Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog HU & Fahrzeugpapiere 2024, der die Bußgelder bei diesen Delikten definiert.

Tatbe­standBuß­geldPunkte
Haupt­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Abgas­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Zulas­sungs­beschein­igung Teil 1 nicht mitge­führt / nicht aus­gehän­digt10 EUR
melde­pflicht­ige Änder­ungen am Fahr­zeug der Zulas­sungs­stelle nicht ange­zeigt15 EUR
Fahren ohne Führer­schein­doku­mente10 EUR

Bußgeldrechner zu TÜV, AU und HU

Weitere Informationen zu den Fahrzeugpapieren:

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?
Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?

Da der TÜV (Technischer Überwachungsverein) der bekannteste Verein ist, der Hauptuntersuchungen durchführt und die gewünschte Plakette ausstellt, wird die Untersuchung der Fahrzeuge fälschlicherweise oftmals als TÜV-Prüfung bezeichnet. Dabei muss man die Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) nicht dort durchführen.

Alternative Organisationen sind beispielsweise die DEKRA, GTÜ oder KÜS. Möchten Sie die Hauptuntersuchung in einer alternativen Organisation durchführen lassen, so überprüfen Sie vorher, ob diese Werkstatt gemäß Verkehrsrecht, genauer gesagt gemäß § 29 der StVZO, prüft. Nur dann wird Ihnen die amtliche HU-Plakette ausgehändigt, die seit Januar 2010 auch die AU-Plakette beinhaltet.

Fehlende HU-Plakette: Sanktionen laut Bußgeldkatalog

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette für Ihr Fahrzeug vorweisen, weil Sie die Fristen für die Hauptüberschreitung versäumt haben, so werden Bußgelder fällig, da Sie gegen die StVO verstoßen haben. Haben Sie die Frist sogar um über 8 Monate überschritten, bleibt es nicht nur beim Bußgeld, sondern laut Bußgeldkatalog gibt es hierfür auch Punkte in Flensburg: Ein Punkt wird Ihnen auf dem Konto gutgeschrieben.

Ein Fahrverbot gibt es jedoch für eine versäumte Hauptuntersuchung nicht. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie das Bußgeld für das Versäumnis der Hauptuntersuchung abhängig von der Überschreitung der Frist berechnen. Für LKW-Fahrer lohnt sich auch ein Blick in die Bußgeldtabelle, um eventuelle Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg bei Versäumen der HU oder der AU zu ermitteln.

Weitere Informationen zum TÜV:

Hauptuntersuchung: Kosten steigen bei Versäumnis der Frist

Der Termin für die Hauptuntersuchung beim Auto sollte zur Schonung des Geldbeutels nicht versäumt werden. Allerdings steigt nicht nur das Bußgeld bei längerer Versäumnis auf bis zu 60 Euro an, sondern, wie oben bereits erwähnt: Bei über acht Monaten überzogener Haupt- und Abgasuntersuchung kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Aber nicht nur dieses Bußgeld muss entrichtet werden. Die HU-Untersuchung wird bei Überschreitung der Frist zudem teurer. Die Werkstätten berechnen einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis für die Hauptuntersuchung, sobald die Frist über zwei Monate überschritten ist.

Natürlich müssen sich auch Inhaber eines Lkw oder eines Motorrades genau an die Frist halten. Die Strafen, wenn der TÜV abgelaufen ist, sind für LKW-Fahrer noch höher. Einem Lkw-Fahrer drohen ansonsten sogar bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Die Aspekte der Verkehrssicherheit und der eigenen Sicherheit sollten den Fahrzeughalter zu einer regelmäßigen Prüfung des Autos animieren. Gerade bei der Abgasuntersuchung (AU) spricht auch der Aspekt des umweltfreundlichen Fahrens eine Rolle. Die Abgasuntersuchung soll feststellen, ob die beim Fahren emittierten Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten.

Da die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung beim Auto eingegliedert ist, müssen Sie hier nur einen einzelnen Termin wahrnehmen. Haben Sie an Ihren Fahrzeugen die aktuellen TÜV-Plaketten angebracht, haben Sie dann auch wieder ungefähr zwei Jahre lang Ruhe.

Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert

Seit dem 01.07.2012 sind die Strafen für das Versäumnis der Frist zur KFZ-Hauptuntersuchung angestiegen, jedoch haben die neuen Regelungen auch eine positive Auswirkung. Vor diesem Zeitpunkt musste die verspätet erhaltene HU-Plakette auf den Monat der eigentlichen Prüfung innerhalb der Frist zurückgesetzt werden, was nun nicht mehr der Fall ist. Sie gilt also ab der tatsächlichen Untersuchung und nicht seit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung ursprünglich fällig gewesen wäre.

Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.
Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.

Hauptuntersuchung – Fristen einhalten, sonst droht ein Bußgeld

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, die seit 2010 die Abgasuntersuchung mit einschließt, kann man am Fahrzeugschein oder an der HU-Plakette ablesen. Letztere dokumentiert mittig das Jahr und senkrecht darüber den Monat der nächsten Prüfung des Fahrzeuges.

Im Normalfall gelten folgenden Intervalle zur Hauptuntersuchung eines normalen PKWs: nach der allerersten HU-Untersuchung eines Neuwagens haben Sie drei Jahre lang Ruhe. Nach diesem Intervall ist wieder eine Hauptuntersuchung fällig. Ab dann müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung beim Auto wird zum einen die Sicherheit des Fahrzeuges und zum anderen die Einhaltung der maximalen Werte der ausgeschiedenen Abgase überprüft.

Um Ihr Auto sicher durch den TÜV zu bringen, informieren Sie sich vorher bei der prüfenden Werkstatt über Maßnahmen, die diesem Ziel dienen können. Beispielsweise können Sie vor der Hauptuntersuchung bereits kleinere Reparaturen vornehmen lassen, damit diese nicht bemängelt werden. Sie erhalten bei der HU ein Gutachten zum Zustand Ihres Autos, dem Sie nach der KFZ-Hauptuntersuchung die Maßnahmen entnehmen können, die jetzt fällig werden. Denn ist ihr Auto das erste Mal nicht durch den TÜV gekommen – und das geht immerhin 40 % aller Autofahrer so – so können Sie es nach Behebung der im Gutachten aufgeführten Mängel erneut probieren.

Hauptuntersuchung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Doch was kostet der TÜV eigentlich? Hier gibt es keine verbindliche Antwort. Informieren Sie sich bei den Werkstätten, die Sie für die HU aufsuchen wollen, und vergleichen Sie die Preise. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie innerhalb der Frist die HU und die AU vornehmen lassen, immerhin berechnen die Werkstätten dann nicht einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis der TÜV-Gebühren. Und auch Bußgelder laut Bußgeldtabelle können Sie sich dann sparen, und haben bis zur nächsten HU Ruhe. Denken Sie daran, dass jedes Ihrer Fahrzeuge gesondert in die HU muss, und seine eigene Plakette hat.

Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt?

Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Letztere kann bei einer Autofahrt getrost zu Hause gelassen werden, während die Fahrzeugpapiere Führerschein und die Zulassungsbescheinigung 1 immer mitgeführt werden sollten. Das ist im Verkehrsrecht geregelt und ein Bußgeld droht bei Missachtung: 10 Euro kostet dieser Verstoß. Die Zulassungsbescheinigung 2 erhält Informationen zu Haltern und früheren Haltern des KFZ, während die Zulassungsbescheinigung 1, auch Fahrzeugschein genannt, detaillierte Informationen zur technischen Ausstattung des Fahrzeugs enthält.

Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.
Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.

Führt die Fahrt ins Ausland, benötigen Sie einige Fahrzeugpapiere. Es dürfen – neben der Zulassungsbescheinigung 1 außerdem die grüne Versicherungskarte, ein Nachweis über den Auslandskrankenschutz, der Personalausweis und der Reisepass nicht fehlen.

