Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Weitere Informationen zum Ablauf vom Fahrverbot:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot erhalten? Wie und wann Sie es umgehen können

Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Fahrverbote sind eine gängige Maßnahme im Straßenverkehr, um dort die Sicherheit zu gewährleisten. Ein Fahrverbot wirkt verkehrserzieherisch, sodass bereits ein einmonatiges Verbot dazu führt, dass die Betroffenen oftmals einsichtig reagieren und den Fehler nicht noch einmal wiederholen. Dennoch ist es ärgerlich, wenn ein Verkehrsteilnehmer, ob nun mit Pkw oder Lkw unterwegs, seinen Führerschein abgeben muss.

Oftmals hängen der Beruf und damit die wirtschaftliche Existenz an der Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahrverbote sind eine Maßnahme, die der deutsche Bußgeldkatalog vorsieht. Neben Bußgeldern und Punkten ist dies die dritte Folge, die Verkehrsteilnehmer erwarten können.

Ist das Delikt jedoch schwerwiegender kann der Fahrerlaubnisentzug folgen. Das Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Fahrzeug führen zu dürfen (1-Monat- bis 3-Monate-Fahrverbot). Der Fahrerlaubnisentzug hingegen beschreibt die komplette Abgabe der Erlaubnis einen Pkw, Lkw oder ein etwaiges Fahrzeug bedienen zu dürfen. Erst nach einer Sperrfrist kann der Betroffene einen neuen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen. Oftmals ist die Erlaubnis, wieder ein Auto führen zu dürfen, an eine Maßnahme wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung geknüpft.

Das Fahrverbot abwenden, umwandeln oder verschieben

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen
Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen.

Das Fahrverbot wird dann rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Nach diesem Zeitraum müssen Sie den Führerschein abgeben.

Ersttäter können in der Regel das Fahrverbot verschieben. Hierbei gilt eine viermonatige Frist, in der der Fahrzeugführer einen Monat bzw. mehrere Monate auswählen kann. Den Führerschein können Betroffene per Post oder persönlich bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid an sie adressierte.

Sobald das Dokument dort angekommen ist, gilt das Auto-fahrverbot und endet einen Tag vor Abgabe der nächsten Monate. Folgendes Beispiel trifft auf ein Fahrverbot von 1 Monat zu: Geben Sie den Führerschein am 5. Oktober ab, erlangen Sie diesen am 4. November zurück.

Ersttäter sind Verkehrsteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten. Wiederholungstäter können diese Frist von 4 Monaten nicht wahrnehmen; was bedeutet, dass das Fahrverbot nicht verschoben werden kann.

Spezifische Informationen zum Fahrverbot in Deutschland:

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, sollte über einen Verkehrsrechtsanwalt nachdenken. Denn jeder Fall ist unterschiedlich. Aus diesem Grund können wir keine pauschalen Aussagen darüber tätigen, wann und wie ein Betroffener ein Fahrverbot abwenden kann.

Jedoch gibt es durchaus Gerichtsurteile, bei denen sich ein Fahrverbot umwandeln ließ. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot (in der Regel wird das Bußgeld in diesem Fall verdoppelt)
  • Strafe und Fahrverbot gänzlich abwenden
  • Führerschein dennoch für die vorgesehene Zeit abgeben
  • Zeitraum des Verbotes erhöhen
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?

Letzteres ist immer dann möglich, wenn sich bei der Gerichts-verhandlung herausstellt, dass das begangene Delikt eine Straftat darstellt. Ein Beispiel hierfür ist der Tatbestand der Fahrerflucht. Das Fahrverbot, welches eigentlich maximal 3 Monate andauert, darf sich in diesem besonderen Fall auf ein 6-Monate-Fahrverbot ausweiten.

Das Fahrverbot kann entweder per Bußgeldbescheid oder per Gerichtsurteil im Rahmen des Strafrechts verhängt werden. Im Strafrecht gilt das Fahrverbot als Nebenrecht, sodass hierbei noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Hauptstrafe hinzukommt.

