Bußgeldkatalog: Handy am Steuer verbotswidrig genutzt

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Während der Fahrt das Handy am Steuer zu benutzen, ist nicht gestattet, sofern dieses für die Nutzung aufgenommen oder gehalten wird. Nur über eine Freisprecheinrichtung dürfen Autofahrer während der Fahrt telefonieren. Fahrer, die telefonieren, simsen oder in anderer Weise mit Ihrem Handy am Steuer hantieren, können sich nicht ausreichend auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Bei einem Verstoß fallen deshalb nicht nur hohe Bußgelder an. Hier der Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer im Überblick:

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Das Handy am Steuer benutzt (als Fahrer eines Kfz)100 EUR1Hier prüfen **
- mit Gefähr­dung150 EUR21 MonatHier prüfen **
- mit Sach­beschä­digung200 EUR21 MonatHier prüfen **
Das Handy beim Rad­fahren benutzt55 EUR

Bußgeldrechner zum Handy am Steuer: Welche Strafe droht?

FAQ – Handy am Steuer

Was kostet es, mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden?

Das Handy am Steuer verbotswidrig zu benutzen, kostet 100 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro erhöhen. Außerdem kann neben zwei Punkten in Flensburg dann zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Einen Überblick zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Welche Konsequenzen hat der Handyverstoß in der Probezeit?

Es handelt sich um einen A-Verstoß, wenn Sie das Handy am Steuer verbotswidrig nutzen. Wurden Sie dabei ertappt und war es Ihr erster A-Verstoß in der Probezeit, verlängert sich diese um 2 weitere Jahre. Zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt worden: Was droht?

Bei Wiederholungstaten kann sich das Bußgeld erhöhen und evtl. auch ein Fahrverbot von 1 Monat verhangen werden. Ob das passiert oder doch nur der Regelsatz gefordert wird (100 € Bußgeld + 1 Punkt) liegt im Ermessen der Bußgeldstelle.

Kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen?

Ja. Nicht in jedem Fall muss das Handy am Steuer zu einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit führen, für die lediglich ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot anfallen. Führt die verbotswidrige Nutzung von einem Smartphone am Steuer zum Beispiel zu einem Unfall mit Personenschaden, kann auch eine Straftat vorliegen (z. B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung). In diesem Fall kann dem Beschuldigten eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.

Weiterführende Informationen zum Handy am Steuer

Video: Wann handelt es sich um einen Handyverstoß und was kostet das?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Telefonieren am Steuer als Unfallrisiko: Handys beeinträchtigen die Aufmerksamkeit des Fahrers

Ein Handy am Steuer zieht ein Bußgeld nach sich
Verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer: Welches Bußgeld sieht der Gesetzgeber vor?

Um sämtlichen Anforderungen im Straßenverkehr gerecht werden zu können, müssen Autofahrer ihre volle Konzentration zu jedem Zeitpunkt auf die aktuelle Verkehrslage richten. Handys und andere Kommunikationsgeräte sind hier eine unerwünschte Ablenkung, insbesondere wenn diese hierfür aufgenommen werden. Mit nur einer Hand am Lenkrad und dem Handy am Ohr kann sich die Reaktionszeit drastisch erhöhen. Plötzlich auftretende Gefahren oder Hindernisse können dann ggf. nicht mehr rechtzeitig erkannt werden, ein Unfall ist dann häufige Folge. Das Telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer muss aus diesem Grund genauso unterlassen werden wie sonstige Ablenkungen, die das Mobiltelefon bereithält. Sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Wann dürfen Sie Ihr Handy am Steuer benutzen und wann nicht?

Die Regelungen bezüglich der Handynutzung am Steuer sind eindeutig: Ist der Motor in Betrieb, ist das Handy für den
Autofahrer tabu. Doch nicht nur das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen ist untersagt. Das Verbot gilt auch für andere Kommunikationsgeräte. Dies ist in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig festgelegt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […] (Paragraph 23 Abs. 1a der StVO)

Nicht nur das Telefonieren am Steuer ist dabei untersagt, sondern sämtliche Tätigkeiten, die mit entsprechenden Geräten durchgeführt werden können. Allerdings wie gesagt nur, wenn Sie hierfür aufgenommen werden müssen. Die Nutzung vom Handy am Steuer ist also im Umkehrschluss gestattet, wenn Sie etwa eine Freisprecheinrichtung nutzen und das Handy zum Telefonieren am Steuer nicht aufnehmen müssen.

Telefonieren am Steuer über eine Freisprechanlage ist gestattet

Mit einer Freisprechanlage dürfen Sie sogar während einer Fahrt Telefonate erledigen; es ist eine weitere Möglichkeit, das Handyverbot im Auto auf legale Weise zu umgehen. Natürlich hat aber die allererste Priorität stets Ihre Konzentration! Gerade als ungeübter Fahranfänger sollten Sie möglicherweise auch dann auf das Handy am Steuer verzichten, wenn das Telefonat über Freisprecheinrichtung läuft, um unnötige Ablenkungen zu vermeiden. Oft gibt es übrigens die Möglichkeit, das Handy via Bluetooth mit dem Auto zu verbinden, in diesem Fall benötigen Sie keine extra Freisprechanlage. Es ist zudem auch erlaubt, die Sprachsteuerung des Handys zu verwenden und Nachrichten auf diese Weise zu diktieren.

