Bußgeldkatalog Schweiz: Das gilt!

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie eine Zusammenfassung möglicher Bußgelder bei Missachtung der Schweizer Verkehrsregeln.

VerstoßMögliche Konsequenzen
Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten
... um 5 km/h40 €
… um 10 km/h120 €
… um 15 km/h250 €
… um mehr als 15 km/h- Anzeige
- Geldstrafe
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis
Missachtung der Gurtpflicht50 €
Nutzung vom Handy am Steuer85 €
Nutzung des Navi­gations­gerätes währ­end der Fahrt380 €
Fahrten mit mindes­tens 0,5 Pro­milleab 495 €
Rotlicht­verstoß205 €
Überhol­verstoßab 245 €

Spezielles zum Thema „Bußgeldkatalog der Schweiz“

Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen die Schweizer Verkehrsvorschriften, kann das schnell teuer werden. Besonders eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz steht meist in Verbindung mit hohen Geldstrafen. Doch nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe können beim Verstoß verhängt werden. Auch das „Via Sicura“-Programm in der Schweiz trägt zu höheren Strafen bei.

Wie genau sehen die Verkehrsvorschriften in der Schweiz aus? Mit welchen Konsequenzen müssen Verkehrssünder rechnen? Was müssen LKW-Fahrer beachten? Genauere Informationen und weitere nützliche Hinweise gibt der nachfolgende Ratgeber zum Thema Bußgeldkatalog Schweiz.

Weitere Rategber zum Thema „Bussen in der Schweiz“


Via Sicura – Mehr Verkehrssicherheit in der Schweiz

Dieses offizielle Verkehrssicherheitsprogramm hat vor allem das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Sowohl präventive Maßnahmen als auch strenge Handhabung mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz sind Teil dieses Programms. Hierbei kann beispielsweise das Auto eingezogen werden, wenn es nach den Verkehrsvorschriften der Schweiz als sogenannte „Tatwaffe“ gilt.

Zu schnell gefahren in der Schweiz?
Zu schnell gefahren in der Schweiz?

Des Weiteren können „Alko-Locks“ eingesetzt werden, die ein Starten des Autos im alkoholisierten Zustand verhindern. Der Bußgeldkatalog Schweiz beinhaltet sogar ein Fahrverbot, welches auch lebenslänglich ausgedehnt werden kann. Bekommt ein Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot ausgesprochen, ist dies allerdings nicht gleichzeitig gültig für Deutschland.

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz

Schnell ist klar: Als „Raser“ gelten oder geblitzt werden in der Schweiz, ist teuer. Aus diesem Grund sollten PKW-Fahrer mit den Geschwindigkeitslimits der Schweizer Straßen vertraut sein.

Diese können sich von den deutschen Regelungen nämlich maßgeblich unterscheiden. In der Schweiz ist die Autobahn-Höchstgeschwindigkeit streng geregelt, denn besonders die Autobahn in der Schweiz lässt viele Autofahrer häufig zu stark auf das Gaspedal treten.

Wichtig zu wissen: Auch Nicht-Schweizer haben mit Strafen zu rechnen. Gerichtsverhandlungen entscheiden zum Teil über mehrjährige Freiheitsstrafen für die sogenannten „Raser“.

Auszüge aus dem „Bussenkatalog Schweiz“ können Klarheit in diese Problematik bringen. Beispielsweise ist in der Schweiz die Autobahn-Geschwindigkeit niedriger angesetzt als in Deutschland. Wie schnell darf man also in der Schweiz fahren? Eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz ist dann gegeben, wenn der Autofahrer:

  • … auf der Autobahn schneller als 120 km/h fährt
  • … auf Autostraßen schneller als 100 km/h fährt
  • … in Tunneln eine Geschwindigkeit von 80 km/h übersteigt
  • außerorts schneller als 80 km/h fährt (Ausnahme: die Autobahn in der Schweiz)
  • innerorts schneller als die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h bzw. 50 km/h fährt

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 bis 80 km/h – geregelt je nach Straßentyp – gilt der Autofahrer in den Verkehrsvorschriften der Schweiz als „Raser“.