In diesen Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden

Das Fahrverbot lässt sich möglicherweise dann umgehen, wenn dem Richter klargemacht werden kann, dass die Maßnahme eine „unzumutbare Härte“ darstellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die wirtschaftliche Existenz an der Fahrerlaubnis hängt. Ein Anwalt kann hierbei behilflich sein und die Chancen in dem individuellen Fall abwägen.

Wer ein Fahrverbot in Bußgeld umwandeln will, muss triftige Gründe und Beweise vorbringen können. Zudem ist es für die Unschuldsbekundung förderlich, wenn Sie Ersttäter sind und/oder keine Punkte in Flensburg vorweisen können. Bei einem Fahrverbot bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie einer Geschwindigkeitsüberschreitung sinken die Chancen jedoch, das Fahrverbot umgehen zu können.

Übrigens: In diversen Internetforen kursieren Gerüchte, dass der Betroffene das Fahrverbot aufteilen kann. Dies stimmt jedoch nicht. Es ist nicht möglich, ein Verbot zu unterbrechen und zu einer anderen Zeit fortzuführen.

Weitere Informationen zur verschiedenen Fahrverboten:

Wissenswertes zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor
Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor.

Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sich dieser strafbar macht, muss eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe befürchten. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Fahrverbotes möglich. Auch der Fahrerlaubnisentzug kann unter Umständen erfolgen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann schon ausgesprochen werden, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, geht damit in aller Regel ein Fahrverbot einher.

Das Fahrverbot folgt in der Regel bei Alkohol- und Drogendelikten. Selbst der erste Verstoß gegen die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 wird laut Bußgeldkatalog mit 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Das Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht immer dann, wenn der Betroffene
  • außerorts über 41 km/h zu schnell und
  • innerorts über 31 km/h zu schnell unterwegs ist.

FAQ – Fahrverbot

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?

Ein Fahrverbot wird in aller Regel bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder beharrlichen Pflichtverletzungen verhängt.

Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Ersttäter können den Führerschein meist innerhalb einer Frist von vier Monaten abgeben. Handelt es sich um Wiederholungstäter, gibt die Bußgeldstelle einen Termin vor, der sich an der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid orientiert.

Für wie lange kann ein Fahrverbot maximal ausgesprochen werden?

Ein Fahrverbot kann höchstens drei Monate betragen.

Kann das Fahrverbot umgangen werden?

In besonderen Härtefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

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Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 273 comments… Kommentar einfügen }
  • Samuel 27. März 2018, 21:20

    Hallo, ich komme aus Luxemburg und habe ein Fahrverbot von einem Monat mit einer 4 monatigen Frist zugestellt bekommen. Meine Frage ist nun wann dieses Fahrverbot beginnt da ich nächste Woche aus privaten Gründen nach Deutschland fahren muss. Im Bescheid steht auch, dass ich das Verbot im Führerschein vermerken lassen muss, jedoch haben die luxemburgischen Behörden noch nie etwas davon gehört, dass man dies eintragen muss. So wie ich den Brief verstehe habe ich 4 Monate wo ich noch „legal“ in Deutschland fahren darf oder?

    mfG,

    Samuel

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:18

      Hallo Samuel,

      normalerweise können Sie das Fahrverbot im Zeotraum der gesetzten Frist frei wählen. Fragen Sie bei der ausstellenden Behörde nach, wie die Eintragungspflicht gemeint ist. In der Regel müssen ausländische Führerscheine nicht abgegeben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marie 17. März 2018, 21:40

    Hallo,
    habe ein Monat Fahrverbot + Bußgeld in Höhe von 500 € bekommen. Das ganze aber schleifen lassen und weder Bußgeld gezahlt noch den Führerschein pünktlich abgebeben. Zumal ich letzteren eh nicht abgeben konnte da ich meinen Geldbeutel verloren habe (Habe aber eine Eidesstaatliche Versicherung abgegben). Im Juni wurde mir dann ein schreiben geschickt dass das Fahrverbot nun aktiv ist, jetzt im Februar die Strafe bezahlt. Gilt das Fahrverbot jetzt noch?

