Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Weitere Informationen zum Ablauf vom Fahrverbot:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot erhalten? Wie und wann Sie es umgehen können

Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Fahrverbote sind eine gängige Maßnahme im Straßenverkehr, um dort die Sicherheit zu gewährleisten. Ein Fahrverbot wirkt verkehrserzieherisch, sodass bereits ein einmonatiges Verbot dazu führt, dass die Betroffenen oftmals einsichtig reagieren und den Fehler nicht noch einmal wiederholen. Dennoch ist es ärgerlich, wenn ein Verkehrsteilnehmer, ob nun mit Pkw oder Lkw unterwegs, seinen Führerschein abgeben muss.

Oftmals hängen der Beruf und damit die wirtschaftliche Existenz an der Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahrverbote sind eine Maßnahme, die der deutsche Bußgeldkatalog vorsieht. Neben Bußgeldern und Punkten ist dies die dritte Folge, die Verkehrsteilnehmer erwarten können.

Ist das Delikt jedoch schwerwiegender kann der Fahrerlaubnisentzug folgen. Das Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Fahrzeug führen zu dürfen (1-Monat- bis 3-Monate-Fahrverbot). Der Fahrerlaubnisentzug hingegen beschreibt die komplette Abgabe der Erlaubnis einen Pkw, Lkw oder ein etwaiges Fahrzeug bedienen zu dürfen. Erst nach einer Sperrfrist kann der Betroffene einen neuen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen. Oftmals ist die Erlaubnis, wieder ein Auto führen zu dürfen, an eine Maßnahme wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung geknüpft.

Das Fahrverbot abwenden, umwandeln oder verschieben

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen
Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen.

Das Fahrverbot wird dann rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Nach diesem Zeitraum müssen Sie den Führerschein abgeben.

Ersttäter können in der Regel das Fahrverbot verschieben. Hierbei gilt eine viermonatige Frist, in der der Fahrzeugführer einen Monat bzw. mehrere Monate auswählen kann. Den Führerschein können Betroffene per Post oder persönlich bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid an sie adressierte.

Sobald das Dokument dort angekommen ist, gilt das Auto-fahrverbot und endet einen Tag vor Abgabe der nächsten Monate. Folgendes Beispiel trifft auf ein Fahrverbot von 1 Monat zu: Geben Sie den Führerschein am 5. Oktober ab, erlangen Sie diesen am 4. November zurück.

Ersttäter sind Verkehrsteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten. Wiederholungstäter können diese Frist von 4 Monaten nicht wahrnehmen; was bedeutet, dass das Fahrverbot nicht verschoben werden kann.

Spezifische Informationen zum Fahrverbot in Deutschland:

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, sollte über einen Verkehrsrechtsanwalt nachdenken. Denn jeder Fall ist unterschiedlich. Aus diesem Grund können wir keine pauschalen Aussagen darüber tätigen, wann und wie ein Betroffener ein Fahrverbot abwenden kann.

Jedoch gibt es durchaus Gerichtsurteile, bei denen sich ein Fahrverbot umwandeln ließ. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot (in der Regel wird das Bußgeld in diesem Fall verdoppelt)
  • Strafe und Fahrverbot gänzlich abwenden
  • Führerschein dennoch für die vorgesehene Zeit abgeben
  • Zeitraum des Verbotes erhöhen
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?

Letzteres ist immer dann möglich, wenn sich bei der Gerichts-verhandlung herausstellt, dass das begangene Delikt eine Straftat darstellt. Ein Beispiel hierfür ist der Tatbestand der Fahrerflucht. Das Fahrverbot, welches eigentlich maximal 3 Monate andauert, darf sich in diesem besonderen Fall auf ein 6-Monate-Fahrverbot ausweiten.

Das Fahrverbot kann entweder per Bußgeldbescheid oder per Gerichtsurteil im Rahmen des Strafrechts verhängt werden. Im Strafrecht gilt das Fahrverbot als Nebenrecht, sodass hierbei noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Hauptstrafe hinzukommt.

