Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Rocco 17. Juli 2015, 14:26

    Hallo!
    Ich habe 2002 mein Führerschein gemacht, hatte dann kurze Zeit später eine Alkoholfahrt ohne Unfall oder so!
    Im Jahr 2006 wurde mir dann der Führerschein entzogen mit der Aufforderung MPU zu machen! Die habe ich jetzt gemacht und bestanden! Jetzt die Frage : was kommt noch auf mich zu? Muss ich den Führerschein neu machen und ein besonderes Aufbauseminar machen? Hatte ja schon eine nachschulung nach der Alkoholfahrt!!

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 12:17

      Hallo Rocco,

      wurde das Aufbauseminar bestanden, dann kann der Betroffene seinen Führerschein neu beantragen und muss diesen dann nochmal machen, um ihn zu erhalten. Ein besonderes Aufbauseminar müssen nur Fahranfänger in der Probezeit absolvieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Caro 16. Juli 2015, 20:57

    Hallo,

    ich habe wie viele hier eine Frage.

    Ich bin in der Probezeitverlängerung (Verurteilung: Fahren ohne Versicherungsschutz 2013) und habe mein Aufbauseminar letztes Jahr gemacht. Nun wurde ich von der Polizei angehalten (während meiner Arbeit als LKW Fahrer): 3 LKW’s gleichzeitig im Überholverbot überholt und 90 km/h statt 60 gefahren. Also 2 Tatbestände.

    Sind es 2 A-Verstöße (Entzug) oder werden die als 1 A-Verstoß gesehen?

    Was droht mir? Bin LKW-Fahrer.

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 12:48

      Hallo Caro,

      in Ihrem Fall kann von einer Tateinheit ausgegangen werden, da durch dieselbe Handlung zwei Verstöße vorgenommen wurden. Demzufolge wird dieser in der Regel als ein Verstoß gewertet. Normalerweise wird dann die schwerste Tat bestraft. Die Bestrafung hängt hier aber von diversen Faktoren ab. Sie sind dem jeweiligen Bußgeldkatalog für Überholen mit dem Lkw und für die Überschreitung der Geschwindigkeit mit dem Lkw zu entnehmen.

      In der verlängerten Probezeit droht bei einem A-Verstoß eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Folgt ein zweiter A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 16. Juli 2015, 17:31

    Hallo,
    ich wurde heute bei einem Rot Blitzer geblitzt was kommt da alles auf mich zu

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 12:54

      Hallo Alex,

      wurde eine rote Ampel überfahren, so handelt es sich um einen A-Verstoß. Neben dem Bußgeld für einen Rotlichtverstoß muss der Fahranfänger auch mit der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen sowie mit einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 16. Juli 2015, 9:36

    Hallo,

    ich wurde mit 90km/h in einer 70er Zone geblitzt, abzüglich Toleranz sagte man mir wären das 17km/h zu schnell und außerhalb des Punkte Bereiches. Meine Probezeit geht noch bis nächstes Jahr, wenn ich in diesem Jahr nochmal geblitzt werden mit weniger als 20km/h zu schnell, muss ich ein Aufbauseminar erledigen aufgrund zweier B-Verstöße?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 11:11

      Hallo Leon,

      ja, zwei B-Verstöße in der Probezeit werden neben Bußgeld und evtl. Punkten mit einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit sanktioniert. Probezeitmaßnahmen treten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung allerdings in der Regel erst bei über 20 km/h ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joshua 15. Juli 2015, 1:44

    Hallo,
    Ich würde vor ca 1 Jahr mit mehr als 21 km/H außerorts geblitzt woraufhin ich ein ASF besuchte und die Probezeit entsprechend verlängert wurde.
    Nun wurde ich 2 mal innerhalb kürzester Zeit (weniger als 2 Monate) 2 mal mit ähnlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt. Bei beiden liegt momentan noch kein Bußgeldbescheid oder anderweitige Sanktionen vor. Muss ich mit Fahrverbot oder MPU rechnen?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 23:17