    • bussgeld-info.de 21. März 2018, 11:24

      Hallo Marie,

      ein Fahrverbot gilt nur für den Zeitraum, für den es verhängt wurde. Ist der Zeitraum des Fahrverbots vorbei, können Sie wieder ein Fahrzeug im Straßenverkehrs betätigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marina 2. Januar 2018, 18:11

    Hallo,
    mein Freund musste Anfang Oktober seinen Führerschein abgeben wegen zu schnellem fahren und 0,6Promille. Bis vor 3 Tagen hatte er nichts von der Fahrerlaubnisbehörde noch von der Bußgeldstelle gehört. Jetzt schrieb die Bußgeldstelle das er einen Monat Fahrverbot hat und über 600€ Strafe zahlen muss. Kann er damit rechnen das er seinen Führerschein wieder bekommt oder muss er mit einem noch längeren Fahrverbot oder MPU rechnen?

    LG

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 11:47

      Hallo Marina,
      in der Regel geht die Anordnung zur MPU nach dem Bußgeldbescheid ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • A.Punkt 2. Januar 2018, 11:23

    Hallo,

    ich wurde an einem Ampelblitzer geblitzt, da anscheinend Rot war, war aber absolut undurchsichtig. Benötige meinen Führerschein beruflich, da ich im Außendienst arbeite.
    Habe noch keinen Bescheid bekommen, kommt aber noch… Befinde mich beruflich in der Probezeit. Der Blitzer hat definitiv 2x geblitzt. Es war der besagte „Linksabbieger Blitzer“ in Düsseldorf.
    Danke für Ihr Feedback

  • Katrin D. 12. Dezember 2017, 13:59

    Hallo, ich muß meinem Führerschein für einen Monat abgeben. Wann bekomme ich ihn zurück wenn ich ihn zum 1.2 . 2018 abgebe?
    LG Katrin

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 10:14

      Hallo Katrin,

      wenn Sie Ihr einmonatiges Fahrverbot zum 1.2. antreten, sollten Sie Ihren Führerschein am 28.2. wieder zurückerhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ben 28. November 2017, 19:19

    Hallo!
    Kann man bei einem fahrverbot seinen Führerschein auch sofort abgeben wenn man keinen Einspruch einlegt,in dem Schreiben steht das es nach 14 Tagen rechtskräftig wird.

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 10:54

      Hallo Ben,

      erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Behörde. In der Regel verzichten Sie dann jedoch auch auf Rechtsmittel.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Koa 17. Oktober 2017, 20:07

    Hallo wäre dankbar um einen schnellen Rat,

    wurde eben vor ca. 30Min außerorts geblitzt. Ging von dreispurig auf zweispurig. 100kmh erlaubt hatte knapp 140kmh Schild wurde von mir übersehen. Leider.

    Mein Problem ich hatte bereits im letzten Jahr ein Fahrverbot da ich mal in einer fremden Stadt über eine rote Ampel gefahren bin. Jetzt habe ich Angst das ich meinen Führerschein abgeben muss.

    Bitte um Hilfe

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 17:54

      Hallo Koa,

      in der Regel gibt es ab Delikten, die dem Fahrer 2 Punkte in Flensburg einbringen ein Fahrverbot. Dies wäre z.B. der Fall, wenn Sie mehr als 41 km/h zu schnell gewesen wären. Eine zuverlässige Prognose über die Konsequenzen kann ich an dieser Stelle nicht abgeben, da diese beispielsweise auch von ihrem Punktekonto abhängen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andy 27. September 2017, 12:48

    Hallo,
    ich war etwas zu flott unterwegs und müsste meinen FS für 4 Wochen abgeben. Habe dagegen Einspruch eingelegt , welchen ich zwischenzeitlich aber wieder zurück genommen habe.
    Nun bin ich in der Zeit von der Behörde angeschrieben worden das der Eingang meines FS bestätigt wird und ich ihn nach 4 Wochen mit Nennung des Datums abholen kann. dieses Datum ist schon verstrichen.
    Und daß das Fahrverbot in meinem Kreis vollstreckt wurde.
    NUR….. ich habe ich den FS garnicht hinterlegt ….
    Wie soll ich da aufgrund dieses behördlichen Vauxpax reagieren?? FS trotzdem , quasi nochmals abgeben oder besser keine schlafenden Hunde wecken ??

