Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Weitere Informationen zum Ablauf vom Fahrverbot:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot erhalten? Wie und wann Sie es umgehen können

Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Fahrverbote sind eine gängige Maßnahme im Straßenverkehr, um dort die Sicherheit zu gewährleisten. Ein Fahrverbot wirkt verkehrserzieherisch, sodass bereits ein einmonatiges Verbot dazu führt, dass die Betroffenen oftmals einsichtig reagieren und den Fehler nicht noch einmal wiederholen. Dennoch ist es ärgerlich, wenn ein Verkehrsteilnehmer, ob nun mit Pkw oder Lkw unterwegs, seinen Führerschein abgeben muss.

Oftmals hängen der Beruf und damit die wirtschaftliche Existenz an der Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahrverbote sind eine Maßnahme, die der deutsche Bußgeldkatalog vorsieht. Neben Bußgeldern und Punkten ist dies die dritte Folge, die Verkehrsteilnehmer erwarten können.

Ist das Delikt jedoch schwerwiegender kann der Fahrerlaubnisentzug folgen. Das Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Fahrzeug führen zu dürfen (1-Monat- bis 3-Monate-Fahrverbot). Der Fahrerlaubnisentzug hingegen beschreibt die komplette Abgabe der Erlaubnis einen Pkw, Lkw oder ein etwaiges Fahrzeug bedienen zu dürfen. Erst nach einer Sperrfrist kann der Betroffene einen neuen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen. Oftmals ist die Erlaubnis, wieder ein Auto führen zu dürfen, an eine Maßnahme wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung geknüpft.

Das Fahrverbot abwenden, umwandeln oder verschieben

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen
Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen.

Das Fahrverbot wird dann rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Nach diesem Zeitraum müssen Sie den Führerschein abgeben.

Ersttäter können in der Regel das Fahrverbot verschieben. Hierbei gilt eine viermonatige Frist, in der der Fahrzeugführer einen Monat bzw. mehrere Monate auswählen kann. Den Führerschein können Betroffene per Post oder persönlich bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid an sie adressierte.

Sobald das Dokument dort angekommen ist, gilt das Auto-fahrverbot und endet einen Tag vor Abgabe der nächsten Monate. Folgendes Beispiel trifft auf ein Fahrverbot von 1 Monat zu: Geben Sie den Führerschein am 5. Oktober ab, erlangen Sie diesen am 4. November zurück.

Ersttäter sind Verkehrsteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten. Wiederholungstäter können diese Frist von 4 Monaten nicht wahrnehmen; was bedeutet, dass das Fahrverbot nicht verschoben werden kann.

Spezifische Informationen zum Fahrverbot in Deutschland:

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, sollte über einen Verkehrsrechtsanwalt nachdenken. Denn jeder Fall ist unterschiedlich. Aus diesem Grund können wir keine pauschalen Aussagen darüber tätigen, wann und wie ein Betroffener ein Fahrverbot abwenden kann.

Jedoch gibt es durchaus Gerichtsurteile, bei denen sich ein Fahrverbot umwandeln ließ. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot (in der Regel wird das Bußgeld in diesem Fall verdoppelt)
  • Strafe und Fahrverbot gänzlich abwenden
  • Führerschein dennoch für die vorgesehene Zeit abgeben
  • Zeitraum des Verbotes erhöhen
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?

Letzteres ist immer dann möglich, wenn sich bei der Gerichts-verhandlung herausstellt, dass das begangene Delikt eine Straftat darstellt. Ein Beispiel hierfür ist der Tatbestand der Fahrerflucht. Das Fahrverbot, welches eigentlich maximal 3 Monate andauert, darf sich in diesem besonderen Fall auf ein 6-Monate-Fahrverbot ausweiten.

Das Fahrverbot kann entweder per Bußgeldbescheid oder per Gerichtsurteil im Rahmen des Strafrechts verhängt werden. Im Strafrecht gilt das Fahrverbot als Nebenrecht, sodass hierbei noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Hauptstrafe hinzukommt.