      Hallo Joshua,

      ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein A-Verstoß, dieser wird ab 20 km/h mit Probezeitmaßnahmen geahndet. Es droht dann eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es dann bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Eine MPU droht in der Regel bei Alkoholfahrten oder wenn ein Fahrer 8 Punkte in Flensburg erreicht hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • nina 14. Juli 2015, 23:28

    Hi mein Name ist nina und ich habe mal ne frage ich bin in der probezeit und bin das erste mal geblizt worden in einer geschlossene Ortschaft 50 wahren erlaubt bin 22km/h zu schnell gewesen was kommt da auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 14:47

      Hallo Nina,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser wird mit Probezeitmaßnahmen geahndet: Verlängerung der Probezeit und Teilnahme am Aufbauseminar. Zudem droht bei 21 bis 15 km/h innerort ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • nossi 14. Juli 2015, 19:22

    Hallo,
    Ich wurde mit 23 km/h zu schnell in einer 50 zone außerorts geblitzt.
    Hab jetzt mein Strafzettel bekommen ohne aufbauseminar oder Verlängerung der probezeit, kann da noch nachträglich was kommen auch wenn ich bis dahin aus der probezeit bin?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 23:38

      Hallo Nossi,

      da es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um einen A-Verstoß handelt und dieser ab 20 km/h mit Probezeitmaßnahmen (Probezeitverlängerung und Aufbauseminar) bestraft wird, erhalten Sie noch eine Information zum Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung, auch wenn Sie bis dahin bereits aus der Probezeit raus sein würden. Der Verstoß geschah wärend der Probezeit und wird daher auch als Verstoß in dieser sanktioniert. Theoretisch gesehen sind Sie bereits in der verlängerten Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Werner Z. 13. Juli 2015, 16:40

    Hallo!
    Ich wurde in der Probezeit einmal mit 26 km/h außerorts und kürzlich mit 14 km/h innerorts zuviel geblitzt.. was kommt auf mich zu?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 23:49

      Hallo Werner,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß und wir ab 20 km/h mit Probezeitmaßnahmen sanktioniert. Ihnen drohen daher bei 26 km/h außerorts neben dem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit. 14 km/h innerorts zu schnell kosten laut Bußgeldkatalog 25 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • momo1 12. Juli 2015, 15:36

    Hallo ich habe schon einmal eine aufbauseminar gemacht, weil ich durch rot gefahren bin, und jetzt wurde ich geblitzt was passiert jetzt War auf 80er Zone 147

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:41

      Hallo,

      das ist der zweite A-Verstoß, Sie erhalten das Angebot, ein fahrpsychologisches Seminar zu besuchen. Es fallen die üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog für diese Geschwindigkeitsüberschreitung an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • samer 11. Juli 2015, 19:50

    Hallo ,
    Ich hab folgender Fall,
    08/2012 Ersterteilung FS .
    11/2012 Autounfall mit Körperverletzung . Gerichtsverfahren Geldstrafe 1500 Euro , Fürherscheinentzung für ein Jahr.
    Führerscheinstelle verordnet Aufbauseminar und MPU. alles geschafft und erfolgte
    01/2014 Neuerteigung vom FS .
    30.06.2015 Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h nach Tol-Abzug…
    Ich habe 2 Fragen:
    1. Bis wann habe ich noch Probezeit ?
    2. Was kommt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:42

      Hallo,

      Sie sind bis mindestens August 2016 noch in der Probezeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • SISO 5. August 2015, 10:25

      HALLO ZUSAMMEN

      Es geht um folgendes :
      Ich bin gestern auf einer großen Krezung in die falsche Gegenrichtung gefahren aber direkt den Fehler nach 3- 4 Metern bemerkt und sofort korriegert . gut sein dank nichts passiert, da alle andern Rot hatten und wir die einzige , die grün hatten . An dieser Kreuzung glaube ich gibt diese Verkehrsbeobachtungskamara !
      Ich bin in der Probezeit ! Werden diese karamaras angeschauen !

