Bußgeldstelle Bayern

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Sitz von Bayerns zentraler Bußgeldstelle (ZBS) befindet sich in Viechtach. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, besitzt Bayern nur diese eine zentrale Bußgeldstelle und wird nicht zusätzlich durch regionale Bußgeldstellen ergänzt. Die Bußgeldstelle Viechtach zählt zum Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.

Einzige Bußgeldstelle in Bayern zu sein bedeutet natürlich auch ein hohes Maß an Verantwortung und viele Aufgaben. Ordnungswidrigkeiten nahezu aller Art sind Alltag der Bußgeldstelle in Viechtach. Die hier arbeitenden Mitarbeiter kümmern sich um die Ahndung und Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten, die sich aus ganz Bayern hier zusammenfinden.

Haben Sie Fragen an die ZBS Bayern? Wir haben für Sie nachfolgend die wichtigsten Kontaktdaten zusammengestellt.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKon­takt
Zen­tra­le Buß­geld­stel­le im Bayerisch­en Po­li­zei­ver­wal­tungs­amtMönch­hof­stra­ße 43
94234 Viech­tach
Tele­fon:
09942/ 954-580
Fax:
09942/ 952-241

Home­page
www.polizei.bayern.de

Das Bußgeldverfahren in Bayern – Ablauf und Zuständigkeiten


Die Bußgeldstelle in Viechtach kooperiert mit den zuständigen Polizeidienststellen. Da die Polizei – eher als die zentrale Bußgeldstelle Bayern – im direkten Kontakt mit den Betroffenen und Verdächtigen befindet, erledigt diese zunächst alle notwendigen Schritte vor Ort. Hierbei steht für die Polizei selbstverständlich wie überall in Deutschland die Sicherheit im Straßenverkehr an oberster Stelle.

Die Bußgeldstelle Viechtach stellt die Bußgeldbescheide zum Betroffenen per Post zu.
Die Bußgeldstelle Viechtach stellt die Bußgeldbescheide zum Betroffenen per Post zu.

Bestehen Verkehrsordnungswidrigkeiten, werden alle wichtigen Informationen, die die Polizei ermitteln konnte, an die Bußgeldstelle Viechtach weitergeleitet. Eine weitere Aufgabe der Polizeibeamten in diesem Schritt ist das Erstatten einer Anzeige. Dazu sind diese nämlich verpflichtet. Ab diesem Punkt beginnt der Zuständigkeitsbereich der zentralen Bußgeldstelle in Bayern. Deren Aufgabe ist es zunächst, Beweise zu sichten und mit der Polizei in Kontakt zu bleiben, falls weitere Ermittlungen zu bestimmten Hinweisen oder Zeugenbefragungen von Nöten sind. Hat die Bußgeldstelle Viechtach diese Schritte abgeschlossen, bleibt nun nur noch die Beurteilung und Zuordnung des entsprechenden Bußgeldes gemäß des bayerischen Bußgeldkatalogs. Danach verschickt sie den Bußgeldbescheid an den Schuldigen des Vergehens.


Die zentrale Bußgeldstelle Bayern hat außerdem einen Kulanzrahmen, in dem sie auch ein Angebot bezüglich eines Verwarnungsgeldes an den Betroffenen schicken kann. Nimmt dieser das Angebot allerdings nicht an, versendet die Bußgeldstelle Viechtach nachfolgend einen normalen Bußgeldbescheid an den Betroffenen. Natürlich hat jeder Betroffene immer die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Dafür haben Sie zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Zeit. Nehmen Sie diese Einspruchsmöglichkeit in Anspruch, gilt der Bußgeldbescheid zunächst nicht als rechtskräftig. Im Konkreten bedeutet das, dass Sie noch keine Zahlung leisten müssen bis das Verfahren zu Ihrem Einspruch bearbeitet und abgeschlossen wurde.

Sie haben das Recht auf eine Akteneinsicht. Möchten Sie dies, dann müssen Sie das schriftlich beantragen. Zum Beispiel können Sie eine Einsicht in der für Ihren Wohnort zuständigen Dienststelle beantragen. Das kostet zwölf Euro.

Achtung: Alternativ können Sie auch einen Termin bei der Zentralen Stelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten ausmachen und sich dort Ihre Akte gebührenfrei ansehen. Diese Behörde befindet sich in Straubing.

Weitere Aufgaben der ZBS Bayern

Bei einem Vergehen im Straßenverkehr droht ein Verwarnungs-oder Bußgeld durch die zentrale Bußgeldstelle Bayern.
Bei einem Vergehen im Straßenverkehr droht ein Verwarnungs-oder Bußgeld durch die zentrale Bußgeldstelle Bayern.

Da die europaweite Zusammenarbeit der verschiedensten Institutionen immer weiter ausgebaut wird und zu diesem Zwecke auch immer mehr öffentliche Richtlinien eingeführt werden, sieht es auch die zentrale Bußgeldstelle in Bayern als ihre Aufgabe an, sich dieser modernen und aktuellen Entwicklung anzupassen. Mehr als eine Million Bußgeldverfahren stehen auf der jährlichen To-Do-Liste von etwa 200 Angestellten der Bußgeldstelle Viechtach. Dazu zählen zum Beispiel das Erteilen von Fahrverboten und ein Verstoß gegen Lenk-und Ruhezeiten. Nichtsdestotrotz ist auch hier eine Zusammenarbeit mit der Polizei sehr wichtig.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Sandra R. 17. Oktober 2021, 17:52

    Hallo,könnt ihr mir sagen ob i am Mittwoch den 13.10.21geblitzt worden bin??In Arnstorf am oberen Berg da ist eine 50iger Zone um 13:15h weil ich mir unsicher bin finde ein Verwarnungsgeld besser weil ich jeden Tag in die Arbeit fahren muss Sandra R.

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