Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Nadine 16. März 2017, 22:02

    Hallo,

    ich wurde vor 2 Wochen mit dem LKW (Sattelzug) an einer Ampel geblitzt nachdem ich einem PKW ausweichen musste der abrupt vor mir bremste und noch ca. 15m vor dem Rotlicht rechts abbog. Dabei war die Ampel erst noch Gelb dann wohl auch Rot da der Blitzer ausgelöst hat. Das hat er aber erst recht spät und ich habe auch nur einen Blitz bewusst wahr genommen. Kann es sein dass der Blitzer nur meinen Auflieger geblitzt hat und wie wird bei so einem Fall dann verfahren?

    MfG
    Nadine

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:28

      Hallo Nadine,

      Sie sollten zunächst den Bußgeldbescheid abwarten und schauen, was Ihnen vorgeworfen wird. Wenn Sie diesen Vorwurf für nicht tragbar halten, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Dabei kann Ihnen auch ein Anwalt helfen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Claus 14. März 2017, 11:34

    Hallo liebes Bussgeld-Team,

    ich habe eine Frage über das zu erwartende Strafmaß.

    Fahrer 21 Jahre, in der Probezeit da vor einem Jahr eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn.
    Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre inkl. Aufbauseminar.

    Neuer Fall:
    Rotlicht überfahren ( Rotlichdauer nicht bekannt ), mit Gefährdung, Unfall verursacht ( Verkehrsteilnehmer musste ausweichen und hat sich den Reifen am Bordstein beschädigt ), am Unfallort nicht angehalten sondern weitergefahren.

    Vielen Dank für eine erste Einschätzung

    Claus

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:20

      Hallo Claus,
      Fahrerflucht stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Für eine genaue Einschätzung und das zu erwartende Strafmaß wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 12. März 2017, 11:31

    Hallo,
    Mir ist heute morgen eine schweres Maleur passiert! Kurze Beschreibung meiner Autofahrt. Bin zum Stehen auf eine rote Ampel zugerollt mit Geradeausspur und Rechtsabbieger und habe gemerkt das ich aber rechts abbiegen möchte! Da die Ampel långer als eine Sekunde Rot war hat diese danach auch ausgelöst! Rechts von mir war eine Grünpfeilampel mit Grünsignal! Also habe ich mit meinem Auto die Spur gewechselt und bin unter Beachtung des Nachfolgenden Verkehr gefahren! Meine Frage ist was mich an Strafe erwartet! Ich bin 21 und aus der Probezeit raus! Wie hoch sind die Strafen und wie wird das in eurer Erfahrung gewertet!

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:05

      Hallo Marco,

      ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bussgeld in Höhe von 90 Euro nach sich sowie einen Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Magdalena 10. März 2017, 0:09

    Liebes Bussgeld-Info Team,

    mir wird von zwei Polizisten vorgeworfen, von einer 30-Zone aus über eine rote Ampel auf die Hauptstraße abgebogen zu sein. Als die Polizei mich anhielt, war mir zunächst überhaupt nicht bewusst, warum ich angehalten wurde, da ich mir zu 100 % sicher bin, dass es gelb war und nicht rot. Habe beim Abbiegen noch gelb gesehen. Beide Polizisten behaupten jedoch, dass es ganz klar rot war und sie sich noch gewundert haben, dass ich – wie es bei vielen üblichen ist – nicht beschleunigt habe. Habe ihn erklärt, dass ich nicht beschleunigt habe, da ich zunächst noch überlegt habe zu bremsen. Da es jedoch regnete und die Straßen nass waren bin ich weitergefahren. Die Polizistin fragte mich am Ende, ob ich von ihrem Kollegen belehrt wurde. Als ich ihr sagte, dass es doch eh nichts bringt ohne einen Zeugen gegen zwei Polizisten vor Gericht zu gehen, sagte sie: „Vielleicht haben Sie ja Glück, der Richter glaubt Ihnen und wir haben Pech.“ Was kommt jetzt auf mich zu? Fahrverbot? Bin definitiv nicht über rot. Laut Polizei aber schon, da sie angeblich direkt 5 Meter hinter mir waren und auch über rot fahren mussten, um mich anzuhalten.Lohnt es sich überhaupt Einspruch einzulegen?

