Fahrverbot bekommen und Führerschein nicht abgegeben?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot: Wird der Führerschein einfach nicht abgegeben, wird dieser beschlagnahmt.
Fahrverbot: Wird der Führerschein einfach nicht abgegeben, wird dieser beschlagnahmt.

Droht ein Fahrverbot, stellt sich zumeist erst einmal die Frage, ob dieses noch abgewendet werden kann – vielleicht durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder durch das Umwandeln in eine höhere Geldstrafe.

Doch was geschieht, wenn das Fahrverbot bereits rechtskräftig ist und Sie den Führerschein einfach nicht abgeben bei der zuständigen Behörde? Über mögliche Konsequenzen informiert Sie dieser Ratgeber.

Fahrverbot: Wie das Prozedere eigentlich abläuft

Gewinnt ein Bußgeldbescheid an Rechtskräftigkeit, dann steht es fest: Der Betroffene muss sein Fahrverbot antreten. Ist er Ersttäter, kann er sich in der Regel seinen Monat Fahrverbot innerhalb einer 4-monatigen Frist selbst aussuchen.

Wurden jedoch mehrere Monate Fahrverbot verhängt oder ist der Verkehrssünder bereits Wiederholungstäter, muss der Führerschein direkt abgegeben werden. Auch ein Umwandeln in eine höhere Geldstrafe ist in diesen Fällen keine Option mehr.

Um den Führerschein ordnungsgemäß abzugeben, muss dieser entweder per Post oder persönlich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde vom Betroffenen eingereicht werden. Dort wird er verwahrt, bis das Fahrverbot vorüber ist.

Im Anschluss daran kann sich der Betroffene seinen Führerschein wieder abholen.

Achtung: Das ist nicht zu verwechseln mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Hierbei wird der Führerschein langfristig abgegeben. Es ist eine Neubeantragung der Fahrerlaubnis vonnöten.

Führerschein nicht abgegeben: Konsequenzen

Beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben: Das verzögert lediglich die Strafe.
Beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben: Das verzögert lediglich die Strafe.

Was passiert nun aber, wenn Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein einfach nicht abgeben? Wird dieser eingeholt? Verfällt das Fahrverbot?

Gerade wenn die berufliche Existenz auf dem Spiel steht, überlegt der ein oder andere zweimal, ob er nicht einfach den Führerschein gar nicht erst abgeben sollte – egal ob ein Fahrverbot ausgesprochen wurde oder nicht.

Fest steht: Verhängt die Bußgeldstelle beispielsweise 1 Monat Fahrverbot und der Führerschein wird nicht abgegeben, hat die Polizei oder das Ordnungsamt das Recht, diesen selbst zu beschlagnahmen.

Dabei suchen die Beamten den Wohnsitz des betroffenen Autofahrers auf, um den Führerschein persönlich abzuholen.

Wichtig hierbei zu wissen ist, dass sich der Betroffene damit nur selbst schadet. Zum einen zieht er das Fahrverbot unnötig in die Länge, zum anderen kann er sich strafbar machen, wenn er trotzdem noch weiter mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt.

Das wird in diesem Fall nämlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Hierfür drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe, da dies in Deutschland als Straftat gilt

Wird der Führerschein schlussendlich von den Beamten beschlagnahmt, beginnt das Fahrverbot erst ab diesem Zeitpunkt. Geben Sie ihn also nicht selbst freiwillig ab, verzögern Sie das Fahrverbot nur, können es aber nicht umgehen.

Nützlich zu wissen: Ist der Führerschein privat oder beruflich unabdingbar, sollte rechtzeitig an einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gedacht werden. Der Betroffene sollte in Erwägung ziehen, einen Anwalt um Hilfe zu bitten, der das Fahrverbot eventuell sogar in eine höhere Geldstrafe umwandeln kann. Dafür ist es allerdings unerlässlich, dass der Fahrer noch keine schweren Verkehrsverstöße begangen hat und somit noch als Ersttäter gilt. Ansonsten kann auch ein Anwalt in der Regel nichts in Sachen Fahrerlaubnis ausrichten.

FAQ: Führerschein trotz Fahrverbot nicht abgeben

Gegen mich wurde ein Fahrverbot verhängt. Was muss ich tun?

Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, muss der Betroffene das Fahrverbot antreten. Während dieser Zeit wird sein Führerschein amtlich verwahrt. Er muss ihn also bei der Behörde abgeben.

Wie lange habe ich Zeit, um den Führerschein abzugeben?

Ersttäter können innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft frei wählen, wann sie das Fahrverbot antreten. Wiederholungstäter müssen sofort auf ihr Kfz verzichten.

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht abgebe und trotzdem fahre?

Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist damit strafbar. Hierfür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

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Fahrverbot bekommen und Führerschein nicht abgegeben?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 20 comments… Kommentar einfügen }
  • Gee 9. Oktober 2022, 16:12

    wird eigentlich nix passieren wenn ich den Führerschein nicht abgebe für 1 Monat. weil hab einen Bescheid bekommen von 1 monat Fahrverbot. bin aber schon seid dem Bescheid ( noch kein offizielles Bußgeld. seit 1.5 Monaten ohne Auto unterwegs. also schon 1.5 Monate
    ohne Auto. jetzt Zahl ich nur die Strafe und alles gut. weil sonst wäre das ja unfair. passieren wird da ja gar nix

  • Santos 31. Dezember 2021, 18:12

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mir wurde ein Monat Fahrverbot von der Bußgeldstelle verhängt. In der Zwischenzeit wurde mir vom LBV der Führerschein entzogen schon vor 3 Monaten, wegen fehlender MPU.
    Zum 12.12.21 sollte ich mein Führerschein abgeben spätestens. Nun habe ich sie darüber informiert aber bis jetzt keine Antwort bekommen. Meine Frage ist ob ich nachdem ich mein Führerschein wieder bekomme vom LBV im Nachhinein nochmal 1 Monat abgeben muss + Verzögerung? Oder hat sich das erledigt mit den ganzen Monaten die ich Ohne Führerschein bin?

    Besten Dank falls mich einer aufklären könnte.

  • Ufuk 11. April 2021, 5:44

    Hallo,
    Ich hab da eine Frage, ich wurde im März geblitzt mit 31km/h Zuviel und muss mein Führerschein abgeben das wollte ich jetzt Ende April machen, doch so ein Pech wurde ich heute wieder geblitzt wo ich mein Führerschein wieder abgeben müsste. Was für Möglichkeiten hätte ich da ? Hätte ich die Möglichkeit den ersten in Geldstrafe umzuwandeln und den zweiten abzugeben ? Wie sieht es aus wenn ich von meiner Arbeitsstelle ein Schreiben bekomme wo drin steht das ich mein Führerschein brauche vielen Dank für die Antworten Mit freundlichen Grüßen
    Ufuk

  • Peter 29. März 2021, 15:08

    Hallo

    in 2015 musste ich für einen Monat den Führerschein abgeben wegen Rotlichtverstoß. Habe ich bis heute nicht gemacht und die Strafe auch nicht bezahlt.
    Bis heute wurde ich nicht mit meinem Auto angehalten und es sind auch keine Polizisten bei mir zu Hause aufgetaucht da ich nirgends angemeldet bin.
    Muss ich dennoch den Führerschein abgeben oder ist dass mittlerweile verjährt?

    LG
    Peter

  • Olga 18. Juni 2020, 11:27

    Hallo liebes Busgeldteam,

    Ich wurde in der 80er Zone mit 140kmh geblitzt, habe aber schon ein aufbauseminar wegen handyverstoss am steuer gehabt. Was droht mir jetzt alles?

    Lg

  • Cristian 7. Mai 2020, 20:51

    Hallo,
    Kumpel von mir bekam ein fahr verbot für 4 Monate und ein Bußgeld In Oktober 2017. er war damals aber in Umzug Prozess nach Frankreich also hat Deutschland verlassen und sein FS nicht abgegeben .
    Jetzt mochte er nach Deutschland zum Besuch fahren . Was könnte passieren falls er angehalten wird ? Macht er sich strafbar ? Muss er sein FS noch abgeben ?

    Vielen Dank

    • Cristian 7. Mai 2020, 20:53

      Das Bußgeld hat er aber bezahlt !

  • Andreas 25. September 2019, 0:08

    Schönen Guten Tag
    Ich habe Jahrelang meinen Führerschein nicht abgegeben bin Ersttäter 1 Monat FV der Führerschein würde jedoch auch Behördlich nicht eingezogen habe zu der Zeit auch mein Auto abgegeben aus Finanzielen gründen. Beruflich und privat bin ich nicht mehr gefahren wie gehe ich vor weil ich zukünftig wieder mit dem Auto fahren muss?
    Vielen Dank!

