Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Kris 15. August 2017, 12:54

    Hallo,

    ich wurde heute mit 62 km/h in der 30er-Zone geblitzt. Es ist mein erster Verstoß in der Probezeit. Womit muss ich rechnen?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:37

      Hallo Kris,
      nach Abzug einer Toleranz ist laut Ihren Angaben mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt zu rechnen. Zudem liegt ein A-Verstoß vor, sodass sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jasmin 10. August 2017, 20:40

    Hallo.

    Ich würde außerorts mit Toleranz Abzug mit 24kmh geblitzt und unten drunter steht noch was von 15kmh. Das das Seminar auf mich zu kommt weiß ich ja jetzt. Aber ich komme mit dem zeugenbogen nicht zurecht und weiß nicht wie ich das eintragen soll

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 10:56

      Hallo Jasmin,
      Sie sind grundsätzlich nur zu den Angaben Ihrer eigenen Person verpflichtet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sercan 8. August 2017, 5:40

    Hallo,
    Musste 2015 wegen einem A-Verstoß am Aufbauseminar teilnehmen.
    Ich befinde mich also in der verlängerten Probezeit. Letztes Jahr hatte ich ein B-Verstoß wegen Handy am Steuer.
    Jetzt wurde ich geblitzt in ner 70er Zone mit 105 km/h (A-Verstoß).

    Bleibt es bei einer Verwarnung mit Bußgeld oder folgt darauf mehr?

    mfG

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 9:28

      Hallo Sercan,
      bei zwei A-Verstößen und einem B-Verstoß folgt die Verwarnung sowie die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Darüber hinaus folgen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 4. August 2017, 8:49

    Was passiert wenn jemand nachdem er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat und seine Probezeit verlängert wurde, eine (laut Polizei angeblich) rote Ampel überfährt?

    mfG

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:39

      Hallo Lisa,
      dabei handelt es sich um einen 2. A-Verstoß innerhalb der Probezeit. In diesen Fall droht zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog eine Verwarnung und die Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Felix 31. Juli 2017, 18:33

    Hallo, ich wurde vor kurzem mit 38 km/h zu viel nach Toleranz Abzug geblitzt und wenige Tage darauf nochmal mit 28 km/h zu viel, was erwartet mich jetzt da ich noch in der Probezeit bin?

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 10:05

      Hallo Felix,

      bei einem A-Verstoß während der verlängerten Probezeit droht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Moe 27. Juli 2017, 19:12

    Hallo
    Ich hab folgendes Problem :
    Ich hab den Führerschein seit Februar 2014.

    1. Punkt : Sie Bogen mit dem Fahrzeug bei rotem lichtzeichen mit rechts daneben angebrachten grünpfeil nach rechts ab,ohne vorher anzuhalten. ( September 2014)

    2. Punkt : Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h. Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) (November 2014)

    3. Punkt : Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs.Es kam zum Unfall
    (Januar 2015)

    4. Punkt : Sie bogen als Linksabbieger ab,ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen.Es kam zum Unfall ( märz 2015)

    Also insgesamt 4 Punkte die verlängerte Probezeit endet im Februar 2018
    Wann werden die Punkte getilgt nach 2 1/2 oder 5 Jahren ??

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen

    Mit freundlichen Grüßen
    Moe

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:12

      Hallo Moe,

      Punkte im Fahreignungsregister verfallen wie folgt:

      – nach 2,5 Jahren bei Ordnungswidrigkeiten ohne Anordnung eines Regelfahrverbotes
      – nach 5 Jahren bei Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbotes
      – nach 10 Jahren bei Straftaten

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • fred 13. Juli 2017, 22:21

    Hallo ich habe bereits ein Aufbauseminar gemacht weil ich mit dem A1 125 Führerschein auf meinem mopped in der 30er zohne zu schnell gefahren bin. Nun habe ich 2 Jahre verlängerte Probezeit. Jedoch wurde ich vor kurzem mit dem PKW In der 10er Zone mit 46 km/h geblitzt 36 Km/h zu schell womit muss ich rechnen ?
    mit freundlichen grüßen Fred Feuerstein :D

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:08

      Hallo fred,

      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zu einer Verwarnung und zur Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Zudem droht ein Bußgeld in Höhe von 160 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Quila 13. Juli 2017, 18:32

