Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Orhan 25. September 2015, 20:54

    Hallo ich hab gesehen das die ampel noch gelb war dann hab ich eine vollbremsung gemacht bin dann leider nach der weisen linie zum stehen gekommen was kommt auf mich zu und wie lange dauert der brief bis der ankommt.MFG

    • Orhan 25. September 2015, 20:58

      Es hat mich dann zwei mal geblitzt wo ich dann zum stehen gekommen bin die ampel war wieder rot??

      • bussgeld-info.de 28. September 2015, 9:43

        Hallo Orhan,
        das Überfahren der weißen Linie ist bereits ein Rotlichtverstoß. Sie müssen mit 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Wann der Brief bei Ihnen ankommt, können wir nicht wissen. Wenden Sie sich dafür an die zuständige Bußgeldstelle.
        Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frieda 24. September 2015, 15:34

    Heute kam ein Zeugenfragebogen bei meinem Arbeitgeber an.

    Darin stand: §37 Abs 2, § 49StVO; § 24 StVG; 132 BKat – Missachten des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage

    Ich bin wohl mit dem Dienstwagen über rot gefahren, kann mich kaum daran erinnern, dachte damals aber, dass es noch gelb gewesen sei.
    Was kommt auf mich zu? Kann man schon jetzt ausschließen, dass die Ampel länger als 1 Sekunde rot gewesen ist? Oder muss ich auf den endgültigen Bescheid abwarten?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:22

      Hallo Frieda,
      auch ein Rotlichtverstoß, der weniger als 1 Sekunde Rot zeigt, hat ein Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg zur Folge.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mesut S. 23. September 2015, 12:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Zunächst einmal herzlichen Dank für die „Erste Hilfe“, die Sie hier leisten um Ihren Lesern eine erste Orientierung zum bei Bußgeld-Verfahren geben.
    Auch ich habe eine Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Ich habe eine „Anhörung im Bußgeldverfahren“ bekommen.
    Es enthält nichts weiter außer der Information, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit nach dem Paragraphen 37 Abs 2 und 49 StVO und Paragraph 24 StVG; 132 BKat begangen.
    Bild vom Kennzeichen ist gut erkennbar, das Bild von mir nur konturenhaft – ich selbst erkenne mich jedoch schon :)
    Meine Frage lautet:
    1. was empfehlen Sie mir zu tun? Sollte ich einen Anwalt einschalten?
    2. was erwartet mich an „Strafe“?

    Herzlichen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen.
    S. Mesut

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:54

      Hallo Mesut S.,

      Bei § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG handelt es sich laut dem Bußgeldkatalog um folgenden Tatbestand: “ Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht. Dabei handelt es sich um einen A-Verstoß, der mit 15 Euro geahndet wird. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch dagegen einzulegen, dabei kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leona 23. September 2015, 11:15

    Hallo,
    ich bin über eine orangene Ampel gefahren, die ganz klar noch nicht rot war.
    Da aber viel Verkehr war, bin ich dann mit 30kmh über die Kreuzung gerollt und wurde dann auf der anderen Seite der Kreuzung geblitzt. Jetzt kam der Bescheid, dass ich eine rote Ampel überfahren hätte.
    Aber da ich langsamer unterwegs war, war ich quasi später am Blitzer, als jemand der 50 gefahren wäre.
    Auch ist bei dem Schreiben nur ein Anhörungsbogen dabei, ohne Bußgeldbescheid. War bedeutet das für mich?
    Danke für Euer Engagement!

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:41

      Hallo Leona,

      das Gelblicht an der Ampel soll einem Fahrer die notwendige Zeit geben, noch sicher anhalten zu können. Zwischen der Gelb- und der Rotphase vergehen oft nur wenige Sekunden, daher kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug die Rotphase erwischt, auch wenn es bei Gelb die Ampel erreichte.
      Es ist möglich, dass Ihnen die TBNR 137000 vorgeworfen wird: „Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht“ – dies wird mit 15 Euro Bußgeld geahndet. Möglich ist aber auch, dass es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, der 90 Euro Bußgeld nach sich zieht sowie 1 Punkt in Flensburg.
      Dem Bußgeldbescheid geht in der Regel ein Anhörungsbogen voraus, auf dem Sie verpflichtet sind, Ihre genauen Personalien anzugeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Matze 21. September 2015, 14:19

