Bußgeldkatalog: Handy am Steuer verbotswidrig genutzt

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Während der Fahrt das Handy am Steuer zu benutzen, ist nicht gestattet, sofern dieses für die Nutzung aufgenommen oder gehalten wird. Nur über eine Freisprecheinrichtung dürfen Autofahrer während der Fahrt telefonieren. Fahrer, die telefonieren, simsen oder in anderer Weise mit Ihrem Handy am Steuer hantieren, können sich nicht ausreichend auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Bei einem Verstoß fallen deshalb nicht nur hohe Bußgelder an. Hier der Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer im Überblick:

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Das Handy am Steuer benutzt (als Fahrer eines Kfz)100 EUR1Hier prüfen **
- mit Gefähr­dung150 EUR21 MonatHier prüfen **
- mit Sach­beschä­digung200 EUR21 MonatHier prüfen **
Das Handy beim Rad­fahren benutzt55 EUR

Bußgeldrechner zum Handy am Steuer: Welche Strafe droht?

FAQ – Handy am Steuer

Was kostet es, mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden?

Das Handy am Steuer verbotswidrig zu benutzen, kostet 100 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro erhöhen. Außerdem kann neben zwei Punkten in Flensburg dann zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Einen Überblick zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Welche Konsequenzen hat der Handyverstoß in der Probezeit?

Es handelt sich um einen A-Verstoß, wenn Sie das Handy am Steuer verbotswidrig nutzen. Wurden Sie dabei ertappt und war es Ihr erster A-Verstoß in der Probezeit, verlängert sich diese um 2 weitere Jahre. Zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt worden: Was droht?

Bei Wiederholungstaten kann sich das Bußgeld erhöhen und evtl. auch ein Fahrverbot von 1 Monat verhangen werden. Ob das passiert oder doch nur der Regelsatz gefordert wird (100 € Bußgeld + 1 Punkt) liegt im Ermessen der Bußgeldstelle.

Kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen?

Ja. Nicht in jedem Fall muss das Handy am Steuer zu einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit führen, für die lediglich ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot anfallen. Führt die verbotswidrige Nutzung von einem Smartphone am Steuer zum Beispiel zu einem Unfall mit Personenschaden, kann auch eine Straftat vorliegen (z. B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung). In diesem Fall kann dem Beschuldigten eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.

Weiterführende Informationen zum Handy am Steuer

Video: Wann handelt es sich um einen Handyverstoß und was kostet das?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Telefonieren am Steuer als Unfallrisiko: Handys beeinträchtigen die Aufmerksamkeit des Fahrers

Ein Handy am Steuer zieht ein Bußgeld nach sich
Verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer: Welches Bußgeld sieht der Gesetzgeber vor?

Um sämtlichen Anforderungen im Straßenverkehr gerecht werden zu können, müssen Autofahrer ihre volle Konzentration zu jedem Zeitpunkt auf die aktuelle Verkehrslage richten. Handys und andere Kommunikationsgeräte sind hier eine unerwünschte Ablenkung, insbesondere wenn diese hierfür aufgenommen werden. Mit nur einer Hand am Lenkrad und dem Handy am Ohr kann sich die Reaktionszeit drastisch erhöhen. Plötzlich auftretende Gefahren oder Hindernisse können dann ggf. nicht mehr rechtzeitig erkannt werden, ein Unfall ist dann häufige Folge. Das Telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer muss aus diesem Grund genauso unterlassen werden wie sonstige Ablenkungen, die das Mobiltelefon bereithält. Sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Wann dürfen Sie Ihr Handy am Steuer benutzen und wann nicht?

Die Regelungen bezüglich der Handynutzung am Steuer sind eindeutig: Ist der Motor in Betrieb, ist das Handy für den
Autofahrer tabu. Doch nicht nur das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen ist untersagt. Das Verbot gilt auch für andere Kommunikationsgeräte. Dies ist in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig festgelegt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […] (Paragraph 23 Abs. 1a der StVO)

Nicht nur das Telefonieren am Steuer ist dabei untersagt, sondern sämtliche Tätigkeiten, die mit entsprechenden Geräten durchgeführt werden können. Allerdings wie gesagt nur, wenn Sie hierfür aufgenommen werden müssen. Die Nutzung vom Handy am Steuer ist also im Umkehrschluss gestattet, wenn Sie etwa eine Freisprecheinrichtung nutzen und das Handy zum Telefonieren am Steuer nicht aufnehmen müssen.