LKW: Schwerlastabgabe in der Schweiz

LKW-Fahrer müssen eine Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz zahlen
LKW-Fahrer müssen eine Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz zahlen

Für LKW-Fahrer stehen ebenfalls Gebühren an, wenn sie die Schweizer Straßen befahren, denn diese müssen eine Nutzungsgebühr abgeben. Dies gilt wenn ihre Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wiegen und für gewerbliche Zwecke den Straßenbelag in der Schweiz belasten und mit abnutzen.

Wichtig für die Endsumme der Schwerlastabgabe sind die Emissionsstufe, das Gewicht und die gefahrenen Kilometer des betreffenden LKW. LKW-Fahrer sollten sich also vor ihrer Fahrt in die Schweiz erkundigen, welche Gebühren in Bezug auf die Schwerlastabgabe Schweiz auf sie zukommen, um nicht plötzlich unschön mit dem Bußgeldkatalog der Schweiz konfrontiert zu werden.

Wie parken Sie richtig in der Schweiz?

Natürlich gelten in der Schweiz nicht nur gesonderte Regelungen zum Verhalten im fließenden Straßenverkehr – auch explizite Zonen für das Parken in der Schweiz des eigenen PKW sind festgelegt. Farben trennen die unterschiedlichen Parkzonen voneinander:

  • Weiß: gebührenpflichtiger Parkplatz
  • Gelb: Privatparkplatz für Angestellte oder Kunden
  • Blau: eine Stunde kostenfreies Parken von Montag bis Samstag, 8 bis 18 Uhr (mit einer blauen Parkscheibe); kostenpflichtiges Parken über Nacht ist hier möglich durch einen zusätzlichen Parkschein

Lichtpflicht rund um die Uhr

Was im ersten Moment etwas ungewöhnlich klingt, ist in vielen Ländern bereits schon Alltag. Eine Lichtpflicht, die auch am Tag für die Verkehrsteilnehmer gilt, verbessert nämlich nachweislich die Sichtbarkeit der Fahrzeuge und trägt somit nicht unerheblich zur Reduzierung von Unfällen in der Schweiz bei. Aus diesem Grund wurde auch diese Regel in den Bußgeldkatalog der Schweiz mit aufgenommen. Gerade bei schlechter Sicht aufgrund von bestimmten Witterungsverhältnissen ist das Licht am Auto besonders wichtig. Egal ob Abblendlicht oder Tagfahrlicht – eines davon muss während der Fahrt leuchten.

Bei Dunkelheit und in Tunneln müssen sogar beide Lichter angeschaltet sein. Der dadurch entstandene erhöhte Kraftstoffverbrauch wird kompensiert durch die niedrigere Rate an Verkehrsunfällen. Das bedeutet, dass schon ein einfaches Anschalten der Scheinwerfer am Fahrzeug zur Verkehrssicherheit beitragen kann.

Gute Sicht wird groß geschrieben im Bußgeldkatalog der Schweiz

Geblitzt in der Schweiz?
Geblitzt in der Schweiz?

Dass in der Schweiz das Thema Verkehrssicherheit sehr große Wichtigkeit besitzt, wird ebenfalls deutlich, wenn es um zusätzliche technische Ausstattung im Auto geht. Navigationsgeräte dürfen beispielsweise nicht mittig an der Frontscheibe angebracht werden. Grund dafür ist die eventuell beeinträchtigte Sicht des Fahrers. Hält sich ein Verkehrsteilnehmer nicht an diese Regelung im „Bussenkatalog der Schweiz“, muss er mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro rechnen. Zusätzliche Radarwarner sind sogar gänzlich verboten.