      Danke

      • bussgeld-info.de 10. August 2015, 14:31

        Hallo SISO,

        Verkehrsbeobachtungskameras werden natürlich angeschaut, ansonsten würden diese nicht angebracht werden. Fährt ein Fahrer unbewusst auf die falsche Spur, so ist in der Regel eine Geldstrafe zu entrichten. Es handelt sich hier um einen B-Verstoß, der mit 10 Euro geahndet wird. Ein einmaliger B-Verstoß zieht keine Probezeitmaßnahmen nach sich.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nils D. 11. Juli 2015, 16:21

    Hallo habe mal eine Frage.

    Ich bin mal wieder geblitzt worden wobei eine geschwindigkeit drinne steht die ich bestimmt nicht gefahren bin.
    Hatte darauf ein Wiederspruch eingelegt da wurde aber nicht drauf reagiert und Heute bekamm ich den Bußgeldbescheid.

    Bin noch in der Probezeit und wude schonmal wegen zum schnellen Fahren Geblitzt worden habe meine Strafe Bezahlt und ein aufbauseminar gemacht um meine Fahrererlaubnis zu Behalten da ich Ihn beruflich brauche.
    Die Probezeit wurde natürlich auf 2 Jahre Verlängert.

    Jetzt habe ich das selbe Problem wieder Droht mir jetzt mein Führerschein Entzug oder ein Aufbauseminar oder sonst was bin 33 Km/h angeblich zu schnell gewesen ausserortschaft.

    Wie gesagt auf mein Wiederspruch wurde nicht reagiert, oder sollte ich jetzt doch Lieber ein Anwalt einschalten damit er mich versucht Rauszuhauen wieder. Brauche mein Führerschein sonst bin ich Arbeitslos und dann kann ich den Bußgeld sowieso nicht mehr zahlen.

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:44

      Hallo Nils,

      Einspruch können Sie erst einlegen, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben. Beim Erhalt des Anhörungsbogens ist dies nicht möglich. Ihr Führerschein wird Ihnen jedoch nicht entzogen, Sie haben lediglich den zweiten A-Verstoß in der Probezeit begangen, was bedeutet, dass Sie nun freiwillig ein fahrpsychologisches Training besuchen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • maik 11. Juli 2015, 14:59

    hallo

    ich bin in der verlängerten probezeit wegen fahrt unter drogen habe mpu und aufbauseminar gemacht.
    Nun bin ich letzte woche geblitzt worden in der 80er zone mit ca 104 -105kmh und gestern mit 113 in der 100er zone
    das auto leuft auf meinen vater was kann passieren kann er die erste strafe fals es 1 punkt und 70 euro sind übernehmen oder was wird auf mich zu kommen

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:45

      Hallo Maik,

      würde Ihr Vater die Strafe für Sie übernehmen, so macht er sich strafbar.
      Neben den Punkten und Bußgeldern werden Sie wohl eine Einladung zu einem Aufbauseminar erhalten, dies geschieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h. Zudem wird Ihre Probezeit verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • maik 14. Juli 2015, 1:09

        danke für die antwort aber meine probezeit wurde schon verlängert wird sie dann nochmal verlängert oder wie leuft das. ich wurde ja 2 mal geblitzt wenn beide weniger als 21 kmh waren sind beide sachen dann b verstöße und wenn ein verstoß ein a und der andere ein b verstoß ist und ich bin ja shcon in der verlängerten probezeit was ist dann :D

        • bussgeld-info.de 21. Juli 2015, 9:29

          Hallo Maik,

          ein A-Verstoß oder aber zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit werden mit einer Verwarnung und der Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geahndet, beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis, ebenso verhält es sich bei weiteren B-Verstößen in dieser Zeit.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • H.-J. Flach 8. Juli 2015, 15:46

    Hallo,
    wie wird denn vorgegangen, wenn in der Probezeit ein Aufbauseminar aufgrund eines A-Delikts (Geschwindigkeit) angeordnet wurde und in der Probezeitverlängerung ein weiteres A-Delikt mit Alkohol auftritt? Muss man dann zusätzlich zur Verwarnung noch ein „besonderes Aufbauseminar“ machen oder ist das nicht üblich?
    Danke und viele Grüße!

