Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Valentin 21. April 2017, 12:22

    Hallo,

    ich habe schon ein Aufbauseminar hinter mir und wurde jetzt mit 36km/h außerorts geblitzt.

    bekomme ich meinen Führerschein entzogen? und wenn ja wie lange?

    Danke

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:25

      Hallo Valentin,

      der Führerschein wird erst beim dritten A-Verstoß in der Probezeit entzogen. Das bedeutet, dass Sie nach dem nächsten A-Verstoß auf Ihren Führerschein verzichten müssen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Simon 20. April 2017, 15:42

    Hallo hab am 6.5 mein Führerschein 1 Jahr wurde aber am 10.4 angehalten und meine Felgen waren nicht eingetragen was droht mir jetzt?

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:46

      Hallo Simon,

      es kommt darauf an, ob die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die nicht eingetragenen Felgen beeinträchtigt wurde. Ist dies der Fall, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Die Probezeit wird somit um zwei Jahre verlängert und Sie werden aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Ibo 20. April 2017, 10:06

    Hallo

    Uns war meine prozeit war auf 4 jahre verlängert und ich wurde nochmal geblitz wegen rot blitzer 1 sekunde.
    Und jetzt hab ich 3 monate Führerscheinentzug was passiert dannach ? Muss eigentlich nochmam beantragen was kann auf mich zu kommen ?

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:56

      Hallo Ibo,

      das kommt darauf an, ob dies Ihr erster oder zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit war. Beim ersten Verstoß wird eine Verwarnung ausgesprochen und Ihnen wird empfohlen an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Handelt es sich dabei um den zweiten Verstoß, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Fall muss der Führerschein nach Ablauf der Sperrzeit neu beantragt werden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Natascha 14. April 2017, 15:45

    Hallo
    Habe leider ein A verstoss muss ein aufbauseminar machen, habe Probezeit Verlängerung bekommen
    Nun bin ich beim ampelblitzer erwischt worden. Hab noch nichts bekommen. Mein Mann ist Halter was kommt nun auf mich zu? Danke

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 10:44

      Hallo Natascha,

      ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Zudem droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ignazio Maglio 14. April 2017, 7:08

    Guten Morgen habe eine Frage ich Wurde leider noch mal geblitzt mit 21kmh mehr und habe schon 1 Punkt heißt also kriege noch einen 2 Punkt und im Internet steht das der früherschein weg ist stimmt das ? Oder was passiert genau jetzt Danke im voraus :)

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 9:20

      Hallo,

      in der Probezeit droht beim zweiten A-Verstoß eine Verwarnung sowie eine Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Der Fahrerlaubnisentzug droht, wenn Sie einen weiteren A-Verstoß begehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sophie 12. April 2017, 7:28

    Guten Tag,
    ich wurde vor 3 Wochen geblitzt (14 km/h zu schnell nach Toleranzabzug) und habe eine schriftliche Verwarnung erhalten (Bußgeld 20€).
    Heute wurde ich mit etwa 10 km/h zu schnell geblitzt.
    Was erwartet mich?
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 8:39

      Hallo Sophie,

      außerorts ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 km/h mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro zu rechnen, innerorts mit 15 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Traute 11. April 2017, 15:09

    Mein Enkel hatte im Januar einen Unfall bei Glatteis fuhr in einen Zaun und streifte ein Auto verweilte dann noch eine halbe stunde auf den Gelände und dann fuhr er Heim das ist unerlaubtes entfernen vom Unfallort hat Führerschein auf Probe mit was für einer Strafe muss er rechnen oder gar Führerschein entzug

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:59

      Hallo Traute,

      der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ozan 11. April 2017, 11:07

    Ich wurde mit 21 kmh zu viel geblitzt und bekomme einen punkt. Und wurde nochmal gestern geblitzt mit der selben schnelligkeit. Ich bin in der Probezeit. Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:26

      Hallo Ozan,

      ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung zieht eine Verwarnung sowie eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico 11. April 2017, 11:04

    Servus,

    ich bin noch in der Probezeit und wurde gestern mit ca 43-45 km/h in der 30er Zone geblitzt, was erwartete mich da für eine Konsequenz?

    Noch dazu kommt dass ich vor ein paar Tagen über eine rote Ampel gefahren bin (stand in einer Kurve und war erst sehr spät zu sehen) wie lange die Ampel rot war kann ich nicht sagen. Auch weiss ich nicht ob da überhaupt geblitzt wurde, da zwar eine Kamera an der Ampel war aber es nicht geblitzt hat und ich nicht weiss ob die Kamera nicht einfach nur zur Verkehrsregelung (Ampelschaltung) benutzt wird.

