Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • dominik 27. Mai 2015, 12:57

    Hallo
    Wollte mal fragen ob das richtig ist was ich für ein Schreiben bekommen habe.

    Mir wurde 2008 wegen Alkohol am Steuer in der probezeit der Führerschein entzogen hab ihn dann nach langen hin und her im Juli 2014 wieder bekommen (besonderes aufbauseminar und mpu) und probezeit bis 2018
    Nun wurde ich im Januar auf der Autobahn mit 29kmh zu schnell geblitzt und soll (liest sich vverpflichtet) wieder zur mpu.
    Muss ich das machen?
    Weil hier oft steht freiwillig.
    Danke für Antwort

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:22

      Hallo Dominik,

      wahrscheinlich haben Sie eine Einladung zu einem freiwilligen verkehrspsychologischen Training erhalten, denn dies wäre das übliche Vergehen bei einem zweiten A-Verstoß in der Probezeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Max 26. Mai 2015, 12:45

    Hallo,

    Meine Situation ist wie folgt:

    Oktober 2012 Führerschein gemacht
    Juli 2013 und wurde Geblitzt (A verstoß), Aufbauseminar absolviert,

    Juli 2014 Rad über eine Rote Ampel gefahren und aufgehalten worden (weiterer A verstoß).

    Ende letzten Jahres 12 km/h zu schnell geblitzt und nix passiert (nur bezahlt und fertig).

    Unglücklicher weiße wurde ich am Wochenende wieder geblitzt (ca. 15 km/h außerorts zu schnell tendenz weniger).

    Bedeutet das das mir der Führerschein entnommen wird oder ist es kein Verstoß was in die Kategorien A oder B reinfällt und ich muss nur das Busgeld bezahlen und fertig?

    Danke für die Hilfe!

    Gruß Max

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:26

      Hallo Max,

      die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nicht als B-Verstoß gezählt und haben somit auf Ihren Probezeit-Führerschein keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 21. Mai 2015, 17:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zu dem Bußgeldkatalog für die Probezeit.

    Meine Situation:

    02.07.2013 Führerschein gemacht

    07.09.2013 1. A-Verstoß Vorfahrtsdelikt, 3 Punkte Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit bis 07/2017

    Vor ca. 2-3 Monaten: 2. A-Verstoß, 1 Punkt, 23 km/h zu schnell geblitzt. Empfehlung einer Verkehrspsychologischen Beratung.

    Vor ca. 3 Wochen: Benutzung des Standstreifens auf der Autobahn(Ordnungswidrigkeit) Ich habe noch keinen Bußgeldbescheid erhalten.

    Ist das ein A-Verstoß?

    Droht jetzt der Fahrerlaubnisentzug für 3 Monate?

    Wenn ja, muss man eine Nachprüfung machen, nach den 3 Monaten oder bekommte man den Führerschein dann einfach wieder?

    Mit den besten Grüßen
    Anna

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:45

      Hallo Anna,

      die Benutzung des Standstreifens auf der Autobahn ist ein A-Verstoß. Da in Ihrem Fall bereits der dritte A-Verstoß vorliegt, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Führerschein entzogen wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Laura 2. September 2015, 15:37

      Hallo,

      Mich würde mal interessieren, was mir blüht, wenn mein Vater weiterhin zu faul ist das Auto fertig für den TÜV zu machen!?
      Ich bin noch in der Probezeit, habe den Führerschein seit 2 Wochen und fahre fast täglich mit dem Auto.
      Ab welcher Zeit, wenn der TÜV schon abgelaufen ist bekommt man ein Knöllchen und wie teuer ist das? Droht mir als Fahranfänger mehr als nur das Knöllchen?
      Mit freundlichen Grüßen
      Laura :)

      • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:01

        Hallo Laura,

        laut § 29 StVZO ist der Halter verpflichtet, das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Allerdings ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und die Verkehrssicherheit nicht durch ein nicht ordnungsgemäße Instandhaltung des PKW beeinträchtigt ist. Im Falle einer abgelaufenen HU-Plakette würden also sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden.

        Was die Überziehung des TÜVs zur Folge hat, finden Sie hier https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/.