Nutzung vom Handy am Steuer bei abgestelltem Motor erlaubt

Und es gibt eine weitere Ausnahme: Wenn der Motor des Fahrzeugs ausgestellt ist, dürfen Sie das Handy am Steuer sogar aufnehmen (vgl. § § 23 Abs. 1b StVO). Stehen Sie also zum Beispiel an einer roten Ampel oder vor einem geschlossenen Bahnübergang und schalten Sie den Motor Ihres Wagens aus, dürfen Sie das Handy am Steuer nutzen. Allerdings muss der Motor vollständig abgestellt sein. Die Nutzung einer Start-Stopp-Automatik genügt hier nicht. Zudem dürfen Sie den Verkehr auch nicht zu lange aus dem Blick lassen, um zum Beispiel beim Umschalten der Ampel nicht andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

Handy am Steuer als Navigationsgerät nutzen: Ist das verboten?

Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen
Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen

Moderne Handys verfügen über eine Vielzahl an nützlichen Funktionen. Mit einer GPS-Verbindung kann der eigene Standort ermittelt, und mit den passenden Apps kann daraus eine Route berechnet werden – ein Handy kann am Steuer somit auch ein Navigationsgerät ersetzen. Ist dies verboten? Nicht generell. Entscheidend ist, dass das Handy bei dieser Nutzungsvariante vom Autofahrer nicht in die Hand genommen werden muss. Wird ein spezieller Halter für das Handy auf dem Armaturenbrett montiert, kann das als Navigationsgerät eingestellte Handy dort angebracht werden. Es kann somit dem Fahrer Orientierungshilfe geben. Aber es muss mit der Sprachsteuerung bedient werden, während der Motor läuft oder darf den Blick des Fahrers nicht zu lange ablenken.

Solange der Fahrer nicht das Handy am Steuer nutzt, indem er es in die Hand nimmt, ist es also zulässig, das Smartphone als praktisches Navigationsgerät zu nutzen. Denn wenn beide Hände am Steuer sind und das Handy nicht aufgenommen werden muss, kann kein Bußgeld anfallen. Einen Halter für Ihr Handy erhalten Sie im Fachhandel. Achten Sie darauf, dass das Handy dort so stabil verstaut werden kann, dass es sich auch bei einer Vollbremsung nicht aus der Halterung löst. Es könnte dann Sie oder Ihre Beifahrer verletzten oder kaputt gehen.

Mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt: Wann droht der Führerscheinentzug?

Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar
Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar

Fahranfänger in der Probezeit stehen nach dem Erwerb ihres Führerscheins noch einige Zeit unter strengerer Beobachtung, obgleich Ihr Führerschein natürlich bereits als vollwertige Fahrerlaubnis gilt. In dieser Bewährungsphase sollen sie ihre Fahrpraxis verbessern und die Verkehrsregeln verinnerlichen. Gleichzeitig können bei gravierenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht während dieser Zeit zusätzlich zu Bußgeldern und Co besondere Probezeitmaßnahmen ergriffen werden. Diese dienen der Verkehrserziehung. Fehlerhaftem Verhalten soll so frühzeitig entgegengewirkt werden. Allerdings hat nicht jede Zuwiderhandlung solche Folgen. Relevant für eine entsprechende Maßnahme sind lediglich solche, die als A- und B-Verstoß eingeordnet sind.

Das unzulässige Hantieren oder Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird für Fahranfänger in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet: Wird ein Fahranfänger mit dem Handy am Steuer geblitzt, so kommen neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch Probezeitmaßnahmen zu. Welche genau, richtet sich nach dem Einzelfall:

  1. Wurden Sie in er Probezeit mit dem Handy am Steuer am Steuer erwischt und handelte es sich dabei um Ihren ersten A-Verstoß, dann erfolgt die Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre. Zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen.
  2. War Ihre Probezeit bereits aufgrund früherer Verstöße verlängert worden und wurden Sie nun mit dem Handy am Steuer erwischt, dann kommt es zu einer Verwarnung. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
  3. Kommt es hiernach erneut zu einem A-Verstoß, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie diese dann neu beantragen.

Eine Freisprecheinrichtung und der Einsatz der Sprachsteuerung beim mobilen Telefon können hier eine Menge Geld einsparen; gerade Fahranfänger, die bereits mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, sollten rechtzeitig darüber nachdenken, ob sie von dieser Technik Gebrauch machen wollen. Denn auch mit einem Probeführerschein ist dies legal.

Wie beweist die Polizei den Verstoß „Handy am Steuer“? Geblitzt oder angehalten worden?

