Bußgeldkatalog: Fußgängerüberweg / Zebrastreifen überfahren

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Haben Sie an einem Fußgängerüberweg überholt oder einen Zebrastreifen überfahren? Die Bußgeldtabelle zeigt Ihnen, welches Bußgeld Sie erwartet und ob Sie jetzt laut StVO mit Punkten in Flensburg rechnen müssen!

TatbestandBuß­geldPunk­te
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter benutzen wollte, diesem das Überqueren nicht ermöglicht, zu schnell herangefahren oder überholt80 €1
... mit Gefährdung100 €1
... mit Unfall120 €1
Auf Fußgängerüberweg gefahren, obwohl der Verkehr stockte5 €
Halten auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand20 €
... mit Behinderung Anderer35 €
Parken auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand25 €
mit Behinderung Anderer40 €
... länger als eine Stunde40 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung Anderer50 €

Was ist ein Fußgängerüberweg?

Fußgänger sowie Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug oder auch mit einem Radfahrer, ziehen sie auf der Straße meist den Kürzeren. Um die Sicherheit von Fußgängern zu verstärken, werden deshalb Überwege geschaffen – sogenannte Zebrastreifen – die den Fußgängern an gewissen Stellen Vorrang gegenüber Autofahrern einräumen sollen.

Um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, darf ein Zebrastreifen von einem Autofahrer nicht überfahren werden, wenn ein Fußgänger ankündigt, diesen überqueren zu wollen. Da die Fußgänger meist die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind, haben Fußgängerüberwege durchaus ihren Sinn.

Gekennzeichnet sind die Fußgängerüberwege durch breite Querstreifen auf der Fahrbahn. Zudem deutet ein Verkehrsschild auf den Zebrastreifen hin.

Verhalten am Zebrastreifen

Auch Radfahrer müssen sich an die Regeln beim Fußgängerüberweg halten
Auch Radfahrer müssen sich an die StVO beim Zebrastreifen halten.

Nähert sich ein Fußgänger, der die Straße über den Fußgängerüberweg überqueren möchte, darf ein Fahrzeug – ausgenommen Schienenfahrzeuge – den Zebrastreifen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit mäßiger Geschwindigkeit ansteuern. Wenn nötig, muss das Fahrzeug auch halten, um dem Fußgänger Vorrang zu gewähren.

Stockt der Verkehr, darf der Autofahrer den Zebrastreifen nicht überfahren, wenn dieser auf ihm zum Stehen kommen könnte. Weiter sieht die StVO vor: Zebrastreifen gelten auch dann, wenn Sie Radwege kreuzen. Das heißt also, dass Radfahrer – genau wie Fahrzeuge – den Fußgängern an Fußgängerüberwegen Vorrang gewähren müssen.

Einen Zebrastreifen überfahren? Dieses Bußgeld droht!

Wenn Sie die Vorschriften der StVO zum Verhalten am Zebrastreifen nicht beachten, erwartet Sie nicht nur ein Bußgeld: Einen Zebrastreifen zu überfahren kostet Sie zudem noch einen Punkt in Flensburg. Auch wenn Sie an einem Fußgängerüberweg überholen, erwartet Sie auf jeden Fall ein Punkt.

Da der Sicherheit von Fußgängern im Straßenverkehr nicht immer die wichtigste Rolle im Straßenverkehr eingeräumt wird, sind diese hohen Strafen laut Bußgeldkatalog beim Zebrastreifen sehr sinnvoll. Wenn Sie einem Fußgänger nicht ermöglichen die Fußgängerüberwege zu benutzen und den Zebrastreifen überfahren, erwartet Sie neben dem Punkt bereits ein Bußgeld von 80 Euro.

Wenn Sie den Fußgänger dabei gefährden oder es gar zu einem Unfall kommt, kann sich diese Strafe laut Bußgeldkatalog am Zebrastreifen bis auf 120 Euro erhöhen.

Wenn Sie sich einem Fußgängerüberweg nähern, sollten Sie immer verstärkt darauf achten, ob es Fußgänger gibt, die die Fahrbahn überqueren wollen. Eine kurze Zeit zu halten und die Verkehrsteilnehmer über die Straße gehen zu lassen, anstatt den Zebrastreifen zu überfahren, kann Ihnen somit einigen Ärger, viel Geld und möglicherweise den Punkt in Flensburg ersparen.
Auch an einem Fußgängerüberweg gibt es Regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Auch an einem Fußgängerüberweg gibt es Regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Auch das Halten oder Parken ist auf einem Fußgängerüberweg laut StVO sowie bis zu 5 Meter davor nicht erlaubt. Parken oder halten Sie hinter einem Zebrastreifen, so ist dies zulässig. Auch wenn der Abstand weniger als 5 Meter beträgt. Wichtig ist dabei, dass Sie keine anderen Park- oder Halteverbote missachten.

