Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Lena 30. Mai 2017, 12:51

    Hallo,
    muss ich meinen Führerschein abgeben wenn ich innerhalb der Probezeit mit 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurde?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:31

      Hallo Lena,

      dabei handelt es sich um einen A-Verstoß. Ist dies Ihr erster, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Probezeit verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Hinzu kommen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • songül 30. Mai 2017, 12:31

    Hallo, ich wurde am 13.4 als ich noch in der probezeit war geblitzt worden , als ich über die rote ampel gefahren bin.( 000.72 sek.)
    Jetzt bin ich seit paar tagen aus der Probezeit raus.
    Mit was muss ich rechnen? Ich brauche meinen führerschein wegen der Ausbildung.
    Muss ich mit fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:42

      Hallo Songül,

      sofern das Ihr erster A-Verstoß innerhalb der Probezeit war, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen. Zudem droht für den Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Haben Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen Sie auch nicht mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Alex 30. Mai 2017, 7:53

    Hallo zusammen,

    Ich bin in der probeweise wurde gebildet und musste ein aufbauseminar machen wurde in der zeit bevor ich das seminar hatte wieder geblitzt da mein tarro kaputt ging an diesem Tag. So aufbauseminar gemacht getan ca 10 Monate später wurde ich glaube wieder geblitzt ich weiß aber nicht wie schnell zu viel ich war daher lautet meine frage was könnte mir passieren wenn ich 21 kmh zu schnell war ?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:49

      Hallo Alex,

      da es sich dabei erneut um einen A-Verstoß handelt, bekommen Sie von der Führerscheinstelle eine Verwarnung sowie eine Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Je nachdem, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell waren, droht ein Bußgeld und ggf. Punkte in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Bengü 29. Mai 2017, 16:38

    Hallo ich wurde heute von der „autobahnpolizei“ angehalten weil ich 48 kmh zu schnell gefahren bin und rechts uberholt habe.. toleranz sei wohl 8kmh haben die mir gesagt..
    Bin in der probezeit und dieser wurde schon verlangert was kommt denn jz auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:14

      Hallo Bengü,

      Sie müssen mit einer Verwarnung und einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Bußgeld von 120 Euro, ein Punkt in Flensburg und ggf. ein Monat Fahrverbot, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten bereits noch einmal mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind. Für das Rechtsüberholen wird ein Bußgeld zwischen 100 und 120 Euro fällig. Zudem folgt ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anne 28. Mai 2017, 4:01

    Guten Abend,
    Ich habe nachts im dunkeln in Auto überholt, dass in einer 70er Zone 30kmh fuhr.
    Leider war dort ein Überholverbotsschild was ich nicht gesehen habe, da es dunkel war.
    Zu dem habe ich an einer Kuppel überholt .
    Ich bin dann von der Polizei angehalten worden und der Polizist meinte, dass der Gegenverkehr abbremsen musste.
    Jedoch war der Polizist alleine und ich war noch mit 4 weiteren Personen im Auto .
    Ich bin noch knapp in der Probezeit, was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 11:06

      Hallo Anne,
      überholen trotz Überholverbot wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet, sodass zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch eine Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar droht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • lui 27. Mai 2017, 12:27

    hallo, habe heute meinem Bußgeldbescheid bekommen da ich geblitzt worden war mit 24 km/h zu schnell!
    Meine Frage ist jetzt ob ich noch Folgen erwarten kann weil es steht niergends das ich ein Aufbauseminar machen muss da ich noch in der Probezeit bin!
    lg

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:54

      Hallo lui,
      in der Regel erhalten Sie die Anordnung zum Aufbauseminar in einem separaten Schreiben. Dies kann mehrere Wochen später eingehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 26. Mai 2017, 18:53

    Hallo,
    Ich wurde einmal in dee Probezeit mit 13kmh (innerorts)und ein 2. Mal mit genau 20 kmh (ausserorts) geblitzt. Was habe ich nun genau zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:26

      Hallo Jan,
      Auswirkungen auf die Probezeit haben Tempoverstöße erst ab mehr als 20 km/h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 24. Mai 2017, 17:51

    Hallo,
    was passiert, wenn man eine Verwarnung für das Falschparken bekommen hat? Welche Auswirkungen hat das auf ie Probezeit?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:17

      Hallo Lukas,
      in der Regel haben Strafzettel keine Auswirkungen auf die Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 24. Mai 2017, 13:11

    Hallo ich bin in der Probezeit und wurde innerhalb eines Monats 2 mal ( einmal Anfang des Monats einmal Ende des Monats) mit 9 km/h zu schnell geblitzt. Kann mir etwas passieren.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:03

      Hallo Laura,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h haben auf die Probezeit in der Regel keine Auswirkungen. Allerdings ist mit einem Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elvis 23. Mai 2017, 15:12