In diesen Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden

Das Fahrverbot lässt sich möglicherweise dann umgehen, wenn dem Richter klargemacht werden kann, dass die Maßnahme eine „unzumutbare Härte“ darstellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die wirtschaftliche Existenz an der Fahrerlaubnis hängt. Ein Anwalt kann hierbei behilflich sein und die Chancen in dem individuellen Fall abwägen.

Wer ein Fahrverbot in Bußgeld umwandeln will, muss triftige Gründe und Beweise vorbringen können. Zudem ist es für die Unschuldsbekundung förderlich, wenn Sie Ersttäter sind und/oder keine Punkte in Flensburg vorweisen können. Bei einem Fahrverbot bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie einer Geschwindigkeitsüberschreitung sinken die Chancen jedoch, das Fahrverbot umgehen zu können.

Übrigens: In diversen Internetforen kursieren Gerüchte, dass der Betroffene das Fahrverbot aufteilen kann. Dies stimmt jedoch nicht. Es ist nicht möglich, ein Verbot zu unterbrechen und zu einer anderen Zeit fortzuführen.

Weitere Informationen zur verschiedenen Fahrverboten:

Wissenswertes zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor
Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor.

Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sich dieser strafbar macht, muss eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe befürchten. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Fahrverbotes möglich. Auch der Fahrerlaubnisentzug kann unter Umständen erfolgen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann schon ausgesprochen werden, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, geht damit in aller Regel ein Fahrverbot einher.

Das Fahrverbot folgt in der Regel bei Alkohol- und Drogendelikten. Selbst der erste Verstoß gegen die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 wird laut Bußgeldkatalog mit 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Das Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht immer dann, wenn der Betroffene
  • außerorts über 41 km/h zu schnell und
  • innerorts über 31 km/h zu schnell unterwegs ist.

FAQ – Fahrverbot

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?

Ein Fahrverbot wird in aller Regel bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder beharrlichen Pflichtverletzungen verhängt.

Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Ersttäter können den Führerschein meist innerhalb einer Frist von vier Monaten abgeben. Handelt es sich um Wiederholungstäter, gibt die Bußgeldstelle einen Termin vor, der sich an der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid orientiert.

Für wie lange kann ein Fahrverbot maximal ausgesprochen werden?

Ein Fahrverbot kann höchstens drei Monate betragen.

Kann das Fahrverbot umgangen werden?

In besonderen Härtefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,29 von 5)
Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 273 comments… Kommentar einfügen }
  • O.-T Jacobs 15. Februar 2017, 15:33

    Moin

    Ich bin im Dezember mit 33kmh innerorts geblitzt worden. Ich konnte aber das fahrverbot mit doppelter geldstrafe umgehen. Jetzt bin ich leider wieder geblitzt worden. Hier die Frage: muss ich jetzt abgeben oder doch nur ein Bußgeld zahlen.

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 9:50

      Hallo O.-T Jacobs,

      welche Konsequenzen auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung folgen, ist davon abhängig, in welcher Höhe sich diese ereignete und ob dies innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortsschaften passierte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nejc C. 4. Februar 2017, 0:23

    Hallo,

    Ich habe kein deutsches führerschein, aber ein aus eine andere EU Land, und ich wohne in Deutschland. Ich bin geblizt wegen rot Ampel, uber 1 sekunde. Ich soll eine Strafe bekkomen, 200 €, 2 Punkte und 1 Monath fahrverbot. Soll ich mein nicht-deutsches (aus andere EU Land) führerschein abgeben?
    Danke!
    Mit freundlichen Grüßen!

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 12:11

      Hallo,

      Sie können bei der zuständigen Behörde nachfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Evis 2. Februar 2017, 10:36

    hallo
    ich habe im letzten jahr 2 punkte becommen (1 überladun lkw) (1nicht richtige befestigun einer arbeitsmaschine auf dem tieflader) brauche ich jetzt einen exsta ärtzliches gutachten um meinen führeschen zu verlängern oder ist das normale gutachten ok (auf den formularen hat die führeschenstelle mit rotem stift geschrieben erst KBA antran dann entschprechende ärtzliche untersuchung )

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 13:14

      Hallo Elvis,

      Sie können bei der Führerscheinstelle nachfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • chris 24. Januar 2017, 15:55

    Hallo,
    ich befürchte, dass ich aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 54 km/h außerorts laut Bußgeldkatalog unter anderem den Führerschein für einen Monat abgeben muss.
    Wie ist hierbei ein Monat definiert? Von 01.02.17 bis 01.03.17 sind es ja nur 28 Tage, vom 01.03.17 bis 01.04.17 dagegen 31 Tage. Oder sind eigentlich 4 Wochen gemeint?

