EU-Führerscheinrichtlinie und ihre Bedeutung in Deutschland

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die EU-Führerscheinrichtlinie bestimmt, ob und wie lange alte nationale Dokumente gültig sind.
Die EU-Führerscheinrichtlinie bestimmt, ob und wie lange alte nationale Dokumente gültig sind.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht nur durch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Weitere Gesetze, gesetzliche Verordnungen und Richtlinien legen fest, wann und wie Personen im Verkehr unterwegs sein dürfen. Eine wichtige Bedeutung in diesem Zusammenhang kommt den Bestimmungen zum Führerschein zu. Diese sind mit der Erstellung der sogenannten EU-Führerscheinrichtlinie zum Gemeinschaftsrecht innerhalb der Europäischen Union geworden und somit einheitlich gültig.

Doch was schreiben die 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie nun genau vor und welche Auswirkungen haben diese Bestimmungen auf den Führerschein in Deutschland? Diese und weitere Fragen in Bezug auf das EU-Recht zum Führerschein betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Was ist durch das EU-Führerscheinrecht geregelt?

Sowohl die Voraussetzungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis als auch die jeweils möglichen Führerscheinklassen sind innerhalb der Europäischen Union einheitlich geregelt. Große Teile dieser gemeinschaftlichen Regelungen sind darüber hinaus auch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gültig, sodass die Grundlagen für eine Verkehrsteilnahme in Europa überwiegend gleich gestaltet sind.

EU-Führerschein. Das Gesetz legt fest, welche Voraussetzung für den Erwerb gelten.
EU-Führerschein. Das Gesetz legt fest, welche Voraussetzung für den Erwerb gelten.

Gesetzlich bildet die EU-Richtlinie zum Führerschein die Basis für alle Bestimmungen bezüglich der Fahrerlaubnis. Um den verkehrlichen Entwicklungen und den Sicherheitsfragen gerecht zu werden, finden Aktualisierungen der gesetzlichen Grundlagen statt, die mitunter auch recht umfangreich ausfallen können. So stellt die EU-Richtlinie 2006/126/EG von 2006 eine grundlegend überarbeitete und erweiterte Version dar, welche die 2. EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG) ersetzt.

Diese 3. EU-Führerscheinrichtlinie führte in Deutschland und den restlichen Mitgliedstaaten beispielsweise den Führerschein im Scheckkartenformat ein, der nun in der EU als gültiges Dokument zugelassen ist. Inhaber können also ihren Führerschein in allen Ländern der EU nutzen, ohne einen internationalen Führerschein beantragen oder eine Übersetzung für ihr Dokument mitführen zu müssen.

Zudem wird auch die Gültigkeit der alten nationalen Führerscheine festgelegt, sodass beispielsweise die grauen oder rosafarbenen deutschen Dokumente weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Allerdings wurde auch ein Zeitraum festgelegt, in dem diese alten Führerscheine sowie auch der alte im Scheckkartenformat in einen neuen EU-Führerschein per Gesetz umgetauscht werden müssen.

Umtausch bis 2033 oder doch nicht?

Um das Führerscheindokument der EU noch weiter vor etwaigen Fälschungen zu schützen, wurde in der 3. EU-Führerscheinrichtlinie festgelegt, dass alle Mietgliedstaaten bis zum Jahr 2033 sicherstellen müssen, dass alle Dokumente den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen.

In Artikel 3 Absatz 3 ist dies wie folgt definiert:

3.   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

Im Klartext  bedeutet das, dass alle Führerscheine, die nicht dem neuen Dokument entsprechen, umgetauscht werden müssen. Ab dem festgelegten Datum muss also in der EU jeder Führerschein gemäß der Richtlinie ausgestellt sein. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von dem Umtausch ausgenommen, da diese bereits den neuen Bestimmungen entsprechen.

Ein alter Führerschein muss laut EU-Recht bis spätestens 2033 umgetauscht sein.
Ein alter Führerschein muss laut EU-Recht bis spätestens 2033 umgetauscht sein.

Ursprünglich sollte auch in der Bundesrepublik ein Umtausch bis 2033 erfolgen. Da bei fast 43 Millionen Dokumenten ein hoher Verwaltungsaufwand absehbar war, hat sich die Bundesregierung entschieden den Umtausch zu staffeln. Entscheidend dafür, wann Führerscheinbesitzer ihr Dokument umtauschen müssen, ist dann entweder das Ausstellungsdatum oder das Geburtsjahr des Inhabers.

Das Geburtsjahr spielt für Führerscheine, die bis 31.Dezember 1998 ausgestellt wurden, eine Rolle. Dokumente, die zwischen dem  01. Januar 1999  und dem 18. Januar 2013 ausgehändigt wurden, staffelt sich der Umtausch dann nach dem Ausstellungsjahr.