Zu beachten bei den Autopapieren ist, dass eine Adressänderung sofort der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss, damit die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden können. Auch nach dem Erwerb eines Wagens, ob gebraucht oder neu, wird ein Gang zur Zulassungsbehörde fällig.

Möchte man sich diesen sparen, können Zulassungsdienste die Arbeit abnehmen. Sparen sollte man sich diesen Aufwand nicht, da ansonsten ein Bußgeld berechnet wird. 15 Euro verlangt man von Ihnen, wenn der zuständigen Zulassungsbehörde die Änderung der Adresse nicht sofort mitgeteilt wurde und somit die KFZ-Zulassungsbescheinigung nicht aktuell ist.

Fahrzeugpapiere verloren – was tun?

Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, sollten Sie sofort aktiv werden, da Sie ohne diese amtlichen Dokumente nicht Auto fahren dürfen und so gegen das Verkehrsrecht verstoßen würden. Fahren ohne Führerschein kostet ein Bußgeld von 10 Euro, dazu kommt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von ebenfalls 10 Euro, wenn Sie ohne Fahrzeugschein Teil 1 unterwegs sind. Die KFZ-Zulassungsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde, bei der Sie meistens persönlich erscheinen müssen.

Einen Ersatz-Führerschein erhalten Sie in der Fahrerlaubnis-Behörde. Die Ausstellung des Ersatz-Führerscheins kostet eine Gebühr, die sich aber regional unterscheidet. Immerhin entfällt dann der Bußgeldbescheid, den Sie bekommen würden, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle keinen gültigen und aktuellen Führerschein vorweisen können.

FAQ – Hauptuntersuchung

Wann muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?

Neuwagen müssen nach 3 Jahren das erste Mal zur HU. Danach müssen Pkw alle 2 Jahre zur HU. Den genauen Termin können Sie der TÜV-Plakette entnehmen.

Auto steht mit abgelaufenen TÜV auf Privatgrundstück – Kann ein Bußgeld verhangen werden?

Wenn der Pkw weiterhin angemeldet und das Privatgelände nicht abgesperrt ist, darf dort kontrolliert werden. Ein Bußgeld für abgelaufenen TÜV darf dann ebenfalls verhangen werden.

Mit abgelaufener Plakette zum TÜV fahren. Droht ein Bußgeld?

Ja. Ist der Termin zur HU länger als 2 Monate überschritten und geraten Sie auf der Fahrt zum TÜV in eine Verkehrskontrolle, kann ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro auf Sie zukommen. Der TÜV selbst verhängt keine Strafe. Wollen Sie mit einem abgemeldeten Kfz mit abgelaufener Plakette zum TÜV, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit solch einem Kennzeichen droht auf der Fahrt zum TÜV kein Bußgeld.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (33 Bewertungen, Durchschnitt: 4,18 von 5)
Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 428 comments… Kommentar einfügen }
  • S. Wiedemann 7. August 2023, 21:49

    Hallo Zusammen,

    ich habe vergessen nach dem Umzug in einen anderen Landkreis innerhalb von BA-WÜ mein kfz umzumelden.
    nun sind 2,5 Jahre vergangen.
    welches Bußgeld kann mir drohen?

    vielen Dank im voraus.

  • C. H. 2. Februar 2022, 15:46

    Hallo,

    darf man mit einer Intelligenzminderung einen Führerschein machen?
    Wo wendet man sich hin?
    Wie hoch sind die Kosten und wer übernimmt sie?

    Danke für die Infos

  • Fabian 28. Mai 2021, 12:24

    Hallo,
    ich bin zwei mal wegen dem selben vergehen von zwei unterschiedlichen Ordnungsämtern (in zwei Städten) angeschrieben worden, da mein Tüv 8 Monate überschritten war und zwar innerhalb einer Woche.
    gibt es da nicht eine Frist die ich habe um die HU nachzuholen?