        Beim Überziehen des TÜVs handelt es sich um einen B-Verstoß, der bei einmaligem Geschehen keine Probezeitmaßnahmen mit sich bringt.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • vivien 21. Mai 2015, 13:35

    Hallo ,

    Der Text ist super doch konnte ich leider nicht raus erkennen ob die Probezeit verlängert wird wenn die Polizei bei einem Unfall teil schuld angibt . Ich musste 50€ Strafe zahlen

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:48

      Hallo Vivien,

      ob hier ein A-Verstoß vorliegt, hängt davon ab, wegen welchen Vergehen hier die Unfallschuld festgestellt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 21. Mai 2015, 12:22

    Hallo,
    Bin noch in der Probezeit und schon dreimal geplitzt worden. Aufbauseminar gemacht ,Verlängerung auf vier Jahre und jetzt wieder geplitzt mit 161 km/h bei 100 km/h. Was passiert jetzt und wird die Zeit von zwei Monaten bei dem Entzug auf den Entzug in der Probezeit angerechnet.
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:49

      Hallo Thomas,

      bei dem zweiten A-Verstoß in der Probezeit kommt es nicht erneut zum Entzug der Fahrerlaubnis, sondern Sie erhalten nur eine freiwillige Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • dimah 21. Mai 2015, 11:30

    Hallo,
    ich habe ein fahrzeug von rechts überholt und hab die rechte vordere seite der stoßstange getroffen der schaden ist aber nicht groß und bin noch in der probezeit.. was wird auf mich zukommen ?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:50

      Hallo Dimah,

      das Überholen von Rechts ist ein A-Verstoß, somit wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Dazu kommen noch die üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rene 21. Mai 2015, 0:53

    Hallo ich hatte 2013 einen unfall.innerorts wo niemand verletzt wurde ich musste ein aufbau siminar machen und hab heute den 20.05.2015 einen lkw uberholt und der gegenverkehr musste abbremsen und der hintere fahrer ist dem hinten drauf gefahren womit hab ich zurechen
    Vielen dank

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:52

      Hallo Rene,

      durch Ihre Fahrweise haben Sie einen Unfall verursacht. Je nachdem welche Art Ihrer Schuld daran ist, erhalten Sie entsprechende Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog. Wahrscheinlich liegt ein zweiter A-Verstoß vor, somit werden Sie zu einem fahrpsychologischen Training eingeladen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • david 20. Mai 2015, 13:37

    Hi,
    ich hatte ein a verstos mit bf 17 auf einem fahrzueg der klasse AM 1,6 promille, aufbau seminar (kein mpu) gemacht schein weider, verlängerung über 2 jahre soweit alles gut gegengen .bin jetzt mit über 20 km/h inerorts geblitzt …
    was kommt auf mich zu bzw. was hatt es mit der freiwilligen verkehrs psüchologischen beratung auf sich ?

    sory für die recht schreibung :-D

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:54

      Hallo David,

      die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig, ob Sie an dieser teilnehmen oder nicht, hat keinen Einfluss auf Ihren Führerschein. Beachten Sie, dass bei einem erneuten A-Verstoß Ihr Führerschein dauerhaft eingezogen werden wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marco B. 19. Mai 2015, 19:31

    Hallo,

    Ich wurde vor einer Woche mit 1,1 Promille beim pusten erwischt nachdem und ich über eine rote Ampel gefahren bin und dies in der Probezeit.

    Kann meine Promille im Blut höher sein als beim pusten und was blüht mir jetzt ?

    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:59

      Hallo Marco,

      der Blutalkohol-Test kann niedriger, aber auch höher als der Atemalkohol-Test ausfallen.
      Eine Alkoholfahrt ab 1,1 Promille (im Bluttest) ist eine Straftat, die vor Gericht verhandelt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tim 19. Mai 2015, 13:08

    Ich wurde mit dem Fahrrad beim Überfahren einer roten Ampel mit einem Busgeld von 60 Euro und einem Punkt abgestraft. Ich hab meinen Führerschein mit 17 gemacht und bin jetzt 19. Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 11:00

      Hallo Tim,

      unseres Wissens nach hat dieses Vergehen auf Ihren Führerschein – ob Sie nun noch in der Probezeit sind oder nicht – keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sina 18. Mai 2015, 10:33

    Mein mann 32 j in der probezeit mit 1,3 promile plus cannabis konsum auf was können wir warten?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:25