    Hallo, hier meine Frage :
    Im Jahr 2013 hatte ich während der Probezeit ein A-Delikt
    wegen Alkohol.
    Fahrerlaubnis Entzug, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung.
    2016 bin ich in einer 30 Zone (22.00-06.00 Uhr ) mit 51 kmh geblitzt worden . A-Delikt in der verlängerten Probezeit. Letzte Woche kam ein Schreiben mit der Aufforderung zur MPU.
    Laut Bussgeldkatalog müsste ich doch nur eine Aufforderung zur medizinischen psychologischen Beratung bekommen, oder ?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 14:27

      Hallo Quila,

      leider nein. Eine MPU kann grundsätzlich immer dann verhangen werden, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit einer Person besteht. Dabei gibt es selten pauschale Entscheidungen. In Ihrem Falle hat die zuständige Behörde, wahrscheinlich aufgrund des vorherigen Alkohol-Deliktes, nun eine MPU angeordnet, welche Sie nicht umgehen werden können.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Josy 13. Juli 2017, 15:11

    Hallo!
    Ich bin in der Probezeit und wurde mit 9km/h zuviel geblitzt in einem Auto das über 8 Monate übermorgen TÜV lag. Das Bußgeld habe ich sofort bezahlt. Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen, das ich angehört werde als Beschuldigt. Was droht mir ? Habe soo angst meinen Führerschein abgeben zu müssen, bin fix und fertig

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 14:04

      Hallo Josy,

      wenn es sich um Ihren ersten Verstoß in der Probezeit handelt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

      Den Bescheid, den Sie erhalten haben, ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Anhörungsbogen. Dieser wird in der Regel standardmäßig vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid verschickt. Dieser muss ausgefüllt zurückgesendet werden; ihre Personalien sind Pflicht, zum Tathergang müssen Sie sich nicht äußern.
      Wenn der Wagen auf Sie gemeldet ist und die letzte HU vor über 8 Monaten stattfand, dann wird laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt fällig. Zudem wird Ihnen die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt werden, welche mit 9 km/H vergleichsweise gering ist.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Deniz 13. Juli 2017, 8:20

    Hallo,

    ich habe leztes Jahr an einem Aufbauseminar teilgenommen und befinde mich seitdem in einer verlängerten Probezeit.
    Seitdem ich mich in der verlängerten Probezeit befide, habe ich 2 Verstöße wie folgt begangen:
    1. Handyverstoß (B-Verstoß)
    2. Geschwindigkeitsversoß außerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h zu schnell (A-Verstoß)

    Der Handyverstoß wurde letztes Jahr im Oktober wirksam und ist auch schon beglichen.
    Beim Geschwindigkeitsverstoß hat mein Anwalt Einspruch eingelegt. In zwei Wochen findet eine Gerichtsverhandlung statt. Laut meinem Anwalt sehen die Chancen nicht gut aus.

    Jetzt meine Frage: Wenn Der Geschwindigkeitsvertoß wirksam wird, habe ich sozusagen einen A-Verstoß und einen B-Verstoß (in der verlängerten Probezeit).
    Heisst es dann, das mein Führerschein eingezogen wird? Oder kommt es erstmal noch zur Vewarnung?

    Es ist mir bekannt das es in der verlängerten Probezeit, bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erstmal zur Verwarunung kommt. Aber wie ist es in meinem Fall (ein A-Verstoß & ein B-Verstoß) ??

    Vielen Dank im Voraus und Grüße!

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 14:42

      Hallo Deniz,

      allgemein gilt die Regel, dass bei drei A-Verstößen in der Probezeit die Fahrerlaubnis automatisch entzogen wird. Dies kann aber auch schon früher der Fall sein, zum Beispiel dann, wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit durch wiederholte Vorkommnisse bestehen. Diese Entscheidung wird in Ihrem Fall in der kommenden Gerichtsverhandlung gefällt und muss dementsprechend abgewartet werden. Setzten Sie sich im Zweifel noch einmal mit Ihrem Anwalt auseinander.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 12. Juli 2017, 20:35

    Hallo…ich wurde in der Probezeit mit thc im Blut erwischt. Dies ist jetzt 3 Jahre her. Seit dem habe ich nichts mehr konsumiert! Wie bekomme ich meine Führerschein wieder und was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 13:23