    Womit müsste ich rechnen wenn zum Blitzer in der 30er Zone auch noch die Ampel dazukommen würde und ist eine Teilnahme am ASF Seminar auch mit einem Entzug des Führerscheines verbunden oder kann ich z.B zu so einem Seminar auch selbst hinfahren, sprich darf normal weiterfahren?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 10:07

      Hallo Nico,

      die Geschwindigkeitsüberschreitung um 13-15 km/h ist ein B-Verstoß, der zunächst beim ersten Mal keine Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit hätte. Allerdings ist mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro zu rechnen. Der Rotlichtverstoß stellt indes einen A-Verstoß dar, welcher eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie eine Teilnahmepflicht am Aufbauseminar nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ronili 10. April 2017, 17:30

    Hallo! Ich bin noch in der Probezeit und bin ausversehen in einer sehr unübersichtlichen Situation in eine Straße gefahren wo nur Busse fahren dürfen. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen falls ich zum Beispiel gefilmt wurde etc?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:38

      Hallo Ronili,

      dies dürfte wohl ein B-Verstoß sein, der beim ersten Mal keine Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen würde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katharina 10. April 2017, 12:29

    Meine Tochter hatte vor ein paar Monaten eine e Nachschulung mit 2 Jahren Probezeitverlängerung und wurde heute mit 92 km statt erlaubten 60 km außerorts mit Abzug geblitzt , was für Konsequenzen hat das ?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:09

      Hallo Katharina,

      ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung zieht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Zudem fällt ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sophie 30. März 2017, 17:48

    Hallo,
    Ich hatte einen Autounfall , habe jemanden die Vorfahrt genommen und der ist mir rein gefahren , ich muss jetzt ein Ausbauseminar machen. Ich wurde ein Tag geblitzt und habe Post Bekommen das ich den Führerschein für 4 Jahre entzogen bekomme . Kann ich was da gegen tun? Was bedeutet das für mich ?

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 10:12

      Hallo Sophie,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 30. März 2017, 14:21

    Hallo, vor 2 Jahren wurde mir am letzten Tag der Probezeit meine Fahreraubnis genommen (Restalkohol) Ein besonderes Aufbauseminar wurde angeorndet und durchgeführt + Jahre Probezeitverlängerung. Nun hab ich in der Verlängerung der Probezeit Einen B Verstoß (Feuerwehranfahrtszone) erhalten. Allerdings befürchte ich jetzt, dass ich auf ner Abstandsmessung erfasst wurde (A Verstoß). Wird mir nun meine Fahrerlaubnis entzogen?Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
    Danke für die schnelle Hilfe!

    Befinde mich jetzt noch in der verlängerten Probezeit. Diese läuft in ca 2 monaten ab.

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 10:35

      Hallo Stefan,

      beim zweiten A-Verstoß oder beim vierten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Stefan 3. April 2017, 13:51

        Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen.
        Mir fällt gerade ein großer Stein vom Herzen. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich in meinem Fall nur mit einer Empfehlung für einen Beratungsgespräch und einer Verwarnung rechnen?

        • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:36

          Hallo Stefan,

          das dürfte in Ihrem Fall wohl zutreffen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael R. 29. März 2017, 19:30

    Hallo
    Ich bin in der probezeit und wurde mit 38 km/h mehr innerorts geblitzt
    womit muss ich rechnen und muss ich das aufbauseminar machen, und wenn ich es mache wird meine probezeit trotzdem verlängert?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 9:16

      Hallo Michael R.,

      hier verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Letzteres hat keinen Einfluss auf die Probezeitverlängerung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 28. März 2017, 16:02

    Ich wurde zweimal an der gleichen stelle mit genau 22 kmh zu viel geblitzt. Da ich noch in der Probezeit bin führte Ich um meinen Führerschein. Bekomme ich den Führerschein entzogen auch wenn ich die Nachschulung und das Psychologische Beratungsgespräch innerhalb der nächsten 2 Monate absolviere?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 8:26

      Hallo Martin,
      ein erster A-Verstoß führt in der Probezeit dazu, dass sich die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Bei einem weiteren A-Verstoß erhalten Sie dann eine Verwarnung sowie die Empfehlung eines entsprechenden Beratungsgesprächs. Der Entzug des Führerscheins droht hingegen ab dem 3. A-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • B Woll 28. März 2017, 9:19

    Hallo,

    ich wurde vor 2 Wochen (Probezeit) mit 12km/h zu schnell außerorts geblitzt.
    Vergangenen Samstag mit 15km/h zu schnell außerorts geblitzt.
    Droht mir eine Nachschulung?