    Beste Grüße
    Fabian

  • PatrickU 9. Mai 2021, 20:36

    Hallo, Pkw in 4.21 abgemeldet.
    Steht seit Saisonende 10.19 in der Garage. (Quasi 1 Jahr umsonst bezahlt)
    Beim abmelden jetzt haben wir bemerkt dass er nur TÜV bis 9.19 hatte.
    Habe Anhörung vom Landratsamt bekommen.
    Das Fahrzeug wurde aber seit damals nicht bewegt. Erwartet und trotzdem eine Strafe?

    Gruß Patrick

  • Norman 3. Dezember 2020, 15:02

    Hallo, ich habe meinen TÜV um 7 Monate überzogen und einen Bussgeldbescheid über 25 Euro bekommen. Das Auto soll ich beim TÜV innerhalb von 2 Wochen vorführen. Meine Fragen hierzu sind Muss ich das Auto beim TÜV vorführen oder kann ich es einfach stillegen und verschrotten lassen? Danke für eine Antwort vorab Viele Grüße

  • Claudia 7. September 2019, 14:23

    Hallo,
    wir hatten den TÜV überzogen und eine Auflage bekommen, uns bis zu einem bestimmten Termin vorzustellen.
    Dies wurde verlängert weil es zunächst keinen passenden Termin gab. Nun steht das Auto schon eine Woche in der Werkstatt, in den nächsten 3 Tagen wäre die 2. Frist abgelaufen. Das Auto kann im Moment lt. Werkstatt nicht bewegt werden da das Zündschloß noch nicht funktioniert.Nun müssen wir wieder überziehen.
    Mit welcher Konsequenz ist zu rechnen?

  • Petra H. 11. August 2018, 13:59

    Hallo,
    ich habe den TÜV Termin überschritten, habe die Untersuchung direkt nachgeholt und sollte den Bericht bis zum 23.07. zur KFZ Zulassungsstelle schicken, allerdings ist die Karte verschwunden und erst am 11.08 wieder aufgetaucht. Ich hab die Karte sofort losgeschickt, habe ich trotzdem eine Strafe zu erwarten??

    Viele Grüße und Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 23. August 2018, 15:59

      Hallo Petra H.

      Zur Klärung Ihrer Frage lohnt es sich am ehesten Kontakt zur zuständigen Stelle aufzunehmen und den Sachverhalt zu schildern. Grundsätzlich gilt, dass gesetzlich vorgeschriebene Fristen in jedem Fall eingehalten werden müssen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • J. W. 28. Mai 2018, 17:57

    Hallo,
    ich bin mit meinem Motorrad ein Jahr zu spät zur HU erschienen (war kaputt und stand rum). Einige Sachen wurden bemängelt; ich bekam eine Mängelliste mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen erneut vorstellig zu werden und durfte anschließend wieder nach Hause fahren. Darf ich innerhalb dieser vier Wochen beliebig fahren, da die HU ja durchgeführt wurde und keine Mängel festgestellt wurden, die so gravierend waren, dass ich nicht mehr hätte nach Hause fahren dürfen?
    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2018, 15:17

      Hallo J.W.

      Bis zur Reparatur dürfen Sie in der Regel weiterhin fahren, müssen sich aber bewusst sein, dass Sie bei einem Unfall eventuell mitschuldig sind, wenn die Ursache des Unfalls auf den festgestellten Mangel zurückgeführt werden kann. Ist der Mangel gravierend, wird eine Weiterfahrt entweder direkt untersagt, oder es ist lediglich eine vorsichtige Fahrt bis zur Werkstatt erlaubt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Michael 20. Februar 2018, 18:53

    Hallo,
    bei meinem Anhänger (nicht selber gebremst – kleiner mit Plane), welchen ich neu gekauft habe, hab ich den TÜV Termin übersehen, da er in der Garage steht… und nicht gebraucht wurde.

    Nun war der Termin April 2017 – heute Februar 2018

    Was kann ich tun oder wie mach ich es am saubersten damit es bei der Fahrt zum TÜV… 2 Ortschaften weiter… 15km… keine Ärger gibt.

