Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Stefan k. 23. Januar 2018, 11:27

    Hallo zusammen, ich habe vor kurzem meine Mpu (btm) bestanden und mein Führerschein zurückbekommen. Jetzt ist mir gestern etwas sehr dummes passiert, war auf dem Weg zur Arbeit die Ampel war orange leider konnte ich nicht mehr bremsen da mir der Hintermann sonst wahrscheinlich reingefahren wäre, die Ampel ist auf rot gesprungen und es hat zwei mal geblitzt. Mit was muss ich rechnen, wird mir de Führerschein wieder abgenommen?

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 9:06

      Hallo Stefan,

      handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, war die Ampel also länger als eine Sekunde „Rot“, so müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dirk 4. November 2017, 8:44

    Hallo zusammen,
    Bin gestern an einer Fußgängerampel über gelb gefahren bzw es ging verdächtig richtung rot. Es hat 2 mal geblitzt. Jedoch kommt jetzt der Haken an der Geschichte. Direkt hinter mir war ein Fahrzeug ca. eine Autolänge. Das heisst wenn ich bei gelb oder direkt unmittelbar danach drüber gefahren bin ist der hinter mir direkt über rot drüber gefahren aber der Blitzer hat bei mir geblitzt. Wen von uns beiden hat es jetz getroffen? Wenn es mich getroffen hat was droht mir dann?

    • Dirk 4. November 2017, 8:52

      Bzw was ist mit Gefährdung gemeint?

      • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:10

        Hallo Dirk,

        die Gefährdung im Straßenverkehr wird in § 315c StGB definiert. Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist dann auszugehen, wenn mit hoher Sicherheit prophezeit werden kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:07

      Hallo Dirk,

      wer genau geblitzt wurde, lässt sich so nicht feststellen. Wenn Rot weniger als eine Sekunde bestand, dann werden 90 Euro und ein Punkt fällig. Wenn Sie der Meinung sind, es war noch nicht rot, kann Ihnen ggf. ein Anwalt bei einem Einspruch behilflich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eylül 26. Oktober 2017, 19:26

    Hallo,

    ich bin heute an einer Kreuzung über eine grüne Ampel gefahren in der Mitte der Kreuzung entstand plötzlich ein Stau. In dieser Zeit ist die Ampel auf rot gesprungen und der Stau löste sich auch ich konnte weiter fahren nur wurde ich dabei geblitzt, zweimal. Welche Strafe droht mir nun? Wäre ich in der Mitte stehen geblieben hätte ich den Verkehrsfluss beeinträchtigt.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:21

      Hallo Eylül,
      befanden Sie sich bereits auf der Kreuzung, liegt in der Regel kein Rotlichtverstoß vor. Diese Tatsache sollten die Bilder des Blitzers bestätigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Seb 17. Oktober 2017, 9:51

    Hallo liebes Info-Team,

    ich stand mit dem Auto bei Rückstau an einer Ampel genau auf Straßebahngleisen in Düsseldorf. Auch wenige Meter vor mir, standen alle Verkehrsteilnehmerei die rote Ampel war praktisch auf den Gleisen. In dem Moment kam eine Bahn. Wie aus Reflex bin ich ein paar Meter nach vorrne gefahren, um der Bahn nicht im Weg zu stehen, weil es hinter den Gleisen sich auch wieder staute, keine Fahrräder, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

    Aber die Ampel war knallrot und ich wurde geblitzt. Ich denke um ein Fahrverbot werde ich def.nicht herumkommen oder?

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 16:36

      Hallo Seb,

      wenn die Ampel länger schon länger als 1 Sekunde rot war, als Sie sie überfahren haben, erwarten Sie ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 9. September 2017, 16:35

    Hallo ich wollte mein Umzug LKW zurück bringen. Mein Schwager war mit seinen PWK hinter mir.Die Ampel schaltete auf gelb also bin ich über gelb gefahren.Als ich im Rückspiegel geschaut habe sah ich das mein Schwager über Rot gefahren ist. Plözlich Blitze es zwei mal aber bei mir.Mein Schwager sagte hinterher das sie in wohl nicht ertappt haben . Meine frage ist nun bekomme ich eine Strafe wenn ja wie hoch!

