Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

** Anzeige
{ 981 comments… Kommentar einfügen }
  • Ulla 3. Januar 2017, 19:12

    Hallo,
    mein Mann wurde mit 2,08 erwischt. Vor über 20 Jahren hatte er schon mal eine Trunkenheitsfahrt, seitdem ist nichts mehr vorgekommen. Wie lange muss er mit Führerscheinentzug rechnen und wie hoch kann die Geldstrafe sein die ihn erwartet, ich gehe davon aus dass er eine MPU machen muss, muss er ebenfalls dann Urinproben abgeben? Muss er den Führerschein neu machen und lohnt sich eine Hinzuziehung eines Anwalts?

    Vielen Danke im Voraus für die Antwort

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:48

      Hallo Ulla,

      die Tat von vor 20 Jahren sollte verjährt sein und nicht mehr in Betracht gezogen werden. Es stimmt, dass wahrscheinlich eine MPU angeordnet wird. Ihrem Mann droht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. In Bezug auf die Fahrtüchtigkeitsprüfung ist es möglich, dass auch Urinproben verlangt werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann sich immer lohnen, wenn Sie sich zusätzliche fachliche Beratung wünschen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ulla 5. Januar 2017, 18:41

        Hallo,
        danke für die schnelle Antwort. Bin jedoch etwas überrascht, da ich mit mind. 1 Jahr Fahrverbot und ca 1-2 Monatsgehälter Geldstrafe gerechnet habe. Kann da nicht mehr auf ihn zukommen? Beruflich ist mein Mann auf den Führerschein auch angewiesen. Für nochmalige kurze Antwort wäre ich dankbar

        LG
        Ulla

        • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:48

          Hallo Ulla,

          je nach Einschätzung der Behörde kann das Bußgeld auch höher ausfallen. Aber warten Sie am besten erst einmal ab. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, wenn es zu einem Fahrverbot kommt und Sie dieses abwenden bzw. verschieben wollen. Das ist unter Umständen möglich.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • bennn 30. Dezember 2016, 19:01

    Hallo bin 30 j im Besitz des Führerscheins und ersttäter hatte mit 0,79 promille einen Verkersunfall ohne verletzten 315c lautet die anklage.Keine eintäge im Register was ist das höchststrafmaß ??

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 9:46

      Hallo bennn,
      § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hust 25. Dezember 2016, 23:20

    Hallo

    ich finde die Strafen bei Alkohol viel zu mild. Es gehört generell die 0,00 Promillegrenze eingeführt, da Alkoholkonsum, egal wie viel, den Geist auf irgend eine weise beeinflusst. Beim zweiten verstoß Sperre auf Lebenszeit. Die MPU kann man sich dann auch sparen, was in meinen Augen nur Geld aus der Tasche gezogen ist. Wie kann ich aktiv dazu beitragen 0,00 Promille durch zu setzten?

  • Chris.K 24. Dezember 2016, 16:15

    Hallo,

    1,4 Promille, erster Verstoß gegen das Alkoholgesetz.
    Allerdings habe ich noch 2 Punkte durch Geschwindikkeitsverstöße.
    Haben diese Punkte auswirkungen auf die jetzige situation? Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 10:28

      Hallo Chris.K,
      ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Zudem drohen drei Punkte in Flensburg sowie ein Führerscheinentzug.

      Ihre vorherigen Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen haben in der Regel keine Auswirkungen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Torsten 22. Dezember 2016, 16:42

    Hallo,

    ich habe einen riesen Fehler begangen. Ich bin am 11.12. unter Alkoholeinfluss gefahren. Ich Polizei hielt mich an und ich musste pusten. Hatte 1,18 Promille Atemalkohol. Musste dann mit zum Bluttest. Meinen Führerschein haben die Polizisten gleich behalten. Habe jetzt das Ergebniss erfahren. Im Blut waren es 1,22 Promille und somit eine Straftat, was mir nun wahnsinnig leid tut. Können Sie mir sagen was mich nun für eine Strafe erwartet? Ich bin 26 Jahre alt, habe seit 7 Jahren den Führerschein. Habe bis jetzt keine Punkte in Flensburg, hatte nie einen Unfall gehabt und bin nie zuvor unter Alkohol Auto gefahren.