Solche Radarwarngeräte, die hauptsächlich die Funktion haben, auf Blitzer hinzuweisen, können sogar einbehalten und zerstört werden. Auch eine Haftstrafe kann bei manchen schwereren Fällen verhängt werden. Fest verbaute und unabdingbare Teile der Fahrzeugausstattung, wie zum Beispiel die Sonnenblende, der Innenspiegel oder auch eine Vignette, die man für die Autobahn in der Schweiz braucht, sind uneingeschränkt zugelassen.

Geblitzt in der Schweiz – und nun?

Wer die Verkehrsvorschriften der Schweiz missachtet und erwischt wird, hat auch nach dem Besuch im Nachbarland mit Konsequenzen zu rechnen. Wer meint, er hat keine Strafen zu erwarten, weil die Schweiz kein Teil der EU ist, hat damit also nur zum Teil Recht. Generell gilt: Sind Sie nicht auf dem Blitzerfoto zu erkennen, wenn Sie in der Schweiz geblitzt wurden, wird dieses Vergehen höchstwahrscheinlich nicht bis nach Deutschland verfolgt.

Nichtsdestotrotz gibt es einige andere Verkehrsdelikte, bei denen man auch im Nachhinein in Deutschland mit einer Strafe zu rechnen hat – vor allem, wenn es um hohe ausländische Bußgelder geht. Mittlerweile nutzt die Schweiz nämlich vermehrt deutsche Inkassounternehmen, um ihre Bußgelder „einzutreiben“.

Übergeht man ein Bußgeldbescheid, kann sogar eine nochmalige Einreise in die Schweiz verwehrt werden. Was in der Heimat zunächst keine Folgen hat, kann den nächsten Urlaub in der Schweiz also schnell zu einem unschönen Erlebnis werden lassen.

Fazit

In der Schweiz gibt es strenge Verkehrsvorschriften.
In der Schweiz gibt es strenge Verkehrsvorschriften.

Der Bußgeldkatalog der Schweiz sollte nicht unterschätzt werden und wer nach dem Urlaub keine böse Überraschung bekommen möchte, weil er geblitzt wurde in der Schweiz oder durch andere Verstöße keine Bußgelder von der Schweiz angeordnet bekommen möchte, sollte sich vorher am besten mit den wichtigsten Schweizer Verkehrsregeln vertraut machen. Dann bleiben Bußgelder aus der Schweiz in weiter Ferne.

FAQ: Bußgeldkatalog in der Schweiz

Wie tief müssen Verkehrssünder in der Schweiz in die Tasche greifen?

Wer in der Schweiz bei einem Verkehrsverstoß erwischt wird, muss teils hohe Bußgelder zahlen. Eine kurze Übersicht über mögliche Bußgelder in der Schweiz erhalten Sie hier.

Ab wann wird man in der Schweiz geblitzt?

Die Schweiz ist bekannt für ihr wesentlich strengeres Tempolimit. Wie schnell Sie maximal fahren dürfen, können Sie hier nachlesen.

Welche Verkehrsregeln gilt es in der Schweiz besonders zu beachten?

Bevor Sie parken, sollten Sie auf die farbigen Markierungen auf der Straße achten, die Ihnen sagen, ob das Parken erlaubt, gebührenpflichtig oder verboten ist. Außerdem gilt eine Tagfahrlichtpflicht.

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Bußgeldkatalog Schweiz: Das gilt!
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 56 comments… Kommentar einfügen }
  • Jessy 2. März 2023, 14:15

    halli,

    Ich wurde von der Polizei kontrolliert nach einer reifenpannnne auf der Autobahn.
    Ich hatte 0,48 Promille nich Vom Vortag.
    Nun wollten sie 2000 Franken. Für was sind diese

  • Tana 26. Januar 2022, 15:29

    Mein Mann, LKW Fahrer. Fährt in die Schweiz, wird angehalten und weil er vorne über dem Cokpit eine Fahne mit kleine LEDs liegen hat, muss er 450€ Strafe zahlen weil die LEDs die Gegenfahrer blendet. Ist das möglich und kann er deswegen vorgehen?

