Bußgeldkatalog: Wenn der Abstand nicht eingehalten wird 2024

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Abstand 2024, der die Bußgelder und weitere Sanktionen bei Unterschreitung des Abstands sowie unzulässigem Bremsen definiert.

Bußgeldtabelle über Abstandsverstöße

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h25 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Gefähr­dung30 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Sach­beschä­digung35 EURHier prüfen **
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei mehr als Tempo 80 und der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«75 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)160 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)240 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)320 EUR23 MonateHier prüfen **
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10180 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10240 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10320 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10400 EUR23 MonateHier prüfen **

Weitere Abstandsverstöße

Tat­bestandBußgeldPunkte
Ohne zwingen­den Grund stark gebremst mit Gefähr­dung20 EUR
Ohne zwingen­den Grund stark gebremst mit Sach­beschä­digung30 EUR
Beim Überholen keinen aus­reichenden Seiten­abstand eingehalten30 EUR
Als Fahrzeug­führer ein Kind/eine hilfe­bedürftige Person/einen älteren Menschen beim Überholen oder Vorbeifahren durch zu geringen Seiten­abstand gefährdet80 EUR1
Als Fahrzeug­führer ein Kind/eine hilfe­bedürftige Person/einen älteren Menschen beim Überholen oder Vorbeifahren durch zu geringen Seiten­abstand geschädigt100 EUR1

Aktueller Bußgeldrechner zum Abstandsverstoß

FAQ: Abstand

Welchen Abstand muss ich zu Pkw oder Lkw einhalten?

Innerorts sollte der Abstand zwischen Fahrzeugen 15 Meter oder 3 Fahrzeuglängen betragen. Außerorts sollten Sie den „halben Tachowert“ Abstand halten. Fahren Sie z. B. 100 km/h, müssen Sie 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden einhalten. Als Orientierung können Sie die Leitpfosten nutzen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt werden.

Wie groß muss der Abstand zu Fahrradfahrern sein?

Der Abstand zu Radfahrern muss mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts betragen.

Wie groß muss der Abstand auf der Autobahn sein?

Auf der Autobahn gilt ebenfalls die Regel: Abstand = halber Tachowert. Bei gefahrenen 130 km/h sollten Sie daher mindestens 65 Meter Abstand zum Vordermann halten.

Droht nur ein Bußgeld, wenn der Abstand zu gering ist?

Eine Abstandsunterschreitung kann laut Bußgeldkatalog unter Umständen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen. Eine Übersicht der konkreten Sanktionen liefert diese Tabelle.

Spezielles zum Thema Abstand und Abstandsverstöße

Video: Wie viel Abstand ist notwendig?

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.
Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.

Einhaltung des Mindestabstandes: Das sollten Sie wissen!

Genügend Abstand: Fahrzeuge sollte mind. einen halben Tachowert Platz zum Vordermann lassen
Genügend Abstand: Fahrzeuge sollte mind. einen halben Tachowert Platz zum Vordermann lassen

Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes mag für einige Fahrer eine Banalität sein, allerdings kann auch ein Verstoß gegen die Einhaltung des Sicherheitsabstands gefährlich werden. Häufig kommt es zu Auffahrunfällen, wenn plötzlich das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand ist dann der vorhandene Bremsweg zu kurz, um ggf. noch anhalten zu können. Weiterhin muss auch die sogenannte Schrecksekunde in Betracht gezogen werden, denn durch sie geht wichtige Reaktionszeit verloren.

Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften

Der einzuhaltende Sicherheitsabstand richtet sich nach der jeweils gefahrenen Geschwindigkeit. Man muss den Tachowert des Fahrzeuges halbieren (5/10) und erhält so den Abstand, der eingehalten werden muss. Ein halber Tacho bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wären demnach 50 Meter. Als Anhaltspunkt kann man die Leitpfosten auf Autobahnen nutzen, denn sie sind meist in dieser Distanz aufgestellt. Bei schlechten Wetterverhältnissen oder beeinträchtigter Sicht sollte man den Abstand zum nächsten Auto auf das Doppelte ausdehnen.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nicht nur nach der Distanz zum Vordermann, sondern auch nach dem absoluten Wert der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei mehr als 100 km/h kann das Bußgeld bei einem Abstandsverstoß bis zu 320 Euro betragen und bei mehr als 130 km/h und gleichzeitig sehr niedriger Entfernung zum Vordermann kann es auf bis zu 400 Euro ansteigen.

Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften

Vor allem innerorts ist ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Pkw eine häufige Ursache für Unfälle, da es öfter zu abrupten Bremsmanövern kommt. Jedoch enden diese selten schwer oder tödlich. Der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto beträgt hier die Strecke, die in einer Sekunde gefahren wird. Das wären bei 50 km/h also 15 Meter.

Mindestabstand von Lkw

Der Mindestabstand von einem LKW zum Vordermann muss mind. 50 Meter betragen
Der Mindestabstand von einem LKW zum Vordermann muss mind. 50 Meter betragen

Da der Bremsweg von Lkw durch deren höheres Gewicht ein größerer als bei Autos ist, sind hier gesonderte Bestimmungen bezüglich des Sicherheitsabstandes zu beachten.

Der Mindestabstand von Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zum Vordermann muss, auch beim Überholen, schon bei 50 km/h mindestens 50 Meter betragen. Beachtet man diese Regel nicht, drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Bei der Anpassung der Geschwindigkeit, die in diesem Fall höchstens 80 km/h betragen darf, und der Wahl des Abstands sollte man immer die Witterungsverhältnisse mit einbeziehen, da sich der Bremsweg beispielsweise bei Nässe verlängert. Außerdem sollte sich der Fahrer über das Gewicht seiner Ladung und die Auswirkung auf den Bremsweg bewusst sein, da der Bremsweg sich proportional zur Höhe des Gewichtes vergrößert.

Sicherheitsabstand in der Probezeit nicht eingehalten: Das sind die Folgen!

Autofahrer in der Probezeit sollten besonders auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes vor allem bei über 80 km/h achten, da es sich ansonsten um einen Verstoß der Kategorie A handelt und ihnen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen. Diese verkehrserzieherischen Maßnahmen gelten zusätzlich zu den anderen Sanktionen gemäß Tatbestandskatalog wie Punkte in Flensburg oder ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde.

Abruptes Bremsen des Vordermanns – Achten Sie auf Ihren Abstand

Unter Umständen ist es nötig, eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Läuft z. B. Wild vor Ihr Auto, sollten Sie stark bremsen (nicht ausweichen!). Es ist daher wichtig, dass Sie immer ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann einhalten, um keinen Auffahrunfall zu riskieren. Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel davon auszugehen, dass der Auffahrende die Schuld trägt. Allerdings muss dies nicht immer der Fall sein, da möglicherweise der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund gebremst hat und sich so selbst schuldig macht.

Abruptes Bremsen ist übrigens nur dann erlaubt, wenn die Gesundheit einer Person oder besondere Sachwerte in Gefahr sind.

Mindestabstand zu Radfahrern, Bussen, LKW

Überholen Sie als Autofahrer einen Radfahrer, können diese schnell in eine Gefahrensituation kommen. Zum Beispiel kann eine unvorhergesehene Handlungen des Radfahrers leicht zu einer Kollision führen. Die Größe des seitlichen Abstands sollte also großzügig gewählt werden. Die StVO schreibt:

  • innerorts einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern und
  • außerorts wenigstens 2 Meter vor,

wenn Sie einen Radfahrer überholen wollen. Gleiches gilt für das Vorbeifahren oder Überholen von Fußgängern oder E-Scooter-Fahrern. Diese Regel greift nicht, wenn ein Radfahrer an wartenden Kfz an einer Kreuzung heranfährt und diese auf der rechten Seite überholt.

Wollen Sie an anderen Kraftfahrzeugen vorbeifahren oder diese überholen, sollten Sie einen Abstand von mindestens:

  • 1,5 Metern zu Motorradfahrern
  • 1 Metern zu PKW und LKW sowie
  • 2 Metern zu Bussen wahren.

Achtung: Bei schlechten Wetter- oder Straßenverhältnissen sollten Sie Ihren Abstand erhöhen!