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 11:30

      Hallo Uwe,

      bei einem einfachen Rotlichtverstoß drohen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra 26. August 2017, 4:35

    Hallo,
    ich wurde heute morgen um ca. 3.30 uhr geblitzt…ich habe gedacht das ich es noch über die ampel schaffe, die schaltete auf orange und dann habe ich gas gegeben..ich bin denke mit 70 kmh richtung die ampel, die schlug auf rot, war dann auch denke ich ne sek. rot, ich hatte aber durch die geschwindigkeit keine möglichkeit mehr zu bremsen..und wurde geblitzt..ich ärger mich so über mich selber…seit 12 jahren habe ich meinen führerschein und wurde auch schon des öfteren wegen überhöhter geschwindigkeit geblitzt.. was in etwa erwartet mich ? vielen dank im vorraus für die antwort.

    • bussgeld-info.de 5. September 2017, 12:17

      Hallo Sandra,

      es droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Luljeta 25. August 2017, 17:37

    Hallo vor mir wählten ungefähr noch 4 weitere Autofahrer und es waren 2 Ampeln die nach links gezeigt waren bei der 1 Ampeln ging ich über gelb aber als ich die kurve nach links gefahren bin war die 2 ampel schon rot da die utis vor mir in der kurve langsam wurden ich könnte schlecht Mittel auf der Strasse stehn bleiben es hat auch nicht geblizt habe nichts bemerkt…

    Kann mir da jemand helfen ich weiß nicht weiter

    • bussgeld-info.de 5. September 2017, 11:46

      Hallo Luljeta,

      wenn es nicht geblitzt hat, haben Sie nichts zu befürchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 24. August 2017, 20:54

    Guten tag
    Habe heute nachmittag an einer roten Ampel gehalten und dann irgendwie in Gedanken nur noch auf die Autos geschaut die vor mir auf der Kreuzung standen und als die losgefahren sind zum linksabbiegen bin ich hinterhergefahren
    Was erwartet mich jetzt habe was von eventueller Freiheitsstrafe und kompletten Führerscheinentzug gelesen und jetzt total angst!
    LG nicole

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 9:31

      Hallo Nicole,
      bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung drohen in der Regel gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ibo 20. August 2017, 9:13

    Ich glaube ich habe einen Rotlichverstoß begangen aber ich wurde nichz geblitzt und es gab auch keinen Polizisten, keine Gefährung/Sachbeschädigung

    Bin in der Probezeit bekomme ich einen Brief obwohl ich nicht geblitzt wurde da es kein Rotlichtanlage gab.

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:26

      Hallo Ibo,
      es gibt auch Ampelblitzer, welche nicht blitzen. Gewissheit, ob Ihnen ein Bußgeld und weitere Sanktionen drohen, erhalten Sie erst durch den Bußgeldbescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vivien 9. August 2017, 9:36

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vergangenen Samstag wurde ich ca. gegen 2 Uhr Nachts geblitzt. Ich fuhr sehr langsam auf eine Ampel zu, diese leuchtete grün, ist dann auf orange gesprungen und ich hatte die Haltelinie schon halb überquert, da wurde ich geblitzt, zwei mal.. Hab jetzt fast drei Jahre meinen Führerschein. Ist das jetzt schon ein qualifizierter Rotlichtverstoß? Ich hab keine rote Ampel gesehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vivien S.

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 8:57

      Hallo Vivien,
      laut Ihren Schilderungen scheint es sich in Ihren Fall um einen Gelbverstoß zu handeln. Genaueres erfahren Sie aus dem Bußgeldbescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank P. 26. Juli 2017, 19:20

    Guten Tag, ich habe als Fahrer eines Reisebusses (Länge 14m ) eine Ampel angeblich bei Rot überfahren, ich bin mir aber sicher und habe auch Zeugen dafür das die Ampel auf Gelb umsprang als ich schon auf Höhe der Signalanlage war. Laut Anhörungsbogen war die Zeit unter 1 Sekunde, wären 90€ und 1 Punkt , dann kam jetzt der Bußgeldbescheid über ein Bußgeld von 130€ und 1 Punkt, ich hatte im November 2016 einen Verstoß mit Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer ( 285€ & 1 Monat Fahrverbot) allerdings mit meinem Privatwagen. Jetzt wird ein erhöhtes Bußgeld verlangt weil ich Wiederholungstäter sein soll. Sollte ich einen RA einschalten oder es so akzeptieren wie es ist ?

    Mit freundlichen Grüssen
    Frank P.