  • Miri 21. August 2021, 8:29

    Hallo,

    Ich war vor kurzem in der Schweiz u habe auf einem Parkplatz übernachtet u dafür vor Ort eine Busse bekommen (120Franken). Allerdings nicht bezahlt. Ich lebe in Deutschlad. Soll / Muss ich die Busse überweisen? Was droht mir?
    Danke!

  • Stephen M. 24. Februar 2020, 14:00

    Hallo,
    Ich glaube ich war in Juli 2019 in der Schwiez geblitz aber sicher bin ich nicht. Wenn geblitz rechne ich mit ungefär 200€. Wie lang kann es dauern bis ich post bekommen.

  • Ingrid M. 2. Juli 2018, 10:02

    Mein Partner wurde am 14.06.18 in der Schweiz mit dem LKW 7,49t , wurde Abgelastet, geblitzt.
    gemessene Geschwindigkeit : 71 km/h
    Signalisierte Geschwindigkeit: 60 km/h
    nach Abzug der Toleranz : 6 km/h

    Bußgeldbescheid : 83,50 €

    Ist das Rechtens ?

    • bussgeld-info.de 3. Juli 2018, 15:01

      Hallo Ingrid,

      bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Bußgelder in der Schweiz deutlich höher ausfallen als in Deutschland.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Ernst 4. Februar 2018, 12:37

    Ich wohne in der Schweiz und hatte den deutschen Füherschein nicht umschreibe lassen. Bei einer Polizeikontrolle wurde ich darauf hingewiesen und dass ein Bussgeld kommt. Wie hoch wird das sein ?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 12:15

      Hallo Ernst,
      wir beschäftigen uns in erster Linie mit dem deutschen Bußgeldkatalog. Sanktionen der Schweiz sollten Sie bei den zuständigen Behörden in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Geri 22. Januar 2018, 13:12

    Herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort. :-)))

  • Geri 21. Januar 2018, 11:40

    Ein Freund von mir ist vor 10 Jahren geblitzt worden, musste 600 Franken Strafe bezahlen und hat ein vierwöchiges Fahrverbot in der Schweiz bekommen. Die Strafe ist bezahlt. Doch was ist dem vierwöchigen Fahrverbot? Ist das mittlerweile verjährt? Oder wird da bei einer Einreise nochmals eine Strafe fällig? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
    Viele Grüße
    Geri

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 10:29

      Hallo Geri,
      Ihr Freund sollte sich sicherheitshalber an die zuständigen Behörden in der Schweiz wenden und mögliche Einschränkungen bei der Einreise in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 9. Oktober 2017, 8:36

    Bin in der Schweiz im Tunnel geblitzt worden, 28km/h schneller als erlaubt, soll nun 930 Franken zahlen (Busse, Polizeikosten, Untersuchungsgebühr)… Kommt mir sehr hoch vor, etwas das 10fache wie das was ich in Deutschland zahlen müsste… Wie wird die Höhe der Busse berechnet?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 11:33

      Hallo Maria,
      im Ausland werden häufig deutlich höhere Bußgelder erhoben. Diese gehen aus die nationalen Gesetzen hervor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 27. September 2017, 11:52

    Bin in der Schweiz über den Mittelstreifen gefahren 100 waren erlaubt bin auch nicht schneller gefahren aber die Kurve war enger als gedacht und ein Polizeiwagen kam mir entgegen haben alles aufgenommen und ich mußte 1350 Franken hat nterlegen was kann da noch kommen?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 11:53

      Hallo Peter,

      leider sind uns die genauen Auflagen der Schweiz nicht bekannt. Wenn Ihnen in dem entsprechenden Bescheid keine anderen Sanktionen mitgeteilt wurden, sollten Sie auch nichts weiter zu befürchten haben. Eine Möglichkeit bestünde noch darin, mit der ausstellenden Behörde in Kontakt zu treten und dies zu erfragen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Michael 25. September 2017, 8:13

