Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Michelle 14. Februar 2015, 18:16

    Also wenn ich in der Probezeit geblitzt worden bin, muss
    ich eine Geldstrafe bezahlen und an einem Aufbauseminar teilnehmen?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:18

      Hallo Michelle,

      ein Aufbauseminar ist ein Seminar für Fahranfänger in der Probezeit, die durch gefährliche Verkehrsverstöße aufgefallen sind. Im Aufbauseminar wird der Führerschein nicht entzogen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h müssen Fahranfänger solch ein Aufbauseminar besuchen. Dazu kommt die Verlängerung der Probezeit sowie weitere Sanktionen wie Punkte, Bußgelder oder ein Fahrverbot. Dies können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Muharrem 13. Februar 2015, 19:03

    Hallo
    Ich wurde heute geblitzt an einem ampel blitzer war in 50 zone meine geschwindigkeit war aber 40 kmh das ampel war grün und hatte 3 oder 5 meter abstand gehabt wo das ampel von grün auf gelb gesprungen ist es hatt mich geblitzt 2 mal ich konnte keine vollbremsung machen sonst würde ich die stehenden menschen gefährden ich bin noch in der probezeit vor einem jahr hatte ich einen unfall gehabt und wurde 2 jahren verlängert habe auch schulung gemacht das auto ist aber auf meinem brunder angemeldet was kommt jetz auf mich zu danke.

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:23

      Hallo Muharrem,

      solange Sie noch bei Gelb über die Ampel gekommen sind, müssen Sie nur mit einem moderaten Bußgeld von 10 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sarah 8. Februar 2015, 18:10

    Hallo, bin heute über eine Ampel gefahren die bei starkem Sonnenlicht definitiv als grün für mich ersichtlich war. Ich wurde dann aber 2x geblitzt.

    Macht ein Einspruch Sinn ?

    • bussgeld-info.de 10. Februar 2015, 16:01

      Hallo Sarah,

      zunächst sollten Sie abwarten, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid eintrifft. Möglicherweise erkennt die verfolgende Behörde die Aufnahme gleich als fehlerhaft an. Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid eintreffen, haben Sie natürlich die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, was auch mit Hilfe eines Anwalts zu bewerkstelligen ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marlisa Lohmüller 8. Februar 2015, 0:37

    Hallo,
    mir ist letzte woche was ziemlich dummes passiert. Ich hab den Fahrstreifen gewechselt und bin dann über rot gefahren…ich glaub,es war schon länger als eine sekunde rot, denn ich wurde zweimal geblitzt…mit was muss ich rechnen,…

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:23

      Hallo Frau Lohmüller,

      beim Überfahren einer roten Ampel wird man immer zwei Mal geblitzt: Die Frontscheibe sowie das Auto-Kennzeichen werden hierbei fotographisch festgehalten, um den Täter eindeutig ermitteln zu können. Falls die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war, zieht dies ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yilmaz 7. Februar 2015, 2:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich stand heute vorm rote Ampel und bin da nicht gefahren.
    Doch wurde trotzdem geblitzt 2 mal.
    Mein Beifahrer war Zeuge das ich nicht drüber gefahren bin!
    Hab jetzt Angst und Unruhe was nun
    Was soll ich machen
    Mfg

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:28

      Hallo Yilmaz,

      es ist gut möglich, dass eine Fehlmessung vorliegt und der Blitzer aufgrund eines technischen Fehlers ausgelöst hat. Normalerweise löst der Blitzer erst aus, wenn die Haltelinie überfahren wurde. War dies nicht der Fall, erhalten Sie sicher keinen Bußgeldbescheid!
      Haben Sie jedoch die Haltelinie überschritten, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Dann fallen die entsprechenden Bußgelder laut Bußgeldtabelle an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Besser als Bussgeld - Team, Hilfe aus Tschechien 11. März 2018, 1:23

        Nein, das stimmt so nicht. Eine Haltelinie ist nicht gleich das Rotlicht. Ich hoffe, das es klar ist, dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge handelt ;-)

  • Ali 6. Februar 2015, 3:45

    Guten Abend :)

    Ich habe eine Ampel überquert die noch gelb war doch beim
    Überqueren wurde sie rot hab es noch gesehen. Ich hab dann sofort gebremst geblitzt hat es jedoch nicht bzw ich hab es nicht bemerkt ob es nun geblitzt hat oder nicht ! jetzt hab ich gehört das ein Blitzer 2 mal blitzt um zu gucken ob man den auch angehalten hat, stimmt das ? Und wenn ja kriegt man dennnoch eine Strafe ? Hab nämlich Nocj 1 Jahr Probezeit vor mir .

