Bußgeld zu hoch – Was ist zu tun?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Was können Sie tun, wenn das Bußgeld zu hoch ist?
Was können Sie tun, wenn das Bußgeld zu hoch ist?

Wer mit dem Auto im Verkehr unterwegs ist, muss sich an die Straßenverkehrsregeln halten. Wer gegen diese Regeln verstößt – zum Beispiel mit überhöhter Geschwindigkeit fährt oder einen Rotlichtverstoß begeht – und dabei erwischt wird, muss damit rechnen, innerhalb von kurzer Zeit einen Bußgeldbescheid zu erhalten.

Wie kann ich aber herausfinden, ob das Bußgeld in seiner Höhe angemessen ist? Und was kann ich tun, wenn das Bußgeld zu hoch angegeben ist? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Festlegung der Höhe des Bußgelds

Wenn die zuständige Bußgeldstelle einen Fall bearbeitet, dann orientiert diese sich bei der Angabe der jeweiligen Strafe auf dem Bußgeldbescheid – dies können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot sein – an dem aktuellen Bußgeldkatalog. In bestimmten Fällen kann Ihnen sogar der Führerschein entzogen werden.

Haben Sie in der letzten Zeit einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen, so können Sie mit unserem Bußgeldrechner leicht und unkompliziert herausfinden, welches Bußgeld und welche weiteren Strafen höchstwahrscheinlich auf Sie zukommen.

Abweichungen vom Bußgeldkatalog bei der Höhe des Bußgeldes

Je nach Ausgangslage kann das Bußgeld in seiner Höhe variieren.
Je nach Ausgangslage kann das Bußgeld in seiner Höhe variieren.

Es kann aber durchaus vorkommen, dass die Strafe, die vom Bußgeldrechner angegeben wird, nicht mit der übereinstimmt, die Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid finden. Die im Bußgeldkatalog angegebenen Strafen sind nämlich die Regelsätze für einen Verstoß, der fahrlässig von einem Ersttäter begangen wurde.

Wurde bei Ihnen Vorsatz festgestellt oder haben Sie bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER), so können die Bußgelder erhöht werden. In den meisten Fällen wird bei dieser Erhöhung das ursprüngliche Bußgeld verdoppelt.

Bedenken Sie auch, dass ein Bußgeldbescheid immer zusätzliche Kosten und Gebühren enthält, die auf das im Bußgeldkatalog angegebene Bußgeld aufgeschlagen werden. Den gesamten Betrag müssen Sie fristgerecht zahlen. Tun Sie dies nicht, so kommt eine Mahnung auf Sie zu.

Bußgeld unrechtmäßig zu hoch – Was tun?

Liegt bei Ihnen weder Vorsatz vor, noch haben Sie Voreintragungen im FAER, so können Sie Einspruch erheben, wenn Ihnen das Bußgeld zu hoch erscheint. Dies können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun.

Bei weiteren Fragen, zum Beispiel zum Thema Einspruch, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser kann Sie kompetent beraten.

FAQ: Bußgeld zu hoch

Wann droht welches Bußgeld?

Die Bemessung der Bußgelder für bspw. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die Bemessungsgrundlage ist der aktuell gültige Bußgeldkatalog.

Kann das Bußgeld erhöht werden?

Ja, die Behörde kann bspw. bei einer Voreintragung im FAER das Bußgeld erhöhen.

Kann ich Einspruch gegen ein zu hohes Bußgeld einlegen?

Ja, Sie haben immer die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie diesen erhalten haben, bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,72 von 5)
Bußgeld zu hoch – Was ist zu tun?
Loading...

Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

{ 5 comments… Kommentar einfügen }
  • Markus 19. August 2021, 15:03

    Hallo,
    ich war zu schnell, 44 kmh auf der Autobahn um genau zu sein, lt. Bußgeldkatalog 160€ 2Pkt und 1 Monat Fahrverbot.
    Das ist für mich auch in Ordnung, Strafe muss sein! Hab es auch erstmal akzeptiert und bezahlt (383€) und meinen Führerschein abgegeben.
    Nun zu meinem Problem:
    Lt. Bußgeldbescheid soll ich jetzt 383€ bezahlen.
    Der genau Wortlaut im Bußgeldbescheid ist:
    „Bei der Bemessung der Geldbuße gehe ich von Vorsatz aus. Die Geldbuße wird wegen vorsätlicher Tatbegehung erhöht.
    Die Geldbuße erhöhe ich gemäß § 17 OWG in verbindung § 3 BKatV wegen einer oder mehrerer Voreintragungen im Fahreignungsregister.
    ( war ein Vergehen in 2019 bei der ich glaub ich 28 kmh zu schnell war auf der Autobahn)
    Deshalb wird gegen Sie gemäß §17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OGG) eine Geldbuße festgesetzt von : 355€ “

    In einem Telefonat mit der Busgeldstelle teilte man mir mit, dass die Kosten sich wie folgt zusammen setzten:
    Lt Bußgeldkatalog 160 €
    Die Höchstgeschwindigkeit um 40% überschritten, somit würde sich der Betrag verdoppeln +160€
    Und da ich im Dezember 2019 mit 28 kmh zu viel geblitzt wurde nochmal +35€
    Plus Auslagen und gebühren sind wir dann bei 383€
    Ist das den Rechtens?
    Warum wird ein Bußgeldkatalog erstellt wenn dann ja doch so wie es aussieht alles Ermessenssache ist.

  • Peter 11. Februar 2020, 11:21

    Hallo,
    darf ein Unternehmen zur Parkraumbewirtschaftung (Supermarktparkplatz) höhere Nutzungsentgelte (25 statt 15 € – nur Nutzungsentgelt und Mehrwertssteuer) verlangen als der Bußgeldkatalog dafür (Überschreiten der Höchstparkdauer um eine Stunde) vorsieht?
    In der Zahlungsaufforderung stehen keine Hinweise, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch (gemäß § 67 OWiG) eingelegt wird oder dass ein Einspruch auch nachteilig für den Betroffenen ausfallen kann. Auch die Aufforderung die Vollstreckungsbehörde schriftlich über Zahlungsunfähigkeit zu informieren (mit Begründung) oder eine Belehrung über Erzwingungshaft (gemäß § 96 OWiG) ist nicht enthalten. Lohnt ein Widerspruch?

    • bussgeld-info.de 26. Februar 2020, 11:18

      Hallo Peter,
      in diesem Fall handelt es sich nicht um ein Bußgeld gemäß OWiG. Stattdessen handelt es sich um eine Strafzahlung, die Sie aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen erhalten haben. Die Geldsanktion ist dabei nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. Zudem haben Sie sich durch die Nutzung des Parkplatzes mit den Bedingungen (die in der Regel auf einem Schild neben der Einfahrt stehen) einverstanden erklärt.
      Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um gegen die Forderung vorzugehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Elke 7. November 2017, 22:56

    Ist es egal, wofür man einen Voreintrag in Flensburg erhalten hatte, daß das Bußgeld erhöht werden kann? Denn ich habe seit diesem Sommer einen Punkt wegen Handyverstoßes in Flensburg und nun einen Bußgeldbescheid wegen außerorts 24 Km/h zu schnell (abzgl. Toleranz) und soll nun „wegen des Voreintrags“ statt 70 Euro 110 Euro Buße bezahlen. Ist das gerechtfertigt oder wäre es das nur, wenn ich den Punkt wegen ebenfalls bereits einer Geschwindigkeitsüberschreitung hätte?

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 9:49

      Hallo Elke,

      die Art der Verstöße spielen beim erhöhten Bußgeld wegen einer Voreintragung keine Rolle. Auch die Höhe des Bußgeldes kann die Behörde nach eigenem Ermessen festlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.