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:12

      Hallo Magdalena,

      Sie können versuchen, Einspruch einzulegen. Ob er Erfolg haben wird, können wir Ihnen jedoch nicht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dierk 6. März 2017, 0:44

    Ich habe an einer Ampel gehalten und aus Versehen den Kontaktstreifen mit meiner Vorderachse überrollt.
    Anschließend hatte es 2x geblitzt.
    Wie ist dieses zu bewerten?
    Danke für Eure Info

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:07

      Hallo Dierk,

      dabei handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, der gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadine 3. März 2017, 15:59

    Hallo,
    Bin heute morgen an einer ampel ,die auf einer Bundesstraße ist, gefahren, wo 60 erlaubt ist, eventuell über eine rote ampel gefahren und ich weiß nicht ob ich geblinkt wurde, ich war mit 60kmh unterwegs und wollte über die Ampel und kurz davor wurde sie gelb und dann rot , ich habe noch versucht rechtzeitig zu bremsen aber wenn ich eine vollbremsung gemacht hätte dann wäre der hinter mir drauf gefahren und ich musste kurz nach dem es rot wurde noch drüber fahren. Welche Strafe würde mich da erwarten? Ich brauche das Auto beruflich ( ist auch ein Dienstwagen) . Oder lohnt es sich dann Einspruch einzubringen ?

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:12

      Hallo Nadine,

      warten Sie am besten zunächst ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Sollten Sie geblitzt worden sein, kann es sich dabei sowohl um einen einfachen als auch um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handeln. Die Sanktionen können Sie in der Tabelle oben ablesen. Ein Einspruch kann sich durchaus lohnen, wenn Sie keine Möglichkeit zum Bremsen gehabt hätten. Eventuell ist dies auf den Fotos ersichtlich. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Kai 1. März 2017, 18:55

    Guten Abend,
    wurde eben von einer Rotlichtanlage geblitzt. Bin bei gelb in die Kreuzung gefahren, das kann mein Beifahrer bezeugen.
    Als ich mitten in der Kreuzung war blitzte es gelb und laut Mitfahrern auch nochmals hinter mir (Auto dürfte hier nicht mehr im Bild sein).

    Meine Frage, was kommt auf mich zu? Und warum blitzt das Ding schon bei gelb?

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 9:32

      Hallo Kai,

      ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich. Unter Umständen haben aber die Fahrzeuge hinter Ihnen den Blitzer ausgelöst. Sofern Sie einen Anhörungsbogen bekommen, sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • daniela 25. Februar 2017, 15:00

    an der ampel bei mehr als einer sekunde geblitzt. wollte noch bei gelb rüber, mein fehler. als es auf rot umsprang war es mit meinem auto zum bremsen zu spät, langer bremsweg und so. und dann hat es geblitzt. jetzt kam der brief mit foto und bitte um stellungnahme. was antworte ich da denn am besten?
    und – kann da noch schlimmeres kommen als 2 punkte, 200 euro und 1 monat fahrverbot? irgendwo habe ich gelesen, dass es sogar eine straftat sein kann – wie wird sowas denn entschieden?
    außerdem – für mich wäre das fahrverbot möglichst früh, also noch im märz am günstigsten – wie lange dauert denn in etwa so eine bearbeitung?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:17

      Hallo Daniela,

      die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß finden Sie im Bußgeldkatalog auf dieser Seite. Eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank q. 25. Februar 2017, 4:00

    Hallo
    Mein Bruder ist von der linksabiegerspur auf der rechtsabieger gefahren weil wir rechts rum müssten.wir hatten uns vertan dabei ist er über der haltelinie gefahren direkt danach sind ja die kontakte für den rotblitzer.er hat die kontakte mit den vorderrädern überfahren und dann hat das Teil natürlich geblitzt dabei hatte er zurückgesetzt und das Teil hat wieder geblitzt.er ist aber nur mit den vorderrädern über die kontakte gefahren.
    Womit muss man jetzt rechnen.
    Wir hatten ja gesehen das die Ampel Rot war und wollten nur auf die andere Spur wechseln aber nicht daran gedacht das der uns blitzt weil wir ja nicht drüber komplett gefahren sind.
    Würde mich über eine Antwort freuen
    Grüße Frank

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:37

      Hallo Frank,

      die Sanktionen für Rotlichtverstöße können Sie dem Bußgeldkatalog auf dieser Seite entnehmen. Direkt darunter befindet sich außerdem ein Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. 23. Februar 2017, 14:22