    Danke Euch

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 10:05

      Hallo Michael,
      in der Regel ist die Fahrt direkt zum TÜV auch mit abgelaufener Plakette möglich. Bei einer Kontrolle ist in einem solchen Fall allerdings ein Nachweis – wie eine Terminbestätigung – vorzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lief 28. Januar 2018, 20:12

    Guten Abend,

    zur Zeit benutze ich das Auto meiner Schwester und leider habe ich nun die HU vergessen (3 Monate überschritten). Nachdem ein Hinweiszettel vom Ordnungsamt vorlag, habe ich unmittelbar die HU machen lassen und das Auto an der nächsten Polizeidienststelle vorgeführt. Jetzt habe ich ein Bußgeldbescheid erhalten, der besagt, dass ich 15 € Bußgeld zahlen soll plus Verfahrenskosten gemäß §§ 105 von 25 € plus 3,50€. Sind die zusätzlichen Verfahrenskosten von 25€ zulässig?
    Müsste nicht zuerst eine Verwarnung ausgeschrieben werden?

    Vielen Dank im Vorraus.

    Freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 10:06

      Hallo Leif,
      eine Einschätzung zur Korrektheit eines Bußgeldbescheides können wir nicht leisten. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • lilly 15. Dezember 2017, 16:32

    sie scjhteinem bußgheld bei hu überziehen und bei au überziehen aber heute ist das doch bestandteil der au.
    demnach doch nur einmal bußgeld fällig?

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 12:23

      Hallo Lilly,

      das ist korrekt. Es gibt nur noch ein Bußgeld bei überzogener HU.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Isi 30. August 2017, 17:10

    Hallo zusammen,

    was kostet bzw kostet es überhaupt etwas, wenn man mit abgelaufenem TÜV in der Schweiz erwischt wird? Danke.

    Mfg

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 8:24

      Hallo Isi,
      bei der Notwendigkeit einer HU handelt es sich um eine deutsche Regelung. Sanktionen sind daher in der Schweiz eher nicht zu erwarten. Allerdings könnten diese bei der Wiedereinreise drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Siri 25. August 2017, 12:18

    Ich habe mir ein Fahrzeug gekauft und möchte es überführen. Leider hat das Fahrzeug keinen TÜV mehr. Das Kurzzeitkennzeichen muss ich ja dann Bezirk beantragen in dem das Auto zur Zeit steht. Ich wohne aber im angrenzendem Bezirk.
    Verstehe ich das richtig das ich zunächst im Bezirk in dem das Auto zur Zeit steht erst zum TÜV muss und dann (falls keine Plakette zugeteilt wird) ich aber das Fahrzeug in die Werkstatt in meinem „Wohn“bezirk überführen darf?
    Gibt es eine Beschränkung wie weit die Werkstatt in dem angrenzenden Bezirk entfernt sein darf?
    Danke

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:16

      Hallo Siri,

      wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an die zuständige Behörde, um diesbezüglich verbindliche Auskünfte einzuholen. Ggf. kann das Fahrzeug auf einem Anhänger transportiert werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel R. 27. Juli 2017, 13:27

    Wenn man die HU versäumt. Gelten die oben stehenden Strafen für Autos die nicht gefahren sind oder auch wenn man ohne TÜV beim fahren erwischt wird. Danke

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:39

      Hallo Marcel,
      die Sanktionen im Bußgeldkatalog gelten sowohl für fahrende als auch parkende Fahrzeuge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • christoph w. 30. Juni 2017, 12:30

    Hallo,
    Was erwartet mich für eine Strafe wenn meine Alufelgen nicht eingetragen sind?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:03

      Hallo christoph w.,

      in der Regel müssen alle Änderungen in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Nutzen Sie das Fahrzeug also mit anderen Felgen, als diejenigen, die in den Papieren vermerkt sind, dann gilt das als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ und zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans 9. Juni 2017, 21:27

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    ich habe in Portugal mit meinem Privat KFZ einen Strafzettel erhalten da ich meine grüne Versicherungskarte nicht mitgeführt habe. Soweit ich weiss ist man in Portugal aufgrund des Kennzeichenabkommens nicht dazu verpflichtet diese mit sich zu führen. Jetzt habe ich ein schreiben auf Portugiesisch erhalten und es werden 500,- von mir gefordert. Wie soll ich mit der Situation umgehen?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:53

