Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • R.ingo 7. April 2023, 18:07

    Hallo zusammen,

    ich habe vor vier Jahren meinen Führerschein aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss (1,51 Promille) entzogen bekommen und nach ca. 10 Monaten nach Zahlung eines saftigen Bußgeldes neu erteilt bekommen. Nun wurde ich mit 0,52 Promille auf dem eScooter erwischt und mache mir natürlich Sorgen bezüglich der Konsequenzen aufgrund meines früheren Vergehens. Gelte ich noch als „normaler“ Wiederholungstäter, hieße 1000 € Bußgeld, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot oder muss ich mit härteren Konsequenzen rechnen da mein Erstvergehen eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit war? Und wie wahrscheinlich ist es das mir eine MPU verordnet wird?

    Für fachkundige Einschätzung wäre ich sehr dankbar…

  • mogens 14. Januar 2022, 19:12

    Ich habe 2021 mit 1,35 o/oo einen Unfall, glücklicherweise ohne Personenschaden und leider danach auch noch eine Fahrflucht begangen, daher für jedes Delikt je drei Punkte. Jetzt muss ich zur MPU. Ich habe noch zwei zusätzliche Owk mit jeweils einem Punkt aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung in 2019 und 2020 in der Führerscheinakte.
    Welche Fragen wird die Führerscheinstelle an die MPU-Stelle richten, nur zum Alkohol oder auch zur Verkehrsauffälligkeit?
    Ist es für mich nachteilig im Vorfeld des MPU-Gutachtens die Fragestellung bei der Führerscheinstelle anzufragen?

    Vielen Dank für eine Antwort mogens

  • Stefan 30. September 2021, 11:24

    Hallo
    Ich bin grad im Krankenhaus. Hier wurde gesagt das meine Werte darauf hinweisen das ich Wochenende regelmäßig Alkohol trinke. Was ja auch der Wahrheit entspricht. Nun wollen die mir ein fahrverbot geben obwohl ich unter Alkohol prinzipiell nicht fahre. Nun meine Frage dürfen Sie das einfach bzw ist das rechtens überhaupt.
    Danke im voraus schon mal.

  • Kai 3. Mai 2021, 20:39

    Hallo

    Ich hab eine Unfall mit 1,54 Promille gebaut. Die Spiegel gestoßen und geschrieben als Flucht von Unfall Ort unter Alkoholeinfluss. Was kann ich erwarten?

    Vg
    Kai

  • Yakup 30. April 2021, 20:05

    Einmal 1.97 promille und yes 1.36 was kommt yes ich muss Mpu oder nicht alles 3 Jahre Zeit

  • Sam 27. Januar 2020, 13:38

    Ich habe gefahren in meine Straße nur 2 Sekunden mit 0,54 gm alkohol was wartet auf mich
    Und das ist erste mal. Bitte antworten.
    Danke

  • Florian 14. November 2019, 11:37

    Hallo,
    Am 09.11.19 wurde ich angehalten und musste am Auto eine Atemkontrolle machen, danach nochmals auf der Wache. Ich hatte einen Wert von 0,4 Promille. Meine Frage lautet, mit was muss ich rechnen. Im Jahr 2014 hatte ich meinen Führerschein verloren mit einen Wert von 1,1 Promille. 12 Monate Fahrverbot und eine hohe Geldstrafe.
    Mfg
    Florian

  • Florian 14. November 2019, 10:43

    Hallo,
    Ich wurde mit von der Polizei angehalten. Beim Pusten am Fahrzeug und danach auf der Wache ergab meine Atemkontrolle 0,4 Promille. 2014 hatte ich schon einmal eine Trunkenheitsfahrt mit einen Wert von 1,1 Promille.
    Mit was müsste ich rechnen? Kommt die Behörde überhaut auf mich zu? Ich habe den 0,5 Promille nicht überschritten.

  • Ali 22. Oktober 2019, 5:12

    Am 14.10.2010
    Wurde ich von der Polizei angehalten
    Blu.Ergebniss gab 0,98 pr.
    Mit Schlangenlinien Ersttäter
    Was würde passiert jetzt

  • Thorsten 30. August 2019, 13:50

    Moin,
    Ich bin im Juli mit 1,15 Promille angehalten worden, ich habe keine Punkte in Flensburg oder andere Einträge. Ich bin durch einen Weg der nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben ist gefahren und habe mich verbal mit einem Anwohner angelegt der die Polizei gerufen hat, die mich dann gestoppt hat.
    Mit welcher Strafe habe ich jetzt zu rechnen und muß ich mich auf eine MPU einstellen?
    Ich komme aus Schleswig Holstein.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 4. September 2019, 12:58

      Hallo Thorsten,

      die Fahrt ab 1,1 Promille Alkohol im Blut stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Dazu erhalten Sie in der Regel 3 Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Die Behörde verlangt dann meist eine MPU, damit Sie diese zurückerlangen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Alexander 22. November 2019, 16:32

      Was ist passiert? Hast du deine Entscheidung erhalten?