    Gruß Ali
    Dankeschön

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:39

      Hallo Ali,

      ein Ampelblitzer blitzt zwei mal, denn zur Ermittlung des Täters ist ein Foto von der Frontscheibe sowie ein Foto vom Kennzeichen notwendig.
      Ein Rotlichtverstoß ist ein sogenannter „A-Verstoß“, das heißt neben den Sanktionen laut Bußgeldkatalog fallen für Fahranfänger mit Probezeit-Führerschein noch weitere Sanktionen an: eine Verlängerung der Probezeit und eine Anordnung zum Aufbauseminar.
      Das Überfahren einer Ampel, die sich noch in der Gelbphase befindet, hat im Gegensatz dazu weniger harte Sanktionen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 5. Februar 2015, 10:23

    Sehr geehrtes Bussgeld Team,

    zunächst mal danke für die vielen Detaillierten Infos. Mir ist heute Morgen folgendes passiert:

    Eine Polizeistreife Blockierte mit Warnblinklicht eine Spur vor einer Ampel. Ich habe diese auf dem 2. Fahrstreifen passiert und bin meines Erachtens max bei Orange übe die Ampel. Die Herren der Polizei sind der Meinung es war Rot. Daher ein Punkt und 90€.
    Ich könne mich zwar dagegen wehren aber gegen die Aussage 2er Polizisten hätte ich sowieso keine Chance. Könnte mi also die Anwaltskosten sparen…

    Ist das tatsächlich so? Warum wird so was nicht messbar gemacht- Muss ich hier wirklich aufgrund der Aussage 2 er Beamten das so hinnehmen? Wir leben doch nicht mehr in den 50ern…?

    Bin Gespannt auf euer Feedback. Vielen Dank vor ab und Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:46

      Hallo Florian,

      ob es wirklich Rot war oder nicht, kann im Nachhinein niemand mehr feststellen. Die Polizeibeamten sitzen in diesem Fall am längeren Hebel und können derartige Verkehrsverstöße anmahnen. Schließlich sind sie auf die Verkehrsüberwachung geschult. Niemand ist unfehlbar, und so könnte der Vorwurf falsch sein. Aber da es „nur“ um ein Bußgeld geht, entfallen hier weitere Instanzen zur Beweissicherung. Anders sähe es in einer Gerichtsverhandlung aus – aber diese wäre auch ungleich bürokratischer und aufwändiger.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lutz 3. Februar 2015, 11:56

    Hallo…
    Ich bin heute morgen in Berlin bei Rot geblitzt worden:
    Ich stand an Ampel Nr. 1 und bin ganz normal links abgebogen.
    Und dann ganz kurz danach kam Ampel Nr.2 die Rot war.
    Hab ich aber etwas zu spät gesehen und bin ca. 1-2m über
    die Haltelinie gefahren und dort auch zum stehen gekommen.
    Es hat zwei mal geblitzt. Was wird da auf mich zukommen? Danke…

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:18

      Hallo Lutz,

      sobald Sie über die Haltelinie gefahren sind, zählt dies als Rotlichtverstoß und zieht die üblichen Sanktionen, die Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können, nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Besser als Bussgeld - Team, Hilfe aus Tschechien 11. März 2018, 1:18

        Nein, das stimmt so nicht. Überfahren der Haltelinie kostet 10€. Über das rote Licht wurde ja nicht gefahren, also konnte auch kein Rotlichtverstoß begangen werden. Unglaublich, welche Ungenauigkeiten hier verbreitet werden.

        Siehe: Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO – „Halt vor der Kreuzung!“ – verstoßen wird, ein Fahrzeugführer also bei Rotlicht in den durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereich, im Regelfall den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, einfährt (vgl. BGHSt 43, 285, 291). Dem bloßen Überfahren einer der Lichtzeichenanlage zugeordneten Haltlinie (die ergänzend zu dem durch die Lichtzeichenanlage gegebenen Halt- und Wartegebot anordnet: „Hier Halten!“) kommt insoweit keine eigenständige Bedeutung zu. Zwar verstößt ein Fahrzeugführer, der bei Rotlicht die Haltlinie überfährt, gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, wenn er noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich anhält. Diese Ordnungswidrigkeit tritt aber hinter dem Verstoß gegen §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück, wenn er anschließend in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt (BayObLGSt 1994, 13 = NZV 1994, 200; OLG Stuttgart VRS 94, 141; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 37 StVO Rdnr. 61).

        • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:33

          Hallo,

          da die genauen örtlichen Begebenheiten unklar sind, kommen sowohl ein Rotlichtverstoß als auch das Überfahren der Haltelinie in Betracht. Welche Möglichkeit die Behörde annimmt, kann aus der Ferne nicht entschieden werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Helena 1. Februar 2015, 16:43

    Hallo, ich fuhr heute am 01.02.2015 auf eine Ampel zu und sah die sie gelb wurde und dachte ich wurde es schaffen noch dabei wurde ich 2 mal geblitzt voll ärgerlich. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Informationen geben könnten, welcher Tatbestand in jenen Fall vorliegt?
    Mit freundlichen Grüßen. Helena Luft

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:04

      Hallo Frau Luft,

      es liegt ein Rotlichtverstoß vor. Da die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, fallen dementsprechende Konsequenzen an: 90 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
      Sie wurden deswegen zwei Mal geblitzt, weil sowohl ein Bild von der Frontscheibe gemacht werden musste sowie ein Foto vom Kennzeichen zur Verfolgung der Bußgeldsache notwendig ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Helena 2. Februar 2015, 16:51

        Vielen Danke für diese schnelle Antwort
        MfG Frau Luft

  • Robin 29. Januar 2015, 19:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute Morgen bin ich von einem mir bekannten Blitzer innerhalb einer Rotphase geblitzt worden.
    Hintergrund war, dass die Straße zwei Fahrspuren beinhaltet (Linksabbieger und gerade aus). Auf der normalen Spur verläuft der Verkehr immer sehr Stockend sodass viele Autofahrer auf der Abbiegespur überholen um sich am Ende wieder auf die gerade aus Spur reinzudrängen. Als ich auf die Ampel zugefahren bin war diese noch grün. Kurz vor der Ampel wollte auf einmal ein Auto auf meine Fahrspur und übersah mich sodass es fast zu einem Zusammenstoß kahm wenn ich nicht gehupt hätte. Um einen Crash zu vermeiden habe ich ohne auf die Ampelzuschauen gas gegeben damit der VW-Bus mir nicht in die Fahrertüre fährt. In dem Moment wurde wohl demnach rot.
    Da diese Situation ohne das fehlerhafte Verhalten des VW-Bus Fahrer zustande gekommen wäre, stellt sich mir die Frage ob für sowas eine Erleichterung vorgesehen ist. Da meine Freude eventuell den Führerschein wegen einer Situation die ich selber nur bedingt verschuldet habe abzugeben sich mehr als in Grenzen hält.

    Für die Rückmeldung bedanke ich mich recht herzlich im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Robin

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:56

      Hallo Robin,

      der Ampelblitzer hat möglicherweise auch die fehlerhafte Fahrweise der anderen Verkehrsteilnehmer registriert. Beim Erhalt des Bußgeldbescheids können Sie Einspruch erheben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Selina 29. Januar 2015, 16:46

    Hallo,
    Ich wurde im November von einem Rotlichtblitzer geblitzt… es ist ein einfacher Rotlichtverstoß 90€ Bußgeld und 1 Punkt, das habe ich schon herausgefunden, jedoch bin ich noch ein Jahr in der probezeit… was steht mir wahrscheinlich noch bevor?
    Meiner Freundin ist das gleiche passiert an der gleichen Kreuzung mit dem gleichen Blitzer… auch noch in der Probezeit, sie musste nur Strafe zahlen… Warum?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:59

      Hallo Selina,

      ein Rotlichtverstoß stellt einen A-Verstoß dar.
      Dieser zieht für Fahranfänger in der Probezeit eine Verlängerung der Probezeit sowie einen verpflichtenden Besuch eines Aufbauseminars nach sich.
      Neben dem Bußgeldbescheid erhält man in diesem Fall auch die Einladung zum Aufbauseminar, jedoch ist dieses Schreiben nicht dem Bußgeldbescheid beigefügt. Das erklärt die Wartezeit – es kann einige Wochen dauern, bis Sie die Einladung erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gisela 29. Januar 2015, 15:28