    Hallo zusammen,

    ich bin gestern auf einer Kreuzung geblitzt worden. Ich gehe davon aus, dass ich einen qualifizierten Rotlichverstoß begangen habe. Die Kreuzung war leer, allerdings kann ich nicht beurteilen, ob Querverkehr im anfahren war.
    Muss ich neben dem Bußgeld und Fahrverbot von einem Monat noch mit einer Strafanzeige wegen Gefährdung rechnen?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 9:51

      Hallo Matze,

      ob Sie mit einer Strafanzeige wegen Gefährdung rechnen müssen, ist davon abhängig, ob Sie überhaupt ein anderes Fahrzeug in Folge Ihres Rotlichtverstoßes gefährdet hatten. Das müssen die Behörden beurteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mario 21. September 2015, 8:25

    Hallo,

    ich bin bei Grün über eine Ampel gefahren und musste vor dem Straßenübergang stehen bleiben um Fußgänger vorbei zu lassen. Als ich angefahren bin, hat es zwei mal geblitzt. Ich gehe mal davon aus, dass es in der zeit wieder Rot geworden ist. Können meine Hinterreifen den Blitzer ausgelöst haben? Hinter mir ist noch ein Fahrzeug losgefahren, kann der blitzer Ihm gegolten haben? Muss ich Mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 9:57

      Hallo Mario,
      es ist möglich, dass Ihre Hinterreifen den Blitzer ausgelöst haben. Es kann aber auch sein, dass der Blitzer dem anderen Fahrzeug galt. Ein Fahrverbot wird erst erteilt, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot zeigte oder wenn Sie den Verkehr gefährdeten.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kati 20. September 2015, 10:36

    Ich habe gestern eine rote Ampel überfahren. Allerdings habe ich zuvor einige Sekunden vor der roten Ampel gestanden und bin dann leichtsinnig, nachdem kein anderes Auto in Sicht war, drüber gefahren. Die Polizei teilte mir daraufhin mit, dass ich in den nächsten Tagen alles weitere schriftlich erhalten werde.

    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 8:57

      Hallo Kati,
      beim Missachten des Rotlichts bei einer Rotphase, die bereits länger als 1 Sekunde rot zeigte, drohen 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • meusel 16. September 2015, 23:59

    Liebes info team
    ich habe heute eine rote ampel überfahren. Aber kein blitz bemerkt.
    kann es trotzdem sein, dass ich ein bescheid bekomme.

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 9:00

      Hallo,
      es kann sein, dass Polizisten den Rotlichtverstoß bemerkt haben. In dem Fall könnten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.
      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Claudia 16. September 2015, 23:56

    Hallo,
    ich wurde heute an einer Kreuzung geblitzt. Dazu kam es aus folgendem Grund: Ich fuhr auf die Kreuzung zu, bemerkte etwas spät, dass die Ampel auf Gelb wechselte, bremste und kam erst 1-2 Meter hinter der Haltelinie zum Stehen. Als ich bereits stand blitzte es. Daraufhin fuhr ich die 1-2 Meter wieder zurück, dabei blitzte es erneut.
    Was habe ich nun zu erwarten? Die Kreuzung habe ich nicht überquert.

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 10:31

      Hallo Claudia,
      das Überfahren der Haltelinie an der roten Ampel gilt als Rotlichtverstoß. Sie werden für einen Verstoß jedoch nur einmal bestraft. Das endgültige Urteil liegt im Ermessen der Behörde.
      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus 15. September 2015, 23:18

    Hallo,

    ich wurde heute Abend von einem Blitzer erfasst. Folgende Situation: Ich bin mit 50 gefahren und die Ampel an der Kreuzung wurde gelb. Anschließend habe ich gas gegeben weil ich sonst sehr stark bremsen müsste. Genau in der sekunde hat mich der Blitzer erfasst und ich wurde nur EINMAL geblitzt. Nun kenne ich von Rotlichblitzern, dass die 2 mal blitzen MÜSSEN. Es war definitiv nur ein roter blitz und daraufhin bin ich weitergefahren.
    Könnten Sie mich bitte aufklären, welcher Verdacht in meinem Falle vorliegen würde.

    mfg

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 12:00

      Hallo Markus,

      es ist möglich, dass es sich bei dem Blitzer „lediglich“ um einen Geschwindigkeitsblitzer handelte, da diese im Regelfall nur einmal blitzen. Daher kann Ihnen hier eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Edi 14. September 2015, 19:15

    Ich bin gerade mit meiner frau gefahren,und wollt über die ampel fahren und darauf gleich rechts abbiegen, als die ampel um schlägt auf orange.und ich mir sicher bin nicht über rot gefahren zu sein.sondern die ampel von orang auf rot geschaltet hat.obwohl ich mit dem auto halb über dem streifen war.und es zwei mal geblitzt hat erst rot dan orange
    Was kommt auf mich jetzt zu???