  • Mohsenpoor 15. Februar 2019, 1:12

    Hallo
    Meine Führerschein über Problem bei Alkohol
    Von der Polizei erhalten.Mein Promille war 1.8 .Troztdem ich weiß mit Alkohol,kann man nicht Autofahren aber mein Kind war krank und musste ich nach Hause fahren
    Können Sie bitte mir helfen
    Mit freundlichen Grüßen
    Mohsenpoor

  • Pinushh 30. Januar 2019, 22:40

    Guten Abend
    Musste 2016 Führerschein abgegeben wegen Trunkenheit mit 1.32 Promille musste zur mpu aber wegen anderen Delikten so jetzt wurde ich wieder erwischt habe aber die Beamten gesagt das ich Drogen genommen habe damit die mich auf Drogen testen, die haben mir blut entnommen der Polizist meinte die werden mich jetzt auf Drogen testen. Meine Frage ist testen die auch Alkohol oder nur auf Drogen oder beides er meinte könnte bis zu 9 Monaten dauern die haben es zur lka geschickt zum auswerten

  • Holger 9. März 2018, 9:49

    Hallo ich hätte mal ne Frage ich habe 2008 meinen Führerschein für 9 Monate abgeben müssen wegen Alkohol am Steuer und ihn dann wieder bekommen
    2017 ist mir mir das auch noch mal geschehen und nach entsprechend hoher Strafe und einer sperrfrist von 1.5jahren soll ich dann Antrag auf neue Erteilung stellen laut gerichtsurteil war ich ersttäter und außer führerscheinenzug sperrfrist und geldstraffe Stand dort nichts drin eine mpu wird nirgends erwähnt
    Könnte ich Glück haben ?

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 15:12

      Hallo,

      bei Fahren unter Alkoholeinfluss wird in der Regel eine MPU verordnet, um den Führerschein wiederzuerlangen. Ob Sie in Ihrem Fall eine MPU ablegen müssen, können Sie bei der jeweiligen MPU-Stelle erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 9. Februar 2018, 0:00

    Danke für die Antwort😏

  • Chris 7. Februar 2018, 11:36

    Hallo,
    ich hätte kurz eine Frage. Ich hatte 2011 meinen Führerschein wegen 2,1 Promille verloren. Hab die MPU gleich beim ersten mal bestanden. Gestern wurde ich nach einem Geburtstag aufgehalten mit 0,72 Promille. Was passiert jetzt?
    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 15:43

      Hallo Chris,

      bei Alkoholverstößen ist im Wiederholungsfall mit hohen Sanktionen zu rechnen. In der Regel muss mit einem sehr hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot gerechnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kokolores?mitnichten! 6. Februar 2018, 18:29

    moin,
    eine freundin ist vor einigen tagen in eine kontrolle geraten und hatte einen atemwert von 1.03., blutauswertung ist noch nicht vorliegend. im gespraech mit einem anwalt erzaehlte ihr selbiger, dass sie eine straftat (!?) begangen haette und mit mindestens 3 monaten fuehrerscheinentzug + mpu zu rechnen habe (ein vorheriger fuehrerscheinverlust liegt schon 30+ jahre zurueck). zudem wurde ihr gesagt, dass sie, da sie ü-50 ist, DEFINITIV zur mpu muesse. ist da irgendetwas wahres dran?

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 15:26

      Hallo kokolores?mitnichten!,

      wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen, dies kann nur ein Anwalt. Daher ist in solchen Fällen stets ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner. Allgemein lässt sich sagen, dass in der Regel ab 1,1 Promille eine Straftat vorliegt, jedoch kann unter Umständen auch schon darunter eine solche vorliegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus, p 31. Januar 2018, 15:13

    Hallo, kurz, fahren trotz fahrverbot, und Alkohol wert 2,39. Fahrverbot war 1 Monat wegen Geschwindigkeit. 1 rotes Ampel weniger 1 sek,. Konsequenzen? Sperrzeit?, mpu?, wieviele Tagesaetze? Vielen Dank für die Hilfe. Bin schockiert, selbstverständlich.