Um gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht eingehaltenem Abstand Einspruch einzulegen, kann ein Anwalt hilfreich sein
Um gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht eingehaltenem Abstand Einspruch einzulegen, kann ein Anwalt hilfreich sein

Während des Bremsvorgangs muss jedoch immer sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Handlung gefährdet werden.
Ob abruptes Bremsen auch erlaubt ist, wenn Tiere auf der Fahrbahn auftauchen, ist vom Einzelfall abhängig. Liegt kein triftiger Grund fürs Bremsen vor, kann ebenso wie für das Nichteinhalten des Abstandes, ein Bußgeld drohen.

Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten: Einspruch einlegen?

Allerdings droht nicht immer zwangsläufig auch ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde. Denn sanktionieren lässt sich ein solcher Verstoß nur mit entsprechenden Beweisen. Dabei können den Beamten der Polizei bei einer Messung des vorgeschriebenen Mindestabstands ggf. Fehler unterlaufen, sodass das Messergebnis nicht verwendet werden darf.

War die Abstandskontrolle möglicherweise fehlerhaft und/oder drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, dann kann es sich daher unter Umständen lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob sich ein solches Vorgehen in Ihren Fall lohnt und somit erfolgsversprechend ist, sollten Sie unter Umständen im Vorfeld mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

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Bußgeldkatalog: Wenn der Abstand nicht eingehalten wird 2024
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 149 comments… Kommentar einfügen }
  • Jaroslav 3. Januar 2019, 15:09

    Hallo,
    ich hielte nicht mit LKW Abstand ein. Auf Autobahn, Geschwindigkeit 68Km/Stunde. Bis 80Km/Stunde macht das 80 Euro und 1 Punkt? Danke für Ihre Antwort.
    MfG.,
    Jaroslav.

  • Helga 25. Oktober 2018, 9:46

    Hallo zusammen,
    vor 2 Wochen habe ich einen Brief erhalten bezüglich einer Abstandsmessung und wurde mit einem Punkt bestraft und 180 EUR. Nun habe ich gestern wieder einen Brief erhalten, nochmal ein Punkt und 128 EUR Strafe.
    Jetzt meine Frage: Bin ich Wiederholungstäter und ab wann müsste ich den Führerschein abgeben?
    Danke

  • Conny 8. Januar 2018, 20:43

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn ich eine Fahrverbot von beispielsweise 3 Monaten bekomme, ist es rein theoretisch trotzdem möglich meinen Motorradführerschein und die Prüfung während des Fahrverbotes fertig zu machen?

    Gruẞ Conny

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2018, 15:11

      Hallo Conny,

      wenn das Fahrverbot nur für das Auto gilt, dann können Sie den Motorradführerschein fertig machen. Wenn Ihnen dagegen ein allgemeines Fahrverbot verhängt wurde, gilt das für alle Fahrzeuge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 6. Oktober 2017, 23:27

    Hallo Liebes Bußgeld Team
    War auf der A2 unterwegs bin mit 111 km/h gefahren hatte ein Abstand von 23 Meter was kommt auf mich zu.
    Gruß Daniel

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:54

      Hallo Daniel,
      gemäß Ihrer Angaben ist laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 75 sowie einem Punkt auszugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Denis H. 29. September 2017, 10:13

    Guten Morgen,

    ich bin letztes Jahr mit einer Abstandsmessung mit einem Punkt bestraft worden und 180 EUR Geldstrafe.

    9 Monate später bin ich leider wieder geblitzt worden und 4/10 bei 160km/h, dies gibt wieder einen Punkt und eine Geldstrafe von 180 EUR.

    Ab wann bin ich Wiederholungstäter und ab wann müsste ich den Führerschein abgeben?

    LG
    Denis H.

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:33

      Hallo Denis H.,

      der Begriff „Wiederholungstäter“ wird in der Regel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen angewendet und nicht bei Abstandsmessungen. Wenn zwei Mal in einem Jahr mehr als 26 km/h zu viel gefahren wird, dann fallen Sanktionen härter aus. Nichtsdestotrotz könnte Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Ob und wann ein Fahrverbot verhangen wird, kann nicht pauschal vorhergesagt werden. Das ist Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Bastian 20. September 2017, 16:23

    Hallo,

    ich wurde im April 2017 mit 42 km/h auf der Autobahn geblitzt. Habe nun zwei Punkte und hatte einen Monat Fahrverbot. Jetzt habe ich eine Abstandsmessung mit < 4/10 Abstand zum Vordermann. 1 Punkt sagt dort der Bußgeldkatalog. Kann ich meinen Führerschein verlieren wegen dem ersten Vorfall oder werden die Vergehen seperat betrachtet?!