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:38

      Hallo Frank P.,

      wir können leider nicht für Sie entscheiden bzw. beurteilen, ob der Rat eines Anwaltes lohnenswert ist oder nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jonny 22. Juli 2017, 18:31

    Hallo zusammen.
    Als ich heute Ampel angefahren springt Ampelanlage auf gelb , Mitte im Kreuzung hatte mich geblitzt, ich war mit
    dem bus hoch und lang und Anhänger unterwegs, im Spiegel könnte ich beobachten das ein andere Auto auf Rot gefahren . Frage hatte mich oder Auto hinter mir geblitzt? Und kann es sein das durch große den Buses andere auto im Blitz schaten kam? Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 9:37

      Hallo Jonny,

      wir können leider nicht für Sie beurteilen, ob Sie oder das Fahrzeug hinter Ihnen geblitzt wurde. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Minh 28. Juni 2017, 19:27

    Heute um 15 Uhr bin ich geradeaus in eine Kreuzung bei grün gefahren, wurde trotzdem 2 Male geblitzt als ob es rot
    gewesen wäre. Hinter mir waren noch 2 PKW gefahren. Ich bin sicher, dass der Blitzer kaputt ist. Vor ungefähr einer Woche habe ich genau an dieser Stelle erlebt, dass zwei vor mir gefahrene PKW bei grüner Ampel auch 2 Male geblitzt wurden, ich aber konnte noch vor Haltelinie anhalten. Wenn ich einen Bussgeld-Bescheid bekäme, wie kann ich beweisen, dass ich bei grün gefahren bin?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 9:47

      Hallo Minh,

      eventuell wurden auch die Autos hinter Ihnen geblitzt. Sofern Sie einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, haben Sie darin die Möglichkeit, die Sachlage aus Ihrer Sicht zu schildern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadja N. 2. Juni 2017, 13:17

    Lieber Bussgeld-Info Team,
    ich wurde zweimal beim Überqueren der gelb-roten Ampel fotografiert. Ich habe einen Zeugenfragebogen heute erhalten, wo folgendes steht:
    „… die Ordnungswidrigkeit nach 337 Abs.2 §49 StVO § 24 StVg; 132 BKat.
    Aufgrund der bisherigen Feststellung kommen Sie als Fahrzeugführerin nicht in Betracht.???“
    Auf der Rückseite des Schreibens soll ich die Fahrerin angeben oder den Gebrauch von meinem Zeugnisverweigerungsrecht machen, dabei kann mir aufgelegt worden, ein Fahrtenbuch zu führen.
    Was soll ich machen? Warum kein Bußgeldbescheid etc.?
    Herzlichten Dank im Voraus!
    Nadja

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:04

      Hallo Nadja,

      die Behörden gehen davon aus, dass Sie nicht selbst gefahren sind und haben Ihnen einen Zeugenfragebogen geschickt. Sie müssen sich in diesem allerdings nicht selbst belasten, sondern nur die Angaben zu Ihrer Person vervollständigen oder korrigieren. Der Bußgeldbescheid trifft meistens erst nach dem Zeugenfragebogen ein.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Dawn 2. Juni 2017, 7:19

    I received a letter for a red light violation. It contained the following code. 37 Abs.2 49 StVO 24 StVG 132 BKat
    What is the fine for this? How do I pay the fine? Thank you!!!

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:09

      Hello Dawn,

      you’ll have to pay a 90-Euro-fine for this red light violation. The transfer data is written on your penalty notice. Otherwise you can contact your responsible „Bußgeldstelle“.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Michi 22. Mai 2017, 1:55

    Hallo,

    bei mir ergab sich folgende Situation. Ich war an einer Ampelanlage mit Rotlicht-Blitzer abgelenkt und habe das Rotsignal sehr spät erkannt. Ich habe die Haltelinie überfahren und es hat 2x geblitzt. ABER als es das zweite Mal geblitzt hat, stand mein Auto, weil ich recht früh gebremst habe. Zudem konnte ich die rote Ampel noch vor mir sehen. Ich stand also beim zweiten Blitz ca. zwischen Haltelinie und der Ampel. Welche Strafe habe ich zu erwarten? Dank im voraus?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:42

      Hallo Michi,

      es drohen 90 Euro und ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julian 21. Mai 2017, 19:56

    Hallo ,
    Bin über eine gelbe Ampel gefahren und wurde 1x geblitzt in der Probezeit womit habe ich zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:31

      Hallo Julian,

      hier ist mir einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre und er Teilnahmepflicht am Aufbauseminar zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • irida 11. Mai 2017, 20:41

    Hallo Bußgeld-Info Team

    mein Mann ist beruflich Lkw Fahrer und ist bei Rot 0,58 sekunden über die Ampel gefahren. Keine Gefährdung oder sonstiges. Was kommt auf uns zu?