    Hallo,

    Missachtung vom Rotlicht an der Lichtzeichenanlage
    Rotzeit 0,45 s

    Fahrverbot ja / nein?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:47

      Hallo,

      in diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, fallen die Strafen höher aus.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Toni O. 17. Februar 2017, 15:48

    Hi…
    Bei uns im Ort haben die feinen Leute von oben einen neuen rotblitzer aufgestellt und nun tappen da tag für tag die jahres pentler da hinein… drei autolängen vor der haltelinie hat die stadt da eine Haltestelle einer buslinie erstellt und nun blockiert der bus oftmal die mit grünen ampelpfeil instruierten rechtsabbieger. Der bus selber wird nach recht langer zeit mit seiner ampelphase nach links zum abiegen dirigiert. Da ich das ja weiß, hab ich wie viele vor mir den bus Überholt und mich mit meiner rechtseitigen grünen ampelphase eingereiht und im 45°winkel die haltelinie überfahren und wurde geblitzt… also waren es definitiv mehr als 10sek. Rot… was kann nun kommen und wie verhält man sich bei sowas irrem? Bus überholen ist nicht verboten, da er blinker rechts zum halten an hatte… sich einreihen ist auch nicht verboten, hatte grünen lichtpfeil… aber dieser rote blitz war so nicht eingeplant…

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 12:10

      Hallo Toni,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der die Situation überprüfen kann. Für einen Rotlichtverstoß dieser Art drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mansurov 14. Februar 2017, 20:49

    Hallo zusammen,
    ich wurde beim Rechts abbiegen von einem Rotblitzer geblitzt.
    Es war noch Gelb als ich über die Haltelinie fuhr aber dann musste ich bremsen, da links neben mir noch ein LKW war, da LKW bisschen mehr Platz braucht zum abbiegen habe ich gebremst damit es zu keinem Unfall kommt. Als LKW dann weiter gefahren ist, wurde ich geblitzt…
    Wollte mal wissen was da auf mich zukommt, da ich eigentlich ja nicht über Rot gefahren bin. Ich wurde auch nur einmal geblitzt als ich mittendrin war.

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:10

      Hallo Mansurov,

      in der Regel wird ein einfacher Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 90,- Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Im Rahmen des Anhörungsbogens können Sie die Sachlage aus Ihrer Sicht schildern und im Zweifel, sollte es zu einem Bußgeldbescheid kommen, gegen diesen Einspruch einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernd 14. Februar 2017, 15:43

    Guten Tag

    Wie ist die Sachlage bei einer überfahrenen roten Ampel samt daraus resultierendem Verkehrsunfall? (Ohne Personenschäden)

    Wie lange die Ampel rot war weiß ich nicht da diese gar nicht wahrgenommen wurde. Zeugen das die Ampel rot war gab es nicht aber da die andere Seite schon grün hatte wird es wohl rot (und vermutlich auch länger aber wie gesagt ohne zeugen) gewesen sein.

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:21

      Hallo Bernd,

      sofern Ihnen eine Gefährdung unterstellt wird, zieht der Rotlichtverstoß ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Ohne Gefährdung beläuft sich das Bußgeld auf 90 Euro und es kommt zu einer Eintragung von einem Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Helmut F. S. 11. Februar 2017, 14:42

    Ich habe 2016 bei Rot (länger als 1 Sekunde) die Ampel überfahren. Jetzt im Februar ist mir das zum zweiten Mal passiert. Was kommt da auf mich zu? Gelte ich als Wiederholungstäter? Bitte um eine rechtssichere Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut F. S.

  • Özge 31. Januar 2017, 23:35

    Hallo..ich bin noch in der probezeit und habe vor 2 tagen bei rotem ampel die haltelinie überfahren. Die kreuzung habe ich nicht überfahren. Ich wurde höchst wahrscheinlich nur 1 mal geblitz. Was geschiet jetzt???

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 10:28

      Hallo Özge,
      überfahren Sie zwar die rote Ampel und damit die Haltelinie, kommen aber noch vor dem Gefahrenbereich zum Stehen, dann handelt es sich um einen Haltelinienverstoß. Lang keine Gefährdung vor, fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro an. Auswirkungen auf die Probezeit sind in der Regel nicht zu erwarten.