      Hallo Sina,

      bei einer Trunkenheitsfahrt von über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Die Sanktionen werden vor Gericht ausgehandelt. Eine MPU kann verhängt werden; es ist mit hohen Geldstrafen zu rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Manuela 17. Mai 2015, 22:11

    Hallo vor 4 Jahren hab ich Probezeit Verlängerung bekommen mit nachschulung usw….. ca halbes jahr danach wurde ich einmal von Polizei angehalten wegen verstoß bei rotlichtzeichen, da hab ich nur post bekommen, das ich Geldbuße zahlen musste weil ich zuvor bei nachschulung war. Jetzt leider 1 Monat vor ablauf meiner verlängerten Probezeit wurde ich geblitzt mit erhöher Geschwindigkeit über 21km/h… was erwartet mich nun?
    Danke im vorraus für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:25

      Hallo Manuela,

      da innerhalb der Probezeit dreimal ein A-Verstoß stattgefunden hat, wird nun wahrscheinlich Ihr Führerschein eingezogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevin 17. Mai 2015, 13:01

    was blüht mir, wenn ich mit einem Anhänger erwischt werde, der mehr als 750 kg wiegt, obwohl ich nur Klasse B besitze und noch in der Probezeit bin?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:27

      Hallo Kevin,

      wenn nicht die entsprechende Fahrerlaubnis vorliegt, begehen Sie die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Es kommt dann zu einem Gerichtsverfahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • salina B. 16. Mai 2015, 23:43

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit, welche in 3 Monaten zu ende ist und ich wurde heute mit etwa 30 km/h zu schnell geblitzt (auf der Landstraße) muss ich mit einem Fahrverbot rechnen oder kann ich das umgehen da ich auf meinen Führerschein angewiesen bin? Und was kommt denn generell auf mich zu?

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:36

      Hallo Salina,

      in Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden. In Ihrem Fall fällt jedoch wohl keines an.
      Ihre Probezeit wird verlängert, und Sie müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
      Dazu kommen die Sanktionen aus der Bußgeldtabelle: 80 Euro und 1 Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • peter 15. Mai 2015, 18:43

    hallo ich wurde mit genau 21 km/h zuviel auserorts geblitzt(probezeit). oben steht ja das es eine probezeitverlängerung gibt bei über 21 km/h muss ich jetzt damit rechnen das die probezeit sich trz. verlängert?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:40

      Hallo Peter,

      ja, die Probezeit wird verlängert, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h begangen wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Said 15. Mai 2015, 8:14

    Guten Tag,
    2011 wurde meine Probezeit um weitere 2 jahre verlängert da ich in der Probezeit über eine rote ampel gefahren bin. Nun bin ich in der Verlängerten Probezeit auf der autobahn mit 160kmh geblitzt worden, also 60kmh zu schnell. Meine frage ist nun, bekomme ich jetzt ein Fahrverbot? P.s. es ist mein erster A verstoß in der verlängerten Probezeit. Danke

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:42

      Hallo Said,

      gemäß der Bußgeldtabelle erhalten Sie ein Fahrverbot von 1 Monat, zudem 2 Punkte und ein Bußgeld von 240 Euro. Bei einem weiteren A-Verstoß müssen Sie mit dem Entzug Ihres Führerscheins rechnen!

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • yinho 14. Mai 2015, 19:03

    Hallo,

    habe bereits eine probezeitverlängerung, wegen zu schnellem fahren! jetzt wurde ich mit handy am steuer erwischt, was kann da passieren? führerscheinentzug?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:46

      Hallo,

      „Handy am Steuer“ gilt als B-Verstoß, und hat damit keine direkten Folgen auf den Probezeitführerschein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Paul 19. März 2016, 2:50

        Hallo,
        Ich wurde in der Probezeit mit 30 zu schnell geblitzt habe daraufhin meine Probezeit um 2 Jahre verlängert bekommen aber keine Aufforderung zum aufbauseminar.
        Nun wurde ich nochmal mit 30 zu schnell geblitzt in der verlängerten Probezeit wohl gemerkt . Meine Frage ist jetzt was kommt auf mich zu ?

        • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:47

          Hallo Paul,

          eigentlich hätten Sie nach dem ersten Verstoß an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Dies Aufforderung zur Teilnahme kann häufig auch erst etwas später versendet werden. Je nachdem, wann Sie die erste Geschwindigkeitsübertretung begangen haben, könnte es also sein, dass Sie diese noch zugeschickt bekommen.
          Grundsätzlich gilt für einen weiteren A-Verstoß während der Probezeit, dass der Fahranfänger – zusätzlich zu Bußgeld und Punkten in Flensburg – ein Angebot zur Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Training erhält. Dieses ist jedoch nicht verpflichtend.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Adriana 12. Mai 2015, 15:20

    Hallo,
    ich habe nach Aufbauseminar (2010) Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (2012) und während der verlängerten Probezeit jetzt einen A-Verstoß begangen (1 Punkt und Bußgeld, kein Alkohol im Spiel).
    Gleichzeitig wurde ich zur MPU aufgefordert. Muss ich mit dem Entzuge der Fahrerlaubnis rechnen und wenn, für wie lange?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:12

      Hallo Adriana,

      die Fahrerlaubnis wird Ihnen erst wieder erteilt, wenn Sie ein positives MPU-Gutachten abgegeben haben. Aber überprüfen Sie doch noch einmal die Unterlagen: Wurden Sie vielleicht zu einem verkehrspsychologischen Training eingeladen aufgrund des zweiten A-Verstoßes? Dann können Sie Ihren Führerschein noch behalten. Er wird eingezogen, sofern Sie innerhalb der Probezeit einen dritten A-Verstoß begehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lukas 11. Mai 2015, 23:13

    Hallo , ich bin vor ca 8 monaten mit überführungs kennzeichen gefahren (am selben Abend des auto-kaufs), und wurde erwischt. Der polizist fragte was ich mach… Darauf hin antwortete ich ihn : wir fahren mit den jungs ins sisha caffee … Hab ein aufbauseminar bekommen und probezeit verlängerung um 2 Jahre. Nun bin ich heute knapp über Rot gefahren unter der (1 sek) und die Polizei hielt mich an . Die Dame meinte 90 € bußgeld + 25€ bearbeitungsgebühren kommen auf mich zu. Nun wäre meine frage was droht mir ? Und wird meine probezeit auf 4jahre verlängert ? Mit freundlichen Grüßen luke

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:17

      Hallo Lukas,

      sofern die Probezeit bereits verlängert wurde, findet dies nicht erneut statt. Der zweite A-Verstoß zieht hinsichtlich des Probezeit-Führerscheins lediglich eine Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training nach sich. Der Besuch ist freiwillig. Die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog belaufen sich tatsächlich auf 90 Euro Bußgeld (plus Bearbeitungsgebühren) sowie 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maximilian 11. Mai 2015, 17:52

    Hallo
    ich bin noch in der Probezeit und hab eine vorfahrtsverletzung mit gefährdung eines anderen begangen. Die polizei sagte zu mir ich muss 70 € zahlen und mit einem Punkt rechnen aber nicht mit einer Probezeitverlängerung oder einem Aufbauseminar.
    Was droht mir wirklich?

    LG Maximilian

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:20

      Hallo Maximilian,

      eine Vorfahrtsverletzung ist ein A-Verstoß, weswegen die Probezeit verlängert wird und der Besuch eines kostenpflichtigen Aufbauseminars angeordnet wird. Dazu kommt noch das Bußgeld und der Punkt, wie die Polizei es bereits ankündigte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jutta H. 11. Mai 2015, 9:33

    Mein Sohn ist in der Probezeit und hat eine Geschwindigkeitsübertretung mit genau 21kmh begangen, da er sich nicht klar war, dass er sich noch innerorts befand und nur 50 km/h hätte fahren dürfen.
    In Ihrem Text steht einerseits bis 20 kmh keine Sanktionen, das hieße er muss wegen 1kmh ins Aufbauseminar und erhält Probezeitverlängerung.
    An anderer Stelle steht, wer über 21kmh fährt muss damit rechnen. Welche Angabe stimmt nun?
    Anhörungsbogen ging an meinen Mann, da er der Fahrzeughalter ist.
    Kann mein Mann einfach die Strafe und wohl den Punkt in Flensburg einfach akzeptieren, ohne dass unser Sohn, der effektiv ein sehr gewissenhafter Fahrer ist, diese doch etwas heftigen Sanktionen tragen muss?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 9:47