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 8:46

      Hallo Irida,

      in diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • fantasia 9. Mai 2017, 21:44

    Hallo!
    Ich habe heut ein Anhörungsbrief von der Bußgeldstelle bekommen. Vor knapp einem Monat bin ich bei gelb (zu schnell zum Abbremsen, da hinter mir noch Autos waren )über die Ampel gefahren. Kurz hinter der Ampel ist eine Einfahrt zu einem Discounter und das Auto vor mir bremste um abzubiegen. Ich musste natürlich auch bremsen und bin beim Anfahren geblitzt worden (Ampelphase 0,9 sec). Mit was muss ich rechnen und lohnt sich ein Einspruch?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 9:03

      Hallo fantasia,

      es drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jawalkar 5. Mai 2017, 12:07

    Hallo,
    Heute ich habe einen Rotlichtverstoß begangen. Ich war in der linken spur und wollte geradeaus fahren,es war grün am rechten seite und sobald ich rechts genommen, Ich habe bemerkt dass ich auf Rot gefahren.

  • Linus 1. Mai 2017, 20:17

    Hallo,
    ich habe zwar keine Kreuzung bei Rot überfahren, bin aber, da ich mich vor der Kreuzung noch einordnen musste, was ein Beschleunigen notwendig machte, erst kurz hinter der Haltelinie zum stehen gekommen – das Nummernschild war geschätzt 1-1.5m vor der Haltelinie. Die Ampel war schon mehrere Sekunden rot. Auf der Mittelinsel der Kreuzung (Berlin Bergmannstr.) stand ein „PoliScan Speed + Red“ Blitzer. Ich habe zwar NICHT gesehen, dass es geblitzt hat, habe aber trotzdem Angst, dass es passiert ist (ich bin noch in der Probezeit). Muss ich befürchten, dass der Blitzer trotz meiner minimalen Geschwindigkeit (als ich die Linie überfahren habe waren es noch maximal 5 km/h) ausgelöst hat, obwohl ich die Kreuzung nicht überfahren habe? Oder ist es realistisch, dass der Blitzer „erkennt“, dass ich gebremst habe?
    Vielen Dank!
    Linus

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 9:11

      Hallo Linus,

      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, können wir die Lage leider nicht beurteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • B. 30. April 2017, 14:38

    Hallo, habe eine Frage: ich bin auf eine Ampel zugefahren; sie wurde gelb, ich habe gebremst und vermeintlich vor der weißen Linie angehalten; anscheinend waren es aber 5 cm zuviel. Ich wurde geblitzt; stand ja aber bereits und bin nicht über die rote Ampel „gefahren“, sondern eben nur ein paar Zentimeter zuweit gerollt. Blitzt es immer zweimal und kann das somit nachvollzogen werden? Falls ja; kommt dann dennoch ein Bußgeldbescheid? Danke vorab.

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:29

      Hallo B.,

      ein Ampelblitzer löst immer zweimal aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kaiser 29. April 2017, 10:13

    Hallo,

    also ich bin gestern leider auf die linkespur gekommen, obwohl ich geradeaus fahren wollte .
    Ich stand kurz vor derHaltelinie .
    Das war eine Linksabbieger Ampel und die war noch rot .
    Als die geradeaus Ampel grün wurde bin ich schnell rübergezogen, obwohl sogar noch die Linksabbieger Ampel rot war .
    Später entdeckte ich das oben an der Ampel eine kleine Kamera angebracht war .
    Nimmt die Kamera Rotlicht Verstöße auf ?
    Und was erwartet mich alles ?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:37

      Hallo Kaiser,

      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist keine Aussage über die Funktion der Kamera zu treffen. Was Sie bei einem Rotlichtverstoß erwartet, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lydia Wolf 28. April 2017, 12:39

    Guten Tag! Mir ist folgendes passiert-vor die Kreuzung bei rechts Abbiegung habe Schulterblick nach hinten gemacht daneben noch ein Fahrstreifen für Busse ist und habe übersehen bzw. zu spät gesehen gelb/rot Ampel.Wurde zwei mall geblitzt. Habe noch kein Punkte. Was kommt auf mich zu ….

