Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • jessica 25. Juni 2017, 17:57

    hallo mein freund 34 hat einen unfall gebaut unter alkohol 1,3pm laut bluttest bei der polizei.
    es entstand nur ein sachschaden an einem angefahrenen briefkasten.er steht nun schief ansonsten keine schäden und das auto ist totalschaden.er ist einem auto ausgewichen das zu weit auf seine fahrbahn gekommen ist als es aus einer ausfahrt herrausfuhr.
    er hat es unter schock eine strasse weiter geschoben da er dort auch wohnt dachte er er fährt es erstmal direkt auf den hof …er rief im schockzustand nicht die polizei.dies taten dann schon die anwohner.somit war die polizei schon unmittelbar nach dem unfall direkt vor ort.ist es trotzdem faherflucht…und was hat ihn zu erwarten…er ist in der probezeit da er den fs erst im vorigen jahr gemacht hat.
    der unfall ereignete sich in einer 50er zone, er war evt.10kmh zu schnell, was aber nun keiner mehr beweisen oder bestätigen kann…innerorts.wie gesagt ca.500m neben seiner wohnadresse.

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 16:00

      Hallo Jessica,

      ja, dabei handelt es sich um Fahrerflucht. Ihr Freund hätte sofort die Polizei über den Unfall informieren müssen. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Zudem droht ihm ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Eventuell kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.

      Ihr Bussgeld-info Team

      • jessica 26. Juni 2017, 22:23

        vielen dank für die antwort..leider habe ich etwas missverstanden..der atemakoholwert war 1,3pm…und das auto wurde nur in die seitenstrasse geschoben..nicht direkt auf den hof ..da die polizei gleich zur stelle war unmittelbar nach dem unfall..ca.5-10min.er schob es in eine toreinfahrt neben dem unfallort ..der hauseigentümer meinte das geht nicht das auto muss hier weg ….und daraufhin schob er es in die seitenstrasse…und die polizei kam quasi hinterher da sie in der nähe war.
        welche strafen sind noch möglich…und ist eine mpu zu erwarten..wird es eine sperre geben…
        bitte eine ausfühlich antwort..vielen dank!

        • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 8:09

          Hallo jessica,

          die Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort haben wir Ihnen zuvor genannt. Eine MPU ist nicht ausgeschlossen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bianca 23. Juni 2017, 11:02

    Hallo zusammen, ich habe jetzt schon mehrfach angefragt und immer noch keine Antwort erhalten….

    Liebe Grüße
    Bianca

  • Martin 21. Juni 2017, 8:28

    Hallo,
    Ich wurde gestern von der Polizei aufgehalten und auf Alkohol getestet mit positivem Ergebnis 0,46. Später wurden noch in der Polizeistation zwei Tests durchgeführt, dieses mal mit 0,38.

    Die Polizisten haben mir gesagt, dass ich den Tag nicht mehr fahren darf, und außerdem soll ich ein Brief bekommen und mit 1 Monat Fahrverbot rechnen.
    Ist das überhaupt möglich?
    Wo ist bitte die 0,5 Toleranz??
    Danke für Antworten

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 10:17

      Hallo Martin,

      sofern Sie beim Fahren Ausfallerscheinungen gezeigt haben, kann auch ein Promillewert unterhalb der 0,5-Grenze relevant sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • silviya 20. Juni 2017, 21:30

    Ein freund von mir ist mit infolge alkohol, gefahren und war einfach kontrolliert hat nichts beschädigt und hat den Blutabnahme freiwillig gemacht. Er ist 28 Jahre alt, hat keine Probezeit, Führerschein hat er ungefähr 11 Jahren schon. Können Sie bitte sagen was scheint ihm?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 8:43

      Hallo silviya,

      dies hängt mitunter von dem Promillewert ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bianca 16. Juni 2017, 19:42

    Hallo liebes Bußgeld Team, ich hatte bereits letzte Woche meine Frage gestellt und leider immer noch keine Antwort erhalten…
    2007 musste ich meinen Führerschein abgeben….es waren mehr als 2 Promille.
    Mpu wurde angeordnet.
    Kann ich jetzt- 10 Jahre später- den Führerschein einfach neu beantragen- ohne Mpu?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:27