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 11:57

      Hallo Andy,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Grundsätzlich ist es ratsam, die Sache mit der entsprechenden Behörde zu klären – spätestens, wenn Sie den Führerschein wieder erlangen sollen, kommt es ja zu Fragen. Stellt sich dann heraus, dass Sie sich nicht gemeldet haben, könnte das Probleme für Sie geben.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Branko 21. September 2017, 22:12

    Hallo ic bin Branko ich bin ansässig in Italien mit italienischen Führerschein
    Ich habe 2016 (April bis November )gearbeitet un war gemeldet mit Wohnsitz in Ulm.(ab Dezember 2016 bin abgemeldet in Deutschland) .. dann in November ist mir Führerschein abgezogen wegen alkohol am Steuer….. Strafe Bußgeld gezahlt und Fahrverbot ist bis 20.10.2017 … Darf ich nach den Datum wieder fahren in Deutschland oder…

    Dankeschön

    • bussgeld-info.de 16. Oktober 2017, 11:36

      Hallo Branko,
      im Falle eines Fahrverbots bekommen Sie nach dem Ablauf des Verbots Ihren Führerschein zurück oder können ihn bei der Behörde abholen, bei der Sie ihn abgegeben haben. Sobald Sie Ihren Führerschein zurückerhalten haben, dürfen Sie grundsätzlich wieder in Deutschland fahren. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. In diesem Fall erlischt die Fahrerlaubnis. Der Führerschein kann dann nach Ablauf der Sperrfrist wieder neu beantragt werden. Welcher Fall auf Sie zutrifft, können und dürfen wir nicht beurteilen.
      Ihr bussgeld-info.de Team

  • Karl 13. September 2017, 23:35

    Bin im Dez. 2015 mit 28 zu schnell geblitzt worden (außerorts bei 80). Im März 2017 dann nocheinmal mit 26 zu schnell (außerorts bei 50). Habe einen Monat Fahrverbot bekommen. Argument: der Jahreszeitraum für die Wiederholungstat beginnt erst mit der Rechtsgültigkeit des (ersten) Bußgeldbescheides.
    Stimmt das?

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 11:32

      Hallo Karl,
      diese Angabe entspricht auch unserer Kenntnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hakan A. 11. September 2017, 8:59

    Hallo,

    ich habe vor 3 Monaten einen Monat meinen Führerschein abgegeben gehabt. Wurde leider wieder bisschen über 26 Km/h geblitz. droht mir wieder 1 Monat Fahrverbot oder eventuell auch länger?

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 9:37

      Hallo Hakan,
      unter Umständen kann Ihnen ein Fahrverbot drohen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde Ihnen Beharrlichkeit vorwirft und höhere Sanktionen drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 6. September 2017, 1:19

    Hallo habe am 6.5.2015- 5.6.2015 1mo st Fahrverbot gehabt steht mir die 4monatsfrist wieder zu oder wie wird das gerechnet mit den 2jahren !!danke

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:18

      Hallo Christian,

      die Regelung betreffend die vier Monate gilt nur für Personen, die zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • PT 28. August 2017, 13:13

    Gilt bei der Abgabe des Führerscheines via Einschreiben der Stempel der Post als Starttermin des Fahrverbotes oder der Eingangsstempel der empfangenden Polizeibehörde? Konkret: Bei Abgabe per Einschreiben an einem Freitag Nachmittag kann das Dokument erst am Montag bei der Behörde in Empfang genommen werden. Man würde damit aber 3 zusätzliche Tage (Freitag bis Sonntag) von der Auflage des Fahrverbotes betroffen sein. Vielen Dank für Ihr Feedback.