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:03

      Hallo,

      in diesem Fall erhält der Fahranfänger das Angebot, ein fahrpsychologisches Training zu besuchen, aber dies ist freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thaifreund 8. Juli 2015, 10:13

    Hallo, ich bin in der Probezeit, fahre Rückwärts, (auf einem Schulhofparkplatz) gegen ein anderes Fahrzeug, was gerade auf den Schulhofparkplatz fährt.
    Laut Polizei muss ich 100 € Bußgeld bezahlen. Was erwartet mich noch?
    Danke im vorraus auf Ihre AQntwort.

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:06

      Hallo,

      dies ist von den genauen Unfallumständen abhängig. Eventuell wird Ihre Probezeit verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Basti P. 6. Juli 2015, 23:49

    Hallo Zusammen,

    Meine Frage: ich wurde mit über 21 km/h außerorts geblitzt und hatte das Handy am Ohr (Probezeit läuft noch). Was kommt auf mich zu?
    Grüße Basti

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:15

      Hallo Basti,

      Ihre Probezeit wird verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Beachten Sie, dass Sie nun einen A-Verstoß sowie einen B-Verstoß begangen haben. Bei 2 weiteren A-Verstößen oder einem A-Verstoß und einem B-Verstoß kann der Führerschein entzogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jan 6. Juli 2015, 14:35

    Hallo,

    Bin gestern mit 123 km/h auf der Autobahn beblitzt worden, wo 100 km/h zugelassen waren.

    Muss ich nun mit einem Punkt rechenen oder wird durch Tachoabzug sowie Toleranz die Geschwindichkeit so heruntergesetzt das ich „nur“ mit einem Bußgeld rechnen muss?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:24

      Hallo,

      das ist abhängig von der genauen gemessenen Geschwindigkeit. Sie können davon ausgehen, dass etwa 3 km/h als Toleranz abgezogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • brova_T 6. Juli 2015, 10:53

    Hallo,
    Habe meinen A1 Führerschein seit 27.5.2013 (Austellungsdatum) und wurde am 27.5.2015 mit 57 Kmh in einer Vorrübergehenden Baustelle (30Kmh) innerorts geblitzt. Abzüglich Toleranz sind das 24kmh über dem erlaubten.
    Habe ich eine Chance der Probezeitverlängerung und einer Nachschulung aufgrund des Probezeit Stichtages zu entgehen?

    Danke.

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 11:06

      Hallo,

      nein, Vergehen, deren Tatdatum in der Probezeit liegt, haben auch Auswirkungen auf den Probzeit-Führerschein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yama 6. Juli 2015, 3:24

    Hallo, befinde mich noch in der Probezeit, wurde heute angehalten, die Beamten sagten erst, dass ich ein Verwarnungsgeld von 30€ zahlen muss, da ich nicht angeschnallt war, nach der Diskussion sagte er mir dass es durch vorsatz war, ich ein Bußgeld bekomme von 60€ Euro…war mein erster verstoß, was erwartet mich?
    Danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:20

      Hallo,

      dieses Delikt hat auf Ihren Probezeit-Führerschein keinen direkten Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • max 5. Juli 2015, 10:04

    Hallo,

    nach einem Unfall in der Probezeit, wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Das Aufbauseminar habe ich besucht und die Probezeit wurde ebenfalls um 2 Jahre verlängert.
    Was geschieht nun, wenn noch ein A-Verstoß hinzukommt?