Telefonieren am Steuer über eine Freisprechanlage ist gestattet

Mit einer Freisprechanlage dürfen Sie sogar während einer Fahrt Telefonate erledigen; es ist eine weitere Möglichkeit, das Handyverbot im Auto auf legale Weise zu umgehen. Natürlich hat aber die allererste Priorität stets Ihre Konzentration! Gerade als ungeübter Fahranfänger sollten Sie möglicherweise auch dann auf das Handy am Steuer verzichten, wenn das Telefonat über Freisprecheinrichtung läuft, um unnötige Ablenkungen zu vermeiden. Oft gibt es übrigens die Möglichkeit, das Handy via Bluetooth mit dem Auto zu verbinden, in diesem Fall benötigen Sie keine extra Freisprechanlage. Es ist zudem auch erlaubt, die Sprachsteuerung des Handys zu verwenden und Nachrichten auf diese Weise zu diktieren.

Nutzung vom Handy am Steuer bei abgestelltem Motor erlaubt

Und es gibt eine weitere Ausnahme: Wenn der Motor des Fahrzeugs ausgestellt ist, dürfen Sie das Handy am Steuer sogar aufnehmen (vgl. § § 23 Abs. 1b StVO). Stehen Sie also zum Beispiel an einer roten Ampel oder vor einem geschlossenen Bahnübergang und schalten Sie den Motor Ihres Wagens aus, dürfen Sie das Handy am Steuer nutzen. Allerdings muss der Motor vollständig abgestellt sein. Die Nutzung einer Start-Stopp-Automatik genügt hier nicht. Zudem dürfen Sie den Verkehr auch nicht zu lange aus dem Blick lassen, um zum Beispiel beim Umschalten der Ampel nicht andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

Handy am Steuer als Navigationsgerät nutzen: Ist das verboten?

Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen
Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen

Moderne Handys verfügen über eine Vielzahl an nützlichen Funktionen. Mit einer GPS-Verbindung kann der eigene Standort ermittelt, und mit den passenden Apps kann daraus eine Route berechnet werden – ein Handy kann am Steuer somit auch ein Navigationsgerät ersetzen. Ist dies verboten? Nicht generell. Entscheidend ist, dass das Handy bei dieser Nutzungsvariante vom Autofahrer nicht in die Hand genommen werden muss. Wird ein spezieller Halter für das Handy auf dem Armaturenbrett montiert, kann das als Navigationsgerät eingestellte Handy dort angebracht werden. Es kann somit dem Fahrer Orientierungshilfe geben. Aber es muss mit der Sprachsteuerung bedient werden, während der Motor läuft oder darf den Blick des Fahrers nicht zu lange ablenken.

Solange der Fahrer nicht das Handy am Steuer nutzt, indem er es in die Hand nimmt, ist es also zulässig, das Smartphone als praktisches Navigationsgerät zu nutzen. Denn wenn beide Hände am Steuer sind und das Handy nicht aufgenommen werden muss, kann kein Bußgeld anfallen. Einen Halter für Ihr Handy erhalten Sie im Fachhandel. Achten Sie darauf, dass das Handy dort so stabil verstaut werden kann, dass es sich auch bei einer Vollbremsung nicht aus der Halterung löst. Es könnte dann Sie oder Ihre Beifahrer verletzten oder kaputt gehen.

Mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt: Wann droht der Führerscheinentzug?

Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar
Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar

Fahranfänger in der Probezeit stehen nach dem Erwerb ihres Führerscheins noch einige Zeit unter strengerer Beobachtung, obgleich Ihr Führerschein natürlich bereits als vollwertige Fahrerlaubnis gilt. In dieser Bewährungsphase sollen sie ihre Fahrpraxis verbessern und die Verkehrsregeln verinnerlichen. Gleichzeitig können bei gravierenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht während dieser Zeit zusätzlich zu Bußgeldern und Co besondere Probezeitmaßnahmen ergriffen werden. Diese dienen der Verkehrserziehung. Fehlerhaftem Verhalten soll so frühzeitig entgegengewirkt werden. Allerdings hat nicht jede Zuwiderhandlung solche Folgen. Relevant für eine entsprechende Maßnahme sind lediglich solche, die als A- und B-Verstoß eingeordnet sind.

Das unzulässige Hantieren oder Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird für Fahranfänger in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet: Wird ein Fahranfänger mit dem Handy am Steuer geblitzt, so kommen neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch Probezeitmaßnahmen zu. Welche genau, richtet sich nach dem Einzelfall:

  1. Wurden Sie in er Probezeit mit dem Handy am Steuer am Steuer erwischt und handelte es sich dabei um Ihren ersten A-Verstoß, dann erfolgt die Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre. Zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen.
  2. War Ihre Probezeit bereits aufgrund früherer Verstöße verlängert worden und wurden Sie nun mit dem Handy am Steuer erwischt, dann kommt es zu einer Verwarnung. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
  3. Kommt es hiernach erneut zu einem A-Verstoß, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie diese dann neu beantragen.

