Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Marcel 23. März 2015, 9:41

    Guten Tag,

    heute überfuhr ich eine Ampel, die gerade gelb wurde. Hinter mit fuhr noch ein Auto, vermutlich fuhr dieses über rot. Ich selbst habe nur 1x den Blitz mitbekommen. Nun meine Frage : Bin ich mit auf dem Foto – und muss ich mit Post rechnen ? Da es ja eigendlich 2x blitzen müsste. Oder bekomme der „Vordermann“ bei geringen Abstand zum „Hintermann“ das erste Foto mit, ohne das was passiert ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:06

      Hallo Marcel,

      hierzu können wir keine verlässliche Aussage machen. Entweder Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, oder der Hintermann, oder aber keiner von beiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ralf 19. März 2015, 18:16

    Guten Tag Bußgeld-Team,

    ich bin über eine rote Ampel gefahren und geblitzt worden. Nun habe ich die Aufforderung zur Stellungnahme bekommen. Kann ich daraus erkennen, ob mir der Führerschein entzogen werden soll? Die relevante Zeile dürfte diese hier sein, ich kann allerdings damit nichts anfangen:

    § 37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat

    Meines Erachtens dürfte ich unter einer Sekunde liegen, allerdings kann man das natürlich schlecht einschätzen.

    Vielen Dank im voraus,
    Ralf Stegler

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:19

      Hallo Herr Stegler,

      in diesem Fall droht Ihnen gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, jedoch kein Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • radu 16. März 2015, 17:23

    Hallo,

    Gestern habe ich die Haltelinie mit 0,5 m überschritten und dass vor der roten Licht Pole gestoppt. Dann bekam ich einen Blitz und dass eine andere. Was bedeutet das?

    Danke

    Radu

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:44

      Hallo,

      wahrscheinlich war dies eine fehlerhafte Messung des Ampelblitzers, und die Fotos werden nicht ausgewertet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • david 16. März 2015, 11:06

    Hallo liebes Bußgeld-Team,
    undzwar bin ich letze Woche an einer Kreuzung geblitzt worden. Es blitzte 2x Mal.
    Vor mir stand ein Bus, der rechts abbiegen wollte und ich stand wirklich hinter ihm ca. 1/2 Meter.
    Jedoch musste ich geradeausfahren.Als der Bus langsam abbiegen wollte, bin ich links vom Bus entlang gefahren und sah dass es 2x mal geblitzt hat.
    *bin in der Probezeit
    was wird auf mich zukommen und wann kommt der brief??

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:35

      Hallo David,

      innerhalb von 3 Monaten nach dem Tatzeitpunkt müssen Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten, denn sonst verjährt die Tat.
      Die Sanktionen für den Rotlichtverstoß können Sie Bußgeldrechner oder Bußgeldtabelle entnehmen.
      In der Probezeit kommt zusätzlich die Einladung zu einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit dazu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • T. 15. März 2015, 5:17

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Bußgeld von 20€ bekommen, weil ich bei Gelb über die Ampel gefahren bin. Jedoch wäre ein anhalten nur durch eine Vollbremsung möglich gewesen und sogar dann wäre ich noch über die Linie gekommen, weil es kurz bevor es Gelb wurde drüber gefahren bin. Als ich das Gelb sah habe ich selbstverständlich beschleunigt. Der Streifenwagen war natürlich weiter hinter mir und es hat den Polizisten nicht gepasst und war davon überzeugt, dass ich eine Vollbremsung machen musste, da ich die Gelbe Ampel noch sehen konnte.

    Was nicht sein kann, dann müsste ja jeder bei Gelb eine Vollbremsung machen!?!?

    Wie sieht die Rechtslage aus?