    Hallo zusammen,
    Ich habe folgendes problem. Ich wurde vor ca zwei monaten von der polizei angehalten mit 25 kmh zu viel. Folgen 130 euro ca 1 punkt und aufbauseminar. Habe mich beim seminar angemeldet muss aber noch warten bis der kurs genug teilnehmer hat in der zwischenzeit wurde ich leider geblitzt mit 29 kmh nach toleranz. Ich bin noch in der probezeit. Mit welcher strafe muss ich rechnen? 😔

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:20

      Hallo Elvis,

      ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt zur Verwarnung und Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 20. Mai 2017, 23:42

    Hallo ich habe eine Frage die mich zunehmend beachäftigt.
    Ich (nur noch 1 Monat in der Probezeit) bin heute jemanden etwas zu dicht aufgefahren (50ger Zone) dessem Freundin hat mir dann den Mittelfinger gezeigt unf ich habe vor Wut weiter gedrängelt, bis er dann extra 40 gefahren ist um mich zu provozieren und ich dann abgebogen bin.
    Angenommen er zeigt mich jetzt an, was kann mir passieren ?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:54

      Hallo Patrick,

      ein Abstandsverstoß zieht bei dieser Geschwindigkeit ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kelly 19. Mai 2017, 0:31

    Danke erstmal aber was kommt jetzt auf mich zu da es mein 2 Verstöß wären mein verlängerte probezeit ist.
    Also das erste mal unter 20 zu schnell und jetzt im schlimmsten fall 35 zu schnell

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 10:04

      Hallo Kelly,

      unter 20 km/h zu schnell hat keine Konsequenzen für die Probezeit. Beim der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung sieht das anders aus. In dem Fall erhalten Sie eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim nächsten Verstoß über 21 km/h wird dann die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian S. 18. Mai 2017, 14:23

    Hallo
    Ich wurde in der probezeit verlängerung mit 33kmh zuschnell geblitz. Mit welchen folgen muss ich nun rechnen?
    Danke schonmal im vorraus ;)
    Mfg

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:57

      Hallo Sebastian,

      beim ersten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit folgt eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsycholgischen Beratung. Beim nächsten A-Verstoß droht dann der Fahrerlaubnisentzug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 17. Mai 2017, 22:43

    Ich wurde einmal innerorts (stationärer blitzer) mit 58kmh und heut erneut mit 65 kmh gelasert. Muss ich mit probezeitverlängerung und ASF rechnen?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:05

      Hallo Sebastian,

      das hängt davon ab, wie hoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit an den jeweiligen Messstellen war und ob Sie bereits zuvor verkehrsrechtliche Zuwiderhandlungen begangen haben und welcher Art diese waren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Sebastian 18. Mai 2017, 9:58

        Bei beiden fällen waren 50 kmh erlaubt und einmal wurde ich wegen falschparken belangt.

        • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:34

          Hallo Sebastian,

          in Ihrem Fällen handelt es sich eher um minderschwere Verkehrsverstöße. Für die Probezeit hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst ab 21 km/h zu viel Konsequenzen. Es wird voraussichtlich bei einer Verwarnung bleiben.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niclas 17. Mai 2017, 15:38

    Hallo,
    Ich wurde in der Probezeit insgesamt 3 mal geblitzt.
    Das erste Mal bin ich aus Versehen über eine rote Ampel die auch schon länger als 1 sek dauerte und das zweite mal innerorts mit 23 kmh zu schnell und noch einmal auch mit 20-25 kmh zu schnell, auch innerorts.
    Bisher kam die rote Ampel und der eine Blitzer schon zu mir und muss demnächst mit den Konsequenzen rechnen, aber was sind die? Wird das alles aufsummiert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Niclas J.

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:46

      Hallo Niclas,

      beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • David 17. Mai 2017, 14:29

    Hallo,
    Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit aufgrund eines a Verstoßes. In der verlängerten Probezeit habe ich mir nichts geleistet bis jetzt. Würde 2x geblitzt. 1x mit 25 km/h mit Abzug der Toleranz auf der Autobahn um 4 Uhr morgens im Tunnel, das zweite mal 23kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft.
    Was kann auf mich zukommen?