In diesen Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden

Das Fahrverbot lässt sich möglicherweise dann umgehen, wenn dem Richter klargemacht werden kann, dass die Maßnahme eine „unzumutbare Härte“ darstellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die wirtschaftliche Existenz an der Fahrerlaubnis hängt. Ein Anwalt kann hierbei behilflich sein und die Chancen in dem individuellen Fall abwägen.

Wer ein Fahrverbot in Bußgeld umwandeln will, muss triftige Gründe und Beweise vorbringen können. Zudem ist es für die Unschuldsbekundung förderlich, wenn Sie Ersttäter sind und/oder keine Punkte in Flensburg vorweisen können. Bei einem Fahrverbot bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie einer Geschwindigkeitsüberschreitung sinken die Chancen jedoch, das Fahrverbot umgehen zu können.

Übrigens: In diversen Internetforen kursieren Gerüchte, dass der Betroffene das Fahrverbot aufteilen kann. Dies stimmt jedoch nicht. Es ist nicht möglich, ein Verbot zu unterbrechen und zu einer anderen Zeit fortzuführen.

Weitere Informationen zur verschiedenen Fahrverboten:

Wissenswertes zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor
Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor.

Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sich dieser strafbar macht, muss eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe befürchten. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Fahrverbotes möglich. Auch der Fahrerlaubnisentzug kann unter Umständen erfolgen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann schon ausgesprochen werden, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, geht damit in aller Regel ein Fahrverbot einher.

Das Fahrverbot folgt in der Regel bei Alkohol- und Drogendelikten. Selbst der erste Verstoß gegen die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 wird laut Bußgeldkatalog mit 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Das Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht immer dann, wenn der Betroffene
  • außerorts über 41 km/h zu schnell und
  • innerorts über 31 km/h zu schnell unterwegs ist.

FAQ – Fahrverbot

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?

Ein Fahrverbot wird in aller Regel bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder beharrlichen Pflichtverletzungen verhängt.

Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Ersttäter können den Führerschein meist innerhalb einer Frist von vier Monaten abgeben. Handelt es sich um Wiederholungstäter, gibt die Bußgeldstelle einen Termin vor, der sich an der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid orientiert.

Für wie lange kann ein Fahrverbot maximal ausgesprochen werden?

Ein Fahrverbot kann höchstens drei Monate betragen.

Kann das Fahrverbot umgangen werden?

In besonderen Härtefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

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Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 273 comments… Kommentar einfügen }
  • Jennifer 6. Juni 2016, 16:36

    Guten Tag,

    ich hatte letztes Jahr im Mai einen Monat Fahrverbot. Jetzt bin ich vor ein paar Wochen erneut geblitzt worden, 25 Km/h zu schnell.

    Gibt es da irgendwelche Probleme bezüglich des Fahrverbots vor einem Jahr? Hatte mal was gehört das man 1 Jahr nicht über 21 Km/h zu schnell geblitzt werden darf.

    Danke

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:51

      Hallo Jennifer,
      bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können Se bei zwei Vergehen innerhalb eines Jahres als Wiederholungstäter gelten. Dies ist dann der Fall, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt werden. Dann muss der Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben werden. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.
      Diese Regelung gilt auch nach einem Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 4. Juni 2016, 13:34

    Servus,

    meinem kleinen Bruder wurde der Führerschein entzogen und wegen nm Notfall ist trotzdem gefahren mit dem auto einer bekannten. auf der strecke wurde er zwei mal mit plus 20 geblitzt ich mache mir sorgen und frage mich was ihn nun erwarten könnte.

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:49

      Hallo Klaus,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt. Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 11. Mai 2016, 18:22

    Halo ich bin außer Ort 21 km/h( Toleranz Schone abgezogen ).Das Auto ist unter mein mann angemeldet.erste Brief kam an ihm .Er hat es an ihm genommen weil ich noch im Probezeit bin.aber heute bekam ich ein Brief das ich soll sagen ob ich es War. Ich verstehe nicht wenn mein mann Schone an sich die Strafe nehmen möchte .wieso bekomme ich noch einem Anhörung Brief?und was passiert jetzt?