      Hallo Bianca,

      das tut uns sehr leid. Generell verjährt die Pflicht, eine MPU zu absolvieren, erst nach insgesamt 15 Jahren nach der Ordnungswidrigkeit. Allerdings können Sie auch bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob derzeit noch eine MPU nötig ist.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Kathi 13. Juni 2017, 20:29

    Ich wurde letzte Woche kontrolliert und bewies mich nicht als Engel! Hatte zwei Tage nichts gegessen und ca 7 Gläser Sekt getrunken. Hatte alle Papiere und als die Polizei mich fragte ob ich was getrunken habe sagte ich wahrheitsgemäß „ja“ da ich nicht das Gefühl hatte betrunken zu sein!Beim Atemtest hatte ich 0,5 dann wartete der Polizist ein paar Minuten wo ich in der Zwischenzeit einen Kaugummi in den Mund nahm. Dann stieg mein Wert auf 0,52 und ich musste mit auf die Wache. Dann zeigte es 0,57 (das muss man ja verdoppeln?) Der Polizist fragte dann ob ich einen Kaugummi habe und ich soll ihn rausnehmen. 2 min später hatte ich 0,57 und der Arzt kam. Nahm Blut ab und machte seine Tests. Sagte am Schluss hauchen sie mich an und meinte dann alles klar. Sie sind nicht betrunken ,man riecht es nur. Ich habe alle Tests bestanden aber ich muss jetzt warten was auf mich zukommt. Womit muss ich rechnen? Es war das erste mal.

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:47

      Hallo Kathi,

      wer zum ersten Mal mit einem Promillewert über 0,5 am Steuer erwischt wird, muss mit 500 Euro Geldbuße, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sergej 22. Mai 2017, 21:36

    Menschen trinken keinen Alkohol vor dem Trinken über die Menschen denken, die unter die Räder bekommen und dann das Leben werde es bereuen

  • Andreas 17. Mai 2017, 12:40

    Mal ne frage würde angehalten und musste pusten wert war 1.15 blut test kam nun an 1.06 was erwartet mich
    Hatte aber vor 5 Jahren schon mal Führerschein ab geben müssen aber wegen zu schnellem fahren also mit Alkohol erste und letzte mal:(

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:55

      Hallo Andreas,

      bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr wird die Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern unwiderleglich vermutet. Sie könnten sich demgemäß wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar gemacht haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • goldman 13. Mai 2017, 18:21

    Guten Abend,
    ich benötige Auskunft für folgendes Anliegen:
    am xx.xx war mein Mann in der Waschanlage. Beim Einfahren in die Schläuse deutete ihm der Mitarbeiter deutlich die Erlaubnis einzufaren. Dieser befand sich allerdings zu nah an der Fahrspur und am Fahrzeug.
    Der Mitarbeiter wurde bei Schritttempo mit der Stoßstange des Fahrzeugs gestreift. Als Verletzungen hinterblieben 2 Kratzer an der Hautoberfläche. Desweiteren ist erwähnenswert, dass der Verletzte im Stande war promlemlos weiter zu arbeiten, trotz eines Sturzes.
    Bei dem Unfall wurde von der Polizei ein Atemtest vollzogen, bei diesem ergab sich ein Wert von 0,5 Promille bei meinem Mann.
    Der Führerschein wurde vorläufig für 6 Monate beschlagnahmt.
    Außerdem wurde von dem Arzt vor Ort erklärt, dass der darauf vollzogene Bluttest womöglich einen Wert von 1,00 Promille ergeben könnte.
    Bisher erfolgte keine in Kenntnissetzung von der Statsanwaltschaft oder der örtlichen Polizei.

  • Danny 7. Mai 2017, 12:42

    Meine Frau hatte einen Unfall und hat mich angerufen und mich gebeten zu ihr zu kommen.
    Die Polizei hat mich pusten lassen. Mit einem Wert von 0.27.
    Mein Auto Schlüssel wurde einbehalten und eine Stunde später nach einem weiteren Atemalkoholtest wurde er mir wieder ausgehändigt.
    Vor anderthalb Jahren musste ich wegen Alkohl neun Monate laufen.
    Welche Strafe erwartet mich jetzt.