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:01

      Hallo,

      der passende Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog lautet wie folgt: „Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.“ Es zieht ein Bußgeld von 10 Euro nach sich. Ob man noch gefahrlos hätte anhalten können – das ist sicher auch Auslegungssache.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • M 13. März 2015, 23:21

    Hallo,
    Ich wurde gestern beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Die Situation war folgende: der Fahrer vor mir hat beim Umschalten der Ampel von grün auf Orange eine Vollbremsung gemacht, um einen Unfall zu vermeiden habe ich überholt und bin dadurch über die rote Ampel gefahren. Was erwartet mich? Loht es sich die Lage zu schildern (Vermeidung eines Unfalls) oder hat man da keine Chance? Danke und viele Grüße M

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:09

      Hallo,

      im Anhörungsbogen können Sie Ihre Lage schildern, bevor der Bußgeldbescheid ausgestellt wird. Ansonsten fallen die üblichen Strafen für einen Rotlichtverstoß an; diese können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • viktoria 11. März 2015, 17:38

    Hallo
    Bin heute bei rote Ampel geblitzt wurde. Hab den roten Ampel über haupt nicht gesehen. Wurde einmal geblitzt schnell stehen geblieben nach paar Sekunden noch mal geblitzt wo ich schon stand. Bin in der Probezeit. Was erwartet mich? Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:31

      Hallo Viktoria,

      es liegt ein A-Verstoß vor, der die Verlängerung der Probezeit bedingt. Zudem müssen Sie eine Nachschulung besuchen.
      Zusätzlich erhalten Sie die normalen Sanktionen laut Bußgeldkatalog, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Veronika 11. März 2015, 16:15

    Hallo,
    Ich bin am Montag in der Augsburger Innenstadt geblitzt worden. Ich fahre diese Strecke fast täglich und kenne die blitzerampel. ich fuhr die Strasse entlang diese war zweispurig, rechts neben mir fuhr ein bus der kurz vor der Ampel links rüber gezogen ist. Da die Sonne so stark schien, konnte ich die Ampel nicht sehen und fuhr dem Bus hinterher. Daraufhin wurde ich zweimal geblitzt. Leider weiß ich nicht wie lange die Ampel schon rot war.
    Ausserdem bin ich noch in der Probezeit. Habe meinen Schein seit dem 06.03.14…
    Was passiert jetzt?

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:32

      Hallo Veronika,

      je nach dem wie lange die Ampel rot war, fallen die Sanktionen laut obiger Bußgeldtabelle an.
      Da Sie noch in der Probezeit sind, wird diese verlängert, da ein Rotlichtverstoß ein A-Verstoß ist.
      Außerdem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dirk 9. März 2015, 21:57

    Guten Tag,

    Bin an einer roten Ampel etwas gerollt und dabei wohl die Linie überfahren. Dann stehengeblieben. Dabei das erste mal geblitzt. Als ich mein Missgeschick erkannt habe, dann zurückgesetzt, und dann das zweite mal geblitzt.
    Habe die rote Ampel also nicht überfahren.
    Womit habe ich zu rechnen?

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:10

      Hallo Dirk,

      sobald die Haltelinie überfahren wird, löst ein Ampelblitzer aus.
      Ob Sie nun tatsächlich einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes erhalten, müssen Sie abwarten. Möglicherweise sind die Beweisfotos von schlechter Qualität oder die Behörden entscheiden, dass sie die Ordnungswidrigkeit nicht verfolgen, da der Ampelblitzer versehentlich auslöste.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Angelika Bartsch 9. März 2015, 19:34

    Hallo, ich stand heute an rüberbringen Rechtsabbiegerampel und bin meines Erachtens bei Grün losgefahren! Als ich um die Ecke gebogen bin, hat es einmal geblitzt ! Womit muss ich nun rechnen? Bin mir echt keiner Schuld bewusst! Danke für eine Antwort !