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:09

      Hallo Maria,

      wenn Sie geblitzt wurden, ist dementsprechend auch ein Blitzerfoto als Beweis vorhanden. Ist darauf eindeutig zu erkennen, dass kein Mann das Auto zu dem Zeitpunkt gefahren hat, sondern eine Frau (in diesem Fall Sie), dann hat die Behörde Grund zur Annahme, dass Ihre Angaben falsch waren und der tatsächliche Fahrer noch ermittelt werden muss. Deshalb haben Sie den Anhörungsbogen bekommen. Diese Tat kann strafbar sein, schließlich sind eventuelle Punkte und Bußgelder für den tatsächlichen Fahrer gedacht. Der eigentliche Verkehrssünder würde so niemals über die begangene Tat nachdenken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patricia 10. Mai 2016, 14:24

    Hallo, wenn man bereits einen Punkt wegen Handy am Steuer hat und zusätzlich jetzt noch mit 33 km/h außerorts geblitzt wurde und somit seinen zweiten Punkt bekommt, muss man dann mit einem Monat Fahrverbot rechnen? Eigentlich ja nicht, weil es sich ja um zwei verschiedene Ordnungswidrigkeiten handelt, oder?

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 8:58

      Hallo Patricia,
      für die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie nicht mit einem Fahrverbot zu rechnen. Die Punkte addieren sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manu 4. Mai 2016, 6:55

    Ist es möglich den Führerschein auch z.B. an einem 04.05. abgeben und am 04.05. wieder holen?? Oder muss es immer der 01.sein??
    Danke

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 9:37

      Hallo Manu,

      das Eintrittsdatum eines Fahrverbots kann frei gewählt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine G. 30. April 2016, 20:13

    hi.. haben ein monat fahrverbot bekommen und 500 euro strafe,, habe vier Monate zeit den führerschein für ein Monat abzugeben( wegen canabis rauchen drei stunden vor der fahrt) nun habe ich vom ordnungsamt und führerscheinbehörde ein bescheid kurz danach für 1 jahr muss ich mein führerschein Abgeben innerhalp 5 tage sonnst 500 euro strafe Zwangseinzug ::habe keine punkte ,,nie was ungestzliches gemacht ,führerschein seid 18 jahre,,Polizeizeugnis sauber etc;; weiss nun nicht weiter– welche behörde bindend ist nun ????

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 8:45

      Hallo Sabine,

      wenn Sie unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr gefährdet haben, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das würde das zweite Schreiben erklären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robin 29. April 2016, 15:41

    Hallo, ich war außerorts 34km/h zu schnell und habe nun einen Bußgeldbescheid bekommen. Dort steht u.a. geschrieben, dass nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides das Kraftfahrbundesamt die Entscheidung mit 1 Punkt bewerten wird. Jedoch steht in dem Bescheid nichts von einem Fahrverbot. Kommt das Schreiben über ein Fahrverbot noch zusätzlich, sprich muss ich mit einem Fahrverbot rechnen oder hätte dies schon in dem Bußgeldbescheid drin stehen müssen?

    mfg

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 9:09

      Hallo Robin,

      über ein Fahrverbot hätten Sie schon im Bußgeldbescheid informiert werden müssen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (außerorts) von 34 km/h fällt aber kein Fahrverbot an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 19. April 2016, 20:42

    Hallo. Ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Muss noch das persönlich machen oder kann ihn auch mein Mann auf die Dienststelle bringen?

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 10:19

      Hallo Sabine,

      Sie können dies persönlich tun oder auch per Post an die zuständige Behörde schicken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Heim 17. April 2016, 19:10

    Hallo,

    habe eine Bußgeldbescheid bekommen und muss meinen Führerschein für 1 Monate abgeben. Hab jetzt das Problem das ich auf meinen Führerschein in den 4 Monaten der Abgabefrist brauche. Kann ich den Führerschein auch nach diesen 4 Monaten abgeben? Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot nach diesen 4 Monaten ab geben?

    Hab jedoch das Problem das der Bußgeldbescheid mit dem 15.01.2016 datiert ist.

