Bußgeldkatalog: Hecke schneiden

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder definieren für das Beschädigen oder Entfernen einer Hecke:

BundeslandBußgelder für illegale Beseitigung oder Beschädigung von Hecken
Baden-Württemberg(keine Angaben)
Bayern50 Euro bis 15.000 Euro
Berlin(keine Angaben)
Brandenburg50 Euro bis 1.000 Euro
Bremen50 Euro bis 7.500 Euro
Hamburg(keine Angaben)
Hessen(keine Angaben)
Mecklenburg-Vorpommern100 Euro bis 100.000 Euro
Niedersachsen50 Euro bis 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen40 Euro bis 12.500 Euro
Rheinland-Pfalz52 Euro bis 10.260 Euro
Saarland50 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen50 Euro bis 15.000 Euro
Sachsen-Anhalt(keine Angaben)
Schleswig-Holstein(keine Angaben)
Thüringen(keine Angaben)

Richtig Hecke schneiden, aber wann? Experten raten dazu, im Februar die Schere anzusetzen und den Schnitt zu optimieren.
Richtig Hecke schneiden, aber wann? Experten raten dazu, im Februar die Schere anzusetzen und den Schnitt zu optimieren.

Das Thema „Hecken-Schneiden“ beschäftigt vor allem Grundstücksbesitzer mit eigenem Garten. Dringlicher noch wird die Frage nach dem korrekten Heckenschnitt, wenn Nachbarn involviert und die Sträucher und Pflanzen Teil einer Grenzeinrichtung sind. Nicht selten hängt der nachbarschaftliche Haussegen aufgrund vermeintlicher oder tatsächlicher Grenzverletzungen der Gärten schief. Manchmal kann da nur die Heckenschere helfen.

Dieser Ratgeber soll dabei helfen, zu verstehen, was im Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt steht. Dabei ist im Besonderen darauf zu achten, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Auch Details wie die zulässige Heckenhöhe zum Nachbarn sind oft genau geregelt.

Wann darf ich nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) meine Hecke schneiden?

Prinzipiell regelt Paragraph 39 BNatSchG, dass, wer eine Hecke schneiden will, den Zeitraum nicht völlig frei wählen kann, da Sträucher und Hecken von März bis Oktober nicht geschnitten werden dürfen. Im Gesetz klingt das so:

§ 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG

Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

In der wärmeren Jahreszeit sollen Tiere und Sträucher möglichst nicht gestört werden, damit das natürliche Ökosystem in den Hecken bestehen kann. Dies gilt vor allem für öffentliche Plätze. Doch auch die Pflanzen im eigenen Garten unterliegen einem Schutz. Das gilt nicht nur für den Fall, dass Sie einen Baum fällen wollen. Hecken zu schneiden, kann unter Umständen ebenfalls ein gravierender Einschnitt in das Landschaftsbild sein. Daher sollten Sie, ehe Sie Ihre Hecke schneiden, das Gesetz kennen und beachten.

Die genaue Auslegung des Gesetzes ist Ländersache. So herrschen in jedem Bundesland abgewandelte Regeln, was zum Teil auch den leicht unterschiedlichen Vegetationen der Regionen geschuldet ist. So kommt es, dass sogar kleine Kommunen und Gemeinden eigene Vorgaben haben, nach denen sich Grundstückbesitzer jeweils richten müssen.

Dabei ist es stets gestattet, „Pflegeschnitte“ anzusetzen oder totes Holz aus dem Gesträuch zu entfernen. Der Zeitpunkt ist dabei egal.

Regeln zum Hecke-Schneiden sind Ländersache

Die Regeln im Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt sollen Tiere und Pflanzen schützen.
Die Regeln im Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt sollen Tiere und Pflanzen schützen.

Beim zuständigen Bezirksamt können Sie alle Bestimmungen einholen, wenn Sie ihre Hecke schneiden wollen. Der Vogelschutz ist dabei nur ein Aspekt, der von Region zu Region unterschiedlich ausfällt. Einige Beispiele:

In Nordrhein-Westfalen gilt der oben zitierte Paragraph unverändert. Neben dem Hecke-Schneiden ist in NRW auch das Auf-den-Stock-Setzen während besagter Zeit untersagt. Das radikale Ansetzen der Heckenschere, um die Äste bis zu den „Stöcken“ abzuschneiden, hat eine gravierende Änderung der Form der Heckenpflanzen zur Folge und ist daher zu besagtem Zeitpunkt bis September untersagt.

Dagegen ist die Gesetzgebung in anderen Regionen etwas differenzierter. Fürs Hecke-Schneiden ist in Hamburg beispielsweise entscheidend, dass nicht mehr als ein Jahreszuwachs gestutzt wird.