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 9:38

      Hallo Edi,

      das Gelbzeichen soll einem Autofahrer signalisieren und Zeit dazu geben, noch sicher anhalten zu können. Wer bei Gelb über die Ampel fährt, zahlt in der Regel ein Verwarngeld von 10 Euro. Es ist aber auch möglich, dass Ihnen zur Last gelegt wird, dass Sie die Ampel überfuhren, als diese weniger als 1 Sekunde lang Rot leuchtete. Dann müssten Sie ein Bußgeld von 90 Euro zahlen und bekämen 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nura 10. September 2015, 23:59

    Hallo,

    Ich habe vor 2 Wochen rote ampel überfahren und das ist mein zweiter Kommentar aber eine andere Frage ich bin in Probe zeit habe erst seit 1 Monat meinen Führerschein was kommt da auf mich noch zu außer Bußgeld, 2 Punkte und fahr verbot?

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 8:49

      Hallo Nura,
      das Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit ist ein A-Verstoß und hat eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahmepflicht eines Aufbauseminars zur Folge.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nura 10. September 2015, 23:28

    Hallo,

    Ich habe vor genau 2 Wochen eine rote ampel überfahren und habe die Berechnung gemacht, 200 € Bußgeld 2 Punkte und 1 Monat Fahr Verbot. Ist es wirklich möglich eine Bußgeld Strafe zu zahlen statt fahr verbot?

    Lg

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 9:25

      Hallo Nura,
      das Fahrverbot kann nur in Ausnahmefällen durch ein Bußgeld ersetzt werden und auch nur, wenn es zum ersten Mal zur Erteilung eines Fahrverbots kam. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die stark vom individuellen Fall abhängt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Broers 6. September 2015, 14:13

    Hallo, bin als Fahrradfahrer über Rot gefahren, die Polizei stand Ca. 50 Meter entfernt und hat mich dabei beobachtet und danach angehalten. Bin in der Probezeit. Womit habe ich Zurechnen? Danke Mfg

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 9:20

      Hallo Broers,

      das Überfahren der roten Ampel mit dem Fahrrad hat ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg zur Folge. Da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt und Sie sich in der Probezeit befinden, müssen Sie damit rechnen, dass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 5. September 2015, 13:49

    Hallo,
    Ich fuhr heute auf eine Kreuzung mit zwei Fahrpuren zu, die unterschiedliche Ampelphasen haben. Ich ordnete mich für geradeaus ein und blieb vor der Roten Ampel für da. 10 Sekunden stehen. Die Linksabbieger erhielten Grün und fuhren an. Als alle Fahrzeuge die Kreuzung passierten, wechselte ich auf die Grüne Abbiegespur und löste dabei den Ampelblitzer der Geradeausspur aus. Auf der Kreuzung blitzte es nun zwei Mal.
    Wird dieses, obwohl meine Linksabbiegespur Grün anzeigte, ein Rotlichtverstoß?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 12:23

      Hallo Jens,
      an der Ampel ist es verboten, über die durchgezogene Haltelinie zu fahren und den Fahrstreifen zu wechseln. Es kann Ihnen daher ein Haltelinienverstoß vorgeworfen werden. Da wir die konkrete Situation nicht kennen, kann es sein, dass Ihnen die Behörden ebenfalls einen Rotlichverstoß vorwerfen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elisabeth 3. September 2015, 18:17

    Hallo,
    ich erhielt heute ein Schreiben zwecks Missachten des Rotlichts nach:
    Paragraph 25Abs. 2aStVG;Paragraph37 Abs.2 , Paragraph 49 StVO;Paragr. 24,Paragr.25StVG 132.3 BKat; Paragr. 4 Abs 1 BKat.V.
    Was bedeutet das ? Ich bin nicht in der Rechtsschutz Versicherung. Was kommt auf mich zu ?
    Vielen Dank !

