Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die zentrale Bußgeldstelle von Rheinland-Pfalz befindet in der Stadt Speyer am Oberrhein. Wie auch in anderen Bundesländern, ist die Bußgeldstelle Speyer mit dem Polizeipräsidium Speyer verknüpft. Da die Polizei Speyer und die zentrale Bußgeldstelle sehr eng zusammen arbeiten, hat dies Vorteile in Bezug auf Schnelligkeit und Einfachheit der Bußgeldverfahren, die hier bearbeitet werden müssen. Das Polizeipräsidium sorgt zunächst für die Verfolgung und Ahndung der Bußgeldbescheide. Auf diese Weise werden nicht nur begangene Ordnungswidrigkeiten von dort aus verfolgt, sondern die Mitarbeiter kümmern sich ebenfalls um das Versenden der Bußgeldbescheide an die Betroffenen.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten zum Polizeipräsidium Speyer und deren Bußgeldstelle an.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKontakt
Zen­trale Buß­geld­stel­le Rhein­land-PfalzMaxi­milian­straße 6
67346 Speyer
Telefon:
06232/137-605
Fax:
06232/137-609
E-Mail:
pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de

Homepage
www.polizei.rlp.de

Zentrale Bußgeldbehörde Speyer: Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?


Die Bußgeldstelle Speyer kann nicht nur Bußgelder, sondern auch Verwarnungsgelder verhängen.
Die Bußgeldstelle Speyer kann nicht nur Bußgelder, sondern auch Verwarnungsgelder verhängen.

Seit Beginn des Jahres 2013 hat sie außerdem die Verwaltung und Bearbeitung sämtlicher Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Aufgabe bekommen, die im gesamten Bundesland ihren Ursprung haben.

Jedoch gibt es eine Einschränkung im Polizeipräsidium Rheinpfalz. Die zentrale Bußgeldstelle Speyer zählt nur den fließenden Verkehr zu ihrem Aufgabengebiet. Das schließt unter anderem Verkehrsunfälle, den Konsum von Drogen und Alkohol am Steuer, Abstandsverstöße, Geschwindigkeitsverstöße und auch Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) mit ein.

Alle Angelegenheiten und Verstöße, die mit dem ruhenden Verkehr zu tun haben, liegen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ordnungsämter und lokalen Polizeibehörden. Das können zum Beispiel falsches Parken oder Halten eines Fahrzeugs sein.

Die Aufgaben der Mitarbeiter der Bußgeldstelle Speyer liegen somit unter anderem darin, Verfahren einzuleiten, Ermittlungen durchzuführen und zu veranlassen oder Bußgelder und Verwarnungsgelder festzusetzen, befristete Fahrverbote zu verhängen, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten und Fahrverbote zu vollstrecken. Letzteres schließt mit ein, dass durch die Behörde auch Führerscheine beschlagnahmt werden können.

Zudem zählen auch Bußgeldverfahren und Verwarnungsverfahren im Allgemeinen zu den Aufgabenfeldern der Bußgeldstelle Speyer. Auch eine mögliche Ratenzahlung der verhängten Geldstrafen und die Kontrolle, ob diese auch gezahlt werden, wird hier verwaltet. Schließlich können Betroffene sich auch dorthin wenden, wenn sie eine Akteneinsicht beantragen möchten oder Einspruch einlegen möchten.

Weitere Aufgaben der Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

Die zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz kümmert sich auch um die Beschlagnahme von Führerscheinen.
Die zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz kümmert sich auch um die Beschlagnahme von Führerscheinen.

Zusätzlich besitzt diese aber auch eine Art schützende Funktion. Sie beschützt nämlich als Polizeipräsidium die Menschen, die Opfer von Kriminalität oder eines Verkehrsunfalls wurden. Darüber hinaus sollen präventive Maßnahmen die Zahl von Kriminalitätsopfern oder Verkehrsunfallopfern verringern. Diese Aufgabe geht einher mit einer besonders wichtigen Verantwortung gegenüber der Opfer, Angehörigen und Zeugen.

Im Regelfall ist die Polizei nämlich die erste Anlaufstelle nach Unfällen oder Überfällen. Eine umfangreiche Hilfestellung und vor allem die Aufklärung der Geschehnisse wird von den meisten Betroffenen vorausgesetzt. Liegt eine Straftat vor, ist die Polizei sogar verpflichtet, ihre Ermittlungen einzuleiten.

In diesem Sinne zielen die genannten Aufgabenfelder auf bestimmte Ergebnisse in Bezug auf den Straßenverkehr hin. Das sind beispielsweise die Beratung zur Verkehrssicherheit, die Überwachung des Verkehrs und die Gestaltung des Verkehrsraumes. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte „Sicherheitsmobil“. Dieses durchquert das gesamte Bundesland und klärt sowohl Eltern als auch Kinder bezüglich des Themas Straßenverkehrssicherheit auf.
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Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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