„Wer muss die Hecke schneiden?“ – Eine Hecke auf der Grenze kann zu Reibereien unter Nachbarn führen

Oftmals teilen sich Nachbarn mit Garten als Grenzbepflanzung eine Hecke. Will ein Nachbar diese schneiden, sollte er sich mit dem anderen abstimmen, da andernfalls für den Verlust der Hecken Schadensersatzansprüche entstehen können. Denn ein neuer Schnitt der Hecke kann durchaus als Sachbeschädigung ausgelegt werden.

Es gibt zwar in Deutschland kein einheitliches „Nachbarschaftsrecht“, doch die Hecke ist juristisch gesehen eine „Grenzeinrichtung“, deren Pflege beiden Parteien zu gleichen Teilen zukommt.

Die Höhe der Hecke zum Nachbarn

Im Ordnungsrecht ist es abermals Ländersache, welche Höhe Hecken haben dürfen, ohne dass der Nachbar die Hecke schneiden und kürzen muss. Die meisten Bundesländer haben festgelegt, dass die Heckenpflanzen nicht höher sein dürfen als zwei Meter, wenn der Abstand zum Nachbarhaus die minimal einzuhaltenden 50 Zentimeter beträgt. Andernfalls muss die Heckenschere angesetzt werden.

Im Saarland beträgt die Maximalhöhe 1,5 Meter bei einem 50-Zentimeter-Abstand. In Rheinland-Pfalz dagegen muss das Gewächs mindestens 75 Zentimeter Abstand haben. Andernfalls kann der Nachbar verlangen, diese zu schneiden, um den eigenen Garten zu schützen.

FAQ: Hecke schneiden

Wann darf man eine Hecke schneiden?

Von Oktober bis März dürfen Sie in der Regel Hecken schneiden. Je nach Gemeinde kann es aber eine andere Vorschrift geben. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie hoch darf die Hecke sein?

Meist darf eine Hecke nicht höher als 2 Meter sein. Doch auch diese Vorschriften können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Wer darf eine Hecke schneiden?

Hierzu gibt es keine einheitliche Nachbarschaftsregelung. Sie sollten sich daher mit Ihrem Nachbarn absprechen.

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Bußgeldkatalog: Hecke schneiden
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 91 comments… Kommentar einfügen }
  • Ina H 24. März 2022, 14:17

    Mein nachbarn hat gestern die Buchenheck UM 1 METER GEKÜRZT IST DAS RECHTENS

  • S.Reichelt 9. August 2021, 14:11

    Liebes Bußgeld-Team, ich wohne in Sachsen und hätte eine Frage. Gibt es zu dem Gesetz eine Sonderregelung, wenn Sträucher von einer Krankheit befallen ist. Unser Buchsbaumstrauch ist vom Zünsler stark befallen und ich möchte ihn gerne wegmachen und entsorgen, um zu verhindern, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet. Jetzt ist es ja aber so, dass schon August ist und ich nur sehr ungern bis Oktober warten möchte. Was kann ich tun?

  • TAJA 13. Juni 2021, 15:50

    Hallo, wir wohnen in NRW und haben in unserer Gemeinde keine Baumsatzung. Unsere Thuja Hecke(8m lang) ist total kaputt und vertrocknet. Darf ich diese auf Grund ihres Zustandes entfernen?

  • Sara S. 21. Juli 2020, 11:04

    Hallo

    Wir haben am Grundstück eine buchen hecke an dieser verläuft außerhalb des Grundstückes ein Weg. Hecke wurde im Frühjahr ordnungsgemäß zurück geschnitten. Ist jetzt aber sehr geschossen sodas sie teilweise auf den Fußweg ragt. Hatte so eben Besuch vom Ordnungsamt und wurde gebeten diese zu schneiden ich wies auf Vögel usw. Hin dies Wurde allerdings ignoriert . Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    Mfg

  • Mirko 21. Juni 2020, 18:52

    Hallo,
    Wie verhält es sich in Hessen, wenn eine Hecke komplett entfernt wird und man dabei lediglich hilft? Haftet dann der Eigentümer oder alle beteiligten? Vielen Dank im voraus. Lieben Gruß.

  • Anonym 4. Juni 2020, 15:09

    Hallo liebes bussgeld-info-team.
    Ich wohne in einer Mietwohnung und habe als Grenzaufteilung eine Tujahecke ca. zwei Meter lang. Da sie ziemlich weit in meine Terasse rübergewachsen ist und schon ziemlich kaputt war (Es wuchs nichts mehr und die Äste fielen teilweise schon von alleine ab) hab ich sie ziemlich gestutzt.
    Jetzt habe ich im Nachhinein erfahren dass das evtl verboten ist. Ist das richtig?
    Was könnte mir jetzt drohen?

