Anlage 4 FeV: Wann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Eine ärztliche Untersuchung ist bei einem möglichen Fahrverbot verpflichtend.
Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Eine ärztliche Untersuchung ist bei einem möglichen Fahrverbot verpflichtend.

Fahrverbote können viele Ursachen haben. Besonders ärgerlich und vor allem gefährlich sind jedoch die Gründe gesundheitlicher Natur, die es einem Auto-, Motorrad- oder LKW-Fahrer nicht mehr erlauben, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Doch welche gesundheitlichen Einschränkungen führen zu einem ärztlichen Fahrverbot laut Anlage 4 (FeV)? Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz: Fahrerlaubnisverordnung (FeV), macht genaue Angaben darüber.

Lesen Sie in diesem Ratgeber, was alles die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinflussen kann und welches Handeln in solch einem Fall angebracht ist.

Was genau besagt die Fahrerlaubnisverordnung Anlage 4?

Dies ist ein gesetzliches Dokument, was exakte Angaben darüber macht, wann ein Verkehrsteilnehmer nicht oder nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Darin heißt es, dass darin nur

häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können,

enthalten sind.

Nur kurz andauernde Krankheiten, zum Beispiel die Grippe, oder seltene Krankheiten sind in dieser Liste demnach nicht enthalten.

Achtung: Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie nicht auch vorübergehend fahruntauglich sein können, wenn Sie bei einem grippalen Infekt starke Medikamente eingenommen haben. Hierfür droht Ihnen allerdings kein offizielles Fahrverbot.

Laut der Anlage 4 in der FeV sind einige dieser Einschränkungen wie folgt zu nennen:

  • mangelndes Sehvermögen
  • Schwerhörigkeit (hochgradig)
  • Bewegungsbehinderungen
  • Herz- und Gefäßkrankheiten
  • Diabetes
  • Krankheiten in Verbindung mit dem Nervensystem
  • psychische Störungen
  • Alkohol
  • Betäubungsmittel
  • psychoaktiv wirkende Arzneimittel
  • Nierenerkrankungen
  • weitere schwere Krankheiten

Ärztliches Fahrverbot: Verschiedene Gründe

Ein ärztliches Fahrverbot aufgrund von Epilepsie ist nicht unüblich.
Ein ärztliches Fahrverbot aufgrund von Epilepsie ist nicht unüblich.

Im Folgenden werden Ihnen einige der häufigsten Gründe laut Anlage 4 (FeV) näher erläutert. Diese Aufstellung ist selbstverständlich nicht vollständig. Der Häufigkeit halber sind diese aber besonders hervorzuheben.

Fahrverbot bei Epilepsie

Ist diese Krankheit bereits während der Fahrschule und dem Erwerb der Fahrerlaubnis bekannt, muss dies nicht unbedingt dazu führen, dass Sie keinen Führerschein machen können. Viele Menschen, die unter Epilepsie leiden, haben diese Krankheit sehr gut im Griff.

Das heißt allerdings nicht, dass bei einer Verschlechterung später nicht noch nachträglich das Fahren eines Kfz auf Basis der Anlage 4 (FeV) erteilt werden kann.

Dafür ist ein ärztliches Gutachten vonnöten, was aussagt, ob es angebracht ist oder nicht, das Fahren vorübergehend zu verbieten.

Dazu wird der Betroffene ärztlich untersucht, damit eine fachkundige Aussage getroffen werden kann.

Zum Beispiel kann ein Krampfanfall einen Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug verursachen. Auch die Möglichkeit, dass solch ein Anfall hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeugs auftreten kann, hat zumeist zur Folge, dass ein vorübergehendes Verbot für das Führen von Fahrzeugen nach Anlage 4 (FeV) verhängt wird.

Ein Krampfanfall muss allerdings nicht immer auch Epilepsie als Ursache besitzen. Unter Umständen war dieser Anfall einmalig und hat andere neurologische Gründe.

Dann ist ein Fahrverbot laut Anlage 4 der FeV nicht immer zwingend nötig.

Nützlich zu wissen: Hat der Betroffene mindestens ein Jahr lang keinen Anfall mehr gehabt, kann er die Aufhebung seines Fahrverbots beantragen. Hierfür wird geprüft, ob er als Verkehrsteilnehmer wieder fahrtauglich ist. Diese Wiederherstellung gilt jedoch nicht für alle Führerscheinklassen. Darunter zählt beispielsweise das Führen eines LKW.