Halten Sie widerrechtlich auf einem Fußgängerüberweg, ist laut Bußgeldkatalog eine Strafzahlung von 20 Euro fällig. Je nachdem, ob Sie auf der Fahrbahn nur halten oder auch parken und wo genau Sie dies tun, kann das Bußgeld auch steigen.

Im Video: Was gilt am Zeichen 293?

VZ 293: Welche Regeln hier gelten, erfahren Sie auch im Video.
VZ 293: Welche Regeln hier gelten, erfahren Sie auch im Video.

FAQ – Fußgängerüberweg

Haben Radfahrer auf dem Zebrastreifen Vorfahrt?

Nein, Radfahrer, die auf dem Rad über den Fußgängerüberweg fahren, haben keinen Vorrang vor Autofahrern. Erst wenn sie ihr Rad schieben, gelten sie als Fußgänger. Autofahrer müssen ihnen dann das Überqueren ermöglichen.

Dürfen Radfahrer über den Fußgängerüberweg fahren?

Ja, das ist erlaubt. Sie müssen dabei aber besondere Rücksicht auf Fußgänger, Rollstuhlfahrer etc. nehmen und dürfen den Verkehr nicht behindern. Müssen Autofahrer abbremsen, weil ein Radfahrer über den Überweg fährt (und nicht schiebt), gilt dies als Behindern.

Welchen Abstand müssen Kfz zum Fußgängerüberweg halten?

5 Meter Abstand müssen Autofahrer vor dem Zebrastreifen einhalten, wenn sie dort halten oder parken möchten. Hinter dem Zebrastreifen muss kein Abstand eingehalten werden.

Darf man im Stau auf dem Zebrastreifen stehen?

Nein, das ist nicht erlaubt (vgl. § 26 Abs. 2).

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Bußgeldkatalog: Fußgängerüberweg / Zebrastreifen überfahren
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 19 comments… Kommentar einfügen }
  • Mercedes (Frauenname, nicht Auto!) 5. September 2022, 14:30

    Hallo,
    ich habe tatsächlich einen Strafzettel bekommen wegen „Halten im absoluten Halterverbot“!
    Vor einem Zebrastreifen musste ich anhalten weil mehrere Passanten diesen überqueren wollten.
    Direkt hinter dem dem Zebrastreifen geht eine Straße rechts ab in die ich hineinfahren wollten und weshalb ich bereits vor dem Zebrastreifen meinen Blinker rechts betätigt habe.
    Ich bin nicht ausgestiegen und der Motor lief. Ich habe gewartet, bis alle! Fußgänger den Streifen passiert haben.
    Nun habe ich den Strafzettel vor mir liegen.
    Was habe ich falsch gemacht?

  • Jack 31. Januar 2021, 11:57

    Hallo, was heißt hinter einem Zebrastreifen. Denn da ist Parken oder Halten auch ohne Mindestabstand von 5 Metern möglich.

  • Sy 16. Januar 2020, 10:29

    Hallo,
    Wie sieht es aus in diesem Situation?
    Eine Gruppe wollte die zibrastreifen übergehen. Das Auto hat gebremst. Das Auto war vor die Streifen ca halbes Meter gehalten. Ist das schlimm?

  • Wullenkord 15. Dezember 2019, 14:19

    wer hat vorfahrt
    Fußweg für Radler frei ,Fußgängerampel grün (grünes Männchen nicht grünes RAD) Radler will FAHREND die Fußgängerampel (grün) nutzen,Auto gleiche Richtung will rechts abbiegen .