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:13

      Hallo Frau Bartsch,

      ein Ampelblitzer kann auch versehentlich auslösen. Sie sollten weitere Schritte der Behörde abwarten, also den Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheids. Dann können Sie immer noch Einspruch einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:15

      Hallo Frau Bartsch,

      ein Ampelblitzer kann auch versehentlich auslösen. Wenn er nur einmal blitzte, fehlt sowieso das obligatorische zweite Foto. Warten Sie zunächst ab, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid eintrifft. Sollte dies der Fall sein, können Sie Einspruch einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maren 9. März 2015, 9:30

    Hallo,
    wir standen neulich an einer roten Ampel und sind nach einiger Zeit über die Haltelinie gerollt. Dabei wurden wir einmal von dem fest installierten Blitzer geblitzt. Was kommt da auf uns zu?
    Viele Grüße
    Maren

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:24

      Hallo Maren,

      ein Rotlichtverstoß liegt streng genommen vor, sobald die Haltelinie bei roter Ampel überfahren wurde.
      Ob in Ihrem Fall ein Bußgeldbescheid verschickt wird, ist jedoch keineswegs sicher. Deswegen warten Sie erst einmal ab, ob die Behörde sich meldet. Einspruch können Sie dann immer noch einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • natalie 8. März 2015, 21:57

    Hallo,
    ich ärgere mich total über mein Fehlverhalten. Ich war viel zu schnell unterwegs (75-80 mh/h) um eine grüne Ampel zu bekommen auf gerader Strecke (innerhalb geschloss.Ortschaft) und die Ampfel war schon rot (aber leider länger als 1 Sek., vlt.2-3 Sek.), schwer zu sagen, ich wurde sofort doppelt und dreifach geblitzt. Jetzt habe ich schon mal geschaut, was mir dafür fairerweise droht. Verstehe ich richtig, dass ich 100 € Bußgeld+ 1 Punkt für die 30 km/h zu viel + 200 € für die Rote Ampel + 2 Punkte, plus vlt.ein einmonatiges Fahrverbot droht? Kann mir dafür der Führerschein entzogen werden? Ich habe bisher keine Punkte in flensburg.
    Wie lange dauert es etwa, bis der Bescheid eintruddelt?
    Vielen Dank für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:32

      Hallo Natalie,

      innerhalb von 3 Monaten müssen Sie Nachricht von den Behörden erhalten, denn die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate.
      Ob beide Ordnungswidrigkeiten oder nur die schwerere der beiden verfolgt werden, das entscheidet die zuständige Behörde.
      Mit einem dauerhaften Führerscheinentzug müssen Sie nicht rechnen, aber ein Fahrverbot ist möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jasmine 7. März 2015, 15:04

    Hallo,

    Heute habe ich eine Kreuzung mit Tempo 50 überquert. Diese Kreuzung war mit einem Blitzer an der Ampel versehen, und ich bin über die Kreuzung gefahren, als gelb wurde. Für eine Bremsung wäre es zu spät gewesen.
    Nun habe ich aber überhaupt nichts gemerkt, was darauf hinweisen könnte, dass ich geblitzt wurde – kein Lichtblitz etc. Man muss wohl dazu sagen, dass es sehr sonnig war und somit der Blitz vielleicht nicht erkennbar? Bin ich geblitzt worden oder nicht?
    Außerdem: mit welchen Kosten müsste ich rechnen, sollte mich ein Aufbauseminar erwarten?

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:40

      Hallo Jasmine,

      ein Ampelblitzer löst normalerweise erst dann aus, wenn ein Fahrer bei Rot die Ampel überfährt. In der Gelbphase wird noch nicht geblitzt.
      Die Kosten für ein Aufbauseminar können Sie bei Ihrer örtlichen Fahrschule ermitteln.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna Jaeger 6. März 2015, 8:44

