

Bei der Geburtstagsfeier mit einem Glas anstoßen oder das Bier bei der Party annehmen, sind Gedanken, die für junge Autofahrer und Fahranfänger keine Rolle spielen. Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie sich hinters Steuer setzen wollen.

Die gesetzliche Grundlage für das Verbot von Alkohol am Steuer unter 21 ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu finden. In § 24c StVG wird diesbezüglich Folgendes festgelegt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Diese Regelung gilt also für alle Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren, egal ob sie sich in der Probezeit befinden oder diese bereits hinter sich haben. Das heißt, der Genuss von Alkohol ist auch nach der Probezeit unter 21 Jahren ausgeschlossen, wenn mit dem Auto gefahren werden soll.

Hier kommt es oft zu Missverständnissen, da viele Verkehrsteilnehmer annehmen, dass mit dem Ende der Probezeit auch die Null-Promille-Grenze entfällt. Dem ist, wie beschrieben, eben nicht so. Alkohol am Steuer ist unter 21, auch wenn keine Probezeit mehr besteht, generell verboten.

Mit welchen Sanktionen ist bei Alkohol am Steuer unter 21 Jahren zu rechnen?

Gehen oft einher: Party und Alkohol. Sich unter 21 dann ins Auto hinters Steuer zu setzen, ist untersagt.
Gehen oft einher: Party und Alkohol. Sich unter 21 dann ins Auto hinters Steuer zu setzen, ist untersagt.

Sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen, hat Konsequenzen. Entweder führt die Fahruntüchtigkeit im schlimmsten Fall zu einem Unfall oder der Fahrer wird bei seiner Alkoholfahrt von der Polizei erwischt.

Dass Alkohol am Steuer auch unter 21 Jahren zu Sanktionen in Form eines Bußgeldbescheids und sogar Strafen führen kann, sollte dabei jedem klar sein.

Werden Fahrer unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer erwischt, gilt ein Wert unter 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit und wird üblicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ein Fahrverbot ist hier eher nicht anzunehmen. Liegt der Wert zwischen 0,5 und 1,0 Promille ist es ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Befinden sich Betroffene in der Probezeit, drohen hier weitere Konsequenzen, wie die Verlängerung dieser und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Liegt der gemessene Wert über 1,1 Promille gilt diese Fahrt als Straftat. In diesem Fall kann die Strafe für Alkohol am Steuer, auch bei unter 21 Jahren, durchaus ein Aufenthalt im Gefängnis sein. Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie drei Punkte und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Handelt es sich um einen wiederholten Vorfall, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Dies kann jedoch bereits bei einem ersten Verstoß ebenfalls geschehen. Ein Anordnung liegt im Ermessen der Behörden.

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

FAQ: Alkohol am Steuer unter 21

Ist Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erlaubt?

Nein. Unter 21 Jahren ist es nicht gestattet, vor dem Autofahren Alkohol zu konsumieren. Dies gilt übrigens auch für 21-jährige Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

Welche Sanktionen drohen 21-Jährigen, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen?

Halten Sie sich unter 21 Jahren nicht an die Alkoholgrenze von 0,0 Promille, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld von 250 Euro. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.

Wie wirkt sich das Ganze auf die Probezeit aus?

Befinden Sie sich als unter 21-jähriger Fahrer noch in der Probezeit und werden mit Alkohol am Steuer erwischt, wird dies als A-Verstoß gewertet. Dieser führt zu einer Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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