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:46

      Hallo Elisabeth,
      wir geben keine Rechtsberatung, können aber auf unseren Bußgeldkatalog bei Rotlichtverstoß verweisen. Dort sehen Sie, welche Strafen auf Sie zukommen können.
      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sara. R 2. September 2015, 9:03

    Hallo, ich habe einer freundin mein Auto geliehen, die zu Besuch in Deutschland war. Sie hat eine rote Ampel in Düsseldorf übersehen. Die erste rechts abbieger Ampel zeigte grün, 5 Meter weiter befand sich eine nächste Ampel, die anscheinend rot anzeigte, diese hat sie leider nicht gesehen und wurde geblitzt. Im Anhörungsbogen sagte ich aus, dass ich dies nicht war und es meine freundin war. Dennoch wurden ich anscheinend dazu verurteilt. Bin aber leider zu diesem Zeitpunkt umgezogen und erst seit 3 Wochen wieder zurück zu meiner Mutter gezogen. Ich habe nie einen Brief an meiner neuen Adresse erhalten. Und habe jetzt einen Brief zur Vollstreckung erhalten. Die Verurteilung wurde mir im Februar zugestellt. Jetzt haben wir es August, die Briefe konnten angeblich nicht zugestellt werden, obwohl mein Name an dem Briefkasten stand, ist die Sache eigentlich nicht schon längst verjährt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:41

      Hallo Sara R.,

      eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht verjährt in der Regel nach sechs Monaten. In Ihrem speziellen Fall wäre es ratsam, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Zudem gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Eine Halterhaftung gibt es nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nora 30. August 2015, 23:00

    Hallo
    ich bin heute gegen 22:30 geblitzt worden.
    Vor mir fuhr ein Bus, der rechts angehalten hat und ich habe die Ampel übersehen und fälschlicher Weise die grüne Ampel danach für meine gehalten. Als ich losfuhr hatten die Autos von links (die von der Autobahn kamen) grün und sind kurz nach mir gefahren. Ich bin noch ein dreiviertel Jahr in der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:36

      Hallo,
      das Überfahren einer roten Ampel ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Er führt zum einen zur Probezeitverlängerung, zum anderen zur obligatorischen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zudem kommt noch ein Bußgeld hinzu, dessen Höhe abhängig davon ist, wie lange die Ampel schon rot war, bevor Sie sie überfahren haben. Sie erwarten mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot, drohen bis zu 360 Euro Bußgeld und 2 Punkte. Schließlich ist auch ein Fahrverbot nicht ausgeschlossen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Najim 30. August 2015, 15:54

    Hallo,

    Ich habe eine Frage : es war gelb und ich wollte rechts abbiegen.und dann hab gemerkt dass ich es nicht schaffe …dann hab ich gebremst aber bin bisschen nach der Linie gefahren …dann wurde ich geblitzt … Danach bin ich stehen geblieben dann wieder geblitzt danach bin ich bisschen zurückgefahren dann noch man geblitzt. Also ich würde 3 mal geblitzt …
    Muss ich trotzdem was zahlen.

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:52

      Hallo,
      es wird zwischen Rotlicht- und Haltelinienverstößen unterschieden. Haben Sie nur die Haltelinie überfahren, sind aber noch nicht in den „Schutzbereich“ vorgedrungen (auf dem 2. Foto muss erkennbar sein, dass Sie zurückgesetzt sind), müssen Sie mit nur 10 Euro Bußgeld rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 29. August 2015, 18:55

    Hallo!
    Ich bin heute an einer Ampel geblitzt worden. Beim Übergang von Grün auf Gelb in etwa 50 Meter Entfernung habe ich begonnen zu bremsen. Etwas zu zögerlich, weil ein Rollerfahrer an meiner Stossstange „klebte“. Bei einer stärkeren Bremsung wäre der vielleicht hinten in mich rein gefahren. Ich erst bin etwa 2 Meter hinter der Haltlinie zum Stehen gekommen; etwa noch 4 Meter vor der Ampel. In dem Moment wo ich zum Stehen gekommen bin war es meiner Meinung noch Gelb; meine Frau hat in ihrer Errinnerung, dass es schon Rot war beim Stillstand (jedenfalls muss es unter 1 s gewesen sein). Was ist wenn ich bei Gelb die Haltelinie überfahren habe? Kann man den Roller auf dem Foto sehen?