      Hallo Jutta,

      von falschen Angaben im Anhörungsbogen ist tunlichst abzuraten. Damit würde Ihr Mann sich strafbar machen.
      Ihr Sohn muss tatsächlich eine Probezeitverlängerung in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar besuchen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ist dies zu erwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Oguz 9. Mai 2015, 8:02

    Hi, ich wurde geblitzt.
    Das war so, dass während dem (langsam) rechts abbiegen die Ampel rot geworden ist und ich dann geblitzt wurde…
    Was wird jetzt auf mich zukommen?
    Bin noch in der Probezeit…

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 9:54

      Hallo Oguz,

      ein Rotlichtverstoß zieht die üblichen Konsequenzen laut Bußgeldkatalog nach sich. Diese können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/
      Da Sie in der Probezeit sind, müssen Sie wohl nun ein Aufbauseminar besuchen. Ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nils C. 7. Mai 2015, 19:35

    Guten Tag, zumächst einmal finde ich sehr gut, das hier auf jeden Kommentar geantwortet wird :), das motiviert mich umso mehr meine für mich selber wirklich sehr wichtige Frage hier zu stellen ..
    Also ich habe folgendes Problem, ich bin 21 Jahre alt und befinde mich in der Probezeit und musste schonmal ein aufbauseminar wegen zu schnellem Fahren absolvieren, also meine Probezeit ist generell schon auf 4 Jahre verlängert worden.. Ich habe mir bis zu dem heutigen Tage nichts mehr zu schulden kommen lassen, aber ich bin heute in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten, musste einen Urin und anschließend einen Bluttest machen und bin eindeutig auf Cannabis Positiv getestet worden. Muss aber dazu sagen, das ich nicht unter direktem Drogeneinfluss gefahren bin, sondern mindestens 15 stunden dazwischen lagen…
    Nun ist meine Frage da ich ja schon ein aufbauseminar gemacht habe (wenn auch nicht wegen drogen) und ich mich ja immer noch in der Probezeit befinde, was da jetzt an Konsequenzen auf mich zukommen werden??? Also man hat mir gesagt, keine Strafverfolgung,ein Monat Fahrerlaubnisentzug,500€ strafgeld, evtl. Drogenscreening und 2-3 Punkte in Flensburg. Ist ja auch alles schön und gut, seh ich auch ein, ich muss das Kiffen unterbinden und die Strafe Zahlen, aber ich mach mir die ganze Zeit total sorgen das ich auch noch eine MPU absolvieren muss, denn ich habe auch noch einige andere Schulden und das treibt mich wenn das so weiter geht mit 21 Jahren in den Ruin .. Ich bitte ganz dringend um Antwort. Vielen vielen Dank im Vorraus

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:08

      Hallo Nils,

      Sie haben den 2. A-Verstoß begangen und werden zusätzlich zu den Konsequenzen laut Bußgeldkatalog – die Sie ja bereits erkannt haben – eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training erhalten. Sollten Sie innerhalb Ihrer Probezeit einen weiteren A-Verstoß begehen, kann dies den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis bedeuten.
      Eine MPU könnte verordnet werden, dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall, also warten Sie bitte die Entscheidung der Behörden ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • pascal 7. Mai 2015, 18:51

    Ich bin Fahranfänger wurde soeben in einer 30 er Zone geblitzt mit glaube 55 kmh womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:09

      Hallo Pascal,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h hat für Fahranfänger die Folge, dass die Probezeit verlängert wird (um 2 Jahre) sowie dass Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen. Dazu kommt das übliche Bußgeld laut Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ersan m. 7. Mai 2015, 17:00

    wenn mann wärend probezeit zweimal wegen zu schnellen fahren jeweils 1 punkt das heißt dann bei dieser fall 2 punkte bekommt ,was muss mann nun achten,was passiert mit führerschein,muß ich nachschulung oder führerschein entzug

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:11

      Hallo,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat erst ab 21 km/h Einfluss auf Ihren Führerschein.
      Haben Sie 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen, bedeutet das noch nicht den Entzug Ihres Führerscheins. Aber Ihre Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Bei einem weiteren A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marvin 5. Mai 2015, 13:11

