B196: Führerschein mit bestimmten Vorteilen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

B196: Was darf ich fahren? Neben den Fahrzeugen der Klasse B sind auch die der Klasse A1 eingeschlossen.
B196: Was darf ich fahren? Neben den Fahrzeugen der Klasse B sind auch die der Klasse A1 eingeschlossen.

Die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B bietet die Möglichkeit, bestimmte Krafträder zu fahren, ohne einen Motorradführerschein erlangen zu müssen. Mit der Schlüsselnummer 196 gehen einige Vorteile einher. Trägt der Führerschein die B196-Erweiterung, sind Sie allerdings auch auf eine eingeschränkte Auswahl an Motorrädern festgelegt. Denn nur Fahrzeuge aus der Fahrerlaubnisklasse A1 fallen unter diese Erweiterung. 

Der folgende Ratgeber verrät Ihnen, was Sie für die Eintragung von B196 im Führerschein beachten müssen und welchen Kosten hier auf Sie zu kommen können. Darüber hinaus erfahren Sie, ob die Schlüsselnummer B196 im Ausland gültig ist.

FAQ: B196-Führerschein

Wann können Sie die B196 eintragen lassen?

Sie müssen den Führerschein der Klasse B mindestens seit fünf Jahren besitzen. Darüber hinaus ist ein Mindestalter von 25 Jahren vorgeschrieben. Durchlaufen Sie die theoretischen und praktischen Schulungen in der Fahrschule erfolgreich, erhalten Sie eine B196-Bescheinigung, welche dann die Eintragung im Führerschein ermöglicht. Eine Fahrprüfung ist nicht notwendig. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was darf ich mit dem B196-Führerschein fahren?

Besitzen Sie die B196-Erweiterung, dürfen Sie Krafträder der Klasse A1 fahren. Hierunter fallen Fahrzeuge mit einem Hubraum bis maximal 125 cm³, deren Motorleistung 11 kW nicht überschreitet. Eine Erweiterung auf Motorräder der Fahrerlaubnisklasse A oder A2 ist nicht möglich.

Wie sehen beim B196 die Kosten aus?

Das Eintragen der Schlüsselnummer sowie die notwendigen Unterrichtseinheiten bringt Gebühren und Ausgaben mit sich. Beim B196-Führerschein liegen die Kosten in der Regel zwischen 700 und 900 Euro. Regionale Unterschiede können die Kostenspanne noch ausdehnen. Lesen Sie hier, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Video: B196-Führerschein

Das Video beschreibt, was Sie beim B196 fürs Motorrad beachten müssen.

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

B196: Diese Vorrausetzungen müssen vorliegen

Mit dem B196-Führerschein dürfen Sie Motorräder der Klasse A1 fahren. Welche das genau sind, definiert § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Schlüsselzahl stellt demnach die Erlaubnis dar, Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften zu fahren:

  • Krafträder mit Beiwagen
  • Hubraum von bis zu 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis Gewicht und Motorleistung darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen

Achtung: Der B196 ist per Gesetz dem Führerschein der Klasse A1 nicht gleichgestellt. Das Fahren ist erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich. Zudem müssen Sie den Führerschein der Klasse B bereits mindestens fünf Jahre besitzen. Eine Erweiterung von B196 auf A2 oder A ist nicht möglich. Beim Führerschein A1 kann eine solche Erweiterung allerdings erfolgen. Wollen Sie also Motorräder mit einer höheren Leistung fahren, müssen Sie den notwendigen Motorradführerschein komplett neu absolvieren, wenn Sie zuvor nur mit dem B196 gefahren sind.

Es müssen bestimmte Voraussetzungen für den B196-Führerschein erfüllt werden, u. a. ein Mindestalter von 25 Jahren.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen für den B196-Führerschein erfüllt werden, u. a. ein Mindestalter von 25 Jahren.