Telefonieren am Steuer ist verboten
Telefonieren am Steuer ist verboten

Bei der Verkehrsüberwachung können Verstöße gegen die Regeln zum Handy am Steuer direkt von Polizeibeamten erfasst werden. Außerdem nehmen Blitzer diese Verkehrsordnungswidrigkeit meist durch Zufall mit auf. Denn bekanntermaßen wird bei der Überwachung von Ampeln oder der Geschwindigkeitskontrolle im Zuge eines Blitz-Vorganges auch immer ein Beweisfoto vom Fahrer angefertigt. Wenn Sie auf diesem beim Telefonieren am Steuer zu erkennen sind oder offensichtlich ein Handy am Steuer in der Hand halten, so wird das Foto an die Bußgeldbehörde weitergeleitet, und Sie erhalten bald einen Bußgeldbescheid. Das der Geschwindigkeitsblitzer nur auslöst, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, kommt zu dem Bußgeld für das Handy am Steuer auch noch eines aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung laut entsprechender Tatbestände im Bußgeldkatalog.

Handy am Steuer: Kann die Strafe mit anderen Verstößen kombiniert werden?

Ein einzelner Bußgeldbescheid kann also sogar mehrere Verstöße gegen das Verkehrsrecht ausweisen: Handy am Steuer plus Geschwindigkeitsüberschreitung beispielsweise. Bezahlen müssen Sie in diesem Fall das Bußgeld für den schwerer wiegenden Verstoß (aufgrund vorliegender Tateinheit). Das Handyverbot im Auto gilt aber selbstverständlich nur für den Fahrer. Andere Autoinsassen müssen ihre Handynutzung nicht einschränken.

Sind Blitzerapps auf dem Handy legal?

Die Installation von Apps auf dem Handy, die die nächsten Blitzerstationen anzeigen, ist für Fahrer untersagt. Im Bußgeldkatalog gibt es hierzu einen eigenen Tatbestand. Dieser besagt, dass keine technischen Geräte im Auto mitgeführt werden dürfen, welche „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen“ anzeigen. Missachten Sie dieses Verbot, so müssen Sie einen Bußgeldbescheid von 75 Euro bezahlen, und auch einen Punkt gibt es dafür in Flensburg.

Wiederholungstäter bei Verstößen mit Handy am Steuer können Fahrverbot erhalten

In der Bußgeldtabelle ist für die Verkehrsordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ kein Fahrverbot für den Grundtatbestand vorgesehen (ohne Gefährdung oder Sachschaden). Allerdings kann nach § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) dennoch ausnahmsweise eines verhängt werden. Diese Möglichkeit haben die Behörden zum Beispiel immer dann, wenn jemand wiederholt beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde. Wurden Sie also bereits mehrfach mit dem Handy am Steuer geblitzt oder auf anderem Wege ertappt, kann dieses wiederholte Fehlverhalten als „Vorsatz“ bzw. „Beharrlichkeit“ ausgelegt werden. In solchen Fällen kann die Behörde ein irreguläres Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen. Auch die Bußgelder können im Zuge dessen erhöht werden. Somit können aus dem für das Handy am Steuer anfallenden Bußgeld von 100 Euro beispielsweise 200 Euro werden. Die Entscheidung obliegt dabei der zuständige Behörde.

Im Übrigen: Auch Radfahrer können ein Bußgeld bekommen, wenn Sie das Handy während der Fahrt unzulässig nutzen. Sie müssen dann ein Bußgeld von 55 Euro bezahlen. Für das Telefonieren am Steuer/Lenkrad sind Punkte oder ein Fahrverbot jedoch nicht vorgesehen.

Unfälle durch die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer

In den letzten Jahren wurden die handelsüblichen Handymodelle immer leistungsstärker. Für die Verbraucher heißt dies, dass sie mit dem kleinen Gerät viele Dinge auch unterwegs erledigen können. Das verlockt leider auch Autofahrer immer wieder, schnell mal das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen – und schlägt sich in den Unfallzahlen nieder. Experten befürchten, dass die Unfallursache „Handy am Steuer“ in den kommenden Jahren sogar noch zunehmen wird. Wie viele Unfälle tatsächlich durch die Unsitte „Telefonieren am Steuer“ entstehen, darüber herrscht Unklarheit.

Für die Polizei ist es meist nicht nachweisbar, ob die Beschuldigten ihr Handy unzulässig benutzt haben, ob sie ihre SMS gecheckt haben oder einen Blick auf aktuelle Facebook-Nachrichten warfen. Zudem wird in den seltensten Fällen jemand mit Handy am Steuer geblitzt – die Beweise für dieses Fehlverhalten sind rar. Es gibt allerdings erste Blitzer, die direkt Handyverstöße erfassen sollen. Erste Modelle sind bereits in den Niederlanden im Testeinsatz. Es könnte also durchaus sein, dass es künftig für Behörden leichter und die Gefahr für Fahrer größer wird, geblitzt zu werden mit dem Handy am Ohr.

Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen
Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen

Dunkelziffer bei der durch Handy am Steuer verursachten Unfälle

Somit kann man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, was die Anzahl der durch Handynutzung verursachten Unfälle betrifft. Immerhin geben 30 Prozent der Befragten in einer Studie aus dem Jahr 2011 zu, dass sie während der Fahrt Nachrichten auf ihrem Mobiltelefon lesen. Fast genauso viele (20 Prozent) schreiben auch selbst SMS, während sie sich eigentlich auf den Straßenverkehr konzentrieren sollten. Ein Kollisionsunfall mit tödlichem Ausgang ist leider auch schon nach wenigen Sekunden Unachtsamkeit möglich. Aus diesem Grund erscheint ein Bußgeld „Telefonieren“ angemessen. Mit einer Höhe von 100 Euro sanktioniert es das Vergehen des Telefonierens als Fahrer.