    Danke im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Torsten

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 9:44

      Hallo Torsten,
      das StGB sieht bei Trunkenheit am Steuer eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe vor. Zudem sieht der Bußgeldkatalog einen Führerscheinentzug und drei Punkte in Flensburg vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Adler 19. Dezember 2016, 22:11

    Guten tag

    Ein Freund von mir ist ein Auto gefahren und ist in denn graben rein gefahren

    Später kamen die Polizei dazu und darauf hin musste er pusten und hatte 1,3promille drine und deshalb musstet er ein Blut test machen was kann aller schimpfen passieren?

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:42

      Hallo Adler,
      ein Unfall unter Alkoholeinfluss wird als Straftat gewertet und mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Außerdem sieht der Bußgeldkatalog noch drei Punkte sowie die Entziehung des Führerscheins vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • I.F. 17. Dezember 2016, 4:53

    Eine Frage eher aus Neugier – ich (33 Jahre alt) bin letztens betrunken Fahrad gefahren (ziemlich betrunken, an die 1,6 Promille laut Online-Rechner), was an sich natürlich eine dumme und potenziell selbst-/fremdschädigende Idee ist.
    Hätte mich rein theoretisch die Polizei angehalten: ich habe keinen Führerschein. Welche Strafe könnte denn dann verhängt werden?
    (Damit will ich keinen „Freifahrtsschein“ für´s betrunken Fahradfahren – es interessiert mich juristisch.)

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:08

      Hallo l.F.,

      auch ohne einen Führerschein werden Sie in einer solchen Situation entsprechend bestraft. Das bedeutet, Sie müssen das hohe Bußgeld bezahlen und erhalten Punkte in Flensburg. Auch ist es möglich, wenn Sie in nächster Zeit einen Führerschein beantragen wollen, das Ihnen das verwehrt bleibt – solange, bis Sie erfolgreich an einer Medizinisch-Psychologischen Unterschung (MPU) teilgenommen haben. Durch den Vorfall mit Alkohol im Straßenverkehr kommen nämlich Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit auf.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Gerald A. 20. Dezember 2016, 20:57

      Zumindest in Bayern fangen die Behörden sogar damit an. dass einem alkoholauffälligen Radfahrer per Bescheid das Radfahren untersagt wird. Auch ein Fahrradfahrer ohne Führerschein muss sich nach einer groben Alkoholfahrt auf dem Rad gegebenenfalls einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Lehnt er das ab, kann die Behörde ihm das Führen von Fahrzeugen aller Art, also auch das Fahrradfahren untersagen, Gerald A. München.

  • Aydin 12. Dezember 2016, 22:48

    Hallo…Ich habe heute ein unfall begangen mit der promile 0,9. Habe ich mein führerschein vor 3 jahre wieder bekommen nach MPU. Ich habe paar fragen. Ob meiner Führerschein jtz. für immer weg oder was für ein straffe erwartet auf mich…? Danke….

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:28

      Hallo Aydin,
      bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss handelt es sich um eine Straftat, bei der Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe drohen. Außerdem sieht der Bußgeldkatalog drei Punkte im Fahreingnungsregister in Flensburg und die Entziehung des Führerscheins vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steven 12. Dezember 2016, 5:38

    Ich hatte einen Unfall mit 0,9 Promille.
    Den Führerschein haben die Behörden direkt mitgenommen allerdings war an dem Unfall nur ich selbst beteiligt ich bin lediglich von der Straße abgekommen.
    Gilt das bereits als Gefährdung des Straßenverkehrs ?

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:07

      Hallo Steven,

      ob es sich in Ihrem Fall um Gefährdung des Straßenverkehrs handelt, hängt von den konkreten Umständen Ihrer Fahrt ab. Es ist möglich, dass Sie den Straßenverkehr gefährdeten, ohne einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht zu haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eric 9. Dezember 2016, 17:15

    Hallo,
    Ich bin zwar noch 20 aber schon aus der Probezeit raus, was gilt denn jetzt für mich? 0,00 da ich noch unter 21 bin oder darf ich bin 0,3, bzw. 0,5 da ich schon aus der Probezeit raus bin?

