Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Diedrichs 2. Juni 2015, 18:51

    hallo , ich wurde gerade wahrscheinlich beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Situation: dreispurige Straße, rechte Spur für geradeaus und rechts-abbieger! Ich bin der zweite auf der rechten Spur und möchte wie mein Vordermann rechts abbiegen. Bei Grün fahren wir beide auf die Kreuzung, halten dann an um die Fußgänger über die Straße zu lassen. Ich kann die Ampel nicht mehr sehen und als ich losfahre werde ich geblitzt! Ist das ein Verstoß?????
    Mit den besten Grüßen

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:35

      Hallo,

      warten Sie erstmal ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten – Ampelblitzer machen manchmal Fehlmessungen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, können Sie immer noch überlegen, ob es sinnvoll ist, Einspruch einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melek 29. Mai 2015, 7:48

    Hallo,
    ich bin getsern abend von einer Blitzerampel (mit mehreren Kameras für jede Spur) geblitzt worden. Ich fuhr mit 50 Km/h als die Ampel plötzlich auf gelb schaltete. Ich habe dies zwar noch gesehen, aber hätte ohne eine Vollbremsung nicht mehr reagieren können. Ausgelöst hat der Blitzer mehrmals, weil auch zwei weitere Autos nicht mehr gahlten haben. Einer dieser Autos war links neben mir etwas weiter vorne als ich und der andere auch links aus derSpur neben mir, jedoch deutlich hinter mir. Nun weiß ich nicht wen der Blitzer alles geblitzt hat und ob ich mit einer großen Strafe zu rechnen habe. Denn meines empfindens nach bin ich bei gelb und nicht bei rot gefahren.

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:03

      Hallo Melek,

      das Überfahren einer Ampel in der Gelbphase zieht – wenn überhaupt – nur ein geringes Verwarngeld nach sich. Warten Sie zunächst einmal ab, ob die Messung überhaupt korrekt ausgeführt wurde, und ob überhaupt ein Bußgeldbescheid eintrifft.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alexandra 27. Mai 2015, 22:49

    Hallo….

    Ich wurde heute abend an einer Ampel in der gelbphase 2mal geblitzt, konnte aber nicht mehr anhalten weil der hinter mir so dicht aufgefahren is das ich nicht mehr bremsen konnte ohne einen Zusammenstoß zu riskieren.. Ich habe aber noch probezeit :-( das Auto is auf mein mann angemeldet, ich bin aber gefahren.
    auf was muss ich mich jetzt einstellen? Und Wielange dauert es ca. Bis der Bescheid ins Haus flattert?

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:13

      Hallo Alexandra,

      innerhalb von 3 Monaten sollte der Bußgeldbescheid ankommen, ansonsten verjährt die Tat. Sollten Sie tatsächlich noch in der Gelbphase die Ampel überfahren haben, so fällt nur ein moderates Verwarngeld an. Auch auf Ihren Probezeitführerschein hat ein solcher Verstoß keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Luisa B. 26. Mai 2015, 11:39

    Hallo,

    ich bin heute beim Umschalten von gelb auf rot mit ca. 40 km/h über die Kreuzung gefahren. Dabei wurde der Blitzer 2 mal ausgelöst. Ich bin noch in der Probezeit. Ist es normal, dass er 2 mal auslöst und mit was muss ich rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:27

      Hallo Luisa,

      Ampelblitzer blitzen generell zweimal. Bei dem Passieren einer Ampel in der Gelbphase fällt nur ein geringes Verwarngeld von 10 – 15 Euro an. Es liegt in diesem Fall kein A-Verstoß vor, also sind keine weiteren Auswirkungen auf den Probezeit-Führerschein zu befürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Müller 25. Mai 2015, 22:27

    Ich stand ordnungsgemäß vor der haltelinie einer roten fussgangerampel. Als ich sah das die 2. fussgängerampel in ca 500 m Entfernung auf grün schaltete, rollte ich ganz langsam an, in freudiger Erwartung, meine würde auch gleich umspringen. Noch bei Rot befand ich mich dann auf der haltelinie. Ich wurde geblitzt, hielt sofort an, die Ampel sprang auf gelb und ich wurde innerhalb einer Sekunde ein zweites Mal geblitzt. Die haltelinie überquert oder jemanden gefährdet habe ich definitiv nicht. Ich stand nur drauf. Was hat mich in diesem Fall zu erwarten.