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:10

      Hallo Danny,

      da es sich um Ihre zweite Auffälligkeit wegen Alkohol im Straßenverkehr handelt, können gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marco 23. April 2017, 18:38

    Hallo wurde das 3 mal amgehalten mir alkohol bzw hab einen.umfall gehabt.mot 1,04 nach dem 2 mal mpu gemacht womit muss ich reechnen ?

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 8:05

      Hallo Marco,

      wenn Sie einen Unfall gebaut haben, handelt es sich in der Regel um eine Gefährdung des Verkehrs. Somit müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg und einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Zusätzlich kommt eine Geld- oder Freiheitsstrafe auf Sie zu. Eine erneute MPU ist wahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Dominin 7. April 2017, 21:11

    Ich habe 2015 meinen Führerschein abgegeben mit 1,44 Promille. 1. Mal mit Alkohol aufgefallen. Muss MPU machen. Jetzt ist der Bußgeldkatalog aktualisiert worden und eine MPU erst ab 1,6 Promille angesetzt. Muss ich jetzt noch eine MPU machen oder nicht?

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:16

      Hallo Dominin,

      die Anordnung einer MPU liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sören 24. März 2017, 15:49

    Hallo. Wolte mal wissen was auf mich zu kommt. Habe vor 2 jahren meinem führerschein verloren wegen alkohol am steuer mit unfall 0,9 promille. Musste eine mpu machen die ich dann vor 7 monaten bestanden habe. Jetzt gestern wurde ich angehalt und hatte 0,8 promille. ( bin noch in der probe zeit ). Muss ich wieder mit einer mpu rechnen ?diesmal haben sie mir den führerschein nicht weg genommen. Darf fahren bis der brief kommt

    Mit freundlichen Grüßen
    Sören R. 21 jahre alt

    • Sören 24. März 2017, 15:50

      Diesmal war es ohne unfall

  • Corinna 23. März 2017, 19:14

    Hallo ich habe eine Frage,
    Ich bin 23 und hab mein Führerschein 2014 gemacht, nun hatten wir heute mal das Thema Alkohol und ich habe gesagt ich hab glaub ich schon das neue Gesetz also 0,0 Promille auch nach der probezeit. Mein Freund wiederum meinte ich dürfte eigentlich 0,3 haben nun sind wir neugierig was denn stimmt. Ich trinke eh kein Alkohol deshalb ist es mir egal aber neugier halber würde mich interessieren ob nun ich oder mein freund recht hat. Im Internet finde ich nicht wirklich was nur mit unter 21 und in der probezeit deshalb dachte ich, ich frag hier mal nach.

    Über ne Antwort würde ich mich sehr freuen
    Lg

  • Waldemar 22. März 2017, 11:37

    Hallo, ich hatte einen Secundenschlaf gehabt und habe ein Schild vom Kreisferkehr umgefahren. Mein Auto ist totalschaden und ich hatte einen Promilewert von 0,41. Es sind keine anderen Personen zur schaden gekomen und habe meine aussage bei der Polizei heute gemacht. Ich muss jetzt vier Wochen warte bis der Richter endscheidet. Was für eine Straffe könnte auf mich zu kommen?

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 10:05

      Hallo Waldemar,

      sofern Ihnen ein alkoholbedingter Fahrfehler nachgewiesen wird, könnte der Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ (§ 316 StGB) einschlägig sein, der eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Waldemar 23. März 2017, 14:50

        Danke für die Info.
        Wie shit es den aus es gild ja die 0,3 Promille grenze bein einem Unfall. Da ich ja 0,41 hatte, kommt dann bestimmt
        Farverbot, Punkte und Bußgeld. Können sie mir sagen wie lange, wie viel und wie Teuer es wird? Oder gibt es nur die Geldstrafe wie Sie es geschrieben haben. Die Vorladung war ja bei mir Fahren mit geistigen oder körperlichen Mängeln, da ich ja ein Secundenschlaf hatte. Wie würde der Richter in meinem Fahl endscheiden? Wie ich weiß kann mir kein alkoholbedingter Fahrfehler nachgewiesen werden da ich ja ausgesagt habe das ich ein secundenschlaf hatte. Bitte helfen Sie mir damit ich ungefähr weiß was kommen kann. DANKE

        • bussgeld-info.de 27. März 2017, 11:17

          Hallo Waldemar,

          welche Strafe auf Sie zukommt, wird das Gericht entscheiden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • G.J. 11. März 2017, 12:42

    Ist es in verschiedenen Bundesländern eine MPU ab 2017 nicht zwingend vorgeschrieben ?
    Ich wurde mit 1,2 Promille angehalten .
    Was erwartet mich als „Ersttäter“ ?
    Wie ist das mit dem Abstinenznachweis ‚ liegt der im ermessen des Landratsamtes ?
    Mein Wohnort ist Freudenstadt.