  • Anni 28. Januar 2017, 18:38

    Hallo,

    ich bin vor einigen Tagen über eine große Keuzung mit Rotblitzer gefahren. Kurz vorm Erreichen der Haltelinie sprang die Ampel auf gelb. Die Ampel selbst liegt einige Meter hinter der Haltelinie. Auf jeden Fall war beim Passieren der Haltelinie die Ampel gelb. Eine Gefahrenbremsung habe ich mir in diesem Moment nicht zugetraut (also ds rechtzeitig zu schaffen sicher anzuhalten). Als ich dann mit den Vorderreifen gerade an der Ampel vorbei war, konnte ich seitlich aus dem Fahrerfenster sehen, dass die Ampel auf rot gesprungen ist. Da es so ein moderner Blitzer ist, der unbemerkt blitzt weiß ich nicht ob ich geblitzt wurde. Ich bin noch in der Probezeit und hab jetzt totale Angst.

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:58

      Hallo Ani,

      warten Sie erst einmal ab und bleiben Sie ruhig. Haben Sie tatsächlich einen einfachen Rotlichtverstoß (die Ampel war weniger als eine Sekunde rot) begangen, kommt es zu einem Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Dann würde sich auch die Probezeit auf vier Jahre verlängern und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc 24. Januar 2017, 18:04

    Guten Tag,

    an einem Kreuzungsbereich hatte ich an einer roten Ampel angehalten und mich bedauerlicherweise in einem
    dummen Reflex (durch einen neben mir anrollenden/anhaltenden Pkw) dazu verleiten lassen, Gas zu geben.

    Diesen Fehler habe ich sofort bemerkt, aber leider erst, nachdem ich den Haltebalken (meines Erachtens!) um
    ca. 2 Meter überquert habe.

    Ich kam also hinter der roten Ampel, aber noch vor dem Gefahrenbereich (dem querenden/vorfahrtsberechtigten
    Verkehr/vor dem geschützten Kreuzungsbereich mit Gegenverkehr), den weder behindert noch gefährdet habe,
    zum Stehen. Ich fuhr somit nicht in die Kreuzung ein – und ein Fußgängerüberweg befand sich nicht an dieser Ampel.

    In diesem Moment wurde ich sogar 4x geblitzt !!
    Möglicherweise, weil sich mein Pkw zwischen 1. und 4. Blitzer noch bewegt hat?
    Bin mir auch nicht mehr sicher, ob ich noch minimal zurückgesetzt habe, glaube das aber nicht.

    Heute ist der Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt eingetroffen:
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1BKatV
    und
    Verwertbare Rotzeit: 26.62s

    Schließt all´ das einen „Haltelinienverstoß gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2 StVO“ aus?
    Und falls ja, muss ich sicher mit einem „4-Wochen-Fahrverbot, 2. Punkten & 200 €“ rechnen?

    Im Voraus bedanke ich mich nun schon einmal ganz herzlich für Ihre Antwort!!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marc

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 9:59

      Hallo Marc,

      korrekt. Wer eine rote Ampel missachtet und dabei die Rotphase länger als 1 Sekunde andauert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen, mit zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie mit einem Fahrverbot von einem Monat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 14. Januar 2017, 14:48

    Halllo,
    ich bin am 18.12.16 in Hannover an einer Ampel auf der mittleren Spur stehengeblieben und beim Umschlaten auf Grün direkt losgefahren. Dabei wurde ich zweimal geblitzt. Nun habe ich ein Anhörungsbogen bekommen, der mir eine Missachtung des Rotlichtes (über 1 Sekunde) vorwirft.

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:17

      Hallo Tobias,

      gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen. Im Anhörungsbogen müssen Sie sich außerdem nicht zur Tat äußern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maria 10. Januar 2017, 19:25

    Hallo,hat mir heute passiert.ich bin am roteAmpel stehen gebliben und warte auf grüne licht.hinter höre und sehe Notfalwagen mit blaue licht und akustische signal.erst habe ich auf dem rand strasse gefaren aber dort war nicht zu viel Plaz fur Notfalwagen und andere autos und dann habe ich auf das kreuzung gefaren und dort geblitz.

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 10:17

      Hallo Maria,

      sofern Sie wegen des Blitzers einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie den Sachverhalt genau schildern und Ihren Standpunkt erklären. Hier kommt es wohl im Zweifel darauf an, ob Sie noch andere Ausweichmöglichkeiten gehabt hätten.