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:24

      Hallo PT,

      relevant dürfte der Zugang bei der Behörde sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 27. August 2017, 15:04

    Hallo
    Ich bin in den letzten 6 Wochen dreimal geblitzt worden. Immer außerorts. Zweimal mit 25 km/h zu viel, einmal mit 38 km/h zu viel. Ich habe meinen Führerschein bereits einmal Dezember 2014 für 4 Wochen abgegeben. Muss ich jetzt meinen Führerschein abgeben?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:21

      Hallo Timo,

      ein Fahrverbot droht dann, wenn Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn Sie innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      Ihr Bussgeld-.Info Team

  • Basti 27. Juli 2017, 18:21

    Ich fange zum 01.09. eine neue Stelle im Außendienst an und bin auch jetzt auf meinen Führerschein angewiesen (tägl. 100 km)
    Ich soll jetzt meinen Führerschein abgeben … wie kann ich das umgehen?
    Abstandsmessung mit 3/10 Tacho bei 130 km/h
    Danke

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:38

      Hallo Basti,
      ob die Möglichkeit besteht, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Catarina 23. Juli 2017, 22:54

    Hallo,
    Ich muss meine Führerschein abgeben für ein Monat, können Sie mir bitte sagen ob ich nach dem datum wo die straffe geschrieben wurde 4 Monat später abgeben muss oder nach dem datum die och geblitzt würde? Also geblitzt wurde ich am 29/3 aber die Strafe kam am 27/4…
    LG caty

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:31

      Hallo Catarina,

      sofern dies Ihr erstes Fahrverbot ist, können Sie den Zeitpunkt bis zu vier Monaten nach hinten verschieben. Entscheiden dürfte hier das Datum der Rechtskraft des Bescheides sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias K 17. Juli 2017, 22:46

    Hallo ich habe im Dezember 2017 meinen Führerschein für 1nen Monat aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgegeben jedoch wurde ich heute 17.7 mit dem Handy am Ohr erwischt hat das Anschlussfolgen für meine Fahrerlaubnis? Oder komme ich mit einem Punkt und 60€ davon ?

    • bussgeld-info.de 24. Juli 2017, 11:36

      Hallo Tobias,
      in der Regel hat ein vergangenes Fahrverbot keine Auswirkungen auf die Sanktionen bei der Nutzung eines Handys am Steuer.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Adrian 14. Juli 2017, 13:15

    Hallo,
    Ich wurde gestern mit dem Firmenwagen meiner Mutter innerorts auf einer 50 km/h Strecke mit etwa 100 geblitzt.
    Habe seit fast 3 Jahren einen Führerschein und mir davor noch nichts zu Schulden kommen lassen.
    Was kann nun auf mich zukommen, wenn meine Mutter mich als Fahrer angibt?

    Mit freundlichen Grüßen!

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:27

      Hallo Adrian,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h innerorts zieht ein Bußgeld in Höhe von 200 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rene 14. Juli 2017, 10:21

    HI. Bin vor ca. 9 Monaten mit 41 (Nach Abzug) KM/h gemessen worden. Habe einen Anhörungsbeschied bekommen und auf diesen gleich mit einem Einspruch geantwortet. Habe draufhin mit der Richterin einen Deal gemacht, dass ich den Führerschein erst im August 2017 abgeben muss und meinen Einspruch ende Mai zurückziehen muss.
    Habe dies auch getan.
    Aber ausser der Gerichtskasse habe ich nie wieder was von dem Fall gehört. Kein Bußgeldbescheid und keine Aufforderung oder Erläuterung wie und wo ich meinen Führerschein abgeben muss.
    Jetzt weis ich nciht ob ich den überhaupt abgeben muss. Könnt Ihr mir weiterhelfen?

    Mit freundlichen Grüßen
    René

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:11

      Hallo Rene,

      wenn Ihnen vonseiten des Gerichtes auferlegt wurde, Ihren Führerschein im August abzugeben, sollten Sie dies auch tun.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis H. 22. Juni 2017, 22:06

    Hallo,
    ich musste meinen Führerschein für einen Monat abgeben, was ich auch tat. Allerdings ist jetzt schon die fünfte Woche rum und er ist immer noch nicht da. Woran kann das liegen? Darf ich theoretisch nach Ablauf der vier Wochen fahren?