    Mfg

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:09

      Hallo Heim,

      in der Regel gilt nur die Vier-Monats-Frist, das heißt Sie können innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Fahrverbots Ihren Führerschein abgeben, nach Ablauf dieser vier Monate müssen Sie das aber definitiv. Wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, diesen beispielsweise beruflich benötigen, ist es in bestimmten Fällen nur möglich, das Fahrverbot mithilfe eines Anwalts in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Töpfer 10. April 2016, 7:09

    Hallo.
    Ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Wann bzw. in welchen Zeitrahmen muss ich ihn abgeben? Gibt es da eine begrenzte Zeitspanne?
    Danke schon mal im voraus

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 8:46

      Hallo Töpfer,

      wenn Ihnen zum ersten Mal Ihr Führerschein entzogen wird, können Sie innerhalb einer Vier-Monats-Frist festlegen, wann Sie Ihren Führerschein abgeben wollen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manu 9. April 2016, 13:14

    Hallo
    Hab am 09.04.2016 meinen Bußgeldbescheid bekommen. 1 Monat Fahrverbot und 4 Monate Zeit um den Führerschein abzugeben. Zeitlich würde ich den Schein am 01. Juli abgeben. Ist ja zeitlich noch im Rahmen und spielt die Uhrzeit auch eine Rolle?
    Danke für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 10:02

      Hallo Manu,

      in der Regel spielt die Uhrzeit bei der Abgabe des Führerscheins keine Rolle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Manu 11. April 2016, 12:05

        Danke. Und die 4 Monate zählen ab wann? zählt man ab dem Monat wo der Bescheid kam oder ab nächstem Monat?
        MfG

        • bussgeld-info.de 14. April 2016, 9:14

          Hallo Manu,

          in der Rergel beginnen die 4 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem das Schreiben über das Fahrverbot einging. Hier wird Ihnen auch die genaue Frist benannt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

        • Jörg Henning M. 14. April 2016, 16:57

          Leider ist nicht alles richtig, was Bußgeld Info schreibt. Die 4 Monate beginnen 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides, nämlich ab Rechtskraft. Legt man Einspruch ein, verhindert man den Eintritt der Rechtskraft und damit den Beginn der 4-Monatsfrist. Diese können Sie dann jederzeit durch Rücknahme des Einspruchs beginnen lassen.

  • Hiyori 5. April 2016, 15:48

    Hallo,
    Ich hab mal eine Frage.
    Und zwar bin ich in einer Verkehrsberuhigten Straße mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden (Toleranz einberechnet). Ich weiß, dass ich Bußgeld, Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeit, sowie einen Punkt bekomme. Meine Frage ist, ob ich Fahrverbot bekomme und ob ich diesen irgendwie umgehen kann, da dies mein erster Vorfall ist und ich auf mein Auto angewiesen bin?

    Lg.

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:55

      Hallo Hiyori,

      ein Fahrverbot ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h in der Regel nicht vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 18. März 2016, 18:38

    Hallo,
    ich wurde in Hessen geblitzt (1 Monat Fahrverbot), wohne aber in Niedersachsen. Kann ich Führerschein bei mir vor Ort abgeben (zB. Landkreis, Verkehrsamt)?
    Vielen Dank
    Alex S.

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 11:04

      Hallo Alex,

      grundsätzlich muss der Führerschein bei der Behörde abgegeben werden, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist. Die notwendigen Informationen können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen. Sie können Ihren Führerschein per Post (am besten per Einschreiben) an die jeweilige Behörde schicken. Mancherorts ist es auch möglich, den Führerschein bei einer anderen Bußgeldstelle abzugeben. Die zuständige Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, muss damit jedoch einverstanden sein. In manchen Städten ist es außerdem möglich, den Führerschein bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle abzugeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tatjana 18. März 2016, 10:46

    Hallo,
    Ich wurde vor drei Wochen in einer 30er Zone geblitzt, habe bisher noch keinen Bußgeldbescheid bekommen. Ich weis nicht genau, wieviel ich zu schnell gefahren bin, aber auf jeden Fall ordentlich. Ich hatte noch nie ein Fahrverbot bisher. Wenn ich nun unter 31kmh zu schnell war, brauche ich dann nicht mit einem Fahrverbot zu rechnen? Mache mir sorgen, da ich den Führerschein zum Arbeiten benötige.
    Danke

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 11:11

      Hallo Tatjana,

      der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Folgendes vor:
      26 – 30 km/h: 100 Euro Strafe, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot, wenn es innerhalb eines Jahres zu einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung kam.
      31 – 40 km/h: 160 Euro Strafe, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Diren G 18. März 2016, 0:40

    Hallo,

    Ich bekomm jetzt meinen 3 Punkt in Flensburg, 1 Punkt wegen einem Unfall und 2 Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (jeweils 20-25km/h). Ab wie viel Punkten muss man mit einem Fahrverbot rechnen ?