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:18

      Hallo,

      nun, es kann auch eine Fehlmessung vorliegen – der Blitzer löst aus, sobald sich jemand ruckartig der Haltelinie nähert, und nicht immer liegt dann auch ein Rotlichtverstoß vor. Deswegen bewahren Sie erstmal Ruhe und warten Sie ab, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid eintrifft, dann könnten Sie immer noch Einspruch einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ömer 23. Mai 2015, 23:56

    Hallo,
    ich wurde heute geblitzt,aber es war sehr merkwürdig,da ich auf die Ampel zu fuhr und die noch GRÜN war und kurz bevor ich vor der Ampel war sprang sie auf Gelb.
    Ich hab darauf hin knapp vor der Ampel angehalten,so dass ich sie noch sehen konnte und als ich vor der Ampel dann stand, blitzte es noch mal ich wurde 2 x mal geblitzt,obwohl ich die Ampel nicht überquert habe sonder vor der Ampel stand.
    Ich hoffe ihr könnt mir ne plausible Antwort liefern.

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:23

      Hallo Ömer,

      in einem solchen Fall sollten Sie davon ausgehen, dass der Blitzer eine Fehlmessung vorgenommen hat. Sie haben in einem solchen Fall nicht mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen, da Sie ja keinen Verstoß begangen haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yannic 17. Mai 2015, 3:56

    Hallo zusammen,
    bin heute Nacht von einem Ampel Blitzer geblitzt worden. Denke es waren mehr als 1 Sec. Hab mich schon informiert bin mir aber unsicher da ich noch 2 wochen in der verlängerten Probezeit bin. Da ich schon mal ein Schreiben mit der Aufforderung der freiwilligen Teilnahme einer Verkehrspsychologischen Untersuchung bekam, geh ich mal davon aus das dass nun mein 2. A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit war.
    Bekomme ich nun 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Mo. Fahrverbot oder das gleiche mit einer 3 monatigen Sperrung?

    Danke im Voraus für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:34

      Hallo Yannic,

      da Sie bereits ein Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Training erhalten haben, liegt mit dem Rotlichtverstoß bereits der 3. A-Verstoß vor – Ihr Probezeit-Führerschein wird Ihnen also entzogen!
      Sie erhalten zudem ein Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Katharina 14. Mai 2015, 8:31

    Hallo,

    Ich habe folgende Frage:
    Ich bin an eine Doppelampel (zwischen beiden Ampeln ca 4m Abstand, rechts Ausfahrt aus Seitenstr, links Mittelstreifen) langsam herangefahren und habe die 1. Ampel übersehen, und da blitze es auch schon zweimal. Bin ca 3m vor der 2. Ampel zum stehen gekommen (erst die 2. Ampel führt direkt auf die Kreuzung). Also auf dem Bild müsste man sehen, dass ich mich seit dem 1. Blitz nur ca 50cm bewegt habe. Ich kann nicht sagen, ob die Ampel länger als 1 sek. rot war, gehe aber vom Schlimmsten aus. Es War nachts und die Straßen demnach frei und es ist auch nicht zu einem Sachschaden gekommen. Ich bin noch in der Probezeit, habe noch keine anderen Verstöße. Nun meine Frage;: Was droht mir? Ist dies ein „normaler“ Rotlichtverstoß, oder ein besonderer Fall, weil es sich um 2 Ampeln direkt hintereinander handelt und ja die 2. auf die Kreutzung führt? Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, also wird die Post zu ihm kommen, oder?
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:53

      Hallo Katharina,

      wahrscheinlich erhalten Sie ein Bußgeld von 200 Euro sowie 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.
      Richtig, die Bußgeldstelle schickt die Post zunächst an Ihren Vater als Halter des Autos.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • arthur 12. Mai 2015, 21:56

    Hallo, Ich wurde heute geblitzt während ich die rote ampel kurz übersehn habe und ungefähr 1 bis 2 meter nach der ampel gebremst habe wurde ich einmal geblitzt dann bin ich zurück gefahren und wurde wieder geblitzt was passiert jetz ?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:10