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:20

      Hallo Eric,

      in diesem Fall wird darauf geachtet, dass Sie noch unter 21 Jahre alt sind. Deshalb gilt weiterhin die 0,00-Grenze.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gerald 8. Dezember 2016, 21:16

    Wird man mit Alkohol am Steuer erwischt, wird ein Rechtsanwalt empfehlen, die Atemalkoholkontrolle zu verweigern, um die Blutalkoholkontrolle zeitlich nach hinten zu verschieben, um die BAK zu senken.

  • Marvin 7. Dezember 2016, 14:14

    Hallo,
    Ich wurde 2013 einmal mit 0,7promille erwischt. Vor zwei Tagen wurde ich erneut angehalten mit einem Wert von 0,66promille. Beides muss also im Original bereich. Dass ich 1000€ strafe 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot bekomme ist sicher. Frage jetzt: beide Delikte waren außerhalb der probezeit und sind in Baden-Württemberg passiert. Erwartet mich ggf auch noch eine mpu?

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 11:14

      Hallo Marvin,

      ob Sie eine MPU bekommen, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und kann pauschal nicht beantwortet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Franziska 5. Dezember 2016, 18:43

    Ich wurde mit 1,2 Promille beim fahren erwischt. Wie viel kostet mich das und wie lange ist mein Führerschein weg?

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 9:29

      Hallo Franziska,
      das Fahren mit mehr als 1,1 wird als Straftat gewertet. Das bedeutet, dass Ihnen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Georgi 4. Dezember 2016, 19:29

    mein Bekannter war im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis (abgelaufen 2015), jetzt möchte er, da seine Tilgungsfrist abgelaufen ist, seine Fahrerlaubnis wiederbeantragen. Kann er der Führerscheinstelle mitteilen, dass er zwischenzeitlich im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis war?!

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:31

      Hallo Georgi,

      sofern Ihr Bekannter den tschechischen Führerschein nicht während der Sperrfrist in Deutschland besessen hat, kann er der Führerscheinstelle mitteilen, dass er eine tschechische Fahrerlaubnis hatte. Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch in eigenem Ermessen darüber entscheiden, ob Ihr Bekannter eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ablegen muss oder nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nuri 1. Dezember 2016, 10:21

    Hallo, ich bin 51 j. alt.
    Bei der alkohol kontrolle im revier betrug 0.25 mg/l.
    Erste mal busgelbescheid mit fahrverbot. Ich habe führerschein seit 1986.wie ich hier gelesen habe gilt bei probezeit null promille sonst bis 0.5.
    Mein frage ist. İst das normal mit 0.25 mg/l. 500€ und 1m. Fahrverbot? M.f.G

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:09

      Hallo Nuri,

      ein Wert von 0,25 mg/l ist generell mit einem Alkoholspiegel über 0,5 Promille gleichzusetzen. Die Sanktion ist also rechtens.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • SHaier 27. November 2016, 15:20

    Hallo,

    ich bin mit einem Alkoholwert über 0,5 Promille im Bereich der OWI kontrolliert worden. Ab welchem Wert gilt man als Wiederholungstäter. Ich habe im Internet gefunden, dass man auch schon bei Werten unter 0,5 Promille zur MPU muss?! Riskiere ich also meinen Führerschein, wenn ich irgendwann mal nach einem kleinen Glas Bier Auto fahren werde? Sprich am Ende vielleicht 0,2 bis 0,3 Promille im Blut habe.

    Wenn ich richtig informiert bin, gilt der Fall eines Wiederholungstäters für 15 Jahre?

    Können OWI Bußgeldbescheide gegen Alkoholfahrten erfolgreich angefochten werden oder wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:18

      Hallo Haier,

      als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat gelten alle Fahrten ab 0,5 Promille sowie Fahrten ab 0,3 Promille, wenn der Fahrer nicht fahrtüchtig ist. Normalerweise können keine Fahrten unter 0,3 Promille dazu führen, dass Sie als Wiederholungstäter gelten. Ob Sie als Wiederholungstäter eine MPU absolvieren müssen, liegt im Ermessen der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Ob sich Bußgeldbescheide wegen Alkoholfahrten anfechten lassen, lässt sich nicht allgemein sagen, da es immer von dem einzelnen Fall abhängt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • SHaier 28. November 2016, 11:38

        Danke für die schnelle Antwort.