    Ich bin im Dezember mit meinem neuseeländischen Besuch mit meinem Auto unterwegs gewesen. Auf der Heimfahrt bat ich ihn zu fahren, da ich mich nicht wohl fühlte.( er war im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ) Wie das Leben so spielt überfuhr er eine rote Ampel und wurde geblitzt. Er entschuldigte sich tausend mal bei mir und sagte, das er dafür geradestehen wolle. Er ist inzwischen wieder in Neuseeland, einen Bescheid über den Vorfall habe ich noch nicht bekommen. Was kommt da auf mich zu und wie muss ich mich verhalten?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Gisela

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:02

      Hallo Gisela,

      Sie werden einen Anhörungsbogen erhalten, in dem Sie Aussagen zum Fahrer machen können. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.
      Die Behörden schicken den Bußgeldbescheid an den Fahrer, sofern sie diesen ermitteln können. Sie als Halter müssen das Bußgeld nicht bezahlen, da Sie nicht gefahren sind und auf dem Foto auch nicht zu erkennen sind.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Schulze,Annegret 29. Januar 2015, 14:14

    Hallo,

    Ich erhielt einen Bußgeldbescheid wegen des Überfahrens einer roten Ampel. Zeit 0.45s…das Bußgeld beträgt €55,-
    Gefahren ist meine Tochter,die seit einem 3/4Jahr den Führerschein besitzt…
    Muß sie mit einem Punkt und Verlängerung der Probezeit rechnen???

    Herzlichen Dank für Ihre Mühe im voraus

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:03

      Hallo Frau Schulze,

      ein Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß und zieht aus diesem Grund eine Verlängerung der Probezeit sowie die Aufforderung zum Besuch eines Probeseminars nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg ist eine der Sanktionen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Verena Ajdin 28. Januar 2015, 19:07

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

    ich bin heute Morgen an eine Kreuzung herangefahren um nach links abzubiegen.Dabei gab es zwei Ampelschaltungen,einmal geradeaus und einmal Linkspfeil. Als ich auf die Linksabbiegerspur gefahren bin hab ich im Augenwinkel gesehen wie eine Ampel auf grün ging,leider war es nur die fürs Geradeaus fahren.Als ich abbiegen wollte,kam eine Streife direkt neben mich und ich musste folgen.Der Beamte hat mir lediglich gesagt,dass eine Anzeige geschrieben wird.Womit muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 11:17

      Hallo Frau Ajdin,

      Sie haben einen Rotlichtverstoß begangen, der die Sanktionen laut obiger Tabelle nach sich ziehen wird. Mit „Anzeige“ meinte der Polizeibeamte wohl einen Bußgeldbescheid.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Prudence 26. Januar 2015, 16:06

    Guten Tag,

    wir wurden beim überfahren einer Ampel nachts um halb 12 geblitzt. Es war orange und ist umgesprungen auf rot und wir wollten wegen glatter Fahrbahn nicht mehr spontan bremsen. Nun ist mir nicht klar was ich tun soll.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:49

      Hallo,

      Sie müssen nun den Bußgeldbescheid abwarten, in dem präzisiert wird, was Ihnen vorgeworfen wird. Wahrscheinlich haben Sie einen Rotlichtverstoß begangen, der mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • uwe 24. Januar 2015, 12:09

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Bin heute mit geschätzten 67 km/h in der Eile zur Arbeit über eine rote Ampel gefahren, die länger als eine Sekunde rot war. Mit was für einem Bußgeld ist zu rechnen und gibt es die Möglichkeit das Fahrverbot auf einen Termin (bestimmten Monat) abzusprechen?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 11:29

      Hallo Uwe,

      Sie müssen mit 200 Euro und 2 Punkten rechnen. Sollte es ein kombinierter Blitzer sein, müssen Sie außerdem noch das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen.

