Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,37 von 5)
Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Timo 2. Mai 2015, 1:13

    Hallo, ich wurde im November.2014 mit 23km/h zuschnell geblitzt. Bin noch in der Probezeit. Bis heute noch keine aufforderung zum Aufbauseminar erhalten.
    Nun wurde ich vor 2 wochen mit 44km/h zuschnell gelasert die polizistin drohte mir schon mit 1monat fahrverbot. Was kommt noch aufmich zu? Gelten jetzt 4jahre zusetzlich Probezeitverlängerung?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:10

      Hallo Timo,

      Ihre Probezeit wird nicht erneut verlängert; neben der Einladung zum Aufbauseminar erhalten Sie nun eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training, der Besuch ist allerdings hier freiwillig. Dazu kommen die regulären Sanktionen, die Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 30. April 2015, 13:23

    Hallo unzwar wurde mein Führerschein um 2jahre verlängert für einen A verstoß nach
    Einem jahr habe ich einen B verstoß gehabt und jetzt wieder einen A verstoß habe einen Brief bekommen mit 120 Bußgeld und 1 punkt auf den Führerschein bekomme ich meinen Frührerschein entzogen oder nicht:// kommt noch einen brief mit was muss ich rechnen Mit freundlichen Grüßen Anna

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:36

      Hallo Anna,

      Sie werden zu einem fahrpsychologischen Training eingeladen, dieses müssen Sie jedoch nicht besuchen. Kommt es innerhalb der verlängerten Probezeit erneut zu einem B-Verstoß, kann Ihr Führerschein entzogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Toni 30. April 2015, 12:20

    Hallo,

    ich wurde 2012 mit 34 km/h zu schnell geblitzt nach dem ich damals eine aufforderung zu einem Aufbauseminar
    bekommen habe ich zusätzlich in der zeit noch mal mit 34km/h geblitzt wurde musste ich mein Führerschein nur
    1Monat abgeben und das Aufbauseminar abschließen. Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert.

    nun wurde ich geblizt mit ca. 30 zu schnell, muss ich mit dem Fahrerlaubnis entzug rechnen ?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:37

      Hallo Toni,

      ja, gemäß den Regelungen zum Probezeit-Führerschein müssen Sie mit einem Entzug Ihres Führerscheins rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Leo.K 29. April 2015, 8:13

    Hallo ich Wurde am 11.04.2015 Geblitzt wärend über eine Ampel fahre die aber in Rotwechselte.
    meine Frage ist muss das bei der Anhörung nicht mit stehen wie lange die Rotphase war und was kommt eventuell auf mich zu ich habe erst vor 1 Monat mein Führerschein bekommen
    Lohnt es sich einspruch zu machen

    Vielen Dank

  • zerrin 28. April 2015, 23:44

    Hallo,
    mein Mann begang 20 Tage vor Ablauf der Probezeit einen A-Verstoß (28 km/h zu schnell). Das Bußgeld wurde bezahlt. Zwei Monate später kam die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Meine Frage gibt es eine Möglichkeit der „Gnade“, da die Probezeit fast beendet war? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:47

      Hallo,

      mit dem Begehen eines A-Verstoßes wurde die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hans-Georg S. 25. April 2015, 14:56

    Mein Neffe (19Jahre) , der seit 1 Jahr den Führerschein besitzt und somit noch in der Probezeit ist, hat heute einen Blechschaden an seinem und an dem Fahrzeug des anderen Verkehrsteilnehmers verschuldet. Mit welchen Konsequenzen muß er rechnen?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:26

      Hallo Hans-Georg,

      die Konsequenzen sind abhängig von dem Ablauf des Unfalls. Sofern er fahrlässig gehandelt hat, wird die Versicherung ihn in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse herabstufen. Zudem kann es zu Sanktionen gemäß des Bußgeldkatalogs kommen, aber diese sind wiederum von der Art des Vergehens abhängig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • fm 25. April 2015, 4:08

    Hallo als ich mein fürerschein bestanden habe
    3/5 Monate später hatte ich eine Unfall
    Hatte die Vorfahrt genommen und er ist mir rein gefahren jetzt habe ich mein fürerschein 17 Monate hatte noch nichts von ersten a verstoß bekommen jetzt würde ich mit 110 115 geblizt auf einer 80 Zone außerhalbs es War auf der Arbeit Wird mein führerschein entzogen oder kann ich gegen was tun

