Bußgeldkatalog: Handy am Steuer verbotswidrig genutzt

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Während der Fahrt das Handy am Steuer zu benutzen, ist nicht gestattet, sofern dieses für die Nutzung aufgenommen oder gehalten wird. Nur über eine Freisprecheinrichtung dürfen Autofahrer während der Fahrt telefonieren. Fahrer, die telefonieren, simsen oder in anderer Weise mit Ihrem Handy am Steuer hantieren, können sich nicht ausreichend auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Bei einem Verstoß fallen deshalb nicht nur hohe Bußgelder an. Hier der Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer im Überblick:

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Das Handy am Steuer benutzt (als Fahrer eines Kfz)100 EUR1Hier prüfen **
- mit Gefähr­dung150 EUR21 MonatHier prüfen **
- mit Sach­beschä­digung200 EUR21 MonatHier prüfen **
Das Handy beim Rad­fahren benutzt55 EUR

Bußgeldrechner zum Handy am Steuer: Welche Strafe droht?

FAQ – Handy am Steuer

Was kostet es, mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden?

Das Handy am Steuer verbotswidrig zu benutzen, kostet 100 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro erhöhen. Außerdem kann neben zwei Punkten in Flensburg dann zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Einen Überblick zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Welche Konsequenzen hat der Handyverstoß in der Probezeit?

Es handelt sich um einen A-Verstoß, wenn Sie das Handy am Steuer verbotswidrig nutzen. Wurden Sie dabei ertappt und war es Ihr erster A-Verstoß in der Probezeit, verlängert sich diese um 2 weitere Jahre. Zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt worden: Was droht?

Bei Wiederholungstaten kann sich das Bußgeld erhöhen und evtl. auch ein Fahrverbot von 1 Monat verhangen werden. Ob das passiert oder doch nur der Regelsatz gefordert wird (100 € Bußgeld + 1 Punkt) liegt im Ermessen der Bußgeldstelle.

Kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen?

Ja. Nicht in jedem Fall muss das Handy am Steuer zu einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit führen, für die lediglich ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot anfallen. Führt die verbotswidrige Nutzung von einem Smartphone am Steuer zum Beispiel zu einem Unfall mit Personenschaden, kann auch eine Straftat vorliegen (z. B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung). In diesem Fall kann dem Beschuldigten eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.

Weiterführende Informationen zum Handy am Steuer

Video: Wann handelt es sich um einen Handyverstoß und was kostet das?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Telefonieren am Steuer als Unfallrisiko: Handys beeinträchtigen die Aufmerksamkeit des Fahrers

Ein Handy am Steuer zieht ein Bußgeld nach sich
Verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer: Welches Bußgeld sieht der Gesetzgeber vor?

Um sämtlichen Anforderungen im Straßenverkehr gerecht werden zu können, müssen Autofahrer ihre volle Konzentration zu jedem Zeitpunkt auf die aktuelle Verkehrslage richten. Handys und andere Kommunikationsgeräte sind hier eine unerwünschte Ablenkung, insbesondere wenn diese hierfür aufgenommen werden. Mit nur einer Hand am Lenkrad und dem Handy am Ohr kann sich die Reaktionszeit drastisch erhöhen. Plötzlich auftretende Gefahren oder Hindernisse können dann ggf. nicht mehr rechtzeitig erkannt werden, ein Unfall ist dann häufige Folge. Das Telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer muss aus diesem Grund genauso unterlassen werden wie sonstige Ablenkungen, die das Mobiltelefon bereithält. Sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Wann dürfen Sie Ihr Handy am Steuer benutzen und wann nicht?

Die Regelungen bezüglich der Handynutzung am Steuer sind eindeutig: Ist der Motor in Betrieb, ist das Handy für den
Autofahrer tabu. Doch nicht nur das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen ist untersagt. Das Verbot gilt auch für andere Kommunikationsgeräte. Dies ist in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig festgelegt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […] (Paragraph 23 Abs. 1a der StVO)

Nicht nur das Telefonieren am Steuer ist dabei untersagt, sondern sämtliche Tätigkeiten, die mit entsprechenden Geräten durchgeführt werden können. Allerdings wie gesagt nur, wenn Sie hierfür aufgenommen werden müssen. Die Nutzung vom Handy am Steuer ist also im Umkehrschluss gestattet, wenn Sie etwa eine Freisprecheinrichtung nutzen und das Handy zum Telefonieren am Steuer nicht aufnehmen müssen.

Telefonieren am Steuer über eine Freisprechanlage ist gestattet

Mit einer Freisprechanlage dürfen Sie sogar während einer Fahrt Telefonate erledigen; es ist eine weitere Möglichkeit, das Handyverbot im Auto auf legale Weise zu umgehen. Natürlich hat aber die allererste Priorität stets Ihre Konzentration! Gerade als ungeübter Fahranfänger sollten Sie möglicherweise auch dann auf das Handy am Steuer verzichten, wenn das Telefonat über Freisprecheinrichtung läuft, um unnötige Ablenkungen zu vermeiden. Oft gibt es übrigens die Möglichkeit, das Handy via Bluetooth mit dem Auto zu verbinden, in diesem Fall benötigen Sie keine extra Freisprechanlage. Es ist zudem auch erlaubt, die Sprachsteuerung des Handys zu verwenden und Nachrichten auf diese Weise zu diktieren.