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach einem kurzen Aufenthalt in der Schweiz ist mir ein Bußgeldbescheid ( Geschwindigkeitsüberschreitung/ ca. 6 km/h zu schnell) in Höhe von ca. 120 € (nach Deutschland) zu gesendet worden. Nachdem ich auf diesen Brief und einen weiteren per Einschreiben nicht reagiert habe, wurde ich nicht weiter kontaktiert. Nach fast einem Jahr musste ich nun ein Flug aus der Schweiz wahrnehmen. Bei der Reisepasskontrolle wurde ich aufgehalten. Das Bußgeld betrug nun ca. 280 €. Auf meine Bitte wurde mir gewährt, das ausstehende Bußgeld nach meinem Auslandsaufenthalt aus Deutschland per Überweisung zu zahlen. Nun habe ich einen Brief bekommen in dem steht, dass bei Nichtzahlung des Bußgeldes innerhalb von 30 Tagen eine (vermutlich dreitägige) Freiheitsstrafe bei Wiedereinreise in die Schweiz aussteht. Ich befinde mich nach wie vor im Ausland und werde nächste Woche in der Schweiz landen. Ist es möglich nach wie vor Einspruch zu erheben, da ich damals mit dem Motorrad unterwegs war und vermutlich nicht zu erkennen bin, da ich einen Helm trug ? Wenn ja, ist es möglich Einspruch zu erheben ohne Rechtsschutz zu haben ? Wenn ich keinen Einspruch erheben kann, werde ich bis an mein Lebensende in der Schweiz polizeilich ausgeschrieben sein oder verjährt diese. Ist es möglich Einspruch auf die Mahngebühren zu erheben und nur das ursprüngliche Bußgeld zu bezahlen? Ist es möglich die dreitägige Freiheitsstrafe abzusitzen ohne Eintragungen im deutschen polizeilichen Führungszeugnis umd zahlen des Bußgeldes.

    Ich danke herzlich für Ihre Bemühungen.

    Michael

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 12:53

      Hallo Michael,

      die Ihnen verhangenen Bußen und die Mahngebühren sind grundsätzlich rechtens. In der Schweiz gilt als Verjährungsfrist für Verkehrsverstöße drei Jahre. Da Sie nun wieder in die Schwei eingereist sind, greift die Vollstreckungshoheit. Wie es sich mit Einspruchsverfahren bei Bußgeldbescheiden in der Schweiz verhält, ist uns leider nicht bekannt – grundsätzlich dürfen wir Ihnen jedoch nicht zu rechtlich Schritten raten oder abraten, da wir keine Rechtsaukunft erteilen dürfen.

      Wenn Sie eine Freiheitsstrafe in der Schweiz absitzen, dann sollte diese nicht in Ihrem deutschen Führungszeugnis verzeichnet sein.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Chris 7. August 2017, 21:45

    Hallo,
    Ich habe heute ein Zettel mit einer Geschwindkeitsüberschreitung nach Toleranzabzug von 7kmH bekommen und muss dafür 100 CHF zahlen. Was mich dabei wundert ist, dass kein Bild beigefügt war. Ist das Pflicht und kann ich Einspruch einlegen? Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 11:17

      Hallo Chris,
      ein Bußgeldbescheid muss nicht über ein Blitzerfoto verfügen. In der Regel besteht allerdings die Möglichkeit, dieses über die jeweilige Behörde einzusehen. Ob es sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 3. August 2017, 11:06

    Hallo,
    ich habe 5 Tage in der blauen Parkzone geparkt, da es mir nicht möglich war während dieser Zeit das Auto umzuparken. Nun soll ich bei der Polizei für Verkehrsdelikte vorsprechen. Welche Strafe ist zu erwarten?
    Herzlichen Dank,
    Lisa

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 10:38

      Hallo Lisa,
      den genauen Tatbestand sowie mögliche Sanktionen erfahren Sie vor Ort.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wolfgang 1. August 2017, 17:53

    Bin mit ca. 47Km/h in der Schweiz in einer 30Zone mit einem Leihwagen geblitzt worden, mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 7:59

      Hallo Wolfgang,

      hierbei gibt es kein genaues Bußgeld. Es besteht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Anzeige, eines Fahrverbots oder des Führerscheinentzugs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • michael 31. Juli 2017, 22:21

    Hallo ich bin vor 2 Monaten in der Schweiz bestraft worden bei einem Rotlichtüberfahren 0.5 sekunden. Was passiert wenn ich das Bussgeld nicht bezahle?
    Ich wohne in Deutschland.