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:28

      Hallo,

      auch bei zwei A-Verstößen wird der Führerschein noch nicht entzogen. Nach einer Verlängerung der Probezeit, einem Aufbauseminar und einer Einladung zu einem fahrpsychologischen Training könnte jedoch ein weiterer Verstoß gegen die StVO zum Entzug des Führerscheins führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Silvia 24. April 2015, 18:00

    Hallo,
    Ich hätte schonmal geschrieben, wurde aber bis jetzt nicht beantwortet.
    Meine Frage :
    Ich bin noch in der probezeit .
    Ich hatte die vohrfahrt missachtet und dadurch einen Unfall gehabt. Bussgeld Bescheid kam wegen der Sache und darin stand evtl. 1 Punkt, das bussgeld habe ich schon bezahlt. Ein paar Tage später kam ein Brief das ich geblitzt worden bin. In einer 120 Zone war ich 175 km/h Gefahren im Brief stand evtl. 2 punkte.
    Das sind doch dann 2 A Verstöße .
    Muss ich meinen Führerschein abgeben ? Oder was passiert jetzt ?

    Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.
    Gruß Silvia

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:31

      Hallo Silvia,

      beim 2. A-Verstoß erhalten Sie eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training. Der Führerschein wird noch nicht entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Niko 23. April 2015, 16:36

    Hallo, ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und habe nun wieder 2 A-Vertöße nach dem abdolviertem ASF begangen.
    Laut Führerscheinstelle muss ich meinen Führerschein abgeben.

    Ich bin Lehrling zum Berufskraftfahrer und brauche meinen Führerschein unbedingt.

    Habe ich noch chancen meinen Führerschein zu retten?

    Vielen Dank im Vorraus

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:38

      Hallo Niko,

      hierzu können wir Ihnen leider keine Auskünfte machen. Bitte lassen Sie sich bei einem Fachanwalt beraten, um alle Möglichkeiten, den Führerschein doch noch behalten zu dürfen, auszuloten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eugenia 23. April 2015, 16:17

    Hallo, ich hatte wegen Alkohol am Steuer und einem Verkehrsunfall eine MPU und einen Aufbauseminar für „Drogen- Alkoholauffällige Fahranfänger in der Probezeit“
    Als ich meinen Führerschein wieder bekommen habe, wurde ich 3 Monate daraufhin auf der Autobahn mit 27 km/h zu Schnellfahren geblitzt und nun eine Strafe von 80 Euro + 1 Punkt bekommen…nun meine Frage, droht mir wieder der Führerscheinentzug bzw eine MPU … ??
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:41

      Hallo Eugenia,

      der Führerschein wird noch nicht entzogen, wenn es in der Probezeit zu 2 A-Verstößen kam. Sie erhalten nun die Einladung zu einem fahrpsychologischen Training, der Besuch ist jedoch nicht verpflichtend.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Redou 22. April 2015, 21:23

    Hallo habe eine die probezeit auf 4 Jahre verlängert bekommen nun wurde mir die freiwillige Teilnahme an einen fahrpsychologisches Training angeboten das innerhalb 2 Monaten gemacht werden kann wurde in den 2 Monaten erneut geblitzt allerdings nur mit 9 km/h zuviel muss ich den Lappen nun abgeben ? danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:45

      Hallo,

      diese Geschwindigkeitsüberschreitung sollte noch nicht zum Entzug Ihres Probezeit-Führerscheins führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kathrin 22. April 2015, 17:58

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    Leider wurde meine letzte Frage nicht beantwortet oder gesendet. Probiere es jetzt nochmal.
    Also ich habe die verlängerte Probezeit, damit also auch schon mein Aufbauseminar hinter mir.
    Jetzt habe ich mittlerweile 2 A Delikte (25 kmh zu schnell, ASF, Rechts vor Links missachtet – Es kam zum Unfall), danach noch 2 B Delikte (2 mal nicht angeschnallt) Führerschein ist jetzt eingezogen für drei Monate. In dem entsprechenden Brief stand kein Wort von einer MPU, allerdings sagte die Dame welcher ich bei der Führerscheinstelle meinen „Lappen“ abgab, dass es in der Regel so gehandhabt wird, dass ich zur MPU muss (wirkte nicht überzeugt/kompetent).
    Was sagt ihr? Werde ich nach meiner Vergangenheit eine MPU machen müssen? Hätte ich dann einen Brief gekriegt wo es drinsteht? Oder hat die nette Dame das nur so dahergesagt?