Nutzung vom Handy am Steuer bei abgestelltem Motor erlaubt

Und es gibt eine weitere Ausnahme: Wenn der Motor des Fahrzeugs ausgestellt ist, dürfen Sie das Handy am Steuer sogar aufnehmen (vgl. § § 23 Abs. 1b StVO). Stehen Sie also zum Beispiel an einer roten Ampel oder vor einem geschlossenen Bahnübergang und schalten Sie den Motor Ihres Wagens aus, dürfen Sie das Handy am Steuer nutzen. Allerdings muss der Motor vollständig abgestellt sein. Die Nutzung einer Start-Stopp-Automatik genügt hier nicht. Zudem dürfen Sie den Verkehr auch nicht zu lange aus dem Blick lassen, um zum Beispiel beim Umschalten der Ampel nicht andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

Handy am Steuer als Navigationsgerät nutzen: Ist das verboten?

Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen
Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen

Moderne Handys verfügen über eine Vielzahl an nützlichen Funktionen. Mit einer GPS-Verbindung kann der eigene Standort ermittelt, und mit den passenden Apps kann daraus eine Route berechnet werden – ein Handy kann am Steuer somit auch ein Navigationsgerät ersetzen. Ist dies verboten? Nicht generell. Entscheidend ist, dass das Handy bei dieser Nutzungsvariante vom Autofahrer nicht in die Hand genommen werden muss. Wird ein spezieller Halter für das Handy auf dem Armaturenbrett montiert, kann das als Navigationsgerät eingestellte Handy dort angebracht werden. Es kann somit dem Fahrer Orientierungshilfe geben. Aber es muss mit der Sprachsteuerung bedient werden, während der Motor läuft oder darf den Blick des Fahrers nicht zu lange ablenken.

Solange der Fahrer nicht das Handy am Steuer nutzt, indem er es in die Hand nimmt, ist es also zulässig, das Smartphone als praktisches Navigationsgerät zu nutzen. Denn wenn beide Hände am Steuer sind und das Handy nicht aufgenommen werden muss, kann kein Bußgeld anfallen. Einen Halter für Ihr Handy erhalten Sie im Fachhandel. Achten Sie darauf, dass das Handy dort so stabil verstaut werden kann, dass es sich auch bei einer Vollbremsung nicht aus der Halterung löst. Es könnte dann Sie oder Ihre Beifahrer verletzten oder kaputt gehen.

Mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt: Wann droht der Führerscheinentzug?

Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar
Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar

Fahranfänger in der Probezeit stehen nach dem Erwerb ihres Führerscheins noch einige Zeit unter strengerer Beobachtung, obgleich Ihr Führerschein natürlich bereits als vollwertige Fahrerlaubnis gilt. In dieser Bewährungsphase sollen sie ihre Fahrpraxis verbessern und die Verkehrsregeln verinnerlichen. Gleichzeitig können bei gravierenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht während dieser Zeit zusätzlich zu Bußgeldern und Co besondere Probezeitmaßnahmen ergriffen werden. Diese dienen der Verkehrserziehung. Fehlerhaftem Verhalten soll so frühzeitig entgegengewirkt werden. Allerdings hat nicht jede Zuwiderhandlung solche Folgen. Relevant für eine entsprechende Maßnahme sind lediglich solche, die als A- und B-Verstoß eingeordnet sind.

Das unzulässige Hantieren oder Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird für Fahranfänger in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet: Wird ein Fahranfänger mit dem Handy am Steuer geblitzt, so kommen neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch Probezeitmaßnahmen zu. Welche genau, richtet sich nach dem Einzelfall:

  1. Wurden Sie in er Probezeit mit dem Handy am Steuer am Steuer erwischt und handelte es sich dabei um Ihren ersten A-Verstoß, dann erfolgt die Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre. Zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen.
  2. War Ihre Probezeit bereits aufgrund früherer Verstöße verlängert worden und wurden Sie nun mit dem Handy am Steuer erwischt, dann kommt es zu einer Verwarnung. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
  3. Kommt es hiernach erneut zu einem A-Verstoß, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie diese dann neu beantragen.

Eine Freisprecheinrichtung und der Einsatz der Sprachsteuerung beim mobilen Telefon können hier eine Menge Geld einsparen; gerade Fahranfänger, die bereits mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, sollten rechtzeitig darüber nachdenken, ob sie von dieser Technik Gebrauch machen wollen. Denn auch mit einem Probeführerschein ist dies legal.

Wie beweist die Polizei den Verstoß „Handy am Steuer“? Geblitzt oder angehalten worden?

