Bußgeldkatalog LKW: Abstand nicht eingehalten? Dieses Bußgeld droht!

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog LKW-Abstand 2024, der Ihnen zeigt, mit welchen Bußgeldern und Punkten Sie bei einem Abstandsverstoß mit dem LKW rechnen müssen.

Bußgeldkatalog LKW: Abstand

Mit LKW Mindestabstand von 50 m nicht eingehaltenBußgeldPunkteLohnt ein Einspruch?
Bei Geschwindigkeit von über 50 km/h80 EUR1Hier prüfen **
Bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h und als Führer eines LKW, der mit gefährlichen Gütern beladen war120 EUR1Hier prüfen **

Video: Wie viel Abstand ist notwendig?

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.
Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.

Was droht LKW-Fahrern bei Missachtung des Mindestabstandes?

Lkw sollten einen Sicherheitsabstand auf der Straße einhalten.
Lkw sollten einen Sicherheitsabstand auf der Straße einhalten.

Auf Autobahnen sind LKWs, die in einer langen Kolonne hintereinander fahren, kein ungewöhnlicher Anblick. Um Güter von einem Ort zum nächsten zu transportieren, sind auf deutschen Autobahnen täglich 1,2 Millionen LKWs unterwegs! Bei einem derartig hohen Verkehrsaufkommen sind gewisse Verkehrsregeln nicht nur aufgrund der Verkehrssicherheit von höchster Wichtigkeit, sondern auch erforderliches Instrument für die Eindämmung von Stau.

Der Mindestabstand beim LKW ist für beides verantwortlich: Er minimiert das Risiko für Auffahrunfälle und sorgt für einen effizienten Verkehrsfluss. Doch nur, wenn der Mindestabstand auch gemäß StVO eingehalten wird, können sich diese Funktionen entfalten.

Beim LKW-Abstand können sich einige Fehler in die Fahrpraxis einschleichen, die die Verkehrssicherheit extrem beeinträchtigen können. Dementsprechend gibt es bei einem Abstandsverstoß mit dem Lkw Bußgelder und Punkte, wie Sie der Tabelle entnehmen können. Ein Fahrverbot droht bei Missachtung des erforderlichen Mindestabstands nicht.

LKW-Abstand – Welche Regeln gelten?

Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, sollte es Ihnen leicht fallen, ein Bußgeld wegen einem LKW-Abstandsverstoß zu vermeiden, denn wir machen Sie auf die Gründe für den LKW-Abstand aufmerksam und teilen Ihnen mit, welche Vorschriften in der StVO über den erforderlichen Abstand für LKWs aufgelistet sind.

Zunächst einmal gilt beim LKW-Abstand eine relativ unkomplizierte Regel: Für LKWs gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug  bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h. Diese Regel gilt noch für zahlreiche weitere Fahrzeuge mit hohem Gewicht, z.B. für Wohnmobil-Gespanne oder Busse.

Dieser Richtwert wirkt auf den ersten Blick nicht schwer umsetzbar, schließlich ist es möglich, sich an den Leitpfosten zu orientieren. Da die Leitpfosten am Fahrbahnrand der Autobahn jeweils 50 Meter auseinanderstehen, bieten sie sich zur Orientierung für den LKW-Abstand an. Die vorausfahrenden Fahrzeuge sollten jeweils so weit auseinanderfahren, wie die Leitpfosten voneinander entfernt sind.

Probleme beim Mindestabstand

Soweit die Theorie. Viele LKW-Fahrer klagen in der Praxis jedoch über Probleme, diesen Mindestabstand einzuhalten. Beim Überholen beispielsweise kann es besondere Schwierigkeiten bereiten, stets den Mindestabstand einzuhalten.

Hier schafft non-verbale Kommunikation zwischen den beiden Fahrern Abhilfe: Signalisieren Sie das Vorhaben zu Überholen, so dass es nicht zu Missverständnissen kommt, und geben die dem überholendem Fahrzeug genügend Zeit zum Einscheren. Drosseln Sie gegebenenfalls Ihre Geschwindigkeit, aber achten Sie ebenso darauf, dass der Überholvorgang zügig abgeschlossen werden soll.