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:54

      Hallo Kathrin,

      die Anordnung einer MPU in Ihrem Fall wäre nichts ungewöhnliches. Wenn Eignungszweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, wird diese angeordnet. Dies muss jedoch nicht der Fall sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Kathrin 11. Mai 2015, 11:24

        Hallo bussgeld communty,

        Jetzt habe ich gerade allen Mut zusammen genommen, war beim Straßenverkehrsamt.
        Plötzlich sagt die Dame am Schalter mir ich hätte nur 4 Punkte. (laut Brief/ Auflistung 7)
        Wie weit wirkt sich dieses auf die Situation mit der MPU aus? Wird diese hinfällig? Die Dame am Schalter sagte „keine Sorge, immer positiv denken“.
        Was denkt ihr?

        Lieben Gruß,
        Kathrin

        • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:23

          Hallo Kathrin,

          zwar haben Sie nur 4 Punkte, jedoch kamen diese ja durch mehrere A- und B-Verstöße zusammen. Die geringe Punkt-Anzahl hat somit keine Auswirkungen auf die Möglichkeiten, nach dem Entzug eines Probezeit-Führerscheins eine MPU anzuordnen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Silvia 20. April 2015, 16:20

    Hallo,
    Ich bin noch in der Probezeit.
    Ich habe die Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen kleinen Unfall gehabt, es wurde die Polizei dazugeholt. Den Bußgeldbescheid habe ich schon bezahlt. 1 oder 2 Tage nach dem ersten Bußgeldbescheid kam der Brief das ich geblitzt worden bin in einer 120 Zone bin ich 175 Gefahren also 55 km/h zu schnell. Hab jetzt schon mal im Internet geschaut müssten bei A Verstöße sein. Ich habe noch keinen Brief für das aufbauseminar bekommen wegen des ersten Verstoßes . Und jetzt eben noch der 2 A verstoß. Muss ich meinen Führerschein abgeben ? Was passiert jetzt ?

    Ich wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort.

    Gruß Silvia

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 10:12

      Hallo Silvia,

      der 2. A-Verstoß führt noch nicht zum Führerscheinentzug, sondern Sie erhalten eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training. Der Besuch ist nicht verpflichtend!

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Manuel 19. April 2015, 13:58

    Hallo ich bin bei Rot über die Ampel un geblitzt worden ,die Ampel war grade umgesprungen da war ich aber schon drüber .
    Jetzt bin ich vor kurzem in der 80 Zone Mit etwa 110 -115 km/h geblitzt worden ich bin noch in der Probezeit und ich brauche meinen Führerschein für meine Arbeit denn ohne Führerschein verliere icj meine Arbeit
    Wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar
    Mfg

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:16

      Hallo Manuel,

      die beiden A-Verstöße, die Sie begangen haben, führen noch nicht zu einem endgültigem Führerschein-Entzug. Ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert, und Sie müssen nun ein Aufbauseminar besuchen. Zudem können Sie ein fahrpsychologisches Training besuchen, dies müssen Sie aber nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peer-Erik 16. April 2015, 19:21

    Schönen guten Tag.
    Ich habe folgende Fragen, ich wurde am 17.12.2012 mit 1,0 Promille in der Probezeit erwischt. Bußgeld, besonderes Aufbauseminar und 1 Monat Fahrverbot waren die Konsequenz.
    Am 03.01.2014 wurde ich nun mit 23 Kmh nach Toleranzabzug geblitzt. Am 07.04.2015 bekam ich die Aufforderung zum besonderen Aufbauseminar in Folge des Alkoholmissbrauchs. Hätte nicht schon was wegen dem Blitzer kommen müssen?
    Die Probezeit läuft nun bis 12.2016, jetzt wurde ich am 02.03.2015 beim Überfahren einer roten Ampel(weniger als 1sec, keine vorliegende Gefährdung) geblitzt.
    Womit muss ich jetzt rechnen, was passiert mit der Ordnungswidrigkeiten welche vor dem neuen Bußgeldkatalog 2014 begangen wurden ?
    Laut Definition wird der Führerschein beim 2ten A Verstoß in der verlängerten Probezeit entzogen, warum erhielt ich aber vorher nie die Aufforderung zur freiwilligen Teilnahem an der MPu wie der normale hergang beschrieben wird.

