Bußgeldbescheid: Die Niederlande kennen harte Sanktionen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid: Die Niederlande ahnden Verkehrsverstöße gemäß ihrem Bußgeldkatalog.
Bußgeldbescheid: Die Niederlande ahnden Verkehrsverstöße gemäß ihrem Bußgeldkatalog.

Sich im Urlaub an die Verkehrsregeln der Niederlande zu halten, kann durchaus dafür sorgen, dass Besucher Amsterdam, Zandvoort oder Den Haag ohne zusätzlichen Stress erleben können. Denn ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann die Urlaubsstimmung schnell trüben. Unkenntnis schützt auch in unserem Nachbarland nicht davor, bei einem Verkehrsverstoß mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Was Urlauber bei einem Bußgeldbescheid aus den Niederlanden beachten müssen, klärt der nachfolgende Ratgeber ebenso wie die Frage, ob ein Bußgeld immer bezahlt werden muss bzw. ob die Vollstreckung von einem solchen Bescheid in Deutschland möglich ist.

Wann ist mit einem Bußgeldbescheid der Niederlande zu rechnen?

Die Niederlande sind mit dem Auto von Deutschland aus besonders gut zu erreichen, daher nutzen viele auch die Gelegenheit und reisen mit dem eigenen Fahrzeug. Da sich einige Verkehrsregeln in den Niederlanden von den deutschen unterscheiden, sollten Sie sich bereits vor Fahrbeginn mit den geltenden Vorschriften befassen.

Ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden wird in der Regel durch das CJIB erstellt.
Ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden wird in der Regel durch das CJIB erstellt.

Tun Reisende das nicht, riskieren sie einen Bußgeldbescheid aus Holland oder den anderen Provinzen der Niederlande zu erhalten. Die Niederlande haben zwölf Provinzen, von denen Holland und Zeeland wohl die bekanntesten sind. Die Verkehrsregeln gilt es in allen Teilen des Landes zu beachten.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Missachten der Vorfahrt werden in allen Teilen der Niederlande mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland kann dann die Urlaubskasse durchaus belasten und die Urlaubsfreude einschränken. Denn Sanktionen die ein Bußgeldbescheid der Niederlande mit sich bringt, können um Einiges höher ausfallen, als das in Deutschland der Fall ist.

VerstoßSanktionen
Alkohol am Steuerab 300 EUR
20 km/h zu schnellab 196 EUR
über 50 km/h zu schnelllegt die Staats­anwalt­schaft fest
Rote Ampel missachtet280 EUR
Telefon beim Fahren genutzt380 EUR
Gurtpflicht missachtet160 EUR
Parkverstoßab 110 EUR

Stand: März 2023

Bußgeldbescheid der Niederlande: Bezahlen oder nicht?

Erhalten Urlauber einen Strafzettel oder Knöllchen aus Holland bzw. den anderen Provinzen, sollten sie wissen, dass diese in der Regel durch das Justitieel Incasso Bureau (CJIB; deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) eingefordert werden. Allerdings können Gemeinden auch selbst Inkassobüros beauftragen, um einen Bußgelbescheid der Niederlande vollstrecken zu lassen.

Im Gegensatz zu Deutschland gilt in den Niederlanden die Halterhaftung. Das bedeutet also, dass ein Bescheid immer an den Halter des Fahrzeugs gesandt wird und nicht an den Fahrer. Das kann dann zu Problemen führen, wenn der Halter von einem Bußgeldbescheid der Niederlande nichts weiß, da er mit dem Wagen nicht unterwegs war.
Ein Strafzettel aus Holland oder den anderen Provinzen kann in Deutschland vollstreckt werden.
Ein Strafzettel aus Holland oder den anderen Provinzen kann in Deutschland vollstreckt werden.

Auch ist es von Bedeutung zu wissen, dass es eine Verjährung für diese niederländischen Bußgeldbescheide nicht gibt. So kann ein solcher Bescheid auch noch nach Jahren bei der Wiedereinreise oder bei Verkehrskontrollen teuer werden. Darüber hinaus kann beispielsweise auch ein Aufschlag von 50 Euro zum eigentlichen Bußgeld hinzukommen, wenn der Bescheid bereits zwei Mal angemahnt wurde.

