Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Ilija D. 7. März 2017, 18:21

    Hallo, ich bin 19. Wurde heute in 30-er zone mit etwa 50km/h geblitzt. Ich hatte kontaktlinsen drauf. Vor etwa 8 Monate wurde ich mit 12km/h nach Toleranzabzug geblitzt und alles bezahlt. Meinstens im Brief kommt weniger km/h zu viel als was man im Tacho sieht weil Tacho immer bisschen mehr zeit. Also es ist große wahrscheinlichkeit dass es unter 21km/h war aber habe beschleunigt gerade in diesem Moment und beim Blitz war etwa 45 -50 kmh in Tacho angezeigt (denke ich).Was soll ich erwarten. Können sie meine Kontanktlinsen sehe oder muss ich nachweisen. Bin bis 15.5 im Probezeit.

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:28

      Hallo Ilija D.,

      bezüglich der Probezeit ist die Geschwindigkeitsüberschreitung erst ab 21 km/h oder mehr von Relevanz. Erst ab dann gilt sie als A-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Olivia 7. März 2017, 17:39

    Hallo,

    Ich habe bereits das Aufbauseminar gemacht, weil ich 24 km/h zu schnell gefahren bin. Dann wurde ich in der verlängerten Probezeit am Handy erwischt (B-Verstoß) und jetzt bin ich glaube ich über 21 km/h zu schnell gefahren. Bin immernoch in der verlängerten Probezeit. Nun meine Frage. Was passiert, wenn ich jetzt wirklich über 21 km/h zu schnell gefahren bin? Theoretisch hätte ich dann einen A-Verstoß und einen B-Verstoß. Wird mir dann der Führerschein entzogen?

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:39

      Hallo Olivia,

      ein A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Artur 6. März 2017, 23:42

    Hallo liebes Bußgeld-Team,

    ich bin in meiner erste Probezeit über 21km/h in Außerhalb geblitzt worden und musste danach zum Aufbauseminar. Ich bin erfolgreich absolviert. Leider habe ich 1 Punkte bekommen und 2 Jahre Probezeit verlängert.

    In der letzte Zeit hatte ich kleine leichte Verkehrsunfall gehabt, das Auto von meinem und anderen leicht nebenan zusammen gekratzt, ist nicht schlimmes, nur die Farbe. Aufgrund konnte man kein Stoppschild sehen . Deshalb hatten wir Polizei gerufen. Ich musste über 100 € zahlen und hatte 1 Punkte bekommen.

    Nun jetzt habe ich 2 Punkte.

    In ca. Zwei Wochen wird mein Probezeit beendet.

    Vermutlich würde ich wieder über 21km/h geblitzt. Aber in Außerhalb bei der Bundesstraße.

    Werde ich eine Punkte bekommen?
    Wie sieht aus, wenn ich schon 3 Punkte habe?
    Was wird mit mir passieren und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    Bitte schreiben Sie zurück.

    Ich werde auf Ihre Antwort sehr freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    Artur

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 11:18

      Hallo Artur,

      ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr würde als ein derartiger A-verstoß gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 4. März 2017, 15:28

    hallo
    Ich habe im November 2015 ein Aufbauseminar absolviert und einen Punkt + 2 jahre Probezeit bekommen
    Nun bin ich aber mit 23 kmh zuviel Geblitzt worden Ausserorts.
    mit was muss ich jetzt rechnen ?

    und besteht die möglichkeik das mann die strafe in eine geldstrafe umwandelt da ich den führerschein für die arbeit brauche

    Lg

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:46

      Hallo Tobias,

      da Sie sich in der verlängerten Probezeit befinden, erhalten Sie eine Verwarnung. Der Bußgeldkatalog sieht außerdem eine Geldbuße von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bajo 4. März 2017, 12:03

    Hallo erstmal
    Ich möchte wissen was ich bekommen werde wenn ich in der verlängerten Probezeit 52 zu schnell gelasert werde (außerhalb geschlossener Ortschaften)

