Zentrale Bußgeldstelle Saarland

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eines der flächenmäßig kleinsten Bundesländer Deutschlands – das Saarland – hat den Sitz seiner zentralen Bußgeldstelle in St. Ingbert. Diese verwaltet seit Anfang 2008 die gesamten Verkehrsordnungswidrigkeiten des Bundeslandes. Bis dahin zählte dies unter anderem zu den Aufgaben einiger Landkreise und Städte. Eine dieser Städte war St. Ingbert, die nun Standort für die zentrale Bußgeldstelle in Saarland ist. Vorwiegend hat das Bundesland diese Veränderungen vorgenommen, um Einheitlichkeit zu schaffen. Sämtliche Bußgeldverfahren sind nun Aufgabe der Bußgeldstelle für St. Ingbert. Die zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert (ZBB) erledigt ihre Arbeiten vom Landesverwaltungsamt aus. Auch im Saarland ist für eine reibungslose Bearbeitung der Bußgeldverfahren eine Kooperation mit den lokalen Polizeidienststellen unabdingbar.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen die notwendigen Kontaktdetails der zentralen Bußgeldbehörde St. Ingbert.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKontakt
Minis­te­rium für In­ne­res und Sport - Zen­tra­le Buß­geld­be­hör­de St. Ing­bertAm Markt 7
66386 St. Ing­bert
Telefon:
0681/501-00
Fax:
0681/501-7052
E-Mail:
zbb@lava.saarland.de

Homepage
www.saarland.de

Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert: Ablauf der Bußgeldverfahren

Obwohl die Hauptstadt des Saarlandes Saarbrücken ist, liegt die zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert.
Obwohl die Hauptstadt des Saarlandes Saarbrücken ist, liegt die zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert.

Zuerst kümmert sich die Polizei um die Ermittlungen eines Vergehens im Straßenverkehr. Im Anschluss zeigt sie die Vergehen bei der Bußgeldstelle St. Ingbert an. Ab diesem Punkt übernimmt die Bußgeldbehörde den Fall. Dort werden dann also alle Beweise und Hinweise ausführlich gesichtet, eingeordnet und bearbeitet.

Nach Beurteilung der Beweisstücke durch die Mitarbeiter der zentralen Bußgeldstelle verschicken diese den Bußgeldbescheid an den Betroffenen oder die Betroffene. Als Hinweise fungieren unter anderem zum Beispiel Blitzerfotos. Sind diese Fotos für eine endgültige Entscheidung in einem Bußgeldverfahren nicht ausreichend, liegt es an den Polizeibeamten, sich auf die Suche nach weiteren Hinweisen zu begeben, was konkret bedeutet: Sie befragen weitere Zeugen.

Nichtsdestotrotz ist die zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert nicht vollkommen auf sich allein gestellt. Für bestimmte Regionen im Saarland sind außerdem die jeweiligen Landkreise, Gemeinden oder auch der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Sie unterstützen die zentrale Bußgeldbehörde auf diese Weise. Sie behalten ihre jeweilige Region im Auge und entlasten somit außerdem die Vollzugspolizei. Eine der Hauptaufgaben liegt beispielsweise im Verhängen von Verwarnungsgeldern.

Selbstverständlich können Sie das Angebot des Verwarnungsgeldes ablehnen, wenn Sie es als nicht angebracht empfinden. In diesem Fall wird daraus ein „normales“ Bußgeldverfahren inklusive eines Bußgeldbescheids, was dann wieder Teil der Aufgaben der Bußgeldstelle wird.

Seit 2009 zählt ebenfalls zu ihrem Aufgabenfeld, Ordnungswidrigkeiten zu vollstrecken. Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn erhobene Bußgelder nicht bezahlt werden.

Wichtig zu wissen: Der Bearbeitungsprozess von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr setzt sich aus zwei verschiedenen Schritten zusammen. Zum einen stellen vor allem die Polizeibeamten Verkehrsordnungswidrigkeiten fest. Zum anderen werden diese von der Bußgeldstelle St. Ingbert verfolgt und geahndet.


Diese beiden Schritte sollten Sie zwar getrennt voneinander, aber nichtsdestotrotz als eine zusammenspielende Einheit im gesamten Bußgeldverfahren betrachten. Nur die Gesamtheit aller notwendigen Schritte in einem Verfahren tragen zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei.

Zielsetzung der Bußgeldstelle St. Ingbert

Die Bußgeldstelle St. Ingbert verwaltet und versendet unter anderem Bußgeldbescheide.
Die Bußgeldstelle St. Ingbert verwaltet und versendet unter anderem Bußgeldbescheide.

Im obersten Rang jeder Bußgeldstelle in Deutschland steht die Wahrung beziehungsweise Wiederherstellung und Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Um dies gewährleisten zu können, führt die Polizei Verkehrskontrollen durch und bringt Verstöße, die die allgemeine Verkehrssicherheit gefährden, zur Anzeige in der zentralen Bußgeldstelle. Allein die Androhung einer Verhängung von Bußgeldern trägt in vielen Fällen präventiv dazu bei, dass die Regeln der Verkehrsordnung bewusster von vielen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Jeder Verstoß von Verkehrsregeln wird individuell und unterschiedlich behandelt bezüglich ihrer Intensität. Das Aussprechen von vorübergehenden Fahrverboten gehört auch zum Zuständigkeitsbereich der Behörde.
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Zentrale Bußgeldstelle Saarland
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 3 comments… Kommentar einfügen }
  • Pierre A. 16. Juni 2021, 10:11

    Ich habe ein Bussgeldbescheid bekommen
    Aktennummer ***
    Ich fahre am Samstag für 3 Wochen in Ferien
    Ich könnte das Formular ausfüllen und ihnen zu schicken.Wer es nicht möglich mir eine Kontonummer und Betrag damit ich das noch
    vor den Ferien erledigen kann Ich war der Fahrer des Autos Ich musste etwas schnell erledigen Sonst fahr ich
    Nich so schnell

  • Michael 17. August 2017, 14:50

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, aber leider verlegt. Ich soll 30,–€ überweisen.
    Hierzu fehlt mir die Bankverbindung und das Aktenzeichen.
    Mit der Bitte um Zusendung.
    Danke

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:52

      Hallo Michael,
      wir sind nicht die Bußgeldstelle. Treten Sie daher bitte mit der zuständigen Behörde in Kontakt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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