      Den Termin können Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wählen. Ab dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, können Sie in den nachfolgenden vier Monaten einen Monat für das Fahrverbot aussuchen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie in den letzten beiden Jahren noch kein Fahrverbot verhängt bekommen haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • I. Verdaasdonk 23. Januar 2015, 13:38

    Hallo Info Team,
    Heute morgen bin ich durch rot gefahren in Leipzig. Ich fahr ein Auto mit ein Spanisches Kennzeigen.
    Jetzt will ich so schnell wie moglich bezahlen. So das es nicht irgendwo in Spanien verschwindet und zu uberraschungen fuhrt in die Zukunft.
    Wo kann ich das machen. Wen kann ich kontakten um das zu reglen?
    Danke fur ihre Antwort im voraus!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Ingrid

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 11:44

      Hallo Frau Verdaasdonk,

      leider ist dies nicht möglich, da die Bearbeitung des Falls länger dauern kann. Sie sollten daher grundsätzlich abwarten. Dank Abkommen zwischen Deutschland und den anderen EU-Ländern bekommen Sie Ihren Bußgeldbescheid auch nach Spanien geschickt und können dann per SEPA-Verfahren bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Merve 20. Januar 2015, 17:44

    Hallo, ich wurde in einem Monat zweimal rotlichtgeblitz beim ersten über eine sekunde, beim zweiten womöglich auch. verdoppelt sich die strafe oder kann ich mit noch höheren Strafen rechenen? es wurde niemand verletzt und die straße ist einseitig befahren (kein gegenverkehr) ampel dient zur überquerung von fußgängern. ich hatte davor nochnie einen vorfall mit punkten und bin schon lange aus der Probezeit draußen. ich bitte um eine Antwort. Danke schoneinmal im Vorraus

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 15:00

      Hallo Merve,

      es gibt keine Strafminderung, wenn Sie längere Zeit nicht aufgefallen sind. Die beiden Vorfälle werden aus Behördensicht getrennt voneinander betrachtet. Sie bezahlen also zweimal 200 Euro, bekommen insgesamt 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot. Jedoch kann es in der Regel auch zu härteren Strafen kommen, wenn die Behörde eine Gefährdung durch Ihren Rotlichtverstoß sieht.

      Sie besitzen dann 4 Punkte und werden das erste Mal ermahnt. Diese Ermahnung ist gebührenpflichtig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mark Oberhaus 19. Januar 2015, 10:18

    Hallo nochmal,
    vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
    Warum wurde 2x geblitzt?
    Warum evtl. Gefährdung?
    MfG
    Oberhaus

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:35

      Hallo Herr Oberhaus,

      dies können wir natürlich nicht einschätzen, aber möglicherweise haben Sie beim Abbiegen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
      Bei einem Ampelblitzer wird 2 mal geblitzt, um sowohl ein Foto vom Fahrer als auch vom Kennzeichen zu erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mark Oberhaus 17. Januar 2015, 20:44

    Hallo
    ich bin an einer Ampel beim Abbiegen 2x geblitzt worden.
    Ampel war gerade rot! 2. Blitz kam während des Abbiegens.
    Ich war durch einen anderen Verkehrsteilnehmer abgelenkt.
    Was kommt da auf mich zu?
    Mit freundlichen Grüßen
    Mark Oberhaus

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:06

      Hallo Herr Oberhaus,

      es liegt ein Rotlichtverstoß vor, der eventuell mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs einhergeht. Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro rechnen, sowie einem Fahrverbot von 1 Monat und 2 Punkten in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lietzow 16. Januar 2015, 16:06

    Hallo INFO-Team,
    bin heute Nacht alkoholisiert gefahren. Hab wohl eine rote Ampel überfahren (meiner Meinung nach war Gelb, 2 Polizisten sind andere Meinung). Beim Pusten hatte ich 1.oo Promille, 2 std später kam der Arzt zum Blutabnehmen.
    vor 6 Jahren hatte ich schon mal was im 0.8 Bereich. Womit muss ich rechnen? Bin aus der Probezeit raus.
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Frank

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:13

      Hallo Herr Lietzow,

      Sie haben den 2. Alkoholverstoß begangen, was ein Bußgeld von 1000 Euro, ein Fahrverbot von 3 Monaten und 2 Punkte in Flensburg nach sich zieht. Es liegt im Ermessen der Behörden, ob hier eine MPU verordnet wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Nabil 6. August 2015, 9:02

      Hallo,
      Meine Probezeit wurde verlängert. Die 4 Jahre würden im September ablaufen. Nun behauptet die Polizeit, dass ich über Rot gefahren sei. Ich erhielt ein Brief, wo ich 90€ Bußgeöd überweisen soll. Also unter 1 Sek. Mit welchen folgen muss ich nun rechnen!