      Ihr Bussgeld-Info

  • Silke 8. Januar 2017, 20:34

    Guten Abend,

    Ich habe heute Abend bei dem nassen Wetter schlecht bremsen können und bin kurz nach umschalten auf rot geblitzt wurden.
    Aus den Augenwinkeln heraus sah ich noch das zweite blitzen, aber da war ich ja schon abgebogen. Mit was muss ich rechnen?
    Und was heißt „mit Gefährdung „?

    Liebe Grüße!

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:09

      Hallo Silke,
      je nachdem, wie lange die Ampel schon auf Rot stand, als Sie abgebogen sind, kommen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg (unter einer Sekunde) bzw. 200 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat (länger als eine Sekunde) auf Sie zu. Eine Gefährdung liegt vor, wenn Sie beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Verhalten in Gefahr gebracht haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Blerim 23. Dezember 2016, 10:05

    Ich bin über eine gelbe Ampel gefahren jedoch langsam, da vor mir das Fahrzeug plötzlich langsamer wurde dann wurde ich vom Blitzer 1x erfasst. Was hab ich zu erwarten ?

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 9:53

      Hallo Blerim,
      in der Regel erfolgt die Ahndung eines Gelblichtverstoßes nur dann, wenn eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre. In diesem Fall droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lena 19. Dezember 2016, 20:17

    Hallo,
    Ich wurde neulich an einer roten ampel geblizt als ich im zähen verkehr über die kreuzung fuhr. ich konnte nicht erkennen welche farbe der ampel beleuchtet war, da die sonne direkt drauf schien. Alle farben waren gleich hell. Was kann ich tun

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:34

      Hallo Lena,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nuray 13. Dezember 2016, 17:31

    Hallo,

    Ich wurde heute an einer Kreuzung geblitzt es hat nur einmal geblitzt. Ich bin nach rechts abgebogen. Bevor ich abbog wechselte die Fahrradampel auf Gelb, aber für uns Autos war es noch Grün, beim abbiegen muss es dann auf Gelb gewechselt haben. Aber das es Rot oder so war habe ich definitiv nicht gesehen. Es war grün und als ich die Haltelinie überquerte muss es Gelb geworden sein.
    Kriege ich dann trotzdem ein Bußgeldbescheid?
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:54

      Hallo Nuray,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Warten Sie ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 8. Dezember 2016, 15:14

    Hallo zusammen,
    Ich bin unglücklicher Weise über Rot gefahren. Ich stand an der Ampel für die Geradeausfahrer, diese war Rot. Ich stand allerdings falsch und musste links abbiegen, was ich auch tat (dabei aber halt noch halb ueber die Geradeausspur gefahren bin).
    Beim zweiten Mal blitzen müsste man allerdings eigentlich sehen, dass ich abgebogen bin und nicht gerade ausgefahren bin. Was habe ich zu erwarten?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:27

      Hallo Tobias,

      wird Ihnen ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, kann es zu einem Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot kommen. Hat der zweite Blitzer jedoch festgehalten, dass Sie nicht vollkommen über die rote Ampel gefahren sind, können Sie noch einmal davon kommen. Warten Sie also erst einmal ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • eva 2. Dezember 2016, 22:50

    hallo,
    bin gestern rechts abgebogen als die ampel von grün auf gelb umschaltete als der vordere fahrer abbremste, ich natürlich auch, ich sah die lichtzeichen der ampel nun nicht mehr, links von mir gab es auch einen rechtsabbiger und dann blitzte es auch bereits zweimal … womit kann ich hier rechnen? sind wir zu zweit auf dem bild jeweils erkennbar? normalerweise hätte ich die ampel locker passieren können, wenn der vorderfahrer nicht abgebremst hätte …. ich ärgere mich sehr darüber, denn ich stand NICHT unter zeitdruck … kommt der bescheid zu mir oder zum halter des fahrzeugs??? danke schön :-D

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:17

      Hallo eva,

      ein solcher Bescheid erreicht in der Regel zunächst den Halter des Fahrzeugs. Wird Ihnen ein einfacher Rotlichtverstoß zur Last gelegt, erwarten Sie ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sind Sie jedoch rechtzeitig stehen geblieben, kann es sein, dass Sie noch einmal davon kommen. Der zweite Blitz bei Ampelblitzern überprüft nämlich, ob Fahrer wirklich ein Verkehrslicht überfahren haben oder noch rechtzeitig stehen geblieben sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Isabela H. 24. November 2016, 23:36