    Mit freundlichen Grüßen David

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:17

      Hallo David,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h oder mehr zählt als A-Verstoß. Bei zwei A-Verstößen innerhalb der verlängerten Probezeit droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessica 16. Mai 2017, 20:52

    Hallo,
    Ich wurde vor ca 2 Jahren mit 21kmh zu viel geblitzt , musste ein aufbauseminar machen und 2 Jahre probezeitverlängerung. Also noch bis Mitte 2018 Probezeit.
    Wurde Letztes Jahr im Oktober mit 11 km/h zu viel geblitzt und musste 25 Euro zahlen.
    Nun wurde ich mit 30kmh innerorts zu viel geblitzt. Was kommt auf mich zu ?
    Danke

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:37

      Hallo Jessica,

      ein einmaliger A-Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h) in der Probezeit führt zu einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gabi 14. Mai 2017, 14:18

    Hallo
    Was kommt auf mich zu wenn mein Führerschein schon mal weg war wegen Fahrerflucht ich aber jetzt innerorts geblizt mit 25km/h zuschnell ?

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 10:02

      Hallo Gabi,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elmar S. 13. Mai 2017, 15:38

    Frage ans Bussgeld-info Team,

    der Freund meiner Tochter beging während seiner Probezeit einen A-Verstoß (21 km zu schnell). Die Aufforderung zum Aufbaukurs hat er nicht bekommen, da er kurz vorher aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen war.
    Es kam daher zum Führerscheinentzug. Zum Aufbaukurs ist er bereits seit über 2 Monaten angemeldet, aber aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl findet derzeit kein Kurs statt. Ich halte die Dauer der führerscheinloses Zeit für unangemessen. Gibt es hier Möglichkeiten die Fahrerlaubnis auf einen anderen Wege zurückzuerhalten?

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:58

      Hallo Elmar,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und müssen zur Einschätzung individueller Fälle an einen Anwalt verweisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kelly 11. Mai 2017, 13:27

    Ich bin heute währen meine verlängerte probezeit (wegen zu schnell aufbausiminar)geblitzt worden mit mehr als 21kmh und vlcht mehr als 31kmh. Ich bin schon einmal während meine verlängerte probezeit geblitzt worden mit weniger als 20kmh.(13 um genauer zu sein) hat es auch was zu bedeuten das es heute und letzte mal in einen 30er zone war.

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:08

      Hallo Kelly,

      wo genau Sie geblitzt werden hat bezogen auf die Probezeit keine Relevanz. Es kommt auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ferat 10. Mai 2017, 13:37

    Ich wurde in Mainz in einer Straße geblitzt wo man in der Nacht nur 30 fahren darf, aber ich fuhr bestimmt mindestens 70-80. Ich habe einen großen Bart und eine Sonnenbrille. Ich bin mit dem Auto von Freund von Onkel gefahren, das Auto ist aus Rumänien aber ich glaube es ist auf einen Neffen aus Moldavien angemeldet. Mein Führerschein ist aus Bulgarien. Was passiert?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 9:01

      Hallo Ferat,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 und 50 km/h führt zu einem Bußgeld in Höhe von 160 €, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat. Die Sanktionen treffen den Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeuges.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Svea 8. Mai 2017, 12:14

    Guten Tag,

    ich bin im 4 Jahr meiner Probezeit (also schon um 2 Jahre verlängert).
    Nun wurde ich mit vermutlich 50 km/h innerorts geblitzt. Was kommt da auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 9:36

      Hallo Svea,

      das hängt davon ab, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maximilian D. 5. Mai 2017, 22:30

    Hallo,

    ich wurde heute mit 14km/h zu viel geblitzt. Ich selbst bin 18 und in der Probezeit. Welche Strafe erwartet mich? :(

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:31

      Hallo Maximilian,

      Sie erhalten ein Bußgeld von 25 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 4. Mai 2017, 13:58

    Hallo befinde mich am Ende meiner in verlängerten Probezeit. (Alkohol-> besonderes aufbauseminar schon hinter mir. 4j) wurde vor ca 1 Jahr mit unter 21kmh geblitzt. Alles soweit gut, Verwarnung -> Geld wurde gleich bezahlt. Einmal ein B Verstoß wegen parken in der Feuerwehrzone. Wurde auch sofort gezahlt. Nun wurde ich whs gestern in einer 50 Zone mit ca 60km/h Tacho ohne Abzüge geblitzt. Ich weiß, dass die 2 Blitzer keine B Verstöße waren, da beide unter 21kmh lagen. Mit was für Konsequenzen hab ich nun zu rechnen? Bin mir nicht sicher..
    Danke für die schnelle Hilfe.

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:30

      Hallo Stefan,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h hat keine Auswirkungen auf die Probezeit, sofern diese nicht mehrfach und mit Beharrlichkeit ausgeführt wird.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Sven 4. Mai 2017, 12:25

    Hallo Bußgeldinfo Team !
    ich wurde bereit mit 21 kmh zu schnell geblitzt worden und musste ein aufbau seminar machen. Gerade eben wurde ich auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt worden. Womit muss ich rechnen?

