Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Alban 20. März 2015, 10:29

    Hallo !!
    Wurde heute angehalten und hatte 0,26 promile
    was bekomme ich jetzt ?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:17

      Hallo,

      als Fahranfänger in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Sie müssen ein Bußgeld von 250 Euro bezahlen und erhalten 1 Punkt.
      Zudem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • wawan 18. März 2015, 20:39

    Hallo, wurde vor ein Jahr mit 1.2 Promille gestoppt musste mein Führerschein für 10 Monate abgeben und ei Aufbauseminar machen. Vor drei wochen wurde ich geblitzt 22 kmh mehr.
    Was droht mir jetzt?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:20

      Hallo,

      Sie werden nun zu einem fahrpsychologischen Training eingeladen.
      Neben den regulären Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle müssen Sie nicht mit weiteren Sanktionen rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rebecca 16. März 2015, 17:52

    Hallo,
    wie ist das wenn man einen A-Verstoß in der Probezeit hatte und die Probezeit verlängert wurde und man dann in der verlängerten Probezeit mit dem Handy in der Hand erwischt wird?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:42

      Hallo Rebecca,

      hier liegt ein B-Verstoß vor, der keine direkten Auswirkungen auf den Probezeit-Führerschein hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Khan 16. März 2015, 16:36

    Hallo, ich wurde mit 29 abzüglich toleranz angehalten, außerhalb geschlossener ortschaften. Bin noch in der probezeit. Mit was für konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:44

      Hallo,

      gemäß der üblichen Sanktionen laut Bußgeldtabelle müssen Sie damit rechnen, dass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und dass Sie ein Aufbaumseminar besuchen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steffen 16. März 2015, 13:26

    Hallo.

    Was ist wenn ich schneller gewesen bin als 21. Kmh droht mir dann eine mpu?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:45

      Hallo Steffen,

      nein, in diesem Fall droht zunächst keine MPU.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steffen 16. März 2015, 11:05

    Hallo,

    Ich bin vor 4 Jahren mit. 30kmh zu schnell gefahren und musste an einem aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit wurde verlängert. Dann wurde ich in der verlängerten Probezeit wieder geblitzt mit 70 kmh zu schnell. Musste meinen Führerschein 2 Monate abgeben. Jetzt sind die 4 Jahre Probezeit vorbei und ich wurde gestern mit 70 kmh in einer 50er Zone geblitzt. Was passiert jetzt droht mir eine mpu? Ist mein Führerschein jetzt ganz weg?

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:37

      Hallo Steffen,

      nein, es droht wohl keine MPU. Da die Probezeit abgelaufen ist, müssen Sie mit den üblichen Sanktionen laut Bußgeldtabelle rechnen. Eine Geschwindigkeitsüberscheitung von 20 km/h innerorts bedeutet ein Bußgeld von 25 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Ramsi 12. August 2016, 16:47

      Hallo Bußgeld-info team,

      Ich bin in der probezeit über rot gefahren, musste dann zum aufbauseminar, hab geldstrafe bekommen und ein punkt beim Flensburg. Jetzt bin ich nach knapp 1,5 jahren wieder geblitzt worden. Ich denke es war unter eine Sekunde kann aber auch über eine Sekunde sein.. womit muss ich rechnen?
      Hat es irgendwelche vorteile oder nachteile wenn man nicht zu dem verkehrspsychologischen berater geht??

      Ich bitte um eine Antwort .
      Vielen dank schonmal im voraus.

      • bussgeld-info.de 15. August 2016, 9:15

        Hallo Ramsi,

        handelt es sich um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, werden Sie verwarnt und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. An dieser müssen Sie jedoch nicht teilnehmen. Natürlich fallen außerdem die für den Verstoß gängigen Sanktionen an, die Sie folgender Seite entnehmen können: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 16. März 2015, 10:53

    hallo,

    ich hatte 2012 eine mpu wegen drogen im straßenverkehr,
    2014 kam eine mpu wegen überhöhter geschwindigkeit hinzu (126km/h bei tempo 80)
    im dezember 14 bin ich auf der autobahn bei tempo 100 mitten in der nacht mit 126 kmh/h geblitzt worden. habe jetzt ein urteil mit 1 monat fahrverbot 1 punkt und 108€ strafe. meine frage da ich noch in der Probezeit bin was passiert jetzt?? was kann ich tun??

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 10:57

      Hallo Michael,

      die Probezeit wird verlängert und Sie müssen eine Nachschulung besuchen.
      Möglicherweise wird auch erneut eine MPU verhängt, wenn die Behörden dies für nötig halten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Michael 16. März 2015, 10:58

        ich habe bereits eine verlängerung um 2 jahre bei dem entzug wegen der drogensache erhalten

        • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:38

          Hallo,

          dann erhalten Sie bei dem 2. A-Verstoß in der Probezeit noch eine Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training; der Besuch ist nicht verpflichtend.