  • Peter 12. Mai 2020, 23:08

    Guten Tag, ich habe ein Grundstück welches mit ca 200 lfm Buchenhecke eingefriedet ist, die Hecke steht auf meinem Grundstück und wurde glaube ich früher Mal gefördert. Nun ist es so das wir in Kürze Alpakas bekommen für die jedoch diese Hecke Giftig ist kann ich diese nun entfernen?

  • Moers47443 27. März 2020, 13:23

    Hallo,

    wir sind ein 5 Pateinhaus: meine Nachbarin hat letztes Jahr in Juni ein von Hecke 1,80 m hoch und 11 m lang einfach weggerissen und eine Tanne, die 40 Jahre alt ist von unten bis zur Mitte die ganzen Äste entfernt,weil Sie sich an diesen Ort eine Teresse (schwarz) bauen lassen hat…
    Ich wusste bis Dato nicht,das sowas verboten ist,Hecken und Bäume in der Zeit März-September zu beschädigen oder entfernen. Wo kann ich meine Nachbarin anzeigen, weil wir waren alle schockiert.

    MFG

  • Reischl I. 11. November 2019, 16:30

    Wir haben mit der Gemeinde schon jahrelang Probleme da sie die Hecken und Bäume gegenüber unserer Wiese die landwirtschaftlich genutzt wird nicht zurück schneiden. Es führt ein öffentlicher Weg dazwischen durch. Der ist aber schon so beeinträchtigt durch den wuchs das mittlerweile in unserer Wiese gefahren wird. Meine Frage muss die Gemeinde den Weg frei schneiden oder müssen wir das hinnehmen. Gruß I. Reischl

  • jk 28. August 2019, 7:15

    Meine Hecke steht am Grundstück meines Nachbarn. darf er die Äste abschneiden die rüberwachsen.
    Er wirft die Äste die er abschneidet auf unser Grundstück.Das ist wohl nicht erlaubt.
    Mfg
    JK

  • Olga 26. Juni 2019, 22:15

    § 39 BNatSchG sagt:
    (5) Es ist verboten,
    1. die Bodendecke auf Wiesen (!), Feldrainen(!), Hochrainen(!) und ungenutzten Grundflächen(!) …… oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
    2. Bäume, die außerhalb des Waldes (!), von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (!) stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
    3.Röhrichte (!) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden,

    Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für
    ……………..
    4. zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

    Also, eine Hecke zwischen zwei Häusern DARF man jederzeit schneiden, wenn „die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich (nicht) beeinträchtigt wird“ (P.5.1) – der Beeinträchtigungsgrad entscheidet jeder Sachbearbeiter nach persönliche Fassung.

  • Friedel R. 11. Juni 2019, 20:40

    Hallo,
    welche Behörde kann ich einschalten, wenn der Nachbar beabsichtigt eine Hecke kpl. zu entfernen?

  • Rebecca 12. September 2018, 16:36

    Hallo,
    auf dem Grundstück gegenüber unserem Haus wird neu gebaut, das alte Haus wurde abgerisssen und heute wurde die komplette Hecke (immergrün, die Hecke stand komplett bis auf 2 Einfahrten um das Eckgrundstück herum, ca. 3-4 Meter hoch, auf einer Länge von ca. 30 Metern) von einem Bagger entfernt. Ich bin etwas entsetzt, hätten die Bauherren damit nicht bis Oktober warten müssen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rebecca

    • bussgeld-info.de 14. September 2018, 16:53

      Hallo Rebecca

      Wir sind nicht befugt Ihnen Rechtsberatung zu geben, weshalb Sie einen Anwalt mit Ihrem Fall beauftragen müssten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Markus 18. Juli 2018, 21:45

    Guten Tag.
    Ich wohne seit 2 Jahren in Niedersachsen und unser Nachbar „nervt“ das 2.e Jahr in Folge, daß ihm die Hecke zu hoch gewachsen sei und wir diese doch bitte zurückschneiden sollen.
    Die Hecke ist vor ungefähr 20 Jahren in der derzeitigen Form angepflanzt worden und unser Vermieter hat keinerlei schriftliche Verinbarung zwecks Heckenhöhe o.ä. mit dem Nachbarn schriftlich vereinbart.
    Die Hecke selbst steht in einem Abstand von knapp einem Meter von der Grundstücksgrenze entfernt und der Nachbar möchte die Hecke bis spätestens Anfang August gestutzt haben – was meiner Meinung nach gar icht rechtens ist.
    Nun meine Frage(n): Kann/darf der Nachbar uns/mir so ein Ultimatum setzen und was passiert,wenn wir diesem nicht folgen – oder er selber „Hand anlegt“ bzw. die Hecke stutzt?
    Müssen wir die Hecke – nachdem fast jahrzehntelang nichts an-/bzw- abgemahnt wurde überhaupt jetzt um gut einen Meter kürzen?