Telefonieren am Steuer ist verboten
Telefonieren am Steuer ist verboten

Bei der Verkehrsüberwachung können Verstöße gegen die Regeln zum Handy am Steuer direkt von Polizeibeamten erfasst werden. Außerdem nehmen Blitzer diese Verkehrsordnungswidrigkeit meist durch Zufall mit auf. Denn bekanntermaßen wird bei der Überwachung von Ampeln oder der Geschwindigkeitskontrolle im Zuge eines Blitz-Vorganges auch immer ein Beweisfoto vom Fahrer angefertigt. Wenn Sie auf diesem beim Telefonieren am Steuer zu erkennen sind oder offensichtlich ein Handy am Steuer in der Hand halten, so wird das Foto an die Bußgeldbehörde weitergeleitet, und Sie erhalten bald einen Bußgeldbescheid. Das der Geschwindigkeitsblitzer nur auslöst, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, kommt zu dem Bußgeld für das Handy am Steuer auch noch eines aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung laut entsprechender Tatbestände im Bußgeldkatalog.

Handy am Steuer: Kann die Strafe mit anderen Verstößen kombiniert werden?

Ein einzelner Bußgeldbescheid kann also sogar mehrere Verstöße gegen das Verkehrsrecht ausweisen: Handy am Steuer plus Geschwindigkeitsüberschreitung beispielsweise. Bezahlen müssen Sie in diesem Fall das Bußgeld für den schwerer wiegenden Verstoß (aufgrund vorliegender Tateinheit). Das Handyverbot im Auto gilt aber selbstverständlich nur für den Fahrer. Andere Autoinsassen müssen ihre Handynutzung nicht einschränken.

Sind Blitzerapps auf dem Handy legal?

Die Installation von Apps auf dem Handy, die die nächsten Blitzerstationen anzeigen, ist für Fahrer untersagt. Im Bußgeldkatalog gibt es hierzu einen eigenen Tatbestand. Dieser besagt, dass keine technischen Geräte im Auto mitgeführt werden dürfen, welche „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen“ anzeigen. Missachten Sie dieses Verbot, so müssen Sie einen Bußgeldbescheid von 75 Euro bezahlen, und auch einen Punkt gibt es dafür in Flensburg.

Wiederholungstäter bei Verstößen mit Handy am Steuer können Fahrverbot erhalten

In der Bußgeldtabelle ist für die Verkehrsordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ kein Fahrverbot für den Grundtatbestand vorgesehen (ohne Gefährdung oder Sachschaden). Allerdings kann nach § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) dennoch ausnahmsweise eines verhängt werden. Diese Möglichkeit haben die Behörden zum Beispiel immer dann, wenn jemand wiederholt beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde. Wurden Sie also bereits mehrfach mit dem Handy am Steuer geblitzt oder auf anderem Wege ertappt, kann dieses wiederholte Fehlverhalten als „Vorsatz“ bzw. „Beharrlichkeit“ ausgelegt werden. In solchen Fällen kann die Behörde ein irreguläres Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen. Auch die Bußgelder können im Zuge dessen erhöht werden. Somit können aus dem für das Handy am Steuer anfallenden Bußgeld von 100 Euro beispielsweise 200 Euro werden. Die Entscheidung obliegt dabei der zuständige Behörde.

Im Übrigen: Auch Radfahrer können ein Bußgeld bekommen, wenn Sie das Handy während der Fahrt unzulässig nutzen. Sie müssen dann ein Bußgeld von 55 Euro bezahlen. Für das Telefonieren am Steuer/Lenkrad sind Punkte oder ein Fahrverbot jedoch nicht vorgesehen.

Unfälle durch die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer

In den letzten Jahren wurden die handelsüblichen Handymodelle immer leistungsstärker. Für die Verbraucher heißt dies, dass sie mit dem kleinen Gerät viele Dinge auch unterwegs erledigen können. Das verlockt leider auch Autofahrer immer wieder, schnell mal das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen – und schlägt sich in den Unfallzahlen nieder. Experten befürchten, dass die Unfallursache „Handy am Steuer“ in den kommenden Jahren sogar noch zunehmen wird. Wie viele Unfälle tatsächlich durch die Unsitte „Telefonieren am Steuer“ entstehen, darüber herrscht Unklarheit.

Für die Polizei ist es meist nicht nachweisbar, ob die Beschuldigten ihr Handy unzulässig benutzt haben, ob sie ihre SMS gecheckt haben oder einen Blick auf aktuelle Facebook-Nachrichten warfen. Zudem wird in den seltensten Fällen jemand mit Handy am Steuer geblitzt – die Beweise für dieses Fehlverhalten sind rar. Es gibt allerdings erste Blitzer, die direkt Handyverstöße erfassen sollen. Erste Modelle sind bereits in den Niederlanden im Testeinsatz. Es könnte also durchaus sein, dass es künftig für Behörden leichter und die Gefahr für Fahrer größer wird, geblitzt zu werden mit dem Handy am Ohr.

Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen
Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen

Dunkelziffer bei der durch Handy am Steuer verursachten Unfälle

Somit kann man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, was die Anzahl der durch Handynutzung verursachten Unfälle betrifft. Immerhin geben 30 Prozent der Befragten in einer Studie aus dem Jahr 2011 zu, dass sie während der Fahrt Nachrichten auf ihrem Mobiltelefon lesen. Fast genauso viele (20 Prozent) schreiben auch selbst SMS, während sie sich eigentlich auf den Straßenverkehr konzentrieren sollten. Ein Kollisionsunfall mit tödlichem Ausgang ist leider auch schon nach wenigen Sekunden Unachtsamkeit möglich. Aus diesem Grund erscheint ein Bußgeld „Telefonieren“ angemessen. Mit einer Höhe von 100 Euro sanktioniert es das Vergehen des Telefonierens als Fahrer.

Unfall durch Telefonieren am Steuer verursacht: Zahlt die Versicherung?

Kommt es zu einem Unfall, und es wird festgestellt, dass der Unfallverursachende während des Unfallhergangs das Handy am Steuer benutzte, so ist das nun fällige Bußgeld das geringste Problem. Denn die Kfz-Versicherung kann dem Autofahrer, der trotz Handyverbot im Auto eines benutzte, „grobe Fahrlässigkeit“ vorwerfen und sich weigern, für den Schaden aufzukommen. Damit bleibt der Unfallverursacher auf einer hohen Summe sitzen – es ist also auch aus diesem Grund dringend angebracht, während einer Fahrt auf die Handynutzung zu verzichten.

Wichtig: Kam es durch die verbotswidrige Nutzung zu einem Unfall mit Personenschaden, kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen – auf Umwegen. In der Regel handelt es sich bei dem Tatbestand selbst um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Führt diese aber am Ende zu einer Straftat, kann ein Strafverfahren etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Welche Strafe am Ende für das Handy am Steuer droht, legt dann ein Strafgericht fest. Möglich sind Geld- und Freiheitsstrafen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Melli 7. November 2017, 17:24

    Wurde innerhalb von 3 Jahren 2x mit Handy am Steuer erwischt. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
    LG

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 10:25

      Hallo Melli,

      in unserem Artikel steht Folgendes:

      „In der Bußgeldtabelle ist für die Verkehrsordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ kein Fahrverbot vermerkt. Allerdings kann nach § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) dennoch eines verhängt werden, und zwar wenn jemand wiederholt beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde. Wurde jemand bereits mehrfach mit Handy am Steuer geblitzt, werfen die Behörden dem Beschuldigten „Vorsatz“ bzw. „Beharrlichkeit“ vor und verhängen ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten. Auch die Bußgelder können im Zuge dessen erhöht werden. Somit kann aus dem Handy-Bußgeld von 100 Euro ein Bußgeld von beispielsweise 200 Euro werden. Bis zu einem gewissen Rahmen können sich die Behörden das selbst aussuchen.“

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Melanie 26. September 2017, 18:14

    Hallo,
    ich wurde vor 2,5 Jahren 2 x mit dem Handy in der Hand erwischt. Habe jeweils einen Punkt bekommen und ein Bußgeld.
    Letzte Woche wurde ich von der Polizei angehalten, da ich angeblich auch mein Handy in der Hand gehalten haben solle. Ich hatte jedoch nur eine Wasserflasche in der Hand.
    Vor einem Jahr musste ich meinen Führerschein abgeben, da ich 2 x mit 26km/h mehr als erlaubt geblitzt wurde.
    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen?
    Ich bin eine Vielfahrerin und auf meinen Führerschein angewiesen. Ich benutze nur noch die Freisprecheinrichtung und fahren mittlerweile nur noch nach Vorschrift.
    Habe gelernt.

    Könnt ihr mir da weiter helfen?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 11:19

      Hallo Melanie,

      leider können wir Ihnen nicht genau sagen, wie Ihre Strafe ausfallen wird, das ist Sache der ausstellenden Behörde. Diese entscheidet, ob sie ein Fahrverbot für angemessen hält. Erst kürzlich wurde zwar die Buße für Handy hinterm Steuer erhöht; da es sich dabei jedoch eher um einen geringfügigeren Verstoß handelt, ist ein Fahrverbot in der Regel zu hart – auch wenn Sie Ihren Führerschein schon einmal abgeben mussten. Falls es doch dazu kommen sollte und Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Lisa 19. September 2017, 18:16

    Hallo, ich wurde innerorts mit 58Km/h geblitzt und hatte zudem mein Handy in der Hand, jedoch hatte ich es nicht benutzt. Ich wollte mein Handy vom Seitenfach in die Mittelkonsole legen und wurde in dem Moment geblitzt. Lohnt es sich das im Anhörungsbogen anzugeben und die Benutzung sozusagen Abzustreiten, oder soll ich lieber den Punkt und 60€ annehmen? (War dabei übrigens noch in der Probezeit)
    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Lisa :)

    • bussgeld-info.de 16. Oktober 2017, 10:17

      Hallo Lisa,
      wir sind nicht dazu befugt, Sie rechtlich zu beraten und Ihnen ein bestimmtes Verhalten zu empfehlen. Nur ein Rechtsanwalt darf Ihnen entsprechende Tipps und Hinweise geben.