    Mfg Peer-Erik Fritze

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:31

      Hallo,

      die Einladung zum Aufbauseminar unterliegt keiner Frist.
      Jedoch müssen Sie in der Tat damit rechnen, dass aufgrund der Vielzahl der A-Verstöße Ihr Führerschein entzogen wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • JK 16. April 2015, 16:50

    Was passiert wenn ich während der Probezeit beim Taxifahren ohne P-Schein erwischt werde? Bin unter 21… Vielen Dank im Voraus !

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:35

      Hallo,

      den Personenbeförderungsschein benötigen Sie bei gewerblichem Personentransport. Sie müssen ein Bußgeld von 75 Euro bezahlen und enthalten einen Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ralf 15. April 2015, 9:10

    Hallo,
    ich hatte einen Unfall in einer 30 Zone.
    Rechts vor links nicht beachtet. (Kreuzung war zugeparkt Unfallgegner zu schnell gefahren) Heute Verhandlung und Bußgeld wurde auf 55 Euro festgelegt. Bekomme ich Probezeitverlängerung und Nachschulung?

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:55

      Hallo Ralf,

      wahrscheinlich erhalten Sie eine Verlängerung der Probezeit sowie die Aufforderung, ein Aufbauseminar zu besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • oliver 11. April 2015, 18:13

    eine Einladung zu einem Seminar, zu einem fahrpsychologischen Training. Der Besuch ist jedoch freiwillig.
    FREIWILLIG?
    wenn man das nicht freiwillig macht,,was dann?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:37

      Hallo Oliver,

      den Fahranfängern ist es freigestellt, ihr Fahrverhalten in diesem Training zu verbessern. Konsequenzen bei Nichtwahrnehmung des Termins drohen nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Seppel 9. April 2015, 21:25

    Hallo kurze Frage musst vor ca. 1 Jahr ein aufbau semi machen habe ich auch wegen 32 zuviel in ner 30 Zone nun wurde ich letztes Jahr angehalten und nach nen Blut test BTM festgestellt was erwartet mich jetzt habe 1 Monate Fahrverbot über 700€ strafe schon bekommen und ne Einladung zum Verkehrs psychologischen Training bekomme ich meinen Führerschein nach dem 1 Monat Fahrverbot zurück oder wie verläuft das nun

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:46

      Hallo Seppel,

      am fahrpsychologischen Training müssen Sie nicht teilnehmen, dies ist freiwillig. Kommt es nun innerhalb der Probezeit zu einem weiteren A-Verstoß, so wird der Führerschein eingezogen. Anscheinend wurde keine MPU verhängt, dann erhalten Sie Ihren Führerschein nach dem Fahrverbot wieder zurück.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • seppel 15. April 2015, 19:07

        Hätte ich sonst statt dem fahrpsychologischen Training gleich ne mpu Ankündigung bekommen oder kann das auch noch eintreten

        • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:44

          Hallo Seppel,

          normalerweise dürften Sie nur entweder eine Aufforderung zur MPU oder die Einladung zum fahrpsychologischen Training bekommen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marco 7. April 2015, 15:43

    Hallo ich musste damals eine mpu wegen btm machen was auch ein aufbauseminar beinhaltete jetzt wurde ich auf der Autobahn mit 135 wo 100 war geblitzt was steht mir denn nun bevor?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 10:06

      Hallo Marco,

      wahrscheinlich erhalten Sie die entsprechenden Sanktionen laut Bußgeldtabelle, auf Ihre damalige MPU muss dieses Vergehen keinen Einfluss haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Josef 19. Februar 2016, 21:39

        Ich wurde in meiner Probezeit in einer 30 kmh zone mit ungefähr 50 geblitzt was hat das für auswirkungen

        • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:32

          Hallo Josef,

          werden Sie mit einer Geschwindigkeit von weniger als 20 km/h geblitzt, ist das ein B-Verstoß, der lediglich mit einem Bußgeld geahndet wird. Ab 20 km/h, die Sie in der Probezeit zu schnell fahren, gilt das als A-Verstoß, der mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet wird.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jef 2. April 2015, 22:39