    Hallo,

    Mir ist folgendes passiert: ich stand an einer Ampel auf der linksabbieger Spur die rot hatte und war etwas desorientiert. Nachdem ich nochmal aufs Navigationssystem geschaut hatte, sah ich , dass ich doch geradeaus fahren musste. Die Spur geradeaus hatte noch Grün und war frei. Ich setzte also den Blinker, schaute in den rückspiegel und machte den schulterblick um sicher zu gehen, dass keiner mehr kam. Als ich wieder nach vorne schaute und gerade losfuhr sprang die Ampel auf gelb und bis mein Auto komplett über die haltelinie war, war es anscheinend schon rot (also eine recht kurze gelbphase) in der Mitte der Kreuzung wurde ich dann geblitzt. Diese Ausführungen hab ich auch auf dem anhörungsbogen angegeben. Jetzt ist gestern der Bußgeldbescheid gekommen mit einer Geldstrafe von 250 Euro und einem einmonatigen fahrverbot. Gibt es eine Chance dagegen anzugehen? Laut bescheid soll länger als eine Sekunde rot gewesen sein. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    MfG

    Anna

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:56

      Hallo Anna,

      auch Ampelblitzer sind nicht unfehlbar. Wenn Sie vermuten, dass dieser falsch eingestellt war und deswegen ein fehlerhaftes Messergebnis ermittelt wurde, sollten Sie sich überlegen, ob Sie Einspruch einlegen möchten. Ob dies sich lohnt ist auch von der Höhe der zu erwartenden Strafen abhängig und davon, ob Sie bereits sind, diese zu tragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • David Mendes 5. März 2015, 21:04

    Hallo ich bin heute mit dem Fahrrad über rot gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Laut Ihnen bekomme ich jetzt eine Geldstrafe von 60€ und einen Punkt.
    Ich hab meinen Führerschein schon begonnen und bin mittendrin. Hindert dies mich jetzt die Prüfung zu absolvieren bzw muss ich jetzt mit dem Führerschein aufhören und lohnt es sich Einspruch zu erheben.
    Bitte schnelle Antwort

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:01

      Hallo Herr Mendes,

      solange es bei dem einen Punkt bleibt, steht dieser der Erteilung des Führerscheins nicht im Weg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian 5. März 2015, 10:20

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    heute früh wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich laut Videobeweis eine rote Ampel überfahren habe. Das Video konnte ich noch nicht einsehen, aber nach Aussage der Polizei handelt es sich wohl um einen unqualifizierten Rotlichtverstoß. Nach meiner Erinnerung war die Gelbphase das letzte was ich vor dem überqueren der Haltelinie gesehen hatte. Dabei wurde mir Sicht auf die rechte Anzeige versperrt, weil auf der rechten Spur ein Lkw neben mir die Ampel ebenfalls noch überquerte. Deshalb hatte ich nur Blick auf die Ampelanzeige über mir, wo ich nur die Gelbphase gesehen habe.

    Meine Fragen wären jetzt ob ich einen Rotlichtverstoß begangen habe, selbst wenn es aus dem Video hervorgeht, dass ich aus meinem Blickwinkel keine Rotphase erblicken konnte und wie weit ein Auto eigentlich bereits über die Haltelinie sein muss um nicht mehr im Rotlichtverstoß zu sein müssen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    MfG Sebastian

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:10

      Hallo Sebastian,

      sobald die Haltelinie überschritten wurde, liegt ein Rotlichtverstoß vor.
      Ein Rotlichtverstoß wurde auch dann begangen, wenn der Autofahrer keine Sicht auf die Ampel hatte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kreuz 4. März 2015, 17:11

    Hallo,

    Ich wurde vor einem Monat an einer Kreuzung geblitzt. Die Ampel war meines Wissens beim überfahren noch gelb, jedenfalls hat es 2 mal geblitzt. Bis heute kam noch nichts. Gestern ist mir direkt auf der selben Strecke, das gleiche wieder passiert. ich bin in der Probezeit und habe jetz echt Angst das jetz trotzdem beides auf mich zukommt.