Unfall durch Telefonieren am Steuer verursacht: Zahlt die Versicherung?

Kommt es zu einem Unfall, und es wird festgestellt, dass der Unfallverursachende während des Unfallhergangs das Handy am Steuer benutzte, so ist das nun fällige Bußgeld das geringste Problem. Denn die Kfz-Versicherung kann dem Autofahrer, der trotz Handyverbot im Auto eines benutzte, „grobe Fahrlässigkeit“ vorwerfen und sich weigern, für den Schaden aufzukommen. Damit bleibt der Unfallverursacher auf einer hohen Summe sitzen – es ist also auch aus diesem Grund dringend angebracht, während einer Fahrt auf die Handynutzung zu verzichten.

Wichtig: Kam es durch die verbotswidrige Nutzung zu einem Unfall mit Personenschaden, kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen – auf Umwegen. In der Regel handelt es sich bei dem Tatbestand selbst um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Führt diese aber am Ende zu einer Straftat, kann ein Strafverfahren etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Welche Strafe am Ende für das Handy am Steuer droht, legt dann ein Strafgericht fest. Möglich sind Geld- und Freiheitsstrafen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Denise 29. August 2016, 18:34

    Ich bin heute bei der Verkehrskontrolle raus sortiert worden , weil ich mein Handy in der Hand gehabt haben soll. Das Handy wurde aber nur von der MittelKonsole auf den BeifahrerSitz gelegt , da es runter rutschte. Dieses hab ich dem Polizisten auch so zu Protokoll gegeben. Wie verläuft das ganze jetzt weiter. Lt. Polizist bekomm ich trotzdem einen Bescheid , weil der Kollege das Handy in der Hand gesehen haben will.

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 11:06

      Hallo Denise,

      aus Sicht des Polizisten haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen und werden einen Bußgeldbescheid erhalten. Sie könnten gegen diesen Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, es zu einem Gerichtsprozess kommt und Sie diesen verlieren, können hohe Verfahrenskosten auf Sie zukommen. Von daher sollten Sie sich vor einem solchen Einspruch unbedingt von einem Anwalt beraten lassen, sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Antje 7. August 2016, 23:35

    Hallo, ich bin in Berlin (also innerorts) bei zugelassenen 50 km/h mit 57 km/h (Toleranz bereits abgezogen) geblitzt worden. Gestern kam vom Polizeipräsidenten in Berlin die schriftliche Verwarnung / Anhörung. Hier werden mir 15,00 EUR für die Geschwindigkeitsübertretung „in Rechnung gestellt“. Auf dem online einzusehenden Beweisfoto sieht man ganz deutlich, dass ich mit dem Handy am Ohr fahre, also telefoniere. Kann mir die gleiche Behörde mit einem gesonderten Schreiben noch das Telefonieren vorwerfen oder sind beide Taten erledigt, wenn ich die 15,00 EUR jetzt sofort bezahle. In Berlin gibt es doch m. E. für das Ahnden von Verkehrsverstößen nur die Polizei im Gegensatz zu anderen Antworten, wo die Kommune die Geschwindigkeit und die Polizei das Telefonieren jeweils getrennt sanktionieren kann / darf. Oder liege ich da falsch?? MfG

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:26

      Hallo Antje,

      ja, Verkehrsverstöße werden vom Polizeipräsident in Berlin geahndet. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie noch einen weiteren Bußgeldbescheid aufgrund des Telefonierens am Steuer erhalten. Allerdings sollte in Ihrem Fall Tateinheit vorliegen, sodass Sie für beide Verstöße zusammen lediglich einen Geldbetrag zahlen müssen. Warten Sie ab, ob das Telefonieren noch zusätzlich sanktioniert wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hulya 7. August 2016, 23:32

    Hallo ….wenn man mit handy und ohne gurt erwischt wird muss man direkt die strafe zahlen und wenn man kein geld dabei hat Führerschein abgeben und erst das geld bringen stimmt das… kann mich jemand hier informieren

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:27

      Hallo Hulya,

      in der Regel wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeschickt, den Sie dann innerhalb von zwei Wochen bezahlen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niklas T. 6. August 2016, 15:06

    Ich würde in der Probezeit mit 84km/h in einer 70er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und hatte zudem ein Handy am Ohr mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:44

      Hallo Niklas,

      es handelt sich um keinen A-Verstoß, weshalb Sie in der Regel neben den normalen Strafen keine Auswirkungen auf die Probezeit befürchten müssten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 2. August 2016, 8:30

    Guten Morgen,

    Meine Freundin ist soeben in einer 30 Zone (innerorts) geblitzt worden. (Max. 15 kmh zuviel)
    Sie sagt sie hätte ihr Smartphone zu diesem Zeitpunkt auch noch in der Hand gehabt aber nicht hoch gehalten.
    Das Problem ist sie hat in diesem Jahr schon mal ein bussgeld gezahlt und 1 Punkt erhalten (März 2016) wegen Handy in der Hand ( nicht telefoniert nur gehalten)
    Womit muss sie jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 10:09

      Hallo Maria,

      Theoretisch ist es möglich, dass bei einem wiederholten Handyverstoß ein höheres Bußgeld verlangt und eventuell sogar ein Fahrverbot verhängt wird. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, weshalb wir Ihnen in diesem Fall keine konkrete Information geben können. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt um Rat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mona 20. Juli 2016, 17:20

    Hallo,
    Ich wurde vor 3 Montagen mit Handy am Steuer geblitzt habe 1 Punkt und 80 Euro Bußgeld bekommen (10 kmh Geschwindigkeitsüberschreitung). Heute wurde ich innerorts wieder geblitzt bei ca 60 kmh wird mir jetzt mein Führerschein entzogen ?

