Fahrerflucht: Zahlt die Versicherung nach einem Unfall trotz Straftat?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unfall mit Fahrerflucht: Die Versicherung des Täters zahlt nicht.
Unfall mit Fahrerflucht: Die Versicherung des Täters zahlt nicht.

Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist weitläufig unter der Bezeichnung Fahrerflucht oder Unfallflucht bekannt. Erfüllt ist er, wenn ein Unfallbeteiligter nicht so lange vor Ort bleibt, bis der Unfall und sämtliche Personalien gemeldet bzw. durch die Polizei aufgenommen wurden. Gesetzlich normiert ist das Delikt in § 142 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB). Bestraft wird das Vergehen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Im folgenden Ratgeber haben wir uns der Frage gewidmet, ob die Versicherung bei Fahrerflucht zahlen muss oder ob der Versicherungsschutz im Falle einer Straftat grundsätzlich erlischt. Zahlt eine Teilkasko bei Fahrerflucht? Wie beurteilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (kurz: BGH) derartige Fälle? Lesen Sie hier mehr dazu!


Geschädigter einer Fahrerflucht: Welche Versicherung zahlt nun?

Gerade für die Opfer einer Unfallflucht ist die Frage nach dem Versicherungsschutz bedeutsam. Bei Fahrerflucht bleibt der Geschädigte hier oftmals so lange auf dem Schaden sitzen, bis der Täter und Unfallverursacher identifiziert wurde.

Zum einen weigert sich bei Fahrerflucht oftmals die Versicherung des Täters zu Zahlungen. Ferner kommt es nicht selten zu massiven Zahlungsverzögerungen von Seiten des Täters, wenn dieser finanziell nicht gut aufgestellt ist.

Auch Ihre eigene Haftpflichtversicherung wird in der Regel keinerlei Zahlungen für Schäden an Ihrem Fahrzeug tätigen. Eine Teilkasko kommt bei Fahrerflucht nicht auf, eine Vollkasko in der Regel bei entsprechendem Selbstbeteiligungssatz. Dennoch kommen in dem Fall Kosten auf das Opfer zu, den der Schadensfreiheitrabatt der Vollkasko steigt bei Unfallflucht oder sonstigen Schadensereignissen. Doch ganz verzagen müssen Unfallopfer nicht, deren Teilkasko oder Vollkasko nach einer Fahrerflucht nicht zahlt. Oftmals leistet die Verkehrsopferhilfe hier tatkräftige Unterstützung für Opfer, bei denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist.

Zumeist springt der Verein jedoch nur ein bei Lackschäden im untragbaren Bereich. Bei kleinen Bagatellschäden hingegen werden in der Regel keine Zahlungen getätigt.

Versicherung des Täters bei Fahrerflucht

Zahlt die Versicherung bei begangener Fahrerflucht?
Zahlt die Versicherung bei begangener Fahrerflucht?

Eine andere Frage ist die, ob bei Fahrerflucht die Versicherung des Täters nach einem Unfall tätig wird. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall und zwar weder bei einer Teilkasko- noch bei einer Vollkaskoversicherung.

Einen Versicherungsnehmer treffen indes bestimmte Obliegenheitspflichten. Dazu gehört es auch, der Versicherung sämtliche Umstände zu erläutern, die zu dem Schadensereignis geführt haben. Die Fahrerflucht gegenüber der Versicherung schlichtweg zu verschweigen, ist also nicht anzuraten.

Rechtsprechung zum Thema „Unfallflucht – Zahlt die Versicherung?“

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 97/11) aus dem Jahr 2012 wurde ein Fall entschieden, in dem trotz Fahrerflucht die Versicherung des Unfallverursachers zahlen musste. In dem zugrundeliegenden Fall war der Fahrer eines Geländewagens während der Nacht von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Er ließ seinen Wagen durch den ADAC abschleppen und informierte am nächsten Tag seine Versicherung.

Indes unterließ er es, den Vorfall der Polizei sowie dem zuständige Straßenbauamt zu melden. Wegen Fahrerflucht verweigerte die Versicherung nunmehr die Schadensbegleichung von rund 27.000 Euro mit dem Hinweis auf eine Verletzung der Obliegenheitspflicht. Der BGH widersprach dem und verwies die Sache zurück an das zuständige Oberlandesgericht.

Unter Umständen habe der Verursacher seine Obliegenheit gerade nicht verletzt, da er die Schadensanzeige rechtzeitig machte. Ein Automatismus, nach dem bei einer Fahrerflucht die Versicherung grundsätzlich nicht mehr zahlen muss, bestünde nicht. Immerhin habe der Versicherte den Schaden vorliegend zu einem Zeitpunkt gemeldet, in dem eine nachträgliche Information des Geschädigten noch „unverzüglich“ im Sinne des § 142 Absazu7 2 StGB gewesen wäre. Insoweit sei ein er also seine Obliegenheitspflicht nachgekommen.

Mithin unterscheide sich der Fall von der „klassischen“ Fahrerflucht. Dass Teilkasko und Vollkasko in letztgenannten Fällen nicht zahlen müssen, bleibt von der Entscheidung indes unberührt.

FAQ: Versicherung nach Fahrerflucht

Welche Versicherung zahlt für den Schaden nach einem Unfall, wenn der Schuldige Fahrerflucht begangen hat und nicht zu ermitteln ist?

In der Regel kommt in diesem Fall wenn überhaupt nur die Vollkasko des Geschädigten auf. Alternativ dazu kann dieser sich auch an die Verkehrsopferhilfe wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Muss ich als Täter die Versicherung über meine Fahrerflucht informieren?

Ja, dies gehört zu Ihren Obliegenheiten als Versicherungsnehmer. Sie sollten den Unfall deshalb nicht verschweigen.

Ich wurde trotz Fahrerflucht als Täter ermittelt. Zahlt meine Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers?

Ja, allerdings ist es wahrscheinlich, dass Ihre Versicherung Sie anschließend in Regress nimmt.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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