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:26

      Hallo Bajo,

      da es sich um einen erneuten A-Verstoß handelt, erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie eine Geldbuße von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Be.Ar 28. Februar 2017, 22:30

    Hallo Liebes Bussgeld Info Team,
    ich wurde heute in einer 30er Zone geblitzt. Ich kann mich nicht allzu gut daran erinnern wie schnell ich war weil ich sofort abgebremst habe. Ich dürfte aber nicht mehr als 20 kmh gefahren sein. Dieser Blitzer war Mobil und ich bin in der Probezeit noch… Was sind nun die folgen für mich und wie läuft dass mit dem Toleranzbereich ab werden die zuerst abgezogen und dann auf die Strafe geguckt ?????

    Lg

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 9:38

      Hallo Be.Ar,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h oder mehr wird als A-Verstoß gewertet. Hier droht eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie eine Teilnahmepflicht am Aufbauseminar. Die Toleranz wird vorher abgezogen und ist im Bußgeldbescheid schon berücksichtigt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • onur 28. Februar 2017, 21:42

    hallo ich habe in der 30 zone mit 52 km gefahren in innerorts gefahren ich bin in der probezeit .was erwartet mich? und ich habe noch ein zeugenbogen bekomen ein brief.
    in der brief stand nach tolleranzabzug. was bedeutet das?

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 9:40

      Hallo onur,

      hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Ihnen droht die Probezeitverlängerung um 2 Jahre und eine Teilnahmepflicht am Aufbauseminar. Beim Toleranzabzug werden eventuelle Messungenauigkeiten berücksichtigt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S E L I N A 😎😎😎😎😎 28. Februar 2017, 20:24

    Hallo,
    Folgenede situation….ich hatte in meiner Probezeit ein Aufbauseminar wegen einem Unfall & ein diese einladung die man beim 2. verstoß bekommt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Nun wurde ich letzte woche erneut geblitzt. War jedoch unter den 21kmh. Heißt das ich muss nur das Bußgeld bezahlen & das wars oder wird mor der Führerschein nun entzogen.

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:11

      Hallo SELINA,

      da es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h handelt, dürfte dies keine weiteren Auswirkungen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berat 28. Februar 2017, 13:50

    Hallo,
    hätte eine Frage. Und zwar wurde ich heute früh von einem mobilen Blitzer erwischt. Ich war in der 30er Zone und war mit circa 40-45 kmh unterwegs in der Probezeit.
    Mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:13

      Hallo Berat,

      hier dürfte ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro zu erwarten sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robin 28. Februar 2017, 12:31

    **
    Da ich weiß das der Test positiv ausfallen wird ist jetzte die Frage ob das nun 2 A verstoße zsm sind und ich somit 3 A verstoße habe oder was wird jz passieren . Mfg!

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:03

      Hallo Robin,

      wenn Ihre Probezeit wegen eines A-Verstoßes bereits verlängert wurde und Sie nun einen erneuten A-Verstoß begangen haben, sind es zwei.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robin 28. Februar 2017, 12:28

    Hallo,
    und zwar wurde ich vor 2 tagen raus gezogen. Ich bin noch in der Probezeit bzw meine Probezeit wurde verlängert da ich schon ein A verstoß begonnen habe (Geschwindigkeit Übergrenzung). Danach wurde bei mir ein Alkohol Test gemacht der unter 0.3 ausgefallen ist. Danach wurde noch ein blutest gemacht da ich mich geweigert habe zu pissen. Da ich weiß da

  • Marcel 28. Februar 2017, 2:39

    Hallo ,
    ich hatte vor ca ein halben Jahr ein aufbauseminar zwecks zu schnell fahren in der probezeit. Meine probezeit wurde verlängert auf weitere 2 Jahre. Nun hab ich letzte Woche 2 Bier getrunken und bin leider noch gefahren und hab ein Unfall gebaut mit ein fahrradfahrer der ohne Licht unterwegs war hab Polizei gerufen und sofort zugegeben das ich Alkohol getrunken hatte beim pusten wurde 0.67 Promille angezeigt aber der bluttest ergab 0.31. Was kommt auf mich zu ich bin im paketdienst angestellt und hab auch jeden Tag ein Arbeitsweg von 50 km also bin ich drauf angewiesen . Ich bitte um schnelle Antwort meine Existenz hängt am seidenen faden .