    • Sven 4. Mai 2017, 17:43

      Es könnten zwischen 30 und 40 kmh zu schnell gewesen sein

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:28

      Hallo Sven,

      das hängt davon ab, wie schnell Sie unterwegs waren. Bei einer Überschreitung von maximal 20 km/h haben Sie zunächst außer dem Verwarngeld nichts zu befürchten.

      Ihr Bussgeld-info Team

      • Sven 10. Mai 2017, 15:34

        und wenn es über 20 kmh gewesen sind?
        MFG Sven

        • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 8:30

          Hallo Sven,

          ein erneuter A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein solcher läge bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h vor.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Sven 11. Mai 2017, 8:57

            Entschuldigen sie das ich nerve.
            Aber wäre das egal wie viel ich zu schnell war?
            Es war auf der Autobahn in einer Baustelle auf dem Schild stand 60 ich fuhr zwischen 90 und 100.

          • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:12

            Hallo Sven,

            in Bezug auf einen A-Verstoß ist es egal, wie viel Sie zu schnell waren. Jegwede Überschreitung von 21 km/h oder mehr ist ein solcher A-Verstoß. Bezüglich Bußgeld, Punkten und Fahrverbot spielt die Höhe wiederum eine wichtige Rolle.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Denise 2. Mai 2017, 10:00

    Hallo,

    ich bin noch in der Probezeit und hatte schon ein Aufbauseminar nach einem Unfall (A-Verstoß, Probezeit wurde verlängert auf 4 Jahre) nun wurde ich mit vermutlich 65 Km/H zu viel geblitzt ich habe aber noch keine Schriftliche Verwarnung bekommen, mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen ? Wird mir der Führerschein ganz entzogen oder nur für 1 Monat laut Bußgeldkatalog oder erhalten ich nur eine Verwarnung und die Geldstrafe ?

    Danke

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2017, 9:05

      Hallo Denise,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 65 km/h oder mehr zieht außerorts ein Bußgeld in Höhe 440 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von zwei Monaten nach sich. Innerorts beträgt das Bußgeld 480 € und das Fahrverbot erhöht sich auf drei Monate. Da es sich hierbei um Ihren zweiten A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit handelt, müssen Sie jedoch mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 28. April 2017, 12:00

    Hallo,
    ich habe ein Frage. Ein Freund hat eine rote Ampel überfahren und nun einen Bußgeldbescheid mit einem Punkt + Bußgeld bekommen. Nun müsste er ja eigentlich, da er in der Probezeit ist, auch eine Verlängerung der Probezeit + dieses Aufbauseminar bekommen. Kommt da noch ein separates Schreiben oder wurde es vielleicht (glücklicherweise) vergessen, weil im Bußgeldbescheid davon nichts steht?
    Liebe Grüße
    Lisa

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:42

      Hallo Lisa,

      die Probnezeitmaßnahmen können in einem separaten Schreiben mitgeteilt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 28. April 2017, 8:27

    Mein Freund hat ein Problem. Sein Führerschein wurde von Führerscheinstelle während in der verlängerten Probzeit nach 3x A-Verstöße (alles nur geschwindigkeitsüberschreitung ohne Drogen und Alkohol) für 3 Monate entzogen. Seine ganze 4monatige Probzeit fehlt ihn nur noch 8 Monate bis zur bestandenen Probzeit.
    Erwartet ihn als Ersttäter nach Neuerteilung noch ein MPU oder muss nicht?
    Bekommt er nun dann nach der Neuerteilung wieder ein Führerschein mit der Restzeitprobzeit?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:51

      Hallo Lukas,

      es liegt im Ermessen der Behörde, welche Auflagen vor der Neuerteilung zu erfüllen sind. Es ist auch möglich, dass die Fahrschule erneut absolviert werden muss. Dann beginnt auch die Probezeit von Neuem.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominic 27. April 2017, 16:15

    Hallo, ich habe ein Aufbauseminar gemacht, und wurde nun mit 51 Zuviel außerorts geblitzt, muss ich mit mehr als der 240€ (+Bearbeitung) 2 punkten, und einem Monat Fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:21

      Hallo Dominic,

      Sie werden zudem die Empfehlung einer Teilnahme bei einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten. Bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeit wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marwin 27. April 2017, 15:52

    Liebes Team,
    Ich habe kurz vor Ende der Probezeit vor 2 Jahren einen Punkt mit Aufbauseminar erhalten und dieses auch absolviert.
    Ich habe dann vor 3-4 Monaten einen weiteren Punkt erhalten.
    Ich wurde jedoch heute mit ca. 65 km/h in der 30er Zone geblitzt.
    Habe ich neben dem 1 Monat Fahrverbot noch weitere Konsequenzen zu befürchten ?

    Lg und vielen Dank

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:22

      Hallo Marwin,

      handelt es sich um den dritten A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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