Der Mindestabstand für LKWs muss bei jeder Geschwindigkeit ab 50 km/h eingehalten werden. Bei einer höheren Geschwindigkeit ab 80 km/h  ist aber ein höherer Sicherheitsabstand verpflichtend, der sich je nach Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.

Ist der Abstand vom LKW zum vorausfahrenden Fahrzeug geringer als 50 Meter, werden Bußgelder fällig, da dann eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt. Studien haben ergeben, dass bei einem LKW-Abstand von 15 Metern und einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Auffahrunfall nicht zu vermeiden ist, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst.

Der Bremsvorgang und die Funktion des Abstands

Der Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen muss eingehalten werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Um dies zu veranschaulichen, ist ein Blick auf die einzelnen Schritte eines Abbremsvorgangs aufschlußreich:

  1. Es kommt zu einem unerwarteten Hindernis auf der Fahrbahn, beispielsweise ein plötzlicher Abbremsvorgang des vorausfahrenden Fahrzeugs auf der Autobahn.
  2. Innerhalb der „Schrecksekunde“ ist der betroffene Fahrer oft wie gelähmt, kann nicht auf die Gefahr vor ihm reagieren! Eine zusätzliche Verlängerung des Bremswegs ist die Folge.
  3. Der LKW-Fahrer muss aber möglichst schnell eine Reaktion auf das Hindernis abgeben, also beispielsweise abbremsen.
  4. Erst wenn dies geschehen ist, beginnt der eigentliche Bremsweg. Je schwerer das Fahrzeug ist, und je schneller es gefahren ist, desto länger ist der Bremsweg.
Der Anhalteweg, der sich aus Bremsweg plus Reaktionszeit berechnet, darf die Länge des Abstands zwischen zwei Fahrzeugen nicht überschreiten, da es sonst zu Auffahrunfällen kommen kann.

Abstand nicht eingehalten: Der Bremsweg ist drastisch verkürzt

Abstandsmessung: Hält der Lkw den vorgeschriebenen Abstand nicht ein, können Sanktionen verhängt werden.
Abstandsmessung: Hält der Lkw den vorgeschriebenen Abstand nicht ein, können Sanktionen verhängt werden.

In der StVO finden sich zum Thema Abstand einige weitere Vorschriften, die der Unfallprävention dienen. Sie gelten nicht nur für den LKW-Abstand, sondern auch für den Abstand von anderen Fahrzeugen. In § 4 der StVO, Kapitel „Abstand“, ist vermerkt:

Der LKW-Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Zwar darf laut StVO kein Verkehrsteilnehmer plötzlich und unangekündigt abbremsen. Die Bußgeldtabelle sieht hier sogar ein Bußgeld von bis zu 30 Euro vor, wenn es zu einem Unfall kam.  Doch es gibt natürlich Gründe für ein abruptes Abbremsen des Fahrzeugs, und der entsprechende Tatbestand im Bußgeldkatalog Abstand heißt schließlich  „Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund“. Es kann notwendig sein, schnell zu bremsen.

Bei einem Hindernis auf der Fahrbahn, das nicht rechtzeitig erkannt wurde, hat ein Fahrer keine andere Wahl, als eine Vollbremsung einzulegen – dann müssen die nachfolgenden Fahrer eine rasche Auffassung an den Tag legen. Durch einen ausreichenden Abstand der Fahrzeuge wird die Gefahr des „Auffahrens“ auf das vorausfahrende Fahrzeug minimiert.

Denn dann ist die Strecke ausreichend lang, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Der Bremsweg darf dabei nicht länger sein als der Sicherheitsabstand. Der Bußgeldkatalog LKW-Abstand sanktioniert die Missachtung des Mindestabstands durch Bußgelder und Punkte besonders hart, da LKWs ein besonderes Risiko im Straßenverkehr sind. Laut Statistiken werden fast ein Drittel aller Abstandsunfälle mit Todesfolge von LKWs verursacht, obwohl nur jedes 20. Fahrzeug ein LKW ist.