    MfG und herzlichen Dank!

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:02

      Hallo chris,

      gemeint ist ein Monat und nicht vier Wochen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Gerald A. 16. Februar 2017, 20:10

        Früher waren es immer 30 Tage, jetzt ist es ein Monat. Dies bedeutet tatsächlich, dass wenn man den Führerschein im Februar abgibt, ist es kürzer als wenn man ihn im März abgibt.

  • André 22. Januar 2017, 23:59

    Hallo,

    ich muss meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben und möchte das gerne bei meiner Polizeistation machen(ist hier in NRW möglich). Die schicken meinen Führerschein dann zur zuständigen Behörde. Meine Frage jetzt. Zählt meine Führerscheinabgabe dann an dem Tag wo ich ihn bei der Polizei abgebe(die bestätigen mir auch schriftlich die Abgabe) oder wenn der Führerschein bei der Behörde ankommt und wie erfahre ich das dann?

    Vielen Dank für die Auskunft
    André S.

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 9:10

      Hallo André,
      in der Regel beginnt Ihr Fahrverbot mit Abgabe des Führerscheins. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Polizeistation.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nikola 22. Januar 2017, 1:00

    Guten Abend, ich wurde am 12.10 geblitzt in einem Geschäftswagen in welchem sich der Besitzer befand welchen in zum Flughafen fahren musste, wir hatten es geschafft bis vor zwei Wochen die Zeit zu ziehen, da der Fahrzeughalter die Angabe gemacht hat er kenne diese Person nicht. Vor zwei Wochen musste ich mich leider doch bei der polizei melden, da mich jemand erkannt hatte, was ich natürlich getan habe um meine Personalien abzugeben. Meine Frage jetzt, ist diese Tat schon verjährt am 12.01 oder nicht da ich ja ein paar Tage davor am 08.01 bei der Polizei war und es zugegeben hatte? Habe bis jetzt noch keinen Bußgeldbescheid erhalten.

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:23

      Hallo Nikola,

      wurde zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen verschickt, kann das die Verjährungsfrist verlängert haben. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manfred 20. Januar 2017, 13:32

    Hallo, meine Frage ist, wenn ich den Führerschein abgebe bei der Behörde für einen Monat, aber es mir auch verschiedenen Gründen nicht möglich ist ihn dann direkt abzuholen, kann ich dann trotzdem sicher fahre nach Ablauf des Monats, und würde bei Kontrolle nur wegen nicht mitführen des Führerschein die 10€ Strafe bekommen?

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:31

      Hallo Manfred,
      Ihre Annahme ist korrekt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Herrmann 19. Januar 2017, 13:16

    Hallo,

    ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und werde meinen Führerschein sofort abgeben müssen für einen Monat (musste diesen leider innerhalb der letzten zwei Jahre beriets für einen Monat abgeben).

    Es heißt ja, dass das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam wird. Heißt das umgekehrt, dass ich noch bis zu zwei Wochen fahren darf? Ich habe nicht vor dies zu tun, würde aber gern erst nächste Woche zahlen und meinen Führerschein so noch übers Wochenende behalten. Nach meinem Verständnis sollte dies OK sein, will aber hier auf Nummer Sicher gehen.
    Danke

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 9:46

      Hallo Herrmann,
      Ihre Einschätzung ist korrekt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anton 16. Januar 2017, 17:18

    Hallo, ich wurde mit 220kmh in einer 80er Zone geblitzt. Wird mein Fahrverbot länger als 3 Monate betragen? Ich bin nicht mehr in der Probezeit aber ich habe schon mal ein Aufbauseminar gemacht.

