Auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad fahren: Ist das erlaubt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Darf man mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren?
Darf man mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren?

Besonders im Sommer sind vermehrt Radfahrer auf den Straßen anzutreffen. Dies gilt nicht nur in der Stadt, sondern auch außerhalb von Ortschaften. Fahren sie dabei mit ihrem Fahrrad auf der Straße, stellen sie häufig ein Ärgernis für Autofahrer dar – besonders wenn ein Überholen aufgrund kurviger oder unübersichtlicher Streckenführung nicht möglich ist.

Doch handelt der Radfahrer ordnungswidrig, wenn er auf einer Bundesstraße mit dem Fahrrad fährt? Und was ist, wenn neben der Straße ein Radweg vorhanden ist? Ist der Fahrradfahrer verpflichtet, diesen zu benutzen? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles zum Radfahren auf Bundesstraßen.

Wann ist das Fahrradfahren auf der Bundesstraße erlaubt – und wann nicht?

Tatsächlich ist es in vielen Fällen nicht verboten, auf einer Bundesstraße mit dem Fahrrad zu fahren. Verläuft neben der Straße kein Radweg, haben Fahrradfahrer meist sogar keine andere Wahl.

Aber selbst wenn ein Radweg vorhanden ist, kann das Radfahren auf der Bundesstraße erlaubt sein. Hier ist nämlich zu unterscheiden, ob es sich um einen benutzungspflichten Radweg handelt oder nicht.

Benutzungspflichtige Radwege sind durch eines von drei Schildern gekennzeichnet. Diese sind blau und zeigen entweder ein allein stehendes Fahrradsymbol, ein Fahrrad- und Fußgängersymbol getrennt durch eine horizontale Linie oder ein Fahrrad- und Fußgängersymbol getrennt durch eine vertikale Linie. Ist ein solches Schild vorhanden, muss der Radfahrer den Radweg nutzen, da sonst ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro droht.

Ist dies aber nicht der Fall, ist es dem Radler freigestellt, ob er auf dem Radweg oder der Bundesstraße Fahrrad fährt.

Gibt es besondere Regelungen für Rennräder?

Benutzungspflichtiger Radweg: Sehen Sie ein solches Schild, ist die Bundesstraße für Ihr Fahrrad tabu.
Benutzungspflichtiger Radweg: Sehen Sie ein solches Schild, ist die Bundesstraße für Ihr Fahrrad tabu.

Rennradfahrer nutzen gerne die Bundesstraßen, weil sie in der Regel einen glatteren und ebeneren Untergrund bieten und so eine höhere Fahrgeschwindigkeit ermöglichen. Doch auch für ein Rennrad ist die Bundesstraße tabu, solange ein benutzungspflichtiger Radweg daneben verläuft.

In dem Fall hat der Rennradler auf andere Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen und sein Tempo entsprechend anzupassen. Sollte es sich um einen gemeinsam Rad- und Fußweg handeln, hat er außerdem auf Fußgänger, Hunde und fahrradfahrende Kinder zu achten.

Wer entlang der Bundesstraße mit seinem Fahrrad besonders schnell unterwegs sein möchte, sollte sich deshalb eine Strecke suchen, bei der der Radweg wenig frequentiert wird.

Was ist, wenn der benutzungspflichtige Radweg unbenutzbar ist?

Leider sind nicht alle Radwege in bestem Zustand. Schlaglöcher, Baumwurzeln oder Hindernisse können das Befahren erschweren oder auch völlig unmöglich machen.

Ist dies der Fall, ist auf der Bundesstraße das Radfahren trotz Vorhandenseins eines benutzungspflichtigen Radwegs gestattet. Denn in einer solchen Situation ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

Auf der Bundesstraße Fahrradfahren: Achtung bei Kraftfahrstraßen!

Doch ob eine Bundesstraße mit dem Fahrrad befahren werden darf oder nicht, richtet sich nicht nur danach, ob ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Auch die Art der Straße ist entscheidend.

Denn manche Bundesstraßen sind gleichzeitig auch Kraftfahrstraßen. Wie der Name vermuten lässt, sind diese ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten. Somit ist das Fahrradfahren auf diesen Bundesstraßen nicht erlaubt.

Kraftfahrstraßen – oder auch „Schnellstraßen“ – sind durch ein besonderes Schild gekennzeichnet. Dieses ist viereckig, blau und zeigt ein weißes Auto-Symbol. Es findet sich vor allem an Autobahnzufahrten, denn auch bei diesen handelt es sich per Definition um Kraftfahrstraßen.

Wenn Sie das beschriebene Schild erblicken, ist die Bundesstraße für Ihr Fahrrad absolut verboten – selbst dann, wenn weit und breit kein Radweg zu sehen ist. In diesem Fall müssen Sie sich für Ihre Radtour eine andere Strecke suchen. Bei einem Verstoß sieht der Bußgeldkatalog Fahrrad ein Verwarngeld von 10 Euro vor.