  • Wullenkord 15. Dezember 2019, 14:04

    Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen

    Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?
    Es darf nicht
    A – überholt werden
    B – geparkt werden
    C – gehalten werden
    A UND B sind klar
    C Ich muß doch halten um Fußgänger die Vorfahrt zu gewähren

    • Leonie S 15. August 2022, 13:17

      Das wäre dann warten an einem Fußgängerüberweg. Warten ist immer verkehrsbedingt. Halten ist eine freiwillig und gewollte Fahrtunterbrechung (z.B.: jemanden kurz ein- oder aussteigen lassen)

  • mark 19. Februar 2019, 17:57

    Bezeichnend ist. daß das ungebremste heranfahren an einen Zebrastreifen mit erkennbaren Passanten der/die diesen überqueren möchten, geringer bestraft wird, als ein Rotlichtverstoss an einer Feld und Wiesenampel ohne Gefährdung!
    Wird hier der juristisch geringe Wert eines Menschenlebens ausgedrückt ?

  • Gerhard-S.-L. 1. Januar 2019, 14:21

    Hallo,
    „Auch das Halten oder Parken ist auf einem Fußgängerüberweg laut StVO sowie bis zu 5 Meter davor nicht erlaubt.“ Wo genau in der STVO steht das?

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2019, 16:33

      Hallo Gerhard,

      das entsprechende Verbot ist der Anlage 2 StVO unter Zeichen 293 zu entnehmen.

      – Die Redaktion

  • CM 28. November 2018, 11:16

    Hallo Busgeld-Team,

    der Abstand von 5 Metern vor dem Fußgängerüberweg, der für das Parken gilt, gilt dieser lediglich wenn man am Straßenrand parkt oder auch wenn das Fahrzeug komplett auf dem Bürgersteig steht? Der Abstand gilt ja lediglich dafür, die Sichtbarkeit des Schildes nicht zu beeinträchtigen, oder?

    Besten Dank für eine Antwort!

  • H.wilhelm 20. Mai 2018, 22:06

    Ich bin vom ein Pkw überfahren und ehr wollte noch weider fahren mein Mann hat ihn gestoppt und ich könnte meine Füß raus Sehen ehr war genervt und hat mich rum geschrien weil ich mit ein Füß auf die Straße und die andre auf dem Gehweg ich werde voraussichtlich operiert werden was sagen da zu??

    • bussgeld-info.de 22. Mai 2018, 9:10

      Hallo H. Wilhelm

      Wir dürfen keine Rechtsberatung geben und empfehlen Ihnen einen Anwalt mit den Details Ihres Falls zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • A 16. August 2017, 1:32

    Ich bin heute an einem Fusgängerüberweg angefahren,hab meine geschwindigkeit reduziert da ein fußgänger auf dem gehweg war er hat keine andeutung gemacht das er die straße überqueren möchte deshalb bin ich mit reduzierter geschwindigkeit weiter gefahren als ich den fußgöngerüberweg fast überquert habe wollte die person den Fußgängerüberweg überqueren nachdem ich weiter gefahren bin weil als die person rüber wollte ich schon lange mehr als die hälft vom zebrastreifen überquert habe dann hat der Fußgänger ein foto von meinem kennzeichen gemachg was erwartet mich nun.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:06

      Hallo,
      warten Sie erst einmal ab, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid kommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • detlev w. 13. Juni 2017, 11:47

    Man sieht immer an Bedarfsampeln mit lediglich dem Fußgängerzeichen das diese von Radfahrern betätigt werden. Dann wird wieder aufgestiegen und bei grünem Männchen losgradelt .
    Ist das erlaubt oder muß die Strassenseite Fahrrad schiebend gewechselt werden ?

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:34

      Hallo detlev w.,

      sofern ein Radfahrer sein Fahrrad schiebt, gilt er als Fußgänger, sodass er sich an die Fußgängerampeln zu halten hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • P. 21. Februar 2017, 17:55

    Wie ist ein Radfahrer, der auf dem Fahrrad den Zebrastreifen überqueren will, zu beurteilen? Mit freundlichen Gruß M. P.

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 10:40

      Hallo,

      Radfahrer müssen – genau wie Fahrzeuge – den Fußgängern an Fußgängerüberwegen Vorrang gewähren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • G. 25. April 2017, 16:52

      Der Fahrradfahrer ist kein Fußgänger. Er ist erst Fußgänger wenn er absteigt und sein Fahrrad über den Zebrasteifen schiebt. Dann gelten auch für Ihn die gleichen Gesetze wie für Fußgänger.
      Wenn er mit dem Fahrrad aber einfach rüber fährt, ist das so als wenn er ihrgendwo die Strasse überquert.
      Er hat dann nicht die Rechte wie ein Fußgänger.
      Der Autofahrer darf hier weiterfahren.
      Er sollte aber bei dem Recht auf den schwächeren Teilnehmer auch das überdenken.

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