          Ihr Bußgeld-Info Team

          • Michael 16. März 2015, 12:36

            vielen dank

  • Marcel 14. März 2015, 14:33

    Hallo!!!

    Also folgendes problem ich bin in der probezeit, hatte auch schon ein aufbauseminar und danach noch eine verwahnung zur psychlogischen beratung/gutachten oder wie das heißt und danach wurde ich mit 22kmh zu schnelles fahrens geblitzt und mir wird die fahrerlaubnis entzogen ab wann gilt der entzug und wie lange dauert dieser.

    MFG Marcel

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:05

      Hallo Marcel,

      wahrscheinlich steht der Führerscheinentzug an. Eine Neuerteilung ist nach einer Sperrfrist möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Savo 3. September 2015, 16:53

        Guten Tag,
        Ich habe folgende Frage, ich wurde im Februar mit 26 km/h zu schnell geblitzt. Nun Anfang September wurde ich mit dem Handy am Steuer erwischt. Meine Frage ist jetzt habe ich mit einem Fahrverbot zu rechnen ? Denn ich habe mal was von einer Reglung für Wiederholungstäter gehört, oder gilt diese wirklich nur bei 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen über 27 km/h ? Und ich komme in meinem Fall glimpflich davon bis auf den Punkt vom Februar und den jetzt wegen dem Handy ?

        • bussgeld-info.de 7. September 2015, 12:33

          Hallo Savo,
          Sie werden nur Wiederholungstäter, wenn die selbe Ordnungswidrigkeit begangen wurde – in Ihrem Fall nur bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ihre Delikte werden daher einzeln geahndet. Hier können Sie darüber mehr lesen: https://www.bussgeld-info.de/wiederholungstaeter/
          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Iris 9. März 2015, 16:02

    Habe letztes Jahr ein Aufbauseminar während meiner Probezeit wegen zu schnellen Fahrens !!! Bin jetzt wieder beblitzt worden auf der Autobahn erlaubt waren 120 gefahren bin ich 190 kmh was geschieht jetzt ??? Womit mit habe ich jetzt zu rechnen !!

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:16

      Hallo Iris,

      neben den regulären Strafen aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, welche Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können, erhalten Sie eine Einladung zu einem freiwilligen fahrpsychologischen Training.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • WB 6. März 2015, 23:43

    Hallo :(
    Ich hab die nachschulung bereits hinter mir nun hab ich einmal ein A Verstoß begangen und einmal einen B verstoß. Danach würde ich mit 0.54 Promille erwischt und hab nun ab dem 20.03. 3 Monate fahrverbot und musste 528 Euro zahlen. Eine MPU würde nicht veranlasst. Leider wurde ich heute wieder geblitzt denke so mit 20 – 23 km zu schnell. Was passiert jetzt? Was kann ich tun?

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:47

      Hallo,

      warten Sie erst einmal die Benachrichtigung der Behörde ab. Möglicherweise können Sie Einspruch erheben. Leider könnte es in Ihrem Fall zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis kommen, da sich die Vergehen gehäuft haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tanja Bakalars 6. März 2015, 19:28

    Hallo, mein Sohn wurde im Feb. geblitzt, 49 kmh zu schnell, ausserorts (mobiler Einseitensensor ES3.0). Pkw ist auf mich zugelassen. Ist es nun klug, gleich auf dem Zeugen-Fragebogen seine Daten anzugeben, oder soll ich zu der „Sache“ erstmal keine Angaben machen und den Bogen zurueckschicken? Er befindet sich noch bis Mitte Maerz in der Probezeit, falls diese ab Zeitpunkt der bestandenen Moped-Pruefung (125er) gerechnet wird. Habe iwo gelesen, dass, wenn er A1 AB 16 Jahren gemacht hat, die Probezeit mit dem 18. Geb. vorbei waere?! Seine Strafe darf er gerne ablaufen und die Geldstrafe sollte ihm eine Lehre sein, mit geht es hauptsaechlich um die Verlaengerung der Probezeit und die mgl. Nachschulung. Vielen Dank schon mal.