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:51

      Hallo G.J.,

      bei einem derartigen Alkoholwert könnte eine MPU angeordnet werden. Ob es eines Abstinenznachweises bedarf, liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tam Tam 6. März 2017, 14:12

    Hey wurde mit 1,8 Promille erwischt… Laut dem Alkoholröhrchen… denke mal in meinem Blut ist weniger drin…

    Bin aber anständig gefahren habe nur eine gelbe Ampel bekommen wollen, die dann aber leider auf rot gesprungen ist, als ich zur Hälfte daran vorbei bin.

    Was droht mir jetzt abgesehen von dem Bußgeld… Wie lange müsste ich ungefähr mit dem Führerscheinabzug rechnen?

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 11:09

      Hallo,

      die Sperrfrist beträgt beim Entzug der Fahrerlaubnis mindestens sechs Monate. Eine Anordnung zur MPU ist ebenfalls möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ayhan .A 26. Februar 2017, 10:35

    Hallo wurde heute mit 0.9 promile angehalten zusätzlich musste ich anbeben das ich auch Testo nehme hab erfahren das es auch gegen das Gesetz verstoss ist ..was sind denn die folgen für mich danke schon mal im voraus

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:55

      Hallo Ayhan,

      beim ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze droht in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Viktor.K 18. Februar 2017, 4:25

    Hallo ich habe mich einer Polizeikontrolle entzogenen unter Alkoholeinflusses , ich fasse meinen Fall kurz zusammen.
    Ich bin nach einer Feier in der Früh nach Hause gefahren am Steuer, warum auch immer ! Und hinter mir fuhr die Polizei.
    Dann sah ich im Rückspiel stop Polizei ! Da ich dann in Panik war, habe ich mein Auto auf Ca 260kmh beschleunigt und mich der Anhaltung entzogen bis ich in einer Sackgasse ankamm am Hafen. Danach habe ich meine Flucht zu Fuß Vorgesetzt. Bis ich erwischt worden bin. Leider hatte ich die Polizeibeamtin beleidigt worauf ich mich auch persönlich & Schriftlich entschuldigt habe. Leider kamm es doch zur Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Ich wurde daraufhin festgenommen und ein Blutwert ergab 1.17 Promille.
    Habe eine saftige Geldstrafe Bezahlt, 3 Jahre Bewerbung, & 16 Monate Führerscheinentzug.
    Bei der Flucht habe ich zwei PKWs überholt mit einem Abstand von Ca 5 cm da ich nicht mehr Platz hatte. In der Anklageschrift steht wegen Straßeverkehrsgeferdung. Ich hatte eine Autowerkstatt und eine Existenz deswegen habe ich eine Kurzschluss Reaktion bekommen und bin geflohen .
    Leider ! Zum Glück ist keiner verletzt & keiner zu Schaden gekommen! In der Flucht gab es auch KEINEN Unfall ! Jetzt ist meine Sperrfrist vorbei und ich kann mein Führerschein wieder Beantragen . Jetzt ist die große Frage … Was wird jetzt auf mich zukommen?können sie mir bitte weiterhelfen ? Muss ich mit einer MPU Rechnen ? Kann man aus Erfahrung etwas Ahnen was auf mich jetzt zukommen wird ?
    Und da ich jetzt keine Sperrfrist mehr habe gibt es auch die Möglichkeit meinen Führerschein in Polen zu machen ? Ist das legal wenn man dort einen Zweitwohnsitz hat ? Darf ich mit diesem Führerschein legal und ohne bedenken in Deutschland ein PKW Führen ?
    Ich danke ihnen im voraus für ihre Mühen & Antworten .