    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:25

      Hallo Max,

      in diesem Fall erhalten Sie die Einladung, ein freiwilliges fahrpsychologisches Training zu besuchen. Bei einem weiteren A-Verstoß wäre der Führerschein dann weg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nico M. 4. Juli 2015, 22:14

    Guten Abend liebes Bussgeld-info Team,
    Ich wurde das erste mal mit 36 km/h zu viel geblitzt. Die Strafen darauf sind aber noch nicht vollzogen und jetzt ist es mir letzte Woche passiert, dass ich locker 25km/h zu schnell war und geblitzt wurde. Im Bußgeldkatalog steht allerdings, dass ein weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung (in der ich noch nicht bin, da die Strafen noch nicht vollzogen sind) die Empfehlung zu einem verkehrspsychologischen Test hervor ruft. Gilt das bei mir trotzdem? Auch wenn ich noch nicht in der Verlängerung bin?

    Vielen Dank schonmal.

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:26

      Hallo Nico,

      auch wenn Sie noch nicht in der Verlängerung sind, erhalten Sie den Bescheid darüber, dass der 2. A-Verstoß getätigt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Niko M. 7. Juli 2015, 18:50

        Ich bekomme also eine Einladung zu einer Verkehrs-psychologischen Beratung. Bekomme ich denn noch Punkte Bußgeld oder Fahrverbot oder ein erneutes AFS dazu? Oder einfach nur die Einladung?

        • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:11

          Hallo Niko,

          neben der Einladung zur Beratung erhalten Sie noch einen Bußgeldbescheid. Sie erhalten keine weitere Einladung zu einem Aufbauseminar.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Giuseppe 4. Juli 2015, 14:00

    Guten Tag,
    Wurde zum ersten Mal geblitzt, bin auf eine schnellstraße 40km/h gefahren & habe noch ein Jahr Probezeit vor mir.
    was wird passieren jetzt ?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:29

      Hallo Giuseppe,

      die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert, und außerdem müssen Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Dazu kommen die üblichen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Waldemar 3. Juli 2015, 21:20

    Hallo
    Ich bin in der Probezeit mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr aufgefalle……hab danach eine MPU gemacht und bestanden. Meine Probezeit wurde dadurch um 2 Jahre verlängert….. Jetz bin ich noch in der Probezeit mit 30Kmh geblitzt worden ….was kommt auf mich zu?????

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:31

      Hallo Waldemar,

      dies ist der zweite A-Verstoß in der Probezeit, deswegen erhalten Sie das Angebot, ein fahrpsychologisches Training zu besuchen, das ist aber freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jens R. 2. Juli 2015, 0:40

    Hallo,

    ich bin vor etwa 5 Wochen mit 23 km/h zuviel in der 50er Zone geblitzt worden und wie das Schicksal es möchte, gestern jemanden die Vorfahrt genommen (aber korrekt am STOP-Schild angehalten – mit Dashcam Beweis). Ich bin leider ein wenig zu früh losgefahren und habe die Geschwindigkeit des anderen Fahrers unterschätzt. Polizei hat alles aufgenommen.

    Jetzt meine Frage: Heute kam die Anhörung für den 1. Verstoß, der 2. folgt sicherlich bald. Dann habe ich 2 Punkte in Flensburg und muss ein Aufbauseminar machen, aber wird der 2. Verstoß als Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit gehandelt? Eigentlich nicht, oder? Und kann ich bein 2. Verfahren angeben, dass ich einen Aufbauseminar schon absolviert habe, oder vorhabe zu absolvieren? Welche Auswirkungen hat das?

    Vielen dank für Eure Hilfe und Bemühungen!

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:45

      Hallo Jens,

      der zweite A-Verstoß hat die Einladung zu einem freiwilligen fahrpsychologischen Training zur Folge. Da bereits der erste A-Verstoß begangen wurde, folgt nun diese Einladung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sofia 30. Juni 2015, 22:01

    Hallo, ich habe meine 2 jährige probezeit durch, es stehen mir aber noch 2 jahre bevor also insgesamt 4 jahre! Und hatte auch einen Teilnahme am aufbauseminar dran Teil genommen Und ei Punkt und hohe geldstrafe. So ich wurde gerade eben auf einer schnell Straße geschätzz.120kmh gefahrn könnte auch drunter sein weiss ich nicht War voll im Gedanken. So wollte jez fragen wie es aussieht muss ich den abgeben????
    Bitte antworten!