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:49

      Hallo Frau Bakalars,

      im Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zu Ihren Personalien machen – Sie sind nicht verpflichtet sich weitergehend zu äußern. Die Probezeit endet genau 2 Jahre und einen Tag nach dem Erhalt des Führerscheins.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eric 6. März 2015, 0:43

    Hallo,

    1. Hatte mein Fahrwerk nicht eingetragen ( beim alten Punktesystem) sollte 90 Euro zahlen, ist das ein B Verstoß ?
    2. Was passiert bei z.b. Leuchtende Blinker ( Standlicht ) oder Sportluftfilter?

    danke im Vorraus

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:00

      Hallo Eric,

      ja, ein B-Verstoß liegt in diesem Fall vor. Nicht eingetragene Tuning-Maßnahmen an Ihrem Auto können weitere Sanktionen nach sich ziehen, insbesondere wenn Vorsatz vermutet wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mario Milano 2. März 2015, 19:15

    Wenn man ein Unfall verursacht wo man jemanden die Vorwart genommen hat wird dan der füherschein entzogen ?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:12

      Hallo Mario,

      nicht generell, aber das ist von den weiteren Umständen abhängig, die zum Unfall führten. Theoretisch kann die Fahrerlaubnisbehörde immer eine MPU verhängen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ina 26. Februar 2015, 17:28

    Hallo! Ich habe vergangens Jahr (2014) durch einen A-Verstoß eine Nachschulung gemacht. Heute (noch in der verlängerten Probezeit) wurde ich beim Überfahren einer roten Ampel mit dem FAHRRAD erwischt. Die Polizei teilte mir mit, dass es sich um einen A-Verstoß mit 1 Punkt und einem Bußgeld handelt.
    Nun die Frage: Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:49

      Hallo Ina,

      bei einem 2. A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung und eine Einladung zu einem freiwilligen fahrpsychologischen Training.
      Sollte es innerhalb der Probezeit erneut zu einem A-Verstoß kommen, wird der Führerschein entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stephan Hartmann 25. Februar 2015, 20:05

    Hallo, ich fahre jetzt seit 1 Jahr ohne Mängel, heute wurde ich mit ca 28 km/h zu schnell geblitzt(bin noch in der Probezeit) was wird auf mich zu kommen?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:54

      Hallo Herr Hartmann,

      es liegt in diesem Fall leider ein A-Verstoß vor, das bedeutet, neben den üblichen Strafen laut Bußgeldtabelle müssen Sie nun ein Aufbauseminar besuchen. Zudem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Susi 20. Februar 2015, 1:38

    wenn ich das richtig lese,dann bekommt man, bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlägerung „nur“ eine Verwarnung und die empfehlung zum fahrpsychologischen Trainging…. habe ich das so richtig verstanden?
    Kein erneutes Aufbauseminar?

    LG Susi

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:29

      Hallo Susi,

      richtig. Sie müssen dann nicht unbedingt erneut ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • maximilian 19. Februar 2015, 20:51

    ich bin in der probezeit und wurde mit handy am steuer erwischt, was hat das für folgen?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:35

      Hallo Maximilian,

      da das Vergehen „Handy am Steuer“ ein B-Verstoß ist, hat es auf den Probezeit-Führerschein keine unmittelbaren Konsequenzen. Begehen Sie jedoch in der Probezeit nun einen weiteren B-Verstoß, zieht das eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nach sich, und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • maximilian 24. Februar 2015, 19:13

        auch wenn das bußgeld 60€ beträgt? auf der seite bußgeldkatalog.org steht, dass bei einem bußgeld von mindestens 60€ die probezeit um zwei jahre verlängert wird ..

        • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:09

          Hallo Maximilian,

          da das Vergehen „Handy am Steuer“ kein Bußgeld über 60 Euro nach sich zieht – sondern eines von genau 60 Euro – wird in diesem Fall die Probezeit nicht um 2 Jahre verlängert. Es liegt ein regulärer B-Verstoß vor.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • ricco 9. Februar 2015, 16:57

    Wie sieht es denn bei 2 a verstößen und 1 b verstoß aus?

    • bussgeld-info.de 10. Februar 2015, 15:58

      Hallo Ricco,

      sobald ein weiterer B-Verstoß hinzukommt, ist der Führerschein in diesem Fall ernsthaft gefährdet und kann entzogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ricco 4. Februar 2015, 20:29

    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

  • ricco 4. Februar 2015, 20:22

    Ich wurde einmal innerorts mit 25 kmh zuviel geblitzt und heute mit 130kmh in 100er Zone. Bin in der probezeit mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:53

      Hallo Ricco,

      da Sie sich noch in der Probezeit befinden und eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß gilt, müssen Sie neben den Sanktionen laut Bußgeldkatalog auch Sanktionen auf Ihre Fahrerlaubnis befürchten: Die Probezeit wird verlängert, zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen. Da mit der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung sogar bereits ein zweiter A-Verstoß begangen wurde, könnten Sie auch zu einem fahrpsychologischen Trainging eingeladen werden. Bei einem weiteren A-Verstoß könnte Ihr Führerschein entzogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian Dumke 3. Februar 2015, 14:02