      Hallo Hans,

      das ist richtig. Die grüne Versichertenkarte muss in der EU nicht mitgeführt werden. Sie können Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Lorena 6. Juni 2017, 2:05

    Hallo Bußgeld-Info-Team,

    Der TÜV meines Autos ist seit 31.12.16 abgelaufen. Nun kann ich das Auto endlich abmelden, da es nun verkauft und nicht mehr auf öffentlicher Straße stehen muss (kein privat Grundstück oder Garage zur Verfügung). Der TÜV ist dementsprechend seit 6 Monate abgelaufen, was ja, laut Tabelle ein Bußgeld von 25 Euro ausmacht, verstehe ich das richtig? Und wie läuft das dann bei der Anmeldestelle ab?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:31

      Hallo Lorena,
      laut Bußgeldkatalog ist mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro zu rechnen. In der Regel ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Anmeldestelle ein Bußgeld verhängt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Jens 6. Juni 2019, 0:06

        Schönen Gruß aus dem Landkreis Peine. Dort habe ich meinen Anhänger abgemeldet, HU seit 8 Monaten abgelaufen. Stand seit 10 Monaten teilzerlegt auf abgeschlossen Privatgrundstück, war nicht fahrbereit wegen Bremsenheißläufer und durchgerostetem Zugrohr. Nach vergeblicher Suche nach einer neuen bezahlbaren Achse, kam die Entscheidung den Anhänger zu verschrotten. Bei der Fristüberschreitung festgestellt und trotz meiner Schilderung und dem Hinweis, daß der Anhänger nicht im Zuständigkeitsbereich der StVZO und der FZV stand, an das Ordnungsamt weitergeleitet. Vergehen nach §29 Abs 1, §69a StVZO und §24 StVG.

  • Hermann 20. Mai 2017, 15:37

    Hallo was kostet mich das wen ich jetzt angehalten werde wenn ich 5 Montag über dem TÜV bin und was kostet mich der tüv jetzt

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:18

      Hallo Hermann,

      die HU um fünf Monate zu überziehen, bedeutet ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Die Untersuchung kostet rund 100 Euro. Sollten Reparaturen anstehen, erhöhen diese die Kosten zusätzlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 15. März 2017, 10:52

    Mehrfachbußgeld für TÜV-Verspätet ?
    Wenn ich bereits 1x zum Ordnungsgeld gefordert wurde mit der Bußgeldkategorie
    „Frist zur Hauptuntersuchung überschritten um mehr als 4 Monate bis einschließlich 8 Monate“
    Muß ich dann bei der nächsten Verkehrskontrolle, bei der das wieder auffällt, wieder bezahlen ?
    Man darf doch in Deutschland für jedes Vergehen nur 1x bestraft werden ?
    Also interpretiere ich das erstmal so: mit mehr als 2 Monaten Überziehung 1x bestraft = Bußgeldfreies fahren solange, bis mehr als 8 Monate eintreten ?
    Wäre toll, wenn ich hierzu eine echte Antwort bekommen kann und keine Vermutungen. Danke dafür !

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:59

      Hallo Peter,
      grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Fahrzeug über TÜV verfügt. Erwischt Sie die Polizei bei einer erneuten Kontrolle ohne TÜV, kann dies dazu führen, das das Fahrzeug stillgelegte wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim K. 12. März 2017, 23:50

    Hallo .. wenn ich in meiner 125er (steuerbefreit) bj 2015 keinen kat mehr verbaut habe was für eine strafe droht einem und hat das einwirkungen auf die Probezeit ?

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:58

      Hallo Tim K.,

      das Fahren ohne Betriebserlaubnis zieht ein Bussgeld von 50 Euro nach sich. Außerdem kann der Vorfall steuerrechtlich relevant werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Krause 9. März 2017, 14:08

    hallo,
    bei meinem Fahrzeug ist Tüv am 01.2017 abgelaufen, gestern am 09.03 habe ich von unserem DorfSheriff Strafe bekommen von 15 Euro. Bis 2 Monate muß ich doch keine Strafe zahlen? Oder verstehe ich was falsch?