      Ihr bussgeld-info.de Team

  • Julia 6. Juli 2017, 23:44

    Hallo,

    Ich wurde vor ca einem halben Jahr mit dem Handy am Steuer erwischt, habe dafür schon die Strafe gezahlt und auch den Punkt erhalten. Nun wurde ich letzte Woche geblitzt und halte das Handy in der Hand. Das sieht man auf dem Bild (wobei man das Handy nicht wirklich erkennt.

    1) habe ich ein Fahrverbot zu erwarten wegen der Wiederholungstat?

    2) kann ich Einspruch erheben weil man das Handy nicht gut erkennt?

    Vielen Dank!
    Julia!

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 9:43

      Hallo Julia,

      ob sich ein Einspruch lohnt, kann nur ein Anwalt im Zuge einer Rechtsberatung einschätzen. Ein Fahrverbot wird für den Verstoß auch beim zweiten Mal in der Regel nicht erteilt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anka 18. April 2017, 15:54

    Hallo, ich hab da mal ne Frage.
    Ich wurde mit 100km/h bei 80km/h auf der Autobahn geblitzt. Alles halb so wild, ist schon ok.
    Aber auf dem Blitzerbild ist mein iPhone zu sehen – welches mit einer Halterung an der Mittelkonsole befestigt wurde. Auf dem Bild ist aber auch ganz klar meine rechte Hand zu sehen – was in dem Fall bedeutet: ich habe das Handy NICHT gehalten. Mein Blick richtet sich auch ganz klar auf die Straße (was man an der Sonnenbrille die ich aufhabe auch sehen kann)… Ich habe Einspruch eingelegt. Lohnt sich das denn? Vor allem wenn ganz klar meine rechte Hand am Lenkrad zu sehen ist!

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 8:57

      Hallo Anka,

      jeglich Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist untersagt. Ob der Einspruch erfolgreich sein wird, können wir nicht für Sie einschätzen. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Serkan S. 12. April 2017, 7:32

    HI,

    wurde gestern mit dem Handy am Steuern gesehen, bin noch in der Probezeit !

    Was kommt auf mich noch zu ?

    Grüße

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 8:31

      Hallo Serkan.,

      hier drohen 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • HPP 1. April 2017, 21:01

    Ich finde das Handy am Steuer ein Fahrverbot zu Grunde gelegt werden sollte.
    Ich denke das die 60€ und einen Punkt keinen abschreckt.
    Es muss einfach weh tun, damit beim nächsten mal eine Freisprecheinrichtung eingebaut wird.
    Kosten zudem weniger als 60€ und stellt euch vor man zahlt nur einmal.

  • Chris 29. März 2017, 9:28

    Hallo,
    ich überlege ernsthaft, mir ein Warngerät gegen Verkehrskontrollen mit Laser und Radar zuzulegen. Hat jemand Erfahrungen mit entsprechenden Geräten ? Ich wurde an einem einzigen Tag gleich viermal geblitzt. Davon einmal leider mit einem Handy am Ohr. Mir droht mal wieder ein Fahrverbot. Ich habe die Schnauze nun gestrichen voll von derartiger Abzocke.
    Gruß Chris

  • Jonas CJ 15. März 2017, 15:42

    Hallo Bussgeld-Info Team!

    Habe, nachdem ich von einem Zivilpolizeifahrzeug rausgezogen wurde, einen Bußgeldbescheid vom Straßenverkehrsamt erhalten und kann die Aufstellung nicht recht nachvollziehen. Ich gebe die Vorwürfe mal in chronologisch geschehener Reihenfolge wieder und setze die Tateinheit voraus:

    1. Fahrzeug geführt, obwohl Sicht beeinträchtig (Windschutzscheibe nicht ganz freigekratzt)
    2. Während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt (musste zur Arbeit, sind nur 900m durch 30er/50er Zone, war spät dran)
    3. Als Führer des KfZ das Mobiltelefon verbotswidrig genutzt bzw. beim Wählen in den Hand gehabt (wollte nur dem Chef sagen, dass ich direkt die Post abhole und etwas später komme)

    Auf eurer Seite finde ich diese Verkehrsordnungswidrigkeiten mit folgenden Bußgeldern wieder:
    1. 10€
    2. 30€
    3. 60€ + 1 Punkt
    In Summe 100€ (+ 1 Punkt).

    Der Bußgeldbescheid sieht nun eine Zahlung (+ 1 Punkt) von insgesamt 108,50€ vor, die sich in 80,00€ Geldbuße, 25,00€ Gebühr und 3,50€ Auslagen der Verwaltung gliedert.

    Würde die Tateinheit greifen, dürfte nur das schwerwiegenste Vergehen (Handy am Steuer) mit 60€ geahndet werden, oder? Falls nicht, würde die Tatmehrheit doch greifen, müsste die Bußgeldsumme doch 100€ (ggf. + Gebühr, Auslagen) betragen?