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:13

      Hallo Dennis,

      es kann sein, dass Sie Ihren Führerschein persönlich abholen müssen, wenn Sie einen Versand des Dokuments nicht ausdrücklich gewünscht haben. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde nach. Fahren dürfen Sie theoretisch schon, allerdings kann ein Verwarngeld wegen Fahrens ohne Führerschein drohen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Constantin 1. Juni 2017, 21:00

    Ich bin als Kaufmann im Außendienst auf meinen Führerschein angewiesen. Ich bin ebenfalls Pendler. Ich habe in den letzten Jahren keinen Punkt oder ähnliches bekommen. Hatte noch nie ein Fahrverbot. Die Übertretung laut Bußgeld hat wohl 2 Monate Fahrverbot wegen Geschwindigkeit auf der Autobahn zur Folge. Ist eine Umwandlung in höheres Bußgeld rein theoretisch möglich oder nur bei 1 Monat Fahrverbot. Wie verhält es sich mit der Schonfrist. Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 10:57

      Hallo Constantin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • M 27. Mai 2017, 17:14

    Hallo. Wie ist es eigentlich wenn der Führerschein 8 Monate eingezogen wurde von der Polizei und in der Verhandlung (nach 8 Monaten) 6 Monate Fahrverbot als Urteil bekommt. Kann mann da keinen Freispruch erwirken?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 11:00

      Hallo M,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcus 15. Mai 2017, 12:30

    Hallo,

    ich hatte gegen ein Fahrvebrot geklagt und im 4. Verfahren wurde ein Urteil mit 1 Monatigem Fahrverbot ausgesprochen. Nun hat mein Anwalt Rechtsbeschwerde eingelegt. Meine persönliche Situation hat ergeben, das ich wenn das Fahrverbot auch in der nächsten Instanz wirksam bleibt, ich den Führerschein zwischen April und Mai behalten kann. Nun hat mein Anwalt die Rechtsbeschwerde zurückgenommen und am 10.04.2017 habe ich von der Anwaltskanzlei ein Schriftstück bekommen, das ich mit Rücknahme der Rechtsbeschwerde 4 Monate Zeit hätte, den FS abzugeben. Am 13.04.2018 habe ich nun meinen Führerschein beim Amtsgericht abgegeben. Das wurde mir auch schriftlich bestätigt. Desweiteren sollte mein FS fristgemäß via Post zugestellt werden. Nachdem mein Führerschein am 12.05.2017 nicht in der Post war, habe ich bei der Staatsanwaltschaft angerufen. Hier teilte man mir mit, das die Rechtskraft später als am 13.04.2017 eingetreten ist, konnte mir aber auch nicht sagen, wann.
    Heute hatte mein Anwalt wieder Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, aber weder mein Anwalt, noch die Staatsanwaltschaft kann mir eine Auskunft geben. Nun habe ich beruflich ein ziemliches Problem und man ist noch nicht mal in der Lage, mir eine Auskunft zu geben.

    Hat vielleicht noch jemand einen Tip für mich?

    Mit freundlichen Grüssen
    Marcus K.

  • axlnb 30. April 2017, 18:24

    Hallo ,

    einen Kollegen von mir wurde mit 0,83 Promille angehalten und der Führerschein sofort entzogen. Den Wert vom Bluttest hat er bis heut, 6 Wochen danach, noch nicht erfahren. Auch weis er noch nicht wie hoch sein Fahrverbot ausfällt. Gibt es hier eine Frist die von den Behörden eingehalten werden muss?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:26

      Hallo axlnb,

      eine Verjährung setzt in aller Regel nach drei Monaten ein, wenn diese Frist nicht unterbrochen wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • John Sc. 23. April 2017, 14:13

    Hallo,
    Ich bin vor einer Weile in einer 50er Zone 60 km/h zu schnell gefahren, da ich zum Flughafen zu spät kam wo ich den Flug dennoch verpasste. Es war eine Art Landstraße innerhalb einer großen geschlossenen Ortschaft was mich verwirrte.
    Ich bekam ein Bußgeldbescheid von 250€ und ein 1-Monatiges Fahrverbot.
    Ich bin seitdem zwar 1 Jahr lang kein Auto mehr gefahren habe aber mein Führerschein noch nicht offiziell abgegeben und auch noch nicht gezahlt. Die ganze Geschichte ist jetzt 2 Jahre her.
    Erwähnenswert ist das ich in der Probezeit bin und bereits ein Aufbauseminar hinter mir habe, da ich im Kreisverkehr ein Vorfahrtsfehler begangen hatte. Da ich mein Führerschein physisch verloren habe, habe ich mir neulich ein vorübergehenden bei der Führerscheinstelle besorgt, dort gab es keine Probleme.
    Kann es sein das ich mit einem blauen Auge davon gekommen oder muss ich noch mit Konsequenzen rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 8:17