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:05

      Hallo Marcel,

      ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung zieht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • K. 27. Februar 2017, 23:16

    Hallo,
    Ich wurde mit 21km/h in der Probezeit zu schnell geblitzt. Hab das Aufbauseminar nicht besucht und musste meinen Führerschein abgeben. Hab anschliesend das Seminar besucht und den Führerschein beskommen. Meine Frage komm ich nach Bestandener Fahrprüfung November 2013, im November 2017 aus der Probezeit oder erst 2018 da ich den Führerschein ja en halbes Jahr weg hatte wegen nicht Teilnahme des Aufbauseminar
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 9:50

      Hallo K.,

      dieser Umstand dürfte die Probezeit nicht verlängern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • U. 26. Februar 2017, 21:06

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Meine Probezeit wurde nach einem A-Verstoß um 2 Jahre verlängert. Nun wurde ich mit dem Handy am Steuer erwischt.. ist der Führerschein für immer weg ?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:31

      Hallo,

      das Handy am Steuer gilt in der Regel als B-Verstoß. Bei einem B-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht normalerweise noch nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Attia 24. Februar 2017, 1:21

    Hallo,
    Führt ein 2. A-Verstoß in der Probezeit zur MPU-Maßnahmen, auch wenn es passierte vor dem Ablauf des Aufbauseminars?
    Und kommt nach einem 3.A-Verstoß zum Entzug des Fahrerlaubnis? Auch wenn das Aufbauseminar nicht abgelegt wurde!?
    Das ist doch nicht logisch. Man hätte dann keine Chance.

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:04

      Hallo Attia,

      zunächst muss das Aufbauseminar abgeschlossen werden. Erst dann kann ein Entzug der Fahrerlaubnis bei einem erneuten Verstoß drohen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Frederic L. 20. Februar 2017, 12:53

    Hallo,
    Ich habe seit 8.5.2013 meinen Führerschein und habe 2014 schon ein Punkte Abbauseminar absolviert. Verlängerte Probezeit auf 4 Jahre.
    2016 im Januar habe ich einen A-Verstoß wegen zu schnell Fahren mit 1 Monat Fahrverbot gehabt darauf hin habe ich die Empfehlung einer Verkehrspsycholgischen Beratung bekommen die ich aber nicht in Anspruch genommen habe. Ich bin seit dem Vorfall ein Jahr unauffällig gewesen nun 2017 im Februar habe ich wegen Missachtung der Vorfahrtsregel einen A-Verstoß bekommen. Meine Probezeit läuft in ca. 3 Monaten aus, droht mir jetzt trotzdem der Entzug der Fahrerlaubnis ? und wie lange ist der Zeitraum nach der Empfehlung der Beratung wo kein Verstoß sein darf ? Da ich ja ein Jahr unauffällig war
    danke schon mal im vor raus.
    mfg
    Frederic L.

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:50

      Hallo Frederic,

      beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max A. 20. Februar 2017, 9:05

    Hallo,
    Ich habe meinen Führerschein seit 3 Monaten, ich bin leider gestern unabsichtlich über eine rote Ampel gefahren.. Ich habe dies erst gesehen als ich drüber war, also erst war sie noch Gelb dann als ich rüber gefahren bin ist sie auf rot umgeschlaten, dies hab ich allerdings noch gesehen.

    Meine Frage die Ampel hatte keinen Blitzer jedoch einen Kamera auf der Ampel wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ich geblitzt worden bin?

    Und was droht mir?

    Grüße
    Max A.