      • bussgeld-info.de 10. August 2015, 11:50

        Hallo Nabil,

        ein Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß. In der verlängerten Probezeit zieht dies eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich und es wird empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • crazy 13. Januar 2015, 19:31

    Hallo ich habe mal eine frage,am 1.12.2014 wurde ich von der Polizei angehalten weil ich angeblich bei Rot über die Ampel wäre,aber es war gelb und wenn ich gebremst hätte, wäre der hintermann mir drauf gefahren.Bis heute ist nichts angekommen zwecks Strafe? Was kann ich erwarten und bis wann muss so ein BußgeldBescheid zugestellt sein also bei mir angekommen sein.
    Lg

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:43

      Hallo,

      die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid beträgt 3 Monate, bis dahin muss Ihr Bußgeldbescheid oder zumindest ein Anhörungsbogen eingetroffen sein. Falls Ihnen der Tatbestand nicht angemessen vorkommt, können Sie dann auch noch Einspruch dagegen einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dirk 13. Januar 2015, 12:41

    Sehr geehrte Damen und herren,

    ich erhielt von Weihnachetn einen Anruf der Polizei, das ich beim Überfahren einer Ampel bei rot gesehn worden sei.

    Situation der Ampel:
    Ampelanlage, dann beschrankter Bahnübergang, dann Ampel, dann Hauptstraße kreuzt (Keine Strasse oder Fußweg kreuzt zwischen den beiden Ampeln. Nur die Bahn)

    Ich soll die erste Ampel überfahren haben und an der 2ten stehengeblieben sein.

    Ich konnte mich so nicht an die Sachlage erinnern und sagte, das ich das nicht so bestätigen kann und wenn er das sagt ich wohl die erste Ampel übersehen habe.

    Nu kommt ein Bußgeldbescheid über 230 € und Fahrverbot, da ich lt. einzigem Zeugen (Polizeibeamter nicht im Dienst) 50 m vor der Ampel war als diese Rot wurde und die erste Ampel bei Rot überfahren habe und dann an der 2ten. stehengeblieben bin.

    Für mich nicht nachvollziehbar und selbst wenn, wo liegt hier die Gefährdung bzw. wieso reicht die Aussage eines einzelnen Beamten aus für einen Bußgeldbescheid. wenn ich mich nicht an diese Sachlage erinnern kann und ich keine Angeben zur Sache gemacht habe? Und wie kann er 50 M so genau schätzen ?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:45

      Hallo Dirk,

      es ist die Aufgabe der Beamten, den Verkehr zu überwachen, weswegen sie darauf geschult sind, Verstöße zu erkennen.
      Wo Gefährdung vorliegt, wird allerdings aus Ihren Ausführungen nicht ersichtlich. Möglicherweise liegt es daran dass Sie am Bahnübergang eine rote Ampel missachteten. Sie können gegen den Vorwurf der Gefährdung wie auch gegen den Bußgeldbescheid an sich natürlich Einspruch einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Asefaw Ghebrekristo 8. Januar 2015, 22:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wurde geblitzt, als ich gefahren bin. Die ample war gruen und es kam zum Verkehrsstau. Als die ample rot ging hat es 2 mal geblitzt, jedoch bin ich nicht weitergefahren. Kriege ich da nun einen Brief oder nicht, dass ich geblitzt wurde und wie lange dauert es ca bis ich den Brief kriege?

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:45

      Hallo Herr Ghebrekristo,

      haben Sie denn die Haltelinie überfahren? Nur wenn dies bei Rot geschah, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Dieser wird dann gemäß obiger Bußgeldtabelle sanktioniert. Sie sollten innerhalb von 3 Monaten Post von den Behörden erhalten. Diese Frist ist die Verjährungsfrist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • robin 8. Januar 2015, 17:33

    Hallo zusammen,

    Was kommt auf mich zu wen ich über eine rote Ampel gefahren bin mit einem Grünpfeil (blechschild) ohne anzuhalten und noch in der Probezeit bin?