      Hallo John,

      grundsätzlich kann die Behörde neben dem Bußgeld auch hohe Mahngebühren verlangen. Im schlimmsten Fall kann ein Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit überprüfen. Können Sie das Bußgeld nicht zahlen, droht die Erzwingungshaft. Fahren Sie trotz des Fahrverbots Auto, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Bün 23. April 2017, 8:46

    Hallo,
    wurde gestern außerorts mit über 70 kmh geblitzt jedoch bestand keinerlei gefahr da es nachts war und der weg einfach nur frei war.

    jetzt die frage bin Ersttäter was das betrifft da ich normalerweise nur unter 20kmh zuviel geblitzt worden bin.
    Jetzt meine Frage bekomme ich sofort 3 Monate verbot oder bleibt das bei einem da ich ersttäter bin?

    brauche mein Auto für die arbeit ich bin techniker für anlagen und muss am tag sehr viele unterschiedliche kunden besuchen und das geht nur mit dem auto :(

    Gruß Bün

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 8:42

      Hallo Bün,

      grundsätzlich müssen Sie mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ersttäter sind oder nicht.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Dejana 15. März 2017, 22:42

    Hallo,
    Ich wurde am 7.10.16 wegen handy am Steuer angehalten. Heute den 15’3’17 erneut wegen handy am steuer .
    Was genau habe ich zu befürchten?
    Kurze info : 15.5.15 führerschein erhalten, somit noch 2 monate in der Probezeit

    Vielen dank

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:20

      Hallo,

      das Vergehen „Handy am Steuer“ gilt als B-Verstoß. Nach zwei B-Verstößen – welche in Ihrem Fall vorliegen – folgt eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • John 14. März 2017, 13:46

    Hallo Zusammen, ich hatte neulich eine Gerichtsverhandlung wegen Trunkenheit am Steuer (THC Am Steuer). Die Werte waren sehr gering und mein Anwalt und ich hatten gute Argumente in Laufe der Verhandlung. Auffälliges Fahren war nicht der Grund der Kontrolle. Das Urteil ergab: 1 Monat Fahrverbot und 500€ Geldstrafe.
    Jetzt zur Frage: Ist damit der Fall erledigt, weil die Akten geschlossen sind oder kommt noch etwas von der Führerscheinstelle. Mein Anwalt sagte mir nämlich, dass ich sehr zufrieden seien könne und dass ich Glück gehabt habe, dass keine MPU angeordnet wurde.
    Aber sowas macht doch eigentlich die Führerscheinstelle.
    Bin ein bisschen verwirrt.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:14

      Hallo John,
      die MPU wird in der Regel von der Führerscheinstelle angeordnet. Ob diese notwendig ist, entscheidet die zuständige Stelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Skuby 8. März 2017, 14:09

    Ich habe zusammen 9 punkte.wann kommt Briefe bei Ordnungsamt?oder wie lange Dauer das brief kommt.danke

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 9:55

      Hallo Skuby,

      hierüber könnte Ihnen die Behörde selbst Auskunft erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anja 22. Februar 2017, 19:40

    Hallo liebes Team,
    Ich fahre 18 Jahre punktefrei Auto, hatte jetzt aber in kurzem Abstand zwei Geschwindigkeitsübertretungen über 26 km/h; der erste Bescheid ist rechtskräftig und ging mit einem Fahrverbot und einem Punkt einher. Zum zweiten Vergehen wurde nun der Bescheid zugestellt, der eine Geldstrafe vorsieht sowie einen weiteren Punkt. Von Rechtswegen gelte ich doch als Wiederholungstäter? Von Fahrverbot steht in dem Bescheid nichts.
    Die Einspruchsfrist läuft noch. Muss ich danach mit der Erteilung des Fahrverbotes von anderer Stelle rechnen?
    Lieben Dank für eine Antwort!

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