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:32

      Hallo Mona,

      wenn Sie mit 10 km/h zu schnell innerhalb geschlossenere Ortschaften unterwegs waren, droht Ihnen ein Bußgeld von 15 Euro. Haben Sie dabei Ihr Handy am Steuer benutzt, sollten Sie zusätzlich mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Führerschein sollte Ihnen deshalb aber noch nicht entzogen werden. Welche Strafe Sie genau erhalten, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yesim M. 14. Juli 2016, 18:00

    Hallo,

    wurde innerorts mit 28km/h mehr und Handy am Ohr geblitz :( das doofe ist, ich bin noch in der Probezeit. Das wäre aber, falls es ausschlaggebend ist, meine „erste“ Tat.

    Liebe grüße..

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:16

      Hallo Yesim M.,

      Handy am Steuer gilt als sogenannter B-Verstoß, der beim erstmaligen Auftreten üblicherweise keine Folgen für die Probezeit nach sich zieht, aber mit 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg geahndet wird.

      Der Geschwindigkeitsverstoß ist ein A-Verstoß, der in der Regel mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet wird sowie eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars begründet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hanna 27. Juni 2016, 13:07

    Hallo,
    ich wurde gestern Innerorts mit 15 kmh zu viel geblitzt und hatte das Handy auf höhe des Schaltknüppels in der Hand. Vor vier Monaten wurde ich schoneinmal mit dem Handy erwischt. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 8:34

      Hallo Hanna,
      mit einem Fahrverbot müssen Sie nicht rechnen. Welche Strafe Sie erwartet, können Sie der Bußgeldtabelle im Text entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Piruzi 22. Juni 2016, 13:46

    Ich wurde Mitte April von der Polizei aufgrund des Telefonierens am Steuer angehalten und mir wurde mitgeteilt, dass ich in den nächsten 4 Wochen einen Bescheid über die Zahlung von 80€ erhalten werde. Bisher habe ich noch keine Post erhalten. In welchem Zeitraum sollte man diese bekommen und wann ist diese Tat verjährt, wenn ich keine Post bekomme?

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:22

      Hallo Piruzi,

      in der Regel ist ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten verjährt. Die Verjährungsfrist kann unter Umständen aber auch unterbrochen werden. Da die drei Monate bei Ihnen noch nicht vorüber sind, sollten Sie erst einmal davon ausgehen, dass Sie noch Post bekommen werden. Die Bearbeitung dauert manchmal eine Weile.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Angelo G. 5. Juni 2016, 18:40

    Hallo,

    Ich wurde heute von der Polizei angehalten da ich das Handy kurzerweil in der Hand und an meinem Körper hatte aber habe weder in Betrieb noch telefoniert.
    Habe dies auch so in meiner Aussage angegeben, dass ich das Handy nicht in Betrieb hatte und es auch nicht benutzt habe etc.

    Laut Rechtslage iat hierfür 60€ und ein Punkt fällig,

    Nach 23stvo (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

    Ist die Buße in meinem Falle also berechtigt, da ich das Handy eben nicht benutzt habe lediglich gehalten?

    Vielen dank

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:27

      Hallo Angelo,

      die Rechtslage ist für das ledigliche Halten eines Handys am Steuer nicht eindeutig, da es ebenfalls schwierig ist, einzuschätzen, ob Sie das Telefon wirklich nicht zum Telefonieren in der Hand gehalten haben. Ob sich ein Einspruch für Sie lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Seb 30. Mai 2016, 20:29

    Hallo ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen für das nutzen des Handys am Steuer jedoch habe ich es lediglich kurz in der Hand gehalten da es aus der mittelkonsole gefallen war und ich es dort wieder verstauen wollte. Natürlich hatte ich das große Glück bei dieser Handlung von 2 Polizisten beobachten worden zu sein. Wie ist hier die Grundlage? Man kann mir doch kein Bußgeld für das halten eines Gegenstandes verpassen, sonst hätten Raucher ein sehr großes Problem. Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 9:04

      Hallo Seb,
      tatsächlich ist es bereits verboten, das Handy in der Hand zu halten.

