Bescheinigung: Lenkfreie Tage müssen LKW-Fahrer nachweisen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Eine Bescheinigung über lenkfreie Tage kann für LKW-Fahrer notwendig sein.
Eine Bescheinigung über lenkfreie Tage kann für LKW-Fahrer notwendig sein.

Berufskraftfahrer in der EU müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten akribisch aufzeichnen und auf Nachfrage auch vorzeigen können. In LKWs ab 3,5 Tonnen, die nach Mai 2006 zugelassen wurden und die für den gewerblichen Güter- oder Personentransport genutzt werden, muss ein sogenannter digitaler Tachograph vorhanden sein. Für Fahrer bedeutet das, dass sie eine Fahrerkarte zum Aufzeichnen der Daten benötigen. Doch auch die Zeit, in der nicht gefahren wird, ist nachzuweisen. Eine Bescheinigung für lenkfreie Tage ist für LKW-Fahrer daher unerlässlich.

Solch ein Tätigkeitsnachweis muss im LKW zusammen mit der Fahrerkarte und dem digitalen Kontrollgerät mitfahren, sodass auch dieser bei Kontrollen einsehbar ist. Wie diese Bescheinigung bzw. der Tätigkeitsnachweis für Kraftfahrer aufgebaut, was auf diesem einzutragen ist und wann er überhaupt notwendig wird, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Tätigkeitsbescheinigung: Was LKW-Fahrer eintragen müssen

Einen Tätigkeitsnachweis müssen LKW-Fahrer immer erbringen, ob mit Fahrerkarte oder durch eine Bescheinigung.
Einen Tätigkeitsnachweis müssen LKW-Fahrer immer erbringen, ob mit Fahrerkarte oder durch eine Bescheinigung.

Eine Bescheinigung über lenkfreie Tage sollen LKW-Fahrer immer dann vorlegen, wenn Informationen zu Zeiträumen nicht auf der Fahrerkarte hinterlegt sind. Bei Krankheit oder Urlaub ist die Karte beispielsweise nicht im Tachographen eingelegt, sodass hier keine Aufzeichnungen stattfinden. Um diese Zeit belegen zu können, muss als ein Tätigkeitsnachweis durch den LKW-Fahrer erfolgen.

Das kann auch notwendig sein, wenn Arbeiten außerhalb der Lenk- und Ruhezeiten stattfinden und diese auf der Fahrerkarte nicht nachgetragen werden können. Diese Bescheinigung enthält sowohl arbeitsfreie Tage, wenn der LKW nicht bewegt wird, als auch Zeiträume, in denen Tätigkeiten ohne den LKW stattfinden. Für Berufskraftfahrer dient ein solcher Nachweis also als Bestätigung von Arbeitszeiten und von Krankentagen sowie als Urlaubsbescheinigung. Kraftfahrer können zudem so auch längere Ruhezeiten und Lenkzeiten festhalten, für die keine Pflicht zum Nachweis besteht.

Hatte ein Fahrer Krankheits- oder Urlaubszeiten bzw. fielen Tätigkeiten außerhalb der Lenkzeiten an, ist der Tätigkeitsnachweis bzw. Urlaubsschein dem Kraftfahrer vor einer erneuten Fahrt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben auszuhändigen. Denn nur dann kann die Bescheinigung über lenkfreie Tage durch den LKW-Fahrer bei Kontrollen auch vorgezeigt werden.

Zusammengefasst, müssen also folgende Informationen eingetragen werden:

  • Urlaube
  • Krankheitszeiten
  • Arbeiten außerhalb der Lenkzeiten

Tätigkeitsbescheinigung im LKW: Gesetzlich festgelegt

Als Tätigkeitsbescheinigung kommt für LKW-Fahrer nur das passende EU-Formblatt in Frage.
Als Tätigkeitsbescheinigung kommt für LKW-Fahrer nur das passende EU-Formblatt in Frage.

Die Bescheinigung über Tätigkeiten darf gemäß Verordnung EG Nr. 561/06 nur mit Hilfe eines bestimmten Formulars erstellt werden. Das sogenannte EU-Formblatt über lenkfreie Tage ist für Kraftfahrer bzw. deren Arbeitgeber beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kostenlos erhältlich: Bescheinigung vom BAG

Die Bescheinigung über lenkfreie Tage müssen LKW-Fahrer per Computer oder maschinell ausfüllen und dann handschriftlich unterzeichnen. Auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Unterschrift zu leisten. Die Urlaubsbestätigung bzw. Tätigkeitsbescheinigung für LKW-Fahrer muss, wie bereits erwähnt, zusätzlich zum digitalen Kontrollgerät mitgeführt werden.

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 165 / 2014 im März 2015 wird die Bescheinigung für lenkfreie Tage durch LKW-Fahrer jedoch hauptsächlich dazu genutzt, Urlaube oder Krankheiten nachzuweisen. Denn die Verordnung  legt fest, dass Tätigkeiten außerhalb des LKW nun manuell auf der Fahrerkarte nachgetragen werden können. Nur wenn dies aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, müssen diese Arbeiten auch auf dem EU-Formblatt eingetragen sein. Somit dient diese dann wieder als Bescheinigung von Tätigkeiten außerhalb vom LKW.

Was darf nun auf der Fahrerkarte nachgetragen werden? Zu den Informationen, die manuell durch den Fahrer auf der Karte hinterlegt werden, zählen unter anderem die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, Pausen sowie andere Unterbrechungen der Arbeitszeit. Darüber hinaus können auch Bereitschaftsdienste und andere Arbeiten wie die Wartung des Fahrzeugs, Wartezeiten oder das Be- und Entladen manuell auf der Fahrerkarte eingetragen werden.