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team
    Ich hätte da mal eine Frage auf die ich irgendwie keine Antwort finden konnte…
    Und zwar hat ein Freund von mir in seiner Probezeit eine rote Ampel überfahren und wurde geblitzt, somit ein A Verstoß, keine Frage. Allerdings wurde er kurz danach mit über 30 kmh innerorts erneut geblitzt, bevor er jedoch das Schreiben zur Teilnahme am Aufbauseminar bekam.
    Damit hat er 2 A Verstöße innerhalb der Probezeit bevor er das Aufbauseminar durchgeführt hat. Zu diesem hat er sich dann rechtzeitig angemeldet und danach den Brief für die Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen.
    Womit muss er denn jetzt rechnen ??

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:31

      Hallo Jef,

      in diesem Fall erhält Ihr Freund demnächst noch eine Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training, der Besuch ist jedoch freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • oliver 1. April 2015, 13:06

    Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar.
    was passiert wenn man das ablehnt..kann die Behörde deswegen eine mpu veranlassen.??

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:41

      Hallo Oliver,

      in diesem Fall kann der Führerschein entzogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • oliver 1. April 2015, 12:59

    Hallo guten Tag
    Ich hatte vor ein paar Monate ein Aufbauseminar. Der Grund war das ich 21 km/h Außerorts zu schnell war.
    Aber in diesem schreiben stand drin das ich 2 A Delikte hätte. wegen einem Verkehrsunfall und das 2 mal wegen 21 km/h zu schnell. Ich glaube die 2 Sachen wurden zusammen genommen. hatte also eine ganz normalen aufbauseminar.so jetzt ein paar Monate später wurde ich mit 1.2 Promille erwischt. jetzt weis ich nicht ob das als 2 A Delikte zählt oder ob es wegen der Voreintragung schon 3 a Delikte sind. weil die anderen 2 wurden ja schon zusammen genommen. also 2 a Delikte 1 Aufbauseminar. plus jetzt noch wegen Alkohol am Steuer hm…droht mir jetzt eine Mpu?gruß Oli

    • oliver 1. April 2015, 13:01

      Achso bin in der Probezeit noch. die wurde nach erhalt des führerscheins nach einen jahr schon auf 2 jahre verlängert.

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:43

      Hallo Oliver,

      wahrscheinlich haben Sie bereits 2 A-Delikte begangen, und das 3. A-Delikt führt nun zu einem Führerscheinentzug.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johannes R. 31. März 2015, 21:06

    Hallo
    Hatte vor kurzem mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 28 km/h außerorts auch einen A Verstoß.
    Jetzt habe ich einen Punkt, Probezeitverlängerung von 2 Jahren und die Teilnahme an einer Nachschulung erteilt bekommen.
    Meine Frage wäre jetzt: Was passiert wenn ich jetzt noch öfters unter 20 km/h zu schnell geblitzt werde ?
    und welche Auswirkungen hat das ?
    Und wie ist das wenn ich auch z.B noch 2 Mahl über 20 km/h Geblitzt werde ?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:46

      Hallo Johannes,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 20 km/h hat auf Ihren Probezeitführerschein zunächst keine Auswirkungen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung darüber führt nun zu einer Einladung zu einem verkehrspsychologischen Trainung und bei einer erneuten Überschreitung müssen Sie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ricco 30. März 2015, 18:28

    Also ich habe 2a verstöße begangen in der Probezeit. Einmal 27km/h zu schnell und einmal 23km/h. Jetzt habe ich einen Brief erhalten das sich die Probezeit um 2 jahre verlängert und ich zum Aufbau Seminar muss. Das war für die 27km/h überschreitung… jetzt habe ich aber noch keinen Brief für die 23km/h. Nicht das ich jetzt das Seminar mache und bezahle, und mir wird dann der führerschein entzogen?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 11:00

      Hallo Ricco,

      für den zweiten A-Verstoß erhalten Sie ebenfalls eine Einladung zu einem Seminar, zu einem fahrpsychologischen Training. Der Besuch ist jedoch freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • mergim.s 27. April 2016, 15:50

        bin mit 197kmh geblitzt worden auf der autobahn,
        bin nicht in der probezeit mehr und habe auch eine strafe von 500euro bekommen.
        wird mir der führerschein auch abgenommen bitte um antwort.
        danke vielmals.

        • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:36

          Hallo Mergim,

          in der Regel geht bei einem Verstoß mit einer solchen Geldbuße ebenfalls ein Fahrverbot zwischen zwei und drei Monaten einher. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Strafe an die zuständige Behörde.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Angelika 28. März 2015, 21:17

    Hallo, mein Sohn hatte auch einen A-Verstoss in der Probezeit und 1 Jahr Führerscheinentzug und Aufbausseminar. Jetzt in der Probezeitverlängerung fuhr er bei Gelb in eine Ampel und wurde geblitzt lt. Bußgeldbescheid 0,7 Sek. (also unter 1 Sek.). Landratsamt verhängte ihm eine MPU und nach Nichtabgabe der negativen Bescheinigung wurde Führerschein eingezogen. Die Bearbeiterin im Landratsamt hat jetzt tel. zugegeben daß die Strafe zu hoch angesetzt war. Wir hatten vorher schon schriftl. Widerspruch eingelegt, da im Bußgeldkatalog ja was anderes steht . Die Bearbeiterin hatte keinerlei Reaktion gezeigt. Nun möchte sie daß mein Sohn die MPU nochmal macht in verkürzter Form (?) und gleichzeitig sollen wir den Widerspruch zurücknehmen. Was können wir da noch unternehmen ? Gruß

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:18

      Hallo Angelika,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich diesbezüglich beraten zu lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johannes_volckmann 26. März 2015, 0:14

    Hallo,
    ich und mein Kumpel haben seit 5 Monaten den A1 Führerschein.
    Wir sind heute in einer 30iger zone gelasert worden ich bin 72km/h und er 68km/h gefahren.
    Wir haben vorher nie ein Strafdelikt begangen. Welche Konsequenzen werden wir daraus haben?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:44

      Hallo Herr Volckmann,

      Sie werden einen Bußgeldbescheid erhalten und Punkte und Bußgelder laut Bußgeldtabelle erhalten.
      Zudem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hagen 24. März 2015, 23:46

    Hallo
    Bin noch in Probezeit und wurde mit meinem Roller angehalten.Ich hatte noch das alte Nummernschild drauf,hatte vergessen ein neues zu holen,wusste es auch nicht ist mein erster roller!
    Was kann jetzt schlimmtenfalls passieren?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:53

      Hallo Hagen,

      es kostet 40 Euro, wenn Sie ohne amtliches Kennzeichen unterwegs waren. Oder geht es um eine fehlende Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle?

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Barbara 23. März 2015, 16:39

    Hallo,
    Meine Tochter hat einen Bußgeldbescheid erhalten. 25km waren wir angeblich zu schnell auf der Autobahn. Ich zweifle aber an, dass es so richtig ist, zum ersten waren wir hinter einem LKW , zum 2. hat es geblitzt als wir überholt wurden und zum 3. fährt das kleine Auto mit 3 Personen besetzt eigentlich gar nicht so schnell. Wie sollen wir jetzt vorgehen? Meine Tochter ist in der Probezeit, noch 3 Monate , auf dem angeforderten Bild sind natürlich weder der LKW, noch der 2. PKW zu sehen. Es hätte dann doch eigentlich mehr als nur einmal blitzen müssen? Bußgeld 70Euro, 1 Punkt – kommt die Aufforderung zum Seminar separat? denn das war nicht angegeben
    liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:26

      Hallo Barbara,

      sofern Sie Einspruch erheben, wird die Messung erneut geprüft, und sollte sie sich als fehlerhaft erweisen, muss das Bußgeld natürlich nicht bezahlt werden.
      Die Einladung zum Aufbauseminar kommt separat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Berkay 23. März 2015, 15:25

    Hallo,
    ich hätte ne Frage und zwar, wurde ich mit abgefahrenem Hinterreifen aufgehalten. (Motorrad)
    Hab auch ein Brief bekommen, da steht nur das ich 1 Punkt bekommen werde und Bußgeld zahlen muss. Meine Frage wäre, wird sich mein Probezeit verlängern? Da stand nichts übern Aufbauseminar drauf.

    MfG

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:31

      Hallo Berkay,

      dies kostet ein Bußgeld von 90 Euro. Die Ordnungswidrigkeit stellt einen B-Verstoß dar und somit wird die Probezeit nicht verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.