Bußgeldkatalog LKW Abstand: Bußgeld auch für weitere Vergehen möglich

Der Bußgeldkatalog Abstand befasst sich noch mit weiteren Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur für LKW-Fahrer gelten, sondern auch für PKW-Fahrer. So gibt es beispielsweise auch die Pflicht, einen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten, wenn überholt werden soll.

Im Bußgeldkatalog steht nicht, wie viele Meter dieser LKW-Abstand zweier Fahrzeuge umfassen soll, denn es müssen mehrere Faktoren bei der Berechnung eines angemessenen Seitenabstands beim Überholen einbezogen werden: Geschwindigkeit, Witterungsverhältnisse und ähnliches können die Entscheidung, welcher Seitenabstand notwendig ist, beeinflussen.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Abstand vom LKW zu gering ist? Ist der Seitenabstand nicht ausreichend, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Wie bereits erwähnt, ist auch das plötzliche Abbremsen ohne zwingenden Grund nicht gestattet. Je nachdem, ob das Abbremsen zu Unfall oder Gefährdung geführt hatte, wird der Bußgeldbescheid 30 Euro fordern. Punkte oder gar ein Fahrverbot gibt es hierfür jedoch nicht.

Warum sollte der Lkw-Abstand eingehalten werden und wie kann ich das erreichen?

Der Abstand muss von LKW auf der Autobahn eingehalten werden.
Der Abstand muss von LKW auf der Autobahn eingehalten werden.

Die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Abstands auf der Autobahn, auf der die einzelnen Verkehrsteilnehmer mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind, hilft nicht nur dabei, die Unfälle mit Todesfolge zu reduzieren.

Ein weiterer Nebeneffekt vom LKW-Abstand ist, dass durch diesen der Verkehr nicht so leicht stockt. Verlangsamt sich der Verkehr nämlich an einer Stelle, kann dies durch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand wieder abgefedert werden.

Je höher Ihre Geschwindigkeit ist, desto vorsichtiger sollten Sie fahren und desto genauer müssen Sie es mit dem LKW-Abstand nehmen. Je mehr km/h Ihr Tacho anzeigt, desto länger wird der Bremsweg andauern. Berechnen Sie im Bußgeldrechner Abstand, welche Strafe bei einem Abstand droht, der z.B. nur 4/10 des halben Tachowertes lang war.

Das vorausfahrende Fahrzeug kann schwer einzuschätzen sein, und beim plötzlichem Abbremsen des Vordermanns sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie genügend Zeit für Ihre Reaktion haben. So vermeiden Sie Punkte und einen Bußgeldbescheid genauso wie schwerwiegende Unfälle.

FAQ: Abstand bei Lkw

Wie viel Abstand müssen Lkw halten?

Laut StVO müssen Lkw einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten.

Was ist, wenn ein Lkw den Abstand unterschreitet?

Klicken Sie hier, um in der Bußgeldtabelle mögliche Sanktionen nachzulesen.

Warum sind die Bußgelder für Abstandsunterschreitungen mit einem Lkw teurer?

Aufgrund der Größe und des Gewichts haben Lkw einen längeren Bremsweg, weshalb Abstandsunterschreitungen gefährlicher sind.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 42 comments… Kommentar einfügen }
  • Günter 12. März 2020, 16:55

    wurde auf der A93 nachts (kein verkehr)von einen streifenwagen auf einer länge ca.8 km immer wieder ausgebremmst (max.82- min. 68 km/h)nach ca. 11 km angehalten und mit einen abstands vergehen konfrontiert. was kann ich machen

  • ivan 22. Juli 2017, 21:52

    Heute hat gekommen eine Strafe wegen Distanz ,aber zwischen LKW und PKW.Stimt das?Weill ich kenne Gestzt das Distanz soll ich machen zwischen LKW.