    Ist der Mittelwert von 80€ jetzt Goodwill von dem Verkehrsamt oder was ist da Phase?

    Danke für eure Erläuterung und Hilfe!

    Gruß Jonas

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:31

      Hallo Jonas,
      bei Tateinheit kann die Möglichkeit bestehen, das Bußgeld zu erhöhen. Dies ist vermutlich in Ihrem Fall geschehen. Für eine genaue Aufschlüsselung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Panagiotis 8. März 2017, 11:31

    Hallo ich wurde zum 2 mal in 6 monaten mit dem tel am fahren erwischt .. was kommt auf mich zu ??

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 9:53

      Hallo Panagiotis,

      das Telefonieren am Steuer zieht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fami 2. Februar 2017, 1:37

    Hallo Wollte nur fragen wegen Handy beim Laden und war aus ob würde ich das wegen bestraft

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 10:51

      Hallo Fami,

      das Benutzen eines Mobiltelefones ist untersagt. Sollten Sie dieses also in der Hand gehalten haben, könnte Ihnen ein Bußgeld drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcus 19. Januar 2017, 20:07

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    ich bin vor 4 Wochen wegen überhöhter Geschwindigkeit ausserhalb mit +27km/h (100 erlaubt) geblitzt worden, 80€ + 1 Punkt.
    Heute bin ich von der Polizei angehalten worden da ich auf mein Handy geschaut habe (nicht telefoniert). Die nette Dame sagt mir 60 und 1 Punkt. Habe bis vor 4 Wochen noch keine Punkte in Flensburg gehabt.

    Muss ich nun mit einem Führerscheinentzug rechnen da ich innerhalb 12 Monate erneut aufgefallen bin?
    Vielen Dank für eine Antwort, Marcus

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:09

      Hallo Marcus,
      in der Regel haben Sie aufgrund dieser Verstöße keinen Führerscheinentzug zu erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Baurycza 19. Januar 2017, 15:46

    Hallo ich wurde gerade angehalten von einem Polizisten auf dem Fahrrad der meinte ich hätte mein Handy benutzt. Ich stimmte ihm zu denn ich habe draufgeguckt es allerdings nicht benutzt. Er sagte mir ich bekomme eine Verwarnung und einen Punkt und müsste 60€ zahlen. Inwiefern ist es denn eine Verwarnung wenn ich trotzdem zahlen muss?

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 9:59

      Hallo Baurycza,
      juristisch handelt es sich bei einer Verwarnung um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit und ohne die Erhebung einer Geldstrafe erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 14. Dezember 2016, 12:04

    Hallo,

    ich wurde im August 2014 mit Handy am Steuer erwischt und musste ein Bußgeld bezahlen und hab einen Punkt bekommen. Heute wurde ich wieder angehalten mit Handy am Steuer. Was habe ich zu erwarten?

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:11

      Hallo Patrick,

      haben Sie als Fahrer eines Kfz ein Handy am Steuer benutzt, dann drohen Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 9. Dezember 2016, 21:32

    Hallo,

    ich habe vor ca 1 Jahr ein Aufbauseminar besuchen müssen und bin in der verlängerten Probezeit.
    Habe heute ein Schreiben bekommen mit Foto, auf dem ich mein Handy in der Hand halte.
    Außerdem war ich nach Toleranzabzug 9km/h innerorts zu schnell.

    Womit muss ich jetzt im allerschlimmsten Fall rechnen?

    Danke im Voraus :)

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 12:28

      Hallo Anna,

      die Geschwindigkeitsüberschreitung um 9 km/h hat keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Handy am Steuer gilt als B-Verstoß. Erst wenn Sie in der verlängerten Probezeit zwei B-Verstöße gesammelt haben, müssen Sie mit einer Verwarnung rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tony 5. Dezember 2016, 17:43

    Hallo , habe schon 6 Punkte und wurde heute geblitzt . Denke so 25 Kmh zu schnell und hatte das Handy am Ohr innerorts.

    Bekomme ich jetzt 1 Punkt für das Handy und 1 Punkt für das zu schnelle fahren ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:04

      Hallo Tony,
      in der Regel müssen Sie für beide Vergehen mit jeweils einem Punkt rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benny 30. November 2016, 22:53

    Hallo,
    Ich wurde heute von der Autobahnpolizei, mit dem Handy in den Händen erwischt. Ich bin noch in der Probezeit. Vor ca. 2 Monaten habe ich ein Aufbauseminar erfolgreich absolviert. Nun meine Frage an Sie. Muss ich nun mit einen Führerschein Entzug rechnen, oder wird dies wieder als Erstvergehen geahndet? Das Aufbauseminar wurde damals wegen erhöhter Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beauftragt. Die vergehen passierten mit einen LKW. Vielen Dank schon mal im Vorraus