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 10:15

      Hallo michael,

      sollten Sie das Bußgeld nicht bezahlen, bekommen Sie unter Umständen Probleme bei einer erneuten Einreise.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steven 8. Juli 2017, 16:01

    Habe einen Bescheid aus der Schweiz bekommen. 2 Km/h zu schnell und damit 38 Euro Strafe. Es ist kein Foto dabei, nur alles schriftlich. Fahre die nächsten Jahre nicht in die Schweiz. Muss ich trotzdem bezahlen?

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 10:56

      Hallo Steven,

      grundsätzlich ist ein Bußgeld zu bezahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nenad 17. Mai 2017, 19:56

    Hallo.
    Ich bin aus der CH
    Mir ist folgednes pasirt.ich hab in österich beim krankenhaus am einen verbotenen platz gepargt.ich hab eine anzeige gekriegt furs falsch parken.
    Ich habe den probe furerschein. Was kommt jetzt auf mich zu? Danke

    Nenad

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:40

      Hallo Nenad,

      Falschparken wird in Österreich mit Bußgeldern ab 20 Euro geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex W. 17. April 2017, 8:59

    Hallo, wir sind aus Deutschland, das Auto auf mich geschrieben und meine Frau wurde auf Schweizer Autobahn mit ca. 20 km/h Überschreitung geblitzt. Was erwartet uns??? Vielen Dank für die Informationen

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 11:47

      Hallo Alex W.,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h oder mehr ist kein genaues Bußgeld festgesetzt. Es besteht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Anzeige, eines Fahrverbots sowie des Führerscheinentzugs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Alex W. 19. April 2017, 19:26

        Hallo nochmal,
        danke für die Info wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung.
        Offen bleibt die Frage vieler, ob es relevant ist, wem der Pkw gehört bzw. wer gefahren ist.
        In meinem Beispiel ist das Fahrzeug auf mich in Deutschland angemeldet, meine Frau ist allerdings gefahren und wurde prompt geblitzt. Und ob man unter diesen Umständen etwas zu befürchten hat.
        Vielen Dank im Voraus nochmals

        • bussgeld-info.de 24. April 2017, 10:26

          Hallo Alex,

          in diesem Fall erwartet Sie als Halter keine Strafe. Sie können im Anhörungsbogen angeben, dass Ihre Frau gefahren ist, sodass sie die Sanktionen erhält.

          Ihr Bussgeld-info Team

  • Robert 31. Januar 2017, 21:51

    Hallo, ich bin heute auf der Schweizer Autobahn in Basel geblitzt worden, oder besser gesagt auf dem gesperrten Teil eines Beschleunigungsstreifens. Ich konnte mich nicht rechtzeitig einordnen und musste weiterfahren. Da hatte ich leider schon das leuchtende Kreuz überfahren.
    Welche Strafe habe ich zu erwarten?