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 11:03

      Hallo Diren,

      die Regelung lautet: Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter.
      Bei Ihnen wird also vermutlich noch kein Fahrverbot verhängt. Ob ein Fahrverbot verhängt wird, ist jeweils von dem begangenen Verkehrsverstoß abhängig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jana 3. März 2016, 8:18

    Hallo,
    habe gestern eine Rote Ampel überfahren und weiß nicht ob ich unter einer Sekunde war.
    Falls mir der Führerschein entzogen wird steht meine berufliche Kariere auf dem Spiel. Habe ich die Möglichkeit, dass Fahrverbot umzuwandeln in ein erhöhtes Bußgeld? Ich habe noch keine Punkte.
    Es ist mir auch nicht möglich auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, da es die in meinem Wohnort diese nicht gibt. Mein Arbeitsweg beträgt 30km einfache Strecke. Ich habe große Angst vor einem Fahrverbot.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jana

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 9:25

      Hallo Jana,

      in manchen Fällen ist es möglich, ein Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Abaza 26. Februar 2016, 17:11

    Hallo ich habe bei der 50km ort 90 gefahren und 183€ bezahlt mit der erger habe die brif nicht gelesen fast 3 monat vorbei heute wieder bei der gelbe Ampel geblizt.
    Die frage 50kmh deferenz 90kmh solmann die Führerschein abgeben
    Vielendank
    Abaza

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 12:23

      Hallo Abaza,

      wenn Sie sich nicht in der Probezeit befinden und zum ersten Mal zu schnell gefahren sind – in Ihrem Fall 40km/h zu schnell innerorts – dann müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem vorübergehenden Fahrverbot rechnen. Welche Strafe Sie genau bekommen, oder in Ihrem Fall wahrscheinlich schon bekommen haben, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen, der Ihnen per Post zugesandt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jan 22. Februar 2016, 0:57

    Hallo,
    ich musste leider letztes Jahr meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben. (9 Monate Sperre).
    Habe den Führerschein seit Dezember wieder.
    Wurde jetzt außerorts mit ca 70 – 75kmh geblitzt (50 kmh erlaubt).
    Muss ich befürchten wieder zur mpu zu müssen bzw mit einem Fahrverbot rechnen?

    Liebe grüße und danke!

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 9:40

      Hallo Jan,

      normalerweise müssen Sie nur mit einem Bußgeld und eventuell einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • agnes 20. Februar 2016, 10:06

    ich habe ein monat fahrverbot kann ich in zwei raten abgiben

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:52

      Hallo Agnes,

      das Fahrverbot können Sie nicht aufteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • JR 20. Februar 2016, 9:45

    Hallo,
    mich würde mal interessieren, was man getan haben muss um seinen Führerschein für länger als 3 Monate abzugeben?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:55

      Hallo JR,

      eine Entziehung des Führerscheins für mehr als drei Monate ist beispielsweise dann möglich, wenn Sie unter Alkohol-/Drogeneinfluss den Verkehr gefährden oder mit mehr als 1,09 Promille unterwegs sind. Allerdings liegt es auch immer im Ermessen der Behörde und wie stark Sie mit Ihrer Ordnungswidrigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • John 9. Februar 2016, 17:56

    Wurde innerhalb ein jahr zweimal auf der Autobahn mit 29 km/h geblitzt.
    habe ein Brief wegen 26km/h Überschreitung
    108€ und ein Monat Führerscheinentzug bekommen.
    Ist das richtig berechnet?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:59

      Hallo John,

      Sie bekommen ein Fahrverbot von einem Monat, weil Sie innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich von 26 – 30 km/h begangen haben. Die genaue Summe des Bußgeldes oder die Möglichkeit eines Einspruchs können Sie natürlich gern von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sarah 8. Februar 2016, 15:24

