Schmerzensgeld ohne Anzeige: Habe ich einen Anspruch?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 28. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schmerzensgeld kann ohne Anzeige verlangt werden. Aber auch ohne Anwalt?
Schmerzensgeld kann ohne Anzeige verlangt werden. Aber auch ohne Anwalt?

Ein Verkehrsunfall zieht für gewöhnlich eine ganze Palette an Dingen nach sich, die es zu regeln gilt. Abgesehen von dem ersten Schrecken und den Sofortmaßnahmen am Unfallort selbst, folgt sodann die Frage nach gegenseitigen Ersatzansprüchen. Oft sind nicht nur die Fahrzeuge beschädigt, sondern auch Personen verletzt.

In bestimmten Fällen steht außerdem der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung im Raum, den viele Unfallopfer zum Anlass nehmen, Anzeige zu erstatten.

Dabei stellt sich so manch einer die Frage, wie all diese Dinge zueinander in Bezug stehen: Kann ein Schmerzensgeld auch ohne Anzeige oder Strafantrag verlangt werden oder ist eine solche zwingend vonnöten, um einen Anspruch geltend zu machen? Wir klären Sie zu dieser und weiteren Fragen auf.

Schmerzensgeld: mit oder ohne Strafanzeige?

Bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld handelt es sich zunächst einmal um einen solchen aus dem Bereich des Zivilrechts. Erleidet eine Person beispielsweise aufgrund einer Verletzungshandlung durch einen anderen Schmerzen, psychischer oder physischer Natur, so soll das Schmerzensgeld hierfür einen entsprechenden Ausgleich schaffen. Der Schaden in Form von Schmerzen wird hierbei als immaterieller Schaden bezeichnet, also als ein solcher, der keinen Vermögensschaden im Sinne einer Geldeinbuße darstellt.

Folglich können auch in anderen Lebensbereichen, unabhängig von Verkehrsunfällen, Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen. Begeht beispielsweise jemand eine vorsätzliche Körperverletzung, indem er einen anderen mit den Fäusten verprügelt, kommt auch hier ein derartiger Anspruch in Betracht.

Von den zivilrechtlichen Ansprüchen grenzt sich der Bereich des Strafrechts ab. Kommt bei einem Verkehrsunfall der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung auf, kann eine solche zur Anzeige gebracht werden.

Unmittelbar zusammen hängen die beiden Bereiche indes nicht. Schmerzensgeld kann ohne Anzeige geltend gemacht werden, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Ein strafrechtlicher Prozess läuft stets unabhängig von einem zivilrechtlichen Verfahren ab.

Ist Hilfe vom Anwalt notwendig?

Kann Schmerzensgeld ohne eine Anzeige geltend gemacht werden?
Kann Schmerzensgeld ohne eine Anzeige geltend gemacht werden?

Nicht nur die Frage, ob Schmerzensgeld ohne Anzeige verlangt werden kann, ist für viele von Belang. Manch einer fragt sich außerdem, ob eine anwaltliche Vertretung notwendig ist.

Diesbezüglich gilt: Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist zumindest in Prozessen, die an den Amtsgerichten stattfinden, kein Muss. Dennoch ist es mit einem Rechtsanwalt an der Seite für Betroffene oftmals leichter, die geltend gemachten Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Immerhin weiß dieser, wie es um die rechtlichen Gegebenheiten und die Gesetzeslage steht und worauf es bei der Anspruchsdurchsetzung besonders ankommt. Nicht immer ist hierbei zwangsläufig eine gerichtliche Verhandlung notwendig. Oftmals ist es auch möglich, sich unabhängig von einem Zivilverfahren über das Bestehen gegenseitiger Ansprüche zu einigen.

FAQ: Schmerzensgeld ohne Anzeige

Erhalte ich Schmerzensgeld auch ohne eine Anzeige?

Ja, eine Strafanzeige ist nicht notwendig, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen.

Wie kann ich Schmerzensgeld erhalten?

Besteht ein Anspruch, können Sie diesen gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers anmelden. Verweigert diese die Zahlung besteht die Möglichkeit, das Schmerzensgeld einzuklagen.

Benötige ich einen Anwalt, um Schmerzensgeld einzufordern?

Schmerzensgeld können Sie in der Regel auch ohne einen Anwalt erhalten, allerdings kann eine anwaltliche Vertretung das Unterfangen vereinfachen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (66 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Schmerzensgeld ohne Anzeige: Habe ich einen Anspruch?
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.