      Hallo Marcel,

      das hängt davon ab, welche Sanktionen Sie erhalten haben – im Falle von nachgewiesenem THC waren dies wahrscheinlich die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU. Um den Führerschein wieder zu erlangen, müssen Sie diesen bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Dazu müssen Sie zwingend eine erfolgreich absolvierte MPU vorweisen – einen anderen Weg gibt es nicht. Wer Ihnen eine MPU abnimmt, kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Die Kosten für die MPU sind von Ihnen selbst zu tragen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • carlo 11. Juli 2017, 17:40

    Mein Sohn wurde vor 4 Wochen vermutlich mit mehr als 25km auf der Autobahn geblitzt. (Anhörung steht noch aus). Nun ist er mit 130 km/h!!!! innerorts von der Polizei angehalten worden. Können 2 erhebliche Verstöße dazu Führen, dass Ihm die Fahreignung direkt abgesprochen wird?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 12:04

      Hallo Carlo,

      bei einem derartig hohem Geschwindigkeitsverstoß ist mindestens mit 680 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot zu rechnen. Befindet sich Ihr Sohn noch in der Probezeit, ist es durchaus möglich, dass es nicht nur bei einem Fahrverbot bleibt, sondern der Führerschein direkt entzogen wird. Dies entscheidet jedoch die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Lisa 6. Juli 2017, 5:52

    Gilt die maximale Anzahl von 8 Punkten auch in der verlängerten Probezeit?
    Wenn man mit 4 Punkten eine verlängerte Probezeit erhält und kurz bevor diese abläuft einen weiter Punkt. Womit muss ich rechen ?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 10:14

      Hallo Lisa,

      auch als Fahranfänger dürfen Sie nicht mehr als 8 Punkte haben. Welche Konsequenzen drohen, hängt davon ab, ob es sich um einen A- oder B-Verstoß handelt und um die weiteren Umstände. Obiger Tabelle können Sie dies genau entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marvin 4. Juli 2017, 21:15

    Hallo,
    Ich wurde in der Probezeit 2 mal geblitzt, einmal innerorts mit 8km/h (nach Toleranzabzug) und außerOrts mit 13 (nach Toleranzabzug) drüber. Soweit ich es lesen konnte, würde es keine Konsequenzen geben, wollte aber noch auf Nummer sicher gehen und mich informieren, da ich den Führerschein für meine Arbeit bräuchte.

    Danke sehr und freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:53

      Hallo Marvin,

      bei zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit droht eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max S. 30. Juni 2017, 4:21

    Hallo zusammen, ich habe einen A-Verstoß in der Probezeit begangen, musste ein Aufbauseminar belegen & habe dann in der verlängerten Probezeit einen erneuten A-Verstoß begangen, woraufhin mir der Führerschein für einen Monat entzogen wurde. Ich bin nun immernoch in der verlängerten Probezeit & habe heute einen B-Verstoß begangen mit 1 Punkt in Flensburg zur Folge… Der erste A Verstoß ist allerdings mit über 2,5 Jahren schon vom Punkt her verjährt… Womit muss ich rechnen? Ich blicke leider nicht so ganz durch.

    • Max S. 30. Juni 2017, 4:40

      *** bzw. Ich bin mir nicht sicher ob mein Vergehen heute ein A oder B Verstoß ist. Ich bin über den Standstreifen gefahren als Stau auf der Autobahn war (100Meter vor der Ausfahrt) & die Polizei hat mich fotografiert! Womit muss ich (in Bezug auf meinen ersten Kommentar) rechnen?

      Danke vorab für die Hilfe!

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 9:25

      Hallo Max S.,

      ein einmaliger B-Verstoß dürfte keine Probezeitmaßnahmen zur Folge haben. Jedoch ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lara 27. Juni 2017, 12:25

    Hallo ein Kumpel von mir hatte es eilig und wurde in einer 80er Zone höchstwahrscheinlich mit 190 km/h erwischt da er es eilig hatte mit was für folgen muss er nun rechnen?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 10:10

      Hallo Lara,

      außerorts wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 70 km/h mit über 70 km/h 600 Euro Bußgeld, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot geahndet, innerorts mit 680 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarah 25. Juni 2017, 9:40

    Hallo liebes Team
    ich bin im April einmal innerorts mit 7 km/h zuviel geblitzt worden. Bußgeld war 15€.
    Gestern ist das nochmal passiert auch innerorts und mit ca 12km/h zuviel.
    Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 15:55

      Hallo Sarah,

      in diesem Fall müssen Sie mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Unicorn 23. Juni 2017, 19:13

    Hallo, ich bin im November 2015 mit 0,6 Promille in eine Kontrolle geraten. Da ich noch in der Probezeit war habe ich natürlich 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe und besonderes Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bekommen.