      Hallo Arthur,

      möglicherweise buchen die Behörden die Messung als „Fehlmessung“ ab, da Sie wieder zurückgefahren sind. Ansonsten müssen Sie aber damit rechnen, einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, ist davon abhängig, wie lange die Ampel bereits rot war, als Sie diese überfahren haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • henning 12. Mai 2015, 18:31

    hallo wurde heute morgen geblizt, als ich die ampel überfuhr war sie gelb, kann es sein das mein anhänger tandem achsen den blitzer aus gelöst hat und mit was für einer straffe müste ich rechnen wiegesagt die ampel war nicht rot

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:11

      Hallo Henning,

      wenn Sie die Ampel in der Gelbphase überfahren haben, fällt nur ein geringes Verwarngeld von 10 bis 15 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hans 6. Mai 2015, 20:44

    Hallo,
    bin heute geblitzt worden ohne in die Kreuzung einzufahren. Einfach an der Linie vor der roten Ampel stehen geblieben. Dann blitzte es plötzlich 2 Mal. Um zu beweisen, dass ich nicht weitergefahren bin, setzte ich zurück und fuhr wieder einen Meter vor. Wieder blitzte es 2 Mal.
    Ich meine in einem Fernsehbeitrag gehört zu haben, diese Vorgehensweise sei entlastend. Wenn auf den nachfolgenden Bildern unmittelbar nach dem ersten „Verstoß“ das Fahrzeug wieder sichtbar ist, beweist es, dass ich nicht weitergefahren bin.

    Oder habe ich das falsch gemacht?! Das gibt mir jetzt keine Ruhe…

    Danke für Ihre Antwort im Voraus.

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:14

      Hallo Hans,

      der Ampelblitzer blitzt mehrfach, um festzustellen, ob tatsächlich ein Rotlichtverstoß vorlag. Sie werden wohl keinen Bußgeldbescheid erhalten, da Sie keinen Rotlichtverstoß begangen haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Matter 6. Mai 2015, 0:18

    Ich bin meines Erachtens über gelb gefahren und bin danach auch zum stehen gekommen.Erst 2 Sekunden,nachdem ich zum stehen gekommen bin wurde der Blitzer(fest installiert ausgelöst).Auch nur einmal soweit ich das beurteilen kann.kann es sein dass ein anderer Verkehrsteilnehmer geblitzt wurde?Dachte man wird direkt beim überqueren der Ampel bei rot zweimal geblitzt ?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:19

      Hallo,

      ja, ein Ampelblitzer muss zweimal blitzen, um aussagekräftige Fotos zu erhalten. Wahrscheinlich lag in Ihrem Fall eine Fehlmessung vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christine 5. Mai 2015, 1:16

    Bin über ein Rotlicht gefahren. Lt. Bescheid 1,06 sek. Bin im Aussendienst und brauche meinen Führerschein. Kann ich beeinflussen, dass ich den Führerschein ganz schnell abgebe, innerhalb von 4 Wochen? Oder dauert das immer länger?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:23

      Hallo Christine,

      Sie sollten sich an die zuständige Behörde werden, um den Termin des Fahrverbots zu koordinieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tofik 3. Mai 2015, 19:33

    Hallo zusammen Heute Nacht wurde ich von einem blitzer an einer Kreuzung geblitzt ich bin 2 M bevor es rot War (mit ungefähr 50 Km/h) Rüber gefahren weil ich der Meinung War das ich nicht mehr bremsen Konnte ich War komplett alleine an der Kreuzung Und es hat dann auf einmal 2 mal Geblitzt Was würde auf mich zu kommen?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:02

      Hallo Tofik,

      ein Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel weniger als 1 Sekunde rot war, zieht 1 Punkt und ein Bußgeld von 90 Euro nach sich. Sollten Sie die Ampel noch während ihrer Gelbphase passiert haben, so erhalten Sie ein Verwarngeld von 10 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vroni 26. April 2015, 6:55

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    gestern habe ich an einer Ampelkreuzung mich auf der links Abbiegerspur eingeordnet. Die Ampel schlug auf gelb um, ich bin weitergefahren und im Augenwinkel sah ich, dass die Ampel rot wurde. Für die Gegenspur war auch noch rot, da die Autos noch standen, als ich komplett abgebogen war. Die Polizei hat dies beobachtet und hat mich angehalten. Nach Aussagen des Polizisten war die Ampel für mich 3 m vor der Haltelinie gelb, was ich nicht genau bestätigen kann. Es wurde dann alles aufgenommen und er sagte es würde an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Ich war so aufgregt, dass ich gar nicht gefragt hat, was an Strafe auf mich zu kommt. Könnn Sie mir helfen? Danke, Vroni

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:11

      Hallo Vroni,

      ein Rotlichverstoß, bei dem die Ampel beim Passieren weniger als 1 Sekunde rot war, zieht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uwe 20. April 2015, 12:14

    Hallo,
    bei unserem gestrigen Ausflug sind wir leider geblitzt worden. Meine Frau die fuhr, aber auch ich bin der Meinung, wir sind bei -Gelb- über die Ampel gefahren, soweit wir sie zumindest sehen konnten. Meine Frage:
    Wird auch schon bei -Gelb- geblitzt?