Nachfolgend findet sich ein Überblick zu den entsprechenden Daten:

Umtausch bis wann?
Führerschein aus Papier
Geburtsjahr vor 195319.01.2033
Geburtsjahr 1953 - 195819.01.2022
Geburtsjahr 1959 - 196419.01.2023
Geburtsjahr 1965 - 197019.01.2024
Geburtsjahr ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerschein
Ausstellungsjahr 1999 - 200119.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 - 200419.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 - 200719.01.2028
Ausstellungsjahr 200819.01.2029
Ausstellungsjahr 200919.01.2030
Ausstellungsjahr 201019.01.2031
Ausstellungsjahr 201119.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.201319.01.2033

EU-Führerscheinrichtlinie 3: Wie lange ist das Dokument jetzt gültig?

Der neue Führerschein hat im EU-Recht keine unbefristete Gültigkeit mehr, das heißt jedoch nicht, dass die Fahrerlaubnis erneuert werden muss. Es bedeutet lediglich, dass das Dokument nach Ablauf der Frist zu erneuern ist. Festgelegt wurde dies mit dem Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG).

In Artikel 7 Abschnitt 2 der EU-Führerscheinrichtlinie wird bezüglich der Gültigkeit sowie der Erneuerungspflicht für die Dokumente Folgendes festgelegt:

2. a) Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Die Mitgliedstaaten können diese Führerscheine auch mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren ausstellen.

b) Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Gemäß den Vorgaben im EU-Führerscheinrecht wird das Dokument befristet ausgestellt.
Gemäß den Vorgaben im EU-Führerscheinrecht wird das Dokument befristet ausgestellt.

Je nach Führerscheinklasse beträgt die Gültigkeit der Dokumente also zwischen 5 und 15 Jahre. Für die Klassen der Bereiche AM, A und B können die Staaten gemäß der EU-Führerscheinrichtlinie selbst festlegen, ob sie diese mit einer zehnjährigen oder fünfzehnjährigen Gültigkeit ausstellen. Für die Klassen C bis D1E ist eine Wahl nicht möglich. Hier dürfen es in allen Mietgliedstaaten nur fünf Jahre sein.

Die Befristung der Dokumente soll neben dem Erschweren von Fälschungen auch sicherstellen, dass diese aktuell sind und die Inhaber identifizierbar bleiben.  Für den Umtausch und die späteren Erneuerungen ist keine erneute Führerscheinprüfung abzulegen. Wie beim Personalausweis oder beim Reisepass sind ein aktuelles biometrisches Passbild sowie ein Nachweis der Daten (durch das alte Führerscheindokument oder andere Unterlagen) vorzulegen. In der Regel sind die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden und Bürgerämter für die Bearbeitung zuständig.

Weitere Änderungen durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie

In Deutschland wurden mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2006/126/EG auch neue Führerscheinklassen eingeführt. Aus den Klassen S und M wurde die neue Klasse AM, die das Führen von Kleinkrafträdern und Leichtkraftfahrzeugen ermöglicht.  Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Klasse A2 für Krafträder eingeführt.

Europaweit sollen die Bestimmungen und Neuerungen der EU-Führerscheinrichtlinie dazu beitragen, dass Verkehrssünder nicht mehr so einfach an einen neuen Führerschein aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat kommen. Festgelegt wurde in diesem Zusammenhang, dass für den Erhalt eines Führerscheins der Wohnsitz im Ausstellungsland für mindestens 185 Tage bestehen muss und die Prüfung vor Ort erfolgreich abzuschließen ist.

FAQ: EU-Führerscheinrichtlinie

Was beinhaltet die EU-Führerscheinrichtlinie?

Die Richtlinie regelt die Ausstellung und Anerkennung des EU-Führerscheins innerhalb der Union. Sie hatte die Einführung eines einheitlichen Führerscheindokuments im Scheckkartenformat zur Folge.

Bestimmt die Richtlinie auch, bis wann die alten Führerscheine umgetauscht werden müssen?

Ja, es wurde festgelegt, bis wann die alten Führerscheine in den einheitlichen umgetauscht sein müssen. Eine Übersicht zu den Umtauschbestimmungen finden Sie hier.

Welche weiten Änderungen gab es durch die Richtlinie?

Die Richtlinie hat zwei neue Führerscheinklassen eingeführt. Sowohl die Klasse A2 als auch die Klasse AM wurden neu geschaffen.

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EU-Führerscheinrichtlinie und ihre Bedeutung in Deutschland
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 2 comments… Kommentar einfügen }
  • Brigitte S. 15. Oktober 2020, 12:59

    Anhang 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
    Wo finde ich diesen Anhang,
    ich brauche Informationen über das Land Irak

    • Heiko K 18. Januar 2023, 3:58

      Anhang 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung

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