    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
    Markus

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 15:36

      Hallo Markus,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie vielleicht einen Anwalt befragen. Der kann Sie am besten über geltendes Recht informieren und weiß wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Chitra 15. Juli 2018, 10:26

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    wir wohnen in Hessen und haben vor kürzlich in einem Haus eingezogen. Wir haben ein Thuja Lebensbaum Brabant als Hecke der 4 Meter hoch ist. Wir wollen es jetzt auf 2,5 Meter hoch schneiden. Dürfen wir es jetzt tun?
    Danke & freundliche Grüße
    Chitra

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2018, 11:56

      Hallo Chitra,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt in der Zeit von März bis September ein Verbot für das Beschneiden von Hecken – Zuschnitte sind erlaubt. Sind Sie weiterhin unsicher, dann sprechen Sie sich mit der Hausverwaltung, dem Vermieter oder einer anderen zuständigen Person ab.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Lydia 7. Juni 2018, 11:38

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    ist ein Zaun, der mit Efeu bewachsen ist, auch eine „Hecke“ und darf vom März bis Oktober nicht geschnitten werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lydia

    • bussgeld-info.de 11. Juni 2018, 9:32

      Hallo Julia,
      unter einer Hecke ist in der Regel eine dicht gepflanzte Reihe von Büschen zu verstehen. Ein mit Efeu bewachsener Zaun ist darunter eher nicht zu verstehen. Daher kann dieser grundsätzlich beschnitten werden, solange darin nicht gerade Tiere nisten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 9. April 2018, 23:31

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    Ich wohne in Münster, NRW.
    Mein Problem liegt darin, dass die Hecke die Als Grenze zwischen zwei Grenzen fungiert mittlerweile > 3 Meter hich ist.
    Wie weit darf diese jetzt auf einmal geschnitten werden ? Ich habe gelesen, dass dieses auch ausserhalb der Zeit von März – September möglich ist. Leider war der Winter dieses Jahr relativ lang und ich komme leider erst jetzt zeitlich dazu.
    Die Hecke steht, obwohl sie als Grenze dient, leider auf meinem Grundstück. Das Nachbargrundstück war zum Zeitpunkt der Pflanzung in den 1990 ern komplett gepflastert. Um das ganze zu vereinfachen wurde diese Hecke vollständig an der Grenze auf meiner Seite gepflanzt. Der ehemalige Besitzer ist leider verstorben und der Sohn ist jetzt Besitzer.
    Nistende Vögel konnte ich nach mehrfacher „inspektion“ in de n letzten Tagen nicht entdecken. Eine schnelle Antwort wäre wünschenswert.
    Danke & freundliche Grüße
    Marco

    • bussgeld-info.de 23. April 2018, 8:23

      Hallo Marco,

      In ihrer Situation wäre es hilfreich einen Anwalt aufzusuchen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Mike 7. März 2018, 20:50

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    wir hatten hier in Baden-Württemberg bis letzte Woche noch richtig Winter.
    Meine Heinbuchenhecke sollte jetzt so schnell wie möglich entfernt werden, weil ich vorhabe eine Terasse zu bauen. Zum Einen habe ich von der Regelung 01.03.-31.09. vorher noch nie was gehört und zum Anderne war die Entfernung der Hecke wegen Winter noch nicht möglich. Gibt es eine Sonderregelung, die mir erlaubt meine Hecke noch nach dem 01.03. zu entfernen? Kann ich bei der Gemeinde ein Sonderrecht beantragen. Wie gesagt, hir ist noch Winter. An brütende Vögel ist keineswegs zu dengken.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:04

      Hallo Mike,

      wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Behörde. Es gibt jedoch auch Vögel, die bereits recht früh im Jahr mit Nestbau etc. beginnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fam. Bermer 3. März 2018, 9:47

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir wohnen in NRW und haben als Sichtschutzbepflanzung eine Tujahecke. Ungefähr 12m (20 Pflanzen). Jetzt müssten wir 2 Pflanzen entfernen, weil sie innen total kaputt (braun) und durch den Schnee auch auseinander gefallen sind.
    Dürfen wir das jetzt im März machen?
    Bei -8 Grad dürften ja auch noch keine Vögel Nestbau betreiben, geschweige denn brüten.

    MfG

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 11:42

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde. Dort erhalten Sie Informationen wie Sie in Ihrem konkreten Fall vorgehen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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