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 9:48

      Hallo Benny,

      für den Verstoß, dass Sie ein Handy am Steuer eines Kfz benutzt haben, drohen Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Weitere Probezeit-Maßnahmen sollte dies noch nicht nach sich ziehen, da es sich um einen B-Verstoß handelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 30. November 2016, 18:46

    Hey ich wurde von der Polizei rausgewunken weil ein Polizist gesehen hat wie ich das Handy in der Hand hatte (hab es als ich an der roten Ampel stand von meiner handyhalterung in meine Jackentasche gepackt um es später nicht wieder im Auto zu vergessen) , nun ja Aussage des Polizisten war es ist generell verboten das Handy auch nur in der Hand zu halten und bekomme in kürze ein Strafe von 60€ und ein Punkt dabei hab ich nicht mal telefoniert. :(
    Jetzt die Frage was kann ich tun und was hab ich eventuell noch zu erwarten ?
    Wäre dankbar für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:16

      Hallo Florian,

      wie Sie bereits richtig gesagt haben, drohen für ein Handy am Steuer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen. Inwieweit dies sinnvoll ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maria 29. November 2016, 17:13

    Hallo liebes Team,
    Ich wurde dieses Jahr zweimal mit Handy am Ohr erwischt.. Das letzteres ist gestern passiert.. Muss ich mit Fahrverbot rechnen.. ,weil ich Wiederholungstäter bin

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:23

      Hallo Maria,
      in der Regel müssen Sie nur mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Die Regelung für Wiederholungstäter finden vor allem bei Geschwindigkeitsverstößen und Alkohol bzw. Drogen am Steuer Anwendung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lothar 28. November 2016, 11:12

    Guten Morgen,
    Ich bin in der Probezeit mit 7 km/h zu schnell und Handy am Ohr geblitz worden. Nun ist das Bußgeldbescheid da. Strafe 70 € + Gebühren und nach Rechtskraft kommt ein Punkt hinzu. Es wird als tateinheitlich begangenen Verstößen geahndet. Was für Auswirkungen hätte dieses vergehen auf meine Probezeit? Mit was muss ich noch rechnen?

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:32

      Hallo Lothar,

      das Handy am Steuer zu benutzen gilt in der Probezeit als B-Verstoß. Ein einzelner B-Verstoß hat keine Konsequenzen für die Probezeit, ein zweiter jedoch kann dazu führen, dass Sie ein Aufbauseminar absolvieren müssen und dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevin 24. November 2016, 22:01

    Ich wurde außerhalb mit 30 zu schnell geblitzt und hatte mein Handy in der Hand (nicht telefoniert). Was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:53

      Hallo Kevin,

      in der Regel handelt es sich hierbei im zwei Ordnungswidrigkeiten, die von der Behörde in Tateinheit gesehen werden können. Das Bußgeld orientiert sich dann an der höheren Sanktion. Der Verstoß Handy am Steuer zieht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt nach sich. Die Geschwindigkeitsüberschreitung schlägt mit 80 Euro und einem Punkt zu Buche.
      Welches Bußgeld Sie genau erhalten, wird dann im Bußgeldbescheid aufgeführt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Toni 20. November 2016, 16:29

    Hallo Team,

    ich wurde letzte Woche von der Polizei angehalten weil diese der Meinung waren ich hätte mein Handy am Steuer benutzt. Tatsächlich habe ich mein Handy aus der Jackentasche genommen und auf den Beifahrersitz gelegt. Ich bin im ambulanten Pflegebereich tätig, habe eine Freisprecheinrichtung für mein Handy und ein Navigationsgerät im Auto die ich auch benutze.
    Lohnt es sich Einspruch gegen den Bußgeldbewcheid zu einzulegen?

    Mit freundlichen Gruße
    Toni

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 9:54

      Hallo Toni,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mary 1. November 2016, 18:27

    Hallo,
    ich wurde mit 20-25km/h innerorts in einer 50er Zone geblitzt. Dabei hatte ich mein Handy zwischen mein Ohr und meine rechte schulter geklemmt und keine Hand am Telefon. Kann man mir dafür (abgesehen vom Zuschnellfahren) trotzdem ein Bußgeld und einen Punkt geben?

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 11:12

      Hallo Mary,

      da Sie das Handy am Steuer benutzt haben, können Ihnen dafür ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg drohen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Endi 17. Oktober 2016, 14:35

    Ich wurde auf der Autobahn mit ca. 120 km/h geblitzt in einem Baustellenabschnitt bei erlaubten 80 km/h. Dazu kommt, dass ich das Handy am Ohr hatte.
    Was erwartet mich da? Fahrverbot? Wie hoch fällt das Bußgeld ungefähr aus?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 8:42

      Hallo Endi,
      der Bußgeldkatalog sieht für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie einen Punkt vor. Ob ein erhöhtes Bußgeld aufgrund der Baustelle erhoben wird, liegt in Ermessen der Beamten. Gleiches gilt für die Einschätzung, ob es sich beim Handy am Ohr um Tateinheit oder -mehrheit handelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Denis 5. Oktober 2016, 23:38