    Guten Tag,
    bei mir geht es um folgendes. Mein Mann ist seit 4 Jahren LKW Fahrer mit einer Tages tour. Er fährt jeden Tag dieselbe Strecke, seit 6 Monaten bei einer neuen Firma.In den letzten 3 Monaten haben sich hier etliche Strafzettel angehäuft. Hauptsächlich wegen Abstandsnichteinhaltung. Jedes Mal ein Punkt. Inzwischen sind es 7 Punkte. Da es meiner Meinung nach ja nur noch eine Gradwanderung ist, bis hier der nächste Strafzettel einflattert, wollte ich mal fragen:
    Wie sieht das aus? Sobald der 8te Punkt verursacht wurde, wird man angeschrieben? Mit Fahrverbot für wahrscheinlich 1 Monat? Das heißt komplett Führerschein weg, und auch kein PKW fahren mehr? Und nach dem Fahrverbot, darf er dann gar nicht mehr LKW fahren? Oder wie sieht das aus? Muss man sich einen Anwalt nehmen wenn man das Fahrverbot schieben will, berufsbedingt? Oder kriegt man das als OTTO Normal Mensch auch selber schriftlich durch? VIELEN DANK schon mal für die Hilfe.

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:47

      Hallo Sarah,

      es ist ratsam, wenn Ihr Mann einen Anwalt zu Rate zieht. Da es in dem Fall Ihres Mannes darauf ankommt, inwieweit er seine Arbeit noch verrichten darf, sollte ein Anwalt Ihnen eine gute Hilfestellung geben können. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Torben H. 5. Februar 2016, 8:52

    Moin moin,
    wenn man den Führerschein abgeben muss, sind dann auch andere Führerscheine davon betroffen?
    Hier im speziellen der Sportbootführerschein.
    Vielen Dank
    Mit freundlichem Gruß
    Torben H.

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:48

      Hallo Torben,

      in der Regel hat die Abgabe des Autoführerscheins keine Auswirkung auf Ihren Sportbootführerschein. Um sicherzugehen, fragen Sie jedoch nochmal bei der Führerscheinstelle nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roffe 30. Januar 2016, 14:59

    Habe meinen Führerschein am 29.1. abgegeben (gemäß Sendungsverfolgung Datum des Eingangs bei der Behörden-Adresse). Bekomme ich den FS dann schon am 27.2. zurück (28.2. ist ein zustellfreier Sonntag)?
    Und wenn ja, darf ich dann sofort nach Empfang wieder fahren?
    Wenn ich den FS erst am darauffolgenden Montag zurück bekomme wäre strenggenommen das Fahrverbot länger als 1 Monat. Dürfte ich trotzdem ab dem 29.1. (z.B. morgens zu einem beruflichen Termin) schon wieder fahren, auch wenn ich den FS noch nicht wieder in der Hand habe (ich habe mir eine Kopie gemacht)? Ich könnte mir vorstellen, dass das öfter vorkommt und jemand Rechtsbeschwerde einlegt. Gibt es dazu irgendwelche Urteile?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:01

      Hallo Roffe,

      in der Regel wird Ihnen Ihr Führerschein schon vor Ablauf der Frist wieder zugesandt. Fahren dürfen Sie jedoch erst wieder nach Ablauf Ihres Fahrverbots. Ist dem nicht so, informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde, ob Sie Ihr Fahrzeug auch ohne den Führerschein bzw. bei Mitführen der Abgabebescheinigung benutzen dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Czarek 24. Januar 2016, 2:49

    Hallo,
    Ich bin auf probezeit und ich habe uber 31kmh in die stadt gefahren. Jetzt meine frage wie ich die fuhrerschein abgeben muss ich spater neue fuhrerschein machen ?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:29

      Hallo Czarek,

      normalerweise müssen Sie Ihren Führerschein nicht abgeben. Es erwartet Sie neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg eventuell ein Fahrverbot von einem Monat – je nachdem, ob Sie die Toleranz schon abgezogen haben. Sie müssen außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen und Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, da die Geschwindigkeitsüberschreitung einen A-Verstoß darstellt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • 22. Januar 2016, 8:57

    Hallo,

    Ich habe 1 Monat Fahrverbot bekommen und heute wollte meine Führerschein abgeben.
    Aber:
    In Ausland kann ich Auto fahren? Und eine andere Kategorie (z.B. Kat A/Motorrad/)?
    In amtliche Verwahrung muss ich mein Fühereschein dort lassen?
    Ein Poliziest sagt ja, ein sagt nein…
    Und die letzte: ich bin Ausländer.

