Fahrverbot: In Italien kann einiges dazu führen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: In Italien kann ein solches auch gegen ausländische Fahrer ausgesprochen werden.
Fahrverbot: In Italien kann ein solches auch gegen ausländische Fahrer ausgesprochen werden.

Mit dem Motorrad über die Alpen bis nach Apulien oder mit dem Wohnmobil von Asti nach Amalfi – Italien lässt sich motorisiert sehr gut entdecken. Dass es die Verkehrsregeln zu beachten gilt, sollte dabei selbstverständlich sein. Doch die ungewohnte Umgebung oder andere Ablenkungen können dazu beitragen, dass doch einmal Fehler passieren. Urlauber sollten dann wissen, dass neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot in Italien auf sie zukommen kann.

Wann in Italien mit einem Fahrverbot zu rechnen ist, welche kuriosen Besonderheiten es zu beachten gilt und ob eine solche Sanktion auch in Deutschland gültig ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Werden Fahrverbote in Italien verhängt?

Die italienische Straßenverkehrs-Ordnung „Codice della Strada“ legt fest, dass bei bestimmten Verkehrsverstößen auch ein Fahrverbot für Italien als Nebenstrafe verhängt werden kann. Darüber hinaus ist in den Artikeln 6 und 7 bestimmt, dass Fahrverbote durch die Gemeinden bzw. Präfekten bei Gefahrenlagen lokal ausgesprochen werden können. Hierbei handelt es sich dann nicht um eine Sanktion, sondern um ein sogenanntes Verkehrsverbot. Wer sich allerdings nicht an dieses hält, muss wiederum mit Bußgeldern und eben auch einem Fahrverbot zwischen zwei bis sechs Monaten rechnen.

Fahrverbot: In Italien auch möglich, wenn Verkehrsverbote missachtet werden.
Fahrverbot: In Italien auch möglich, wenn Verkehrsverbote missachtet werden.

Wie in Deutschland kann ein Fahrverbot in Italien für die unterschiedlichsten Verstöße verhängt werden. Vornehmlich betrifft dies jedoch Verkehrsteilnehmer, die zu schnell unterwegs sind oder sich betrunken hinters Steuer setzen. In einem Punkt unterscheiden sich die Regelungen in Italien allerdings von den deutschen. Wird ein Fahrer mit dem Handy erwischt, ist in Italien ein Fahrverbot zwischen 15 Tagen und zwei Monaten möglich. In Deutschland wird ein solches erst bei einer Gefährdung ausgesprochen.

Generell kann die Dauer italienischer Fahrverbote zwischen einigen Tagen und sechs Monaten angesiedelt sein. Bei besonders groben Verstößen ist auch ein Fahrverbot von bis zu 24 Monaten möglich. Wie lange das Fahrzeug tatsächlich stehen gelassen werden muss, hängt vom Verstoß ab und liegt im Ermessen der zuständigen Behörden. Für welche Verstöße ein Fahrverbot in Italien verhängt werden kann und für wie lange dies möglich ist, zeigt die nachfolgenden Tabelle an einigen Beispielen:

VerstoßMögliches Fahrverbot
Geschwindigkeitsverstoß ab 41 km/h zu viel1 bis 3 Monate
Mittelstreifen unerlaubt überfahren6 bis 24 Monate
Handyverstoß15 Tage bis 2 Monate
Geisterfahrer auf der Autobahnab 6 Monaten
Rückwärts auf der Autobahn gefahrenab 6 Monaten
Pannenstreifen ordnungswidrig genutztab 6 Monaten
Alkoholverstoßje nach gemessenem Wert 15 Tage bis 3 Monate

Gilt ein verhängtes Fahrverbot außerhalb von Italien?

Italien hat als Mitglied der Europäischen Union den Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro (inklusive aller anfallenden Gebühren) in Deutschland vollstreckt werden können. Das Abkommen betrifft allerdings eben nur Sanktionen in Geldform. Eventuell verhängte Punkte und Fahrverbote werden nicht nach Deutschland übertragen. Sie sind nur auf italienischem Staatsgebiet gültig.