    Hallo,

    Wo ich heute zur Arbeit gefahren bin, würde ich von der Polizei angehalten wegen Handy am Steuer. Und zwar stand ein Polizeibeamter irgendwo an der Straße und beobachtete den Straßenverkehr genau in diesen Augenblick hatte ich mein Handy wohl aus meiner Jacke rausgenommen und weggelegt ich hab nicht telefoniert also besser gesagt ich hab mein Handy gar nicht benutzt ca.50-100m weiter würde ich von der Polizei angehalten und ich bekomme jetzt ein Bußgeld von 60€ und 1 Punkt ich hab zu den Beamten gesagt das ich mein Handy nicht benutzt hab und 50-100m ist jetzt auch keine Strecke hätte ich mein Handy benutzt dann hätte es der andere Beamte doch gesehen. Ich wollte es ihm beweisen das ich am Handy nichts gemacht hab man kann ja alles nach verfolgen. Wieso bekomme ich jetzt ein Bußgeld und 1 Punkt

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 8:27

      Hallo Denis,
      laut StVO ist es dem Fahrzeugführer bereits untersagt, das Telefon während der Fahrt in der Hand zu halten. Auch dafür wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 19. September 2016, 8:20

    Hallo Lidia,

    zu dem Bußgeld für die begangene Ordunngswidrigkeit kommen noch Gebühren und Auslagen der Behörde hinzu. Diese betragen mindestens 25 Euro und müssen zusätzlich zum Bußgeld gezahlt werden..

    Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mehmet B. 14. September 2016, 21:06

    Ich wurde innerhalb von ca. 6 Wochen zweimal mit Handy am Ohr geblitzt, jedoch beidesmal von mobilen Blitzern und nur mit etwa 10 km/h zuviel, also ohne Abzug.
    Aber hab noch nichts erhalten wieso? Und wir wird die Strafe den ausfallen ? Sehr schlimm? Bin nur Student :p
    MfG

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:26

      Hallo Mehmet,

      bis ein Bußgeldbescheid bei Ihnen ankommt, können schon einmal einige Wochen vergehen. Warten Sie also am besten noch ein wenig ab. Für das Benutzen eines Handys am Steuer eines Fahrzeugs drohen in der Regel ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Für einen Geschwindigkeitsverstoß von 10 km/h sollten Sie mit einem Bußgeld von 10-15 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nora s. 9. September 2016, 20:25

    Ich wurde 2 mal innerhalb von 2 wochen mit dem Handy am steuer erwischt. Muss ich da jetzt mit 3 Monate Fahrverbot rechnen?

    • Nora s. 9. September 2016, 20:44

      <— der Bußgeldbescheit vom ersten mal liegt mir schon vor.

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:43

      Hallo Nora,

      nein, ein Fahrverbot ist in diesem Fall nicht üblich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nils D. 7. September 2016, 21:46

    Ich bin in der probezeit und hatte bereits ein Aufbausiminar, ich wurde heute geblitzt mit ca. 10 kmh zu viel und in dem Moment als ich geblitzt wurde, hatte ich mein Handy aufgehoben umd zu schauen ob etwas kaputt gegangen ist, weil es mir runtergefallen ist denn es la nebe mir. Mit welchen Strafen muss ich nun rechen? Mfg

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:37

      Hallo Nils,

      die Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in Ihrem Fall als A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. Probezeit-Maßnahmen greifen jedoch in der Regel erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 20 km/h. Mit dem Handy am Steuer zu fahren, gilt als B-.Verstoß. Ein einmaliger B-Verstoß hat normalerweise keine Probezeit-Maßnahmen zur Folge. Für die Ordnungswidrigkeiten an sich sollten Sie allerdings mit folgenden Strafen rechnen:
      – Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h außerorts: 10 Euro Bußgeld bzw. innerorts: 15 Euro Bußgeld
      – Handy am Steuer: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gasi 2. September 2016, 9:01

    Hallo
    ich wurde Anfang des Jahres innerorts in 50 ér Zone geblitzt waren 20kmh zu schnell.
    Dann vor zwei Monaten außerorts in 50´er Zone 11kmh zu schnell mit Handy in der Hand. Nicht am Ohr.
    Da kam insgesamt 98,50€ ohne Punkt und Fahrverbot.
    Heute wurde ich innerorts mit Handy in der Hand, wieder nicht am Ohr. In 30 ér Zone mit etwa 20kmh zu schnell geblitzt.
    Muss ich mit Fahrverbot rechnen?
    Das ist einfach nicht mein Jahr.:-(

    Danke euch und Grüße

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:28

      Hallo Gasi,

      ein Fahrverbot ist unwahrscheinlich. Stattdessen entfällt auf den Geschwindigkeitsverstoß in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro und die Ordnungswidrigkeit mit dem Handy wird mit 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Da es sich um einen tateinheitlichen Tatbestand handelt, wird das niedrigere Bußgeld jedoch vermutlich entfallen oder nur hälftig angerechnet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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