Wurde also ein Bußgeldbescheid aus Holland etc. nicht bezahlt, kann das auch nach dem Urlaub zu Problemen führen. Nicht nur die Wiedereinreise ist hier betroffen, denn ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann in Deutschland vollstreckt werden.

Vollstreckung von einem Bußgeldbescheid der Niederlande

Gemäß des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) besteht zwischen den Niederlanden und Deutschland ein Vollstreckungsabkommen, welches den niederländischen Behörden erlaubt, Amtshilfe in Deutschland zu beantragen. Bußgelder ab 70 Euro können dann durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden. Allerdings ist dies nur bei Geldsanktionen möglich. Fahrverbote und Punkte können nicht nach Deutschland übertragen werden.

Erachten Betroffene eine Sanktion als nicht gerechtfertigt, kann gegen einen Bußgeldbescheid der Niederlande Einspruch eingelegt werden. Gleiches gilt, wenn Fehler im Bescheid enthalten sind. Im Zweifel sollte jedoch ein Anwalt hinzugezogen werden, der beim Einreichen des Einspruchs bei der zuständigen Behörde in den Niederlanden behilflich ist.

FAQ: Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

Kann ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, das europäische Vollstreckungsabkommen regelt die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide innerhalb der EU. Geldsanktionen ab 70 Euro (inklusive Gebühren) können Deutschland eingefordert werden.

Wann droht in den Niederlanden ein Bußgeldbescheid?

Wie in Deutschland auch werden in den Niederlanden Verkehrsverstöße mit Bußgeldern geahndet. Wann Fahrer mit einem Bußgeldbescheid rechnen können, zeigt die Übersicht hier an einigen Beispielen.

Von wem wird ein Bescheid bzw. ein Strafzettel aus den Niederlanden versandt?

In der Regel ist für das Ausstellen und Versenden von Strafzetteln und Bußgeldbescheiden das Justitieel Incasso Bureau (CJIB; deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) zuständig. Niederländische Gemeinden können auch selbst Inkassobüros beauftragen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

{ 3 comments… Kommentar einfügen }
  • Lukasz K 20. Juli 2023, 14:24

    Guten Tag.

    Ich habe einen polnischen Führerschein und wurde mit einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Zuvor hatte ich ein dreimonatiges Fahrverbot bis August 2023 erhalten, daher habe ich ein paar Fragen.

    1. Soll ich meinen Führerschein nach Vietach schicken (ich habe bereits einen roten Aufkleber mit dem durchgestrichenen Buchstaben D). Wenn ja, wann?
    2. Bis wann genau gilt für mich ein Fahrverbot?
    3. Ist auf das Ende des Verbots ein Rückschluss meinerseits erforderlich oder erlischt es automatisch?

    Mit freundlichen Grüße

    Lukasz K

  • Michael S. 4. März 2021, 13:11

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen, dass ich am 24.02.2019 ein Parkticket wohl nicht ordentlich bezahlt habe. Der Bußgeldbescheid beläuft sich auf 65€ ist. Ist es sinnvoll hier zu zahlen, auch wenn ich heute nicht mehr nachvollziehen kann, ob da was war? Normalerweise bezahlen wir eine Knollle direkt, es lag aber damals kein Knöllchen auf unserem Auto.

    Über eine Info würde ich mich wahnsinnig freuen.

    Viele Grüße,
    Michael S.

    • Christine 19. Februar 2023, 18:59

      Hi Michael, wie ist das ausgegangen, musstest du es bezahlen?
      Ich habe gestern auch ein Bußgeldbescheid aus Holland bekommen, weil ich kein gültiges Parkticket hatte, der Automat war kaputt und ich war zu bequem einen anderen aufzusuchen. Wäre ja noch ok, aber nicht in dieser Höhe von 70, 50 EUR und dazu ist es am 10.09.22 passiert. Ist das nicht verjährt inzwischen ?
      Würde mich über Tipps sehr freuen.

      Viele Grüße
      Christine

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