    • bussgeld-info.de 1. August 2017, 9:43

      Hallo ivan,

      auch zu einem Lkw muss ein entsprechender Abstand gehalten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eric 15. Juli 2017, 12:53

    Ab wieviel Meter zwischen 2 lkw muss ich anfangen zum überholen?Kann nicht sein von muss ich schon 50m vorziehen und dann noch 50m auf den überholt spur oder
    Das wäre 50+50+Gesamtlänge von Lkw und dazu noch wie schnell ich fahre ….minuten lang uberhol Manöver…..Und darf man auch nicht laut Gesetze und die pkw wehre ausflippen
    Was tun ?
    Ab 22m abstand gehabt und ja gefilmt und wollte Grad überholen aber ja Protokoll bekommen zu wenig abstand
    Kann man was tun?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:15

      Hallo Eric,

      leider sind Ihre Schilderungen recht unverständlich. Am besten lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael W. 5. Juli 2017, 22:57

    Ich habe eine allgemeine Frage: Wieso sieht der Bußgeldkatalog Abstände bei Geschwindigkeiten höher 80 km/h vor wenn LKW nur max. 80 fahren dürfen?
    Und wieso reden hier alle Fahrer so offen über ihre gefahrene, zu hohe Geschwindigkeit?
    Sich an Vorschriften nicht halten aber dann meckern wenn man zahlen soll????

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 9:06

      Hallo Michael W.,

      weil sie auch schneller fahren können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • igor 10. Mai 2017, 18:31

    hallo ich hab eine frage ab wiville metter lkw konnen einfangen ubercholt

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 8:45

      Hallo igor,

      Ihre Frage ist leider nicht präzise formuliert. Am besten holen Sie sich den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 27. März 2017, 16:50

    Guten Tag, Frage : Ich bin Busfahrer schon 30Jahre, aber ich habe einen Fehler gemacht bin
    in der 30 Zone leider so schnell gewesen ich glaube das, weil ich nicht auf den Tacho auf gekugt habe.
    Es kann sein das es 20 kmh waren. Die vom Ordnungsamt sagen zu mir sie haben nur Autos, aber kein Bus
    auf dem Bild geblitzt. Kann ich das glauben??. oder kommt eine Strafe auf mich zu. Wie hoch ist dann die Strafe.
    Ich kann nicht mehr in Ruhe Schlafen, denke immer daran . Können sie mir einen Rat geben wenn ich Anrufen kann oder mal eine E- mail schreiben kann, das ich wieder SCHLAFEN kann. Danke

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:13

      Hallo Michael,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h innerorts zieht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro nach sich. Wenn Sie auf dem Bild nicht zu erkennen sind, dürften Sie nichts zu befürchten haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 14. März 2017, 15:09

    Eine grundsätzliche Frage: Ist ein Fahrgestell ein Lkw und was gilt hier für ein Gewicht? Gilt hier das Eigengewicht, da eine Zuladung konstruktiv nicht möglich ist, oder was? Danke für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:56

      Hallo Paul,
      leider ist uns unklar, worauf sich Ihre Frage konkret bezieht. In der Regel kommt es darauf an, was für eine Zulassung das Fahrzeug hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • andreas 5. Februar 2017, 14:59

    meine frage habe mein bescheid bekommen wegen zu geringen abstand mit dem lkw da steht das ich zu wenig abstand hatte aber nicht wieviel noch dazu schreiben die das sie die geldbuße erhöhen wegen mehrerer voreitragungen im fahreignungsregister das kann ich nicht verstehen weil ich das erstemal wegen zu geringen abstand was erhalten habe is dieses denn rechtens kann mir das einer erklären

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 10:55

      Hallo Andreas,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Dafür können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 1. Februar 2017, 21:45

    Hallo.
    Ich fuhr heute auf der A1. Hb Richtung HH.
    Ich fuhr mit ca 85kmh mit ca 60-70m Abstand zum vorasfahrenden Lkw.
    Mich überholte ein holländischer Silo Sattelzug und Schwerte ca 15-20m vor mir ein und wurde anschließend nicht wirklich schneller, sondern fuhr auf einmal auch nur noch zwischen 85 und 87kmh.
    Ich wollte gerade vom Gas gehen um meinen Abstand zu vergrößern und meinen Mindestabstand von 50m wieder zu erreichen.
    Mit einem Mal wird er geblitzt und ich auch.
    Ich war völlig machtlos.
    Ich werde also überholt, man scherrt viel zu dicht vor mir ein, man fängt an vom Gas zu gehen um den Abstand zu vergrößern und wird trotzdem geblitzt.
    Das kann es doch nicht sein.
    Man hält seinen Abstand, der dann zerstört wird, man vergrößert ihn wie es hier im Text steht und wird trotzdem geblitzt.Unglaublich!!