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 9:52

      Hallo Anton,
      der Bußgeldkatalog sieht bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung folgende Sanktionen vor: 2 Punkte, ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro und 3 Monate Fahrverbot. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich die Strafe aufgrund von Vorsatz verdoppelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kathrin 30. Dezember 2016, 14:29

    Hallo,

    Ich musste im April 2016 meinen Führerschein abgeben, weil ich zu schnell gefahren bin. Nun wurde ich vor 2 Wochen außerorts in einer 50 km/h Zone mit 75 km/h geblitzt. Muss ich befürchten, dass ich den Führerschein wieder abgeben muss?

    Lieben Gruß

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 9:31

      Hallo Kathrin,
      normalerweise gelten Sie erst bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten als Wiederholungstäter und müssten dann mit einem erneuten Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Volker 24. Dezember 2016, 13:28

    Wenn mein Führerschein nicht rechtzeitig bei mir eintrifft, weil das Datum z.B. auf Weihnachten fällt, darf ich dann trotzdem nach Ablauf der Strafe wieder fahren?
    Gruß, Volker

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 10:31

      Hallo Volker,
      nach Ablauf des Fahrverbotes dürfen Sie in der Regel fahren. Allerdings könnte ein Verwarngeld fälllig werden, weil Sie bei einer Kontrolle den Führerschein nicht vorzeigen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aykut 7. Dezember 2016, 14:03

    Hallo ich hab mal ne frage uns war. Ich hatte vor 4 Tagen einen Verkehrskontrolle und die haben bei mir Drogen test gemacht urintest und blutabgenommen aber habe nichts dabei gehabt. Und in meine Urin stand dann positiv das ich Drogen genommen habe thc meine Frage ist wird mein fürerschein abgenommen oder ich bin ja net so ein das ich immer konsumiere sondern ganz selten nur mal paar mal gezogen an einem joint. Bitte um eine Antwort lg aykut …????

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 11:18

      Hallo Aykut,

      ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal zieht im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gerhard W. 30. November 2016, 19:02

    Meinem Sohn wurde vor ca. 6 Jahren wegen Alkohol der Führerschein für 1 Jahr entzogen.
    Nun wurde er mit o.62 Prom. erwischt und mit einem Bußgeld von € 500 und 1 Monat Fahrverbot bestraft.
    Zusätzlich natürlich 2 Punkte. Meine Frage ist nun : Wie lange wirken gegebene Punkte nach und wann werden
    sie gelöscht?
    Mit freundl. Gruß G. W.

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:14

      Hallo Gerhard,

      beantragen Sie am besten eine kostenlose Auskunft Ihres aktuellen Punktestands beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen die Punkte im Regelfall nach fünf Jahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Erdal 30. November 2016, 18:31

    Hallo
    mein aktueller Punktestand ist 6 in Flensburg.
    Mir wurde vor paar Tagen der Führerschein beschlagnahmt, da ich in diesem Jahr drei mal über 30 kmh geblitzt wurde. Ich wurde gestern mit dem Handy am Steuer ohne Fahrerlaubnis angehalten. Was erwartet mich nun ?

    Danke im voraus und freundliche Grüssen

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:19

      Hallo Erdal,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Für das Handy am Steuer drohen zudem ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Svenja 29. November 2016, 21:34

    Hey liebes Team,
    Bin außerorts mit 35 km/h zu schnell geblitzt worden… erstäter. 160 Euro und einen Punkt. Nun meine Frage; kann ich anstelle der 160 Euro auch den Schein für einen Monat abgeben? 😳
    Danke für die Antwort im Voraus

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:15

      Hallo Svenja,
      die Sanktionen, die für einen Verstoß vorgesehen sind, sind im Bußgeldkatalog festgehalten. Individuelle Absprachen sind in der Regel nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • christian 27. November 2016, 18:47

    Habe den fuhraschein am 1.11 persönlich abgegeben und durfte auch nicht mehr fahren. So jetzt habe ich nen Brief darin steht das ich erst wieder fahren darf nach Ablauf des 30.11 aber laut ihnen wäre es doch nach Ablauf des 29.11

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:42

      Hallo Christian,

      Sie erhalten den Führerschein normalerweise im kommenden Monat einen Tag früher zurück, als Sie ihn abgegeben haben. Einen Monat nach dem 1.11. wäre der 1.12., und einen Tag vor dem 1.12. ist der 30.11.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • christian 28. November 2016, 18:38

        Also darf ich am 30 fahren?

        • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 9:40

          Hallo Christian,
          sind dürfen seit 30.11. wieder fahren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • André 27. November 2016, 13:52

    Hallo,

    ich wurde am 09.12.2015 außerorts mit 39 km/h zu schnell geblitzt. Ich musste eine Geldbuße bezahlen und bekam 1 Punkt. Jetzt wurde ich am 10.10.2016 außerorts mit 50 km/h zu schnell geblitzt. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    Vielen Dank für die Auskunft

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:04

      Hallo André,

      Sie werden höchstwahrscheinlich als Wiederholungstäter bestraft. Das dadurch höher ausfallende Strafmaß können wir nicht vorhersagen. Warten Sie erst einmal den Bescheid ab. Ein Fahrverbot liegt jedoch nahe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:28

      Hallo André,

      wenn Sie außerorts 50 km/h zu schnell gefahren sind, erwarten Sie üblicherweise 2 Punkte, 160 Euro Bußgeld sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Da Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wurden, kann es sein, dass Sie als Wiederholungstäter gelten und dass die Fahrerlaubnisbehörde das Fahrverbot auf zwei Monate verlängert. Dies liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ingo 24. November 2016, 16:49

    Hallo,
    ich wurde vor einigen Wochen von einem Provida Motorrad „erwischt“ ich selber fuhr einen PKW.
    Man wirfst mir 3 Verstöße in Tateinheit vor. Die messung wurde durch nachfahren und ablesen des Tachos
    ermittelt da angeblich das Videosystem ausgefallen sei. Ich habe über einen Anwalt Einspruch eingelegt.
    Es geht um 1 Monat Fahrverbot. Nun hat mein Rechtsanwalt die Ladung bekommen in dem der Richter bereits andeutet das die Möglichkeit besteht die 3 Verstöße in Tatmehrheit zu sehen.
    Nun frage ich mich ob es tatsächlich so einfach ist jemanden zu verurteilen aufgrund der Aussage eines einzelnen Beamten ? Wir haben nachweislich eine zu kurze Messtrecke zur vorgeworfenen Geschwindigkeit, sowie einen falschen und nicht gleichbleibenden Abstand der aus der Aussage des Beamten hervorgeht.
    Dennoch wird darauf nur mit dem Argument eines Abzugs von 20% Toleranz eingegangen.
    Muss ich nun tatsächlich damit rechnen verurteil zu werden auf Grund der Aussage eines einzelnen ?
    Und… gibt es die Möglichkeit einer Revision falls ein negatives Urteil fällt ?
    Danke im Vorraus

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:32

      Hallo Ingo,

      grundsätzlich sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt zur Verhandlungstaktik besprechen. Wir können keine Rechtsberatung anbieten. Es besteht jedoch tatsächlich die Möglichkeit, nach einem Urteil Revision bzw. Berufung einzulegen und den Fall in der nächsthöheren Instanz neu auszutragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alessandro 15. November 2016, 18:33

    Hallo,
    Ich habe 1 Monat Fahrverbot bekommen.
    Ich habe eine Fuhrerschein aus der Italien, weil ich Italienisch bin.
    Meine Frage ist: Soll ich meine Fuhrerschein abgeben?
    Ich weiss dass ich in Deutschland nicht fahren kann. Dann, in Italien kann ich fahren oder nicht?
    LG

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:51

      Hallo Alessandro,

      in der Regel können Sie auch mit einem italienischen Führerschein ein Fahrverbot in Deutschland bekommen. Das gilt dann aber auch nur für Deutschland und nicht für Italien.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • M.E. 2. November 2016, 15:32

    Habe einen Monat Fahrverbot per Bußgeldbescheid erhalten. Behörde ist leider außerhalb des Bundeslandes, so dass ich den Führerschein dorthin schicken muss. Wenn ich ihn am Fr. 09.12.16 per Post versende kommt dieser frühestens am Mo. 12.12.16 dort an, da das LRA am Samstag geschlossen hat. Dürfte ich demnach am Sa. 10.12.16 und So. 11.12.16 noch Auto fahren ohne einen Verstoß zu begehen? Wann erhalte ich eine Eingangsbestätigung von der Behörde?