    Lg

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:18

      Hallo,

      innerhalb von 3 Monaten nach der Tat müssen Sie etwas von den Behörden hören, danach ist die Tat verjährt.
      Es kann also noch zu einem Bußgeldbescheid kommen.
      In der Gelbphase liegt jedoch noch kein Rotlichtverstoß vor, was niedrigere Strafen bedeutet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Niklas 1. März 2015, 17:24

    Hallo,

    Ich habe heute eine rote Ampel überfahren. Andere Gefährte waren nicht in der Nähe, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich irgendwie geblitzt wurde.
    Bemerkt man, wenn man an einer roten Ampel geblitzt wird? Kann man die Sensoren an Ampeln als Fahrer sehen?
    Befinde mich noch in der Probezeit.

    Mit freundlichen Grüßen, Niklas.

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:24

      Hallo Niklas,

      normalerweise bemerkt man, dass man geblitzt wird. Falls dies doch der Fall sein sollte, haben Sie einen A-Verstoß begangen; dieser führt dazu, dass Ihre Probezeit verlängert wird und Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen, um Ihren Führerschein behalten zu dürfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas Röttger 27. Februar 2015, 19:52

    hallo, habe heute einen Zeugenfragebogen
    erhalten. Hintergrund hierfür ist, dass „ich“
    das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage miss-
    achtet haben soll.
    Als Rechtsgrundlage hierfür werden die §§
    37 Abs. 2, 49 StVO; 24 StVG herangenommen,
    sowie 132 BKat.
    Meine Frage lautet nun dahingehend, ob man aus
    dem kurzen Absatz schon ablesen kann, welche
    Strafe mir ggfs. droht und ob ich mit einem Fahr-
    verbot rechnen muss.
    Besten Dank.
    Andreas

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:43

      Hallo Andreas,

      wir dürfen Ihnen hier keine rechtliche Beratung anbieten. Ein Rotlichtverstoß zieht meistens ein Fahrverbot nach sich, es sei denn, es lag ein Rotlichtverstoß vor, bei dem die Ampel nicht länger als 1 Sekunde rot war und keine Gefährdung vorlag.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ute 26. Februar 2015, 13:56

    Hallo ich würde gerne wissen, was auf den Fahrer zukommt, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat..und zwar nach dem neuesten Bussgeldkatalog. Fahrer ist nicht mehr in der Probezeit. Herzlichen Dank

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:51

      Hallo Ute,

      es liegt ein Rotlichtverstoß vor. 90 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg sind die Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Luisa 26. Februar 2015, 13:53

    Ich habe eine kurze Frage,

    mir wurde eine Anhörung nach §37 Abs. 2, §49StVO,§24 StVG, 132 BKat zu grunde gelegt. Hier habe ich bereits herausgefunden das dies nur der 1Sekundenverstoß ist.
    Also 90€ Bußgeld und ein paar Punkte. Da ich aktuell noch in Probezeit bin kommt hier ja nur ein Aufbausemniar hinzu? Also kein Fahrverbot von einem Monat oder?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:51

      Hallo Luisa,

      richtig – ein Aufbauseminar müssen Sie besuchen, aber ein Fahrverbot erhalten Sie nicht. Außerdem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tobi 24. Februar 2015, 20:40

    Hallo,

    ich bin leider etwas zu früh losgefahren, also schon bei rot-gelb, quasie Frühstart. Habe leider zu gute reflexe :D nein spaß, aber gibt es hier Konsequenzen, wie würde diese Phase gewertet werden?

    freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:06

      Hallo Tobi,

      dies ist laut Bußgeldkatalog nicht zulässig: wer das Gelblicht in Verbindung mit dem Rotlicht missachtet, kann ein Bußgeld von 15 Euro erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mark 24. Februar 2015, 15:30

    bekommt man eine strafe, wenn man nur die Haltelinie einer roten Ampel überquert?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:12

      Hallo Mark,

      sobald Sie die Haltelinie einer roten Ampel überfahren, liegt ein Rotlichtverstoß vor, der dementsprechende Konsequenzen nach sich zieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 23. Februar 2015, 11:11