Eine Freisprecheinrichtung und der Einsatz der Sprachsteuerung beim mobilen Telefon können hier eine Menge Geld einsparen; gerade Fahranfänger, die bereits mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, sollten rechtzeitig darüber nachdenken, ob sie von dieser Technik Gebrauch machen wollen. Denn auch mit einem Probeführerschein ist dies legal.

Wie beweist die Polizei den Verstoß „Handy am Steuer“? Geblitzt oder angehalten worden?

Telefonieren am Steuer ist verboten
Telefonieren am Steuer ist verboten

Bei der Verkehrsüberwachung können Verstöße gegen die Regeln zum Handy am Steuer direkt von Polizeibeamten erfasst werden. Außerdem nehmen Blitzer diese Verkehrsordnungswidrigkeit meist durch Zufall mit auf. Denn bekanntermaßen wird bei der Überwachung von Ampeln oder der Geschwindigkeitskontrolle im Zuge eines Blitz-Vorganges auch immer ein Beweisfoto vom Fahrer angefertigt. Wenn Sie auf diesem beim Telefonieren am Steuer zu erkennen sind oder offensichtlich ein Handy am Steuer in der Hand halten, so wird das Foto an die Bußgeldbehörde weitergeleitet, und Sie erhalten bald einen Bußgeldbescheid. Das der Geschwindigkeitsblitzer nur auslöst, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, kommt zu dem Bußgeld für das Handy am Steuer auch noch eines aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung laut entsprechender Tatbestände im Bußgeldkatalog.

Handy am Steuer: Kann die Strafe mit anderen Verstößen kombiniert werden?

Ein einzelner Bußgeldbescheid kann also sogar mehrere Verstöße gegen das Verkehrsrecht ausweisen: Handy am Steuer plus Geschwindigkeitsüberschreitung beispielsweise. Bezahlen müssen Sie in diesem Fall das Bußgeld für den schwerer wiegenden Verstoß (aufgrund vorliegender Tateinheit). Das Handyverbot im Auto gilt aber selbstverständlich nur für den Fahrer. Andere Autoinsassen müssen ihre Handynutzung nicht einschränken.

Sind Blitzerapps auf dem Handy legal?

Die Installation von Apps auf dem Handy, die die nächsten Blitzerstationen anzeigen, ist für Fahrer untersagt. Im Bußgeldkatalog gibt es hierzu einen eigenen Tatbestand. Dieser besagt, dass keine technischen Geräte im Auto mitgeführt werden dürfen, welche „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen“ anzeigen. Missachten Sie dieses Verbot, so müssen Sie einen Bußgeldbescheid von 75 Euro bezahlen, und auch einen Punkt gibt es dafür in Flensburg.

Wiederholungstäter bei Verstößen mit Handy am Steuer können Fahrverbot erhalten

In der Bußgeldtabelle ist für die Verkehrsordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ kein Fahrverbot für den Grundtatbestand vorgesehen (ohne Gefährdung oder Sachschaden). Allerdings kann nach § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) dennoch ausnahmsweise eines verhängt werden. Diese Möglichkeit haben die Behörden zum Beispiel immer dann, wenn jemand wiederholt beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde. Wurden Sie also bereits mehrfach mit dem Handy am Steuer geblitzt oder auf anderem Wege ertappt, kann dieses wiederholte Fehlverhalten als „Vorsatz“ bzw. „Beharrlichkeit“ ausgelegt werden. In solchen Fällen kann die Behörde ein irreguläres Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen. Auch die Bußgelder können im Zuge dessen erhöht werden. Somit können aus dem für das Handy am Steuer anfallenden Bußgeld von 100 Euro beispielsweise 200 Euro werden. Die Entscheidung obliegt dabei der zuständige Behörde.

Im Übrigen: Auch Radfahrer können ein Bußgeld bekommen, wenn Sie das Handy während der Fahrt unzulässig nutzen. Sie müssen dann ein Bußgeld von 55 Euro bezahlen. Für das Telefonieren am Steuer/Lenkrad sind Punkte oder ein Fahrverbot jedoch nicht vorgesehen.

Unfälle durch die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer

In den letzten Jahren wurden die handelsüblichen Handymodelle immer leistungsstärker. Für die Verbraucher heißt dies, dass sie mit dem kleinen Gerät viele Dinge auch unterwegs erledigen können. Das verlockt leider auch Autofahrer immer wieder, schnell mal das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen – und schlägt sich in den Unfallzahlen nieder. Experten befürchten, dass die Unfallursache „Handy am Steuer“ in den kommenden Jahren sogar noch zunehmen wird. Wie viele Unfälle tatsächlich durch die Unsitte „Telefonieren am Steuer“ entstehen, darüber herrscht Unklarheit.