    Danke, liebe Grüße
    Martin

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:15

      Hallo Martin,
      unterschieden wird zwischen einem Halteninien-, einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel war bereits länger als 1 Sekunde rot).
      Sie haben vermutlich den Schutzbereich noch nicht erreicht, weshalb Ihnen 10 Euro Verwarngeld drohen, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde.
      Der Roller ist in der Regel auf dem Blitzerbild zu sehen. Grundsätzlich gilt: für das Einhalten des Sicherheitsabstands ist der hinten Ihnen fahrende Verkehrsteilnehmer selbst verantwortlich.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lohse 28. August 2015, 13:11

    Hallo,

    Ich wollte heute noch eine gelbe Ampel überqueren, jedoch habe ich im letzten Moment noch stark abgebremst ( da die Rotphase schon erreicht war) und bin trotz alledem bei nasser Fahrbahn noch über die Haltelinie der Ampel drüber gerutscht. Ich Stande nicht im Gefahrenbereich der Kreuzung. Ich wurde jedoch geblitzt. (Es sind keine Personen oder Gegenstände zu schaden bekommen.) Wie wird dies geahndet? Ich bin max. 2 m hinter der Haltelinie zum stehen gekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:42

      Hallo Lohse,
      ein Haltelinienverstoß liegt vor, wenn der „Schutzbereich“ noch nicht befahren wurde. Geahndet wird dies, (bei Nicht-Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) mit einem Bußgeld von 10 Euro. Warten Sie jedoch den Bußgeldbescheid ab, um zu sehen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Juana 24. August 2015, 22:00

    Hallo Bußgeld-Info -Team,

    Ich würde wahrscheinlich heute an einem Ampelblitzer geblitzt. Ich bin mir ganz sicher das es noch Gelb war und es hat auch nur 1mal geblitzt und nicht 2 mal. Was bedeutet das und was erwartet mich jetzt?

    Vielen dank im voraus für Eure Antwort

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:39

      Hallo Juana,

      es ist möglich, dass es sich hier um einen Geschwindigkeitsblitzer handelte, dieser blitzt nämlich nur einmal, der kombinierte Rotlichtblitzer blitzt zweimal an der Ampel. Vermutlich waren Sie also zu schnell unterwegs. Daneben muss ein Fahrer auch bei Gelb mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen, denn die Gelbanzeige an der Ampel soll einem Autofahrer signalisieren, dass er noch sicher anhalten kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claudia 19. August 2015, 21:29

    Hallo,

    wurde heute von einem Ampelblitzer (Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrolle) in einer 50er Zone geblitzt (2-spurig). Die Ampel stand noch auf gelb, ich bin aber nicht sicher, ob es ein, zwei oder drei Sekunden waren und ob die „Hinterreifen evtl. schon rot hatten“. Der Blitzer hat zwei mal ausgelöst. Meine Geschwindigkeit betrug laut Tacho 58 km/h.

    Was erwartet mich nun an Strafe? Macht es Sinn, sich beim Landkreis vorab zu melden um die Situation zu schildern?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:21

      Hallo Claudia,
      das zweimalige Auslösen des Blitzers spricht für einen Rotlichtverstoß. Dieser wird laut Bußgeldkatalog 2015 mit mindestens 90 Euro geahndet. Warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab, um zu sehen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dirk S. 19. August 2015, 19:37

    Hallo,
    an einer Kontrollstelle wurde mir ein Rotlichtverstoss vorgeworfen, als ich im Vorfeld eine LZA überquerte. Es wurde gesagt, dort hätte ein Polizeibeamter den Verstoß per Videokamera aufgenommen. Übers Funkgerät hörte ich noch die Info „eindeutig Rotlicht“. Es wurde vor Ort eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
    Mit welcher Strafe ist seitens der Bussgeldstelle zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:39

      Hallo Dirk,
      ein Rotlichtverstoß wird mit mindestens 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Leuchtete die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot, bevor Sie sie überfuhren, steigen die Sanktionen. Ihnen drohen in diesem Fall 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Gegebenenfalls sind zusätzlich Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe möglich.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Constanze 17. August 2015, 16:04

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
    Was bedeutet im Schreiben Anhörung Bußgeldverfahren:

    Rotzeit abzüglich 0,40 s Toleranz 000,64 s? Wie viel bin ich tatsächlich über die Rotzeit gewesen, liegt es innerhalb der 1 Sekunde Zeit und mit welcher Strafe habe ich zu rechnen??