  • Lukas 22. Juli 2019, 13:54

    Hallo.
    Ich habe einen speziellen Fall von Behörden-Matsch!!
    Habe ein FV von 1 Monat den ich zum 01.07. antreten wollte da ich ab dem Datum auch 4 Wochen Urlaub hatte, also die gesamte Zeit des FV. Nun habe ich mich vorher schlau gemacht und die zuständige Behörde in meinem Landkreis angerufen, diese sagte mir dass ich den FS dort abgeben kann. Als ich dann am 01.07. vor Ort war, wurde ich schräg angeschaut weil ich meinen FS abgeben wollte, die Dame sagte mir dass hier keine FS angenommen werden, ich sollte mich an die zuständige Bußgeld-Behörde richten obwohl ich paar tage was anderes gesagt bekommen habe. Nun habe ich am 01.07. meinen FS per Einschreiben an die Bußgeldbehörde geschickt, dieser kam 2 Tage später an und schwups begann mein FV erst ab dem 03.07. bis 02.08. ….. jetzt würde ich gerne wissen ob ich da was machen kann so dass es doch zum 01.07. startet weil ich ja schon am 01.07. vor ort war!!!! Urlaubsverlängerung bekomme ich nicht weil ein anderer Kollege dirket nach mir in Urlaub geht! Was kann ich tun? Es ist nicht meine Schuld wenn die Behörde selber nicht weiß was sie erzählen.

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2019, 17:28

      Hallo Lukas,

      leider ist es tatsächlich so, dass der Führerschein meist bei der zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden muss und erst das Datum der Ankunft des Führerscheins zählt. Wollen Sie auf Grund der falschen Auskunft dagegen vorgehen, kann Ihnen nur ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 20. März 2019, 23:55

    Guten Abend,
    Im November 2018 hatte ich eine Abstandsmessung bei 106 km/h hatte ich weniger als 4/10 des Tachowertes und musste inkl. Gebühren 124€ zahlen und bekam 1 Punkt.

    Jetzt wurde ich letzte Woche außerorts bei Tempo 95 in der 70er Zone geblitzt.

    Bekomme ich aufgrund der vorliegenden Verkehrswidrigkeit mit der Abstandsmessung vor 4 Monaten ein Fahrverbot ausgehändigt?

    • bussgeld-info.de 21. März 2019, 17:13

      Hallo Laura,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joy 1. März 2018, 12:38

    Hallo,
    Mein Schwiegervater hat ein Fahrverbot erhalten aufgrund zu schnellen Fahrens. Er hat jedoch keine Lust den Führerschein bei dem zuständigen Amt ab zugeben und möchte stattdessen darauf warten, dass die Polizei/ das Ordnungsamt den Führerschein abholt. Was sind die weiteren Konsequenzen? Er meint, dass da nichts weiter passieren wird. Allerdings meine ich, dass man dann noch mehr Strafe zahlen muss. Ich selber habe noch keinen Führerschein und kenne mich mit sowas nicht aus. Dennoch klingt das doch irgendwie merkwürdig. *Die Polizei muss kommen um den Führerschein zu beschlagnahmen, weil mein Schwiegervater keine Lust hat den Führerschein ab zugeben und muss die kosten für den Einsatz nicht bezahlen?*
    Was kommt genau auf ihn zu, wenn er das so macht, wie er es mir gesagt hat?

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 12:49

      Hallo,

      wenn Sie den Führerschein bis zum genannten Datum nicht abgegeben haben, wird dieser beschlagnahmt. Hierzu wird der Betroffene zu Hause aufgesucht. Die Kosten für die Beschlagnahme sind von dem Betroffenen selbst zu tragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Irma 24. Februar 2018, 14:43

    Mein Mann hat sein Führerschein erst vor ein Monat wieder bekommen. Und gestern würde er wieder angehalten mit 1,07 Promille.Was drot ihm jetzt ?Grüß Irma

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 10:46

      Hallo Irma,
      der Tatbestand „Alkohol am Steuer“ zieht gemäß Bußgeldkatalog bei einem Blutalkoholwert von 1,07 Promille ein Bußgeld von mind. 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nikos 29. Dezember 2017, 16:03

    Hallo ich wurde das 2 geblitzt und wuste nicht das ich den sofort abgeben muss der erste brief kamm nicht an nur die mahnung und da stand nur das ein fahrverbot von einen monat habe nicht das ich sofort abgeben soll wurde angehalten von der polizei jetzt hab ich eine anzeigenfahren ohne fahrerlaubnis gegen den postboten hat die nachbarschaft anzeige gemacht weill er die briefe nicht korekt sortiert hat was kann und muss ich jetzt machen damit ich den führerschein nicht für immer abgeben muss

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:59

      Hallo Nikos,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 25. Oktober 2017, 11:37

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe am 15.10.2017 ein Fahrverbot für 1 Monat erhalten.
    Ab dem 15.10.2017 wirksame Fahrverbot von 1 Monat(en) Dauer hin. (steht im Bescheid).
    Ich reise jetzt nach Ausland für 3 Jahre, bleibt er noch nach 3 Jahre gültig?
    Wie lange überhaupt ist Fahrverbot gültig, wenn ich meine FS nicht abgebe?
    Mfg.
    Alexander.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:12

      Hallo Alexander,
      geben Sie Ihren Führerschein nicht ab, verlängert sich die Frist. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um eine geeignete Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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