Für die Polizei ist es meist nicht nachweisbar, ob die Beschuldigten ihr Handy unzulässig benutzt haben, ob sie ihre SMS gecheckt haben oder einen Blick auf aktuelle Facebook-Nachrichten warfen. Zudem wird in den seltensten Fällen jemand mit Handy am Steuer geblitzt – die Beweise für dieses Fehlverhalten sind rar. Es gibt allerdings erste Blitzer, die direkt Handyverstöße erfassen sollen. Erste Modelle sind bereits in den Niederlanden im Testeinsatz. Es könnte also durchaus sein, dass es künftig für Behörden leichter und die Gefahr für Fahrer größer wird, geblitzt zu werden mit dem Handy am Ohr.

Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen
Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen

Dunkelziffer bei der durch Handy am Steuer verursachten Unfälle

Somit kann man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, was die Anzahl der durch Handynutzung verursachten Unfälle betrifft. Immerhin geben 30 Prozent der Befragten in einer Studie aus dem Jahr 2011 zu, dass sie während der Fahrt Nachrichten auf ihrem Mobiltelefon lesen. Fast genauso viele (20 Prozent) schreiben auch selbst SMS, während sie sich eigentlich auf den Straßenverkehr konzentrieren sollten. Ein Kollisionsunfall mit tödlichem Ausgang ist leider auch schon nach wenigen Sekunden Unachtsamkeit möglich. Aus diesem Grund erscheint ein Bußgeld „Telefonieren“ angemessen. Mit einer Höhe von 100 Euro sanktioniert es das Vergehen des Telefonierens als Fahrer.

Unfall durch Telefonieren am Steuer verursacht: Zahlt die Versicherung?

Kommt es zu einem Unfall, und es wird festgestellt, dass der Unfallverursachende während des Unfallhergangs das Handy am Steuer benutzte, so ist das nun fällige Bußgeld das geringste Problem. Denn die Kfz-Versicherung kann dem Autofahrer, der trotz Handyverbot im Auto eines benutzte, „grobe Fahrlässigkeit“ vorwerfen und sich weigern, für den Schaden aufzukommen. Damit bleibt der Unfallverursacher auf einer hohen Summe sitzen – es ist also auch aus diesem Grund dringend angebracht, während einer Fahrt auf die Handynutzung zu verzichten.

Wichtig: Kam es durch die verbotswidrige Nutzung zu einem Unfall mit Personenschaden, kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen – auf Umwegen. In der Regel handelt es sich bei dem Tatbestand selbst um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Führt diese aber am Ende zu einer Straftat, kann ein Strafverfahren etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Welche Strafe am Ende für das Handy am Steuer droht, legt dann ein Strafgericht fest. Möglich sind Geld- und Freiheitsstrafen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,11 von 5)
Bußgeldkatalog: Handy am Steuer verbotswidrig genutzt
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

** Anzeige
{ 205 comments… Kommentar einfügen }
  • Gondal 6. Oktober 2015, 17:08

    Meine freund hasht 1 j. alt führoschein
    Noch in probezeit.

    Aüßern ort 37 mehr gefahr in Zoneb 100 darf

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 10:24

      Hallo Gondal,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h kommt es neben dem entsprechenden Bußgeld zur Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre und der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Friedrich 13. September 2015, 10:27

    Hallo,
    ausserorts nach Toleranz 42km/h und handy
    D.h. laut punktekatalog 2+1 Punkte
    Bleiben jetzt dadurch die Punkte 10jahre auf meinem Konto?
    Gibt’s eventuell eine Empfehlung ?

    MfG

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 8:42

      Hallo Friedrich,
      Punkte zählen für sich allein und verfallen unabhängig von anderen Punkten. Die 2 Punkte für die Geschwindigkeitsüberschreitung verfallen dementsprechend nach 5 Jahren. Der andere Punkt bleibt 2,5 Jahre auf Ihrem Punktekonto.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hassan.a 31. August 2015, 2:48

    Hallo
    Bin in der Probezeit
    wurde mit Handy am Ohr geblitzt
    Bin außerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug 8 km/h in 80er Zone zu schnell gefahren
    Brief von der Zentralen Bußgeldstelle ist schon da
    beide Verstöße werden bestraft
    Also
    Ich erhalten also Sanktionen aus der Bußgeldtabelle für beide Vergehen
    Was erwartet mich
    Verlängerung der Probezeit?
    Aufbau Seminar?
    Oder nur eine Geldstrafe?
    Danke

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:27

      Hallo,
      das Telefonieren ohne Freisprechanlage wird als B-Verstoß den weniger schwerwiegenden Verstößen zugeordnet. Er allein hat keine Auswirkungen. Erst bei einem weiteren B-Verstoß müssen Sie mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.
      Die überhöhte Geschwindigkeit gilt als A-Verstoß. Diese haben erst ab 20 km/h zu viel Probezeit-Maßnahmen zur Folge.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vasilij 9. August 2015, 11:26

    Hallo ich bin in der probezeit wurde verlängert wegen Alkohol am Steuer + Unfall. habe auch damals meinen Führerschein abgeben müssen für längere Zeit. Habe glaub meines wissen nach 3 oder 4 Punkte. (kein mpu machen müssen). Wurde heute auf der Autobahn geblitzt mit ca 10 kmh zu schnell und hatte mein Handy am Ohr. Es War ein fester blitzen. was würde den auf mich zukommen? Fahrverbot ? Bin arbeits technisch auf mein Führerschein angewiesen Danke für die antworten.