      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pia 12. Mai 2016, 13:00

    Hallo,
    Ich wurde vor 2 Wochen in der 80er Zone mit 15km/h drüber und Handy am Ohr geblitzt. Habe nun die Anhörung bekommen, wo beide Vergehen beschrieben sind. Sollte jetzt erstmal zu Stellung nehmen. Bin noch in der Probezeit. Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:06

      Hallo Pia,

      ein Geschwindigkeitsverstoß von 15 km/h außerorts wird üblicherweise mit 20 Euro geahndet. Die Benutzung des Handys schlägt in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche.
      Der Geschwindigkeitsverstoß wirkt sich außerdem auf Ihre Probezeit aus und führt zu einer Verlängerung um zwei Jahre. Zumeist kommt es außerdem zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der Handy-Verstoß zieht hinsichtlich der Probezeit keine Konsequenzen nach sich.
      Für das Ausfüllen des Anhörungsbogens haben Sie eine Woche Zeit. Sie sind nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zu den Verkehrsverstößen müssen Sie sich nicht äußern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Merve 4. Mai 2016, 15:29

    Hallo wurde vor 3 wochen geblitzt
    Habe heute einen brief erhalten das ich 17kmh innerorts zu schnell war. Auf dem blitzerfoto bin ich mit handy am ohr zu sehen. Es wurde mir ein betarc von 35 euro für die geschwindigkeitsüberschreitung in rechnung gestellt. Muss ich jetzt mit einem 2. Brief rechenn für das handy?
    Danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 9:22

      Hallo Merve,

      am Besten warten Sie noch ein paar Wochen ab. Es ist gut möglich, dass der Handyverstoß separat geahndet wird. Vielleicht bleibt es aber auch bei dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 16. April 2016, 1:34

    Hallo, ich wurde in der Baustelle bei 80 mit 100 geblitzt – ohne Gurt und mit Handy.
    Was kann mich erwarten?

    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:19

      Hallo Nicole,

      je nach Entscheidung der Behörden, ob eine Tateinheit oder eine Tatmehrheit vorliegt, bekommen Sie Bußgelder und Punkte für alle drei Vergehen oder nur für das härter bestrafte Vergehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Arthur 27. März 2016, 15:22

    Hallo,
    ich wurde mit dem Handy in der Hand aufgehalten von der Polizei das kostet 60€ und 1 Punkt muss ich ein Aufbauseminar machen?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:06

      Hallo Arthur,

      Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie sich noch in der Probezeit befinden. Der Verstoß gegen das Handyverbot ist ein sogenanntes B-Delikt. Für die Handynutzung am Steuer während der Probezeit ist beim ersten Vergehen demnach nicht gleich mit gesonderten Konsequenzen zu rechnen, aber natürlich muss das Handy-Bußgeld bezahlt werden. Doch wer ein zweites Mal gegen das Handyverbot verstößt und erwischt wird oder sich einen anderen Katalog-B- bzw. Katalog-A-Verstoß leistet, muss mit der Verlängerung der Probezeit und verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Arthurr 29. März 2016, 21:38

        Hatte davor schon ein A Verstoß also 21 zu schnell gefahren und jetzt der Punkt durch b Verstoß musste damals Aufbauseminar machen muss ich jetzt noch eins machen oder nur die Geldstrafe bezahlen ?

        • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:38

          Hallo Arthurr,

          ein erstmaliger B-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat in der Regel keine weiteren Sanktionen zur Folge.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • azir 25. Februar 2016, 10:18

    Guten Morgen .. Ich wurde einmal mit Handy am steuer angehalten bekomme aber 60€ strafe und einen Punkt ist mein erster b verstoss wird meine probezeit verlängert?

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:34

      Hallo Azir,

      in der Regel hat ein einmaliger B-Verstoß keine Auswirkungen auf die Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tanja W. 19. Februar 2016, 11:56

    Hallo ich wurde 2013 mit Handy am Steuer erwischt. Folge 1 Punkt ( alten punktesystem) und im Juni 2015 einen wegen vorfahrtmissachtung mit unfall. Wie wird das nach der punktereform gerechnet also ist der 1 Punkt schon wieder weg ? Oder hat sich das jetzt verlängert? Eine Antwort wäre nett.

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 12:12

      Hallo Tanja W.,

      alle Eintragungen vor Mai 2014 verjähren noch nach dem alten Punktesystem, das heißt in Ihrem Fall nach zwei Jahren (ab Rechtskraft). Alle Punkte nach Mai 2014 verjähren nach dem neuen System nach 2,5 Jahren. Genaue Informationen zu Ihrem Punktestand erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heidi 5. Februar 2016, 11:54

    was kommt auf mich zu 6km zu schnell auf der Landstrasse und handy am Ohr während der Probezeit

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:25

      Hallo Heidi,

      das kommt darauf an, ob hier Tateinheit oder Tatmehrheit gilt. In der Regel werden Sie auf jeden Fall ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg erhalten. Zudem können ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michelle 29. Januar 2016, 11:48

    Was erwartet mich wenn ich in der verlängerten Probezeit einen weiteren A Verstoß ( 30 Zone über 21 km geblitzt) und unabhängig von dem A Verstoß einen weiteren B Verstoß (Handy am Steuer) bekommen habe? Wird mir meine fahrerlaubnis entzogen?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:18

      Hallo Michelle,

      ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein weiterer B-Verstoß führt nicht zu gesonderten Konsequenzen. Ein zweiter B-Verstoß oder ein weiterer A-Verstoß hingegen können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra 6. Januar 2016, 10:13