    Nun war ich diesen Monat ein wenig spät dran mit der Zahlung meiner Versicherung und war diese heute morgen überweisen. Auf dem Rückweg ist es passiert ich hatte einen Auffahrunfall an dem ich schuld war. War das nun schon fahren ohne Versicherungsschutz ? Die Versicherung hat noch nicht gekündigt lediglich eine Mahnung geschickt.

    Angenommen es ist nun doch schon fahren ohne Versicherung was kommt nun auf mich zu muss ich meinen Führerschein nun abgeben ?

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:37

      Hallo,

      sofern die Versicherung nicht gekündigt hat, haben Sie noch einen Versicherungsschutz. Ein Auffahrunfall führt in der Regel nicht dazu, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Kandila 19. Juni 2017, 17:58

    Hallo, ich wurde vor 3 Jahren geblitzt und musste deshalb zum Aufbauseminar, weil ich die 20km/h überschritten bin. Meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Heute wurde ich an einer roten Ampel mit dem Handy erwischt. Was passiert jetzt ?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 9:08

      Hallo Kandila,

      hier drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobi 18. Juni 2017, 23:35

    Hallo,
    Ich wurde vor einem Jahr mit 126km/h bei erlaubten 100 gelasert, musste ein aufbauseminar machen und meine Probezeit wurde verlängert. Jetzt würde ich mit einmal mit 129 bei 100 geblitzt und 77 in der 50 Zone gelasert… was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:30

      Hallo Tobi,

      Sie erhalten jeweils ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Da es sich außerdem um zwei weitere A-Verstöße handelt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nikita.S 18. Juni 2017, 14:18

    Hallo
    Ich hab mal ne frage
    Ich wurde geblitzt und musste ein Aufbau Seminar machen 3-4 Monate später wurde ich erneut geblitzt und musste meinen früher Schein 1 Monat abgeben
    Halbes Jahr später wurde ich wieder geblitzt da war es aber nur eine Geld Strafe
    Und jetzt vor 4 Wochen wurde ich wieder geblitzt außerorts mit 55 zu viel
    Was droht mir jetzt
    Ich bin auch noch in der Probezeit
    Viele dank im voraus

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:59

      Hallo Nikita,

      da es sich nach Ihren Angaben um den dritten A-Verstoß in der Probezeit handelt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Samira 16. Juni 2017, 15:17

    Ich bin in der Probezeit und bin über rot gefahren und würde geblitzt mit was füreiner Strafe muss ich rechnen ?
    Lg Samira

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:47

      Hallo Samira,

      das kommt darauf an, ob Sie einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben. Die Sanktionen können Sie hier https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/ nachlesen. Grundsätzlich handelt es sich allerdings um einen A-Verstoß, welcher mit einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar bestraft wird.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • S.B 15. Juni 2017, 19:46

    Hallo, vor 2 Jahren wurde ich mit Drogen am Steuer erwischt, habe danach für 1 Monat meinen Führerschein abgeben müssen und habe ein besonderes aufbauseminar gemacht + 2 Jahre Verlängerung der Probezeit.
    Ich bin heute mit 25 – 30 kmh zu viel geblitzt worden.. was passiert nun ? :(

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:21

      Hallo,

      das hängt davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell waren. Es droht in jedem Fall ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot von einem Monat. Desweiteren droht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Kristin 12. Juni 2017, 2:21

    Hallo,
    ich brauche Ihre Hilfe.
    Ich hatte ein Aufbauseminar wegen zu schnellem Fahren, was ich bereits abgeschlossen hatte. Also habe ich 1 Punkt und verlängerte Probezeit.
    Nach circa einem Monat wurde ich angehalten( ich arbeite als DHL Fahrer) und habe ein Punkt erhalten weil ich kein Netz über meine Pakete hatte. Habe die Stratfe bezahlt.

