Führerschein der Klasse 1 für Motor- und Kleinkrafträder

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Führerschein der Klasse 1 dürfen Sie Motorräder fahren.

Mit dem Führerschein der Klasse 1 dürfen Sie Motorräder fahren.

Wer einen Führerschein der Klasse 1 besitzt, kann wahrscheinlich schon auf einige Jahre Erfahrung im Straßenverkehr zurückblicken – immerhin wird die Führerscheinklasse in dieser Form inzwischen nicht mehr ausgestellt.

Das bedeutet aber nicht, dass sie bereits ausgedient hat oder dass sämtliche Exemplare, die noch in manchem deutschen Geldbeutel stecken, ihre Gültigkeit verloren haben. Vielmehr wurden die alten Klassen auf die neuen übertragen, sodass Sie kein Bußgeld befürchten müssen, wenn Sie mit dem alten „Lappen“ erwischt werden.

Seit der letzten Reform 2013 ist jedoch klar: Lange können Kfz-Führer einen alten Führerschein der Klasse 1 so nicht mehr nutzen, er muss in den EU-weiten Standard – also den Führerschein in Scheckkartenformatumgetauscht werden. Die wichtigsten Fragen dazu klären wir in diesem Ratgeber.

Mit dem Führerschein der Klasse 1 dürfen Sie Motorräder fahren

Die Führerscheinklasse 1 wird zwar heute so nicht mehr ausgestellt, ist aber immer noch gültig.

Die Führerscheinklasse 1 wird zwar heute so nicht mehr ausgestellt, ist aber immer noch gültig.

Der Führerschein der Klasse 1 entspricht heute in etwa der Klasse A. Sie dürfen damit also Motorräder fahren. Das ist aber noch längst nicht alles, denn wer einen neueren Motorradführerschein hat weiß: Es gibt verschiedene Optionen. Mit der Klasse 1 dürfen Sie folgende Kfz fahren:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Leichtkrafträder
  • Mopeds
  • Roller
  • Motorräder (unbeschränkt)

Wer den Führerschein der Klasse 1 noch vor dem 1. Dezember 1954 erworben hat, darf sogar damit Auto fahren, also Pkw bis 3,5 Tonnen. Ein Quad dürfen Sie nur dann fahren, wenn es bauartbedingt eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreitet und einen Hubraum von maximal 50ccm hat.

Spätestens am 19. Januar 2033 haben aber auch die alten Klassen endgültig ausgedient – oder jedenfalls die alten Führerscheindokumente. Bis dahin muss nämlich jeder Führerscheininhaber seinen alten Führerschein der Klasse 1 (oder jeder anderen alten Klasse) in das neue EU-Format umschreiben lassen. Die neuen Führerscheine sind dann jeweils nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach verlängert werden.

Führerscheinklasse 1: Aus Alt mach Neu

Die alten Führerscheinklassen lassen sich ganz einfach auf die neuen übertragen. Ausschlaggebend ist dabei, wann und wo Sie Ihren Führerschein der Klasse 1 erworben haben. Nachfolgender Tabelle können Sie entnehmen, welchen Führerscheinklassen die alte Klasse 1 heute entspricht:

Aus­ge­stelltEnt­spricht heu­teBe­schrän­kung­en mit Schlüs­sel­num­mer
DDR, zwischen 12/1954 und 06/82A, A1, A2, AM, LL 174, L 175
DDR vor 12/1954A, A1, A2, AM, B, LL 174, L 175
BRD nach 01/1989A, A1, A2, AM, LL 174
BRD zwischen 01/1954 und 12/1989A, A1, A2, AM, LL 174, L 175
BRD, vor 01/1954A, A1, A2, AM, B, LL 174, L 175

FAQ: Führerschein der Klasse 1

Welche Fahrzeuge darf ich mit der alten Führerscheinklasse 1 heute fahren?

Das kommt darauf an, wann und wo der Führerschein damals ausgestellt wurde. Klicken Sie hier, um in der Tabelle nachzusehen.

Ist der alte Führerschein der Klasse 1 heute noch gültig?

Ja, derzeit ist die alte Führerscheinklasse noch gültig und kann problemlos genutzt werden.

Wie lange ist die Fahrerlaubnis der Klasse 1 noch verwendbar?

Seit der letzten Reform ist bekannt, dass spätestens zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgeschrieben werden müssen und zwar in das neue EU-Format.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video zusammengefasst:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
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Führerschein der Klasse 1 für Motor- und Kleinkrafträder
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2 comments… Kommentar einfügen }
  • R.Schlüter 11. Februar 2023, 13:20

    Ist ein Fehler in der Tabelle.
    BRD zwischen 》》》 01/2054 《《《 und 12/1989
    A, A1, A2, AM, L L 174, L 175

    😀 😃 🙂 🙃 😊

    • bussgeld-info.de 14. Februar 2023, 16:26

      Hallo R.Schlüter,

      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Tabelle entsprechend angepasst.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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