    Hallo,
    ich wurde in der Probezeit 2 mal geblitzt mit jeweils 14 Km/h zuviel. Ich bekam jeweils einen Bußgeldbescheid, welches ich bezahlt habe. Das ist jetzt schon 15 Monate her. Aber es kam keine Aufforderung zu einer Teilnahme an einem Aufbauseminar.
    Soweit ich es verstanden habe, waren das doch 2 B-Verstöße, welche einem A-Verstoß gleichkommen und somit ein Aufbauseminar nach sich ziehen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marvin

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:22

      Hallo Marvin,

      ja, das ist richtig. Aber Ihre geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen noch keinen B-Verstoß dar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Lucky13 18. Juni 2015, 11:28

        Hallo, mir ist das selbe passiert (09 und 17km/h), und ich verstehe die Sachlage nicht ganz, warum stellen die geringen Überschreitungen kein B Vergehen da, und ab wann ist dies der Fall?

        • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:48

          Hallo,

          Geschwindigkeitsüberschreitungen sind immer A-Verstöße. Jedoch werden Sie erst ab einer Überschreitung von 21 km/h mit probezeitverlängernden Maßnahmen sanktioniert.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kohler 5. Mai 2015, 10:46

    Hallo,
    ich habe ein dringendes anliegen.
    Und zwar für einen freund
    Er hat die Probezeit verlängert bekommen wegen eines unfalls .
    Hat ein Aufbauseminar gemacht doch in der verlängertetn Probezeit wurde er mit zu viel geschwindigkeit geblitzt.
    Dann wurde er im letzten herbst ,trotz bremsen von einem rotblitzer erwsicht, aber unter 1 sek.er ist trotz abbremesen weiter geruscht,.
    Dann kam eine verwahrnung und jetzt wurde er wieer geblitzt und mit handy am steuer ,und wurde einen punkt bekommen . Bdeutet das für ihn dass er seinen Fuhrerschein entzogen bekommt? und wenn ja bekommt er ihn wieder oder wie läuft dass dann ab ?
    denn er ist auf ihn angewiesen sonst verliert er seinen Job.
    Bitte um schnelle antwort ,und im vorraus schonmal vielen dank :)

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:23

      Hallo,

      nach 2 A-Verstößen kann der Führerschein entzogen werden, wenn ein weiterer A-Verstoß begangen wurde oder 2 weitere B-Verstöße verbucht wurden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andre 4. Mai 2015, 23:39

    Moin
    ich wurde letzte woche geblitzt auserhalb geschlossener ortschaft mit 109km/h in ner 70 er zone im brief steht 39 km/h zu schnell
    habe schon ein aufbauseminar mit gemacht bin nu noch grade in der verlängerten probezeit.
    bekomme ich nochmal eine verlängerrung oder nur ein punkt und die geldstrafe ?
    mfg

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:24

      Hallo Andre,

      nein, eine weitere Verlängerung der Probezeit erhalten Sie nicht. Sie erhalten die Einladung zu einem freiwilligem verkehrspsychologischen Training. Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß, entzieht man Ihnen den Führerschein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jakob 4. Mai 2015, 23:17

    Hallo ihr lieben… ich wurde am Wochende geblitzt auf einer Landstraße wo 80 erlaubt war und bin 140 gefahren… hatte letztes Jahr einen A Verstoß und dieses Jahr einen Unfall und 2 Jahre probezeit Verlängerung und 2 Punkte nach dem neuem Bußgeldkatalog.. muss ixh jetzt eine Mpu machen ?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:26

      Hallo Jakob,

      eine MPU droht wohl nicht, aber der zweite A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training. Der Besuch ist aber freiwillig. Beachten Sie, dass natürlich auch die üblichen Konsequenzen laut Bußgeldtabelle anfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • yasin 4. Mai 2015, 13:29

    ich bin noch in der probezeit hatte ein kleinen Unfall . Dann sollte ICh ein aufbauseminar habe ich auch gemacht doch ca 4 Tage nachdem ich das aufbauseminar beendet habe erfolgreich hatte ich noch ein kleinen Unfall mit fahrerflucht. Gerichtsurteil 670 euro Strafe 1 monat fahrverbot. Meine Frage was kommt vom lbv? das wäre ja der 2te A Verstoss ?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:32

      Hallo Yasin,

      ja, Sie haben einen zweiten A-Verstoß begangen. Sie werden nun zu einem freiwilligen verkehrspsychologischen Training eingeladen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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