    (Als Begründung hieß es „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat)

    MfG Constanze

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 9:10

      Hallo Constanze,

      § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat bedeutet, dass Sie die Ampel bei Rot überfuhren, die weniger als 1 Sekunde lang Rot leuchtete. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit 90 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marius 14. August 2015, 8:31

    Hallo,
    ich soll einen Rotlichtverstoß mit einem Firmenfahrzeug begangen haben, die Anzeige beruht auf folgender schriftlicher Aussage des Polizeibeamten:
    Fahrzeugaufschrift „*******“
    -Fz. im rechten Linksabbiegerfahrstreifen, bei bereits „Gelb“ fuhr er dann bei „Rot“ über die Haltelinie -> Stadtauswärts.
    – Z. stand im linken Linksabbiegerfahrstr.

    Für mich ist die Aussage nicht eindeutig. Was soll passiert sein und was erwartet mich als Bußgeld/Strafe?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 11:56

      Hallo Marius,

      es scheint sich sehr eindeutig um einen Rotlichtverstoß zu handeln, wie Sie es bereits richtig erkannt haben. Vermutlich liegt hier aber lediglich ein einfacher Rotlichtverstoß vor (unter 1 Sekunde Rot), da es wohl „Gelb“ war, als Sie an die Ampel heranfuhren. Dies zieht ein Bußgeld von 90 Euro nach sich sowie einen Punkt in Flensburg.
      Sie sollten aber trotzdem den Bußgeldbescheid erstmal abwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kayas 12. August 2015, 23:00

    Hallo,

    Ich hab da ein gewisses Problem.
    Ich würde rot geblitzt obwohl ich mir sicher bin das es Grün war.
    Ich kenne diese Anlage und fuhr vorsichtig an die rote Ampel ran.
    Es gibt drei Spuren.
    Eine Linksabbieger Spur und 2 gerade aus.
    Die links abbiegen Spur wird früher grün als die grade aus Spur
    Und ich stand auf der linken Spur es wurde grün und ich fuhr los
    Es Blitze 2 mal.
    Nach der Kreuzung hielt ich an und befragte die Dame die hinter mir fuhr ob es den tatsächlich grün war.
    Sie versicherte mir das es grün war , da sie hinter mir her fuhr.
    Ich bin in der verlängerten Probezeit und ich bin mir nicht sicher wenn es dazu kommt das ich als Beschuldigter verurteilt werde ob ich nur eine Verwarnung mit Empfehlung zum verkehrspsychologen erhalte , da ich vor 2 Jahren mit Cannabis (war wirklich von einem Freund ) auf der Straße (ohne führen eines Kraftfahrzeuges ) angehalten wurde.
    Es kam ein Brief das die nette Beamtin dachte das ich kein regelmäßiger Konsument bin und ich die beiden Sachen trennen kann .
    Die Sache wurde eingestellt
    Und ich bin mir nicht sicher ob ich mit diesem schreiben auch verwarnt wurde
    Also eine Empfehlung zum verkehrspsychologen stand nicht drinne auch keine ausdrückliche Verwarnung.
    Gruß

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 15:57

      Hallo Kayas,

      es ist möglich, dass der Ampelblitzer eventuell nur getestet wurde. Sie sollten daher zunächst einmal den Bußgeldbescheid abwarten.
      Sofern es sich um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit handeln würde, droht hier eine kostenpflichtige Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erst beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kommt es zum Fahrerlaubnisentzug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Torf 9. August 2015, 21:54

    hallo zusammen,
    Mein Schwager ist für ein Monat nach Deutschland gekommen und darf hier mit seinem Führerschein fahren. Nun wurde er auch rotgelblitzt und das länger als eine Sekunde. Meine Frage und Sorge womit muss er bzw auch ich als Halterin rechnen??
    Bitte um baldige Antwort, weil ich den Bogen sobald wie möglich ausfüllen und abschicken muss.
    Danke im Voraus :)))

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 9:00

      Hallo Torf,

      war die Ampel länger als eine Sekunde Rot, dann kostet dies ein Bußgeld von 200 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Da die Behörden auch im europäischen Ausland mitunter zusammenarbeiten, kann Ihrem Schwager auch dort der Bußgeldbescheid zugestellt werden. Sie werden als Halterin einen Anhörungsbogen oder eventuell auch bereits einen Zeugenfragebogen erhalten. Dort können Sie Ihren Schwager als Fahrer angeben. Dies müssen Sie aber nicht tun, da jeder von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann. In Deutschland gilt das Prinzip, dass der Fahrer der Täter ist, wenn er denn ausfindig gemacht wird. Geben Sie allerdings keinen Fahrer an, so ist es möglich, dass Ihnen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Natascha 3. August 2015, 13:09

