Auffahrunfall: Wer ist schuld am Zusammenstoß?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie kann nach einem Auffahrunfall geklärt werden, wer schuld ist?

Auffahrunfall: Die Schuldfrage ist oftmals nicht einfach zu klären.
Auffahrunfall: Die Schuldfrage ist oftmals nicht einfach zu klären.

Der Verkehr geht nur schleppend voran. Hinter Ihnen drängelt ein Fahrzeug und vor Ihnen scheint eine ältere Dame nicht zu wissen, wo das Gaspedal ist. Autofahren in der Rush Hour kann zu einer Geduldsprobe werden. Sie wollen schließlich nicht zu spät auf der Arbeit sein.

Ein flüchtiger Blick aufs Handy verrät, dass Sie bereits zu spät zum Meeting sind und einen Anruf vom Chef verpasst haben. Schon sind Sie dem Vordermann ins Heck gekracht. Ein Moment der Unaufmerksamkeit kann zum Auffahrunfall führen. Die Schuld liegt dabei klar auf der Hand: der Auffahrende hätte rechtzeitig bremsen müssen.

Aber ist das immer so? Wie kann bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage geklärt werden? Muss der Auffahrende den Schaden bezahlen oder kann nach einem Auffahrunfall der andere schuld sein? Im folgenden Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen.

Wer auffährt, hat schuld: Ein Mythos?

Meistens wird nach einem Auffahrunfall die schuld beim Auffahrenden gesucht. Hätte er sich an den Abstand und an eine angemessene Geschwindigkeit eingehalten, wäre der Unfall schließlich nicht passiert. Zudem sieht das Straßenverkehrsrecht vor, dass jeder Verkehrsteilnehmer auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren muss.

Folgende Frage stellt sich aber nach jedem Auffahrunfall: Wer hat schuld? Grundsätzlich ist nicht automatisch der Auffahrende derjenige, welcher den Unfall herbeigeführt hat. Hat beispielsweise der Vorausfahrende plötzlich eine Vollbremsung hingelegt, so kann er auch am Auffahrunfall schuld sein. Dies muss in jedem Fall individuell überprüft werden.

Schuldfrage bei einem Auffahrunfall: Wer haftet für den Schaden?

Auffahrunfall: Schuld hat nicht immer der Auffahrende.
Auffahrunfall: Schuld hat nicht immer der Auffahrende.

Die Frage, wer an einem Auffahrunfall schuld ist, kann nicht eindeutig beantwortet werden, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist, die von der Versicherung des Unfallbeteiligten überprüft werden müssen.

Sollten Sie allerdings unvermittelt eine Vollbremsung einlegen, weil ein kleines Tier über die Fahrbahn huscht, und es kommt zum Auffahrunfall, kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden.

In diesem Fall müssen Sie anteilig für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies verhält sich anders, wenn Sie vor einem großen Tier bremsen. Hier wären bei einem Zusammenstoß mit dem Tier schwerwiegende Folgen für den Menschen möglich, sodass auch eine Gefahrenbremsung angemessen erscheint.

Auffahrunfall: Wer ist schuld an einer Massenkarambolage?

Ein Auffahrunfall auf der Autobahn kann besonders schwerwiegende Folgen haben. Wenn mehrere Autos nicht mehr rechtzeitig bremsen können, entsteht eine sogenannte Massenkarambolage. Bei diesem Auffahrunfall kann die Schuld noch schwieriger festgestellt werden.

Kam ein Fahrzeug beispielsweise noch rechtzeitig zum Stehen und das Auto dahinter rammt den Wagen, muss dieses Geschehen im Nachhinein genau rekonstruiert werden. Dies ist allerdings nicht immer ganz so einfach bei zahlreichen ineinander geschobenen Fahrzeugen.

Wie kann ein Auffahrunfall vermieden werden?

Damit Sie sich gar nicht erst die Frage stellen müssen, wer am Auffahrunfall die Schuld trägt, sollten Sie jederzeit aufmerksam sein. Bereiten Sie sich darauf vor, dass der Vordermann plötzlich eine Vollbremsung einlegt. Im Straßenverkehr ist Ihre volle Aufmerksamkeit gefragt. Ein kurzer Blick aufs Handy kann schnell dazu führen, dass Sie mit der Stoßstange im Heck des vorausfahrenden Wagens landen.

FAQ: Schuldfrage beim Auffahrunfall

Wer auffährt, trägt immer die Schuld am Unfall – stimmt diese Behauptung?

Nein, auch der Vorausfahrende kann den Unfall verschuldet haben. Allerdings wird beim Auffahrunfall zunächst vermutet, dass der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder den Unfall aufgrund einer anderen Unachtsamkeit verursacht hat. Diese Vermutung (Anscheinsbeweis) spricht normalerweise zunächst gegen den Auffahrenden.

Anscheinsbeweis – was heißt das?

Im Streitfall muss der Auffahrende die oben erläuterte Vermutung widerlegen. Er kann z. B. anbringen, dass der Vorausfahrende ohne Grund abrupt bremste oder ohne Vorwarnung den Fahrstreifen wechselte. Damit würde die Schuld beim Vorausfahrenden liegen.

Wer haftet denn nun bei einem Auffahrunfall?

Es haftet derjenige, der den Unfall verschuldet hat, also der Auffahrende, wenn er bspw. den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, oder der Vorausfahrende, der ohne Grund scharf bremst. Manchmal tragen beide eine Teilschuld. Dann kommen beide quotenmäßig für einen Teil des Schadens auf.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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