    Danke!

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 10:24

      Hallo Bastian,

      das ist grundsätzlich Sache der ausstellenden Behörde. Es ist möglich, dass Sie als „beharrlich“ eingestuft werden – dann würde die zweite Sanktion etwas höher ausfallen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis, also den Verlust des Führerscheines, muss jedoch nicht befürchtet werden. Dies wird erst dann angeordnet, wenn ernsthafte Zweifel an der Tüchtigkiet einer Person bestehen, wie etwa mehrmalige Trunkenheitsfahrten oder dergleichen. Ihnen könnte höchstens ein vorübergehendes Fahrverbot ausgesprochen werden, doch selbst das dürfte für Ihre Vergehen zu streng sein. Für das konkrete Strafmaß müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten, wahrscheinlich wird es ein Punkt und eine Geldbuße.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Alija 8. September 2017, 11:10

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team

    Vor ein paar Monaten war ich mit einer Freundin unterwegs nach Stuttgart.
    Da ich auf der unbegrenzten bei einer Geschwindigkeit von 185km/h einen Abstand von weniger als 2/10 hatte habe ich dementsprechend eine Busse bekommen. Ich habe viele Internetseiten durchsucht und fast auf jeder steht das ich 320Euro zahlen muss, ein Fahrverbot von 2 Monaten und 2 Punkte bekomme.

    Nun habe ich den Brief bekommen als ich den gelesen habe war ich geschockt, Stolze 675 Euro muss ich bezahlen. 640 Euro Busse und noch sonstige Gebühren.

    Meine Frage an euch ist das Möglich da ja im Bussgeld Katalog sogar bei weniger als 1/10 die Busse 400 Euro beträgt.

    (PS. Ich weiss ich habe einen Fehler gemacht und dieser wird sich nicht Widerholen.)
    Ich danke euch für die Hilfe im Voraus.

    Gruss

    Alija

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 12:32

      Hallo Alija,

      was es mit dem erhöhten Bußgeld auf sich hat, sollten Sie bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Beate 24. Juli 2017, 15:09

    Ich hab auch was auf dem Herzen… Wenn ich mich rauskaufen will aus einem Fahrverbot Zahl ich ja mindestens das doppelte bekomm ich dann auch die doppelte Punktezahl???
    Danke im voraus.

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 12:14

      Hallo Beate,

      die Punkte werden nicht erhöht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pat 15. Juli 2017, 13:14

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    welche Geschwindigkeit ist für den Tatbestand relevant? Die gemessene oder die Geschwindigkeit abzüglich Toleranz?
    Ich habe einen Abstandsverstoß bei dem ich abzüglich Toleranz 95km/h gefahren bin und weniger als 3/10 Abstand hatte. Berechnung des Abstands geht von den 95km/h aus (47.5m). Laut Bußgeldkatalog also Tatbestandsnummer : 104602. 160€, 1 Punkt
    Die Bußgeldstelle sagt die 101km/h wäre für den Tatbestand korrekt. Damit also Tatbestandsnummer : 104608. 160€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

    Was ist hier nun richtig?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:12

      Hallo Pat,

      relevant ist die Geschwindigkeit abzüglich Toleranz.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bienchen 16. Mai 2017, 12:32

    Hallo liebes Infoteam,

    ich bin 109 km/h gefahren und es wurden 5/10 des Tachowertes gemessen. Nun ist dies zustande gekommen, weil der Vordermann plötzlich stark abgebremst hat. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?

    Des Weiteren sind Vorname und Adresse falsch. Wie gehe ich hier am Besten vor?

    Danke im Voraus!

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:39

      Hallo Bienchen,

      wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen. Sind Ihre Daten im Anhörungsbogen falsch, müssen Sie der Behörde die korrigierten Daten mitteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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