    Hallo,

    ich bin versehentlich an einer Fußgängerübergang bei rot über die Ampel gefahren.
    Ich hatte angehalten und bin dann, nachdem die Fußgänger die Straße überquert hatten, bei rot losgefahren.
    Zählt das auch als Gefährdung?
    Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 11:20

      Hallo Andreas,

      ob die Behörden hier von einer Gefährdung ausgehen werden oder nicht, können wir nur vermuten.
      In jedem Fall haben Sie einen Rotlichtverstoß begangen. In der obigen Bußgeldtabelle können Sie die verschiedenen Sanktionen für diesen vergleichen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • meier 23. Februar 2015, 2:07

    Hallo.
    Ich arbeite nachts und muss auf dem weg zur Arbeit eine Ampel mit festem blitzer überqueren. Es ist eine dreispurige Straße mit links und rechts abbieger, wobei die rechte Spur eine zusätzliche extra Ampel hat. Mitten in der Nacht auf dem weg zur Arbeit habe ich den grünen Pfeil für rechts mit grün für geradeaus verwechselt. Geschwindigkeitsüberschreitung liegt nicht vor. Ich bin vom Beruf her auf den Führerschein angewiesen. Kann ich etwas gegen das Fahrverbot machen?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 9:59

      Hallo,

      Sie können Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies wäre die erste Möglichkeit, die Sie wahrnehmen sollten. Sollte dies keinen Erfolg haben, haben Sie auch die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Dies ist jedoch keinesfalls immer möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Flori 21. Februar 2015, 17:53

    hallo zusammen
    ich bin heute 2 mal geblitzt worden in stehnstand in eine rot Ampel in stand ca 50 cm über die linie ist das eine regelverstos was muss ich den zahlen

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:15

      Hallo Flori,

      sobald die Haltelinie überfahren wurde, liegt ein Rotlichtverstoß vor, der entsprechende Konsequenzen laut Bußgeldtabelle nach sich zieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christopher 18. Februar 2015, 15:03

    Hallo, ich bin heute über eine rote Ampel gefahren, jedoch war die Ampel überhaupt nicht gut zu sehen und das vorrangzeichen aber viel größer und ich bin noch in der Probezeit.
    Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:57

      Hallo Christopher,

      ein Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß. Neben den üblichen Konsequenzen laut Bußgeldtabelle müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre rechnen. Dazu kommt die Einladung zu einem Aufbauseminar, der Sie nachkommen müssen, damit Sie Ihren Führerschein behalten können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sabrina 17. Februar 2015, 21:38

    Hallo,
    Nach meiner Wahrnehmung ist folgendes passiert. Die Ampel war Orange, als ich die haltelinie überquert hatte. Als ich Ca. Mit der Hälfte des Wagens an der Ampel vorbei war, hat es geblitzt. Dies habe ich auch nur im augenwinkel wahrgenommen. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 11:04

      Hallo Sabrina,

      vielleicht erhalten Sie gar keinen Bußgeldbescheid, weil der Ampelblitzer falsch ausgelöst hat und das Beweisfoto dann ohnehin nicht zu verwerten ist. Nur wenn Sie bei Rot über die Haltelinie fahren, liegt auch ein Rotlichtverstoß vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ona 15. Februar 2015, 9:16

    Hallo zusammen.
    Ich hab gestern auf der zoobrücke in Köln einen roten blitz bemerkt. Ich hatte zudem mein Handy in der Hand. 50km waren erlaubt. Als ich auf mein Tacho schaute war ich schon bei 70km/h.
    Was genau würde das für mich bedeuten ?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:11

      Hallo,

      Sie können die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/
      Dazu kann auch noch die Strafe wegen des Handys am Ohr kommen; diese beträgt 60 Euro Bußgeld sowie einen Flensburger Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michelle 14. Februar 2015, 18:33

    Kann bei einem Aufbauseminar der Führerschein entzogen werden?

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