Unfall: Beide haben schuld – Doch wer zahlt was?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

An einem Unfall sind beide schuld, doch wer zahlt überhaupt was vom Schaden?
An einem Unfall sind beide schuld, doch wer zahlt überhaupt was vom Schaden?

Geschieht ein Unfall, sind in der Regel mehrere Personen involviert. Geht es im Anschluss daran um die Schadensregulierung, muss prinzipiell die Haftpflichtversicherung für die Schäden desjenigen aufkommen, der unschuldig ist.

Ist die Schuldfrage demnach eindeutig zu klären, erfolgt die Abwicklung des Unfallschadens auch meist sehr schnell und reibungslos.

Gar nicht selten passiert es, dass am Unfall beide schuld sind. Wie ist der Schaden dann abzurechnen? Ergeben eine Schuldanerkenntnis oder ein Einigungsprotokoll in einer solchen Situation Sinn? Wer kommt für welchen Schaden auf? Wessen Versicherung welchen Schaden übernimmt, wenn niemand alleinig schuld am Unfall ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.


Wann sind an einem Unfall beide schuld?

Bevor wir zur Antwort auf die frage kommen, wenn am Unfall beide schuld sind, wer was zahlt, muss geklärt werden, unter welchen Umständen es zu einer solchen Situation kommt.

Grundsätzlich ist es so, dass die Schuldfrage zentral für die Schadensabwicklung ist. Denn wie oben bereits angedeutet, ist die Haftpflichtversicherung für all jene Kosten, die beim Unfallgeschädigten entstehen, verantwortlich. Infolge eines Unfalls können Sie dann direkt die gegnerische Versicherung kontaktieren.

An wen Sie sich dabei im Einzelfall wenden müssen, erfahren Sie entweder vom Unfallgegner selbst, da Sie noch vor Ort einen Unfallbericht ausgefüllt haben oder anhand der Daten wie Name und Autokennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer.

An einem Unfall sind beide schuld: Welche Versicherung zahlt eigentlich?
An einem Unfall sind beide schuld: Welche Versicherung zahlt eigentlich?

Bremst ein Fahrzeugführer beispielsweise aus unerfindlichem Grund und der Dahinterfahrende hat sich nicht an den einzuhaltenden Abstand gehalten, kann es zu einem Auffahrunfall kommen, an dem beide gleichermaßen die Schuld tragen. Viele sind der Meinung, dass bei dieser Art des Unfalls immer der Auffahrende den Schaden vollumfänglich übernehmen muss. Das wäre im beschriebenen jedoch nicht so. Das Schwierige ist dabei meist, zu beweisen, dass der Vordermann grundlos gebremst hat.

Ähnlich ist es bei einem Unfall, an dem beide schuld sind, gelagert, wenn ein entgegenkommender Sattelzug die Fahrbahn des Autofahrer in einer Kurve schneidet. Der Pkw-Fahrer versucht infolgedessen die Kurve enger zu nehmen und schrammt dabei den Lastzug. Auch in diesem Falle ist ein Schuldiger nur schwer bis gar nicht auszumachen. Beide Beteiligten haben den Unfall gemeinsam zu vertreten.

Unfall: Beide sind schuld – Welche Versicherung zahlt

Prinzipiell stellt sich die Frage, sind am Unfall beide schuld, wer zahlt was. Das ist für die meisten immer nicht ganz so eindeutig. Wie oben beschrieben, gibt es verschiedene Situationen, in denen beide Fahrer eine Mitschuld tragen. In diesem Fall haben Sie lediglich in dem Maße Anspruch auf einen Schadensersatz, in dem der Unfallgegner den Unfall auch zu vertreten hat.

Beispiel: Wird infolge der Schadensbegutachtung und der Erstellung eines Kfz-Gutachtens festgestellt, dass Sie zu 40 Prozent Schuld am Unfall tragen, dann werden 60 Prozent Ihres eigenen Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt. Ihre Versicherung muss im Gegenzug 40 Prozent des Schadens vom anderen Autofahrer übernehmen.

Sind bei einem Unfall beide schuld, kann es sein, dass Ihre Versicherung am Ende wesentlich mehr bezahlt, als Sie vom Gegner bekommen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Wert der beiden Fahrzeuge unterschiedlich hoch sind. Der eine Fahrzeugführer hat zum Beispiel einen sehr teuren Wagen, womit die Kosten für die Instandsetzung auch wesentlicher höher anzusetzen sind, als bei demjenigen, der mit einem relativ alten Auto unterwegs war.

Ohne Versicherung die Unfallschäden regeln

Sind an einem Unfall beide Fahrer schuld, ist die Abwicklung des Schadens ohne Versicherung nicht ratsam.
Sind an einem Unfall beide Fahrer schuld, ist die Abwicklung des Schadens ohne Versicherung nicht ratsam.

Tragen an einem Unfall beide die Schuld, steht die Frage im Raum, ob die Schäden auch ohne Zutun der Versicherungen geregelt werden können. Zum Beispiel können die Beteiligten einen Einigungsprotokoll unterschreiben, in dem diese erklären, auch im Nachhinein keine Ansprüche mehr geltend zu machen. Dann steht auch wieder die Frage im Raum nach einem Unfall, an dem beide schuld sind: wer zahlt was eigentlich?

Doch dabei sollten Sie berücksichtigen, dass die auch mit Problemen einhergehen kann. Wenn Sie beispielsweise infolge eines Unfalls körperliche Beeinträchtigungen feststellen, die am Unfallort noch nicht absehbar waren. Erfolgte jedoch ein Einigungsprotokoll, können Sie dann nicht mehr Schmerzensgeld vom Unfallgegner fordern.

Vor allem wenn am Unfall beide schuld sind, ist eine Einigung ohne Versicherung sehr schwierig und häufig ärgerlich im Nachklang.

FAQ: Beide tragen Schuld am Unfall

Können auch beide Unfallbeteiligten Schuld haben am Unfall?

Ja, in diesem Fall sprechen Juristen von einer Teilschuld oder einem Mitverschulden. In diesem Fall haben beide Parteien mindestens durch Fahrlässigkeit zum Unfall beigetragen.

Wie kann ein solches Mitverschulden festgestellt werden?

Die Polizei kann das durch entsprechende Ermittlungen feststellen. War diese nicht anwesend, versuchen die Versicherungen, diese Frage anhand des Unfallberichts und anderer Beweise zu rekonstruieren.

An welche Versicherung wende ich mich am besten, wenn beide den Unfall verschuldet haben?

Normalerweise ist die gegnerische Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner. Manchmal ist es günstiger, sich vorrangig an die eigene Vollkaskoversicherung zu wenden. Fragen Sie ggf. Ihren Anwalt nach diesem Quotenvorrecht.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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