    Meine Schwester ist noch in der Probezeit und wurde von einem Ampelblitzer geblitzt als die Ampel von Rot auf Grün gewechselt hat. Sie ist halt nur ein paar Sekunden zu früh losgefahren..
    Mit was muss sie jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 12:03

      Hallo Isabela,

      wenn in der Probezeit eine rote Ampel überfahren wurde, dann wird in der Regel die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Person muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rima 23. November 2016, 20:45

    als ich gestern über eine kreuzung fahren wollte war die Ampel länger orange und wurde rot dann wurde ich geblitzt .. ich bin noch in der Probezeit hab erst neu mein führerschein .. was gibt es für folgen??

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 9:56

      Hallo Rima,

      überfahren Sie eine rote Ampel in der Probezeit, gilt dies als A-Verstoß. War dies Ihr erster A-Verstoß in der Probezeit, sollten Sie mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen. Hinzu kommt noch eine Strafe für den Rotlichtverstoß an sich. Diese hängt davon ab, ob die Rotphase unter einer Sekunde andauerte, als Sie die Ampel überquerten oder eine Sekunde bereits überschritten hat. Warten Sie am besten Ihren Bußgeldbescheid ab. Darin steht Genaueres.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dirk 11. November 2016, 10:39

    Ich habe, als ich die Ampel auf gelb springen sah, innerstädtisch in Bielefeld eine Vollbremsung mit Auslösen des ABS gemacht und bin trotzdem mit den Vorderrädern erst ca. 2 Meter hinter der Haltelinie aber noch vor der Ampel zum Stehen gekommen. Ich konnte Sie noch sehen und habe daher nicht zurück gesetzt. Ich bin dann während des Stehens 2 mal geblitzt worden. Es bestand keine Gefahr, da ich noch deutlich vor einem markierten Radweg stand und überhaupt kein Verkehr herrschte. Welche Strafe habe ich zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:43

      Hallo Dirk,

      wenn Sie keine Verkehrsteilnehmer dadurch behindert haben, ist beim Überfahren einer Haltelinie normalerweise ein Bußgeld von 10 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandro 10. November 2016, 8:53

    Guten Morgen.

    Bin eben auf dem Weg zur Arbeit über eine Haltelinie gerollt. Es hat geregnet, die Straße war nass. Es war Schwierig die Haltelinie durch die ganzen Reflektionen auszumachen. Jedenfalls Schaltet die Ampel auf Rot und ich roll drüber, bleibe aber stehen nachdem mir bewusst war, dass ich über die Haltelinie gerollt war.
    Zu dem ganzen kommt noch, dass ich derzeit noch in der Probezeit bin.
    Bitte um Hilfe/Tipps, was ich nun tun soll.

    Danke im voraus.

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 9:44

      Hallo Sandro,

      bitte warten Sie auf den Bußgeldbescheid, falls Sie tatsächlich einen bekommen sollten. Denn im Normalfall gibt es zwei Blitze, so dass erkennbar ist, ob der Fahrer tatsächlich über Rot gefahren ist.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Ismail 5. November 2016, 22:43

    Hallo
    Bin ca. 14 tagen gelb über die Ampel gefahren ca. mit 50km weil das brems weg zu kurz oder lang da komme ich immer durcheinander auf jeden fall um zu bremsen wahr meiner Meinung nach spät, um verkehr nicht zu gefährden bin ich weiter gefahren da bei wurde ich einmal geblitzt und ich habe die schreiben bekommen das ich mich dazu äußern soll.PS: Ich bin noch in der probe zeit,(§37 Abs 2, § 49StVO; § 24 StVG; 132 BKat.)Da steht geben Sie Verkehrsverstoß zu? Wie soll ich Antworten? Wo mit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 9:45

      Hallo Ismail,

      auf dem Anhörungsbogen können Sie Angaben dazu machen, wieso Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Allerdings müssen Sie das auch nicht tun. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, um abzuklären, welche Verfahrensweise nun die beste ist. Der Rotlichtverstoß wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Neben einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg würde Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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