    Und was würde auf mich zukommen ohne Probezeit?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:54

      Hallo Robin,

      normalerweise bekommen Sie für diesen Verstoß ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Auch Fahrer in der Probezeit erhalten diese Sanktionen. Da bei diesem Verstoß ein A-Verstoß vorliegt, ist eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie der verpflichtende Besuch eines Aufbauseminars eine weitere Sanktion.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • perma 6. Januar 2015, 22:44

    Guten Abend,

    stand an roter LZA. Fuhr abgelenkt über die Haltelinie, bemerkte meinen Irrtum und fuhr wieder zurück. Dabei wurde ich zweimal geblitzt. Ist das ein quallifizierter Verstoß? Auch wenn nur die Linie überfahren wurde? Danke!

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 11:19

      Hallo,

      ja, dies stellt einen qualifizierten Rotlichtverstoß da – die Haltelinie wurde überfahren, als die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Wolfgang N 1. Mai 2015, 18:23

        Hallo,mir ist das gleich passiert gestern abend..Muss da tarsächlich mit einer solchen Strafe rechnen??Ich bin ja gar nicht über die kreuzung,sondern bliebe stehen.Keine Gefährdung.Es regnete,hab die Haltelinie nicht geshen.Da wars zu spät.Es blitzte 2mal.Wieso soll ich da 200€ bezahlen,wenn odhc zu erkennen ist,dass ich da stehen blieb und NICHT über die Kreuzung fuhr?? Hab mich erkundigt bei uns auf Polihzei,sie sagen es würd wahrscheinlich gar nix kommen. Zur Begründung weil man auf 2 Bildern erst erkennt,ob der jenige über die Kreuzung fuhr.

        • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:25

          Hallo Wolfgang,

          es steht noch nicht definitiv fest, dass Sie in diesem Fall einen Bußgeldbescheid erhalten. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Beweisfotos in diesem Fall von schlechter Qualität und damit unbrauchbar sind.

          Ihr Bußgeld-Info Team

    • Besser als Bussgeld - Team 11. März 2018, 1:06

      Liebes Bußgeldteam,

      Sie verwechseln das Überfahren des Rotlichts und das Überfahren der Haltelinie (10€ Bußgeld).

      • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:29

        Hallo,

        ob ein solcher Fall als Rotlichtverstoß oder Überfahren der Haltelinie gilt, liegt im Ermessen der Behörde. Es kann durchaus sein, dass diese einen qualifizierten Rotlichtverstoß annimmt, wenn die Ampel bereits über eine Sekunde auf Rot stand. Ist der Fahrer anderer Ansicht, kann es selbstverständlich Einspruch einlegen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anett 6. Januar 2015, 21:20

    Guten Abend,
    Ich wurde überfahren der Ampel-Rotphase geblickt… Es kam mir vor wie ein Bruchteil einer Sekunde, ich sah auf der Ampel noch orange und um abzubremsen war es meiner Meinung nach zu spät und ich somit weiter fuhr um den Verkehr nicht zu gefährden.
    Im Brief stand eine Kombination aus folgenden Paragraphen:
    §37 Abs 2, § 49StVO; § 24 StVG; 132 BKat.
    Was bedeutet das?
    Es steht sonst nichts im Brief nur Angaben zur Stellungnahme.
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 11:21

      Hallo Anett,

      diese Paragraphen verweisen auf einen Verstoß bezüglich einer Lichtzeichenanlage. Wahrscheinlich wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht missachteten. Dies zieht ein Bußgeld von 15 Euro nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Sebastian 6. Januar 2018, 17:05

        Wir haben auch eine Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen Und die gleichen Paragraphen.. uns wird zudem eine vorwerfbare rotzeit von 1,02s nachgesagt.. das wäre dann ein qualifizierter Rotlichtverstoß oder?

        • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 17:56

          Hallo Sebastian,

          ist die Ampel beim Überfahren länger als eine Sekunde rot gewesen, liegt in der Tat ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Susanne 6. Januar 2015, 17:35

    Hallo
    ich fuhr auf eine Ampel zu und sah das sie gelb wurde und dachte ich würde es noch schaffen da ich nur rechts abbiegen wollte. Als ich draufzu gefahren bin wurde sie rot und ich konnte es nicht mehr erbremmsen , dabei wurde ich dann geblitzt. Meine Frage hierzu lautet wenn ich nun ein Monat Fahrverbot erhalte und daber einen Beruf besitzte wobei ich immer mit dem Auto unterwegs bin , hab ich da irgendeine Chance das Fahrverbot zu umgehen ??? oder es auf mehere wochen zu verteilen ??