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:54

      Hallo Sofia,

      wenn ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit vorliegt, so erhalten Sie das freiwillige Angebot, ein fahrpsychologisches Training zu besuchen. Der Führerschein wird nicht entzogen, es sei denn, der begangene Verstoß zieht gemäß Bußgeldtabelle ein Fahrverbot nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christiane 29. Juni 2015, 8:02

    Hallo,
    und zwar meine frage: bin in einer 80er Zone außerort (Autobahn) mit ca. 100 km/h (genau weiß ich es leider nicht) geblitzt wurden. Zudem war ich genau zu dem Zeitpunkt unangeschnallt. :( was passiert jetzt?
    lg Christiane

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:27

      Hallo Christiane,

      auf Ihre Probezeit hat dieser Verstoß nun wohl keinen Einfluss, da hier erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h relevant ist.
      Sie erhalten ein entsprechendes Bußgeld, welches Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können. Vom gemessenen Wert wird auch noch eine Toleranz abgezogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Emre 26. Juni 2015, 14:01

    Hallo,
    Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit sprich im 4. Jahr meiner Probezeit. Ich wurde heute wegen des Handy am Steuer angehalten. Laut Bußgeldkatalog ist dies ein B-Verstoß mit einer Strafe in Höhe von 60€ und einem Punkt. Meine Frage nun ist, ob ich deswegen wieder an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:46

      Hallo Emre,

      nein, bei einem B-Verstoß müssen Sie keine direkten Konsequenzen auf den Probezeit-Führerschein in Kauf nehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bako 26. Juni 2015, 0:46

    Hallo,

    Hat es Auswirkungen auf die Probezeit wenn man mehrmals mit bis zu 20 kmh geblitzt wird? Bzw. Nach wie viel mal wird es eine Verlängerung der Probezeit geben ?

    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:50

      Hallo Bako,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 21 km/h haben auf den Probezeit-Führerschein keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jannis 24. Juni 2015, 8:51

    Hallo,

    wurde in der Probezeitverlängerung mit ca .30Kmh außerorts zu viel geblitzt.

    Was kommt auf mich zu nu die 80€ strafe oder noch Verwarngeld etc.?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:00

      Hallo Jannis,

      neben dem Bußgeld (80 Euro, 1 Punkt) wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen, dieses ist kostenpflichtig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Justin 23. Juni 2015, 19:38

    Ich hab mal eine Frage und zwar habe ich gestern einen Unfall gehabt und zwar bin ich in der Ortschaft 50 gefahren so wie es erlaubt ist und es hat geregnet und war glatt und dann haben sich meine hinterbremsen bremsen blockier wärend der Fahrt und ich bin ins rutschen gekommen und bin in einen Zaun gerutscht und habe den umgefahren auf was muss ich mich jetzt einstellen? Muss ich eine nachschulung machen oder wird mir mein Führerschein entzogen? Bekomm ich ein Bußgeld?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:05

      Hallo Justin,

      die Art der Konsequenzen ist davon abhängig, ob dieser Unfall überhaupt selbstverschuldet war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Addy 22. Juni 2015, 19:27

    Hallo wurde am Sonntag angehalten als ich mit meiner Freundin auf den weg nach hause war hatte aber 1 tag vorher ein sportfahrwerk eingebaut und hatte den wagen am Sonntag abgeholt und wollte ja nach hause weil ich am montag das fahrwerk eintragen wollte die Polizistin die mich anhielt lies nich wirklich mit sich reden und gab mir ein zettel das ich innerhalb 2 wochen das auto Vorführen soll und mir droht geld Strafe punkt und so weiter weil ich in der probezeit bin was soll ich jetzt tun weil erklären konnte ich es kaum weil die kollegen wieder weg musten wegen einsatz
    Hoffe um hilfe was kann ich machen

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:11

      Hallo Addy,

      Sie sollten sich an die Auflagen halten, die auf der Mängelkarte verzeichnet wurden, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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