    Hallo,
    heute Morgen wurde ich angehalten aufgrund eines Lesens einer Nachricht. Jedoch stand ich an einer Ampelkreuzung, die mit zwei Spuren versehen ist. Ich stand auf der linken Seite, neben mir ein weiteres Auto. Daneben, an einer Litfaßsäule, standen zwei Polizisten, die diesen Verstoß ihren Kollegen meldeten. Kann man soweit Einblick in ein Auto haben, wenn man das Handy unter dem Lenkrad „versteckt“? Inwieweit kann man Einspruch einlegen?
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 12:03

      Hallo Sandra,

      man kann durchaus erkennen, ob der Fahrer nach unten blickt und abgelenkt ist. Einen Einspruch können Sie jederzeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anja 3. Januar 2016, 18:21

    Liebes Bußgeld-Info-Team,
    ich wurde geblitzt: außerhalb geschlossener Ortschaft, 19 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit überschritten und mit Handy am Ohr…
    Der Zeugenfragebogen ist schon eingetroffen.
    Im Sommer macht mein Sohn Führerschein BF17. Kann ich als Begleitperson mitfahren??
    Viele Grüße von Anja

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:39

      Hallo Anja,

      als Begleitpersonen für das begeleitete Fahren mit 17 können alle Personen zugelassen sein, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen und maximal einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 16. Dezember 2015, 16:53

    Hallo,

    ich wurde vor einigen Tagen außerorts mit knapp 90 km/h laut Tacho in einer 70er-Zone geblitzt, soweit alles noch im Rahmen… Exakt während der Messung habe ich jedoch zu meinem Smartphone gegriffen, welches sich im oberen Bereich der Mittelkonsole in einer Handyhalterung befand, lediglich um den Bildschirm zu aktivieren (keine SMS schreiben, kein Anruf, etc.). Laut einiger OLG-Urteile und Wortlaut des Gesetzes (§ 23 Ia 1 StVO) muss das Handy ja „aufgenommen“ bzw. „gehalten“ werden, um den Tatbestand zu erfüllen; dies war ja definitiv nicht der Fall. Wie sieht es bezüglich der Beweislast aus? Ich gehe davon aus, dass das Handy selbst, nicht jedoch die Halterung auf dem Foto nicht zu sehen ist… Ich erwäge daher, Einspruch gegen den sehr wahrscheinlich bald folgenden Bußgeldbescheid einzulegen… sinnvoll?

    Ich könnte ja auch den Bescheid abwarten, eine rechtliche Einschätzung der Situation würde mich dann aber doch schon interessieren… ;)

    Vielen Dank vorab und Gruß

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:29

      Hallo Timo,

      in der Regel muss eindeutig nachweisbar, dass Sie das Handy bei der Fahrt in der Hand hielten. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab, um den exakten Tatvorwurf in Erfahrung zu bringen. Einen Widerspruch können Sie jederzeit innerhalb der 14-Tage-Frist nach Erhalt des Bußgeldbescheids einreichen. Über die Erfolgsaussichten kann Ihnen an dieser Stelle keine Auskunft gegeben werden, da wir nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich hierzu gegebenenfalls an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Matthias 9. Dezember 2015, 14:16

    Hallo zusammen,

    ich bin im Februar 2015 mit dem Handy am Steuer erwischt worden. 60,- € und 1 Punkt waren die Folge.

    Nun bin ich im Dezember 2015 nochmal mit dem Handy erwischt worden. Weiß jemand, ob hier schon ein Fahrverbot verhängt wird?

    Viele Grüße
    Matthias

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 12:17

      Hallo Matthias,

      es ist möglich, dass ein Fahrverbot droht, da einem Fahrer bei der Wiederholung einer Tat Beharrlichkeit vorgeworfen werden kann. Mitunter kann auch das Bußgeld höher ausfallen. Dies alles liegt jedoch in der Entscheidung der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Angela M. 4. Dezember 2015, 18:10

    Hallo,
    ich wurde vor 1 Woche mit dem Handy in der Hand von der Polizei´erwischt. (1Punkt)
    Heute kam ein schreiben das ich Innerort 24kmh zu schnell gefahren bin, auf dem Foto sieht man das ich ein Handy in der Hand halte nicht am Ohr. bekomme ich hier ein Punkt nur wegen dem dem zu schnell fahren oder kommt noch ein Punkt wegen dem Handy? muss ich ein Aufbauseminar machen? oder sogar mein Führerschein abgeben?

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 10:26

      Hallo Angela,

      in der Regel wird nur der schwerere Verstoß voll, der weniger gewichtige jedoch nur hälftig geahndet. Die Entscheidung obliegt dabei den Behörden.