    Hallo,
    bin mit erlaubten 50 Std/km nachts auf eine Ampel zugefahren. Als ich kurz davor war, sprang sie auf Gelb und ich hätte nicht mehr bremsen können. Aber fast ohne minimalster Verzögerung sprang sie scheinbar auf rot, weil ich dann 2 mal geblitzt wurde. Ich habe nur die Gelbphase gesehen. Selbst wenn ich bei rot über die Kreuzung gefahren sein sollte, dann würde das bedeuten, dass es zwischen gelb und Rot keinerlei angemessene Verzögerung gibt? Können Ampeln auch hier eingestellt werden, wie es die Gemeinde möchte????

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 15:32

      Hallo Natascha,

      tatsächlich empfiehlt die Verwaltungsvorschrift der StVO, wie lang die Gelbphase sein sollte. Bei 50 km/h sollte diese 3 Sekunden betragen. Es ist aber auch möglich, bei Gelb geblitzt zu werden, denn auch dies wird mit 10 Euro Verwarngeld geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Natascha 3. August 2015, 19:57

        Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Diese 3 Sekunden gab es auf keinen Fall.
        Da ich im Anhörungsschreiben leider stehen habe: Vorwerfbare ROTZEIT: 000,47 s , nehme ich an, dass ich mich bei dieser Ampel wohl am Besten an einen Anwalt wenden sollte. Oder kann man auch ohne einen solchen einzuschalten, die Ampelschaltung prüfen lassen? Habe von Bewohnern aus Rastatt erfahren, dass diese Ampel tatsächlich extrem schnell umschalten soll. Wäre ganz lieb von Ihnen, wenn Sie mir auch darauf antworten würden.
        Schon mal im voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

        • bussgeld-info.de 10. August 2015, 12:29

          Hallo Natascha,

          es ist wohl in diesem Fall wirklich sinnvoll, über einen Anwalt einen Gutachter zu bestellen, der die Ampelzeiten prüft. Damit sind Sie vermutlich auf der sichereren Seite.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 1. August 2015, 12:57

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wurde letzte Woche an einer Kreuzung (4 Spurig, Tempo 50 in Baden-Württemberg) beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt.
    Kurz vor Überfahren der Haltelinie ist die Ampel auf Gelb umgesprungen, war aber gefühlt
    keine Sekunde gelb. Hatte 4 Beifahrer dabei, die ebenfalls die Gelblichtphase als deutlich zu kurz empfanden.
    Beim Überfahren der Linie war die Ampel bereits rot, geblitzt hat es aber erst nach Passieren der Mitte der Kreuzung und zwar 2 mal hintereinander.

    Meine Frage an sie:
    Mir ist bewusst, dass ich min. 90 € zu zahlen habe und einen Eintrag in Flensburg bekomme.
    Kann ich aufgrund der kurzen Gelblichtphase Einspruch einlegen?
    Könnte sich vll um einen technischen Defekt handeln.
    Was hat das zu bedeuten, dass der Blitzer mich das erste Mal erst einige Meter auf der Mitte der Kreuzung geblitzt hat und nicht direkt nach Passieren der Haltelinie?

    Vielen Dank im Vorraus
    Mfg

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 10:11

      Hallo Alex,

      bitte haben Sie Verständnis, aber es ist uns nicht gestattet, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen, daher würden wir Ihnen raten, sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu beraten. Er wird Ihnen eine Prognose zur Erfolgschance bei einem Einspruch abgeben. Einen Einspruch kann man 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen.

      Ein Ampelblitzer blitzt in der Regel immer 2x, normalerweise beim Überfahren der Haltelinie und nochmal nach dem Überfahren, um zu kontrollieren, ob der Fahrer, tatsächlich über die Ampel fuhr oder doch noch anhielt. Zudem kostet auch das Überfahren der Gelbphase ein Verwarngeld von 10 Euro, da diese Phase dem Autofahrer signalisieren soll, noch sicher anhalten zu können, bevor es rot wird.

      Ob eine Ampel einen technischen Defekt aufweist, muss dann zunächst geprüft werden. Es kommt auch vor, dass Blitzer zunächst nur getestet werden. Sie sollten also in jedem Fall erst abwarten, ob und wann der Bußgeldbescheid kommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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