  • Uwe 29. Januar 2017, 23:10

    Hallo miteinander, da quält man sich mit 40 to in Jena Göschwitz auf die A4 in richtung Frankfurt. diese Auffahrt mit seinen Kurfen ist beladen nicht immer einfach da ja sofort der Anstieg mit Beginn der Autobahn los geht. Nach der Auffahrt wurde ich ich von einem polnischen Sattelzug überholt welcher dann vor mir einfach mal so das Gas weck lässt. Auf diese Messeinheiten habe ich gar keine obacht gegeben da ich eigentlich genug Abstand hatte aber durch das fehlende halten der Geschwindikeit meines vorrausfahrenden polnischen Kollegen bin ich eben etwas ranngerollt laut Anhörungsbogen 39 Meter und zerdrückte. Im Jagtbergtunnel Richtung Frankfurt wurde vom Pole wieder beschleunigt bis auf gute 80 km/h dann wieder Gas weck und schon war ich wieder rann mußte sogar abbremsen da er bis knappe 65 runder rollen lassen hat. Dann wieder gas bis schätzungsweise 80 – 85 km/h . Ich beschleunige ebenfalls dann wieder das Spiel, blötzlich wird der Pole wieder langsammer. Da viel mir auf immer wenn Messeinheiten in Sichtweite waren runter vom Gas. Aber da kommt mir die Frage auf warum so ein Beschleunigen dann ausrollen und das im Tunnel ebenfals und noch bergauf? Haben das die Behörden nicht mitbekommen? Es wird doch egal alles gefilmt. Ich werde mit 128,50 € und einen Punkt bestraft. Mfg. U.

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:09

      Hallo Uwe,

      wenn Sie das Gefühl haben, zu Unrecht bestraft zu werden, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen sagen, ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid lohnt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven L. 27. Januar 2017, 1:08

    Moin moin,
    hab da mal ne Frage,die mir vielleicht mit fachlicher Kompetenz so genau wie möglich beantwortet werden kann
    Ich bin womöglich gerade mit dem LKW auf einen vorraus fahrenden LKW zu dicht aufgefahren,plötzlich neben mir kurz Blaulicht angegangen und der Beifahrer ein Handy o.ä.in der Hand, habe auch nicht gesehen wie lange ich evtl. beobachtet wurde,kann man so den Abstand ermitteln,muss ich da mit ner Strafe rechnen ?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:22

      Hallo Sven,

      in der Tat können die Polizeibeamten auf diesem Weg den Abstand ermitteln. Sie müssen daher mit einem Bußgeld rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 8. Januar 2017, 16:29

    Der ganze Beruf ist die reinste Abzocke mehr nicht und dann wundern sich Speditöre, wenn sie keine Fahrer finden.

  • Heidi 24. Mai 2016, 6:06

    Moin alle zusammen,
    Am 20.04. hat mich die Abstandsfalle im Norden, Bordesholmer Dreieck auf der A7, erwischt. Ich habe mich mit mehrere Fahrer unterhalten die da auch schon reingetappt sind. Das komische daran ist, alle hatten wir die gleiche Geschwindigkeit und den gleichen Abstand. 76 km/h und 32 m. Wie kann das denn angehen? Zufall??? Daran glaube ich nicht.

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:14

      Hallo Heidi,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cassube.S 30. April 2016, 23:07

    Habe am 25.04 einen Gerichts Termin wegen Abstand. Wie wird über Haupt gemessen. Ich hatte , 51 , 5 m. Da wurden 12m Abgezogen vor Gericht wurde mir erklärt, daß man von Vorderachse zu Vorderachse messen tut.Das ist nur neue Abzocke .Entweder ich habe 51 , 5 oder nicht. Ich soll 108 Euro 1 Punkt bekommen. SEIT Wann wird die Fahrzeuglänge abgezogen.

  • Pascal 1. April 2016, 13:39

    Hallo,

    ich habe ein Frage.
    Was können für Strafen kommen?

