Bußgeldbescheid: Führt ein falscher Name zur Ungültigkeit?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fast jeder Autofahrer hatte ihn schon einmal im Briefkasten: den Bußgeldbescheid. Dieser enthält eine Vielzahl von Informationen. Zu diesen gehören unter anderem die genaue Beschreibung des vorgeworfenen Verstoßes inklusive Tatzeit und Tatort, Angaben zur Person und die Höhe des Bußgeldes.

Was passiert aber, wenn eine der wichtigsten dieser Angaben, nämlich der Name des Betroffenen, fehlerhaft ist? Führt es zur Ungültigkeit, wenn auf dem Bußgeldbescheid ein falscher Name angegeben ist? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Führt es zur Unwirksamkeit, wenn im Bußgeldbescheid ein falscher Name steht?

Bußgeldbescheid: Führt ein falscher Name zur Ungültigkeit?
Bußgeldbescheid: Führt ein falscher Name zur Ungültigkeit?

Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist in Paragraph 66 festgelegt, welche Angaben ein Bußgeldbescheid enthalten muss. Hierzu gehören auch Angaben zur Person des Betroffenen. Ist ein Bußgeldbescheid nun aber sofort ungültig, wenn sich hier Fehler eingeschlichen haben?

Im Jahr 2005 fällte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine wichtige Entscheidung bezüglich dieser Frage. Der Empfänger eines Bußgeldbescheides hatte Einspruch gegen diesen eingelegt, weil bei der Namensangabe zwei Buchstaben vertauscht wurden. Sein Verteidiger argumentierte, dass dieser Fehler den Bußgeldbescheid unwirksam mache.

Einen Bußgeldbescheid sollten Sie immer gründlich prüfen. Fehlt beispielsweise die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unvollständig, so ist der Bescheid ungültig.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Bußgeldbescheid wirksam ist, obwohl ein Schreibfehler vorliegt. Als Begründung für das Urteil wurde angeführt, dass der Betroffene anhand seines Vornamens und des Geburtsdatums eindeutig zu identifizieren war. Entsprechendes galt auch für die die Verjährung unterbrechende Anhörung des Betroffenen durch einen Anhörungsbogen, welche dieser ebenso angefochten hatte.

Das Versenden eines Anhörungsbogens verlängert die Frist bezüglich der Verjährung des Bußgeldbescheides.

Weitere gerichtliche Entscheidungen

Viele Gerichte haben sich schon mit dem Thema "Bußgeldbescheid und falscher Name" auseinandergesetzt.
Viele Gerichte haben sich schon mit dem Thema „Bußgeldbescheid und falscher Name“ auseinandergesetzt.

Auch in anderen Verfahren wurde das Thema der falschen Namensangabe bereits behandelt.

Hier finden Sie eine Auswahl ähnlicher Entscheidungen:

  • Das OLG Hamm entschied, dass ein Bußgeldbescheid gültig ist, auch wenn ein zweiter Vorname irrtümlich als Zuname angeführt wird.
  • Laut OLG Düsseldorf ist der Bescheid gültig, wenn Geburtsdatum und –ort falsch angegeben sind, die anderen Angaben (Name, Vorname, Wohnort) jedoch zutreffend sind.
  • Das OLG Saarbrücken entschied, dass auch die Anrede „Frau“ bei einer männlichen Person nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids führt.
Wurde der Name falsch geschrieben, so führt dies also nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids, wenn sich der Betroffene anhand der übrigen richtigen Angaben zweifelsfrei identifizieren lässt. Dies gilt auch, wenn ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid angegeben ist.

FAQ – Falscher Name auf dem Bußgeldbescheid

Muss der Bußgeldbescheid den Namen enthalten?

Ja, gemäß § 66 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) muss der Bußgeldbescheid Angaben zur Person enthalten.

Ist der Bußgeldbescheid ungültig, wenn der Name falsch ist?

Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies vom Einzelfall abhängig ist. Kann die Person trotz des falschen Namens zweifelsohne identifiziert werden, ist der Bußgeldbescheid gültig. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt beurteilen.

Was ist, wenn der Name im Anhörungsbogen falsch ist?

Ist der Name im Anhörungsbogen falsch, sind Sie dazu verpflichtet, die Angaben zu korrigieren und den Anhörungsbogen zurückzuschicken.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

{ 5 comments… Kommentar einfügen }
  • André 10. Dezember 2022, 16:47

    Hallo, nach einer geringen Geschwindigkeitsübertretung wurden wir geblitzt angeblich ohne Zusendung eines Frontfotos welches mich oder meine Partnerin bildlich dokumentiert.Meine Partnerin ist Halter des Fahrzeugs und ich wurde namentlich beim ersten Bußgeldbescheid angeschrieben,obwohl ich gar kein Auto besitze.Daraufhin habe ich vergeblich Einspruch gelegt, die Strafe soll gezahlt werden, meine Partnerin konnte ja keinen schriftlichen Einspruch einlegen weil ich Namentlich benannt wurde.Wie Verhalten wir uns ???

  • Zakri 25. August 2019, 14:04

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe im Parkverbot geparkt und bekam nun eine schriftliche Verwarnung. Die Adresse ist korrekt, aber der Name ist vollkommen falsch.

    Herr [Name von der Redaktion entfernt]
    richtig wäre
    Frau [Name von der Redaktion entfernt].

    Wie soll ich mich verhalten.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Zakri

  • Josef Werner der 69. 18. Oktober 2018, 21:26

    KEK

  • Gülay Yildirim 10. September 2018, 12:44

    Sehr geehrte Damen und Herrn
    Am 30.07.2018 habe ich ihnen Peer Mail angeschrieben Stadt die Kostenbescheid Nr 058.37.159134.4 anzugeben habe ich ich diesen Kostenbescheid Nr. 0583457152996 beim Einzahlung angegeben.
    Habe jetzt wieder einen Mahnung bekommen und ihnen Telefonisch zu erreichen ist sehr schwierig mann muss lange warten könnten sie mir Ewentuel antworten wie ich weiter gehen soll.
    Mit Freundlichen Gruss
    Gülay Yildirim

    • bussgeld-info.de 10. September 2018, 14:53

      Hallo Gülay Yildirim

      Für Ihr Anliegen sind wir der falsche Ansprechpartner.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

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