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 9:39

      Hallo Max A.,

      ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich. Ferner wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Ob Sie geblitzt wurden ohne nicht, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Helena H. 18. Februar 2017, 19:41

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

    ich werde in Kürze ein Aufbauseminar besuchen, da ich in meiner Probezeit zu schnell unterwegs war. Was passiert wenn ich jetzt nochmal mit z. B. 10 kmh geblitzt werde? Bekomme ich dann den Führerschein weg, oder muss ich nur die 15 Euro Strafe zahlen?

    Gruss Helena H.

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 9:57

      Hallo Helena,

      Probezeitmaßnahmen greifen erst ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h oder mehr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Till R. 17. Februar 2017, 14:52

    Hallo.
    Ich wurde in der probezeit zwei mal geblitzt innerhalb von 8 Monaten. Einmal 29 kmh zuviel und einmal 23kmh zuviel.
    Und jetzt wurde ich auch noch von der Polizei angehalten und auf thc positiv getestet.
    Könntet ihr mir sagen wo rauf ich mich jetzt einstellen muss?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:19

      Hallo Till R.,

      in dem Fall ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unwahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patti 16. Februar 2017, 22:03

    Hallo Ihr,

    ich habe eine Frage, bin heute auf der Landstraße gefahren bei erlaubten 100 kmh hatte ich 80 kmh! Mein Abstand zum Vordermann war aber nicht genügend Schätzungsweise ca 25 – 30 Meter! Bin in der Probezeit seit 4.November 2015! Muss ich mit einem Führerscheinentzug rechnen??

    Lg Patti

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:37

      Hallo Patti,

      vor allem bei Geschwindigkeiten über 80 km/h sollte auf den Sicherheitsabstand geachtet werden, denn es handelt sich ansonsten um einen Verstoß der Kategorie A, bei dem eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 15. Februar 2017, 23:34

    Hallo,
    unser Sohn ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h während der Probezeit geblitzt worden. Daraufhin haben wir einen Bußgeldbescheid für eine Ordnungswiedrigkeiot erhalten. Aus diesem Bescheid ging keinesfalls hervor, dass nach begleichung der Strafe weitere Strafmaßnahmen folgen. Jetzt, weitere 4 Monate später, erhalten wir ein Schreiben mit weiteren Maßnahmen. Aufbauseminar usw …
    Welche Fristen und Kosten kommen denn jetzt noch? Ist das der richtige werdegang, das nach 4 Monaten weitere Bescheide einflattern? Kommen noch weitere Bescheide? Wann ist das Verfahren zu Ende, wenn es noch nicht beendet sein sollte?
    Lieben Gruß
    Dennis

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 9:36

      Hallo Dennis,

      dies lässt sich dadurch erklären, dass der Bußgeldbescheid und die Anordnung zum Aufbauseminar von zwei verschiedenen Behörden erlassen wird. Letzteres wird von der Fahrerlaubnisbehörde erlassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 13. Februar 2017, 17:50

    Hallo,

    Was passiert wenn man nach einem alkoholisierten Unfall in der probezeit mit kompletter mpu. (Bestanden). Danach über rot geblitz wurde?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 9:57

      Hallo Jenny,

      sofern Ihre Probezeit verlängert wurde und sich der Rotlichtverstoß innerhalb der Verlängerung ereignete, ist mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 13. Februar 2017, 9:18

    Hallo,
    vorgestern hatte ich einen kleinen Unfall. Ich habe leider Vorfahrt missachten. Ich bin schuld. Jedoch ist kein Personenschaden und an beiden Fahrzeugen sind minimale kleine Kratzer und bisschen Farbe.
    Die Polizei hat mir ein Bußgeldbescheid in Höhe von 120€ erteilt und 1 Punkt.

    Doch meine Große Sorgen ist, meine Probezeit ist noch bis Mai. Sprich ich bin noch in der Probezeit.
    Hat dies Auswirkungen auf meinen Führerschein? Die Polizei hatte da jetzt nichts gesagt.
    Ich habe ja jedoch einen kleinen Sachschaden begangen.