      Ein Aufbauseminar kann angeordnet werden, sofern Sie sich in der Probezeit befinden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als A-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tarek 4. Dezember 2015, 11:28

    Hallo, ich habe da eine Frage die mich etwas beschäftigt.
    Also ich bin in der Probezeit, habe mir bist dato noch nie etwas „geleistet“.
    Nun ist mir gestern etwas doofes. Passiert. Ich bin innerorts 10 km/h zu schnell gefahren, das Handy am Ohr gehabt und geblitzt worden. Wie wird das nun behandelt? Muss ich mit einem Punkt mit einem aufbauseminar rechnen? Wird das kombiniert? Und wenn ja, wie sieht es dann aus für mich? Bin sehr verunsichert, da ich auf meinen Führerschein sehr angwiesen bin und das Geld für ein aufbauseminar auch nicht so locker sitzt.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 10:36

      Hallo Tarek,

      sofern Ihnen eindeutig nachgewiesen werden kann, dass Sie das Handy während der Fahrt nutzten, kann dies durchaus geahndet werden. In diesem Falle wäre nur der schwerere Verstoß voll, der geringere nur hälftig zu ahnden. Der Handyverstoß gilt als B-Verstoß. Bei einem erstmaligen B-Verstoß in der Probezeit sind in der Regel keine weiteren Sanktionen zu befürchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Holger 18. November 2015, 20:39

    Hallo,
    ich bin mit 37 km/h zu schnell bei 100 km/h auf der Autobahn geblitzt worden. Dabei schaue ich auf mein Handy, was in meiner Hand liegt auf Lenkradhöhe (Foto im Anhörungsbogen). Von dem Handy ist nur das obere Viertel zu sehen. Muss mir nachgewiesen werden, dass es sich um ein Handy handelt? Womit habe ich zu rechnen?
    Hinzukommt, das ich vor einem Jahr bereits einmal über 26 km/h zu schnell war. Wie genau ist der Abstand eines Jahres definiert, um noch als Wiederholungstäter zu gelten? Zustellung der Bescheide? Tag der Tat?

    Danke

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 12:37

      Hallo Holger,

      die Behörden müssen eindeutig nachweisen, dass es sich um ein Mobiltelefon handelt.

      Der Zeitraum des Jahres umfasst 12 Monate ab Rechtskraft des ersten Bescheides.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • yildiz 16. November 2015, 6:01

    Hallo ich bin 24 j. alt ich habe im Juni mein Führerschein für 6 Monate abgegeben. Im Dezember ist die sperre zu ende ich bin zwei mal geblitzt und 3 mal telefonieren und einmal fahrenlassen ohne Führerschein also jetzt muss ich eine mpu machen habe aber kein Geld für die Vorbereitung wert kann mir weiter helfen

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 12:27

      Hallo Yildiz,

      wenden Sie sich an Freunde und Bekannte oder nehmen Sie gegebenenfalls einen Kredit auf. Andernfalls können Sie auch weiterhin auf Ihren Führerschein verzichten, bis Sie die benötigte Summe angespart haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc 5. November 2015, 17:28

    Hallo,

    Jemand wurde mit Handy in der Hand (am Lenkrad) und Freisprecheinrichtung als Headset mit 39 statt 30 KMH in meinem Auto geblitzt. Es wurden jedoch nur die 15 € in Rechnung gestellt. Ich habe diese sicherheitshalber schon bezahlt und würde jetzt dennoch gerne noch weitere Fotos anfordern, damit ich weiß, wer mein Auto gefahren hat.

    Wenn die Behörde mir nun die Fotos schickt und dabei erkennt, dass da etwas in den Händen gehalten wurde, was auch ein Handy sein könnte, man kann es nicht wirklich erkennen – darf sie dann dennoch das auch nachträglich noch in Rechnung stellen, oder hat sich das durch die Zahlung des Bußgeldes bereits erledigt?

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 11:46

      Hallo Marc,

      sie haben die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und dabei das Blitzerfoto einzusehen. Es wurde bereits ein Vergehen bezahlt. Im Normalfall sollte hier kein nachträglicher Bußgeldbescheid kommen. Vermutlich haben die Beamten das Handy nicht als solches erkannt, da ein Headset getragen wurde. Möglicherweise können Sie einen Anwalt dazu befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janine 28. Oktober 2015, 11:56

    Hallo,
    ich wurde heute mit dem Handy am Steuer erwischt. Mir ist das leider schonmal passiert, knapp zwei Jahre her. Bin mir nicht ganz sicher. Andere Verstöße habe ich keine. Droht mit Sicherheit ein Fahrverbot, wenn es innerhalb dieser 2-Jahres Frist liegt?

    Danke und liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 11:46

      Hallo Janine,

      ein Handyverstoß am Steuer führt in der Regel nicht zu einem Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lisa Ho 23. Oktober 2015, 15:16

    Hallo,
    Ich bin heute mit ca. 26kmh zu schnell in einer 80iger Zone geblitzt worden. Zudem war ich nicht angeschnallt und habe ein Blick auf mein Handy geworfen was ich eig immer unten halte. War total in Gedanken.
    Nur was erwartet mich nun?

    Lg

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 9:33

      Hallo Lisa,
      26 km/h zu viel außerorts hat ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg zur Folge. Das Fahren ohne Sicherheitsgurt kostet 30 Euro und für das Handy am Steuer drohen 60 Euro und 1 Punkt. Es könnte sein, da alle Verstöße gleichzeitig passierten, dass nur der schwerwiegendste Verstoß geahndet wird, in Ihrem Fall die Geschwindigkeitsüberschreitung.
      Ihr Bussgeld-Info Team

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