Fahrverbot nach einem Schlaganfall

Um das Fahren bei dieser Krankheit untersagen zu können, ist die Benachrichtigung der zuständigen Behörde eine maßgebliche Voraussetzung. Bekommt diese keine Kenntnis darüber, ist das Verhängen eines Fahrverbots laut Anlage 4 (FeV) recht unwahrscheinlich.

Hat ein Fahrer nach einem Schlaganfall allerdings Einschränkungen beim Führen seines Fahrzeugs und verursacht einen Unfall, kommt die Versicherung dafür nicht auf. Vertuschen ist demnach keine Lösung.

FAQ: Ärztliches Fahrverbot

Was regelt Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung?

Anlage 4 zur FEV beinhaltet Krankheiten und gesundheitliche Mängel, die die Fahreignung beeinträchtigen oder aufheben können, etwa Epilepsie, schwere Altersdemenz oder Alkoholabhängigkeit.

Kann der Arzt ein Fahrverbot anordnen?

Ja, allerdings ist das vom Arzt ausgesprochene Fahrverbot nur eine Warnung des Patienten. Fährt dieser trotzdem, riskiert er seinen Versicherungsschutz und haftet im Falle eines Unfalls.

Wer darf ein rechtlich verbindliches Fahrverbot wegen Erkrankungen aussprechen?

Ein rechtliches Fahrverbot kann nur das Gericht oder die zuständige Behörde aussprechen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird gewöhnlich die Fahreignung des Betroffenen prüfen und hierfür ein ärztliches Gutachten anordnen. Das kann sie aber nur, wenn sie von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen weiß.

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Anlage 4 FeV: Wann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen wird
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 22 comments… Kommentar einfügen }
  • Fröse M. 17. August 2020, 14:09

    Bei der Untersuchung für LKW Fahrer ab 50 wurde bei mir Diabetes fest gestellt! Jetzt muss ich jedes Jahr ein Gutachten zur Risikobewertung zur Berufsausführung vorlegen kostet jedesmal 90 euro. Wenn ich es nicht mache wollen sie mir den Fùhrerschein Weck nehmen. Meine Frage ist darf ich PKW weiterfahren oder ist er auch Weck? Ich werde mich jetzt beruflich um orientieren dazu brauche ich aber meinen PKW Führerschein .Muss ich dieses Gutachten drosdem jedes Jahr wieder Einreichen? MFG M. Fröse

  • Patrick 20. September 2019, 14:30

    Hallo Zusammen,

    folgende Situation. Für meinen neuen Arbeitgeber benötig eich ein LKW Führerschein (Prüfingenieur).
    Beim der Blutentnahme bin ich Ohnmächtig mit Krampfanfall geworden, ich kippe immer um bei Blutentnahme. Zwei Stunden später beim Neurologe EEG + MRT unauffällig. Anhand der Aussage der Arzthelferin, das ich eben gekrampft habe, hat er mir ein 6 monatliches Fahrverbot erteilt (Epileptischer-Anfall). Ich habe gelesen das man dann 6 Monate PKW und 2 Jahre LKW verbot hat. Damit kann ich meine neue Stelle zum 1.1.20 nicht antreten.

    1. Bekomme ich noch ein schreiben das ich meine Führerschein abgeben muss?
    2. Kann eine 2te Meinung das Fahrverbot entschärfen bzw. entkräften?

    Besten Dank,
    Patrick

  • Gilly 22. August 2018, 17:03

    Hatte am 3.8 dieses Jahres eine lakunärem Infakt ich habe keine Einschränkungen oder Lähmungen ich bin ganz der alte,mir wurde auch keine Reha oder sonstiges angeboten auf anfragen beim Arzt hat er gesagt ich könnte nach Ablauf der drei monate ohne eine weitere untersuchung wieder am Strassenverkehr teilnehmen

  • Helmut.H 13. Juli 2018, 15:20

    Hallo
    Anfang März hatte ich beim Fernsehschauen plötzlich Doppelbilder und Schwindel. Im Mai bekam ich beim Lkw fahren plötzlich Kopfschmerzen, nach ca. 30 sek. wieder vorbei. Anschließend hatte ich Orietierungsprobleme. Dieses ist mit die Woche drauf nochmal passiert.
    Nach Eiweisung ins KH kein Befund nach MRT, EEG.
    Nach Besuch bei der Neurologin 3 Monate LKW Fahrverbot, nicht aber PKW und Motorrad.
    Ich bin LKW FAHRER. Der Arbeitgeber wird mir kündigen. Kann ich was gegen das Fahrverbot machen?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 19. Juli 2018, 11:48

      Hallo Helmut H.