    Hallo,

    Meine Probezeit wurde vor 2 Jahren verlängert wegen zu hoher Geschwindigkeit. Habe bereits ein aufbauseminar gemacht. Wurde heute nun geblitzt als ich über eine rote Ampel gefahren bin. Was wird jetzt passieren? Muss ich meinen Führerschein abgeben?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:17

      Hallo Herr Dumke,

      die Bußgeldtabelle zum Rotlichtverstoß finden Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/
      Einen dauerhaften Führerscheinentzug müssen Sie nicht befürchten, obwohl ein Rotlichtverstoß einen A-Verstoß darstellt. Sie erhalten nun eine Verwarnung und eine Einladung, ein verkehrspsychologisches Trainiung zu besuchen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marcel 2. Februar 2015, 18:13

    Hallo, ich habe aufgrund eines Unfalls mit Alkohol ein besonderes aufbauseminar besuchen müssen.
    Alles erledigt und nun hatte ich in der verlängerten probezeit einen Unfall (aufgrund von schlechter Sicht einem Radfahrer die vorfahrt genommen und angefahren)
    Also ein weiterer A-Verstoß.
    Erwartet mich nun eine mpu oder womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:30

      Hallo Marcel,

      es erwartet Sie eine weitere Verwarnung und die Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training, dieses ist jedoch nicht verpflichtend.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Nico 25. Februar 2016, 12:23

      Hallo,
      ich habe einen ähnlichen Fall vorliegen. Dürfte ich erfahren, was bei Ihnen rausgekommen ist? Mir wurde durch Bekanntschaften bei der Führerscheinstelle mitgeteilt, dass nach einem Fahrentzug wegen Alkohol in der Probezeit mit einem erneuten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit gleich eine MPU ansteht. (leider nicht nur eine Verwarnung + Einladung zu einem Verkehrspsychologen). Was stimmt hier nun?
      In vorliegendem Fall lag ebenfalls ein Unfall mit geringem Alkoholwert vor. Die Folgen waren ein besonderes Aufbauseminar + 3 Monate Fahrentzug mit Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Danach passierte nichts mehr, kurz vor Ende der verlängerten Probezeit wurde aufgrund vom „Mitzieheffekt“ (blöderweise wurde auf die falsche Ampel geachtet), eine rote Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde rot war.
      Vielen Dank im Voraus.

      • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 10:37

        Hallo Nico,

        war es der erste A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, dann droht Ihnen eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei einem nochmaligen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Eine MPU kann je nach Ermessen der zuständigen Behörde angeordnet werden. Dabei kommt es beispielsweise auch auf die Höhe des Alkoholgehalts an, den der Fahrer beim Unfall hatte.

        Ihr Bußgeld-Info Team

  • Giovanni 30. Januar 2015, 12:19

    Hallo,
    Mir wurde in der Probezeit eine Anordnung zum Aufbauseminar zugeteilt wegen zu schnellen Fahren.
    Dies habe ich bzgl. eines Umzugsstress nicht zum geforderten Termin wahr nehmen können.
    Mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, Aufbauseminar habe ich dann auch gemacht und die Probezeit wurde dann auf Insgesamt 4 Jahre verlängert.
    In der verlängerten Probezeit wurde ich mit 24 kmh geblitzt – praktisch ein A – Verstoss in der verlängerten Probezeit.
    Was droht mir?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:42

      Hallo Giovanni,

      Sie erhalten eine Aufforderung zum fahrpsychologischen Training. Der Besuch dieses Trainings ist jedoch freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nico 29. Januar 2015, 23:18

    Hallo, ich befinde mich noch in der Probezeit und habe mein Bußgeldbescheid bekommen bzw. schon bezahlt. Die Strafe ist schon rechtskräftig. Jedoch stand im Schreiben nichts drin, dass ich ein Aufbauseminar machen muss bzw. auch keine Frist. Ich habe auch nichts zusätzliches bekommen. Muss man trotz fehlender Belehrung das Aufbauseminar machen. Oder kann man drauf hoffen, dass es verjährt. Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:51

      Hallo Nico,

      nicht jede Verkehrsordnungswidrigkeit in der Probezeit ist ein A-Verstoß.
      Sofern ein A-Verstoß vorlag, werden Sie noch zu einem Aufbauseminar eingeladen werden. Es besteht hier keine Verjährungsfrist, was die Wartezeit auf die Einladung erklärt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rahman 28. Januar 2015, 18:40

    Hallo,
    ich wurde 2 mal geblitzt ein mal mit 80 bei einer 70 er Zone und einmal mit cirka 60 bei einer 50er Zone. Hat das Auswirkung auf meine Probezeit?
    LG Rahman Celik

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:28

      Hallo Herr Celik,

      nein, dies hat zunächst keine Auswirkungen auf die Probezeit. Erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h hat eine Verlängerung der Probezeit zu Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Mikail M. 25. Oktober 2015, 15:04

        Hallo. Ich wurde mit 27 km/h (22 km/h mit toleranz) schnell angehalten mit dem Motorrad (A1). Was droht mir und ist es möglich das die probezeit nicht verlängert wird?

        • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 9:19

          Hallo Mikail,
          waren es 22 km/h zu viel, drohen 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Die Probezeit wird um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Es ist nicht möglich, die Probezeitverlängerung zu umgehen.
          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Rolanda 9. Dezember 2015, 22:02

            War bei mir genauso, aber wie ist es wenn ich innerhalb von einem Jahr nochmal geblitzt wurde, leider bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich über 20Km war oder nicht, falls doch, was erwartet mich? Ich muss demnächst zum Aufbauseminar, meine probezeit wurde jz um 2 Jahre verlängert & ich hab 2 Punkte bekommen. Ich wurde innerorts in der 50 Zone geblitzt, was ist jz?

          • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 12:43

            Hallo Rolanda,

            da Sie das Aufbauseminar noch nicht absolviert haben, drohen hier in der Regel noch keine weiteren Probezeitmaßnahmen, da Sie noch nicht die Möglichkeit hatten, Ihr Verhalten zu ändern. Hier sollte normalerweise nur das entsprechende Bußgeld folgen.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hamdi Iseni 27. Januar 2015, 4:13

    Hallo ich würde heute geblitzt ich war 60 km in er 50zone Was kann auf mich zu kommen bin Noch in der Probezeit

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:40

      Hallo Herr Iseni,

      diese Geschwindigkeitsüberschreitung hat keine Auswirkungen auf Ihren Probezeit-Führerschein. Die zu erwartenden Sanktionen können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Antonia 22. Januar 2015, 20:30

    Hallo,

    ich bin noch in der Probezeit und bin 2 Tage ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren.
    Habe hierzu bereits ein gerichtliches Urteil mit einer Strafe von 800 € bekommen. Bleibt es dabei oder kann ich noch mit mehr rechnen ?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 12:04

      Hallo Antonia,

      wenn die Strafe bereits gerichtlich festgesetzt wurde, sollten in der Regel keine anderen Kosten dazu kommen. Es könnte jedoch passieren, dass Sie noch die Gerichtskosten tragen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • akgül 19. Januar 2015, 21:38

    Hallo , ich habe letzdes jahr ein aufbauseminar gemacht wegen ein teil am auto dass mann nicht drann machen durfte (blaue standlichter). Und jetz heute wurde ich auf einer 50erzone mit 105 geblitzt wass könnte auf mich zukommen ?

    • bussgeld-info.de 20. Januar 2015, 10:07

      Hallo Akgül,

      befinden Sie sich noch in der Probezeit? Dann führt dieser Geschwindigkeitsverstoß nun zu einer neuen Verwarnung und der Einladung zu einem fahrpsychologischen Training. Dieses ist jedoch freiwillig. Ansonsten fallen die üblichen Sanktionen laut Bußgeldtabelle an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • akgül 20. Januar 2015, 13:01

        Vielen dank für ihre antwort, Ja bin noch in der probezeit .

        • Gilbert 27. Juli 2015, 1:31

          Was passiert jetzt wenn man nochmal auffällig wird mit Punkte?

          • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 15:44

            Hallo Gilbert,

            ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • alex 16. Januar 2015, 0:48

    Hallo Hab eine Frage 2012 wurde ich zum ersten mal geblitzt mit 22 kmh nachschulung alles absolviert im selben Jahr wurde ich noch ein mal geblitzt wieder mit 22 kmh zu schnell nach 2 Jahren Ruhe wurde ich wieder vor kurzem geblitzt mit 27 kmh außerorts
    erwartet mich jetzt mpu oder muss ich nur mein Führerschein abgeben ?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:18

      Hallo Alex,

      eine MPU steht nach diesen Geschwindigkeitsverstößen wohl nicht an. Es bleibt sicher bei den normalen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Luise Peuckmann 14. Januar 2015, 18:17

    Guten Tag, was geschieht bei dem 2. Verstoß der Kategorie A während der Probezeit? (Nachdem bereits ein aufbauseminar wegen einem ersten A-Verstoß angeordnet würde)
    Viele Grüße,
    Luise Peuckmann

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:29

      Hallo Frau Peuckmann,

      in diesem Fall erhält der Fahranfänger eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training. Dies ist aber freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Giovanni 30. Januar 2015, 12:37

        Wenn man das Freiwillig nicht macht? Droht dann die entziehung der Fahrerlaubnis?

        • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:39

          Hallo Giovanni,

          in diesem Fall wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

          • Giovanni 3. Februar 2015, 16:49

            Danke, das Strassenverkehrsamt versucht nämlich meine Fahrerlaubnis zu entziehen für einen A-Verstoss und einen „B- Verstoss“ in der verlängerten Probezeit. In der ersten Probezeit wurde mir wegen ein A Verstoss die Fahrerlaubnis wegen nichtteilnahme am aufbauseminar entzogen, nachdem ich dann die Teilnahmebescheinigung eingereicht habe, wurde die Probezeit verlängert in der ich dann ein „A-Verstoss“ wegen 24 kmh zu schnelles fahren und ein B verstoss wegen handy am steuer, begangen habe.
            Nun werde ich aufgefordert zum psychologischen gutachter zu gehen und wenn nicht droht Fahrerlaubnisentzug
            Werde Anzeige erstatten wegen Nötigung und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten.

          • Giovanni 5. Februar 2015, 10:11

            Ich verstehe nichts mehr.
            In der neuen Probezeit die verlängert wurde, steht im Bussgeldkatalog nach einen „A-Verstoss“ (schwerwiegend):
            A-Verstoß in der Probezeitverlängerung Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung.

            Doch das Gesetz sagt etwas anderes:
            §2a absatz 5 StVG
            (5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden

            nach § 3 oder nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,

            nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

            oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Antragsteller nur deshalb nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat oder die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen worden ist oder er zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

            Was stimmt den nun?????

          • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:50

            Hallo Giovanni,

            was stimmt, ist abhängig von der Anzahl der begangenen A-Verstöße und B-Verstöße.
            Nach dem ersten A-Verstoß oder den ersten beiden B-Verstößen ist das Aufbauseminar verpflichtend. Ansonsten wird der Führerschein entzogen.
            Wird im Anschluss an den ersten A-Verstoß noch ein zweiter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße begangen, erhält der Fahranfänger das Angebot zur Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Training, aber das ist nicht verpflichtend.

            Ihr Bußgeld-Info Team

          • Toni 29. Januar 2016, 0:04

            Hallo,

            Ich bin in meiner Probezeit mit über 21km/h geblitzt worden und musste im Anschluss zum Aufbauseminar. Dieses hab ich dann unmittelbar auch absolviert. Probezeit wurde 2 Jahre verlängert. Nun wurde ich vermutlich wieder mit über 21 km/h geblitzt. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.
            Mfg

          • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:20

            Hallo Toni,

            ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

            Ihr Bussgeld-Info Team

        • M.Hoogendoorn 13. August 2015, 14:57

          Hallo
          mein Sohn hat schon eine Verlängerung der Probezeit wegen Vorfahrtsmissachung, welche zum Unfall führte daher auch ein Aufbauseminar, jetzt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27km/h außerhalb geschlossener Ortschaft mit welcher Strafe muß er rechnen?

          • bussgeld-info.de 17. August 2015, 13:42

            Hallo Frau Hoogendoorn,

            da eine Geschwindigkeitsüberschreitung einen A-Verstoß darstellt und dieser in der verlängerten Probezeit geschah, muss Ihr Sohn neben dem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg mit einer kostenpflichtigen Verwarnung rechnen und er erhält die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein zweiter A-Verstoß zöge dann den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.

            Ihr Bussgeld-Info Team

      • Sarah Berginski 18. Mai 2016, 11:18

        Hallo,
        Vor 2 Wochen wurde ich geblitzt (außerorts) und 4 Tage später wurde ich dann innerorts Geblitzt. Beide sind wahrscheinlich über 21kmh. Was passiert nun mit mir? Wird mir der Führerschein entzogen?

        • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 9:10

          Hallo Sarah,

          warten Sie am besten zunächst Ihren Bußgeldbescheid ab. Dann wissen Sie auch Ihre genaue Geschwindigkeitsüberschreitung. In jedem Fall zählt aber ein Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit als A-Verstoß. Bei zwei A-Verstößen müssen Sie in der Regel mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar sowie einer Verwarnung & der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung rechnen. Ob Sie für die Verstöße an sich nur ein Bußgeld bekommen oder auch einen Punkt in Flensburg, hängt von Ihrer genauen Geschwindigkeitsübertretung ab.

          Ihr Bußgeld-Info Team

    • ahmet 5. April 2015, 11:31

      Hallo,
      Ich bin gestern auf einer straße stehen geblieben weil ich mir einen parkplatz suchen wollte . Als ich den rückwärts gang einlegte bin ich einen anderen autofahrer vorne links reingekracht. Ich bin noch in der probezeit. Ich wollte wissen was genau auf mich zukommt . Die poliz. Hat mir igendwas von 100 € bus geld und 1 punkt dahergeredet aber ich habs nicht wirklich verstanden . Mit was muss ich rechnen.

      • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:18

        Hallo Ahmet,

        ohne genaue Kenntnis des Unfallhergangs können wir Ihnen hier keine zuverlässige Prognose geben. Bei einem Bußgeld von 100 Euro liegt aber wohl ein A-Verstoß vor, der dazu führt, dass Ihre Probezeit verlängert wird. Sie müssen zudem ein Aufbauseminar besuchen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Fabian 24. Mai 2015, 16:43

      Guten Tag,
      ich hatte vergangene Woche einen Verkehrsunfall wegen Aquaplaning.

      Kurz und Knapp: Ich bin frontal in einen 40Tonner mit meinem Golf gerutscht.

      Unter welche Art von Verstöße fällt so ein Unfall, und wie könnte diese Strafe ungefähr aussehen.?

      • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:21

        Hallo Fabian,

        normalerweise erstellen die involvieren Kfz-Versicherungen in diesem Fall ein Unfallgutachten. Kam es ohne Ihr Verschulden und ohne Ihre Fahrlässigkeit zu einem Unfall, fällt natürlich kein Bußgeld an.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • Gilbert 27. Juli 2015, 1:27

          Hallo,
          Was passiert jetzt?
          Nachschulung schon gemacht
          Verwarnung schon bekommen.
          Nochmal aufgefallen mit A – Verstoß was passiert jetzt?

          • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 15:08

            Hallo Gilbert,

            beim A-Verstoß nach der Verwarnung in der verlängerten Probezeit folgt der Führerscheinentzug.

            Ihr Bussgeld-Info Team

          • Jaquelina 9. November 2015, 18:36

            Bei mir ist es genauso. Kann man denn 6 Jahre Probezeit bekommen? Ich habe durcvh dasd Aufbauseminar schonmal eine verlängerung bekommen.. also insgesamt 4 jahre und nun bin ich 30 km/h zu viel gafhren in einer 70er Zone. Also dann nochmal 2Jahre und 1 Monat verbot? richtig?

          • bussgeld-info.de 16. November 2015, 9:39

            Hallo Jaquelina,

            die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat neben dem allgemeinen Bußgeld eine kostenpflichtige Verwarnung zur Folge sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei einem weiteren A-Verstoß müssen Fahranfänger mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

            Ihr Bussgeld-Info Team

    • Sipano 10. November 2015, 13:36

      Hallo liebes Busgeld Team!

      Ich musste schon ein Aufbauseminar vor 3 Jahren machen! Habe daraufhin meinen Führerschein wieder bekommen! Und habe nach einem A-Verstoß wieder nun 5 Punkte! Nun wurde ich wieder mit 35km/h zu schnell geblitzt. Ich war aber außerhalb und normalerweise war 100 Zone! Nur hat sich festgestellt, das es eine 70er Zone war! Was erwartet mich nun? Ich muss schon wegen dem
      Vorfall davor 1 Monat meinen Führerschein abgeben

      • bussgeld-info.de 16. November 2015, 11:44

        Hallo Sipano,

        ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Diese kann nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten neu beantragt werden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • mihaly 22. Februar 2016, 18:44

      Mir wurde wegen einem blitzerfoto mit 23 kmh zu viel ein aufbauseminar angeordnet an diesem habe ich nicht teilgenommen weil die Anordnung nicht an mich zugestellt wurde sondern nur an meine alte adresse , einige monate später kam der entzug der fahrerlaubnis , wurde auch an die alte adresse geschickt .. nach einiger zeit kam ich in einer routine kontrolle wobei mir der fs abgenommen wurde dafür bekam ich noch ein strafverfahren wegen fahren ohne fahrerlaubnis . Womit muss ich rechnen bzw was kann ich tun um den fs wieder zu bekommen

      • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:22

        Hallo mihaly,

        Sie sind verpflichtet, sich bei Adressänderung umzumelden, daher kann die Zustellung an Ihre alte Adresse nicht als Fehler der Behörden aufgefasst werden. Wer der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, nicht nachkommt, muss zwangsläufig mit dem Führerscheinentzug rechnen. Hierbei kann sodann die Auflage gemacht werden, dass Sie diesen erst nach Absolvieren des Seminars wieder zurück erhalten oder aber nach einer Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung stellen müssen.

        Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Said 28. Februar 2016, 0:44

      Schön guten Abend,
      Ich wurde mit 77km/h zu viel geblitzt (nach Toleranz 74 km/h). Ich habe schon einen Punkt in Flensburg, ich mit falschen Reifen von der Polizei angehalten wurde. Mit Was soll ich jetzt rechnen?

      • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 10:52

        Hallo Said,

        das ist davon abhängig, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell gefahren sind. In jedem Fall erwartet Sie ein Bußgeld von über 600 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • manuel 18. Mai 2016, 2:26

      Hallo ich wurde mit 21 km/h zu schnell geblitz und habe nur Bußgeld Bescheid bekommen und gehe davon aus das ich noch aufbausrminar machen muss jetzt würde ich wieder mit 21 km/h zu schnell geblitz. Jetzt ist die frage was kommt auf mich zu obwohl ich noch nicht das aufbausrminar gemacht habe bzw noch keine Bescheid bekommen habe und nur das Bußgeld bezahle musste und 1 Punkt bekommen habe
      Mfg

      • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 9:20

        Hallo Manuel,

        ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Warten Sie am besten zunächst einmal Ihren Bußgeldbescheid ab. Daraus können Sie Ihre genaue Strafe entnehmen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Tessa 7. Juni 2016, 17:04

      Hallo,
      Was passiert wenn man jemanden überholt und dieses dabei abfährt und weiter fährt bis zur Arbeit und dann die Polizei ruft. Bußgeld waren 35€ und keine Anzeige.
      Schülerin ist noch in der Probezeit
      LG Tessa

      • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 10:00

        Hallo Tessa,
        leistet sich eine Fahranfänger in der Probezeit eine Ordnungswidrigkeit, dessen Bußgeldbescheid mit einem Regelsatz von weniger als 60 Euro geahndet und daher auch nicht in Flensburg registriert wird, hat dies in der Regel keine Relevanz für die Probezeit.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Antje 10. Juni 2016, 18:58

      Schönen guten Abend ich habe im Januar einen Unfall gehabt Vorfahrt nicht beachtet habe dafür Schuld bekommen habe dann ein Bescheid bekommen im April mit einem Punkt und Geldstrafe habe die sofort bezahlt und jetzt vor zwei Tagen habe ich ein schreiben bekommen wegen Aufbauseminar ist das noch rechtens?
      Ich habe sehr spät mein Führerschein gemacht bin 28 Jahre alt.
      Danke für die Antwort
      LG

      • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 11:25

        Hallo Antje,

        der Bescheid über die notwendige Teilnahme am Aufbauseminar wird meist später als der eigentliche Bußgeldbescheid verschickt. Daher ist das gegen das Vorgehen der Behörden hier nichts einzuwenden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Dominik 11. November 2016, 10:31

      Hallo,
      ich wurde vor fast 4 Jahre beim überfahren einer roten Ampel geblitzt ( über 1 Sec) und dafür meinen Schein abgeben müssen. Aufbauseminar Probezeitverlängerung… nun 1 Monat vor Beendigung der 4 jährigen Probezeit wurde ich laut Tacho ca 28-30 zu schnell geblitzt. Werde ich nun mein Führerschein abgeben müssen und mit was für einer Geldstraffe werde ich rechnen können?

      mfg Dominik

      • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:28

        Hallo Dominik,

        die Geldstrafe richtet sich danach, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell gefahren sind. Den folgenden Tabellen können Sie das für Sie geltende Strafmaß entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

        Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Ihnen nun die Fahrerlaubnis entzogen und die Teilnahme an einer MPU auferlegt wird. Wollen Sie den Führerschein neu beantragen, müssen Sie diese zuerst erfolgreich bestehen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Lorenz 31. Dezember 2016, 14:08

      Ich bin ausversehen durch eine Rote Ampel gefahren im Dunkeln aber es hat nicht geblitzt garnicht also.

      Was kommt auf mich zu oder kommt da nichts, das Auto ist auf dem Namen meines Vaters angemeldet.

      • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 10:31

        Hallo Lorenz,
        in der Regel wendet sich die Bußgeldstelle zunächst an den Halter des Wagens. Gelangen die Beamten allerdings zur Erkenntnis, dass der Halter zum Tatzeitpunkt nicht als Fahrer in Frage kommt, zum Beispiel aufgrund eines Blitzerfotos, werden weitere Ermittlungen angestellt. Was der Bußgeldkatalog bei einem Rotlichtverstoß vorsieht, können Sie hier nachlesen: Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Joe 13. Mai 2017, 17:58

      Hallo,
      Ich wurde vor kurzem im Abstand von einer Woche zweimal auf der Autobahn geblitzt. Einmal mit 46 km/h zu schnell und einmal mit 26 km/h zu schnell. Ich bin derzeit noch in der Probezeit. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

      • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:55

        Hallo Joe,

        dies gilt als A-Verstoß. Da der erste Verstoß zum Zeitpunkt des zweiten sicherlich noch nicht rechtskräftig war, führt lediglich das erste Vergehen zu probezeitrelevanten Maßnahmen. Diese Folgen drohen:

        – erster Verstoß:160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
        – zweiter Verstoß: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

        Ihr Bussgeld-Info Team

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