Das Bußgeldverfahren – Ablauf und Folgen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit begeht, dann wird in der Regel gegen ihn ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das kann oft sehr unangenehm sein und vor allem teuer werden. Viele Betroffene wollen häufig am liebsten gleich nachdem es geblitzt hat, wissen, was ihnen nun blüht, wann der Bußgeldbescheid eintrifft und ob sich ein Einspruch lohnen würde.

Spezielles zum Thema Bußgeldverfahren

 

Video: Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Erfahren Sie in diesem Video, wie der Ablauf eines Bußgeldverfahrens ist.
Erfahren Sie in diesem Video, wie der Ablauf eines Bußgeldverfahrens ist.

Wann wird das Bußgeldverfahren eröffnet?

Bei der Eröffnung kommt es häufig zu einer Anhörung im Bußgeldverfahren
Bei der Eröffnung kommt es häufig zu einer Anhörung im Bußgeldverfahren

Die Behörde benötigt ein wenig Zeit, bevor sie den Bescheid versendet und er dann letztlich dem Verkehrssünder zugestellt wird. Wie das Bußgeldverfahren abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und weitere Fragen beantwortet Ihnen der nachfolgende Ratgebertext.

Die Zuständigen in der jeweiligen Verwaltungsbehörde prüfen nach der Tat zunächst die Sachverhalte und teilen dann dem Verkehrssünder mit, dass gegen ihn ein Bußgeldverfahren eröffnet wurde. So beginnt im Normalfall das Bußgeldverfahren mit einer Anhörung.

Die ersten Informationen zum Bußgeldverfahren erhält der Betroffene gewöhnlich mit dem sogenannten Anhörungsbogen, in dem er die Möglichkeit dazu erhält, sich zu dem Vorfall zu äußern. Allerdings muss sich der Empfänger nicht selbst belasten. Indes ist der Empfänger hier nur in der Pflicht, Angaben zu seiner eigenen Person zu erteilen, wenn diese auf dem Bogen falsch sein sollten. Entsprechen die vorgedruckten Angaben bereits der Wahrheit, dann müssen Sie den Anhörungsbogen nicht zwingend zurücksenden.


Im Normalfall besitzen Ordnungswidrigkeiten eine Verjährung von maximal drei Monaten. Der Anhörungsbogen jedoch unterbricht diese Verjährung. Deshalb kann eine Bußgeldverfahren-Verjährung auch erst in sechs Monaten eintreten. Bei Verkehrsstraftaten, wie etwa einer Alkoholfahrt, kann die Verjährungsfrist sogar erst nach einem Jahr beendet sein.

Außerdem enthält der Bogen zur Anhörung im Bußgeldverfahren bereits alle wichtigen Informationen über das Verkehrsvergehen und mitunter auch das Blitzerfoto als Beweismittel.

Nächster Schritt im Ablauf beim Bußgeldverfahren

Hat die Behörde die Anhörung zum Bußgeldverfahren mit der Zusendung des Anhörungsbogens eingeleitet, dann hat sie in der Regel nun drei Monate Zeit, den gefürchteten Bußgeldbescheid zu versenden. Dieser wird, wenn die betroffene Person nicht gegen das Bußgeldverfahren Einspruch einlegt, nach 14 Tagen rechtskräftig.

Erhält der Bußgeldbescheid erst einmal seine Rechtskraft, dann ist der Verkehrssünder auch in der Pflicht, seine Strafe anzunehmen und das Bußgeld zu zahlen oder aber den Führerschein wegen eines Fahrverbotes abzugeben.

Das Bußgeldverfahren bringt Kosten mit sich; manchmal können das auch Gerichtskosten sein
Das Bußgeldverfahren bringt Kosten mit sich; manchmal können das auch Gerichtskosten sein

Aber egal, ob es im Bußgeldverfahren um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Parkverstoß oder ein Vergehen wegen der Missachtung der Vorfahrt geht, jeder hat das Recht gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Diesen können Sie allein in einer schriftlichen Erklärung an die Behörde richten oder mithilfe von einem Rechtsanwalt vornehmen.

Kosten im Bußgeldverfahren

Natürlich bringt das Bußgeldverfahren auch Kosten für den Betroffenen mit sich. Damit ist nicht nur das Bußgeld an sich gemeint, das mit dem Bußgeldbescheid übermittelt und bezahlt werden muss. Außerdem fällt meistens noch eine Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro an. Hier hinein zählen diverse Auslagen der Behörde, wie etwa Gebühren für die Postzustellung, für die Bekanntmachung oder eventuelle Reisekosten.