    MfG

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 10:11

      Hallo Uwe,

      es kann auch schon bei Gelb geblitzt werden. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall aber nur 10 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Allan R. 16. April 2015, 12:13

    Hallo Bußgeld-Info Team
    Habe heute ein Brief bekommen wo folgende Satz drauf steht: §37 Abs 2, § 49StVO; § 24 StVG; 132 BKat.
    Können Sie mir sagen was das bedeutet und was auf mich zukommt?
    Danke
    Allan

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:38

      Hallo Allan,

      das sieht nach einem Rotlichtverstoß aus. Ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg sind die Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Moni 16. April 2015, 11:33

    Hallo, ich habe seid 3 Wochen meinen Führerschein und bin heute früh auf eine Ampel zu gefahren die grün war mit 50kmh kurz davor sprang sie auf gelb um und ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und bin bei gelb durchgefahren neben mir und hinter mir sind auch Autos durchgefahren und auf einmal hat es geblitzt . Nun weiß ich nicht ob ich oder die anderen geblitzt worden sind ich dachte auch es blitzt bei rot und nicht bei gelb ! Mit was muss ich rechnen als fahranfänger ? Das ist eine blöde Situation und ich bin ratlos wie ich mich in Zukunft verhalten soll soll ich eine Vollbremsung machen und den hinteren Verkehr dadurch zum reinfahren auffordern ? Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:41

      Hallo Moni,

      das Missachten der Gelbphase der Ampel zieht nur ein geringes Verwarngeld nach sich. Normalerweise lösen Ampelblitzer auch in der Gelbphase nicht aus, somit könnte hier eine fehlerhafte Messung vorliegen.
      Die Gelbphase zeigt Autofahrer an, dass die Ampel gerade auf Rot wechselt. Streng genommen müssen Sie hier abbremsen. Die Autofahrer hinter Ihnen sehen ja auch, dass die Ampel gerade gelb zeigt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • denise 11. April 2015, 9:56

    Laut 315 c stgb sagt man wer rücksichtslos einen menschen gefährdet und ne sache vom bedeutendem wert gefährdet bekommt man evtl.Freihheitsstrafe.Bei einer Sachgefahr könnte das sein.? Wie sieht das dann bei einer Sachbeschädigung aus?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:38

      Hallo Denise,

      derartige Fälle sind so komplex, dass sie nicht Bestandteil des Bußgeldkatalogs sind, sondern vor Gericht verhandelt werden. Dort wird je nach Fall individuell entschieden, weswegen es keine „Faustregeln“ hierzu geben kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anit 8. April 2015, 22:27

    Hallo!
    Ich würde gerne wissen, was die einzelnen Angaben auf dem zugeschickten Foto bedeuten. In der oberen Reihe steht ja immer was in der Zeile darunter angegeben ist zuerst steht da ein h (für Stunde) dann ein min (für minuten) dann dat. (für Datum) und dann hört es auf…was genau sagt mir der Code (zb. 000006), Y1 (3,01) und die Angabe danach die ich leider nicht ganz lesen kann (z.B. 001,42) dann kommt noch Foto und ein Zahlen/Buchstabenfolge)…Irgendwo müssten ja die sekunden angegeben sein und die vorausgegangene Gelbphase…ist das Y1 die Gelbphase und das andere die verstrichenen Sekunden bei Rot? und wenn ja können sie mir sagen was da genau steht? habe ein foto als Beispiel aus dem Internet (Da ich selber Gott sei Dank kein eigenes Foto hab;)) und kann es leider nicht lesen, will es aber verstehen, da ich im Physikunterricht die Funktionsweise einer solchen Überwachungseinrichtung für Rotlichtverstöße besprechen will :D
    Danke schonmal im voraus
    Dan