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:16

      Hallo Krause,

      ab zwei Monaten wird ein bussgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Dieses staffelt sich dann je länger die HU nicht gemacht wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Biker 5. März 2017, 22:18

    Welche Folgen hat eine Polizeikontrolle wenn an einer Suzuki die original Fußrasten einer Honda angebaut sind.

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:10

      Hallo Biker,

      wenn das Fahrzeug nicht der Bauartzulassung entspricht, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Dies wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eckard H. 23. Februar 2017, 15:13

    Hallo, ich bräuchte ein Klarstellung. Ich habe mit meinem Oldtimer Bj.72 die anstehende HU im Juni 2016 um 5 Monate überzogen. Das wurde bei der Abmeldung des Fahrzeuges Anfang Dezember 2016 festgestellt. Anmerkung: Ich bin aber im Juni 2016 zu 2 vereinbarten TÜV-Terminen ( je 90 km) gefahren und jedesmal war der zuständige Prüfer nicht anwesend. Ist aber wohl unerheblich. So habe ich jetzt einen Bußgeldbescheid von 60 € + 28,50 € Verfahrenskosten erhalten. Nach Internetrecherchen geistern nun 2 unterschiedliche Bußgeldkataloge durch das Netz: Variante A – Ihre Angaben : 2 – 4 Monate = 15 €, 4 – 8 Monate = 25 €, über 8 Monate = 60 € + 1 Punkt aktuelle (?) Variante B : – bis 2 Monate = 15 €, 2 – 4 Monate = 25 €, 5 – 8 Monate = 60 € + 1 Punkt , über 8 Monate = 75 € + 1 Punkt. Was gilt, was ist korrekt ? Danke im Voraus!

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:50

      Hallo Eckard,

      unsere Seite befindet sich auf dem aktuellen Stand und beinhaltet die aktuellen Bußgelder. Ihre Variante B bezieht sich auf die überzogene HU bei Fahrzeugen, bei welchen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Thorsten A. 20. Februar 2017, 13:18

    Sie schreiben:
    >HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR

    Das ist falsch. Laut Bußgeldkatalog 2017 (gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html) ist bei Ziffer 186.1.2 ein Verwarngeld von 25,- € angegeben.

    Darüberhinaus kostet es bis zu 2 Monaten Überschreitung 15 EUR Verwarngeld (186.1.1). Dieser Eintrag fehlt in Ihrer Tabelle.

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:47

      Hallo Thorsten,

      die von Ihnen angegebenen Sanktionen betreffen keine Pkw, sondern unter anderem Kfz, welche eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7, 5 t aufweisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarah 16. Februar 2017, 10:41

    Hallo, gestern angehalten worden. HU 4 Monate drüber, 25€ bezahlt. Wenn ich nun erneut angehalten werde muss ich das Bußgeld erneut zahlen oder würde es erlassen weil schon einmal entrichtet? Ab dem 8. Monat 60€ plus 1 Punkt, das weiß ich. Aber bis dahin?!

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:46

      Hallo Sarah,

      Sie müssten Ihre Hauptuntersuchung durchführen lassen. Andernfalls begehen Sie nun erneut eine Ordnungswidrigkeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. Westphal 14. Februar 2017, 21:11

    Hallo, ich habe folgende Frage : mein Auto hat seit Nov 2016 keine HU mehr. Ich habe das Auto jetzt erst in die Werkstatt mit HU-Untersuchung bringen können. Heute bekam ich einen Verwarnungsbescheid von 15 €. Mein Auto stand aber auf meinem Grundstück und wurde nicht bewegt. Ist der Bescheid rechtens?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 12:05

      Hallo S. Westphal,

      sofern das Grundstück nicht abgesperrt ist, kann eine Kontrolle auch auf privatem Grund und Boden erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

1 5 6 7

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.