    MfG

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 11:25

      Hallo Robert,
      befahren Sie in der Schweiz unerlaubterweise dem Pannenstreifen von Autobahnen müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von CHF 140.– rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marcel 5. Januar 2017, 2:57

    Hallo,

    Ich wurde auf dem weg in die heimt in der Schweiz im Tunnel geblitzt.
    Ich bin 125km/h schnell gewesen bei erlaubten 80km/h. Wie viel Toleranz wird abgezogen?
    Ich bin kein fahrzeughalter!
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    LG

    Marcel

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 9:56

      Hallo marcel,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h ist kein genaues Bußgeld festgelegt. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, um Genaueres zu erfahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dimkovski 28. Dezember 2016, 21:15

    Hallo,
    ich freue mich Sie hier zu finden mit der Hoffnung dass ich rechtliche Hilfe bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz bekommen könnte.
    Ziffer: 303.3. H Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 35 oder mehr km/h
    Fragen:
    1. Ich soll das beigefügte Formular von hinterer Seite ausfühlen und zurück der Basel Polizei schicken, muss ich alle Angaben ausfüllen auch was ich beruflich mache und was ich als Netto Einkommen bekomme? Was passiert wenn die angaben nicht richtig sind?(Bzw. wenn ich weniger Monatseinkommen angebe als sonst
    2. Sie haben auf dieses Schreiben keine Bilder beigefügt. In der Zeit als ich geblitzt war hatte ich eine Mütze, es kann gut sein dass ich nicht ganz erkennbar bin, als ich bislang erfahren habe die deutschen Behörde werden keine Vollstreckung vornehmen wenn der Fahrer auf den Bilder nicht zu erkennen ist.
    3. Findet eine richterliche Anhörung in der Schweiz statt oder im Ort wo ich wohne?
    4. Ich bin grundsätzlich mit der Strafe einverstanden, nur habe ich das Gefühl dass sie werden 2000 Euro verlangen was ich ungerne (für einmal im Leben in der Schweiz gewesen sein) bezahlen würde.
    5.Wenn es ein Fahrverbot von 3 Monaten erstellt wird, gilt das nur für Schweiz oder auch für Deutschland?
    Ich erwarte Ihre Antwort mit Ungeduld
    Danke

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 11:05

      Hallo Dimkovski,

      die Angaben auf dem Formular müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Sollten Sie auf dem Foro nicht eindeutig erkennbar sein, kann unter Umständen ein Einspruch Erfolg haben. Da das Verfahren von Schweizer Behörden geführt wird, werden keine Anhörungen in Deutschland stattfinden. Das Schweizer Fahrverbot gilt nicht für Deutschland.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Duru 27. Dezember 2016, 20:33

    Hallo brauch hilfe hab rechnung bekommen Höhe von 233 Euro wohne in Deutschland und war in der Schweiz Urlaub und bin über rot gefahren muss ich das geld überweisen was wen nicht? Bekomme ich nur Fahrverbot in der Schweiz oder wie läuft das alles!

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 11:12

      Hallo Duru,

      einen ausländischen Bußgeldbescheid sollten Sie begleichen. Ein Fahrverbot in der Schweiz hat keine Geltung in Deutschland.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reiner R. 14. Dezember 2016, 11:08

    Habe gegen einen Bußgeldbescheid vom 12.5.2016 Einspruch eingelegt. Da ich unter Zeugen keine rote
    Ampel überfahren habe. Heute bekomme ich eine Nachricht vom Stadtrichteramt betreffend einer Ersatzfreiheitsstrafe im Umfang von 3 Tagen. wie kann man sich dagegen wehren ?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:16

      Hallo Reiner,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in Ihrem Fall am besten an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melina 23. November 2016, 15:52

    Als ich heute mit meiner Mutter im Auto sass wollten wir jemanden über holen der hat dän voll Gas gegeben und wir wären fast in ein anderes Auto gerasst darf man das tun was dieser jemand getan hat ?Also ob man das in der Schweiz darf?

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 10:24

      Hallo Melina,

      wahrscheinlich ist dies als Überholverstoß zu werten, was in der Regel mit einem Bußgeld ab 245 Euro bestraft wird. Am besten sollten Sie sich aber noch einmal bei einer Schweizer Verkehrsbehörde erkundigen, welche Folgen das nach sich zieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • günter v. 16. November 2016, 12:11

    ich lebe als deutscher in der schweiz und habe einen strafzettel mit einer aufforderung zur abgabe meines führerscheines bekommen. kann ich auf den abgabetermin einfluß nehmen??