        Haben Sie noch eine Info zur „Verjährungszeit“? Also ab welchem Zeitraum gelte ich wieder als unbelastet, was Fahrten unter Alkohol angehen? Hier hatte ich wie oben erwähnt, einmal was mit 15 Jahren gelesen.

        Haben Sie Verweise zu Fällen, wo die Anfechtung erfolgreich war? Ich stelle es mir recht schwierig vor, da die Rechtslage für mich sehr eindeutig erscheint.

        Besten Dank!

        • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:58

          Hallo SHaier,

          wenn Sie keine weiteren Ordnungswidrigkeiten begehen, dürfen nach 15 Jahren die Einträge in den Akten nicht mehr gegen Sie verwendet werden (wenn eine MPU angeordnet wurde). Das ist richtig. Zu möglichen Einspruchergebnissen liegen uns aber keine Informationen vor.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heiko 26. November 2016, 13:22

    Hallo, ich bin gestern ins Auto eingestiegen, habe gewendet und stand mit dem Wagen ein paar Minuten. Polizei kam, ich musste pusten und hatte 1,4 Promille. Ich habe mein Führerschein seit 10 Jahre, habe keine Punkte, bin also ersttäter. Womit muss ich rechnen? Danke schön mal im voraus

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:34

      Hallo Heiko,

      Sie erwartet wahrscheinlich ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dorine 8. November 2016, 16:03

    Hallo, hatte letzte Woche Dienstag einen Unfall mit 1,1 Promille beim blasen, Blutergebnisse kommen noch. Bin noch in der Probezeit und hatte schon ein Aufbauseminar wegen zu hoher Geschwindigkeit (1 Punkt) . Also muss ich eine Straffe zahlen und MPU machen oder? Und meine Frage ist jetzt aber ob ich dann einen Eintrag ins Polizeilich Führungszeugnis bekomme? Und wie sich das dann auf die Ausbildung zur Erzieherin auswirkt. Kann ich die dann überhaupt noch machen? Danke

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:15

      Hallo,

      sofern Sie keine vorherige Verurteilung haben, wird dies nicht im Führungszeugnis aufgeführt. Eine MPU und ein Führerscheinentzug sind in der Tat wahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Beti 3. November 2016, 15:03

    Hallo,
    Bin im Mai mit 2,7% erwischt, vom Gericht hab ich Post jetzt bekommen
    2000€Strafe und die Behörde darf mir für die Dauer von 8 Monaten kein neue fahrerlaubnis erteilen.
    Dann beim Rechtsbehelfsbelrung steht:
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit der Rechtskraft des Srafbefehls wirksam. Die sperrfrist bis zur Neuertailung eine Fahrerlaubnis wird jedoch ab Erlass des Srafbefehls ( unerschrift des Richter )
    Dann
    Die zwischen beschlagnahme des Führeschein und unerschrift durch Richter liegende Zeit wurde bei der Festsetzung der sperrfrist bereits berücksichtigt (69 a Abs.5 StGB)

    Heißt das das ich den Antrag erst im März stellen kann und bekomme im Juni.
    Oder kann ich jetzt schon beantragen?

    Liebe grüße

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:20

      Hallo Beti,

      entsprechend Ihrer Schilderungen gilt die 8-monatige Frist vom Tag der Tat (im Mai) an. Demnach können Sie vor Januar keinen neuen Antrag stellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lili 2. November 2016, 11:03

    Hallo ,
    2,35 Alkohol
    heute kam vom Amtsgericht Post .
    15 Tagessätze a 30,00 Euro.
    Es steht nichts von Punkten oder Führerscheinentzug drinn .
    Hat man da nichts zu befürchten?

    liebe Grüße
    Lili

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:36

      Hallo Lili,

      ein Bescheid darüber kann Ihnen auch separat noch per Post zugestellt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Klaus, p 4. Februar 2018, 18:53

