Fahrverbot aufteilen: Was geht und was nicht?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Fahrverbot aufteilen: Das ist auch in dringenden Fällen keine Option.
Ein Fahrverbot aufteilen: Das ist auch in dringenden Fällen keine Option.

Ob es die rote Ampel war, die mit dem Auto überfahren wurde, oder eine Geschwindigkeit, an die Sie sich nicht gehalten haben – Fahrverbote sind häufige Nebenstrafen, die auf Grundlage des aktuellen Bußgeldkatalogs von den zuständigen Behörden verhängt werden. Wie beeinflussbar ist der Antritt eines Fahrverbots?

Muss es zwingend an einem Stück abgeleistet werden oder können Sie Ihr Fahrverbot aufteilen? Für viele Autofahrer, die solch eine Fahrsperre antreten müssen, kann das vor allem für den Job relevant sein.

Da wünscht sich der ein oder andere, das Fahrverbot in kleine Etappen aufteilen zu können. Ist das überhaupt möglich? Was erlaubt ist und was Sie beim Antreten eines Fahrverbots alles beachten sollten, verrät Ihnen deshalb dieser Ratgeber.

Das Fahrverbot splitten: Eine mögliche Option?

Die Frage „Kann man ein Fahrverbot splitten?“ ist wohl vor allem für Berufstätige, die tagtäglich auf Ihr Auto angewiesen sind, von sehr großer Bedeutung.

Jedoch wurde zu dieser Problematik eine eindeutige Regelung getroffen. Diese gilt einheitlich für alle deutschen Straßen und besagt, dass ein Verkehrssünder in keinem Fall die Möglichkeit hat, sein Fahrverbot aufteilen zu können.

Das bedeutet konkret, dass Sie weder ein 4-Wochen-Fahrverbot splitten können, noch eines, was mehrere Monate lang ist.

1 Monat Fahrverbot splitten: Auch für Berufsfahrer keine Ausnahme

Wenn einmal ein Fahrverbot verhängt und rechtskräftig wurde – zumeist als Nebenstrafe von hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg – ist dies nicht mehr abzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene seinen Führerschein für berufliche Zwecke benötigt. Auch in diesem Fall können Sie Ihr Fahrverbot nicht aufteilen, sondern es muss im Ganzen abgeleistet werden.

Achtung: Fährt der Betroffene trotzdem und wird erwischt, droht ihm eine Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Gibt es eine Alternative für Härtefälle?

Ein Fahrverbot von 1 Monat splitten: Das ist unter keinen Umständen möglich!
Ein Fahrverbot von 1 Monat splitten: Das ist unter keinen Umständen möglich!

Zwar können Sie ein Fahrverbot nicht aufteilen, vielleicht aber unter ganz bestimmten Umständen in eine höhere Geldstrafe umwandeln.

Können Sie einem Richter nämlich beweisen, dass es sich bei Ihrem Fahrverbot um einen Fall mit besonderer Härte handelt, ist es manchmal möglich, stattdessen ein nicht unwesentlich höheres Bußgeld zu zahlen.

Damit würde das Fahrverbot entfallen. Dafür ist es ratsam, sich Unterstützung von einem Anwalt zu suchen. Solch eine Umwandlung von einem Fahrverbot ist allerdings nur in ganz seltenen Fällen eine Option.

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid, und damit auch gegen das Fahrverbot, einlegen.

Fakt ist also:

  1. Es funktioniert nicht, das eigene Fahrverbot zu splitten. Dies gilt ausnahmslos, unabhängig davon, ob ein, zwei, drei oder sogar vier Monate Fahrverbot verhängt wurden.
  2. Aus diesem Grund ist ein Fahrverbot immer in einem Stück „abzusitzen“.
  3. Selbstverständlich muss der Betroffene während des Fahrverbots nicht nur seinen Führerschein für die vorgeschriebene Zeit abgeben, sondern auch das verhängte Bußgeld fristgerecht begleichen und mit Punkten in Flensburg rechnen.
  4. Auch Berufsfahrer sind von dieser Vorschrift nicht ausgenommen.
  5. Lediglich seltene Härtefälle können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in eine Geldstrafe umgewandelt werden, womit ein Fahrverbot gänzlich entfallen würde.

FAQ: Fahrverbot splitten

Kann ich das gegen mich verhängte Fahrverbot splitten?

Nein, die Möglichkeit, ein Fahrverbot aufzuteilen, sieht das Gesetz nicht vor.

Was kann ich sonst tun, um Einfluss die Zeit des Fahrverbots zu nehmen?

Ersttäter können innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids frei entscheiden, wann sie das Fahrverbot antreten. Wiederholungstätern steht dieses Wahlrecht nicht offen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, das Fahrverbot zu umgehen?

Nein. Nur in ganz streng gefassten Ausnahmefällen kann der Betroffene versuchen, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln zu lassen. Solche Härtefälle sind jedoch sehr selten. Dass das Fahrzeug für den täglichen Arbeitsweg gebraucht wird, genügt nicht als Begründung.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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