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 9:40

      Hallo Vasilij,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß. Diese wird allerdings erst ab 20 km/h mit Probezeitmaßnahmen geahndet. Bis 10 km/h außerorts zu schnell kostet 10 Euro. Bei dem Delikt „Handy am Steuer handelt es sich um einen B-Verstoß, dieser wird m it 60 Euro Bußgeld geahndet plus einen Punkt in Flensburg. Bei drei B-Verstößen oder zwei A-Verstößen in der verlängerten Probezeit droht der Fahrerlaubnisentzug. Es ist ratsam erstmal abzuwarten, wie die Behörden diese Tat sanktionieren, da dies in ihrem Ermessen liegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kai 7. August 2015, 17:09

    Hallo, bei uns wurde kurzfristig eine Baustelle eingerichtet. Ich bin da zwei mal innerhalb von 3 Stunden geblitzt wurden, einmal 26 zu schnell & einmal 29 zu schnell plus Handy. Bescheide sind beide an einen Tag gekommen, beim ersten 1 Punkt und Bußgeld beim zweiten nur für eine Tat Bußgeld aber zwei Punke. Bei zwei Punkten auf einmal, bedeutet dies Fahrverbot ?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 10:27

      Hallo Kai,

      2 Punkte ziehen in der Regel noch keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich; 3 „auf einmal“ hingegen schon. Ein Fahrverbot kann Ihnen aber trotzdem drohen, weil Sie als Wiederholungstäter behandelt werden könnten. Das bedeutet, Fahrer, die 2x innerhalb von 12 Monaten mit über 25 km/h zu schnell erwischt wurden, erhalten mitunter ein einmonatiges Fahrverbot. Ob dem so ist, liegt jedoch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rüyam 15. Juli 2015, 23:00

    Guten Tag

    Wenn ich vor kurzem mpu machen musste insgesamt 9 Punkte hab und dann nach dem erfolgreichen mpu mit einem Handy am Steuer erwischt werde
    Muss ich dann wieder zum mpu oder kriege ich ein Fahrverbot ?
    Weil mir gesagt wurde ich darf mir keinen weiteren Punkt leisten sonst wieder alles von vorne

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 13:58

      Hallo Rüyam,

      das Fahren mit dem Handy am Steuer hat einen Punkt in Flensburg zur Folge, daher folgt hier in der Regel keine MPU und auch kein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 9. Juli 2015, 13:15

    Hallo,

    ich wurde geblitzt mit 14 km/h zu schnell und hatte das Handy in der Hand.
    Ich hatte meinen Führerschein bereits abgegeben bezüglich Punkten. Habe ihn vor 3 Jahren nachdem sogenannten Idiotentest zurück bekommen. Seitdem hatte ich mir nix mehr zuschulden kommen, außer geringe Tempo Überschreitungen ca 4 in 3 Jahren. Muss ich Bedenken haben das ich meinen Führerschein abgeben muss?

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:00

      Hallo Timo,

      nein, die begangenen Ordnungswidrigkeiten ziehen keinen Führerscheinentzug und auch kein Fahrverbot nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lisa 17. Juni 2015, 14:40

    Hallo,

    Ich wurde vor über einem Monat mit Telefon im Auto erwischt. Vor ungefähr 2 Wochen erhielt ich einen Brief, der mich darüber informierte und wo ich auf der Rückseite hätte Einspruch erheben können bzw. Daten korrigieren können. Ich habe darauf nicht reagiert,weil alles korrekt war und ich ja bereits vor Ort alles zugegeben hatte. Kommt dann da jetzt noch ein Brief mit Zahlungsaufforderung etc. oder hätte das alles schon mit dem 1. Brief passieren müssen? Hab jetzt nur etwas Angst, dass ich was überlesen habe … ist ja nun schon ein Weilchen her.