    Mit freundlichen Grüßen

    V.Konrad

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 11:43

      Hallo Viktor.K,

      ob Ihnen eine MPU droht, können wir Ihnen nicht sagen. Den EU-Führerschein im Ausland zu machen, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss der Betroffene beispielsweise seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz haben. Außerdem darf zum Zeitpunk der Ausstellung des Dokuments keine Sperrfrist in Deutschland bestehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • brigitte h. 13. Februar 2017, 21:26

    wurde gestern wegen Schlangenlinienfahrt angezeigt, habe gespustet miit einem Wert von 3,4 – soll angeblich doppelt gerechnet werden. Ging dann freiwillig in KH zur Blurprobe, Ergebnis weiß ich noch nicht. Der Führersein wurde aber einbehalten. Wie soll ich weiter vorgehen? Habe keine Rechtsschutz und weiß nicht was ein Anwalt verlangt.

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:02

      Hallo brigitte h.

      mit einem Promillewert von 3,4 sind sie absolut fahruntüchtig. Das Führen eines Kraftfahrzeuges in einem derartigen Zustand ist strafbar. Anwaltlicher Rat könnte sich also gegebenenfalls lohnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • brigitte h. 21. Februar 2017, 22:12

        sollte 0,3 sein, beim Blutwert kamen 0,61 raus (vertippt)

  • Saki 3. Februar 2017, 21:04

    hallo
    Habe zum 3 mal mein Führerschein wegen Alkohol verloren das erste mal 2000 mit 0,7 Promille
    1 monat FAhrverbot , dann 2003 mit 1,13 Promille 15 monate sperre und MPU erste mahl beschtanden und 12/2016
    Mit 1,4
    Was kommt auf mich zu.
    Danke

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 12:19

      Hallo Saki,

      welche Sanktionen für Alkoholverstöße drohen, können Sie der Tabelle zum Bußgeldkatalog auf dieser Seite entnehmen. Sie können aber auch den Bußgeldrechner darunter verwenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Burak 26. Januar 2017, 17:20

    Ich wurde mit alkoholeinfluss angehalten habe reingepusstet 0,7 kam raus der beamte meinte dass wir dass immer doppelt zählen nach gesetz. Habe freiwillig blut abnehmen lassen später im brief stand drin 1,4 Promille .
    die folgen waren : 10 monate entzug des füherscheins eine Fahrsperre und 1250,- Euro Geldstrafe
    Alles passierte in der Probezeit.
    Muss ich eine MPU machen oder nicht dass ist für mich die wichtige Frage?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:31

      Hallo Burak,

      die Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht. Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, ist eine MPU wahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bimmel 25. Januar 2017, 11:27

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu den Thema „Fahrrad fahren unter Alkohol“. Ich bin 2010 Fahrrad gefahren unter Alkohol. Ich habe deswegen auch 2010 eine Geldstrafe entrichten müssen, da es eine Straftat war. Der Führerschein wurde mir (zum Glück) nicht weggenommen und ich musste auch keine MPU durchführen. Meine Frage bedeutet nun, wie viele Punkte wurden für diese Straftat nach dem alten Katalog berechnet und wie viele Punkte sind es umgerechnet, nach dem neuen Katalog. Hätten diese nicht schon nach 5 Jahren gelöscht sein müssen?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:56

      Hallo Bimmel,

      Ihren aktuellen Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Bimmel 30. Januar 2017, 11:12

        Den Punktestand weiß ich ja. Das Problem ist die Umrechnung. Bestraft wurde ich im August 2010 mit sieben Punkten, umgerechnet wurden daraus 3. Meine Frage ist nun die, wie lange gelten diese Punkte? Es wird gemäß Register mit 10 Jahren gerechnet. Ich bin der Meinung es hätten nur 5 Jahre sein dürfen, da es keine schwere Straftat ist. Oder liege ich da falsch?

        • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:20

          Hallo,

          diese Punkte verjähren auch nach der Umrechnung gemäß der alten Regelungen. Bei Drogen- und Alkoholstraftaten beträgt diese 10 Jahre.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Bimmel 30. Januar 2017, 13:06

            Danke !