    An sich sind das ja keine A-Verstöße, da diese doch erst ab mind. 20km/h zu schnell gewertet werden.
    Ist das dann eine Ermessensfrage der Führerscheinstelle?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:08

      Hallo B Woll,

      bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt es sich um keine A-Verstöße. Dies liegt auch nicht im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Arishok 27. März 2017, 11:45

    Guten Tag,

    ich wurde letzts Jahr in der Probezeit außerorts geblitzt (unter 20 km/h).
    Dieses Jahr wurde ich innerorts geblitzt (unter 20 km/h).
    Ich befinde mich kurz vor ende der Probezeit (Ende Mai).
    Muss ich einen A Verstoß befürchten oder kann ich mit noch einer Verwarnung rechnen ?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 9:44

      Hallo Arishok,

      als A-Verstoß gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst ab 20 km/h oder mehr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • J-L Bothe 25. März 2017, 20:40

    Guten Tag, unter welchen verstoß würde fahren mit nicht eingetragenen Felgen gelten(Rad/Reifen kombi wäre theoretisch zulässig)? A oder B?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:39

      Hallo J-L,

      in diesem Fall handelt es sich um Fahren ohne Betriebserlaubnis, was als A-Verstoß einzustufen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim M. 24. März 2017, 18:40

    Vorweg: Ich bin 18 Jahre und noch in der Probezeit und hatte bisher keinen Verstoß jeglicher Art.

    Ich hatte vor ca. einem Monat einen Unfall in dem ich einem anderen Autofahrer beim fahren aus einer Straße die Vorfahrt genommen habe. Polizei, Feuerwehr, das volle Programm. Nachdem die Polizei meine Personalien genommen hatte und die der anderen Beteiligten wurde mir mein Führerschein zurückgegeben. Also vorerst kein Führerscheinentzug. Was habe ich zu erwarten wenn denn der Brief mal kommt und darf ich bis ich den Brief bekomme und möglicherweise ein Fahrverbot bekommen weiterhin mit dem Auto fahren?

    MfG Tim

  • Chris 23. März 2017, 20:21

    Hallo,
    Wurde mit ca 125 in einer 100 Zone geblitzt
    Das war allerdings auf der Autobahn.
    Muss ich mit einer probezeitverlängerung rechnen ?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 10:52

      Hallo Chris,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h gilt üblicherweise als A-Verstoß. Ein A-Verstoß hat in der Regel eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem kommt die Verpflichtung hinzu, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 23. März 2017, 17:01

    Was passiert wenn ich auf einer Probezeit bin und hab mein Auto Führerschein aber trotzdem mit einem 125 quad fahre?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 11:04

      Hallo Dominik,

      für das Fahren eines Quads wird in der Regel entweder ein Führerschein der Klasse B oder ein Führerschein der Klasse AM benötigt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bea 19. März 2017, 23:32

    Hallo, ich wurde diesen Dienstag vor 3 Wochen von einem mobilen Blitzer geblitzt. Bin jetzt kam aber leider nichts an nicht mal Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid. Kann man den herrausfinden, welches Unternehmen geblitzt hat um mal nach zufragen wann etwas kommt…..?

  • Lukas 18. März 2017, 21:24

    Hallo.

    Ich bin noch in der Probezeit.
    Ich habe einen Unfall gebaut an einer Ampelkreuzung bei Nässe. Beim Rechtsabbiegen habe ich vorher gebremst und bin dann weil ich etwas zu schnell gefahren bin nicht ganz so schnell, weil ich während dem Abbiegen noch gebremst habe, in den stehenden Gegenverkehr reingerutscht. Nun habe ich meinen Bußgeldbescheid bekommen und ich muss für eben beschriebenen Tatbestand bezahlen, was ja auch in Ordung ist.
    Nun steht noch zusätzlich drin, dass ich nicht die rechte Fahrbahnseite benutzt habe und deshalb zusätzlich zahlen muss, was ja nicht stimmen kann, da man ja an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegen generell immer auf der rechten Spur fahre. Ich habe das mal nachgeschaut und es handelt sich wohl bei beiden Tatmerkmalen um A-Delikte. Nun hab ich 2 Fragen:

    1. Da beide Tatmerkmale seperat im Bescheid aufgeführt werden ist es doch eine Tatmehrheit oder?
    Wenn ja dann müsste mir ja eigentlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, da 2 A-Delikte gleichzeitig vorliegen
    oder?

    2. Stimmt die Anschuldigung mit dem Nichtbenutzen der rechten Fahrbahnseite? Weil technisch bin ich ja auf meiner
    Seite gefahren und nur als Folge durch das zu schnelle Fahren in den Gegenverkehr gekommen/gerutscht.