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. In Ihrem Fall ist es daher ratsam einen Anwalt mit den Details zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Andreas Z. 8. Juli 2018, 22:35

    Hallo,

    Ich hatte im März 2018 einen Krampfanfall.
    Seitens der behandelnden Klinik wurde mir ein Fahrverbot von min. 6 Monaten erteilt. Eine ambulant praktizierende Ärztin hat mir ein Fahrverbot von 1 Jahr erteilt.
    Sie weigerte sich bei meinem letzten Besuch es entsprechend der gültigen Leitlinien abzuändern (6 Monate)… welche Schritte kann ich einleiten? Was soll ich tun?

    • bussgeld-info.de 9. Juli 2018, 12:18

      Hallo Andreas Z.,

      es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Jens H 12. April 2018, 19:00

    Mein Vater, 73 Jahre alt und Insulinpatient, hatte vor zwei Wochen einen Krampfanfall, der wohl durch eine starke Unterzuckerung ausgelöst wurde. Er war danach eine Woche in der Klinik, wo sich ergab, dass er auch einige Vernarbungen im Gehirn von kleineren Schlaganfällen hat, die auch zu Krampfanfällen führen können. Weil die Provokation durch die Unterzuckerung sehr offensichtlich war, würden ihm keine Epilepsie-Medikamente verschrieben. Er müsste dann ein Formular unterschreiben, dass er darüber aufgeklärt wurde, dass er zunächst kein Auto fahren soll. Die Klinikärztin und sein Hausarzt haben ihm aber gesagt, dass es sich um ein sechsmonatiges Fahrverbot handelt. Da ihm das niemand schriftlich gegeben hat akzeptiert er das nicht. Wir dieses Fahrverbot automatisch vom Hausarzt oder der Klinik an die Zulassungsstelle gemeldet? Besteht eine Chance das Verbot auf drei Monate zu verkürzen, weil der Anfall provoziert war?

    • bussgeld-info.de 23. April 2018, 9:02

      Hallo Jens H,

      in diesen Fall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Christian R. 3. April 2018, 12:38

    Ich hatte am 20.03.2018 einen Schwächeanfall und war kurzzeitig nicht ansprechbar, jedoch nicht bewußtlos. Ich wurde nach zwei Stunden aus der Kopfklinik in HD ohne Befund entlassen. Im Entlassungsschreiben wurde jedoch ein 6-monatiges Fahrverbot festgeschrieben.

    Ich habe nun ein EEG und ein Schädel-MRT ohne Befund hinter mir. Am 10.04.2018 habe ich einen Termin bei meiner behandelen Neurologin.

    Kann ich gegen das festgeschriebene Fahrverbot einen Widerspruch einlegen und welche Fristen sind hier einzuhalten.

    Ich benötige den FS aus beruflichen Gründe und um meinem Sport nachzugehen, Trainigsstätte ca. 20 Kilometer entfernt. Auch habe ich im Mai/Juni Urlaub in Südfrankreich bei eigener Anreise gebucht.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 13:32

      Hallo Christian R.,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Silvia M. 29. September 2017, 18:48

    Hallo,
    vorige Woche hatte ich nach mehrerem Hornissenstichen einen Schock und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Am nächsten Tage habe ich „zweimal generalisiert gekrampft“. Nach dem zweiten Anfall bestand vorübergehend eine Hemiparese links. MRT und EEG hatten weiter keine Befunde gezeigt. Im Arztbrief steht nun der Satz „Die Patientin wurde über ein Autofahrverbot von einem Jahr aufgeklärt“ . Ich wohne auf dem Land und es ist quasi unmöglich irgendwas ohne Auto zu erledigen. Ich bin ja willens es auf ein Minimum zu beschränken. Was kann ich tun, um das Verbot zu verkürzen. Man hat mir nämlich auch gesagt, dass das wohl nur mit dem Insektengift zu tun hatte und das ist ja wohl nun aus dem Körper. Wer wird von dem Verbot – außer dem Arzt, dem ich diesen Brief zur Weiterbehandlung gebe – noch über das Fahrverbot informiert? die Ärztin sagte nämlich, dass ich den Führerschein behalten würde.