    VG

    Lisa

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:50

      Hallo Lisa,

      Sie müssen sich hier um nichts kümmern, sondern können nur den Erhalt des Bußgeldbescheids abwarten. Erst dann müssen Sie das Bußgeld bezahlen. Bis jetzt haben Sie wohl nur einen Anhörungsbogen erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marina 12. Juni 2015, 19:37

    Hallo zusammen,
    Ich habe folgendes Problem, ich wurde vorgestern mit den Handy in der Hand von der zivilpolizei angehalten. Bin aber noch in der Probezeit…..was passiert jetzt?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:53

      Hallo Marina,

      der Verstoß „Handy am Steuer“ ist ein B-Verstoß, der keine direkten Auswirkungen auf Ihren Probezeit-Führerschein hat. Beachten Sie, dass ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt anfällt. Ein erneuter B-VErstoß führt zur Verlängerung der Probezeit und Sie müssen dann auch ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stephan 9. Juni 2015, 2:10

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid wegen Handynutzung am Steuer. Da ich eine Freisprechanlage im Auto habe,
    habe ich Einspruch eingelegt und ein Beweisfoto angefordert. Ein Foto existiert nicht, aber mir wurden in einem zweiten Schreiben Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50€ auf die 60€ draufgeschlagen. Es gibt nur einen POK als Zeuge, sonst nichts. Reicht dieser Zeuge, um den Bußgeldbescheid durchzukriegen? Muss ich das wirklich zahlen?
    Danke, LG

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:12

      Hallo Stephan,

      sofern Sie ein Polizeibeamter bei der Ordnungswidrigkeit beobachtet hat, kann dies tatsächlich als Beweis gelten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • dita 2. Juni 2015, 9:53

    Hallo ,
    Ich bin in einer 30ger Zone mit 50km geblitzt + unangeschnallt + am telefonieren war ich dabei!!
    Ich hoffe es fällt nicht so schlimm aus.
    Ich habe daraus gelernt!!!
    Lg.

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:42

      Hallo Dita,

      die Bußgeldbehörde kann jedes Vergehen einzeln, oder aber nur das Vergehen mit dem höchsten Bußgeld, ahnden. Es fallen die Sanktionen an, die Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dima 23. Mai 2015, 10:54

    Hallo ein Freund von mir wurde 2 mal mit dem Handy am Steuer gesehen, das erste mal gabs 60 Euro und 1 Punkt und das zweite mal kommt jetzt noch , das ganze innerhalb letzten 4 Monaten , gibt es da jetzt ein Fahrverbot ? Oder eine sehr hohe straffe ?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:39

      Hallo Dima,

      sofern die Behörde dies als Wiederholungstat sieht, kann sie das Bußgeld erhöhen und einen Monat Fahrverbot aussprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Toni 19. Mai 2015, 21:56

    Hallo wurde Außerorts bei zulässiger Geschwindigkeit (80 Kmh) mit 15 Kmh zu viel geblitzt und hab dabei Telefoniert
    der Busgeldbescheid ist schon gekommen und man kann sehen das ich das Handy in de Hand halte.
    Muss ich jetzt mit einen Fahrverbot rechnen
    normal fahr ich ja nur mit Head-Set aber an dem Tag hab ich´s vergessen.

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:56

      Hallo Toni,

      die beiden Vergehen – Handy am Steuer und eine Geschwindigkeitsüberschreitung – können getrennt oder zusammen sanktioniert werden. Das ist davon abhängig, ob die Behörde hier Tateinheit oder Tatmehrheit vermutet. Sie erhalten also entweder die Sanktionen aus der Bußgeldtabelle für beide Vergehen oder nur für das mit dem höheren Bußgeld, was hier der Handyverstoß sein dürfte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • manni 14. Mai 2015, 14:01

    Innerhalb von 2 Monaten 2 mal mit Handy am steuer erwischt was passiert jetzt als Strafe?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:50

      Hallo Manni,

      Sie erhalten für beide Vergehen jeweils einen Bußgeldbescheid. Zählen die Behörden die Wiederholung als „Vorsatz“ oder „Beharrliche Pflichtverletzung“, fallen erhöhte Bußgelder an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mohammad 6. Mai 2015, 20:26

    Guten Tag. Polizei hat mich mit Handy erwischt und dafür hab 60 Euro und ein Punkte bekommen würde nur wiesen wie lange bleibt die Punkte auf mein Akte.

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:15

      Hallo Mohammad,

      der Punkt für den Handyverstoß wird nach 2,5 Jahren von Ihrem Konto getilgt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lulaj 15. April 2015, 7:05

    Hallo Meine frage ist
    Polizei Hat mich mit Handy erwischt Was kann passieren

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:52

      Hallo,

      hier fällt ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • klaus 2. Mai 2015, 9:20

      Telefonieren mit Funktelefon bei stehendem Fahrzeug mit laufendem Motor greift dann auch der Tatbestand:
      „Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung: als Kraftfahrer bei laufendem Motor
      Bußgeld 60 EUR – Punkte 1“

      • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:09

        Hallo Klaus,

        solange der Motor aktiv ist, dürfen Sie als Fahrer kein Handy aufnehmen, auch wenn Sie beispielsweise an einer roten Ampel warten.
        Eine Ausnahme besteht für Autos mit einer Stopp-Start Automatik.

        Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mari 11. April 2015, 23:43

    ich wurde mit handy am steuer erwischt in der Probezeit und habe 1 punkt und 60€ straffe bekommen kann noch etwas auf mich zukommen?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:35

      Hallo Mari,

      da das Vergehen „Handy am Steuer“ ein B-Verstoß ist, hat es keine direkten Auswirkungen auf den Probezeit-Führerschein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melanie Richter 27. März 2015, 10:37

    Halle, meine Freundin wurde laut einer anderen Freundin beim los fahren mit den Dienstwagen von der Polizei (laufend) gesehen. Musste an einer Kreuzung anhalten, währenddessen wurde das Kennzeichen aufgeschrieben. Es besteht kein Foto. Kann meine Freundin belangt werden dafür?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:25

      Hallo Frau Richter,

      ja, Ihre Freundin kann einen Bußgeldbescheid erhalten, denn Polizeibeamten dürfen in diesem Fall die Tat zur Anzeige bringen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 23. März 2015, 12:20

    Hallo,
    ich fahre gelegentlich Bus. Gibt es gesonderte Vorschriften für Busse, bzw. Bussgelder ?
    z.B. Linien-, Gelegenheits-, Schülerverkehr
    – wann Warnblinker und wann nicht (Busshaltestellen)
    – Fahrerkarte wann ja und wann nein
    In unserer Firma hängen einige Schreiben vom Gewerbeverband und lt. meiner Ausbildung möchte ich schon wissen was wahr ist und wo ich es nachlesen kann.
    Gruss Peter

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:34

      Hallo Peter,

      vor allem sobald Fahrgäste transportiert werden, müssen Busfahrer einiges beachten. In diesem Fall benötigen Sie aber vor allem den entsprechenden Führerschein. An die Vorschriften vom Gewerbeverband können Sie sich aber sicher richten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • mes 11. März 2015, 22:32

    Hallo,
    Wurde innerorts mit 25 km/h und habdy am.ohr geblitzt.( Töchterchen war krank,konnte nicht klar denken)
    Bin zuletzt vor 8 jahren als jinger hecht mal 2 mal mit handy erwischt.muss ich befürchten das mein.lappen weggenommen wird

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:27

      Hallo,

      nein, ein Fahrverbot fällt wohl nicht an.
      Die Behörden können entweder beide oder nur eine der beiden Taten mit dem entsprechendem Bußgeldern bestrafen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevin 26. Februar 2015, 18:16

    Habe vor zwei Monaten ein Brief bekommen Wo Drin steht wegen Geschwindigkeitsbegrenzung das beim wiederholten Mal um 25km ausserort, dass mein Führerschein um einen Monat weg kommt. jetzt nun wurde ich heute beim Telefonieren am Steuer erwischt hatt das eine miteinander zu tun?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:48

      Hallo Kevin,

      nein, die einzelnen Verstöße werden gesondert behandelt. Beachten Sie aber, dass Sie Punkte auf Ihrem Flensburger Konto ansammeln und Ihren Führerschein somit gefährden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • kati 3. Februar 2015, 15:54

    Hallo ich wurde außerorts mit 15 kmh zu schnell geblitzt. Da meine Tochter das Handy aus der Tasche gekramt hatte hab ich mit ihr geschimpft und am Handy gehört ob jemand dran ist. Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Vielen dank fur eine Antwort!

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:15

      Hallo Kati,

      grundsätzlich können Sie immer Einspruch einlegen, mit Hilfe eines Anwalts, aber auch in Eigeninitiative. Ob der Einspruch jedoch erfolgreich verläuft, das steht auf einem anderen Blatt. Ein Gespräch mit einem Anwalt kann Ihnen bei dieser Frage weiterhelfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sabri 30. Januar 2015, 3:33

    Hallo ich habe am fahren handy telefonieren.wie ist das Bußgeld?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:44

      Hallo Sabri,

      es fällt ein Bußgeld von 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • stefan 14. März 2015, 22:53

        Guten Tag wie ist das wenn man in der Probezeit Mit Handy am steuer erwischt wird was droht mir ?

        • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:01

          Hallo Stefan,

          in diesem Fall liegt ein B-Verstoß vor, der vorerst noch keine weiteren Auswirkungen hat.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lena 22. Januar 2015, 12:20

    Hallo,

    ich wurde mit ca. 20-25 Km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt, zulässige Höchstgeschwindigkeit sind 80 Km/h, ich hatte zusätzlich noch ein Handy am Ohr, erhalte ich für diese beiden Vergehen ein Fahrverbot, laut Bußgeldrechner erhalte ich für die einzelnen Vergehen kein Fahrverbot aber wie ist es wenn sie zusammen fallen?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 12:06

      Hallo Lena,

      in der Regel werden beide Vergehen mit ihren jeweiligen Bußgeldern bestraft. Sollten Sie ohne ein Fahrverbot geahndet werden, müssen Sie auch kein Fahrverbot befürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Janine 14. Januar 2015, 9:57

    Hallo,
    stand an einer Kreuzung in der gerade aus spur. Diese hatte Rot länger als 1 Sekunde. Neben mir war eine links Abbieger Spur welche gerade grün hatte.Habe dann einen spur Wechsel vorgenommen um links abbiegen zu können. Blitzer hat dann ausgelöst aber nur einmal.
    Muss ich mir sorgen machen?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:32

      Hallo Janine,

      solange Sie die Haltelinie nicht überfahren haben, haben Sie ja keinen Rotlichtverstoß begangen. Demzufolge lag hier wahrscheinlich nur eine Fehlblitzung vor, die nicht weiter verfolgt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Timo 9. Januar 2015, 17:04

    Hallo
    Ist das Foto vom Blitzen allgemein schwarz weiß oder liegt das den Behörden in Farbe vor und bessere Qualität ??

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:36

      Hallo Timo,

      Sie können Akteneinsicht beantragen und dann das Beweisfoto auf seine Qualität überprüfen. Falls Sie das Bild bereits gesehen haben, müssen Sie nicht befürchten, dass den Behörden ein weiteres in besserer Qualität vorliegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • J 22. Dezember 2014, 19:53

    Hallo,
    womit muss man rechnen wenn man in der Probezeit in der 30er Zone mit 42 km/h geblitzt wurde, dabei das Handy zwar auf Lautsprecher und nicht am Ohr aber auf Brusthöhe in der Hand hatte und nicht angeschnallt war?
    LG

    • J 22. Dezember 2014, 19:54

      Innerorts …

    • bussgeld-info.de 29. Dezember 2014, 10:26

      Hallo,

      ob jedes dieser einzelnen Delikte bestraft wird, ist abhängig davon, ob die zuständigen Behörden hier Tateinheit oder Tatmehrheit sehen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer verkehrsberuhigten Straße ist ein Delikt, welches eine Verlängerung der Probezeit bedingt. Sie werden außerdem aufgefordert werden, ein Aufbauseminar zu besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Selin 10. Januar 2016, 23:03

        Liebes Bußgeld-Info-Team,
        Ich bin heute mit dem Handy am Steuer erwischt worden, habe einen Punkt bekommen und muss 60 Euro zahlen.
        Wie lange dauert es ungefähr bis der Brief Daheim ankommt?
        LG

        • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 9:50

          Hallo Selin,

          wann der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft, ist von der zuständigen Behörde abhängig. Normalerweise dauert es zwischen 4-8 Wochen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarah 8. Dezember 2014, 0:19

    Ich wollte nur anmerken, dass die Behörde das „Blitzerfoto“ NICHT als Beweis nehmen darf, wenn man mit dem Handy am Ohr erwischt wurde! Es darf nur benutzt werden, um die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtlich zu verfolgen!

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:05

      Hallo Sarah,

      liegt eine sogenannte „Tatmehrheit“ vor, dann können beide Verstöße regulär bestraft werden.
      Liegt dagegen eine „Tateinheit“ vor, dann wird nur das schwerere Vergehen sanktioniert.
      Ob die Behörden Tateinheit oder Tatmehrheit annehmen, liegt in deren Ermessen, weswegen hierzu keine einheitlichen Aussagen gemacht werden können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • thomas 2. Dezember 2014, 22:34

    Moin,
    Ich wurde außerorts mit 20 km/h zu schnell ohne Gurt und mit Handy am Ohr geblitzt…
    Was kann mich erwarten?!

    Gruß Thomas

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:37

      Hallo Thomas,

      je nach Entscheidung der Behörden, ob eine Tateinheit oder eine Tatmehrheit vorliegt, bekommen Sie Bußgelder und Punkte für beide Vergehen oder nur für das härter bestrafte Vergehen.
      Die Bußgelder zur Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nora 29. November 2014, 8:49

    Bitte um Meinung. Ich bin innerhalb von 4 Wochen dreimal geblitzt worden. Zuerst innerorts mit 25 Euro Bußgeld. Dann in einer 30iger Zohne mit Handy am Steuer. Hier kamen 88 Euro und 1 Punkt aufgrund des Handys. Und aktuell in einer 30iger zohne mit etwa 50kmh ohne Abzug. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 11:12

      Hallo Nora,

      nein, ein Fahrverbot müssen Sie noch nicht befürchten. Erst wer zweimal in einem Jahr mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 km/h erwischt wurde, erhält ein Fahrverbot von 1 Monat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.