    Vielen Dank die Info,

    KZ

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:56

      Hallo Ká,

      wenn Sie einen deutschen Führerschein besitzen, dann dürfen Sie auch im Ausland nicht Auto fahren und auch keine andere „Kategorie“, denn Sie müssen während des Fahrverbotes ja den Führerschein abgeben und dürfen in dieser Zeit kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug bewegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffi A. 18. Januar 2016, 18:03

    Hallo,

    ich habe ein Schreiben datiert auf den 30.11.2015, dass ich meinen Führerschein bis zum 28.03.2015 abgeben muss. Hier hat der Sachbearbeiter wohl geschlafen. Meine Frage wäre nun, da es sich ja um einen Formfehler handelt da das korrekte Datum der 28.03.2016 sein müsste, ob es auf Grund dieses Formfehlers möglich wäre, die Abgabe zu umgehen. Schließlich ist der 28.03.3015 ja bereits Geschichte. Und ich bin doch so glaube ich nicht dazu verpflichtet, den Sachbearbeiter darauf aufmerksam zu machen oder?

    Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

    Viele Grüße
    Steffi A.

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:21

      Hallo Steffi,

      solche Fehler können passieren. Es ist jedoch ableitbar, dass es sich um den 28.03.2016 handelt. Dieses Datum wird auch in den Akten stehen. Kommen Sie dem Bescheid nicht nach, könnten weitere Sanktionen folgen. Wägen Sie dies genau ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Enes. K 4. Januar 2016, 22:58

    Hallo,

    Ich habe 1 Monat Fahrverbot bekommen und die Frist nicht einhalten können weil ich im Ausland war. Ich habe meinen Führerschein 4 Monate nach Frist erst abgegeben und dass Bußgeld auch erst nach 4 Monaten bezahlt.
    Ich wollte fragen ob ich mein Führerschein wieder bekomme ich habe heute dass Bußgeld bezahlt und Trau mich noch nicht so richtig zu fragen wann ich mein Führerschein bekomme.
    Vielen Dank im Voraus

    Enes. K

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:10

      Hallo Enes K.,

      leider können wir diese Frage auch nicht beantworten, das kann Ihnen tatsächlich nur die zuständige Führerscheinstelle sagen. Es ist aber zu vermuten, dass Sie Ihren Führerschein nach einem Monat zurückbekommen. Möglicherweise wird Ihnen ein höheres Bußgeld auferlegt. Das liegt jedoch alles in der individuellen Entscheidungsgewalt der Behörden. Entweder warten Sie also ab oder Fragen direkt nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefanie G 10. Dezember 2015, 8:29

    Hallo zusammen,
    ich habe einen Monat Fahrverbot. Brauche meinen Führerschein geschäftlich am 11.01.2016 wieder. Wann muss ich ihn abgeben um ihn an diesem Tag sicher wieder zu haben?

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 12:34

      Hallo Stefanie,

      die Behörden räumen Ihnen in der Regel eine Schonfrist zur Abgabe des Führerscheins ein. Diese können Sie dem entsprechenden Bescheid entnehmen. Sie hätten den Führerschein 4 Wochen vor dem Termin einreichen können (Kalenderwoche 50), um ihn gegebenenfalls rechtzeitig wieder zurück zu erlangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rolf H. 6. Dezember 2015, 18:35

    Bin innerhalb 2 Monaten auserorts mit 29 km zuschnell geblitzt worden muß ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 9:53

      Hallo Rolf,

      bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr kann ein zusätzliches Fahrverbot drohen, aufgrund der Wiederholungstäter-Regelung. Dies jedoch nur, wenn der Erstverstoß bereits rechtskräftig war. Mehr dazu können Sie auf der folgenden Seite lesen: https://www.bussgeld-info.de/wiederholungstaeter/

      Ihr Bussgeld-Info Team

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