In Italien wird ein Fahrverbot bei Ausländern üblicherweise im Führerschein vermerkt.
In Italien wird ein Fahrverbot bei Ausländern üblicherweise im Führerschein vermerkt.

Bei ausländischen Fahrern wird ein Fahrverbot üblicherweise im oder auf dem Führerschein vermerkt. Es kann auch sein, dass die italienischen Behörden das Dokument beschlagnahmen und an die deutschen Behörden senden. Fahrer müssen ihren Führerschein in einem solchen Fall dann in Deutschland abholen. Fahren Betroffene bei einem Fahrverbot in Italien trotzdem weiter, wird das unter Umständen recht teuer und kann durchaus auch eine Haftstrafe nach sich ziehen. Es ist also ratsam, Mitfahrer hinters Steuer zu lassen, sofern diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Andernfalls müssen Urlauber das Fahrzeug stehen lassen.

Kurioses: Das sollten Fahrer noch beachten

Mit der letzten großen Anpassung des „Codice della Strada“ wurden auch Regelungen zu verschiedenen Fahrverboten eingefügt. So darf, wer länger als 60 Tage in Italien wohnt, kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen. Missachten Fahrer dies, droht die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und somit ein Fahrverbot. Darüber hinaus müssen mindestens 700 Euro gezahlt werden. Betroffen sind Fahrer, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, oder Studenten (ob regulär oder im Austausch), die sich ein Fahrzeug von Besuchern ausleihen. Für Touristen und auch Ferienhausbesitzer gelten diese Vorschriften allerdings nicht.

Was für Touristen jedoch von Bedeutung ist, sind die Vorgaben zu den Winterreifen. Hier besteht in einer besonderen Form ebenfalls ein Fahrverbot in Italien, allerdings nicht als Nebenstrafe für einen Verkehrsverstoß, sondern als behördliche Maßnahme. Im Sommer dürfen keine Winterreifen verwendet werden, die den Geschwindigkeitsindex, welcher im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen ist, unterschreiten. Im Winter (15.10 bis 15.05.) sind diese zulässig. Ab dem 16. Mai eines jeden Jahres ist die Nutzung dieser Reifen nicht erlaubt.

Mit einem Fahrverbot nach Italien fahren: Keine gute Idee

Im Sommer: Für bestimmte Winterreifen herrscht ein Fahrverbot in Italien.
Im Sommer: Für bestimmte Winterreifen herrscht ein Fahrverbot in Italien.

Haben Urlauber ein Fahrverbot in Deutschland abzuleisten, ist es keine gute Idee dann trotzdem nach Italien zu fahren. Der Führerschein muss in Deutschland abgegeben und kann somit in Italien nicht vorgezeigt werden. Auch wenn das Verbot nur für Deutschland gilt, kann das Fahren während eines solchen in Italien geahndet werden. In einem solchen Fall ist mindestens eine Geldstrafe von 2.257 Euro zu zahlen. Werden Fahrer innerhalb von zwei Jahren mehrmals erwischt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Kann bei einem bestehenden Fahrverbot in Italien der Führerschein vorgezeigt werden, bedeutet das ein Bußgeld von mindestens 41 Euro. Dieses erhöht sich auf mindestens 419 Euro, wenn das Dokument auch innerhalb einer Frist nicht nachträglich bei den italienischen Behörden vorgezeigt wird.

FAQ: Fahrverbot in Italien

Drohen in Italien Fahrverbote bei Verkehrsverstößen?

Ja, auch in Italien werden Fahrverbote als Nebenstrafe bei Verkehrsverstößen verhängt.

Wann droht in Italien ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann für verschiedene Verstöße drohen. Welche das sein können, zeigt die Tabelle hier beispielhaft auf.

Ist ein Fahrverbot aus Italien in Deutschland gültig?

Nein, ein Fahrverbot aus dem Ausland kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das ist nur bei verhängten Bußgeldern ab 70 Euro möglich.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Fahrverbot: In Italien kann einiges dazu führen
Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Bernd K. 2. September 2021, 9:55

    Hallo,
    an welche deutsche Behörde wird der eingezogene Führerschein geschickt? Habe bei meiner Führerscheinausstellbehörde nachgefragt und haben von nichts gewusst.

    Vielen Dank,
    Bernd K.

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.