Gemäß Verordnung 561 / 06 muss das Formular richtig ausgefüllt sein, um bei Kontrollen einen Nachweis erbringen zu können.
Gemäß Verordnung 561 / 06 muss das Formular richtig ausgefüllt sein, um bei Kontrollen einen Nachweis erbringen zu können.

Bei Kontrollen sollte die Bescheinigung der lenkfreien Tage für LKW-Fahrer zwar immer im Fahrzeug vorhanden sein, doch seit 2015 darf der Nachweis der oben aufgeführten Tätigkeiten nicht mehr durch das Vorlegen der Bescheinigung verlangt werden.

Nur noch die eigentlichen lenkfreien Tage wie Urlaub und Krankheit sind bei Kontrollen über den Tätigkeitsnachweis einsehbar. In der Regel wird jedoch darauf verzichtet, wenn Nachtragungen auf der Fahrerkarte vorliegen und diese ordnungsgemäß sowie lückenlos die Zeiten des Kraftfahrers wiedergeben.

Handelt es sich um ein Fahrzeug, das nicht mit einem digitalen Tachographen ausgestattet ist, müssen Fahrer weiterhin alle Tätigkeiten sowie Zeiten, die nicht im Fahrzeug stattfinden, in der Bescheinigung für lenkfreie Tage eintragen.

Das richtige Ausfüllen vom LKW-Urlaubsschein

Die Bescheinigung über lenkfreie Tage müssen LKW-Fahrer, wie erwähnt, in einer speziellen Art und Weise ausfüllen. Falsche oder falsch ausgefüllte Bescheinigungen können ein Bußgeld nach sich ziehen, da dies einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben in den Verordnungen darstellt.

Zunächst muss der Unternehmer den ersten Teil des Formulars mit seinen Daten ausfüllen. Dazu gehören neben dem Namen des Unternehmens auch die vollständige Adresse sowie Telefon- und Faxnummer. Auch eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Dann folgen die Angaben zur Person aus dem Unternehmen, welche die Bescheinigung über lenkfreie Tage für den LKW-Fahrer ausstellt und unterzeichnet. Hier sind Name und Position in der Firma anzugeben.

Das Formular gilt u. a. als Urlaubsbescheinigung für LKW-Fahrer.
Das Formular gilt u. a. als Urlaubsbescheinigung für LKW-Fahrer.

Zu den persönlichen Informationen gehören beim LKW-Fahrer laut Urlaubescheinigung Daten wie der Name, das Geburtsdatum sowie die Nummer des Führerscheins und/oder des Personalausweises bzw. Reisepasses. Des Weiteren muss das Datum des Beschäftigungsbeginns eingetragen werden.

Im letzten Teil des Formblattes werden dann die Zeiträume angegeben, in denen der Fahrer nicht gefahren ist und aus welchem Grund. Hier sind dann Angaben wie Krankenzeit, Urlaub oder andere Tätigkeiten einzutragen. Die Unterschrift des Arbeitgebers bzw. der im Formular benannten Person erfolgt unter diesen Informationen.

Der Fahrer leistet seine Unterschrift unter dem Punkt 22 und bestätigt somit die zuvor mitgeteilten Informationen. Möglich ist, dass das Formblatt dem Fahrer dann als Ausdruck, Fax oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird.

FAQ: Bescheinigung für lenkfreie Tage

Wann ist die Bescheinigung über lenkfreie Tage auszufüllen?

Werden Zeiten und Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeugs nicht mit der Fahrerkarte erfasst (fallen also nicht in die Lenk- und Ruhezeiten) müssen diese in die Bescheinigung eingetragen werden.

Was ist in der Bescheinigung einzutragen?

Urlaube, Krankheitszeiten und Arbeiten außerhalb des LKW sind in die Bescheinigung einzutragen.

Gibt es gesetzliche Vorgaben zum ausfüllen?

Ja, gemäß Verordnung EG Nr. 561/06 muss ein Formular des BAG verwendet werden. Den Link zum Formular finden Sie hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 3 comments… Kommentar einfügen }
  • Wolfgang b 6. Juli 2023, 23:15

    Ich bin Rentner und fahre ab und zu einen 40 tonner muß ich jedesmal eine Bescheinigung ausfüllen was ich in 6oder 7 Wochen gemacht habe. Habe gehört für Rentner würde das nicht zutreffen.

  • Heiko M. 15. Juni 2021, 19:05

    Ich bin seit dem 01.06.2021 bei einem neuen Unternehmen angestellt und bekomme erst zu Ende des Monats einen neuen nagelneuen Lkw ab Hersteller Werk. Ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Lkw im Auftrag meines neuen Arbeitgeber gefahren und hatte vom 14.05.2021 bis 31.05.2021 noch Urlaub bei meiner vorherigen Anstellung. Reicht eine Bescheinigung von meinem jetzigen Arbeitgeber?

  • Carsten 22. Juni 2020, 11:07

    Guten Tag,
    Ich bin Ersatzfahrer für Urlaubs und Krankheits Vertretung und arbeite eigentlich 40h im Wareneingang.
    Was muss ich vor erstem Fahreinsatz (bin seit letztem Jahr nicht mehr mit dem Lkw gefahren) auf der Bescheinigung eintragen, kreuze ich “ andere Tätigkeiten“ an, löse ich jede Menge Verstöße aus. Ist die Option “ stand zur Verfügung“ richtig?
    Vielen Dank für jede Hilfe
    Carsten

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