  • Maxi 25. Januar 2017, 0:17

    Hallo bin 21 jahre und noch in der probezeit war schon aufbausiminar und habe 2 jahre probezeit verlängerung bekommen
    und da ich jetzt vor 2-3 woche von der polizei aufgehalten wurde
    mit 1,2 pro
    da ich aber gestanden bin und aufeinmal die polizei hinter mir ware weil ich eine kleine panne hatte mit mein auto
    und die mich gefragt haben ob ich was getrunken hab und ich ja gesagt habe, natürlich hab ich mein schein freiwilig hergegeben.
    Ist da der führerschein jetzt komplett für 1 jahr weg mit MPU oder hätt ich noch glück 1-3 monaten ?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:06

      Hallo Maxi,

      ein Verstoß gegen die Promillegrenze zieht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich. Des Weiteren gilt in der Probezeit ein striktes Alkoholverbot. Das Führen eines Fahrzeugs unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks in der Probezeit gilt demnach als A-Verstoß und hat in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt in Flensburg und die Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger zur Folge. Da es sich in Ihrem Fall bereits um einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung handelt, sollten Sie außerdem mit einer Verwarnung & der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Genaueres können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen oder bei der zuständigen Führerschein- bzw. Bußgeldstelle erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • JONNY 20. Januar 2017, 3:26

    Ich habe gestern Abend einen Unfall verursacht, 30er Zone rechts vor links der Fahrer nahm sich seine vorfahrt und bei vereister Straße konnte ich so ausweichen das ich mit meiner linken Front in seinen hinteren linken Kotflügel gekracht bin. Schuld gestanden und beim Alkoholtest wurde mir 1,07 Promille nachgewiesen ( beim pusten) aller erstes mal mit Alkohol am Steuer, Blutabnahme wurde ungefähr 2 Stunden später durchgeführt. Was kann mir passieren???

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:26

      Hallo Jonny,
      lag der Blutalkoholwert unter 1,1 Promille, müssen Sie nur mit den verkehrsrechtlichen Konsequenzen rechnen, darüberhinaus liegt eine Straftat vor. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, können Sie dem Ratgeber entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jeroen 16. Januar 2017, 19:59

    Bestes Busgeld-Info Team,
    Am 6-1-2017 hab ich eibe Frage gesteld an Ihnen. Darauf hab ik von Ihnen auf 9-1-2017 das folgende Antword bekommen
    „Hallo Jeroen,
    das generelle Strafmaß für einen solchen Verstoß beträgt (beim 1. Mal) 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die MPU wird mit hoher Wahrscheinlichkeit angeordnet. Zu den restlichen Fragen dürfen wir leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie eingehend beraten.
    Ihr Bussgeld-Info Team“

    Heute hab ich van meinen Anwalt das folgende Schreiben bekommen:

    „Sehr geehrter Jeroen,
    in Ihrer Ermittlungssache rief heute die Kreispolizeibehörde Kleve an. Die Auswertung der Blutentnahme hat ergeben, dass Sie 1,87 Promille im Blut hatten.
    Die Akte wurde an die Staatsanwaltschaft Kleve abgegeben, die unserem Akteneinsichtsgesuch nachkommen wird.
    Hiernach werden wir darauf hinwirken, dass die Sache im Strafbefehlswege erledigt wird. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihren Familienstand und Ihr monatlichen Nettoeinkommen mit.
    Sie müssen mit einer Geldstrafe von 40-50 Tagessätzen rechnen. Die Höhe der Tagessätze bestimmt sich an Ihrem monatlichen Einkommen. Ferner wird Ihnen der Führerschein entzogen und eine Sperre zur Wiedererteilung von 9 – 12 Monaten verhängt. Hiernach werden Sie den Führerschein nicht ohne weiteres wiedererlangen. Vielmehr müssen Sie mit einer MPU rechnen. Hierzu verweise ich auf mein Schreiben vom 05.01.2017.“

    Das is ein ganz anderes anderes Bericht als Ihren: das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.
    Meine Frage: wie ist das möglich, und wer hat recht? Was soll ich jetzt tun?
    Mit freundliche Grüssen,

    Jeroen

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:05

      Hallo Jeroen,
      bei 1,8 Promille liegt eine Straftat vor. Sie müssen also in der Regel sowohl mit strafrechtlichen als auch verkehrsrechtlichen Sanktionen rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Holget 15. Januar 2017, 1:38

    Habe zum 2 mal mein Führerschein wegen Alkohol und Unfall verloren das erste mal vor 6 Jahren mit 1,58 und den 2 vor 2 Monaten mit 0,92.
    Was kommt auf mich zu.