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:17

      Hallo Klaus,
      in diesem Fall wird das Strafmaß vermutlich durch ein Gericht festgelegt. Eine Einschätzung ist uns daher nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • klaus 28. Januar 2018, 16:55

    hallo, ganz kurz, i habe 3 Punkte, bin momentan gesperrt 1 Monat wegen Geschwidigkeitsüberschreitung. vor 1 Woche bin leider Auto gefahren unter Alkohol am Steuer, kein Unfall bzw Verletzte, nur 300m gefahren. Wegen Zeuge zu mir die Polizei gekommen, wegen Zeuge, Polizei nicht mir gesehen. Verlobte ist mein Auto gefahren, also , gibst jetzt ein Diskussion wer das Autogefahren ist o der nicht. Frage welche wären die Konsekuenzen wenn es nachgewiesen werden könnte, dass ich das Auto gefahren bin. Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 17:45

      Hallo Klaus,

      wenn Sie trotz Fahrverbot gefahren sind, wird dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestuft. Dabei handelt es sich um eine Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Das heißt, dass Ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe drohen könnte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Verena 26. Oktober 2017, 21:08

    Ich bin gestern mit 1,6 Promille von der Polizei aufgehalten worden. Einen Unfall habe ich nicht verursacht. Das Ergebnis des Bluttests steht noch aus. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 11:25

      Hallo Verena,
      bei mehr als 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Sanktionen werden in diesem Fall durch ein Gericht bestimmt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Gerald 1. Januar 2018, 22:57

      Vor allem droht ab 1,6 Promille die MPU, ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und den genauen Wert nachsehen. Es empfiehlt sich ggf. nämlich, möglichst bald mit der MPU-Vorbereitung zu beginnen.

  • Katharina S. 12. Oktober 2017, 18:08

    Hallo, mein Freund ist 26 und hatte 0,7 Promille im Straßenverkehr. Er hatte einen Unfall gemacht aufgrund eines Wildes, an dem jedoch nur er beteiligt war und auch sonst nichts und niemand zu schaden kam. Führerschein wurde ihm sofort genommen und blut abgenommen.. er wartet auf das Ergebnis und die Strafe. Was kann auf ihn warten?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 16:22

      Hallo Katharina S.,

      beim ersten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze kommen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot zusammen. In Zusammenhang mit dem Unfall können die Sanktionen jedoch auch härter ausfallen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Sascha 31. August 2017, 20:49

    Hallo, ich habe meinen Führerschein wegen 2,03 Promille in der Probezeit abgegeben. Anschließend habe ich die MPU gemacht und mir auch nichts mehr zu schulden kommen lassen. Demnächst endet meine Probezeit, sodass ich mir nun die Frage stelle, ob für mich die 0,5 Promillegrenze zählt.

    MfG

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 8:54

      Hallo Sascha,
      nach Ablauf der Probezeit gilt die reguläre Promillegrenze.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • klaus 28. Januar 2018, 16:56

        I kann nur sagen. Alkohol am Steuer, kein Tropf, es kommt ein Tag, dass es nicht mehr kontrollieren kann, Empfehlung, vergessen Sie dass zu fragen, kein Tropf. Vielen Dank.

  • Lohr karl 11. August 2017, 23:37

    Ich bin am 3 Dezember2016 mit 1,19 Promille Alkohol kontrolliert worden ich wurde mit 1350 Euro Geldstrafe und 10 Monaten Führerscheinentzug bestraft worden .vor ca 3 Jahren mit 0,49 kontrolliert worden
    Muss ich jetzt mit Mpu rechnen

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 9:48

      Hallo,
      es ist davon auszugehen, dass eine MPU verlangt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 6. August 2017, 21:36

    Hallo,
    ich wurde im Mai innerorts geblitzt – 79 km/h mit Abzug Toleranz. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Das Bußgeld von 130 Euro habe ich bereits gezahlt – ebenso ein Punkt in Flensburg. Heute hatte ich den Brief vom Straßenverkehrsamt in der Post – 2 Jahre Verlängerung der Probezeit und Anordnung eines Aufbauseminars- Frist bis 03.11.2017.
    Allerdings bin ich im Juli diesen Jahres in eine Verkehrskontrolle geraten und musste pusten – Wert 0,34 Promille.
    Den Anhörungsbogen dazu habe ich jetzt auch erhalten. worauf ich nun noch antworten muss-
    Was kommt auf mich drauf zu? Muss ich das Aufbauseminar machen oder warten bis der Bescheid für die Alkoholsünde kommt? Lt. Internet gibt es ja spezielle Seminare für Alkohol am Steuer. Außerdem macht es mir Sorgen, weil ich ja angehalten wurde, in der Zeit, wo ich das Schreiben von der Probezeitverlängerung noch nicht hatte….

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 10:16

      Hallo Tim,
      beim regulären Aufbauseminar und dem aufgrund von Alkohol handelt es sich um verschiedene Kurse. Daher besteht die Möglichkeit, dass Sie beide besuchen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Trilli 3. August 2017, 12:38

    Ich wurde angehalten und habe einen Wert von knapp über 0,5 Promille gepustet. In einem größeren gerät auf der Wache betrug der Wert dann genau 0,5 Promille. Nach einer Stunde durfte ich wieder fahren, jetzt habe ich einen Brief erhalten mit 528€ Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte. Ist das so rechtens ? Und gilt das Ordnungswidrigkeit nicht erst “ ab “ 0,5 Promille ?