Sollte es zu einem Verfahren kommen, dann könnte es sein, dass auch Gerichtskosten für das Bußgeldverfahren aufzubringen sind sowie natürlich Gebühren für den Anwalt.

Je nachdem, wie das Bußgeldverfahren schlussendlich abläuft – denn jedes Verfahren ist individuell – können weitere Kosten entstehen. Beispielsweise kostet eine Akteneinsicht im Regelfall 12 Euro und ein Gutachten kann bis zu mehrere hundert Euro kosten.

FAQ: Das Bußgeldverfahren

Wie beginnt ein Bußgeldverfahren?

In der Regel beginnt das Bußgeldverfahren mit der Anhörung bzw. der Zusendung des Anhörungsbogens.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Den Ablauf können Sie hier nachlesen.

Welche Kosten entstehen im Bußgeldverfahren?

Neben einer Verwaltungsgebühr und ggf. den Kosten für die Akteneinsicht, können weitere Kostenpunkte anfallen (z. B. Anwalt, Gutachten etc.). Somit können die Kosten im dreistelligen Bereich liegen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 12 comments… Kommentar einfügen }
  • mikkawl 7. September 2018, 15:48

    Hallo, werden/müssen Bußgeldbeschscheide imm per Einschreiben versand werden?

    • bussgeld-info.de 10. September 2018, 14:33

      Hallo mikkawl

      Nein, dazu besteht in der Regel keine Pflicht.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 15:31

    Hallo Niclas,

    in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das heißt, dass derjenige, der gefahren ist und geblitzt wurde, auch dafür zur Rechenschaft gezogen werden soll. Anhand des Kennzeichens wird aber zunächst der Halter des Fahrzeugs ermittelt. Dieser erhält dann einen Anhörungsbogen und kann auf diesem den wahren Fahrer benennen. Der eigentliche Fahrer erhält anschließend ein Schreiben von der Bußgeldbehörde und der Halter muss dann mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.

    Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Billy Soure 20. März 2018, 16:18

    Habe ich das richtig verstanden, daß die RSV dann greift, wenn man den Anhörungsbogen erhalten hat – und dann sollte man den Rechtsanwalt einschalten ?

    • bussgeld-info.de 21. März 2018, 11:34

      Hallo,

      nach Erhalt des Bußgeldbescheides wird dieser nach 14 Tagen rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen. Einen Anwalt können Sie aber schon bei Erhalt des Anhörungsbogens einschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berg 6. Dezember 2017, 15:06

    Muss die Bußgeldstelle nicht erst die Einspruchentscheidung abwarten, bevor ein Kostenbescheid bei Verfahrenseinstellung an den Halter verschickt wird (Haltverstoß, 10,-€, bei unbenannten Fahrer)

    • bussgeld-info.de 6. Dezember 2017, 15:50

      Hallo Berg,

      in der Regel erhalten Sie bei einer Ordnungswidrigkeit zunächst einen Anhörungsbogen und anschließend den Bußgeldbescheid gegen den Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen können. Oftmals wird bei einem Einspruch bereits das Bußgeldverfahren eingestellt (etwa, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt) und dem Halter der Kostenbescheid zugestellt (§ 25 a StVG).

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • thorn 7. Juli 2017, 18:04

    Wie genau muss der Ort der Geschwindigkeitsmessen vom Beamten angegeben werden? Reichen Ort Nummer der Staatsstraße, wenn die mehrere Kilometer lang ist?

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:12

      Hallo Thorn,

      dies ist in der Regel ausreichend.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Christian 7. Juni 2020, 22:43

        Ich habe einen Zeugefragenbogen vom Halter meines Dienstfahrzeugs geschickt bekommen. Ich werde meinen Führerschein abgeben müssen und will das innerhalb der Sommerferien tun. Wie lange dauert es im Schnitt bis es soweit ist das Fahrverbot anzutreten? Kann ich das Verfahren beschleunigen?

  • Bartesch 2. Juni 2017, 14:59

    Darf der Fahrzeughalter die Daten vom Fahrzeugführer ohne seines wiesen weitergeben

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:00

      Hallo Bartesch,

      ja, das ist durchaus legitim.

      Ihr Bussgeld-info Team

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