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:35

      Hallo Lydia,

      die Strafe für einen Rotlichtverstoß können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maxxxxi 27. April 2017, 14:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin noch in der Probezeit und habe, meine ich, einen Rotlichtverstoß begangen.
    Folgende Situation: Vor mir fährt ein Bus, er will links abbiegen. Rechts ist zu wenig Platz als das ich vorbeifahren könnte. Als der Bus anfährt, fahre ich auch an. Beim Überqueren der Haltelinie schaue ich nochmal nach oben und die Ampel ist noch Orange. Im Rückspiegel sehe ich allerdings wie ein festinstallierter Blitzer auslöst. (Kreuzung: Bajuwarenstraße/Wasserburger Landstraße)
    Es ist niemand zu Schaden gekommen und es fand auch keine Gefährdung statt. Ich frage mich ob Rotlichtverstöße in der Probezeit ein A oder B Verstoß sind, bzw ob überhaupt ein Verstoß vorliegen kann. Außerdem habe ich gelesen das die Probezeit verlängert werden kann. Ist dies möglich?
    Des weiteren ist noch hinzuzufügen, das mein Vater der Halter des Fahrzeugs ist. Ich bin mir sicher von hinten geblitzt worden zu sein, sodass mein Gesicht nicht erkennbar gewesen ist. Was wäre am schlausten zu tun und was könnten die Folgen sein?

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:20

      Hallo Maxxxxi,

      ein Rotlichtverstoß wird als A-Verstoß gewertet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jennifer 17. April 2017, 19:09

    Guten Tag.
    Ich bin heute auf eine Ampel zugefahren und habe erst spöt gesehen, dass das Auto vor mir bremste. Und bin dann auf die rechte Spur rüber und wurde zwei mal geblitzt. Wäre ich nicht rüber gefahren, wäre ich dem Auto wohl aufgefahren. Mein Freund sagt, er habe die Ampel noch auf gelb gesehen….Nun habe ich Angst ein Fahrverbot zu bekommen, da ich dann schlecht zur Arbeit komme. Gibt es eine Toleranz Zeit und darf man sich den Monat aussuchen ?

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 9:07

      Hallo Jennifer,

      ein Fahrverbot können Sie innerhalb eines viermonatigen Zeitraum antreten, sofern Sie Ersttäter sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thorsten 14. April 2017, 21:34

    Hallo,
    mir ist folgendes passiert….
    Ich stand im Stau an einer Ampel. Das KFZ vor mir kam früher als erwartet zum halten wegen dem Rückstau.
    Ich rückte auf und wurde von der Ampelanlage (Rotlichtblitzer) geblitzt.
    Das komische ist eigentlich, dass ich mir ziemlich sicher bin mit den Vorderrädern bereits über der Linie gewesen zu sein, und die Ampel nicht richtig sah.
    Das Problem ist auch das ich vor einem Jahr eine MPU-Prüfung (wegen Verstoss gegen Betäubungsmittel) ablegt habe. Den Führerschein ansich besitzte ich bereits über 25 Jahre. Gilt für mich dann eigentlich wieder die Probezeit ?

    Und mit was muss ich rechnen (länger als 1 Sekunde) ?

    Gruss
    Thorsten

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 11:11

      Hallo Thorsten,

      ein Rotlichtverstoß, welcher sich nach einer Sekunde Rotlichtphase ereignet, zieht ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Eine erneute Probezeit gilt nach der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janina 2. April 2017, 9:57

    Hallo,

    ich bin an einer unübersichtlichen Ampelkreuzung bei rot geblitzt worden und im, mir jetzt zugestellten, Anhörungsbogen wird mir folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen:

    Sie missachteten das Rotlich der Lichtanzeige.
    $ 37 Abs. 2, $ 49 StVO; $ 24 STVG; 132 BKat

    Ist es korrekt, dass es sich hierbei um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt und mich ein Bußgeld in Höhe von 90€ sowie ein Punkt erwartet, mir jedoch kein Fahrverbot erteilt wird?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 8:45

      Hallo Janina,

      der Tatvorwurf ist in der Regel im Bußgeldbescheid aufgeführt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 26. März 2017, 21:49

    Moin bin gestern abend an einer Ampel bei gelb geblitzt worden es War eine 70 ger Zone hatte knapp 90 drauf mit welchen folgen habe ich zu rechnen ….Gruß Patrick

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 10:01

      Hallo Patrick,

      gemäß Bußgeldkatalog erwartet Sie ein Bußgeld von 90 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg verhängt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dagmar 19. März 2017, 22:35

    Liebes Bussgeldteam
    Ich stand vorhin an einer Ampel, die nur Rot und Grünlich hat. Von links auf diese Strasse einbiegende Fahrzeuge haben dadurch die Gelegenheit auf die Hauptstr. zu kommen. Als das Rotlicht ausschaltete und ich langsam anrollte erfolgte sofort eine zweimalige Blitzung. Ich bin jetzt sehr irritiert, da das Rotlicht sich doch bereits ausgeschalten hatte?!
    Vielen Dank für die Beantwortung. Bin jetzt doch sehr beunruhigt.

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