      Nur 15?viel Glück ghbt

  • Uwe 31. Oktober 2016, 10:39

    Hallo. dummerweise habe ich mich am Samstag abend noch hinter das Steuer gesetzt und bin alkoholosiert Auto gefahren. Natürlich wurde ich kontrolliert und man stellte 1,35 Promille fest. Das ist mir leider 2008 schonmal passiert. Damals waren es allerdings nur 0,8 Promille (1Monat Entzug des Scheins). Bin sonst noch nie im Straßenverkehr aufgefallen und das ist auch eigentlich nicht meine Art. Quasi 2x alkoholisiert gefahren – 2 x angehalten. Aber egal, selber schuld. Können Sie mir sagen was mich nun erwartet? Hat das Vergehen von 2008 noch Auswirkung auf das kommende Strafmaß? MfG

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:01

      Hallo Uwe,

      beim zweiten Verstoß gegen das Alkoholverbot am Steuer ist mit deutlich höheren Strafen zu rechnen als beim ersten Mal. Neben einer variablen Geldstrafe kommen zudem Punkte in Flensburg sowie in der Regel auch ein Fahrverbot auf sie zu. Wiederholungstäter müssen zudem oft eine MPU absolvieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Driver 29. Oktober 2016, 15:23

    Servus,
    ich bin 19 aber schon aus der Probezeit raus. Was passiert wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:58

      Hallo Driver,

      für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Welche Strafe auf Sie zukommt, wenn Sie Alkohol trinken und dann Auto fahren, ist auch von der Promillezahl abhängig. In der Regel sind eine hohe Geldstrafe, mindestens ein Punkt in Flensburg sowie ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug und eine MPU die Folge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benjamin 26. Oktober 2016, 19:12

    Hallo,
    Ich wurde mit 2,13 promille, nach dem Paragraph 69 abs 1 und 2, 316stgb angeklagt.
    Was für strafen können bei erstvergehen und keinen Vorstrafen bezüglich des Fahrens vorliegen, auf mich zukommen ?
    Grüße benjamin

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:29

      Hallo Benjamin,

      ein Promillewert ab 1,1 am Steuer gilt immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“. Es drohen in der Regel 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden. Welche exakten Strafen auf Sie zukommen werden, liegt im Ermessen des Richters. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • hedi 24. Oktober 2016, 14:05

    Hallo
    Gestern in einem Polizei kontrol Habe ich eine Alkohol test gemacht, leider war ich betrunken mit 1.32 Promille und ich bin immer noch an der Probezeit. Welche Strafe wurde ich haben ??
    Dankeee

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:01

      Hallo hedi,

      in Ihrem Fall kommt eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB in Betracht. Der Strafrahmen liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pedro 24. Oktober 2016, 3:57

    Hallo,

    Ich bin 20 und wurde im Juni mit 31 kmh außerhalb geschlossener Ortschaft in einer 30er Zone gelagert. Brief kam Mitte September : 150 Euro Strafe 1 punkt ASF 2 Jahre probezeitverlängerung… Das ASF wird erst ende November absolviert. Jedoch wurde ich nun Anfang Oktober mit 0.6 Promille am Steuer erwischt ohne Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Polizist meinte : 2 Punkte 500euro Strafe Empfehlung MPU… Was darf ich erwarten? Also ASF noch nicht absolviert, das alles kam ja innerhalb paar Monaten

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 8:25

      Hallo Pedro,

      ein weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung zieht in der Regel lediglich eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Hinzu kommen normalerweise die vom Polizisten genannten Strafen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tanju 23. Oktober 2016, 20:44

    Hallo
    ich habe gestern ein Baustellenschild umgerammt weil ich sehr müde wahr, leider bin ich direkt nach Hause gefahfren ohne die Polizei zu rufen ( Fahrerflucht ) wo die Polizei dann bei mir war Haben die Alkohol test gemacht, leider habe ich 2 Gläser getrunken gehabt es kam 0,67 Promille
    die haben mich zur Wache mit genommen und Blutprobe gemacht die zum Labor geschickt wird
    nur wie sieht das aus habe in Bussgeldkatalog gesehen das ich mit der Promile 1 Monat fahrverbot bekomme und 500 euro Bussgeld nur meine frahge ist da ich auch Fahrerflucht begannen habe wie sieht es da aus mit Fahrverbot
    oder bleibt die 1 Monat fahrverbot dafür das Bussgeld höher und die Punkte ?