Wie Sie Kraftfahrstraßen erkennen und welche besonderen Regelungen dort gelten, erfahren Sie auch in unserem Video:

Was ist eine Kraftfahrstraße genau und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? Die Antwort gibt es im Video.
Was ist eine Kraftfahrstraße genau und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? Die Antwort gibt es im Video.

Auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad: weitere Hinweise

Ein Helm bietet beim Radfahren auf der Bundesstraße zusätzlichen Schutz.
Ein Helm bietet beim Radfahren auf der Bundesstraße zusätzlichen Schutz.

Abschließend geben wir Ihnen noch einige Tipps, was Sie beachten sollten, wenn Sie auf einer Bundesstraße mit dem Fahrrad unterwegs sind:

  1. Hören Sie beim Radfahren Musik, muss diese leise genug sein, dass Sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen.
  2. Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer besteht, sollten Sie zu Ihrem Schutz einen Fahrradhelm tragen, wenn Sie die Bundesstraßen nutzen.
  3. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist erlaubt, sofern Sie dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
  4. Auch auf Bundesstraßen ist es erlaubt, Fahrradanhänger mit sich zu führen. Transportieren Sie darin allerdings Kinder oder Tiere, sollten Sie bedenken, dass sich diese im Anhänger meist auf direkter Höhe mit den Auspuffrohren der Kraftfahrzeuge befinden und so verstärkt den Abgasen ausgesetzt sind.
  5. Führen Sie auf der Bundesstraße neben Ihrem Fahrrad einen Hund mit sich, sollte dieser möglichst rechts von Ihnen laufen. So schirmen Sie das Tier von dem übrigen Straßenverkehr ab. Die Benutzung einer Leine oder eines speziellen Gestänges ist hier Pflicht. Der Hund sollte außerdem sowohl an die Stresssituation als auch die körperliche Anstrengung gewöhnt sein. Muten Sie Ihrem Vierbeiner nicht zu viel zu!

FAQ: Fahrradfahren auf der Bundesstraße

Dürfen Radfahrer auf einer Bundesstraße fahren?

Ja, es sei denn, neben der Straße ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden.

Müssen auch Rennräder auf einem benutzungspflichtigen Radweg fahren oder dürfen sie auf die Straße ausweichen?

Nein, für Rennräder gelten keine Sonderregelungen. Ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, ist die Straße für sie tabu.

Was sollten Fahrradfahrer auf der Bundesstraße beachten?

Hier finden Sie einige Tipps für Radfahrer auf der Bundesstraße.

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

Bildnachweise

{ 5 comments… Kommentar einfügen }
  • Marquart, J. 16. September 2021, 13:54

    Trotz entsprechender Beschilderung zur Pflicht auf dem Radweg zu fahren, wird es von vielen „SCHMALSPURIGEN“ ignoriert und in verbotener Weise die Bundesstraße benutzt !!!!!! Für mich skandalös ! Nichts wird in unserem Land überprüft !!!!!!

    • Eddie 10. September 2023, 12:25

      Das tue ich auch regelmäßig, wenn ich meine Eltern im Nachbarort besuchen will. Der Fahrradweg ist nämlich der pure Hass, nicht zu unterscheiden von einer x-beliebigen Kraterlandschaft auf dem Mond. Aber die Fahrbahn für die Autos 2 m daneben ist glatt wie ein Babypopo (kein Wunder wenn alle nur Auto fahren wollen). Und laut STVO darf ich auf die Bundesstraße, wenn der Radweg unbenutzbar oder gefährlich ist.

  • Stephie 22. März 2021, 6:02

    Im Grunde kann ein Radfahrer tun und lassen, was er möchte. Die minimalen Bußgelder, zu denen es ausnahmsweise im unglücklichsten aller Fälle kommen könnte, sind zu verschmerzen.

    • Eddie 10. September 2023, 12:02

      Und dennoch will kaum jemand mit dem Fahrrad fahren.

  • Bernhard 8. August 2019, 20:05

    Sehr interessanter Artikel, vielen Dank! Eine Frage hätte ich: In der Stuttgarter Innenstadt gibt es derzeit viele Radwege (mit Beschilderung, somit benutzungspflichtig), die neben normalen Straßen oder Bundesstraßen verlaufen (z.B die B27 in Stuttgart). Diese Radwege werden jedoch immer wieder durch viele Baustellen unterbrochen, sogar an manchen Stellen alle 50-100 Meter – ist die Nutzung in diesem Fall nicht mehr zumutbar und das Fahrrad-Fahren auf der Bundesstraße erlaubt? Ansonsten müsste man ständig vom Fahrradweg auf die Straße und wieder zurück wechseln, was sehr riskant für Autofahrer und Fahrradfahrer ist.

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