    Ich habe Angst, das ich ein Aufbauseminar machen muss.

    Bitte klären Sie mich auf.

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 9:44

      Hallo Christian,

      an einem Aufbauseminar in der Probezeit müssen Sie üblicherweise teilnehmen, wenn Sie einen A-Verstoß begehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kevin 12. Februar 2017, 19:46

    Unfall enfernung,unfall flucht in probezeit
    Strafe 2500€ /10 monate veureuschein weg/entzug
    Muss ich ein mpu machen oder nur aufbauseminar
    0,0% alkool

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 10:14

      Hallo Kevin,

      ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Führerscheinstelle. Hier können Sie sich über die MPU informieren: https://www.bussgeld-info.de/mpu/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Artur 11. Februar 2017, 21:44

    Hallo,

    ich weiß gerade nicht ob es sowas gibt, aber kann es sein, das es Blitzer vor der Baustellen gibt.
    Also nicht in, sondern davor. Weil ich denke das ich mit 20-25km/h geblitzt wurde. Nur weiß ich es nicht genau.

  • Vivi 7. Februar 2017, 21:18

    Hallo,
    Ich habe in meiner Probezeit einen Rotlichtverstoß begangen. Aufbauseminar und 2 Jahre probezeitverlängerung folgten. Dann wurde ich in einer 30er Zone mit 43 km/h geblitzt. Jetzt würde ich vermutlich mit 25 km/h geblitzt. Also A Verstoß dann B Verstoß und dann wieder a Verstoß. Was passiert jetzt?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:51

      Hallo Vivi,
      beim 2. A-Verstoß erhalten Sie eine Verwarnung und Teilnahmeempfehlung für verkehrspsychologischer Beratung. Bei einem weiteren B- oder A-Verstoß folgt der Fahrerlaubnisentzug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Theresa 6. Februar 2017, 21:39

    Ich bin in der verlängerten Probezeit,ich habe bereits einen B-Verstoß in der verlängerten Probezeit gehabt und jetzt vermutlich noch einen A-Verschoß begangen..
    Was kommt jetzt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:35

      Hallo Theresa,
      der 2. A-Verstoß zieht eine Verwarnung nach sich. Bei einem weiteren A- oder B-Verstoß droht allerdings der Verlust des Führerscheins.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Märtens 6. Februar 2017, 19:38

    Hallo,
    Ich wurde vor 2 1/2 Wochen mit 12 km/h Zuviel geblitzt. Strafe : 25€. (Innerorts)
    Heute wurde ich mit schätzungsweise über 21 geblitzt. Was droht mir nun . Bin der Probezeit . Habe begleitendes Fahren mit 17 Gemacht.

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:36

      Hallo Märtens,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Dieser hat eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elke 6. Februar 2017, 13:29

    Hallo, im Feb. 2014 Alkohol am Steuer 0,51 Promille Strafe 4 Wochen Fahrverbot Aufbauseminar und 2 jahre Probezeit verlängerung. Im Juni 2016 außerhalb geschlossener Ortschaft 22 km/h zu schnell Geldbuße 70 Euro Verfahren steht noch offen. jetzt angehalten mit Alkohol 1,2 Promille. was kommt jetzt auf ihn zu?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:32

      Hallo Elke,
      gemäß Ihrer Schilderung handelt es sich um drei A-Verstöße, die den Verlust des Führerscheins bedeuten. Hinzukommen die jeweiligen Sanktionen, die Sie aus den jeweiligen Bußgeldkatalogen entnehmen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nesimisi 5. Februar 2017, 22:48

    Hallo,

    Ich wurde zum Ersten mal geblitzt, und das zwei Wochen vor Ende meiner Probezeit mit 33 km/h außerorts. Was wird auf mich zukommen?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 10:27

      Hallo Nemisi,

      das kommt darauf an, um wieviel km/h sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h, so gilt dies in der Regel als A-Verstoß. Das bedeutet, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Pflicht besteht, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Über die weiteren Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie sich hier informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

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