    Mein Vater wurde vor kurzem gemessen mit LKW (über 20t Auflieger) und das ist zum zweiten mal passiert und jedes mal das selbe. Irgendeiner mit seinem PKW fährt in den Abstand ein und kurz danach kommt die Messung, das kommt mir schon komisch vor aber na ja. Das ganze war immer auf der Autobahn mit ca. 90 km/h Abstand weiß ich nicht und würde gerne wie alle Abstände die Strafen wissen. Mein Vater ist die ganze Woche durcheinander deswegen.

    Also es ist eine Wiederholungstat, zum zweiten mal mit zu wenig Abstand.

    Wie gesagt ich will gerne die ganzen Strafen wissen für zu geringen Abstand. Habe überall gesucht und nie was gefunden zum Wiederholungstat Abstand mit LKW. Deshalb frage ich jetzt hier.

    MfG

    Pascal

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:22

      Hallo Pascal,

      grundsätzlich gilt für Lkw ein Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit über 50 km/h. Wird dieser Abstand nicht eingehalten, droht in der Regel ein Bußgeld in einer Höhe von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
      Eine Wiederholungstat wirkt sich üblicherweise nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholdelikten im Straßenverkehr auf die Höhe der Strafe aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wetteraubiker 19. Februar 2016, 16:12

    Habe heute meinen Busgeldbescheid bekommen. 80 € +25€+3,50€ Punkt wird nicht erwähnt.Auch nicht um wieviel der Abstand zu kurz war. Müsste das denn nicht auch dabei stehen .?

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 12:01

      Hallo Wetteraubiker,

      die Punkte müssen im Bußgeldbescheid nicht aufgelistet sein. In der Regel müsste allerdings vermerkt sein, um wie viele Meter Sie den Abstand unterschritten haben. Wenden Sie sich gegebenenfalls an die zuständige Behörde oder an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico 27. Januar 2016, 21:04

    Hallo ich hatte am 29.9.2015 eine abstandskontrolle. Und heute am 27.1.2016 habe ich erst den Bescheid bekommen. Müsste die sache nicht schon verjährt sein? Mfg Nico

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:24

      Hallo Nico,

      die Verjährungsfrist kann durch zahlreiche Vorgänge unterbrochen worden sein, etwa durch die Übersendung eines Anhörungsbogens.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • jens p 20. November 2015, 17:17

    Folgender Fall : Ich bin mit einem LKW auf die volle Autobahn in eine passende Lücke gefahren. Nach weniger als 2 Km kam schon die Kamera auf der Brücke… Zu dieser Zeit war ich immer noch mit meiner Geschwindigkeit und Abstand beschäftigt. Hätte ich etwa bremsen sollen ? Und somit die hinter mir fahrenden gefährden müssen ? Mir muß doch auch eine gewisse Zeit zum anpassen gegeben werden.
    Freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 13:10

      Hallo Jens,

      die Abstände müssen in der Regel bereits beim Einfahren in die Lücke eingehalten werden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • B. 16. November 2015, 14:35

    Hallo, ich hatte 2011 eine Abstandsmessung auf der A 1 und habe dafür 120€ bekommen und 3 Punkte. Hatt sich das geändert mit der Umstellung, da es nur noch 1 Punkt gibt?

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 10:53

      Hallo B.,

      mit der Punktereform im Mai 2014 hat sich das Punktesystem geändert. Mittlerweile führen zumeist bereits 8 Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis. Im Zuge dessen haben sich auch die Punktesanktionen verändert. Mehr hierzu können Sie auf der folgenden Seite lesen: https://www.bussgeld-info.de/punkte-flensburg/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffen W. 24. September 2015, 21:39

    Vor ein paar Jahren wurden Abstandskontrollen noch auf einer länge von 300 m durchgeführt. Jetzt reichen
    100 m für eine Kontrolle aus ! So tapst du dann schneller in die Falle . A61 Km 30 FR Venlo und nach 300 m
    kommt noch eine Ausfahrt… [edit]