    Danke

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:20

      Hallo Holget,

      neben einem hohen Bußgeld erwartet Sie sicher die Verpflichtung, an einer MPU teilzunehmen. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Untersuchung dürfen Sie den Führerschein neu beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jeroen 6. Januar 2017, 0:55

    Bestes Busgeld-Info Team
    Ich bin 55 jahre Alt und gestern erwisst worden mit 1,8 promille ins Blut. War erster mal. Es war ein ganz dummer Akt. Zum glück kein Unfall passiert. Führerschein is logischerweis eingenommen. Ich bedauere meine Tat sehr und schätze ein das ich ein Alkoholproblem habe, anders hätte ich sicher nicht gefahren. Morgen besuche ich ein Artzt/Psychologe um mich behandeln zu lassen. Diese Behandlung soll längere Zeit dauern glaube ich, denn ich will und soll alles dafür tun zu Sorgen das dieser Dummheit einmalig war. Ich weis ich bekomme sicher ein MPU aber hab kein angst dazu, weil ich richtig die Ursache für mein Straftat wegnehmen will und eine tiefe Introspektion durchführen will.
    Ich fahre etwa 50.000 km im Jahr uns Sie verstehen das die Entnehmung meine Führerschein grosse Konsekwenzen für mir hat. Die muss und soll ich akzeptieren.
    Jetzt meine Frage: wenn meine Fall zum Gericht kommt, wird dan im Strafmass mitgewogen das:
    a. ich einsehe das mein verhalten Unakzeptabel war und es tatsächlich sehr bedauere;
    b. ich schon massnahmen genommen habe um wiederholung aus zu schliessen (psychologische Behandlung) und das auch kann beweisen;
    c. ich gerne ein MPU mache um zu beweisen, das ik wieder Verkehrsfähig bin?
    Und Können Sie bitte ein Indikation geben von mögliche Strafmass?
    Entschuldige mein schlecht geschriebene Deutsch: ik bin Holländer, aber wohne im Deutschland, hab (hätte) auch ein Deutscher Führerschein.
    Mit freunliche Grüsse,
    Jeroen

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:08

      Hallo Jeroen,

      das generelle Strafmaß für einen solchen Verstoß beträgt (beim 1. Mal) 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die MPU wird mit hoher Wahrscheinlichkeit angeordnet. Zu den restlichen Fragen dürfen wir leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie eingehend beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 5. Januar 2017, 22:47

    Hallo,
    Eve Nacht des neuen Jahres in der Polizei hielt mich zurück. Früher trank ich. Ich blies und zeigte 0,36. Das Blut wurde auf der Polizeistation gesammelt. Ich bin nicht in der Probezeit. Führerschein für 10 Jahre. Zum ersten Mal gestoppt. Welche Strafen kann ich erwarten? Sie können Sie einen Führerschein abholen?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:53

      Hallo Alex,

      bei einem ersten Alkoholverstoß mit diesem Promillewert erwartet Sie keine Strafe, wenn Sie nicht verkehrsauffällig gefahren sind. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Das scheint in diesem Fall aber unwahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • DOGAN 4. Januar 2017, 21:49

    ICH BIN MIT 0.54 PROMIELE AUTOHBAHN IST MIR JEMAND REINGAFHREN POLITZEI HAT MEINE FÜHRESCHEIN BESCHLAGNAHM ..UND 04.11.16 IST DAS PASSIERT BIS JETZ HABE ICH IMMER NOCH NICHT BEKOMMEN BITTE INFO ODER HILFE WAS ICH TUEN SOLL BIN BERUFLISCH ANGEWISSEN FAHRERLAUBNIS
    DANKE

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 10:08

      Hallo DOGAN,

      manchmal kann es eine Weile dauern, bis ein Bescheid bei Ihnen eingetroffen ist. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach. Sind Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen, ist es ratsam, sich Unterstützung von einem Anwalt zu holen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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