    Gruß Lukas

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:15

      Hallo Lukas,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht durchführen. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tanja 17. März 2017, 20:43

    Hallo
    ich habe da auch mal ne kleine Frage ich wurde heute rotgeblitzt obwohl es noch gelb war aber anscheinend gerade umsprang womit muss ich jetzt rechnen ?

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 11:21

      Hallo Tanja,

      ein Rotlichtverstoß gilt als A-Verstoß. Beim ersten A-Verstoß in der Probezeit wird diese um zwei Jahre verlängert. Außerdem besteht die Pflicht, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Über weitere Folgen eines Rotlichtverstoßes können Sie sich auf dieser Seite informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • steven 14. März 2017, 22:12

    Hallo liebes Team
    habe vor 1 monat mein führerschein wieder bekommen weil ich ihn
    wegen alkohol abgeben musste habe den aufbauseminar gemacht und die probezeit wurde verlängert. jetzt
    wurde ich angehalten weil ich mit 90 kmh innerorts gefahren bin was mir garnicht bewusst war weil ich
    irgendwie das ortseingangsschild nicht gesehen habe. was habe ich zu erwarten weil es ja wieder ein a verstoß
    ist. habe im september eine lehre als berufskraftfahrer bekommen und hab jetzt angst das ich die lehre
    abschreiben kann weil mir der führerschein weg genommen wird.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 9:55

      Hallo Steven,
      bei einem 2. A-Verstoß in der Probezeit folgt die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Den Verlust des Führerscheins droht beim 3. A-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jean 14. März 2017, 12:23

    Guten Tag .
    Ich habe schon leider 2 a Verstöße hinter mir in der Probezeit und bin jetzt über rot gefahren wo ich aber meine das es noch gelb war . Wurde dementsprechend vom Ampelblitzer geblitzt. Bedeutet 90 Euro und ein Punkt da sie kürzer als eine Sekunde rot war.
    Jetzt ist meine frage ich weiß zwar das ich den Führerschein abgeben darf (LEIDER) aber ab wann kann ich den wieder neu beantragen und was kostet mich das alles ca .
    Mfg Jean

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:11

      Hallo Jean,
      welche Voraussetzungen Sie für den Führerschein erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ano 13. März 2017, 9:55

    Hallo Liebes Team

    Ich bin nach aufbauseminar und Probezeit Verlängerung erneut über 21km/h geblitzt worden
    Droht mir jetzt der Führerschein Entzug?

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:35

      Hallo Ano,

      ein erneuter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarah 9. März 2017, 23:35

    Hallo,
    ich bin in der probezeit und wurde Innerorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt. (51 km/h in der 30er Zone)
    Ich habe noch keine Punkte, allerdings wurde ich öfter mit wenigen km/h zuviel geblitzt.
    Muss ich neben dem bussgeld zwingend an einem aufbauseminar teilnehmen?

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:43

      Hallo Sarah,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h oder mehr zieht ein Aufbauseminar nach sich sowie eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jamie 8. März 2017, 12:42

    Hallo,

    ich habe einen Unfall gehabt in der Probezeit, daran war ich Schuld.
    Habe dann eine aufforderung bekommen zum Aufbauseminar, daran habe ich teilgenommen. + zwei Jahre Probezeitverlängerung. Nun bin ich in der erweiterten Probezeit verlängerung geblitzt worden , in einer 50 km/h Zone mit 71 km/h.
    Ich habe daraufhin ein Bußgeldbescheid bekommen und dass ich meinen Führerschein innerhalb einer Woche abgeben muss. Die habe ich getan, sie sagten ein halbes Jahr bin ich ohne Führerschein.

    Nun, zu meiner Frage , kann ich ihn mir nach einem halben Jahr wieder abholen oder muss ich mpu machen?

    LG

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 9:19

      Hallo Jamie,

      wenn Sie eine MPU machen müssen, werden Sie darüber von der Behörde in Kenntnis gesetzt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ilija D. 7. März 2017, 18:40

    Hallo, ich wurde heute geblitzt und ich bin autohalter. Bin noch 2 Monate im Probezeit. Es war etwa be 20kmh über aber kann auch sein mehr. Wenn ich mein Bild bekomme kann ich trotzdem meinen Vater fragen dass er schreibt als er Auto gefahren ist trotz meinem Foto weil dann wir mein Probezeut nicht verlängert oder ist das verboten. Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:23

      Hallo Ilija D.,

      das Benennen einer falschen Person ist nicht erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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