  • Wolfgang K. 13. Mai 2015, 8:28

    Da gebe ich meinen Vorrednern recht. Wir die versuchen vernünftig und sicher zu fahren werden von Dunkelfahrern die kaum lesen können so dermaßen beschnitten da kann man seinen Abstand kaum noch einhalten. Aber auch die Kontrollorgane stellen sich nur da auf wo man hervorragend kassieren kann. Auch passiert es mir recht häufig das mich Pkws schneiden mit 1-2 M Abstand. Ich habe in dem Fall das Nachsehen und wurde erst heute dadurch genötigt meinen Abstand nicht mehr einhalten zu können und kurz danach Abstandsmessung. Frage? Blitzt die Abstandsmessung auch auf?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:07

      Hallo Wolfgang,

      man kann sich nicht darauf verlassen, dass die Geräte zur Verkehrskontrolle einen sichtbaren Blitz abliefern. Manche kommen auch ohne aus.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Manfred 18. März 2015, 11:03

    Hallo, ich muss hier dem Schubert 100%ig Recht geben, was hier in Deutschland mit den einheimischen LKW Fahrern veranstaltet wird geht wirklich auf keine Kuhaut mehr.

    Auch ich bin seit 33 Jahren international unterwegs, aber hier in Deutschland kann man alles vergessen! Modernste Technik in den LKWs sorgt für ausreichend Abstand zum vorausfahrenden aber dann kommt einer mit unleserlichen Kennzeichen und schert 5 Meter vor mir ein, nun muss ich bremsen damit ich meinen Abstand einhalten kann.

    Das kann nicht Sinn der Sache sein!

    Wenn ein solcher Exote schon überholen muss weil er mit seinem Karren um 1-2 km/h schneller fahren kann als wir mit unseren geregelten LKWs dann soll er auch so lange überholen bis er 50 Meter Abstand geschaffen hat!!!

    Aber nein, wie Schubert schon schreibt an den meist dunklen Kameraden an den Lenkrädern macht sich kein Polizist die Hände dreckig, lieber zockt man die eigenen Leute mit fragwürdigen horrenten Strafen ab!

    Würde mich gerne mal mit einem der sogenannten „Verkehrsexperten“ unterhalten!

  • Schubert 22. Januar 2015, 19:45

    Hallo Zusammen.
    Es ist doch immer das selbe in Deutschland.
    Die Fahrer aus der BRD werden mit wachsender Begeisterung kontrolliert, aber an die Verkehrsteilnehmer anderer Staaten macht man sich nicht die Finger dreckig, denn das ist mit viel Arbeit verbunden
    Wenn man dann mal die Polizei rufen will, um den Verkehrsteilnehmer für seine rüpelhafte Fahrweise zu bestrafen, bekommt man zu hören, das die Polizei keine Fahrzeuge bereit hat oder andere Tätigkeiten den absoluten Vorrang besitzen.
    Man sollte sich mal ein Beispiel an Frankreich und Spanien nehmen, da wird man von seinen Verkehrsteilnehmern nicht genötigt, auch fährt da keiner wie ein Wahnsinniger.
    Man möge mir verzeihen.
    Ich bin schon seit Anfang der 70. Jahre auf dem LKW international unterwegs.
    Aber was hier in BRD auf der Straße los ist, geht auf keine Kuhhaut.

    • LKW 11. August 2015, 22:55

      Ich muss dir leider zu stimmen Schubert (Andreas), das was auf Deutschen Straßen los ist passt auf keine Kuhhaut.

  • Peter H. 30. Oktober 2014, 21:55

    Guten Abend ,
    Wie versteht es sich ,dass der LKW ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50Km mindestens 50m
    zum vorausfahrenden Abstand ein zuhalten hat und bei einer Geschwindigkeit von mehr 80km
    nur noch den halben Tachowert .Der halbe Tachowert wäre bei einer Geschwindigkeit von 80km/h
    40m.Meiner Meinung nach stimmt hier etwas nicht.
    Als Orientierungshilfe zur Ermittlung des Abstandes zum vorausfahrenden Kfz weisen Sie fälschlicherweise auf den Abstand der Leitplanken hin,gemeint sind hier wohl eher der Abstand
    der Leitpfosten .
    Freundliche Grüße
    Peter H.

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:04

      Hallo Herr Humpert,

      danke für Ihren Hinweis, wir haben dies korrigiert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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