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 11:23

      Hallo Susanne,

      in Einzelfällen ist es möglich, in einer gerichtlichen Verhandlung das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Leider sind die Erfolgschancen hierfür nicht allzu hoch. Mit einem erfahrenen Anwalt kann es aber gelingen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bulut 5. Januar 2015, 12:42

    Hallo Zusammen,

    leider ist mir am Samstag früh in Düsseldorf ein Malheur passiert. Ich stand gegen ca. 4 Uhr morgens an einer Kreuzung. Die Ampel zeigte entsprechend auf Rot. Aus dem Augenwinkel heraus ist meines Erachtens die Ampel auf grün gesprungen. Jedoch habe ich zuspät bemerkt, dass die Ampel nur für Rechts- oder Linksabbieger auf grün gesprungen ist und nicht für Geradeausfahrer (wie in meinem Fall). Bin dann leider losgefahren und habe es zu spät bemerkt. Ich wurde innerhalb von Sekunden zweimal geblitzt. Sehr sehr ärgerlich.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Informationen geben könnten, welcher Tatbestand in meinem Fall vorliegt.

    • bussgeld-info.de 6. Januar 2015, 11:59

      Hallo,

      Sie haben einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. Das bedeutet, ein Bußgeld von 200 Euro fällt an sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sie wurden zweimal geblitzt, da sowohl die Frontscheibe als auch das Kennzeichen geblitzt werden müssen, um den Bußgeldbescheid an die richtige Adresse zu schicken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Ad 25. April 2017, 19:34

        What happens to the offense described by Bulut but without any blitzer and no police car nearby and danger to anyone. Can someone complain to the police verbally resulting in a fine? Thanks!

        • bussgeld-info.de 27. April 2017, 10:31

          Hello Ad,

          if the offense was reported to the police you’ll receive a letter concerning this. Usually you’ll have to wait for that letter, it should arrive within three months.

          We are not able to say if the offense was recorded in anway way, so we cannot predict if you’ll get a letter or a fine.

          Your team at Bussgeld-Info

    • karin 15. März 2015, 11:09

      Ich habe einen Rotlichtverstoß begangen. An diesen tag hatt mich die sonne geblenet und die strasse war nass.

      hatte auch nicht dienampel gessen.

      • bussgeld-info.de 16. März 2015, 10:59

        Hallo Karin,

        Sie können bei einem ungerechtfertigtem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Bianca 20. April 2016, 11:03

      Ist mir heute früh auch passiert…Flughafen Kreuzung. …weiss der Geier was ich da aus dem Augenwinkel gesehen habe. ..War aber blödeweise die einzige die losgefahren ist:-((((
      Die kurz nach mir folgenden hatten nur unverständliche Blicke für mich…na danke
      .
      Ist bei Ihnen was nachgekommen? Wenn ja wieviel?
      LG Bianca

    • Dennis L. 12. Oktober 2016, 14:06

      Sehr geehrtes Bußgeld-Team,

      ich wurde vorhin an einer roten Ampel geblitzt.
      Die Ampel war grün schaltet auf gelb, als ich an der Ampel war schaltet sie auf rot. Keine Chance zu bremsen und es hat geblitzt.
      Bin noch in der Probezeit bis Dezember.
      Was kommt nun?

      Viele Grüße
      Dennis L.

      • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 9:30

        Hallo Dennis,

        haben Sie ein Rotlicht missachtet, bei welchen die Rotphase noch nicht länger als eine Sekunde war, müssen Sie im Regelfall mit einem Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit außerdem als A-Verstoß. War dies Ihr einziger A-Verstoß, dann sollten Sie mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar als Probezeit-Maßnahmen rechnen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daud Yasin 22. Dezember 2014, 19:02

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde heute geblitzt da ich über geld fahren wollte und genau in der sekunde es auf rot ging und es geblitzt hat 2 mal aber dicht vor mir nicht mal 5 m bestimmt gefahren und kriege ich da nun einen brief oder nicht dass ich geblitzt wurden bin heute und wie lange dauert es ca bis ich den brief kriege

    • bussgeld-info.de 29. Dezember 2014, 10:30

      Hallo Herr Yasin,

      Sie erhalten voraussichtlich ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg für diesen Rotlichtverstoß.
      Der Bußgeldbescheid sollte in den nächsten Wochen ankommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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