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:28

      Hallo Günter,

      meinen Sie damit, dass der Strafzettel von einer deutschen Behörde kam und Sie Ihren Führerschein in Deutschland abgeben sollen? Wenn ja, dann ist der Abgabezeitpunkt entweder dem Bescheid zu entnehmen oder vom Fahrer innerhalb eines Vier-Monats-Zeitraums selbst festzulegen – je nachdem, ob Sie Ersttäter sind oder nicht. Besitzen Sie einen Führerschein aus der Schweiz und sollen diesen dort abgeben, ist es ratsam, sich noch einmal bei der zuständigen Behörde bezüglich Ihrer Frage zu erkundigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • uschi z. 12. November 2016, 18:49

    Bin am Donnerstag in der Schweiz, Wohne in Deutschland, bin Schweizerin mit Deutschem Führerausweis Innerorts (50) mit ca 75 in den Radar gefahren. Was geschieht nun, was muss ich erwarten.
    Besten dank für die Antwort.

    Freundliche Grüsse U. Zbinden

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:30

      Hallo Uschi,

      laut aktuellem Schweizer Bußgeldkatalog sind Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 15 km/h nicht mit einem eindeutigen Bußgeld belegt. Zudem besteht die Möglichkeit einer Anzeige sowie eines Fahrverbots oder sogar Führerscheinentzugs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • alexander 29. Dezember 2016, 13:59

        Aber bitte beachtet das in der Schweiz noch eine Tollersnz vom 5 Kmh ( innerorts und ausserorts) 7 kmh ( autobahn ) und 3 kmh ( 30 er Zone ) gilt.

        Also ist Uschi 10 kmh zu schnell das ist eine Ordnungsbusse im bereich von 250 Ft

  • W. Max 7. November 2016, 21:49

    Hallo
    Kann mir jemand sagen was ich machen muss.
    Ich habe meine Auto eine Bekante Freundin gegeben. Später habe ich eine Brief mit Strafe 60 Fr aus Schweiz bekommen. In Brief war eine Foto wo deutlich kann man sehen das Fahrer eine Mädchen ist.
    Muss ich trotzdem bezahlen oder nicht
    MfG

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 9:50

      Hallo Max,

      Sie können einen Einspruch mit dem Verweis auf den richtigen Fahrer einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johanna 30. Oktober 2016, 20:35

    Grüßt euch, ich habe vor wenigen tagen 2 bußgeldbescheide aus der schweiz bekommen wovon einer aus 09/2014 stammt, der andere 08/2016. Nach deutschem recht sind solche bescheide nach 3-6 monaten „verjährt“. Ich bin österreicherin und finde im internet keinerlei hinweise darauf wie lange nachträglich die schweizer behörden solcherlei forderungen stellen können/dürfen.
    Weiß hier jemand genaueres ?

    Mit freundlichen Grüßen JoH

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:32

      Hallo Johanna,

      die Verjährungsfristen in Österreich liegen in der Regel bei etwa sechs Monaten bis zu einem Jahr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Marcel C. 4. Mai 2017, 10:57

      Hallo!
      Ich wurde vor 4,5 Jahren geblitzt,sollte 850 sFr. bezahlen und habe das bis heute nicht getan.
      Wer weiß Bescheid?
      Verjährt das?
      Was passiert,wenn ich jetzt in die Schweiz fahre?

      • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:18

        Hallo Marcel,

        bei einer Wiedereinreise in die Schweiz können die Behörden Sie dazu auffordern, das Bußgeld zu bezahlen. Hinzu können zudem Mahngebühren kommen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Haftstrafe. Für die Strafverfolgung sind in der Regel drei Jahre vorgesehen. Anschließend kann ein Bußgeld nicht mehr vollstreckt werden. Wenden Sie sich dazu allerdings am besten an einen Anwalt oder die Behörden vor Ort.

        Ihr Bussgeld-info Team

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