    Vor 2 Tagen wurde ich wieder angehalten, weil ich mein Scanner in der Hand hatte. Der Polizist dachte ich telefonierte, weil der Scanner wie ein Handy aussieht. Als ich ihm zeigte, dass es ein Scanner ist glaubte er mir nicht.

    So nun bekomme ich wahrscheinlich wieder ein Punkt wegen „scanner “ am Steuer.

    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
    Wird mein Führerschein entzogen? Also habe ich quasi 1 A Verstoß und 2 B Verstoße in der Probezeit.

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:38

      Hallo Kristin,

      beim Handy am Steuer handelt es sich auch um einen A-Verstoß. In der verlängerten Probezeit führt dieser zum Fahrerlaubnisentzug. Sie können allerdings mit einem Anwalt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen und einen Einspruch einlegen, da es sich nicht um ein Handy handelte.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Roshaan 10. Juni 2017, 1:47

    Hallo,

    Ich bin in der Probezeit & fuhr eine Ampel Orang, die sich auf Rot gezogen hatte. Ich muss Aufbauseminar machen , doch gestern Nacht wollte ich meine Schwester Autofahren beibringen, wurden wir von Polizei erwischt.

    Was wir passieren…?

    Ich würde mich wirklich auf eine Rück-Info. freuen.

    Grüße Roshaan

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:42

      Hallo Roshaan,

      sowohl Ihnen als auch Ihrer Schwester drohen jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. eine entsprechend hohe Geldstrafe. Zudem wird Ihnen die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Auch Ihre Schwester erhält eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, innerhalb welcher sie keinen Führerschein machen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Caner97 7. Juni 2017, 23:01

    Guten Tag, wurde bisher 2 mal innerhalb von einem Jahr geblitzt und diese Male nicht schneller als 15 kmh außerorts. Heute wurde ich erneut geblitzt mit erneut max 15 kmh zu schnell. Was kann ich nun erwarten, geschah alles außerorts und 2 Male beim selben Blitzer .

    MfG

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 9:53

      Hallo Caner97,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 bis 15 km/h außerorts zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Als Wiederholungstäter dürften Sie nicht gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vedat 7. Juni 2017, 22:07

    Hallo,
    Ich hatte vor 1,5 Jahren einen kleinen Unfall, woraufhin ich einen Punkt bekam. Das Aufbauseminar musste ich dann machen und meine Probezeit hat sich um 2 Jahre verlängert.
    Vor kurzem wurde ich innerorts wahrscheinlich mit ca. 40 km/h zuviel geblitzt.
    Womit muss ich jetzt rechnen?

    Gruß vedat

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 9:08

      Hallo Vedat,

      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zu einer Verwarnung und zu einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Turan 2. Juni 2017, 1:19

    Hallo ..
    Ich vin in der probezeit und wurde mit über 21 kmh geblitzt ..
    Bekommen habe ich 160€ bg
    2 punkte
    1 monat fahrverbot .

    Ich muss jetzt wahrscheinlich den aufbauseminar besuchen ..
    Hier steht aber nichts von aufbauseminar sondern nur 2 punke .. 160€ bg und 1 monat fahrverbot

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:27

      Hallo Turan,

      ja, Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen und zudem wir die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Fabi 31. Mai 2017, 17:17

    Was passiert wenn ich in meiner Probezeit mit meinem Simson Moped auf einer Schnellstraße fahre?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:00

      Hallo Fabi,

      in diesem Fall droht ein Bußgeld von 20 Euro. Im Wiederholungsfall kann dies allerdings deutlich höher ausfallen und ggf. sogar Auswirkungen auf die Probezeit haben.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Max 30. Mai 2017, 13:23

    Hallo

    Ich hatte einen Unfall mit meinem Motorrad (A1)
    Ich habe heute einen Bußgeldbescheid von der Polizei bekommen in dem steht das ich nun 173€ bezahlen muss und ein Punkt bekomme. Ich bin gestern 18 geworden und habe mein Auto und Motorrad Führerschein seid ich 17 bin. Ich verstehe aber nicht wie sie mir dieses Bußgeld und Punkt geben können da nicht mal ich selber weiß wie schnell ich war.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:30

      Hallo Max,

      Sie können bei der Bußgeldstelle nachfragen, wie es zu den Sanktionen kam. Im Zweifelsfall macht es Sinn, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-info Team

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