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:16

      Hallo M.E.,

      da Sie an den genannten Tagen Ihren Führerschein bereits schon nicht mehr besitzen, dürfen Sie auch kein Auto mehr fahren. Es ist ratsam, den Führerschein per Einschreiben einzuschicken. Auf diese Weise haben Sie einen Nachweis, dass er auch bei der Behörde eingegangen ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • M.Schroter 28. Oktober 2016, 8:52

    hallo, ich musste meine Führerschein wegen Restalkohol einen Monat abgeben. was muss ich jetzt nach den Fahrverbot beachten. Gelten für mich die gleichen regeln wie für Fahranfänger. Muss ich immer 0,0 haben und wenn ja wie lange?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:42

      Hallo Schroter,

      die 0,0 Promille-Grenze gilt nur für Jugendliche unter 21 Jahren und für Fahranfänger. Wenn Sie nicht mehr in diese Altersgruppe gehören, gilt für Sie nur die 0,5 Promille-Grenze wie für andere Verkehrsteilnehmer auch. Wenn Sie gegen diese Grenze jedoch ein zweites mal verstoßen, kann es sein, dass sie gleich ein Fahrverbot von drei Monaten bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • susi 26. Oktober 2016, 10:28

    Hallo,
    mich würde interessieren, welche Parameter für ein Fahrverbot beim Bußgeldbescheid herangezogen werden.
    Es wird immer von einer Jahresfrist geredet (Kfz-Fahrer, die zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h geblitzt oder angehalten werden, müssen ihren Führerschein für einen Monat abgeben).
    bei mir liegen folgende Parameter vor:
    25.07.2015 mit mehr als 26 km/h geblitzt und Bussgeldbescheid erhalten
    30.08.2016 mit mehr als 26 km/h geblitzt und Bussgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot am 25.10.2016 erhalten

    Die Ordnungswidrigkeiten liegen klar ersichtlich nicht innerhalb eines Jahres- trotzdem wird ein Fahrverbot ausgesprochen.
    Oder zählen tatsächlich die Daten der Bußgeldbescheide- liegen dei innerhalb eine Jahreszeitraumes, wird ein Fahrverbot ausgesprochen?
    MfG

  • philipp 26. Oktober 2016, 9:28

    Hallo,

    muss mein Führerschein für einen Monat abgeben,
    habe aber bis jetzt nur den Anhörungsbogen bekommen und auch schon wieder abgeschickt.
    würde mein Führerschein aber am liebsten so schnell wie möglich abgeben.
    Ist das auch schon vor Zustellung des Bußgeldbescheides möglich.
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:18

      Hallo Philipp,
      erst durch den Bußgeldbescheid und dem Verstreichen der Einspruchsfrist wird die Sanktion rechtskräftig, vorher ist es in der Regel auch nicht möglich, diese anzutreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karin 24. Oktober 2016, 7:29

    Guten morgen, Fahrverbot für 1 Monat gilt ab 01.11.2016. Innerhalb 4 Monate soll dieser wahrgenommen werden. Muss der gesamte Fahrverbotsmonat innerhalb dieser 4 Monat liegen? Würde am 04.Februar17 abgeben bis 03. März 2017. wären dann aber die 4 monate schon um. Muss nur abgegeben werden innerhalb der 4 monaten oder könnte man auch noch am 28. Februar abgeben?