Die Voraussetzungen für den B196 sind von allen Anwärtern gleichermaßen zu erfüllen. So sind praktische und theoretischen Fahrstunden vorzuweisen, wenn Sie den B196 beantragen. Eine erneute Prüfung müssen Sie jedoch nicht absolvieren. Haben Sie in der Fahrschule die B196-Stunden abgeschlossen, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.

Ob Sie dafür einen B196-Intensivkurs wählen oder die Zeit nutzen, um sich mit dem Fahrzeug vertraut zu machen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass zwischen Abschluss der Stunden und der Eintragung im Führerschein höchstens 12 Monate liegen. Darüber hinaus dürfen Sie mit der B196-Bescheinigung nicht fahren. Ohne Eintragung in den Führerschein handelt es sich um ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Bescheinigung sowie den Antrag auf die B196-Eintragung reichen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein. Das tun Sie am besten immer persönlich, da Sie Unterschriften leisten und ein biometrisches Passbild abgeben müssen.

B196: Welcher Preis ist zu erwarten?

Die Beantragung sowie die Bearbeitung der Erweiterung auf B196 bringen Gebühren zwischen 23 und 29 Euro mit sich. Regionale Unterschiede in der Höhe kann es hier ebenso wie bei den Kosten für die B196-Schulung geben. In der Regel liegen die Preise für diese zwischen 700 und 900 Euro.

Die Kosten beim B196-Führerschein liegen zwischen ca. 700 und 900 Euro.
Die Kosten beim B196-Führerschein liegen zwischen ca. 700 und 900 Euro.

Interessierte sollten sich jedoch überlegen, ob sie Kosten sparen und gleich den Motorradführerschein der Klasse A1 absolvieren. Denn wer eine Erweiterung auf A2 oder A plant, hat zusätzliche Kosten, weil er die Motorradausbildung trotz B196 komplett durchlaufen muss.

B196: Ein Führerschein fürs Ausland?

Möchten Sie den B196-Führerschein erwerben, ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass es sich um ein nationales Dokument handelt. Das bedeutet, Sie dürfen nur in Deutschland Motorräder fahren, jedoch nicht im Ausland. Um im Urlaub Motorrad fahren zu dürfen, ist dann ein Motorradführerschein notwendig.

Fahren Sie mit dem B196-Führerschein dennoch und werden erwischt, kann das im Ausland durchaus härtere Konsequenzen haben. Verstöße gegen die Vorschriften zur Fahrerlaubnis sind meist nicht nur mit hohen Bußgeldern belegt, sondern gelten oft auch im Ausland als Straftat.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video zusammengefasst:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 2 comments… Kommentar einfügen }
  • Ronald H-M 2. Dezember 2021, 22:11

    Ich habe meinen Führerschein vor 1980 (damals noch Klasse3) gemacht, und darf daher Motorräder bis 125ccm fahren. Darf ich damit nach Holland?

  • X-Ray 19. August 2021, 20:06

    Für die Zukunft wäre es nur vernünftig, wenn B196 in der EU (bzw. in den Ländern mit ähnlicher Regelung) gegenseitig anerkannt wird. Aktuell wird es ja nicht anerkannt, obwohl die Bedingugen für B196 strenger sind als z.B. für B111 in Österreich.
    Wäre auf Dauer auch nur fair, wenn man B196 (mit Prüfung) erweitern kann bzw. eine Gleichstellung mit A1 erfolgt. A1 kann nach 2 Jahren erweitert werden, B196 aber nicht. Erweiterungen bzw. Aufstiegsprüfungen sind ja eben nur mit einer „echten“ A1 oder A2 Fahrerlaubnis möglich, aber diese Unterscheidung ist für mich nicht wirklich nachvollziebar. Leichtkrafträder darf ich mit beidem fahren, erwietern aber nur mit „echtem“ A1 bzw. A2.
    Wenn A1 zur Erweiterung Bedingung ist (und in ferner Zukunft auch bleibt) würde ich zumindest eine Möglichkeit begrüßen, vereinfacht von B196 auf A1 zu „wechseln“, ohne das volle Fahrschulprogramm mit sämtlichen Sonderfahrten etc. durchlaufen zu müssen.

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