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 10:13

      Hallo Tanju,

      welche Strafe Sie erhalten, ist auch von der Höhe des Schadens und den Umständen des Unfalls abhängig. Unfallflucht ist ein Straftatbestand und kann ggf. mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einer Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • None 19. Oktober 2016, 19:03

    Hallo! Mein Sohn hatte 2 Monate erst den Führerschein. Leider Unfall unter Alkoholeinfluß. 1,4 Promille. Bluttest Wert noch nicht da und Freiwillig gemacht. Mit was muss er rechnen? Erstmalig aufgefallen, keine Straftaten. Kann man vielleicht den Einzug unter 2 Jahren und evtl dafür höhere Geldstrafe verhandeln damit er ihn nicht komplett neu machen muss? Ab wann Freiheitsstrafe? Vielen Dank und LG

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:13

      Hallo None,

      Trunkenheit oder Drogenkonsum im Verkehr gelten in der Probezeit immer als A-Verstoß. Fahranfänger haben nämlich ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Die übliche 0,5-Promillegrenze gilt hier nicht. Zum Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg kommt hier die Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger. Außerdem wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Des Weiteren wird zählt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer im Regelfall als Straftat. Welche weiteren Strafen Ihr Sohn also hier zu erwarten hat, kann pauschal nicht gesagt werden. Besprechen Sie dies im Ernstfall mit einem Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Amma 19. Oktober 2016, 18:02

    Ich würde mit 1,4 Promille erwischt + Führerschein weg und musste mit zum Revier zum blut Abnahme .
    Blut Ergebnis liegt noch nicht vor . Meine fahr Probe wurde bereits verlängert um weitere 2 Jahre und an einem Aufbausiminar teilgenommen weil ich letztes Jahr über rot gefahren bin. Bin als ersttäter noch nie unter Alkoholeinfluss Auto gefahren. Was erwartet mich nun …. ich bitte um eine Antwort weil ich jetzt mir wirklich Gedanke mache was auf mich zu kommt und ob mein Führerschein weg kommt . Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:26

      Hallo Amma,

      mit 1,4 Promille bewegen Sie sich bereits im strafrechtlichen Bereich. Hinzu kommt, dass für Fahranfänger eh ein striktes Alkoholverbot am Steuer gilt. Hierfür drohen Ihnen in der Regel drei Punkte in Flensburg und eine Freiheits- oder Geldstrafe. Lassen Sie sich im Ernstfall am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 16. Oktober 2016, 14:45

    Bin vor circa 4 Wochen mit einem Alkoholgehalt von 1,97 Promille auf ein geparktes Auto befahren also Sachschaden was kommt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:21

      Hallo Peter,

      welche Strafe Sie erhalten, ist von den genauen Umständen des Unfalls abhängig sowie auch davon, welche Straßenverkehrsregeln Sie dabei missachtet haben. Bei einem solch hohen Pegel mit einem Unfall sind in der Regel drei Punkte in Flensburg fällig, eine variables Geldstrafe (oder eine Freiheitsstrafe) sowie Fahrverbot oder der Führerscheinentzug fällig. Auch eine MPU wird in der Regel angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dirk 2. Oktober 2016, 18:39

    Hallo ich bin gestern unter Alkohol Auto gefahren und dabei War ich bißchen schneller unterwegs als erlaubt und bin dabei gegen eine Eisenstange gefahren musste pusten 2.0 Promille was kommt auf mich zu ??Bin aber noch nie aufgefallen bin 22 Jahre und noch in der ptobezeit

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:50

      Hallo Dirk,

      in der Regel drohen bei einer Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss drei Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Sie einen Unfall verursacht haben, kann die zuständige Behörde hier von einer Gefährdung ausgehen. Der Bußgeldbescheid zeigt die verhängten Sanktionen auf.

      Ihr Bußgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.