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 8:23

      Hallo Karin,

      nein, lediglich der Beginn des Fahrverbots muss innerhalb der 4-Monats-Frist erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 17. Oktober 2016, 20:07

    Schönen Guten Abend

    Ich habe meinen Führerschein am 13.10.2016 abgegeben für einen Monat ab wann darf ich wieder offiziell fahren ?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:17

      Hallo Alexander,
      in der Regel dürften Sie am 13.11.2016 wieder fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lanza 16. Oktober 2016, 19:53

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb eines halben Jahres 3 mal geblitzt. Das 1 mal ist jetzt knapp 5 Monate her 21 km/h zu viel Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Jetzt würde ich gestern 2 mal an einem Tag geblitzt. 1 mal mit 12 km/h zu viel in einer 30 Zone und einmal 12km/h zu viel in einer 50 Zone. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen ? ( bin aber schon aus der Probezeit raus )

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 8:42

      Hallo Lanza,

      in der Regel kommen für die Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils Bußgelder auf Sie zu. Ein Fahrverbot aufgrund der Wiederholungstat wird normalerweise erst ab einer Geschwindigkeit von 26 km/h, die Sie zu schnell fahren, verhängt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dagmar W. 14. Oktober 2016, 10:30

    Hallo,
    mein Sohn ist mit meinem Auto gefahren und geblitzt worden. Mit 42 km zu schnell. Wahrscheinlich Fahrverbot für 1 Monat. Er ist Busfahrer in Ausbildung. Könnte ich mich als Fahrerin nennen und den Verstoß zugeben und das Fahrverbot etc. auf mich nehmen?
    Also nicht angeben, dass mein Sohn gefahren ist?
    Danke..

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 10:49

      Hallo Dagmar,

      zunächst einmal sind Sie lediglich dazu verpflichtet, im Anhörungsbogen persönliche Daten zu Ihrer Person anzugeben und diesen zurückzusenden. Angaben zum dem Verstoß Ihres Sohnes müssen Sie nicht machen. Ob Sie den Verstoß selbst zugeben könnten, sollten Sie sicherheitshalber mit einem Anwalt besprechen. Wenn ein Foto von Ihrem Sohn am Steuer als Beweismittel existiert, wird vermutlich früher oder später klar werden, dass Sie nicht der Fahrer gewesen sein können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dana 10. Oktober 2016, 18:27

    Gegen mich liegt kein Bußgeldbescheid vor – sondern ein nicht rechtskräftiges Urteil:

    Nach einem von mir nicht bemerkten Verursachen eines Kratzers an einem anderen Fahrzeuges beim Ausparken wurde ich völlig unerwartet wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort u.a. zu 6 Monaten Fahrverbot verurteilt.
    Gegen dies Urteil habe ich fristgerecht Berufung eingelegt.

    Noch in der Verhandlung hat sich der Richter meine Fahrerlaubnis geben lassen.
    Inzwischen sind fast 3 Monate vergangen und ich bin – aufgrund eines nicht rechtskräftigen Urteils – ohne Fahrerlaubnis.
    Ist dies rechtens und was sollte ich tun?

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 9:40

      Hallo Dana,
      in Ihrem Fall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cesco 5. Oktober 2016, 15:25

    Hallo habe meinen schein für einen Monat abgegeben wollte ihn dann persönlich wieder holen habe davor angerufen und mir wurde gesagt das sie ihn mir per Post zugeschickt haben der Monat ist vorbei der führerschein ist aber noch nicht angekommen darf ich trotzdem schon fahren das Fahrverbot gilt ja nichr mehr

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:44

      Hallo Cesco,
      nach Ablauf des Fahrverbots ist es zulässig zu fahren, auch wenn der Führerschein noch nicht angekommen ist. In diesem Fall sollten Sie allerdings die Abgabebescheinigung des Ordnungsamtes mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Arijan 27. September 2016, 21:27

    Hallo ich bin in der verlängerten probe zeit
    Verkehrspsychologe auch hinter mir und wieder mittlerweile 22 zuviel geblitzt ich muss aufjedenfall mein fs abgeben. Muss ich ihn sofort abgeben oder hab ich 4 monate frist?

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:27

      Hallo Arijan,
      der Führerscheinentzug beginnt sofort mit Erhalt des entsprechenden Schreibens.

      Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.