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:56

      Hallo,

      was die einzelnen Daten auf einem Beweisfoto bedeuten, das ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Tatsächlich wird aber die Dauer der Rotphase aus dem Foto ersichtlich, denn diese Angabe wird ja für die Verhängung des Bußgeldbescheids benötigt. Die anderen Zahlen können auf weitere Parameter hinweisen, die man als Laie gar nicht entschlüsseln kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sebastian 5. April 2015, 2:17

    Hallo, also bei uns kommt der standstreifen für die autos und 1 meter weiter kommt der für fahrräder und ich habe nicht aufgepasst und bin über die halteline für autos gefahren mit etwa 5-10 kmh und habe dann erst ausvershen an dem für fahrräder gehalten , aber die ampel war schon lnger als 1 sekunde rot .. was kommt da auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:22

      Hallo Sebastian,

      strenggenommen liegt hier ein Rotlichtverstoß vor. Sie erhalten ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monate Fahrverbot – sollte Ihr Fall überhaupt weiter verfolgt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tobi 3. April 2015, 23:01

    Guten Abend,

    wurde vorhin in der 50er Zone geblitzt.
    Hatte ziemlich genau 50km/h auf dem Tacho. Bin mir sehr sicher, dass ich zumindest mit dem Vorderwagen noch bei Gelb über die Linie gefahren bin. Das Rot der Ampel konnte ich gar nicht mehr erfassen. Ich wurde insgesamt nur EINMAL geblitzt. Hängt das nun von der Technik des Ampelblitzers ab ob ich zweimal oder einmal geblitzt werde oder könnte ich hier sogar glück gehabt haben, das nur 1 mal geblitzt wurde?
    Bin etwas irritiert, weil hier immer von zweimaligem blitzen (Frontscheibe u. Kennzeichen) geredet wurde.

    Danke schon mal für eine Antwort.

    Gruß

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:24

      Hallo Tobi,

      richtig, ein Ampelblitzer muss zweimal blitzen, um sowohl ein Foto des Fahrers als auch des Kennzeichens zu machen. In Ihrem Fall könnte es sein, dass kein Rotlichtverstoß vorlag, da Sie gerade noch bei Gelb über die Ampel gekommen sind. Sie müssen abwarten, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid eintreffen wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • nanna 3. April 2015, 0:26

    Hallo,
    Ich bin noch in der Probezeit. Habe gedacht, dass ich die Gelbphase noch schaff. War leider nicht der Fall. Wurde geblitzt. Kam 1 m nach der ampel zu stehen, hab direkt den Rückwertsgang eingelegt und war beim zweiten blitzen hinter der Ampel, bzw. Paar zentimer haben noch gefehlt. Mit was hab ich zu rechnen? :/ danke!

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:30

      Hallo Nanna,

      im schlimmsten Fall wird dies als Rotlichtverstoß gewertet, dann erhalten Sie ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt. Bei Gefährdung kann das Bußgeld noch steigen. Zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen und die Probezeit wird verlängert. Möglicherweise ist die Messung des Ampelblitzers aber aufgrund Ihres Manövers schiefgegangen – dann erhalten Sie keinen Bußgeldbescheid.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Enes 1. April 2015, 3:44

    Hallo,
    Ich kam erst hinter der Haltelinie zum stillstand und es hat 2 mal geblitzt. Den Fußgängerbereich habe ich dabei nicht überschritten. Habe gewartet bis die Ampel aus Grün sprang und bin dann weiter gefahren. Was erwartet mich?

    Lg
    Enes

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:44

      Hallo Enes,

      falls Sie Pech haben, gilt dies bereits als Rotlichtverstoß, denn sobald Sie die Haltelinie überfahren, liegt dieser vor. Womöglich erhalten Sie jedoch überhaupt keinen Bußgeldbescheid, falls die Messung nicht verwertbar war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hannah 31. März 2015, 18:53

    Hallo,
    ich habe heute folgendes „geschafft“: ich stand auf der Linksabbiegerspur, ganz vorn, die rot hatte. In Gedanken versunken änderte ich meinen Plan und wechselte auf die gerade aus Spur, welche gerade grün hatte. Konsequenz war natürlich das der festinstallierte Blitzer losging weil ich ja bei rot über die Haltelinie musste :-/ Ich denke es war schon lange rot. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:47

      Hallo Hannah,

      Sie könnten einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes erhalten, da Sie die Haltelinie ja überschritten haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • funda 29. März 2015, 17:27