    Danke für eine auskunft.

    Gruß
    Silvia M.

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:46

      Hallo Silvia M.,

      da dies ein spezieller Fall ist und wir keine Einsicht in Akten und ähnliches haben, können wir hier keine pauschale Antwort geben. Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde und halten Sie vor allem noch einmal mit dem behandelten Krankenhaus Rücksprache, wie in der Sache weiter zu verfahren ist und ob Sie noch Auto fahren dürfen. Im äußersten Notfall sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden.

      Das Team von bussgeld-info.de

    • Frank 5. November 2017, 20:00

      Der verzögerte Krampfanfall innerhalb von 24 h nach einem anaphylaktischen Ereignis ist möglicherweise durch ein Rebound Phänomen bedingt welches als verspätete Soforttyreaktion zu werten ist. Nehmen Sie Kontakt mit einem Allergologischen Zentrum auf, dies kann dann die Situation klären. Somit ist die Anaphylaxie verantwortlich. Nach Einleitung einer spezifischen Immuntherapie gegen Wespengift hat sich ihr Anaphylaxierisiko auf das Niveau eines nicht Allergikers reduziert, sodass auch kein Fahrverbot mehr notwendig ist.

  • Andreas 18. Juli 2017, 15:02

    Ich habe vor vier Monaten einen leichten Schlaganfall erlitten.Ich bin Lkw-Fahrer.Bei der Reha habe ich ein Infoblatt bekommen wonach ich keinen Lkw mehr führen darf.Ich habe keinerlei Einschränkungen.
    Da kein Fahrverbot ausgesprochen wurde und auch nichts gemeldet wurde (laut Führerschein Stelle)Frage ich jetzt,wie ich mich weiter erhalten soll..

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 7:58

      Hallo Andreas,

      die Einschätzungen vonseiten der Reha sollten Sie nicht einfach ignorieren. Am besten wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, um in Erfahrung zu bringen, was es mit eventuellen Einschränkungen in Ihrem Fall auf sich hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Werner.S. 8. Juli 2017, 12:12

    Mir würde vor kurzen 6-Monatiges Fahrverbot ausgesprochen,auf Grund eines Verdacht auf Kyptogene Epilepsie,und einer einmaliger Absence-Anfall 2000 mit unklarer Genese,meine frage ist was kann passieren wenn ich doch Auto fahre und ich in Verkehrskontrolle komme.Habe leider nichts gefunden dazu im Netz was da auf mich zukommen könnte und es wäre sehr Interessant zu wissen.

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:20

      Hallo Werner,

      Sie begehen dabei eine Strafta gemäß 21 StVG. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. eine entsprechend hohe Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • C., Günter 13. April 2017, 9:04

    vom Krankenhaus wurde mir ein vorläufiges Fahrverbot nach OP Halsschlagader ausgesprochen, noch im Krankenhaus vor der Entlassung hatte leider die Neurologin keine Zeit für mich , das vorläufige Fahrverbot wieder zu beenden. Jetzt muß ich mir eine Neurologin selber suchen. Da ich nicht mobil bin, fällt das schwer.
    was soll ich tun

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 10:35

      Hallo Günter,

      eventuell kann auch Ihr Hausarzt das Fahrverbot beenden oder Sie ggf. an einen Neurologen überweisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Siegfried 14. März 2017, 12:43

    Welche Behandlung ist nach Ablauf eine 1-jährigen Fahrverbotes erforderlich ?
    Fahrerlaubnis wurde wieder erteilt vom Neurologen.
    Muss z.b. alle 1/4 Jahre ein EEG gemacht werden + Laborbarameter ?
    Oder ist das freiwillig ?
    Besten Dank für Ihre Auskunft

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:17

      Hallo Siegfried,
      welche Auflagen Sie im Einzelnen zu beachten haben, sollten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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