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 13:51

      Hallo Trilli,

      0,5 Promille haben beim 1. Verstoß in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge. Das Bußgeld ist also korrekt. Bei den zusätzlichen 28 Euro handelt es sich wahrscheinlich um Gebühren. Bis 0,49 Promille drohen keine Sanktionen, solange Sie nicht fahrauffällig fahren. Ab 0,5 Promille erfolgt ein Bußgeld.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Tini 2. August 2017, 22:11

    Hallo.
    Mein Mann hat einen Unfall gebaut mit 3,31 Promille. Außer ihm war niemand in den Unfall verwickelt gewesen. Was erwartet ihn jetzt? Der Führerschein wurde schon einbehalten. Bekommt er je wieder einen Führerschein?
    Vielen dank

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:28

      Hallo Tini,
      bei einem Alkoholwert von 3,31 Promille handelt es sich um eine Straftet. Beim Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss drohen drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Das genaue Strafmaß hängt von den Umständen der Tat ab. Es ist davon auszugehen, dass der Führerschein erst nach Ablauf einer Sperrfrist und einer positiven MPU wiedererlangt werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 2. August 2017, 11:08

    Hallo
    im April hatte ich einen Unfall bei dem ein Gartenzaun kaputt ging und mein Auto ein Totalschaden war,da ich mich überschlagen hatte. Die Polizei kam und ich musste pusten.
    Ende vom Lied 0,76 Promille 5 Monate Führerschein Entzug und 2600 Euro Geldstrafe.Verhandlung war im Juli aber den Führerschein hat die Polizei am Abend des Unfalles schon einbehalten.
    Was bedeutet das jetzt genau für mich? Werden die 5 Monate ab dem Tag der Verhandlung gerechnet oder ab dem Tag an dem er mir abgenommen wurde? Desweiteren finde ich die Geldstrafe sehr hoch und überlege in Berufung zu gehen.
    Falls Berufung, kann dann die Strafe höher werden?
    Bitte um schnelle Antwort da ich nur noch paar Tage Zeit habe für die Berufung.Danke

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 13:46

      Hallo Lisa,

      bei einer Berufung kann sich die Höhe der Strafe nochmals ändern.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Sadam 26. Juli 2017, 3:21

    Hollo
    Ich bin bei einem Unfall allein Niemand wurde verletzt Das Verhältnis betrug 1,21 Ich bin 39 Jahre alt Und der Prototyp .
    Vielen Dank

  • Erika 10. Juli 2017, 11:18

    Hallo,

    Mein Bruder gestern Abend von der Polizei kontrolliert und hatte 2,9 Promile. Die haben ihn dann sofort mit genommen und haben dann bei ihn auch Blut genommen und sein Führerschein musste er dann bei dennen lassen. Die Frage ist jetzt wann bekomme ihn sein Führerschein zurück und was ertwartet ihn? Danke im Voraus …

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:50

      Hallo Erika,

      ab 1,6 Promille wird in der Regel bereits die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet. „Entziehung der Fahrerlaubnis“ bedeutet nicht, dass er seinen Führerschein nach Ablauf einer Frist wieder bekommt, sondern dass er eben entzogen wurde und er diesen neu beantragen muss. Dazu wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung vorweisen müssen, deren Kosten von der betroffenen Person selbst zu tragen sind.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Hilde 7. Juli 2017, 15:27

    Hallo,ich habe vor längerer Zeit einen Unfall gehabt mit 1,26 Promille. 2 Insassen waren dabei denen nichts passiert ist. Da ich wegen einer anderen Sache vorbestraft und auf bewährung bin,aber mir im Strassenverkehr noch nie etwas zu Schulden kommen lassen habe,wollte ich fragen was mich erwartet.Es war meine 1. Fahrt mit Alkohol am Steuer, und das alles nur weil ich den Beifahrer sicher nach Hause bringen wollte.beide Insassen sind minderjährig,ich werd mir das nie verzeihen,dass ich trotzdem ins Auto gestiegen bin.

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:19

      Hallo Hilde,

      Ihre Bewährung kann einen negativen Einfluss auf das aktuelle Vergehen haben. Die geforderte Geldstrafe kann höher ausfallen bzw. kann Ihnen sogar eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) angeordnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Zarges 28. Juni 2017, 11:54

    Hatte eine Tf mir 0,5 Promille anfangs des Jahres nun wieder eine mit 0,9 beide also eine Owk war muss ich erwarten? Hoffentlich ist keine MPU ??? Zu 1. TF Geldstrafe Fahrverbot !!!!!

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 11:03

      Hallo Zarges,

      bei einer derartigen Ordnungswidrigkeit drohen 2 Punkte, 500,- Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Ob eine MPU angeordnet wird oder nicht, obliegt der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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