    Hallo,
    eine Frage:sie meinen länger als 1 sek.bei rot überfahren ohne Gefährdung bekommt man auch evtl Freiheitsstrafe? Laut 315 stgb erst wenn eine Gefährdung doch vorliegt.versteh ich nicht?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:12

      Hallo Funda,

      kommt es aufgrund eines Rotlichtverstoßes zu einem Unfall, kann tatsächlich eine Freiheitsstrafe die Folge sein. Dies hängt vom individuellen Fall ab; wenn ein Fahrer sehr rücksichtslos und fahrlässig handelt, kann er vor Gericht dann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Normalerweise stellt ein Rotlichtverstoß jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar, die die Sanktionen laut Bußgeldtabelle nach sich zieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • funda 31. März 2015, 7:58

        Ist klar aber oben bei der Tabelle ist das auch ohne gefärdung Freiheitsstrafe eingetragen.wie kann man ohne Gefährdung einen Unfall bauen?

        • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:57

          Hallo Funda,

          z.B. bei Sachbeschädigung kann dies ja der Fall sein.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steve 28. März 2015, 16:16

    Hallo,

    Folgender Hergang: die Ampel für die Autofahrer war grün, die Ampel für die Fußgänger dementsprechend rot. Trotz roter Fußgänger-Ampel ging eine ältere Frau einfach bei rot. Ich musste also bremsen, ich möchte und kann ja nicht einfach einen Menschen umfahren! Beim Anfahren an der Ampelanlage blitzte es, da es in kurzer Zeit auf rot umgeschaltet hatte. Mein Beifahrer kann das bezeugen. Ich könnte noch sehen wie Passanten über die Frau, die bei rot einfach los lief, den Kopf geschüttelt haben.

    Lohnt sich ein Einspruch gegen Fahrverbot- und Bußgeldbescheid?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:20

      Hallo Steve,

      warten Sie zunächst ab, ob der Ampelblitzer überhaupt verwertbare Fotos gemacht hat und ob ein Bußgeldbescheid kommt. Dann können Sie selbstverständlich Einspruch einlegen, hierbei kann Ihr Beifahrer als Zeuge auftreten und die Behörde über die Situation aufklären.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dario 26. März 2015, 10:03

    Hallo Zusammen,

    ich wurde heute geblitzt, die Ampel wechselte von grün auf gelb, in dem Moment bremste ich, aber leider zu spät…ich überquerte die Haltelinie um 1-2 Meter. Ich fuhr die 2 Meter wieder zurück und wurde erneut geblitzt… Was kommt auf mich zu?
    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:41

      Hallo Dario,

      möglicherweise erhalten Sie keinen Bußgeldbescheid, weil die Blitzung fehlerhaft verlief. Ansonsten müssen Sie 90 Euro bezahlen und erhalten 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kati 25. März 2015, 11:12

    Guten Tag,
    habe heute eine Fußgängerampel bei Rot überfahren. Die Sonne strahlte auf die Ampel und ich konnte nicht erkennen, dass sie rot war. Auf Höhe der Ampel wollte dann ein Fußgänger die Straße überqueren und musste dann stehen bleiben, bzw. ging einen Schritt zurück. Er war etwa zwei Schritte auf der Straße, das habe ich aus den Augenwinkeln noch erkennen können. Ich dachte noch, warum geht der auf die Straße, ich habe doch grün- aber meine Ampel war ja schon rot!Es ist keine Blitz-Ampel. Im Rückspiegel konnte ich erkennen, dass der Fußgänger mir noch einen Vogel zeigte Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:48

      Hallo Kati,

      sollte der Fall zu einem Bußgeldbescheid führen, dann würde ein Bußgeld von 200 Euro sowie zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat anfallen, sofern Sie nicht erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • jonuz jonuzi 23. März 2015, 11:50

    Hallo

    Und zwar ich wurde gestern in Stuttgart geblitzt bin über gelb gefahren dann wurde es rot ich weiß nicht ob es über oder unter 1 Sekunde ist aber meine Probezeit ist ja schon verlängert worden also insgesamt auf 4 bekomm ich eine größere straffe jetzt ?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:36

      Hallo,

      ein zweiter Rotlichtverstoß wäre in diesem Fall ein zweiter A-Verstoß, und dieser geht einher mit der Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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